Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (Nr. 81/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2020, 2021 und 2022.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 81/2019 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Abend, meine Damen und Herren. Es geht weiter mit dem nächsten Finanzbeschluss. Vielen Dank der Universität und dem Bildungsministerium für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Der derzeit gültige Finanzbeschluss endet im aktuellen Jahr. Somit ist ein neuer Beschluss zur Gewährung des Staatsbeitrags ab dem 1. Januar 2020 erforderlich. Die entsprechende Entwicklungs- und Finanzplanung 2020 bis 2022 haben der Universitätsrat und das Rektorat im Lichte der aktuellen Hochschulentwicklung und auf Basis akademischer und strategischer Partnerschaften entwickelt. Hierbei werden drei Stossrichtungen vorgesehen:- die konsequente Fortsetzung der Qualitätsstrategie in Lehre und Forschung
- der Ausbau der lokalen und regionalen Verankerung
- die Stärkung der wissenschaftlichen Basis in den Kernthemen
Langfristige Treiber wie «Digitalisierung und Innovation», «Raumentwicklung und Nachhaltigkeit» sowie «Verantwortung und Gesellschaft» geben hierbei die inhaltliche Stossrichtung vor. Um die definierten Ziele erreichen zu können, benötigt die Universität einen Staatsbeitrag in der Höhe von CHF 15,8 Mio. für das Jahr 2020 und einen Beitrag in der Höhe von CHF 16,3 Mio. sowohl für das Jahr 2021 als auch für das Jahr 2022. Diese Beiträge setzen sich aus der Basisfinanzierung von CHF 13,8 Mio. und der Äufnung des Forschungsförderungsfonds in der Höhe von CHF 1 Mio. zusammen, was dem jährlichen Staatsbeitrag seit 2012 entspricht. Dieser Beitrag soll ab dem nächsten Jahr um CHF 0,5 Mio. für die Einrichtung eines neuen Lehrstuhls für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung erhöht werden: Zudem wird einmalig und ausserordentlich ein Investitionsbeitrag zur Erneuerung der IT-Infrastruktur und zur Verbesserung der IT-Sicherheit in der Höhe von CHF 1,5 Mio. beantragt, welcher über die drei Jahre zu je CHF 0,5 Mio. verteilt werden soll. Hinzu kommen weitere CHF 0,5 Mio. ab dem Jahr 2021 für die dauerhafte Fortführung des Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht, welcher bis anhin von der Propter Homines Stiftung finanziert wurde. Gerne möchte ich kurz auf die im Vergleich zu den Vorjahren zusätzlich anfallenden Beiträge eingehen. Der Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht und der Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarkrecht bilden zusammen das Institut für Wirtschaftsrecht, welches spezielle liechtensteinspezifische Fragen des Wirtschaftsrechts im Kontext des europäischen Rechts behandelt. Der Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht hat seit 2010 eine Anschubfinanzierung der Propter Homines Stiftung erhalten, welche nun in diesem Jahre ausläuft. Gemäss Beurteilung der Universität möchte diese das für Liechtenstein wichtige Angebot aufrechterhalten und den Lehrstuhl weiterführen. Hierfür fallen ab 2021, wie bereits ausgeführt, jährlich zusätzliche Kosten in der Höhe von CHF 0,5 Mio. an. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich sowohl für diese grosszügige Anschubfinanzierung durch die Propter Homines Stiftung als auch weitere private Engagements an der Universität zu bedanken. Wie bereits erwähnt, soll das Institut für Wirtschaftsrecht ab 2020 zudem um einen neuen Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung erweitert und somit das existierende juristische Know-how ergänzt werden. Der neue Lehrstuhl wird insbesondere die juristischen Chancen und Herausforderungen beleuchten, welche der technologische Fortschritt für unseren Wirtschaftsstandort mit sich bringt. Bei den einmalig anfallenden Investitionen in die IT-Infrastruktur geht es konkret um ein ERP-System zur Ressourcenplanung in der Höhe von gesamthaft CHF 1,6 Mio. sowie um die Erneuerung des Storage-Systems für CHF 250'000 und weiterer IT-Infrastrukturen in der Höhe von CHF 250'000.Ich werde diesem Finanzbeschluss meine Zustimmung erteilen, weil ich überzeugt bin, dass die Universität Liechtenstein einen signifikanten Mehrwert für unser Land schafft und ein zentrales Element unserer Bildungslandschaft darstellt. Zudem trägt die Universität Liechtenstein massgeblich dazu bei, dass Liechtenstein und die Region ein wirtschaftlich florierender und attraktiver Arbeits- und Lebensraum sind. Gerne möchte ich dies an ein paar Punkten verdeutlichen:- Die Universität hat bereits Dutzende Wissens- und Technologietransferprojekte mit Partnern aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft durchgeführt und setzt sich mit gegenwärtigen und zukünftigen Problemen von Wirtschaft, Gesellschaft, Staat, Umwelt und internationale Zusammenarbeit auseinander.
- Es werden qualifizierte Arbeitskräfte für die Region ausgebildet. Eine Erhebung aus den Jahren 2014/2015 hat ergeben, dass, obwohl nur circa 12% der Studierenden aus Liechtenstein kamen, 26% der Absolventen Fuss im liechtensteinischen Arbeitsmarkt und 22% im Alpenrheintal gefasst haben.
- Die Universität bietet ein grosses Angebot an Weiterbildungsstudiengängen, welches 2013/2014 zu 41% von Menschen aus Liechtenstein besucht wurde.
- Ergebnisse der Forschungstätigkeit werden in international angesehenen Wissenschaftsjournalen publiziert, was regional und überregional zu einer positiven Reputation für Liechtenstein führt.
- Und nicht zuletzt können mit einer eigenen Universität, unabhängig von ausländischen Institutionen ausgewählte liechtensteinspezifische Themen wissenschaftlich bearbeitet und in Lehre und Wissenstransfer zugänglich und nützlich gemacht werden.
Trotz der vielen lobenden Worte und der Befürwortung der Universität möchte ich doch noch kurz auf die Ausführungen im Bericht und Antrag eingehen. Ich war sehr erstaunt darüber, dass die effektiv beantragten Beiträge nicht übersichtlich dargestellt wurden und lediglich in der Zusammenfassung des Berichts und Antrags sowie dem Finanzbeschluss zu finden waren. Im gesamten Teil der Aufschlüsselung und Herleitung der Kosten und den entsprechenden Ausführungen der Universität war der neue Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung nicht enthalten. So auch nicht im entsprechenden Finanzantrag der Universität, was bei mir zu Verwirrung geführt hatte. Wenn es um solch grosse finanzielle Beträge geht, wünsche ich mir volle Transparenz und Übersicht. Der neue Lehrstuhl wird erst unter dem Kapitel «3.4 Haltung der Regierung» als Zusatz aufgeführt. Deshalb möchte ich gerne von der Bildungsministerin wissen: - Wurde der neue Lehrstuhl von der Regierung gewünscht?
