Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2020 bis 2023 (Nr. 100/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Gewährung eines Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2020 bis 2023.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 100/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Das Liechtenstein-Institut ist seit seiner Gründung im Jahre 1986 das Kompetenzzentrum Liechtensteins bei spezifischen Fragen in den Bereichen Politik- und Sozialwissenschaften, Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft. Es liefert wissenschaftlich fundierte Antworten auf zentrale Fragen und trägt damit wesentlich zum besseren Verständnis Liechtensteins im In- und Ausland bei. Da sind wir uns wohl alle einig. Seit 1993 wird es deshalb mit Staatsbeiträgen unterstützt und gefördert. Der gegenwärtig gültige Finanzbeschluss endet am 31. Dezember 2019, weshalb heute ein neuer Finanzbeschluss für die Jahre 2020 bis 2023 erforderlich ist. Das Liechtenstein-Institut beantragt für die kommende Förderperiode einen staatlichen Grundbeitrag von CHF 1,25 Mio. jährlich sowie zusätzlich dazu für die zwei langfristigen Auftragsarbeiten, den Bildungsbericht und die Angewandte Wirtschaftsanalyse, einen Betrag von CHF 178'000 jährlich. Mit dieser doch substanziellen Erhöhung wird es dem Liechtenstein-Institut ermöglicht, seinen Leistungsauftrag weiterhin zu erfüllen und dem ständig wachsenden Interesse nach Forschungsleistungen zu Liechtenstein zu begegnen. So sollen alle vier Fachbereiche auf 200 bis 250 Stellenprozente für das wissenschaftliche Personal ausgebaut werden. Zudem soll die Wissensvermittlung in Form elektronischer und gedruckter Publikationen sowie themenspezifischen Plattformen gestärkt werden. Das Liechtenstein-Institut wird damit ein seit Langem angestrebtes Entwicklungsziel erreichen. Im Hinblick auf dessen Leistungsauftrag sowie auf die räumlichen und administrativen Ressourcen werde damit eine ideale Grösse erreicht. Ein weiteres Wachstum würde lediglich über Drittmittel und damit stets befristet erfolgen. Fakt ist: Mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln kann der Bedarf an Forschungsleistungen zu Liechtenstein nicht mehr gedeckt werden. Dies verdeutlicht der seit 2013 durchgehend bestehende Aufwandüberschuss. Bereits im Jahre 2015 beantragte deshalb mein Fraktionskollege Wolfgang Marxer die Erhöhung des Staatsbeitrags auf CHF 1,25 Mio. Damals erhielt dieser Antrag aus Spargründen nur drei Stimmen. Das diesem Bericht und Antrag beigefügte Finanzgesuch des Instituts an die Regierung begründet die Erhöhung ausführlich und nachvollziehbar und liefert uns detaillierte Grundlagen zur Entscheidungsfindung und Beschlussfassung. Auch die Regierung anerkennt die sehr gute Arbeit, welche die Mitarbeitenden des Liechtenstein-Instituts leisten und stellt fest, «dass das Institut seine Leistungen gemäss der Leistungsvereinbarung vorbildlich erfüllt». Persönlich anerkenne ich die Arbeit, welche das Liechtenstein-Institut seit Jahrzehnten leistet. Ich besuche seine Vorträge und lese mit Interesse seine Publikationen, sind sie doch wissenschaftlich belegt und von hohem qualitativen Gehalt. Dies schätze ich sehr in einer Zeit, wo weltpolitische Entscheidungen per Twitter verkündet werden, sowie Fake News oder Verschwörungstheorien ohne jeglichen wissenschaftlichen Bezug verbreitet werden. Ja, ich möchte, dass das Liechtenstein-Institut seine Arbeit weiterhin in hoher Qualität und gemäss der Leistungsvereinbarung verrichten kann, und werde dem vorliegenden Finanzantrag vorbehaltlos zustimmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das Liechtenstein-Institut ist mit seiner Tätigkeit in Lehre und Forschung aus unserer Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken. Altregierungschef Dr. Gerard Batliner als einer der Gründer beschrieb die Daseinsberechtigung des Instituts seinerzeit wie folgt: «Als souveräner Staat hat Liechtenstein eine eigene Geschichte, welche ein eigenes politisches System mit einer spezifischen Rechtsordnung und Wirtschaftsstruktur hervorbrachte. Die Kleinräumigkeit verstärkt die Eigenart Liechtensteins zusätzlich. Die Erforschung der Grundlagen des Staates, seines Gemeinsinnes und seiner internationalen Verflechtung trägt deshalb wesentlich zur liechtensteinischen Identität und zu einem realistischen liechtensteinischen Selbstverständnis bei.» Die Institutsverantwortlichen zitieren Gerard Batliner in ihrem Finanzierungsgesuch für die Jahre 2020 bis 2023 völlig zu Recht mit dem Hinweis darauf, dass dessen damalige Überzeugung bis heute nichts von ihrer Relevanz verloren habe. Für mich persönlich hat das Liechtenstein-Institut einen ganz besonders bedeutenden Stellenwert in seiner Arbeit für die von ihm definierten Zielgruppen Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit erworben. Neutral und unabhängig trägt es mit seinen Berichten, Publikationen, Medienbeiträgen und vielen anderen Aktivitäten auf der Basis von Grundlagenforschung und auftragsgebundener angewandter Forschung zur