Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2019) (Nr. 91/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 8: Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2019). Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 91/2019, er steht zur Diskussion.Stv. Abg. Wolfgang Marxer
Werte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Das wirklich interessante an dieser Nachtragskreditvorlage ist, dass der Landtag zum ersten Mal den Fahrplan erhält, wie es mit der Planung der Sanierung der Rheindämme läuft und wie diese koordiniert wird mit den Abklärungen rund um die Machbarkeit von Rheinaufweitungen. Hier scheint nun ein Weg gezeichnet zu werden, der eine Diskussion anhand von Fakten und nicht von Spekulationen und Mutmassungen erlauben wird. Und daher bitte ich auch darum, dass diese Ergebnisse abgewartet werden, bevor wild über Vor- und Nachteile von Rheinaufweitungen, vom Gebrauch von Landwirtschaftsboden, von Einfluss auf Grundwasser und so weiter spekuliert wird. Zusätzlich erfährt man auch, dass gemäss Rheingesetz das Land sämtliche am Rhein anfallenden Bau- und Unterhaltskosten, vereinbart im Rahmen der ersten Aufgabenneuzuteilung zwischen Land und Gemeinden, zur Gänze trägt ohne Beteiligung zum Beispiel von Anrainergemeinden und dass diese Kostenaufteilung vor der ersten Aufgaben- beziehungsweise Finanzierungsentflechtung 80 zu 20 zwischen Land und Gemeinde war. Das heisst, jetzt, wo es richtig ins Geld geht, trägt das Land allein die Kosten. Der Kredit selbst betrifft dann einen Teilabschnitt in Triesen. Da beim geplanten Ausbau der Sport- und Freizeitanlage umfangreiche Geländeanpassungen vorgesehen sind, bietet es sich an, die angedachten Dammsanierungsmassnahmen auf diesem Abschnitt von rund 250 Metern zeitgleich zu realisieren. Dies konnte im Budget 2019 noch nicht berücksichtigt werden und daher gelangt die Regierung nun mit einem Nachtragskredit an den Landtag, da diese Arbeiten noch dieses Jahr ausgeführt werden sollen. Dieser Kredit ist im Prinzip ein Vorbezug darauf, was im Rahmen des Gesamtprojekts zur Sanierung der Rheindämme aufgegleist sein wird, und macht aufgrund der möglichen Synergien mit den Arbeiten rund um den Ausbau der Sportanlage sehr viel Sinn. Die Finanzkommission hat diesen Nachtragskredit denn auch bereits einhellig gutgeheissen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Bei der vorliegenden Nachtragskreditvorlage geht um eine Ausgabenvolumen von CHF 320'000 für das Konto «Investitionen Rheinwuhr». Bei der Sanierung des Rheindammes handelt es sich um ein Generationenprojekt, in dem der Rheindamm im Verlaufe der nächsten 15 Jahre mit rund einem Dutzend separater Bauprojekte, zeitlich und räumlich gestaffelt nach Prioritäten, ertüchtigt beziehungsweise erneuert werden soll. Es war vorgesehen, das Sanierungskonzept den Rheingemeinden und der Regierung im Herbst 2020 zur Genehmigung vorzulegen. Gemäss Voranschlag 2019 sind im laufenden Jahr CHF 310'000 für das Projekt Rheindammsanierung vorgesehen. Im November 2018, also nach der Genehmigung des Budgets 2019 durch den Landtag, informierte die Gemeinde Triesen über einen geplanten Ausbau der Sport- und Freizeitanlage Blumenau. Seitens der Gemeinde sind auch im Nahebereich des Rheindamms umfangreiche Geländeanpassungen geplant, weshalb es aus Sicht des Landes sinnvoll erscheint, die auf diesem Abschnitt angedachten Dammsanierungsmassnahmen gleichzeitig mit den gemeindlichen Arbeiten umzusetzen. So weit so gut. Nun haben wir Oktober 2019, also fast ein Jahr nach der Information der Gemeinde Triesen über die geplanten Massnahmen beim Rheindamm, und jetzt kommt die Regierung zehn Wochen vor Jahresende und beantragt einen Nachtragskredit in Höhe von CHF 320'000. Insgesamt sind für