- Und weshalb wurde der Bericht und Antrag nicht entsprechend angepasst? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Bevor ich zu meinem Votum komme, möchte ich doch noch für das Protokoll klarstellen, dass ich den Antrag auf Volksabstimmung bezüglich Verpflichtungskredit Landessspital in meinem Votum ebenfalls gestellt habe. Und das war vor meiner geschätzten Kollegin Susanne Eberle-Strub. Ich bitte hier um faire Behandlung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Ich behandle Sie absolut fair, Herr Kaufmann, Sie haben diesen Antrag nicht gestellt. Aber da freue ich mich schon aufs Protokoll, Sie haben erwähnt, dass ihre Fraktion Volksabstimmung unterstützen würde. Aber Sie haben keinen Antrag gestellt. Das können wir dann sehr gerne noch verifizieren. Da freue ich mich darauf.Abg. Georg Kaufmann
Gut, da freue ich mich auch darauf.Landtagspräsident Albert Frick
Aber bitte fahren Sie jetzt zum Thema fort.Abg. Georg Kaufmann
Jawohl. Die Universität Liechtenstein ist unsere einzige staatlich Hochschule und damit ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungswesens. Heute geht es um die Gewährung eines Staatsbeitrags an diese Institution für die Jahre 2020, 2021 und 2022, also für drei Jahre. Ich danke der Bildungsministerin sowie den betroffenen Stellen für die Ausarbeitung des informativen Berichts und Antrags. Er gibt meines Erachtens die Situation gut wieder, in der sich die Universität befindet. Der dem Bericht und Antrag angehängte Leistungsbericht gibt zudem detailliert Auskunft über die letzte Finanzierungsperiode 2017 bis 2019. Quantitativ hat sich die Zahl der eingeschriebenen Studierenden nach einem gewissen Rückgang zu Beginn dieses Jahrzehnts wieder erholt. In den letzten drei Jahren sind die Zahlen stetig gestiegen und liegen aktuell bei knapp 700 und damit auf Kurs. Gemäss Eignerstrategie und Leistungsvereinbarung liegt der Zielkorridor bei 500 bis 800 Studierenden. 84 Studierende, also 12% stammen aus Liechtenstein, 13% aus der Schweiz, 40% aus Österreich und 20% aus Deutschland, 15% kamen aus anderen Staaten. Zum ersten Mal hat die Universität eine Auswertung darüber vorgenommen, wohin es ihre Studenten nach Abschluss des Studiums zieht. Dabei zeigt sich, dass ein Viertel in Liechtenstein eine Arbeitsstelle findet und ein Viertel im Rheintal. Die Hälfte der Studierenden stellt also ihr erlerntes Wissen und ihre Arbeitskraft dem Wirtschaftsraum Liechtenstein und Rheintal zur Verfügung. Ich finde dies doch sehr bemerkens- und erwähnenswert. Damit stärkt die Universität die Innovationskraft des Landes und der Region, auch indem sie im engen Austausch mit der Wirtschaft und der Politik die Bedürfnisse aufnimmt und mit geeigneten Lehrveranstaltungen abdeckt.Auch in qualitativer Hinsicht steht die Universität Liechtenstein sehr gut da. Namhafte Qualitätssicherungsagenturen geben ihr gute Noten und stellen fest, dass die Entwicklung hin zur Universität gut und vollständig vonstattenging und die internen Qualitätssicherungsprozesse gut funktionieren. 2018 wurde die gesamte Ausbildung im Bereich Architektur und Raumplanung durch das renommierte Royal Institute of British Architects akkreditiert. Dieses über alle Ausbildungsstufen reichende Qualitätssiegel hat weltweit bisher nur die Uni Liechtenstein erhalten, was die Bekanntheit und die Attraktivität für Studienanwärter und Partneruniversitäten natürlich deutlich steigert. An dieser Stelle einen Glückwunsch allen, die zu diesem schönen Erfolg beigetragen haben. Ein Akkreditierungsprogramm der Wirtschaftsstudiengänge ist derzeit im Gang und sollte bis im Jahre 2022 ebenfalls abgeschlossen sein. Und dennoch: Auch im Bildungssektor herrscht ein hoher Wettbewerb und es gilt, seine eigene Position fortwährend zu reflektieren und anzupassen. Auch die Uni Liechtenstein kann sich diesem Konkurrenzdruck nicht widersetzen, muss sich ständig hinterfragen und die Entwicklungen auf dem Hochschulmarkt, insbesondere in der Region, aufmerksam verfolgen. So las man vor Kurzem in den Medien, dass die Universität St. Gallen mit dem Land Vorarlberg über einen neuen Campus in Dornbirn verhandelt. Die Fachhochschule in Dornbirn soll so zum Innovationszentrum für Informatik und Digitalisierung ausgebaut werden. Hier frage ich die Regierung: Was kann das für die Uni Liechtenstein heissen? Bestehen schon Gedanken dazu? Diese Entwicklung wird sicher die Uni, immerhin ist das Einzugsgebiet Vorarlberg mit 40% Studierenden gross, als auch ihre Professorenschaft mittelfristig aufwirbeln. Es entstehen in Dornbirn neue attraktive Arbeitgeber für Professoren. Doch auch die Studierenden werden anspruchsvoller und mobiler. Lehre und Lernen müssen spezifischer an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet werden. Dies erfordert eine höhere Flexibilität und setzt eine stetige Individualisierung des Angebots voraus. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen noch verstärken werden, sogar hin in Richtung Standortunabhängigkeit. Die Digitalisierung bietet in diesem Bereich völlig neue Möglichkeiten. Unter Einschluss dieser Erkenntnisse hat sich der Universitätsrat für die nächsten drei Jahre das Ziel gesetzt, sein Angebot zu fokussieren und zu stabilisieren mit dem Anspruch, dass die Aussen- und Innenwirkung der Universität zueinander passen. Mit der neuen Rektorin und dem neuen Verwaltungsdirektor, welche gegen Ende dieses Jahres zur Universität Liechtenstein stossen werden, soll dieser Prozess erfolgreich umgesetzt werden. An dieser Stelle ermuntere ich die Regierung, dass sie bei der Umsetzung ein waches und kritisches Auge drauf hat, nachdem wir gerade an der Nahtstelle strategische/operative Tätigkeit bei anderen öffentlichen Unternehmen in letzter Zeit immer mal wieder unangenehme Überraschungen erleben mussten. Die Regierung hat sich entschlossen, den vorliegenden Finanzierungsrahmen genau für diese drei Jahre der Fokussierung und Stabilisierung auszurichten. Je nach Resultat kann dann für eine folgende Finanzierungsperiode ein anderer zeitlicher Rahmen gesetzt werden. Der Finanzierungsrahmen setzt sich folgendermassen zusammen: Aus einem Staatsbeitrag von CHF 15,3 Mio. für das Jahr 2020 und einem Beitrag von CHF 15,8 Mio. für die Jahre 2021 und 2022. Die Erhöhung hängt mit der Fortführung des Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht zusammen, der seit 2011 bis 2020 privat finanziert wird und der nach einer vertieften Evaluation weitergeführt werden soll. Zudem soll ein neuer Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Compliance und Digitalisierung errichtet werden. Für diese beiden Lehrstühle zusammen sind ab dem Jahr 2020 CHF 0,5 Mio. und ab dem Jahr 2021 CHF 1 Mio. zusätzlich notwendig. Beide Anträge sind im Bericht und Antrag gut begründet und nachvollziehbar. Für Investitionen im IT-Bereich und zur Gewährleistung der IT-Sicherheit sollen zudem Mittel von CHF 1,5 Mio. zur Verfügung gestellt werden, welche über die drei Jahre zu je CHF 0,5 Mio. verteilt werden. Dies ergibt in Summe einen Staatbeitrag von CHF 15,8 Mio. für das Jahr 2020 und CHF 16,3 Mio. für die Jahre 2021 und 2022. Ich werde dem vorliegenden Finanzierungskredit zustimmen, weil ich der Überzeugung bin, dass die Universität Liechtenstein mit ihrem Angebot und dem hohen Qualitätsanspruch eine wichtige Leistung mit entsprechendem «return of investment» für unseren Wirtschaftsstandort erbringt, ihren Platz im umkämpften Hochschulbereich behaupten muss und zudem der Reputation des Landes dient. Die Uni Liechtenstein soll eine wichtige