sachlichen Wissensvermittlung und damit zur freien politischen Meinungs- und Willensbildung bei. Es hat sich zu einem bedeutenden Stützpfeiler der Demokratie in unserem Land entwickelt, von dem sich die Politik mit ihren Exponenten und mit ihren Arbeitsergebnissen messen lassen kann. Mit der beantragten Erhöhung des Staatsbeitrages sowie mit den auftragsbezogenen Entschädigungen für den Bildungsbericht und die Angewandte Wirtschaftsanalyse sehe ich die Unabhängigkeit und Neutralität des Liechtenstein-Instituts in keiner Weise gefährdet. Dies umso weniger, als dass die Verantwortlichen die Absicht signalisieren, trotz erhöhtem Zufluss staatlicher Mittel die Staatsquote insgesamt nicht überproportional ansteigen zu lassen, sondern aliquot auch zusätzliche Fördermittel von privater Seite und aus internationalen Forschungsfonds einwerben zu wollen. Das mit dem erhöhten Staatsbeitrag zu finanzierende Stellenwachstum soll auf alle vier Fachbereiche - Geschichte, Politik, Recht und Wirtschaft - verteilt werden, um diese linear kompetitiver zu machen und um sich in einer ständigem Wandel unterworfenen internationalen Welt der Wissenschaft und Forschung weiterhin so bewegen zu können wie bisher, nämlich angesehen, vernetzt, auf Augenhöhe kooperierend und Zeugnis für unser Land einlegend. Trotz seines überaus beachtlichen, im Anhang zum Finanzgesuch befindlichen bisherigen Leistungsausweises, sieht das Institut keine Bäume in den Himmel wachsen. In vertrauenerweckender Selbstbeschränkung erklären die Verantwortlichen die mit dem erhöhten Staatsbeitrag zu erreichende Grösse als Zielgrösse, als ideale Grösse im Hinblick auf die räumlichen und administrativen Ressourcen sowie im Hinblick auf den Leistungsauftrag des Instituts. Ein allfälliges weiteres Wachstum werde deshalb lediglich über Drittmittelprojekte und damit stets befristet erfolgen. Eine klare Ansage der Verantwortlichen und in der Summe des Gesagten ein klares Ja von mir zu dieser Finanzvorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Vor uns liegt der Finanzbeschluss über den Staatsbeitrag an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2020 bis 2023. Der Beitrag soll um CHF 250'000 auf CHF 1,25 Mio. pro Jahr erhöht werden. Ich stehe dem Antrag im Bericht und Antrag positiv gegenüber, habe aber noch zwei oder drei Fragen an die zuständige Regierungsrätin. Der Bericht und Antrag Nr. 100/2019 basiert zum ganz grossen Teil auf dem Finanzgesuch, das dem Bericht und Antrag beigelegt ist. Das Finanzgesuch selber ist für mich ausführlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig. Das finde ich sehr positiv. Das Liechtenstein-Institut zeichnet sich durch seine Unabhängigkeit und Interdisziplinarität aus. Neben der Forschung und Lehre in den vier Fachbereichen Geschichte, Politik, Recht und Wirtschaft übernimmt das Institut auch verschiedene andere Aufgaben, wie beispielsweise die Arbeit am Online-Verfassungskommentar, die Digitalisierung und Weiterentwicklung des Historischen Lexikons oder die Wahl- und Abstimmungsforschung. Aktuell führt das Liechtenstein-Institut gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut DemoScope eine Umfrage zu Mobilitätsaspekten in Liechtenstein durch. Ich empfehle allen die Teilnahme an dieser Umfrage. Die aus der Forschungsarbeit gewonnenen Erkenntnisse sollen in der in- und ausländischen Öffentlichkeit zum besseren Verständnis des liechtensteinischen Staates beitragen, ein weltoffenes und realistisches liechtensteinisches Selbstverständnis fördern sowie in wichtigen Fragen die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung erleichtern. Diesen für mich zentralen Satz finden wir auf der Homepage des Instituts. Dort habe ich auch gelesen, dass im Gegensatz zur Zeit der Gründung des Liechtenstein-Instituts heute der Grossteil der Forschenden gegenwärtig aus Liechtenstein kommt. Das finde ich eine erfreuliche Entwicklung. Zu den Zielen und Aufgaben des Instituts möchte ich noch folgende zwei Sätze zitieren, die für mich sehr positiv sind in der Beurteilung des vorliegenden Antrags: Die Forschung des Liechtenstein-Instituts erbringt neue wissenschaftliche Erkenntnisse und verknüpft bestehendes Wissen mit den Besonderheiten Liechtensteins. Damit liefert das Liechtenstein-Institut wissenschaftlich fundierte Antworten auf zentrale Fragen zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft Liechtensteins, zur Region und zu Kleinstaaten allgemein. Auf den Seiten 11 bis 16 werden die Gründe für die Erhöhung des Staatsbeitrags ausführlich dargelegt. Weitere Ausführungen dazu finden wir auf den Seiten 27 etc. des Finanzgesuchs. Einer der wichtigsten Gründe ist sicher der Ausbau aller vier Fachbereiche - Geschichte, Politik, Recht und Wirtschaft - auf mindestens zwei Vollzeitstellen, damit die Forschungsarbeiten und die Forschungskenntnisse einem möglichst breiten Publikum zugänglich gemacht werden können. Als weitere Gründe kann ich stichwortartig folgende Punkte erwähnen, sie wurden teilweise schon von meinem Vorredner erwähnt:
Die Gesellschaft wird pluralistischer, die Wirtschaft diversifizierter und die Politik komplexer. Daraus ergeben sich neue Forschungsfragen und Forschungsthemen. Das Liechtenstein-Institut hat in den vergangenen Jahren eine steigende Nachfrage nach fundierten Analysen, Studien und Berichten zu Liechtenstein festgestellt. Die Vermittlung der Erkenntnisse soll breit gestreut werden. In Zukunft soll noch vermehrt auf verschiedenen Kanälen kommuniziert werden. Der Wettbewerb um internationale Forschungsgelder ist aufwendiger und intensiver geworden. Das Institut kann beim Schweizerischen Nationalfonds und beim österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung um Förderung ansuchen. Daneben bemüht sich das Institut auch erfolgreich um Gelder aus der EU.Das Liechtenstein-Institut betreut verschiedene Projekte, die langfristig unterhalten werden müssen und so laufende Kosten generieren. Als Beispiel kann ich hier das Historische Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online erwähnen. Ich weiss, dass dieses Tool im Geschichtsunterricht am Gymnasium oft eingesetzt und sehr geschätzt wird. Schliesslich kann erwähnt werden, dass die Forschungslandschaft immer spezialisierter, aber auch vernetzter geworden ist. Politische, gesellschaftliche und technische Entwicklungen lassen die Forschung nicht unberührt. Im Bericht können wir dazu lesen: «Eine hohe Forschungsqualität verlangt die permanente Auseinandersetzung mit einer wachsenden Forschungsliteratur, das stetige Lernen neuer Methoden sowie den Aufbau und die Pflege internationaler Netzwerke.» Ein zentraler Bestandteil des Antrags der Regierung sind zwei langfristige Aufträge, die auf den Seiten 17 bis 22 ausführlich beschrieben werden. Bei diesen langfristig angelegten Berichten beziehungsweise Analysen handelt es sich einerseits um den Bildungsbericht und andererseits um eine Angewandte Wirtschaftsanalyse. Der Bildungsbericht soll als Grundlage für ein Bildungsmonitoring dienen, aktuelles Wissen und die wesentlichen Daten über das liechtensteinische Bildungssystem zusammenfassen. Der Bericht soll in enger Kooperation mit den Behörden in der Schweiz entstehen, die regelmässig Bildungsberichte verfassen. So steht es auf der Seite 19. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen. Zum einen: Was versteht die Regierung unter Bildungsmonitoring? Und zweitens: Welche neuen Erkenntnisse erwartet die Regierung aus dem Bildungsbericht? Im Finanzgesuch auf den Seiten 21 und 22 wird auf den Bildungsbericht eingegangen. Dort ist mir aufgefallen, dass die jährlichen Kosten für den Bildungsbericht nicht aufgeschlüsselt werden, wohingegen die Kosten für die Angewandte Wirtschaftsanalyse thematisch differenziert werden. Gibt es einen spezifischen Grund dafür oder ist das ein Versehen? Zu diesen beiden langfristig angelegten Berichten und Analysen habe ich noch eine Frage: Wie geht es nach dem Jahr 2023 weiter? Werden der Bildungsbericht und die vertiefte Wirtschaftsanalyse weitergeführt? Wird das zu einem ständigen Auftrag des Instituts werden? Das würde mich sehr interessieren.Auf der Seite 26 des Finanzgesuchs werden die Einnahmen pro Jahr aufgelistet. Zu dieser Auflistung habe ich zwei Fragen an die Bildungsministerin: Für mich ist es nicht klar geworden, warum das Institut in den kommenden Jahren mit deutlich mehr Spenden rechnen kann. Es handelt sich immerhin um CHF 110'000 mehr, was absolut betrachtet eine enorme Steigerung bedeutet. Auch im Protokoll der Finanzkommission wurde diese Frage schon angesprochen. Die andere Frage bezieht sich auf die Forschungsförderung. Auch hierzu hätte ich gerne eine Erläuterung: Wie begründet sich die Steigerung in den nächsten Jahren, die hier aufgeführt wird? Zum Schluss noch zwei Bemerkungen: Auf der Seite 4 im Finanzgesuch schreibt der Direktor des Instituts, dass ein weiteres Wachstum des Liechtenstein-Instituts ausschliesslich durch Drittmittel erfolgen wird und somit immer befristet sein wird. Auch darauf wurde schon hingewiesen. Diese Aussage finde ich sehr wichtig und auch beruhigend. Der Landtag muss also nicht damit rechnen, dass beim nächsten Finanzgesuch eine weitere Erhöhung des Staatsbeitrags diskutiert werden wird. Und zum Schluss: Am Liechtenstein-Institut wird sehr viel gearbeitet. Die Liste der Forschungsergebnisse, der Publikationen und der Vorträge auf den Seiten 39 bis 59 ist sehr beeindruckend. Ich gratuliere dem Institut für diese Leistungen und möchte erwähnen, dass ich mich auf das Forschungsergebnis zum Thema «100 Jahre Zollanschlussvertrag» im Jahr 2023 freue. Dann können wir ein grosses Jubiläum feiern und das Liechtenstein-Institut ist heute schon an der Planung ihres Beitrags. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Frauen und Herrn Abgeordnete. Vielen Dank für den vorliegenden Bericht zur Gewährung des Staatsbeitrages an das Liechtenstein-Institut für die Jahre 2020 bis 2023. Mein Fraktionskollege Eugen Nägele hat bereits ausführlich die Aufgaben und den unbestrittenen Nutzen des Liechtenstein-Instituts herausgehoben und ich schliesse mich all seinen Ausführungen vorbehaltlos an. Anlässlich der Debatte zum Staatsbeitrag 2016 bis 2019 wurde am 3. September 2015 dem Antrag einer Erhöhung nicht zugestimmt. Damals lag der Fokus beim Sparen und dies liess keinen Spielraum zu. Der Umfang der Aufgaben und die dazu benötigten Mittel in Relation zu den für das Land erbrachten Leistungen erlauben es nun aus meiner Sicht, für die nächsten Jahre die Grundfinanzierung auf CHF 1,25 Mio. festzulegen. Auf Seite 4 führt das Liechtenstein-Institut aus, dass der Personalaufbau bis ins Jahr 2022 abgeschlossen sein wird. Danach soll es zu keinen weiteren Erhöhungen mehr kommen und zusätzliche Projekte gänzlich über Drittmittel finanziert werden. Der Abg. Eugen Nägele hat dies bereits schon erwähnt und für mich ist das ein ganz zentraler Punkt, dass wir davon ausgehen können, dass hier nichts mehr passieren wird. Dies sind die zwei Prämissen, die für mich zu meiner Zustimmung zur Erhöhung führen: Keine Erhöhung des Grundbeitrages für geraume Zeit und zusätzliche Geldmittel nur über Drittmittelfinanzierung. Zum Schluss ist es mir ein Anliegen, dem Liechtenstein-Institut meinen Dank auszusprechen, und ich hoffe, dass die Mehrheit des Landtages der Budgeterhöhung zustimmen wird, damit Dr. Christian Frommelt das Liechtenstein-Institut zur nächsten Stufe führen kann. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich gerade an das Votum des Abg. Daniel Oehry anschliessen. Er meinte, dass er diesem Antrag nur dann zustimmen könne, wenn es später dann wirklich keine weiteren Erhöhungen geben solle. Dazu möchte ich einfach auch noch auf die Vergangenheit hinweisen. Da hiess es früher einmal, dass das Institut circa 50% selber erwirtschaften sollte. Das führte die Regierung im Bericht und Antrag Nr. 73/2009 aus - dass der Staatsbeitrag bei etwa 50% der Ausgaben des Liechtenstein-Instituts liegen sollte. Ursprünglich ist die Gründung des Liechtenstein-Instituts auf eine private Initiative zurückzuführen und seit 1993 erhält das Institut erst einen Staatsbeitrag. Der belief sich anfangs zwischen 1993 und 1998 auf CHF 400'000 und wurde dann später auf CHF 700'000 und 2002 auf CHF 750'000 erhöht. Wichtig war immer, dass ein grösserer Teil durch private Spenden aufgebracht wird. Nun hat sich die Situation so einpendelt, dass die Sponsoren- und Spendengelder sich zwischen CHF 100'000 und CHF 200'000 bewegen. Und wenn jetzt natürlich angekündigt wird, dass sich diese Gelder erhöhen sollen in der Zukunft, dann denke ich, dass das eine sehr optimistische Prognose ist. Ich persönlich bin zu dieser Erhöhung des Beitrags an das Liechtenstein-Institut kritisch eingestellt. Es handelt sich um eine sehr satte Erhöhung. Wenn man bedenkt, dass der Grundbeitrag um CHF 250'000 erhöht werden soll. Das sind 25%. Dazu kommen noch diese beiden langfristigen Projekte, einmal CHF 98'000 für die Angewandte Wirtschaftsanalyse und dann nochmals CHF 80'000 für das Bildungsmonitoring. Hier frage ich mich zum letzten Punkt, wer eigentlich dieses Bildungsmonitoring in Auftrag gegeben hat. Kommt das von der Regierung her? Oder ist das einfach eine Eigeninitiative? Wo ist da der Nutzen? Wer will diesen Bericht?Zur Angewandten Wirtschaftsanalyse muss ich sagen, das hat sehr grosse Ähnlichkeit mit der Konjunkturforschungsanalyse, die von der Uni Liechtenstein gemacht wurde. Vor ein paar Jahren hat der Landtag diese Gelder gestrichen. Und hier kommt nun von einer anderen Seite her eine neue Initiative, um so etwas Ähnliches zu machen. Auch hier frage ich mich, wo der Nutzen dann effektiv liegen soll und wer auf diese Indizes gewartet hat. Ich persönlich brauche sie nicht. Ich denke, wir haben mit der Konjunkturforschungsstelle der ETH eine sehr gute Institution, die auch für uns die relevanten Daten liefert für unser wirtschaftliches Tun. Von daher gesehen sehe ich eigentlich keinen Bedarf, dass wir hier nochmals etwas Neues anfangen. Zum Beispiel der Abg. Eugen Nägele hat auch die Frage gestellt, wie es dann wohl nach 2023 weitergehen soll. Nun, ich kann diese Frage bereits jetzt beantworten: Natürlich sollen diese Sachen beibehalten werden und man will natürlich noch neue Sachen damit auch noch anfangen. Im Jahr 2023 sitzen wahrscheinlich ganz andere Leute hier drin und dann kann man ganz neue und andere Sachen erzählen. Ich denke, hier haben wir es halt typisch mit einer Organisation zu tun, die sich gerne ausbreitet und noch ein bisschen grösser wird und ein bisschen wichtiger. Und dann braucht man natürlich mehr Geld. Da kann man heute erzählen, was man will, aber ich kann Ihnen jetzt schon voraussagen, was nach 2023 ist. Vom Konzept her stelle ich mir auch die Frage, inwieweit es auch Überschneidungen mit der Uni Liechtenstein gibt. Ich meine, an der Uni Liechtenstein wird Wirtschaft unterrichtet, es wird im Bereich Wirtschaft geforscht und hier stellt sich mir ernsthaft die Frage, ob es hier nicht zu Überschneidungen kommt, respektive haben wir es hier möglicherweise sogar mit Doppelspurigkeiten zu tun. Auf jeden Fall sehe ich hier kein Konzept von der