Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Verordnung (EU) 2018/1240) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (Nr. 82/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Verordnung (EU) 2018/1240) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 82/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag zur Übernahme und Umsetzung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Es handelt sich hier um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, um ein System, bei dem sich Drittstaatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind und für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen wollen, anmelden müssen. Mit dem System soll illegale Einwanderung verhindert werden und auch die Sicherheit in Bezug auf die öffentliche Gesundheit erhöht werden. Es gilt, einerseits dem Notenaustausch zuzustimmen und andererseits die Gesetzesvorlage in Behandlung zu ziehen. Es geht zentral um die folgenden Punkte: Integriertes Grenzmanagement; Verhinderung illegaler Migration; Prävention von Straftaten, insbesondere von Terrorismus; und Verbesserung von Grenzübertrittskontrollen. Ausserdem geht es darum, Sicherheitslücken zu schliessen, die Effektivität der Grenzkontrollen zu erhöhen und zu vereinfachen, Daten mit anderen Systemen abzugleichen und Informationen zur Aufdeckung von Straftaten bereitzustellen. Zudem gilt es, die angestrebte Interoperabilität der verschiedenen weiteren Systeme hervorzuheben. Wichtig dabei weiter, dass nur ein sehr kleiner Teil der Anträge manuell bearbeitet werden soll. Es handelt sich hier um 1% bis 3% der Anträge. Das System soll sich zudem selbst über eine kleine Gebühr für einen Antrag finanzieren und tragen. Für die Verwaltung sollte kein grosser zusätzlicher Aufwand entstehen. Das ist allerdings zugegebenermassen zum jetzigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen. Ich werde dem Notenaustausch meine Zustimmung erteilen und bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Am 14. September 2016 hat der damalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gesagt, frei übersetzt auf Deutsch: Wir müssen wissen, wer unsere Grenzen überquert. Wir werden ein automatisiertes System vorschlagen, um festzustellen, wer berechtigt ist, nach Europa einzureisen. Wir werden wissen, wer auf dem Weg nach Europa ist, noch bevor dieser da ist. Dann wurde später dann eben das ETIAS-System - das European Travel Information and Authorization System - entwickelt und gesprochen im Parlament. Nun, wie mein Vorredner auch schon ausgeführt hat, steht die Vorlage im Zusammenhang mit den Assoziierungsprotokollen von Schengen/Dublin, die mit dem 19.12.2011 bei uns in Kraft getreten sind. Wir sind somit verpflichtet zur Übernahme von Weiterentwicklungen. Es war auch damals bei der Assoziierung klar, dass es zu Weiterentwicklungen kommt, um den zukünftigen Herausforderungen im Bereich von Sicherheit und Asyl in Europa begegnen zu können.Deutlich erwähnt werden muss und darf an dieser Stelle, dass eine Nichtumsetzung letztlich in einem Austritt enden würde, und das wäre meiner Meinung nach ganz klar nicht im Sinne unserer inneren Sicherheit in einer globalisierten Welt und mit Sicherheit nicht zu Empfehlen. Konkret tangiert das System Drittstaatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind und für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen wollen. Diese müssen dann eben zukünftig in diesem ETIAS-System registriert werden. Das betrifft rund 60 visumsbefreite Länder mit gesamthaft 1,2 Milliarden Personen. Nun, das Ziel ist, wie es mein Vorredner auch schon ausgeführt hat, die Feststellung, ob ein Risiko für illegale Einreise besteht, ob ein Risiko für die Sicherheit oder für die öffentliche Gesundheit vorliegt, und dies, wie gesagt, systematisch und vor der Einreise. Das ETIAS-System ist somit grundsätzlich dazu da, dass Grenzmanagementsystem zu optimieren. Mittels ETIAS soll das Verfahren und Antragszeiten reduziert werden, die Grenzverwaltung der EU-Länder soll verbessert werden, Verbrechen und Terrorismus aufgedeckt und verringert werden, illegale Einwanderung soll erschwert werden und die Visaliberalisierungspolitik der EU soll gestärkt werden. Nun, was passiert genau? Das System überprüft den Antrag automatisiert bei der Zentralstelle in Warschau - diese ist meines Wissens bei Frontex angegliedert - gegen verschiedene Systeme, unter anderem das Schengen-Informationssystem, das Visa-Informationssystem, Eurodac- und Europol-Listen wie auch Listen von Interpol. Da sind wir dann bei der Interoperabilität, die der Vorredner angesprochen hat. Wenn dann alles negativ zurückkommt, wird die Einreisebestätigung in Minuten ausgestellt. Die eingegebenen Informationen werden mit Risikofaktoren auch noch beurteilt oder nach Risikofaktoren auch noch überprüft. Liegt dann etwas vor, dann wird die zentrale Unit - die wird bei uns meines Wissens beim APA angesiedelt sein - verständigt werden und es wird dann geklärt, ob eine Einreise genehmigt werden kann. Die Einführung ist von ETIAS bis 2023 europaweit vorgesehen. Dann vielleicht noch kurz zu den Auswirkungen: Aus Seite 64, da geht hervor, dass möglicherweise ein Pikettdienst beim APA einzurichten sei beziehungsweise zu prüfen sei. Meines Erachtens wäre ein solcher bereits heute notwendig.Dann die finanziellen Auswirkungen: Hier kann man auf den ISF-Border-Fonds verweisen. Die Kosten können abgerechnet werden und das passiert dahingehend, dass durch die Einnahmen von EUR 7 pro Antrag eine Kostenneutralität geschaffen werden soll. Ich denke, das ist ein bemerkenswerter neuer Mechanismus vonseiten der Europäischen Union und ist äusserst zu begrüssen. Wir haben dann die Notifizierung am 10. September 2018 gemacht und aus diesem Grund muss man die Vorlage bis 9. März umsetzen. Dieser Prozess geht aus Seite 14 hervor.Der Genehmigung des Notenaustauschs werde ich meine Zustimmung erteilen und ich bin natürlich für Eintreten auf die Gesetzesvorlage und die Abänderung des Ausländergesetzes. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Behörden wie auch beim zuständigen Ministerium für die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium von Regierungsrätin Hasler für den vorliegenden Bericht und Antrag. Aufgrund des Beitritts zum Schengen-Raum im Jahre 2011 hat sich Liechtenstein auch zur Übernahme künftiger Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands gemäss dem im Assoziierungsprotokoll festgelegten Verfahren verpflichtet. Der vorliegende Bericht und Antrag betrifft die Übernahme und Umsetzung der sogenannten ETIAS-Verordnung über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems. Mittels dem ETIAS-System müssen sich Drittstaatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind und für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in den Schengen-Raum reisen wollen, vor der Reise registrieren. Mithilfe dieses Systems soll festgestellt werden, ob mit der Anwesenheit dieser Personen im Schengen-Raum ein Risiko der illegalen Einwanderung, Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit verbunden sind. In Liechtenstein werden von der Übernahme insbesondere das Ausländer- und Passamt sowie die Landespolizei betroffen sein. Positiv zu erwähnen ist auch, dass für Liechtenstein keine Betriebskosten entstehen, da die Kosten vom Antragssteller bezahlt werden. Somit verhält sich dies für Liechtenstein kostenneutral. Aufgrund von Einschätzungen sollte der Arbeitsaufwand für die liechtensteinischen Stellen sehr gering sein. Ich werde der Vorlage meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) seine Zustimmung erteilen, und die beiliegende Gesetzesvorlage in Behandlung ziehen.» Wer mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir auch Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen und wir können mit der 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Ausländergesetzes durch Artikelaufruf beginnen. Art. 3a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 1 Bst. a und abis werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 1 Bst. a und abis stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 71g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 71g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 71n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 74a Abs. 2 Bst. a Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74a Abs. 2 Bst. a Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 75 Abs. 2 Bst. bbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 Abs. 2 Bst. bbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung abgeschlossen und gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt.
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