Botschafterin Liechtensteins sein, dabei aber die Bodenhaftung nicht verlieren. Also keine «Boutique-Universität», sondern eine Uni mit einer qualitativ sehr hochstehenden Architektur- und Wirtschaftsausbildung. Zum Schluss danke ich allen Verantwortlichen und Mitarbeitenden für ihren grossen Einsatz und wünsche ihnen für die anstehenden grossen Herausforderungen viel Erfolg. Last, but not least geht mein besonderer Dank an Prof. Peter Staub, den Institutsleiter des Architekturbereichs, der die Universität Liechtenstein in den letzten Monaten als Interimsrektor erfolgreich durch eine schwierige Zeit geführt hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Vor Ihnen liegt ein Bericht und Antrag, der die staatliche Finanzierung der Universität Liechtenstein für die folgenden drei Jahre ab 2020 sichern soll. Ausserdem beantragt die Regierung die Kenntnisnahme der im Juli dieses Jahres verabschiedeten, überarbeiteten Eignerstrategie. Ich danke dem Bildungsministerium und allen Verfassern für diesen kompakten, verständlichen und äusserst informativen Bericht und Antrag. Er zeigt zunächst in der Historie auf, wie die Universität entstanden ist und welchen Weg die junge Universität seit ihrer Gründung 2011 gegangen ist. Sodann erfolgt eine Darstellung der Bedeutung der Uni für das Land, der Vernetzung des Landes im sogenannten tertiären Bildungsbereich, der Entwicklungen in der regionalen Hochschullandschaft und der Entwicklung des Staatsbeitrags. Die Schwerpunkte der Vorlage beschreiben die staatliche Strategie für die Universität, die Entwicklungs- und Finanzplanung 2020 bis 2022 sowie den Finanzantrag. Ein separates Kapitel verdeutlicht die Haltung der Regierung zur Weiterentwicklung der Uni und erläutert die Anpassungen in der Eignerstrategie. Der Bericht zeigt eindrücklich, dass die Universität langsam den Kinderschuhen entwachsen ist und sie sich unter neuer Führung und einer klaren Qualitäts- und Fokussierungsstrategie stetig weiterentwickelt hat. Und dies eindeutig zum Positiven. Damit diese wichtige Bildungsinstitution ihren gesetzmässigen Auftrag erfüllen kann, müssen wir heute über die Staatsbeiträge für die nächsten drei Jahre befinden, nachdem die letztmals gesprochene Finanzierung per Ende 2019 ausläuft.Die Dokumente, die uns zur Entscheidungsfindung vorliegen, sind umfassend und aufeinander abgestimmt. Ausgehend vom Gesetz über die Universität Liechtenstein, die Statuten, die Eignerstrategie und die Leistungsvereinbarung 2016 bis 2019 hat der Universitätsrat einen Leistungsbericht für die Finanzierungsperiode 2017 bis 2019 verfasst und eine Entwicklungs- und Finanzplanung für die Finanzierungsperiode 2020 bis 2022 erstellt. Im Leistungsbericht wird Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben abgelegt. Erfreulich ist, dass die Studierendenzahlen seit 2015 kontinuierlich gestiegen sind und 2018 779 Studie-rende in konsekutiven Studiengängen und Weiterbildungs-Masterstudiengängen zu verzeichnen waren. Rund die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen treten in den Arbeitsmarkt des Alpenrheintals ein, was sehr erfreulich ist. Viele Fachkräfte, die sich in Architektur und Raumplanung, Entrepreneurship, Finance, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht ausbilden liessen, prägen die Gestaltung unseres Lebens- und Wirtschaftsraums. Die Forschungsthemen, die die Uni bearbeitet, sind liechtensteinspezifisch und fliessen in die Aus- und Weiterbildung, aber auch in Seminare, Tagungen und Vorträge unmittelbar ein. Beispiele dafür sind etwa die Raumentwicklung Liechtensteins, Blockchain, Altersvorsorge, Datenschutz und Digitalisierung. Im Bericht «Wirkungsmonitoring» werden Leistungen und erreichte Ziele sowie die Erfüllung des öffentlichen Auftrags ausgewiesen. Zentral für die Akzeptanz und Verankerung der Uni in Liechtenstein und der Region sind die zahlreichen Vernetzungen und Partnerschaften mit liechtensteinischen Unternehmen, Institutionen und Verbänden. Antworten auf wichtige gesellschafts- und wirtschaftspolitische Fragestellungen werden vermehrt in Zusammenarbeit mit der Universität gesucht und kommen direkt den Nutzern zugute. Durch die Verbreitung der Forschungsergebnisse in Wissenschaftsjournalen positioniert sich die Uni auch im Ausland und schafft so für das Land einen Imagegewinn. Externe Qualitätsbeobachtungen, Akkreditierungen und Auszeichnungen tragen das ihre dazu bei. Wichtig ist aus meiner Sicht eine noch stärkere Vernetzung in der regionalen Hochschullandschaft, die sich im Moment sehr rasch entwickelt und ein herausforderndes Wettbewerbsumfeld schafft. Es ist angezeigt, dass sich die Institutionen konsolidieren und in ihren Tätigkeitsfeldern ergänzen und nicht konkurrenzieren. Dies umso mehr, als das Land zur Sicherstellung des Angebots im tertiären Bildungsbereich auf Mitträgerschaften, Abkommen und Vereinbarungen mit dem Ausland und seinen Bildungsinstitutionen angewiesen ist. Universitätsrat und Rektorat haben gemäss Eignerstrategie und angesichts dieser aktuellen Hochschulentwicklungen eine Entwicklungs- und Finanzplanung für die nächsten drei Jahre ausgearbeitet. Demnach sollen die folgenden Kernthemen in Lehre, Forschung und Wissenstransfer einfliessen: Digitalisierung und Innovation; Raumentwicklung und Nachhaltigkeit; sowie Verantwortung und Gesellschaft.Intern befassten sich Universitätsrat und Rektorat im Projekt «Fit for the future» mit der Stabilisierung der Organisation und der Strukturen, der Fokussierung auf strategische Schwerpunkte, der Professionalisierung der Kern- und Supportprozesse und der Visibilität im Sinne der Identifikation und lokalen und regionalen Verankerung. Die Strategie sieht zusammengefasst vor, dass in Lehre und Forschung die hohe Qualität das Fundament bilden soll. Die wissenschaftliche Basis in den Kernthemen wird durch hochwertige Doktoratsstudiengänge gestärkt und findet auch international Beachtung. Hierzu ist insbesondere die Entwicklung des Doktoratsstudiengangs in Wirtschaftsrecht und das Angebot eines Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht in Zusammenarbeit mit der Uni Zürich geplant. Schliesslich fördern strategische und akademische Partnerschaften die Wettbewerbsposition in der Hochschullandschaft der Bodenseeregion. Studierende sollen dadurch vermehrt angezogen werden und nach Studienende in der Region als Fachkräfte erhalten bleiben. Die Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf macht die Uni Liechtenstein zudem zu einem attraktiven Studienort. Damit die Universität Liechtenstein ausreichend finanziert ist, ist sie neben den Studiengebühren, Einnahmen aus Forschung, Entwicklung und Dienstleistungen sowie Honoraren aus Wissenstransfer auf einen Staatsbeitrag angewiesen. Die Finanzplanung 2020 bis 2022 sieht dabei gemäss der Powerpoint-Präsentation der Uni vom 20. August 2019 folgende Positionen vor, die in den dem Hohen Haus heute vorliegenden Finanzbeschluss eingeflossen sind:
- Basisfinanzierung für Lehre, Forschung, Betrieb und Unterhalt 2020 bis 2022 - gleichbleibend wie seit 2012 CHF 13,8 Mio.,
- Äufnung Forschungsförderungsfonds 2020 bis 2022 - gleichbleibend wie seit 2012 CHF 1 Mio.,
- Zusätzlicher wiederkehrender Betrag für Übernahme der Finanzierung des Propter Homines Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht 2021 bis 2022 CHF 0,5 Mio. - erst ab 2021,
- neuer Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung - neu jährlich 2021 bis 2022 CHF 0,5 Mio.,
- Zusatzantrag für einmalige Investitionsausgaben für IT-Infrastruktur CHF 1,5 Mio.