Regierung. Und ich würde die Regierung bitten, zuerst einmal zu definieren, wie das Ganze aneinander vorbei laufen soll, bevor man wieder hohe Gelder spricht. Was die weiteren Tätigkeiten des Instituts angeht, so meine ich, für mich hat sich das Institut in einem gewissen Rahmen auch zu einem Meinungsforschungsinstitut entwickelt. Etwas, was in der Schweiz private Institutionen machen. Und da frage ich mich, ob das jetzt im ureigensten Sinn und Ziel des Liechtenstein-Instituts überhaupt gelegen ist. Das wären auf jeden Fall meine Feststellungen zu diesem Bericht und Antrag. Wie gesagt, ich bin kritisch eingestellt und ich meine, diese Erhöhung würde sehr satt ausfallen. Und da werde ich mich dagegen stemmen, dass man jetzt diese Mittel praktisch um 40% erhöht. Obwohl, klar, ich meine, es haben wahrscheinlich jetzt alle mitbekommen, dass der Landtag im Moment sehr spendabel ist, und da kann sowieso jeder kommen und der bekommt sehr viel Geld. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich nahtlos dem Votum meines Vorredners und Fraktionskollegen Erich Hasler anschliessen. Ich denke auch: Das ist eine deutliche Erhöhung. Rund 40%, da müssen wir uns schon überlegen: Wenn dann jeder mit so einer Erhöhung in dieses Hohe Haus kommt, ja, dann müssen Sie sich irgendwann schon fragen, woher Sie diese Mittel noch nehmen. Dann werden diese CHF 20 Mio. von Wendelin Lampert nirgends hinreichen. Ich habe mich auch gefragt: Wie geht das weiter mit dem Bildungsmonitoring und dem Bildungsbericht? Da möchte ich auch wissen: Ist das ein beschränkter Auftrag oder wird sich der dann einfach fortsetzen? Auch die Angewandte Wirtschaftsanalyse: Ist das ein beschränkter Auftrag oder wird sich das weiterentwickeln?Dann möchte ich von Ihnen auch zusätzlich noch wissen, das ist eine Frage, die noch nicht gestellt wurde: Welche zusätzlichen Aufträge gibt die Regierung dem Liechtenstein-Institut in der Regel pro Jahr? Denn es gibt ja noch andere, zusätzliche Expertisen, welche dort geschrieben werden. Zusätzliche Sachen, die bezahlt werden - was ja unbestritten ist, was ich auch durchaus gut finde, dass das Liechtenstein-Institut diese Expertisen bereitstellen kann. Trotzdem würde mich interessieren, wie viel der Staat zusätzlich noch hier an das Liechtenstein-Institut zahlt. Es ist auch schon ausgeführt worden: Wir hatten schon einen Antrag im 2015, welcher eben die Periode 2016 bis 2019 betraf. Auch damals wollte das Liechtenstein-Institut CHF 1,25 Mio. Damals war der Landtag noch ein bisschen vorsichtiger - auch die Regierung - und hat dann nicht einfach mir nichts, dir nichts dem zugestimmt. Heute scheint das ja überhaupt kein Problem mehr zu sein. Das Liechtenstein-Institut hätte durchaus auch für CHF 1,5 Mio. fragen können. Auch dann hätten Sie zugestimmt, da bin ich mir ganz sicher. Für mich ist das eine wesentliche Erhöhung, wir sollten vorsichtig sein, indem wir einfach Gelder sprechen. Das sind wiederkehrende Gelder, vergessen Sie das nicht. Das müssen Sie jedes Jahr dann ausgeben. Im Moment, klar, die Kassen sind voll, vom dem Sinn her können wir das durchaus tun. Ich frage mich, was Sie dann machen, wenn das wieder anders kommt. Ich bin dann gespannt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Das Liechtenstein-Institut wurde am 15. August 1986 als Forschungsinstitut für anwendungsorientierte Grundlagenforschung mit Liechtensteinbezug gegründet. Damals hiess es, die Finanzierung des Instituts sei ausschliesslich durch private Zuwendungen gesichert. Neu soll der Staat zwei Drittel der Mittel zur Verfügung stellen. Konkret sind das CHF 1,43 Mio. Wie viel die Gemeinden noch beisteuern, ist mir nicht bekannt, aber vielleicht kann die Regierung hierzu etwas sagen. Im Allgemeinen kann gesagt werden: Zuwendungen an Institute und Vereine fangen klein an und haben die Tendenz, sich auszuweiten. Nur selten verbleiben sie in der Anfangshöhe. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur noch einige Dinge zum bereits eingeführten, Gott sei Dank bereits eingeführten, Konjunktursensor ausführen. Die Informationen sind bestens abgebildet im Bericht und Antrag auf den Seiten 20, 21, 22. Ein kurzes Zitat dazu auf Seite 20: «Im Gegensatz zu anderen Ländern sind Daten zum Bruttoinlandsprodukt (kurz BIP), Wachstum und zur Konjunktur in Liechtenstein teilweise erst spät oder gar nicht verfügbar.» Und das ist immer wieder ein Problem. «Dies führt einerseits zu Lücken in den entsprechenden Indizes (beispielsweise jährlicher Bericht an den ECOFIN) und zu regelmässigen Anmerkungen der Agentur Standard & Poor's im Ratingbericht ...»Weiter auf der Seite 21: Die FMA hätte diese Daten sehr gerne und würde auch die vorgeschlagenen Module sehr befürworten. Weiter dann, ein, zwei Sätze weiter: «Auch andere Institutionen wie der Liechtensteinische Bankenverband und die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer haben mehrfach den Wunsch nach mehr Daten zur volkswirtschaftlichen Entwicklung Liechtensteins geäussert.» Es ist also durchaus eine Nachfrage in der Wirtschaft