das Projekt gemäss Kostenvoranschlag CHF 690'000 über zwei Jahre notwendig. Da stellen sich doch gleich mehrere Fragen: Weshalb dauert die Projektierung von einem rund 250 Meter langen Rheindammabschnitt ein Dreivierteljahr, sodass die Regierung erst im Oktober den Landtag mit einem Nachtragskredit für das laufende Jahr begrüssen kann? Weshalb wird das Projekt mit einem Kostenvoranschlag von rund CHF 700'000 auf zwei Jahre verteilt und nicht einem einzigen Rechnungsjahr zugeordnet? Könnten die Arbeiten nicht erst im Januar 2020 in Angriff genommen und dadurch auf einen Nachtragskredit verzichtet werden? Ist es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit überhaupt möglich und sinnvoll, das Sanierungsprojekt noch in diesem Jahr zu beginnen, zumal die Auftragsvergabe erst nach einer allfälligen Kreditgenehmigung gesprochen werden darf? Welchen Einfluss haben die Witterungsverhältnisse auf die Sanierungsarbeiten? Wie stellt die Regierung sicher, dass zukünftig solche Nachtragskredite, die offensichtlich aufgrund ungenügender Information und Koordination durch Dritte zu behandeln sind, vermieden werden können? Und neben diesen Fragen stellen sich mir noch weitere Fragen im Zusammenhang mit der Rheindammsanierung beziehungsweise mit der Ertüchtigung des bestehenden Rheindamms. Welche Art Einbaumaterial wird für die Rheindammaufschüttung verwendet? Wird dieses Einbaumaterial vorab abfallrechtlich überprüft? Wird für das Einbaumaterial seitens des Landes eine Deponiegebühr erhoben, so wie sie bei Gemeindedeponien fällig wäre? Wenn ja, wie hoch ist diese Deponiegebühr pro Kubikmeter? Und wenn nein, warum nicht? Davon ausgehend, dass die Regierung die gestellten Fragen zu beantworten weiss, spreche ich mich für das Dammsanierungsprojekt in Triesen aus und befürworte die Genehmigung des gegenständlichen Nachtragskredits und des entsprechenden Finanzbeschlusses. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorab möchte ich mich bei der zuständigen Ministerin für die Ausarbeitung des gegenständlichen Nachtragskredits bedanken. Der gegenständliche Nachtragskredit bildet nicht weniger als den Startschuss eines Generationenprojektes, nämlich der notwendigen Rheindammsanierung. In Triesen wird erfreulicherweise die Sportanlage Blumenau erneuert und noch attraktiver gestaltet. Diese Sportanlage ist in Triesen ein Treffpunkt für sehr viele Einwohner und es ist wirklich sehr erfreulich, dass diese Sportanlage noch attraktiver gestaltet werden soll. Im Rahmen dieser Bauarbeiten sollen nun Synergieeffekte genutzt werden und gleich auch der Rheindamm in einer Länge von circa 250 Metern saniert werden. Dieses Teilstück des Rheindammes bei der Sportanlage Blumenau ist wohl nicht das dringlichste Teilstück, jedoch ist die Sanierung aufgrund der gegebenen Synergieeffekte jedenfalls sinnvoll. Ich werde diesem Kredit aufgrund der gegebenen Synergieeffekte jedenfalls zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Wir haben es schon gehört, die Sport- und Freizeitanlage Blumenau wird in Triesen massgeblich erneuert, dabei sind zwei Phasen vorgesehen. Bereits in der ersten Phase betrifft es das Gelände nahe des Rheindamms und deshalb denke ich, dass der Zeitpunkt schon der richtige ist, diese Rheindammertüchtigung jetzt in Angriff zu nehmen, noch bevor man mit dieser Ertüchtigung der Sportanlage auch beginnt. Es gibt aber zwei Phasen, in der zweiten Phase ist auch die Gastransitleitung betroffen. Hierzu bitte ich die Regierung Ausführungen zu machen, ob es vorgesehen ist, dass man die Gastransitleitung verlegt, allenfalls auch in den Rheindamm, weil die Gastransitleitung genau dort ist, wo dann die zweite Phase vorgesehen ist. Die wird dann dort aus meiner Optik höchstwahrscheinlich