Über die gesamte Finanzierungsperiode von 2020 bis 2022 sind dies somit CHF 48,4 Mio. In der Entwicklungs- und Finanzplanung, die als Beilage zum Bericht und Antrag aufscheint, betrug die Summe noch CHF 46,9 Mio. Dies, weil der jährliche Beitrag für den neuen Lehrstuhl Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung darin noch nicht enthalten war und offenbar von der Regierung beschlossen und integriert worden ist. Die Finanzplanung aller drei Geschäftsjahre sieht jeweils einen positiven Rechnungsabschluss vor. Die Basisfinanzierung für den Propter Homines Lehrstuhl fällt an, weil die Anschubfinanzierung durch die Stiftung Ende 2020 ausläuft. Ich begrüsse diesen Schritt, teile aber die Ansicht von Uni und Regierung, dass auslaufende private Lehrstuhlfinanzierungen nicht automatisch übernommen werden. Die Leistungen eines Lehrstuhls müssen unter Zugrundelegung bestimmter Kriterien evaluiert werden, wie es im vorliegenden Fall gemacht worden ist. Vor Errichtung neuer Lehrstühle, die drittfinanziert werden sollen, haben der Universitätsrat und die Förderinstitution die Rahmenbedingungen in einer Leistungsvereinbarung zu definieren. Ziele und Aufgaben des Lehrstuhls sind an der Eigner- und Unternehmensstrategie, aber auch an der bestehenden Leistungsvereinbarung zu spiegeln. Die Übernahme des Lehrstuhls kostet im konkret vorliegenden Fall ab 2021 jährlich CHF 500'000. Das sind CHF 75'000 mehr, als die Stiftung über zehn Jahre hinweg im Sinne einer Anschubfinanzierung finanziert hat. Ich bitte die Regierung, zu diesen Mehrkosten noch detailliertere Aussagen zu machen. Nebst dieser Integration des Propter Homines Lehrstuhls plant die Uni einen neuen Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung, angesiedelt am Institut für Wirtschaftsrecht. Hier sind für Errichtung und Betrieb jährlich CHF 500'000 veranschlagt. Der neue Lehrstuhl soll den strafrechtlichen, urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen rund um die rasante Entwicklung der Digitalisierung und der künstlichen Intelligenz nachgehen. Er ergänzt somit die Tätigkeiten am Institut auf ideale Weise und auch die anderen Institute, wie zum Beispiel das Institut für Wirtschaftsinformatik oder das Institut für Finance, werden unterstützt. Das Weiterbildungsangebot des Instituts kann zudem bedürfnisgerecht und liechtensteinspezifisch ausgebaut werden. Für die Jahre 2021 und 2022 soll das Land also CHF 15,8 Mio. leisten, die einmaligen Investitionskosten ausgeschlossen. Verglichen mit dem bisherigen Staatsbeitrag von CHF 14,8 Mio. sind das also CHF 1 Mio. mehr. Begründet wird dies mit den beiden Lehrstühlen, der Übernahme des Propter Homines Lehrstuhls und der Gründung eines neuen Lehrstuhls. Beide Lehrstühle passen gut ins Leistungsportfolio der Uni. Ich kann diese Zusatzkosten in der Basisfinanzierung grundsätzlich gutheissen. Ich bin zusammenfassend für Eintreten auf die Vorlage und wünsche der Universität eine erfolgreiche Weiterentwicklung und Positionierung in einem herausfordernden Umfeld. Mit ihrem Qualitätsanspruch und vor allem auch der Fokussierung auf ausgewählte den Bedürfnissen des Landes entsprechende Tätigkeiten und Aufgaben scheint sie den richtigen Weg eingeschlagen zu haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ein Dank meiner Fraktionskollegin für diese ausserordentlich gute Würdigung unserer Universität. Die Universität Liechtenstein ist die einzige staatliche Hochschule in Liechtenstein. Deshalb stellt sie einen zentralen Bestandteil des liechtensteinischen Bildungswesens dar und legte eine beachtliche Entwicklung vom Abendtechnikum bis zur Universität zurück. Dies wird im Bericht und Antrag so ausgeführt. Ich habe an dieser Fachhochschule einen Abschluss in der Fachrichtung Maschinenbau absolvieren dürfen. Auch wenn ich nicht immer mit dem Weg, insbesondere den Fachrichtungen der Universität einverstanden war, stehe ich dennoch ohne Wenn und Aber zu dieser wichtigen Institution, welche auch eine wichtige Botschafterin Liechtensteins im Ausland ist. Ich gratuliere ebenso auch zur Akkreditierung der Architekturfakultät. Unsere Universität ist damit die erste Uni dieser Fachrichtung, welche dieses Gütesiegel für alle drei Programmstufen erhalten hat. Dies hat der Abg. Georg Kaufmann bereits gewürdigt. Ebenso hat er erwähnt, dass eine weitere Auszeichnung im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich ansteht. Die Universität hatte in den letzten Wochen, Monaten und Jahren etliche Herausforderungen zu bewältigen und diese waren auch nicht immer ganz einfach. Herausforderungen im Bereich der operativen und strategischen Führungsebene gehören zu diesem Zeitpunkt hoffentlich wieder der Vergangenheit an. Die Studierendenzahlen sind steigend. Die Akzeptanz und das Renommee steigen. Diese Akzeptanz ist generell wichtig auch für die Qualitätssicherung und die Attraktivität als Universität. Im Leistungsbericht wird ersichtlich, dass für die Aus- und Weiterbildung unserer Fachkräfte für die liechtensteinische und regionale Wirtschaft hier enorme Vorteile entstehen. 48% der Absolventen arbeiten nach ihrem Studium in Liechtenstein oder im angrenzenden Rheintal. Ich begrüsse in diesem Kontext auch die Anstrengungen im Ausbau der lokalen und regionalen Verankerung. Mit diesem Verpflichtungskredit führen wir die Kontinuität des bisherigen Staatsbeitrages im gleichen Rahmen fort. Das Land Liechtenstein übernimmt nach einer definierten privatwirtschaftlich finanzierten Phase und nach sehr guter Überlegung die Finanzierung eines Lehrstuhles im Banken- und Finanzrecht. Ein neuer Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Compliance und Digitalisierung wird ebenso neu eingeführt. Eine einmalige Erneuerung ist für die IT-Infrastruktur vorgesehen. Gemäss den Empfehlungen der Revisionsstelle ist diese Infrastruktur veraltet und die IT-Personaldecke dünn. Gerne führe ich hier eine Rückmeldung der Liechtensteiner Betriebe für Informatikdienstleistungen aus, dass Sie die Universität mit Ihren Dienstleistungen sehr gerne unterstützen und sich ebenso freuen würden, wenn die Anschaffungen in Land ausgeschrieben und nach Möglichkeit auch lokal vergeben werden könnten. Ich werde diesen Finanzbeschluss unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätztes Mitglied der Fürstlichen Regierung. Liechtenstein hat ein erfolgreiches Bildungssystem. Sehr gut ausgestattete öffentliche Schulen, eine funktionierende duale Berufsbildung und erfolgreiche Hochschul- und Weiterbildungs-institutionen sind hierfür ein Garant. Dies ist für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort essenziell, um auch in Zukunft auf die nötige Kompetenz zugreifen zu können. Hinzu kommt, dass das Land Liechtenstein über einen sehr guten Zugang für Studierende zu Universitäten und Hochschulen in der Schweiz und in Österreich verfügt. Allerdings ist es auch äusserst wichtig, dass sich ergänzend dazu auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen um liechtensteinspezifische Themen kümmern. Unsere Universitäten, die Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs (NTB) als auch das Forschungs- und Innovationszentrum RhySearch, nehmen hier wichtige Rollen ein und können in einem dynamischen Umfeld wichtige Beiträge für den Standort leisten. Die Universität Liechtenstein ist eine spezialisierte und kleine Universität. Gegründet im 2011, ist die Universität Liechtenstein noch sehr jung und dabei, sich in der Hochschullandschaft zu etablieren. Seit der Gründung hat sich die Universität positiv entwickelt und ihren Auftrag erfüllt, indem sie ihre drei Kernthemen «Digitalisierung und Innovation», «Raumentwicklung und Nachhaltigkeit» sowie «Verantwortung und Gesellschaft» weiter gestärkt hat. Die Entwicklungsplanung bis 2022 mit folgenden Schwerpunkten ist in diesem Bericht und Antrag transparent und nachvollziehbar wie folgt aufgelistet: - Qualitätsstrategie in Lehre und Forschung
- Ausbau der lokalen und regionalen Verankerung
- Stärkung der wissenschaftlichen Basis in den Kernthemen
- Fortführung Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht
- Investition in IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit
Durch die aufgeführte Basisfinanzierung, die Äufnung des Forschungsförderungsfonds, die Erneuerung im IT-Bereich ergibt sich zusammen mit dem Beitrag zur Fortführung des Lehrstuhls für Bank- und Finanzmarktrecht ein Jahresbeitrag von CHF 14,8 Mio. für das Jahr 2020 und von CHF 15,3 Mio. für die Jahre 2021 und 2022, welche für mich zum jetzigen Zeitpunkt absolut in Ordnung sind. Deshalb werde ich diesen Staatsbeiträgen natürlich selbstverständlich zustimmen. Nachdem die Führungspositionen durch Prof. Dr. Ulrike Baumöl als Rektorin sowie Markus Jäger als Verwaltungsdirektor neu besetzt worden sind, ergeben sich durch die angepassten Aufgabenverteilungen und klare Verantwortlichkeiten im Rektorat neue Prozesse, welche die Schlagkraft der Universität in einem äusserst dynamischen Hochschulumfeld stärken sollten. Allerdings muss die neue operative Führung erst im Tagesgeschäft ankommen, bevor neue Schritte folgen. Wie der Spruch «junge Wurzeln brauchen ständig Wasser» nahelegt, ist es in der Regel auch sinnvoll, einer noch jungen aufstrebenden Uni Zeit für ihre Verwurzelung im festen Grund zu geben, bevor neue Sachen gepflanzt werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Besten Dank an die Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag, dazu habe ich ein paar Anmerkungen und Fragen. Zuerst zum Aufbau des Eigenkapitals: Dem Bericht und Antrag ist zu entnehmen, dass das Eigenkapital einerseits der Risikoabsicherung sowie andererseits der Entwicklungsfähigkeit der Universität in einem herausfordernden Wettbewerb in der Hochschullandschaft dient. Gemäss Budgetzahlen bis ins Jahr 2021/2022 soll das Eigenkapital um rund CHF 160'000 auf rund CHF 1,2 Mio. ansteigen. Es wird auf Seite 35 weiter ausgeführt, dass dieses Geld nicht für die Begleichung der IT-Infrastrukturkosten eingesetzt werden soll. Dieses Geld müsse der Universität als Sicherheit zur Verfügung stehen. Der Universitätsrat hat ein Reglement erlassen, das die Stärkung der Risikofähigkeit im Umfang von mindestens 5% des durchschnittlichen jährlichen Staatsbeitrags vorsieht. Meine Frage an die zuständige Ministerin: Ist eine Deckelung des Eigenkapitals vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe? Dann komme ich zur Finanzierung Propter Homines Lehrstuhl: Im grünen Teil unter dem Titel «Entwicklungs- und Finanzplanung 2020 bis 2022» ist auf Seite 8 zu lesen, ich zitiere: «Aus diesem Grund beantragt der Universitätsrat, dass der etablierte Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht ab dem Jahr 2020 vom Land Liechtenstein dauerhaft gesichert, sprich die Finanzierung übernommen wird.»Ich gehe davon aus, dass bei einer Zustimmung für die Finanzierung des Propter Homines Lehrstuhls für die Jahre 2020 bis 2022 nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Finanzierung dauerhaft sein wird. Ansonsten bitte ich die Regierung um Auskunft. Abschliessend möchte ich noch Ausführungen zur Raumsituation, die im grünen Teil auf Seite 14 beschrieben ist, machen: Es geht hier darum, dass sich die Universität in den letzten Jahren fortlaufend entwickelt hat und die Raumressourcen zunehmend unzureichend sind - trotz Anmietungen von anderen Räumlichkeiten in der näheren und weiteren Umgebung. Der Universitätsrat wird in den kommenden Jahren zusammen mit dem Ministerium das Thema Raumsituation der Universität einer eingehenden Prüfung unterziehen. Dabei möchte ich zum Ausdruck bringen, dass auch die Gemeinde Vaduz als Standortgemeinde mit einbezogen werden muss. Denn der heutige Standort der Universität Liechtenstein ist nahe einer Primarschule und mitten in einem Wohngebiet. Eine weitere Ausdehnung in diesem Gebiet sehe ich als nicht angezeigt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Werter Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wissen und damit Bildung sind die einzige nachhaltige Ressource für Liechtenstein. Das ist eine Aussage, die wir in unserem Land immer wieder tätigen. Dem Staat kommt im Bildungswesen die Verantwortung für Regelungs- und Steuerungsmechanismen zu, beispielweise um als Basis Bildung als wertvolles Gut jedem zugänglich zu machen. Die Menschen in unserem Land werden angepasst an ihren Bedürfnissen, von der Frühbildung, Frühförderung bis zur tertiären Bildung über Weiterbildungen, über diverseste Angebote im Erwachsenbildungsbereich anhand von diversen Weiter- und Ausbildungsmöglichkeiten gefordert und gefördert.Die Universität ist dabei eine bedeutsame Bildungsinstitution unseres Landes. Sie bildet akademische Fachkräfte aus der Region und für die Region und damit auch für Liechtenstein aus. Die Leistungen, welche eine Universität erbringt, sind vielseitig und bereichernd für uns als Staat. Keine andere Hochschule in den Nachbarländern untersucht sowie unsere Universität liechtensteinspezfische Themen in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht sowie Architektur und Raumentwicklung in der Art und Weise, wie sie für die Zukunft unseres Landes spezifisch entscheidend sind. Ausserdem ist die