vorhanden. Und dann der letzte und methodologisch wichtigste Punkt, auf Seite 22: Liechtenstein hat eben einen konjunkturellen Vorlauf zur Schweiz. Es ist also nicht ratsam, sich auf die Daten der Schweiz abzustützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Ausführungen zum vorliegenden Bericht und Antrag betreffend das Liechtenstein-Institut. Das Liechtenstein-Institut nimmt seit Jahren einen wichtigen Bestand ein im Bildungssystem in Liechtenstein und leistet einen grossen Beitrag für die Forschung und die Wissenschaft in unserem Land. Deshalb unterstützt die Regierung ausdrücklich diese Entwicklungen des Liechtenstein-Institutes und die damit verbundenen vorliegenden Anträge. Sie haben verschiedene Fragen gestellt bezüglich dieses Finanzantrags und ich werde gerne auf diese Fragen eingehen. Der Abg. Eugen Nägele hat mich gefragt bezüglich des Bildungsberichts, was die Regierung unter Bildungsmonitoring versteht und was wir damit bezwecken und in Zukunft auch planen an Erkenntnissen. Beim Bildungsmonitoring geht es darum, zusätzlich zu den statistischen Zahlen, die wir heute schon haben, vorhandene Daten weiter auszuwerten, sodass die Qualität des Bildungssystems im Auge behalten werden kann. Es sollen hierbei auch Daten erhoben werden, die eben nicht nur statistischer Natur sind, sondern auch Aussagen über Prozesse in den Schulen, über die Output-Qualität unseres Bildungssystems darstellen. Da haben wir auch einen gesetzlichen Auftrag. In Bezug auf die Überwachung des Bildungssystems sollen wichtige Datenlücken ergänzt werden. Hier sollen mit diesen Erkenntnissen anschliessend natürlich auch bildungspolitische Zielsetzungen abgeleitet werden und so können wir unserem Auftrag, unser Bildungssystem fortlaufend weiterzuentwickeln, gerecht werden.Sie haben dann noch gefragt, warum bei der Wirtschaftsanalyse die Kosten aufgeteilt sind und warum beim Bildungsbericht nicht. Es ist so, dass es sich bei der Wirtschaftsanalyse um verschiedene Projekte handelt, die man so detailliert darstellen kann. Der Betrag beim Bildungsmonitoring ist vor allem für die Lohnkosten für diese Person vorgesehen, die diesen Bildungsbericht verfassen wird. Es wurde auch mehrfach von einigen Abgeordneten gefragt, ob dann vorgesehen ist, dass dieser Bildungsbericht und auch die Wirtschaftsanalyse dann länger weitergeführt wird. Sie sehen ja im Anhang, dass hier angedacht ist, eine Leistungsvereinbarung für einen gewissen Zeitraum mit dem Liechtenstein-Institut für diese zwei Projekte zu machen. Natürlich ist es so, und deshalb haben wir sie ja auch fix in den Finanzantrag aufgenommen, dass das nicht klassische Projekte sind, denn Projekte haben immer einen Anfang und ein Ende, sondern wirklich Themengebiete sind, die man länger im Bereich der Forschung dem Liechtenstein-Institut übergeben möchte. Es ist durchaus geplant, dass diese dann länger weitergeführt werden sollen. Aber in den Leistungsvereinbarungen, wie wir das in vielen anderen Bereichen auch haben, ist es wichtig, dass man die von Zeit zu Zeit evaluiert, gegebenenfalls anpasst und dann für die Zukunft wieder neu ausrichtet. Sie haben dann die Frage gestellt, wie man vertreten kann, dass man analog zu den Grundkosten, die wir erhöhen, das Liechtenstein-Institut ja auch einen klaren Plan aufstellt, dass sie ihre Drittmitteleinnahmen steigern möchten, und ob dann die wissenschaftliche Abhängigkeit bei diesen Spendeneinnahmen noch gegeben ist. Die bisherige Unterstützung an das Liechtenstein-Institut durch private Spenden erfolgte meist in Form von projektgebundenen Unterstützungsleistungen für liechtensteinrelevante wissenschaftliche Forschung. Für die Jahre 2020 bis 2023 rechnet das Liechtenstein-Institut weiter mit diesen projektgebunden Spendeneinnahmen in der Höhe von CHF 200'000 pro Jahr. Zusätzliche CHF 125'000 sollen in Form von projektbezogenen Unterstützungsleistungen eingeworben werden. Projektbezogene Unterstützungsleistungen umfassen sowohl Zuschüsse für Druckkosten, Übersetzungen oder Veranstaltungskosten als auch Personalkosten bei der Erarbeitung konkreter Forschungsprojekte. Es ist geplant, dass sowohl die Direktion als auch der Institutsvorstand künftig mehr Zeit für die Akquisition von Drittmitteln verwenden. Diese privaten Spender haben aber keinen Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung eines Forschungsprojektes. Privaten Spendern wird vor der Initiierung eines Projektes eine detaillierte Projektskizze ausgehändigt und diese wird dann mit ihnen besprochen. Aber sie haben keinen Einfluss auf die wissenschaftliche Forschung. Ebenfalls haben Sie die Steigerung im Forschungsförderungsfonds angesprochen. Die Erhöhung des Grundbeitrages an das Liechtenstein-Institut hat ja, wie differenziert dargelegt, auch die Folge, dass in den verschiedenen Forschungsbereichen eben diese Verfestigung von den zusätzlichen Personal- und Fachkräften und Forschern in diesen Bereichen dazu führen soll, dass hier wirklich auch vertieft dann in den Arbeiten, die ausgerichtet werden, auch eben die Möglichkeit