suboptimal liegen. Hier frage ich mich einfach, ob diese Abklärungen bereits getroffen sind. Nicht dass man mit der Rheinsanierung beginnt und dann feststellen muss, dass diese Gastransitleitung eben am falschen Ort liegt und man dann verpasst hätte, diese Gastransitleitung allenfalls in den Rheindamm hineinzulegen, wenn das möglich wäre. Ich weiss es nicht, aber ich denke, diese Abklärungen sind schon zentral und diese Entscheidung müsste natürlich auch unabhängig von diesem Nachtragskredit getroffen werden. Dann ist auch angesprochen worden, wie und welches Material man verwenden will, welche Methode für diese Rheindammsanierung auf diesem Abschnitt angewendet wird, weil es der erste Abschnitt ist. Ich denke, für mich ist es auch wichtig, weil das ja Entscheidungen sind, die jetzt vorgezogen werden müssen. Irgendwo vielleicht auch, dass man hier zu schnell entscheidet, das könnte durchaus auch sein. Ich denke, es wäre schon sinnvoll, wenn man die Methodik wirklich für eine längere Strecke geklärt hat und dann in einer Gesamtmethodik diese Rheindammsanierung durchführt. Dazu habe ich jetzt nichts gelesen. Ob man diese Abklärungen bereits abgeschlossen hat, das würde mich interessieren, oder ob diese noch laufen und man hier jetzt halt, ich weiss nicht, eine Methodik wählt nach Best Practice, keine Ahnung. Das ist für mich wichtig zu wissen. Sonst werde ich grundsätzlich natürlich diesem Nachtragskredit zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Es gibt zweifelsohne erfreuliche und weniger erfreuliche Nachtragskredite, ich zähle diesen hier zu ersteren. Seit 2017 arbeiten das Amt für Bevölkerungsschutz und das Innenministerium intensivst an der Realisierung des Generationenprojekts Rheindammsanierung. Das heisst, dass wir verschiedene Sanierungsmassnahmen inklusive des Studierens einer möglichen Aufweitung in einem Sanierungsbaukasten zusammenstellen wollen, sodass wir nachher über die gesamte Strecke von Balzers bis Ruggell ein Generationenprojekt bearbeiten können, welches für jede Etappe vorgeben wird, wie diese Etappe saniert wird und somit zur Sicherheit unserer Bevölkerung beitragen wird. Mit diesem Finanzbeschluss oder mit diesem Nachtragskredit setzen wir den ersten Spatenstich für die Rheindammsanierung, welche uns sicherlich über die nächsten Jahrzehnte beschäftigen wird. Warum kommt es zu diesem Nachtragskredit? Es ist erfreulich, dass wir in den Projektarbeiten mittlerweile so fortgeschritten sind und gewisse Sanierungsmassnahmen so studiert haben, dass wir erstmalig jetzt bei einem Bauprojekt, das eine Gemeinde gestaltet, schnell reagieren können, und hier parallel dazu systemisch eine Sanierungsmassnahme anbieten können. Sie haben zu dieser Sanierungsmassnahme in Triesen verschiedene Fragen gestellt und ich gehe gerne zuerst auf die Fragen des stv. Abg. Rainer Beck ein. Sie fragen, warum es ein Dreivierteljahr braucht, damit man diesen 250 Meter langen Rheindammabschnitt das Projekt vorlegen kann. Es ist im Bericht und Antrag des Nachtragskredits ausgeführt, dass diese vorgezogenen Dammsanierungsmassnahmen eben eine Folge der von der Gemeinde Triesen geplanten Sportplatzneugestaltung ist. Erste konkrete Vorstellungen zur Sportplatzneugestaltung in Form von Plänen lagen bei der Gemeinde Triesen im April dieses Jahres vor. Da sich die Möglichkeiten und Grenzen zu der treffenden Sanierungsmassnahme am konkreten Vorhaben der Gemeinde zu orientieren hatten, konnten die Projektierungsarbeiten zur Dammsanierung aufseiten des Landes erst im Mai dieses Jahres in die Hand genommen werden. Dabei konnte erfreulicherweise auf erste Resultate, wie sie zwischenzeitlich beim übergeordneten generellen Dammsanierungsprojekt vorliegen, wie ich es vorher bereits ausgeführt