Universität Liechtenstein ein wichtiger Magnet für Studierende, die alsbald als qualifizierte Arbeits-kräfte unserem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wie Erhebungen der Universität eindrücklich belegen, verbleibt ein Viertel der Absolventinnen und Absolventen der konsekutiven Lehrgänge im Liechtensteiner Arbeitsmarkt und ein weiteres Viertel im Alpenrheintal. Bei den Weiterbildungslehrgängen leben und arbeiten mehr als 40% der Teilnehmenden in Liechtenstein. Damit leistet die Universität einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung für hoch qualifizierte Arbeitskräfte für unseren Wirtschaftsstandort. Die Entwicklungs- und Finanzplanung 2020 bis 2022 der Universität verfolgt drei Stossrichtungen: Die Fortsetzung der Qualitätsstrategie in Lehre und Forschung - die Universität nennt das auch «Stärken stärken» -, den Ausbau der lokalen und regionalen Verankerung sowie die Stärkung der wissenschaftlichen Basis in den drei institutsübergreifenden Kernthemen «Digitalisierung und Innovation», «Raumentwicklung und Nachhaltigkeit» sowie «Verantwortung und Gesellschaft». Einmalig und ausserordentlich wird von der Universität Liechtenstein ausserdem ein Investitionsbeitrag zur Minderung von Risiken im eigenen IT-Bereich beantragt, der über drei Jahre verteilt werden soll. Für die Zukunft ist es wichtig und bedeutsam, dass die Universität dahingehend gestärkt wird, dass sie den digitalen Transformationsprozess unseres Landes optimal unterstützen kann. Die Universität soll daher um einen neuen Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Compliance und Digitalisierung erweitert werden. Dieser soll die Möglichkeiten und Herausforderungen digitaler Technologien für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein beleuchten und wichtige Impulse zur Nutzung der damit verbundenen Chancen geben. Die Regierung anerkennt, dass die Universität mit dem gegenwärtigen staatlichen Finanzierungsvolumen von insgesamt CHF 14,8 Mio. ansehnliche Leistungen und einen sichtbaren Mehrwert für unser Land erbringt. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, mit Ihrer Zustimmung zu diesem Finanzbeschluss unterstützen Sie die weitere Verankerung und Konsolidierung unserer noch sehr jungen Universität. Sie tragen damit wesentlich zur Stärkung des Bildungsstandortes Liechtenstein bei, unterstützen die regionale Wirtschaft und festigen die nachhaltigste und wichtigste Ressource unseres Landes, nämlich Bildung als Basis eines hoch entwickelten Industrie- und Dienstleistungsstandortes. Signifikante Beiträge werden und wurden auch seitens der Privatwirtschaft erbracht. Auch dies ist Ausdruck der Bedeutung der Universität und ein Zeichen des Vertrauens und der Anerkennung ihres Erfolgs. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitenden der Universität, dem Universitätsrat, bei den Partnern der Privatwirtschaft und allen weiteren Beteiligten, die unsere Universität mitgestalten, für ihr damit verbundenes Engagement bedanken. Auch bedanke ich mich für Ihre Voten. Gerne möchte ich nun spezifisch auf die einzelnen Voten und damit verbunden Fragestellungen eingehen. Der Abg. Michael Ospelt hat Ausführungen gemacht zur Auflistung bezüglich der Kosten Wirtschaftsrecht, Compliance und Digitalisierung. Wir haben im Bericht und Antrag versucht, in der Prosaform die Historie, wie dieser Lehrstuhl entwickelt wurde, aufzuzeigen. Auf der Seite 38 in der Zeile 4 ist beschrieben, dass die Regierung, nachdem die Universität den Finanzantrag gestellt hat, in der Zusammenarbeit mit der Universität noch zusätzilch die Idee dieses Lehrstuhles entwickelt hat. Also das heisst, die Universität hat den Finanzantrag im letzten Herbst ohne diesen Lehrstuhl eingegeben. Gemeinsam mit dem Eigner sind dann durch weitere Diskussionen, in Bezug auf den Mehrwert und auch den Input der liechtensteinischen Universität für uns als Staat, Themenfelder definiert worden und dann erst wurde der Ansatz dieses Lehrstuhles geschaffen. Es tut mir leid, wenn es aus dem Prosatext nicht so deutlich erkennbar war. Es zeigt aber sicherlich auch deutlich den Aspekt auf, den der Abg. Georg Kaufmann eingebracht hat, in Bezug auf die Notwendigkeit und die Wichtigkeit, dass der Eigner zusammen mit der strategischen Führung der Universität Entwicklungen eben aufgreift, auch schaut, was im Recht die bestehenden Entwicklungen sind. Wir sehen dies derzeit im Bereich der Digitalisierung oder in der Blockchain-Gesetzgebung, wie eine Universität dieses Recht und diese Gesetzgebung eben auch mit weiteren Lehren und weiteren wissenschaftlichen Arbeiten mit Leben füllen kann. Wir haben in der Vergangenheit mehrere Gesetzgebungsprozesse erlebt, wo die Universität im Anschluss so einen wertvollen Beitrag leistete. Deshalb ist es so, dass dieser Betrag nicht mit dem Finanzantrag der Universität einging, sondern «on top» dann von der Regierung, natürlich in engster Abstimmung mit der Universität und auch mit diversesten Abklärungen verbunden, wie zum Beispiel, ob die Universität diesen Lehrstuhl bewältigen kann, wo er angeordnet sein soll und so weiter, eingebracht wurde.Der Abg. Georg Kaufmann hat in seinem Votum, neben der Wichtigkeit der Zusammenarbeit des Eigners und der strategischen und operativen Führung der Universität, auch die Zusammenarbeit mit weiteren Lehr- und Lerninstitutionen und vor allem auch in Bezug auf die Wettbewerbssituation von anderen Hoch- und Fachschulen beleuchtet. Unsere Universität Liechtenstein ist eine spezialisierte und kleine Universität und wir sind ganz stark auch darauf fokussiert, unsere Kooperationen und Vernetzungen über die Grenzen hinaus zur Stärkung der Innovationskraft zu festigen - gerade auch für die Region Alpenrhein-Bodensee, und das ist bereits heute schon gelebte Wirklichkeit. Aber selbstverständlich bedingt Innovation und Weiterentwicklung von anderen Standorten auch, dass wir diese Entwicklungen mit proaktiver gemeinsamer Zusammenarbeit auch reflektieren und uns den Gegebenheiten anpassen. Die Universität ist im Rahmen der Internationalen Bodensee Hochschule (IBH) immer wieder im Verbund mit schweizerischen und Vorarlberger und deutschen Hochschulen an gemeinsamen Innovationsprojekten beteiligt, auch im Bereich der Digitalisierung und IT. Auch hat das Land Liechtenstein seit vielen Jahren Kooperationen, welche durch die Hochschulen getragen werden, so seit 1968 in der Vereinbarung über die Fachhochschule für Technik (NTB). Liechtenstein ist zudem Träger der NTB und der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich. Also hier sieht man die enge Verbundenheit.