besteht, diese Mittel anzufordern. Das benötigt auch Ressourcen, da müssen Anträge gestellt werden. Aber es konnten jetzt gerade in jüngster Vergangenheit wirklich sehr professionelle Mitarbeiter gewonnen werden, wo man davon ausgeht, dass sie aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung, die sie mitbringen, Mittel aus diesen Forschungsförderungsfonds dann einfordern können. Und das sind Drittmittel, die dann eben auch generiert werden können. Der Abg. Erich Hasler hat die Geschichte des Liechtenstein-Instituts dargestellt von der privaten Initiative bis heute zu einer staatlich unterstützten Bildungsinstitution. Und hier ist mir wichtig zu sagen: Wenn man die Geschichte des Liechtenstein-Institutes anschaut, dann war das so, dass die staatliche Anforderung an diese Forschungen, an diese Wissenschaft, die das Liechtenstein-Institut leistet, immer gestiegen ist und deshalb auch in der Vergangenheit der Staat sich dann ganz bewusst dafür entschieden hat, dass diese plus/minus 50% vom Staat in diese Institution eingebracht werden sollen. Ich möchte Ihre Aussagen, dass hier einfach unabhängig Mittel hätten eingebracht werden können, weil im Moment gerade - ihr Wortlaut war - Spendierlaune herrscht, zurückweisen und auf die sehr detaillierte, die sehr umsichtige und in meinen Augen sehr transparente Finanzplanung des Liechtenstein-Instituts hinweisen. Es ist ein Institut, das sich sehr wohl seiner Verantwortung bewusst ist und das auch auf sehr transparente und in meinen Augen auch sehr ehrliche Art und Weise sagt, dass später - wie das auch der Abg. Daniel Oehry gesagt hat - dass eben keine weiteren personellen Ausbaustrukturen vorgesehen sind. Also ich finde, das ist eine sehr klare und eine sehr ehrliche Vision. Sie haben dann noch die Frage gestellt, ob man hier nicht zuerst einmal hätte sauber analysieren müssen, ob das Liechtenstein-Institut nicht in Fusion mit der Universität zum Beispiel gehen sollte. Und auch hier möchte ich klar festhalten, dass man hier nicht einfach ins Blaue plant, sondern diesen Fragen auch schon in der Vergangenheit sehr umsichtig nachgegangen ist. Diese Frage wurde bereits in einem Bericht und Antrag 2011 hier im Hohen Haus breit diskutiert. Man hat die Integration damals analysiert und auch geschaut, ob es hier Ressourcen oder Synergien gibt. Man ist dann zum Schluss gekommen, dass die thematischen Überlagerungen eher gering sind und man auch kaum eine finanzielle Einsparung wegen allfälliger Doppelspurigkeiten feststellen konnte. Und deshalb, unter Abwägung aller Argumente, wurde damals festgehalten, dass eine Integration als geeigneter Lösungsansatz nicht weiterverfolgt wird und dass das nicht gesehen wird. Die Regierung entschied sich damals somit aufgrund der Prüfungsergebnisse gegen eine Integration und somit wurde entschieden, die beiden Institutionen eigenständig zu führen und zu finanzieren, wobei unter Berücksichtigung der Kleinheit des Landes die Synergieeffekte zu nutzen seien. Hier ist es auch so, dass es Kooperationen zwischen dem Liechtenstein-Institut und der Universität gibt. Und auch hier, im Bereich der Forschung, Forschungsplatz Liechtenstein, gibt es Ideen, diese auch weiterhin noch zu vertiefen und weiter auszubauen. Der Abg. Thomas Rehak hat ebenfalls erläutert, dass man hier auch noch mehr Geld hätte anfordern können und es dann sehr wahrscheinlich gesprochen worden wäre. Auch hier weise ich dies entschieden zurück. Das ist ein Finanzantrag, der in intensiver Zusammenarbeit mit dem Liechtenstein-Institut sehr umsichtig vorbereitet, breit diskutiert, sauber evaluiert und dann erarbeitet wurde und in dem wir ja auch ganz gezielt begründen, worin die Gründe für diese Erhöhungen liegen. Der Abg. Herbert Elkuch hat noch nach dem Anteil der Gemeinden gefragt: Es sind circa 5%, welche die Gemeinden hier beisteuern. Dann war noch die Frage betreffend wie viele Mittel zusätzlich eingespiesen werden. Jetzt muss ich kurz meine Unterlagen suchen. Bei der Auflistung für die Jahre 2017 und 2018 sieht man, dass es sich beim Total der Einnahmen des Liechtenstein-Instituts aus Auftragsarbeiten und anderen Dienstleistungen, welche das Liechtenstein-Institut für die Regierung, Amtsstellen und weitere staatlichen Institutionen erbrachte, um folgende Beträge handelt: Darin inkludiert sind auch die Einnahmen vom Bildungsbericht und der Angewandten Wirtschaftsanalyse. 