BESCHLUSS NR. 169/1999 DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES (RICHTLINIE 98/76/EG DES RATES ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIE 96/26/EG ÜBER DEN ZUGANG ZUM BERUF DES GÜTER- UND PERSONENKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMERS IM INNERSTAATLICHEN UND GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR) (NR. 16/2000)
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