Je stärker die Universität Liechtenstein in ihren Kernthemen auftritt und ihr Profil stärkt, was in diesem Finanzierungsantrag auch stark zum Ausdruck kommt, umso interessanter ist sie auch als Netzwerkpartnerin in einer grenzüberschreitenden Innovationsregion - davon sind wir der Überzeugung. Gerade im Bereich IT und Digitalisierung hat die Universität ein durch internationale Rankings und Preise nachgewiesenes erstklassiges Profil und arbeitet intensiv mit der regionalen Wirtschaft in Liechtenstein, Vorarlberg und St. Gallen zusammen, was ebenfalls eine gute und solide Basis darstellt.
Die kommende Finanzierungsperiode, die Gegenstand dieses vorliegenden Berichts und Antrags ist, ist für die Universität Liechtenstein auch eine Periode der strategischen Weichenstellung, wie sie das ausgeführt haben, um ihre Stärken noch besser zur Geltung zu bringen. Im Allgemeinen und im Speziellen in unserer Region sind derzeit, wie Sie, sehr geehrte Abgeordnete, ausgeführt haben, mehrere Zusammenschlüsse, Ausbauten und Kooperationen im Hochschulbereich im Gange. Es ist auf jeden Fall wichtig, diese zu beobachten, mit den entsprechenden Partnern in Kontakt zu bleiben und allfällige Schlüsse für den Hochschulstandort Liechtenstein daraus zu ziehen. Mit den gültigen Rahmenbedingungen sehen wir hier eine Chance für Kooperationen und die Entwicklung eines Netzwerks. Dann möchte ich auf die Ausführungen der Abg. Violanda Lanter eingehen. Auch Sie haben die Konkurrenzierung und die Wichtigkeit, sich in dieser Konkurrenzierung auch zu positionieren, ausgeführt. Hier scheint es uns und auch der Universität sehr wichtig, dass man sich, wie im Bericht und Antrag auch ausgeführt, wirklich auf Themenschwerpunkte konzentriert, sich dort auch professionalisiert, sodass man eine unverwechselbare Positionierung entlang der Markenwerte erzielen kann, die die anderen Schulen auch anbieten. Zudem wird von Studieninteressierten der Unterschied im Angebot zwischen Universität und Fachhochschule auch immer wieder herausgehoben. Das zeigt auch, dass dieser sehr intensive Organisations- und Unternehmensentwicklungsprozess nun seine Früchte trägt. Was hier auch zu erwähnen ist, ist, dass die Universität sich neben der Fokussierung auf relevante Themenschwerpunkte immer auch wieder sehr bemüht, dieses von den Studenten geschätzte Persönliche, das gute Betreuungsverhältnis und auch das besondere Angebot von verschiedenen innovativen Lernformen aktiv zu leben. Es zeigt sich auch an den Studierendenzahlen, die stetig gestiegen sind, dass das Hebel des Lernens und Lebens sind, die für die Universität wichtig sind und die die Universität auch aktiv lernt und lehrt. Sie haben ausgeführt, dass nicht jeder Lehrstuhl, der privat eine Anschubfinanzierung bekommt, automatisch vom Staat übernommen werden kann. Hier möchte ich wirklich auch nochmals unterstreichen, dass auch in diesem Bereich die Universität sich aktiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Es gibt klare Prozessabläufe und Strukturen, wie wir es jetzt auch beim Propter Homines Lehrstuhl gesehen haben, wo evaluiert wird, welchen Mehrwert ein Lehrstuhl bringt, und eben kein Automatismus einfach gegeben ist. Auch hier möchte ich mich für die umsichtige Arbeit der Universität bedanken. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, warum der Propter Homines im Vergleich zu den früheren Finanzierungsperioden jetzt teurer geworden ist. Hier muss ich ein bisschen weiter zurückschauen. Die Kosten des Lehrstuhls pro Jahr, welche die Propter Homines Stiftung bis 2020 zahlt, betragen jährlich CHF 500'000. Die Stiftung zahlt aber seit 2010 circa CHF 4,25 Mio. an die Universität, also sie hat diesen Betrag überwiesen, wobei die einzelnen jährlichen Raten nicht immer konstant waren, also nicht immer konstant diese CHF 500'000, sondern durchaus vor allem auch in den Anfangsjahren schwankend waren. Seit 2007 zahlt die Stiftung aber konstant CHF 500'000 pro Jahr, wenn man aber die Gesamtsumme, welche die Stiftung seit 2010 überwiesen hat, durch zehn dividiert, kommt auf einen jährlichen Durchschnittbetrag von diesen CHF 425'000.Dann möchte ich gerne die Fragen des Abg. Frank Konrad beantworten. Sie haben die Frage nach der Deckelung des Eigenkapitals gestellt, ob dies vorgesehen ist. Hierzu möchte ich ausführen, dass die Eigenkapitalhöhe grundsätzlich in der Autonomie des Universitätsrates bleiben soll. Für mich ist aber klar, dass die Universität zur Sicherung der Stabilität gewisse Reserven benötigt. Der Universitätsrat hat sich diesen Themen ebenfalls angenommen. Dabei wurden auch die diesbezüglichen Regelungen von anderen Universitäten angeschaut, wie dies auch im umliegenden Universitätsumfeld gehandhabt wird. Ich begrüsse diesen Vergleich sehr. Das angepeilte Eigenkapital erachte ich für die Stabilität der Universität nicht als überzogen. Auch wenn man es mit anderen Universitäten vergleicht, ist es eher tief. Deshalb ist eine Deckelung daher im Moment nicht angezeigt. Auch wenn man die Prognosen der Entwicklung des Eigenkapitals, wie es im Bericht und Antrag beschrieben ist, anschaut, scheint diesbezüglich derzeit kein Grund für eine Deckelung vorzuliegen. Weiter ist es noch wichtig auch zu beachten, dass die Universität auch durch Drittmittel finanziert wird. Auch aufgrund dieses Umstandes müsste man eine Deckelung sehr gut durchdenken und überlegen. Sie haben dann gefragt, ob eine Zustimmung zu diesem Finanzbeschluss bedeutet, dass der Propter Homines Lehrstuhl darüber hinaus finanziert ist. Hier möchte ich sagen, dass der Finanzbeschluss grundsätzlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 gilt. Danach kann und wird der Landtag neu über einen Finanzbeschluss entscheiden. Und welche Lehrstühle dann aber konkret mit den Mitteln des Staatsbeitrages finanziert werden, liegt grundsätzlich in der Kompetenz des Universitätsrates und soll aber natürlich auch, wie es jetzt in diesem Fall die Entwicklung des Lehrstuhls Wirtschaftsrecht, Compliance und Digitalisierung gezeigt hat, eng mit dem Eigner abgestimmt werden. Was aber wichtig ist, ist, dass das Gesetz grundsätzlich immer die zwei Hauptrichtungen, die zwei Fakultäten, Wirtschaftswissenschaften und Architektur vorgibt. Also es muss in diesem Rahmen sein, solange das Gesetz so besteht.