2016 war das ein Betrag von CHF 131'730, die zusätzlich zu diesen Grundfinanzierungen eingebracht wurden. Und die anderen Zahlen finden Sie, wie gesagt, in den Auflistungen 2017 und 2018. Im Dezember 2018 hat das Ministerium für Gesellschaft jedoch dem Liechtenstein-Institut auf ein gemeinsames Gesuch des Liechtenstein-Instituts und des Vereins für Betreutes Wohnen hin noch einen Beitrag von CHF 34'000 für ein Teilprojekt im Rahmen eines mehrjährigen Forschungsprojektes zur Aufarbeitung der Geschichte, der Fürsorgepolitik und -praxis zugesichert. Die Zahlung wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 nach Abschluss des Teilprojektes erfolgen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Der zuständigen Regierungsrätin ebenfalls vielen Dank für ihre Ausführungen. Ich habe vielleicht ein, zwei Bemerkungen noch. Ich persönlich habe eigentlich nicht das Thema Fusion mit der Uni Liechtenstein angesprochen. Das Wort Fusion haben Sie in den Mund genommen. Ich habe einfach gesagt: Ich frage mich, ob es hier nicht doch wesentliche Überschneidungen gibt und immer mehr und dass sich das Liechtenstein-Institut eigentlich immer mehr in Bereiche ausdehnt, die eigentlich von der Uni Liechtenstein abgedeckt sind oder abzudecken wären oder eher da angesiedelt werden müssten. Dann noch eine Frage an Sie, und zwar: Können Sie mir sagen, inwieweit die Tätigkeit des Liechtenstein-Instituts als Meinungsumfrageinstitut durch die Statuten überhaupt gedeckt ist? Wenn ich hier die Statuten anschaue, dann heisst es unter Art. 2: «Das Liechtenstein-Institut ist eine wissenschaftliche Forschungsstelle und akademische Lehrstätte. Es betreibt und fördert auf Liechtenstein bezogene oder anderweitig liechtensteinrelevante Forschung. ... Es bietet Lehrveranstaltungen ... an.» Es erweitert das liechtensteinische Bildungsangebot, dann gibt es in Art. 4 eben die Fachbereiche des Liechtenstein-Instituts: «Die Bereiche von Forschung und Lehre sind Rechtswissenschaft, Politik- und Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft und Geschichtswissenschaft.» Also das sind Forschung und Lehre, das sind keine Meinungs-umfragen nach meiner Ansicht. Und diese können nach meiner Ansicht auch nicht darunter subsumiert werden. Dann gibt es die weiteren Ausführungen, ich denke, das sind die wesentlichen Artikel der Statuten. Ich sehe da gar nicht, ob solche Tätigkeiten überhaupt gedeckt sind durch die Statuten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Damit Sie sich nachher orientieren können, ich bin auf der Seite 34 des Antrages des Liechtenstein-Institutes. Da ist die Tabelle mit den Erträgen darauf. Da sehe ich nur den Beitrag der öffentlichen Hand. Das ist diese CHF 1 Mio. für das Jahr 2016, 2017 und 2018. Zusätzliche Erträge oder zusätzliche Aufträge, die das Land dann dem Liechtenstein-Institut zugesprochen hat, sind nicht separat ausgewiesen. Zumindest sehe ich sie hier nicht. Sie müssten mir da auf die Sprünge helfen, wo ich das finde. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte Sie und die interessierten Medien darüber informieren, dass ich im Anschluss an dieses Traktandum die Landtagssitzung für heute schliessen werde. Damit Sie auch Bescheid wissen. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den Ausführungen des Abg. Erich Hasler: Ich habe das Wort Fusion, das ist richtig, hergeleitet, weil ich ausgeführt habe, dass man diese Frage, ob eben eine allfällige Fusion sinnvoll wäre, bereits einmal sehr breit untersucht und diskutiert hat. Ich kann gerne noch näher darauf eingehen, wie sich die Dienstleistungen des Liechtenstein-Instituts und der Universität voneinander unterscheiden. Das Liechtenstein-Institut und die Universität Liechtenstein verfügen thematisch über ein sehr unterschiedliches Forschungsprofil. In den Bereichen Recht und Wirtschaft gibt es auf den ersten Blick zwar gewisse Überschneidungen, jedoch nicht, wenn man die konkrete thematische Ausrichtung anschaut. So konzentriert sich die rechtswissenschaftliche Forschung am Liechtenstein-Institut zwischenzeitlich ausschliesslich auf den Bereich des öffentlichen Rechts, während die Universität Liechtenstein vor allem im Privatrecht und Finanzmarktrecht tätig ist. Im Fachbereich Wirtschaft konzentriert sich das Liechtenstein-Institut auf volkswirtschaftliche Forschung mit Schwerpunkt Makroökonomie, während der Schwerpunkt der Universität hier auf Betriebswirtschaft liegt. Das Liechtenstein-Institut und die Universität sind zudem etablierte Marken. Es ist auch zu beachten, dass das Liechtenstein-Institut ein privates Institut ist, während die Universität ein öffentliches Unternehmen darstellt.Dann habe ich noch eine Frage von Ihnen vergessen zu beantworten, betreffend wer den Bildungsbericht in Auftrag gegeben hat. Den hat die Regierung in Auftrag gegeben, weil wir hier einen Gesetzesauftrag gemäss Art. 106 im Schulgesetz haben, dass das Bildungssystem systematisch und regelmässig zu beobachten und zu überprüfen ist. Dieser Auftrag wurde bereits schon 2017 erteilt und wird jetzt hier einfach fix in den Leistungsauftrag aufgenommen. Dann zum Abg. Thomas Rehak, zu den Zahlen: Ich habe hier falsch nachgeschaut. Es ist nicht im Bericht und Antrag drin, sondern im Protokoll der Finanzkommission. Ich bitte um Entschuldigung für diesen falschen Verweis. 2016, habe ich gesagt, waren es CHF 131'730, 2017 waren es CHF 192'230 und im Jahr 2018 wurden zusätzliche Projekte im Rahmen von CHF 231'274 abgegolten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 7 erledigt und ich schliesse die Landtagssitzung bis morgen, Donnerstag, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 20:15 Uhr).
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