Dann haben Sie noch um Ausführungen zur Raumsituation gebeten, wo hier im vorliegenden Bericht und Antrag auch beschrieben ist, dass die Universität aufgrund der hohen Studentenzahlen an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen stösst. Es werden bei der Überprüfung der Raumsituation, die im Bericht und Antrag beschrieben ist, auch in den nächsten drei Jahren natürlich alle relevanten Anspruchsgruppen miteinbezogen, und da gehört die Standortgemeinde natürlich dazu. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte, und sonst melden Sie sich bitte noch einmal. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Der Ministerin ebenfalls vielen Dank für ihre Ausführungen. Was mich noch interessiert hätte, es heisst ja, dass über die letzten Jahre 26% der Absolventen eine Anstellung in Liechtenstein gefunden haben. Da hätte mich sehr interessiert, ob das für alle oder beide grundsätzlichen Fachrichtungen stimmt, also wir haben ja die beiden Fachrichtungen Architektur und dann als zweites Wirtschaftswissenschaften. Dazu müsste man wissen: Wie viele Absolventen gab es im Bereich Architektur und wie viele in den Wirtschaftswissenschaften? Denn ich persönlich bin nach wie vor der Meinung und ich denke, das habe ich auch schon in diesem Hohen Hause geäussert, dass wir ganz sicher keinen so hohen Bedarf an Städte- und Raumplanern haben. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Leute effektiv einen Arbeitsplatz in Liechtenstein finden. Aber ich kann mich ja täuschen. Darum hätte ich das ganz gerne gewusst, ob es da nähere Daten dazu gibt. Was man vielleicht auch noch zu diesem Thema sagen muss, es gibt ja bei der Hochschule Rapperswil, und da bin ich mir nicht sicher, ob das ein neuer Studiengang ist, aber ich glaube, es ist ein neuerer Studiengang, auch diese Fachrichtung Raum- und Städteplanung. Da sind wir eben auf kleinstem Raum auch in einer Wettbewerbssituation. Und da frage ich mich, wie das dann in Zukunft erfolgreich weitergestaltet werden soll. Ich denke, die Universität ist wichtig, aber ich persönlich bin halt nach wie vor der Meinung, wie es eine frühere Studie gezeigt hat, die man vor ein paar Jahren hat erstellen lassen, dass man lieber in der Architektur etwas zurückfahren und andere Bereiche ausbauen sollte. Jetzt ist es natürlich so, wir wollen nicht zurückfahren und wir wollen andere Bereiche ausbauen. Ich denke, für unsere Wirtschaft wäre eine stärkere Fokussierung und Betonung speziell in der Informatik viel wichtiger. Da kann man sehr viel mehr machen, da brauchen wir noch mehr Leute, da kann man nie genug Leute haben. Jemand hat ja auch darauf hingewiesen, dass die HSG in St. Gallen ein Projekt mit der Fachhochschule Dornbirn plant. Da gibt es dann ein Zentrum, wo sie speziell auf Informatik setzen. Das ist sicher hoch interessant, wird natürlich die ganze Region bereichern. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass wir im Prinzip da viel aktiver wären. Also ich bin mit dieser strategischen Ausrichtung, so wie die Uni das plant, eigentlich nicht einverstanden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein, Herr Abg. Erich Hasler. Zu den Absolvent/-innen nach Arbeitsort habe ich keine aufgeschlüsselten Zahlen und keine Unterscheidungen zwischen Wirtschaftsbereich und Architektur. Ich möchte aber gerne noch ein paar grundsätzliche Ausführungen zu diesen zwei Fakultäten an der Universität machen. Also grundsätzlich ist festzuhalten, dass diese zwei Fakultäten im Gesetz gegeben sind und auch die Eignerstrategie diese zwei Fakultäten vorgibt. Das hat auch eine historische Entwicklung: Seit der Fachhochschule hat man eigentlich durch die Abstimmung mit der NTB beschlossen, dass man diese fachliche Aufteilung macht und das Technische nach Buchs verlagert und dafür das architektonische an der Universität in Liechtenstein anbietet. Am Institut für Architektur und Raumentwicklung werden gleich wie auch im Wirtschaftsbereich sehr liechtensteinspezifische Fragestellungen zum Thema Raumentwicklung, Baukultur, Mobilität und Lebensraum erörtert. Wir sind der tiefen Überzeugung, dass das für die zukünftige Lebensqualität der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sowie der Attraktivität von Liechtenstein von ganz wesentlicher Bedeutung ist, was hier die Uni auch für einen Mehrwert bringen kann. Was auch immer wieder von der Universität, die sich für diese strategische Ausrichtung zusammen mit dem Eigner klar entschieden hat, zum Ausdruck kommt, ist, dass diese Koexistenz dieser beiden Fakultäten als sehr bereichernd empfunden wird - sowohl von Lehrenden als auch von den Lernenden. Dies ermöglicht eine sehr breite Interdisziplinarität, welche für die Kultur, aber auch für die Forschungstätigkeit und für die Entwicklung einer Universität eine grosse Bereicherung darstellen kann. Somit sind wir der Überzeugung, dass diese Ausrichtung, wie sie im Gesetz und vom Eigner vorgegeben ist, auch für die Zukunft die richtige ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir den Bericht und Antrag sowie die Eignerstrategie zur Kenntnis genommen und wir können uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt.
Regierungsrätin Dominique Hasler
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Dürfte ich bitten ein Wort der Ergänzung anzubringen. In Art. 1, sodass es mit den Materialien wie auch mit den nachfolgenden Artikeln übereinstimmt, müsste es im letzten Satz heissen: «für die Jahre 2021 und 2022 jährlich 14'800'000 Franken.» Also das «jährlich» vor dem Betrag CHF 14,8 Mio müsste ergänzt werden. Es ist vergessen gegangen und dafür entschuldige ich mich. Es kommt aber aus den Materialien klar so hervor.Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke das wurde so verstanden und wir können abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 17 erledigt. -ooOoo-