habe, zurückgegriffen werden. Dass nach nur drei Monaten ein genehmigungsfähiges Ausführungsprojekt vorlag, ist der lösungsorientierten Arbeitsweise der involvierten Ingenieurbüros den zuständigen Ämtern sowie dem Baubüro der Gemeinde Triesen zu verdanken. Weshalb das Projekt auf zwei Jahre verteilt wird und nicht einem einzigen Rechnungsjahr zugeordnet werden kann, ist darin begründet, dass gemäss der mit der Sportplatzneugestaltung koordinierten Bauprogrammatik die Dammsanierung etappenweise während vier Monaten vom November 2019 bis Februar 2020 zu erfolgen hat. Diese mit der Gemeinde vereinbarte Terminplanung bildet die Voraussetzung, dass die zwischen den beiden Projekten bestehenden Synergien zum Vorteil beider Vorhaben genutzt werden können. Laut den Vorgaben zur Rechnungslegung sind die im Jahr 2019 erbrachten Leistungen der Rechnung 2019 zu belasten und die im kommenden Jahr geplanten Arbeiten somit dann der Rechnung 2020. Warum die Arbeiten nicht erst im Januar 2020 in Angriff genommen werden können, kommt daher, dass die Gemeinde dieses Bauprojekt so geplant hat und wenn hier zwei Monate zugewartet werden müsste, dann könnte man natürlich mit der Dammsanierung erst im 2020 beginnen. Aber das Ziel war ja, bei diesem Bauvorhaben die Synergien effizient zu nutzen. Sollte vom erwähnten koordinierten Bauprogramm Abstand genommen werden, was wir überhaupt nicht befürworten, dann wäre natürlich eine individuelle Terminplanung zwischen Land und Gemeinde möglich. Man kann diesen Damm auch zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig vom Bauvorhaben in Triesen sanieren, was aber wie gesagt aus Synergiesicht keinen Sinn macht. Dann haben Sie gefragt, wie es denn zeitlich gehen soll, dass wir im November 2019 starten können, wenn ja noch die Auftragsvergabe erfolgen muss. Wir haben hier im Sinne eines speditiven Projektierungsansatzes die Sanierungsarbeiten bereits im August zur Ausschreibung gebracht. Die entsprechenden Angebote liegen zwischenzeitlich vor, sodass - klar, vorausgesetzt, dass der Landtag diesem vorliegenden Nachtragskredit zustimmt - die Arbeiten in der kommenden Woche vergeben werden können. Unter Einhaltung der im öffentlichen Auftragswesen vorgesehenen zweiwöchigen Stillhaltefrist, die werden wir natürlich einhalten, kann somit mit den Arbeiten im November 2019 begonnen werden. Witterungseinflüsse auf die Sanierungsarbeiten war eine weitere Frage von Ihnen. Im Hinblick auf den Bodenschutz und allfällige Flurschäden stellen bei Erdarbeiten die jeweiligen Witterungsverhältnisse immer einen entscheidenden Faktor dar. Beim gegenständlichen Projekt relativiert sich dieser Faktor insofern, als dank den im Zusammenhang mit der Sportplatzneugestaltung vorhandenen Synergieeffekten Flurschäden im Umfeld der Baustelle finanziell nicht ins Gewicht fallen. Dann haben Sie noch die Frage gestellt, wie wir sicherstellen, dass solche Nachtragskredite zukünftig nicht mehr anfallen. Hier möchte ich eigentlich keine Garantie abgeben, dass wir das sicherstellen, weil ich überzeugt bin, dass es eine sehr prozessorientierte und gute Vorgehensweise ist. Wie gesagt, haben wir mit den unterschiedlichen Budgetierungsrhythmen von Gemeinde und Land nicht anders als einfach gemäss dem Prozess, den ich bereits beschrieben habe, budgetieren können. Deshalb führt das zu diesem Nachtragskredit, der in unseren Augen, wie gesagt, sinnvoll ist. Dann ist die Frage bezüglich des Einbaumaterials bei dieser Rheindammaufschüttung gestellt worden. Es handelt sich hier um einen landseitigen Auflastfilter, wie er zur Sanierung des Dammes im Bereich des Sportplatzes Triesen eben hier jetzt ganz konkret geplant ist. Und sehr vereinfacht dargestellt, besteht dieser Auflastfilter eigentlich aus zwei Materialkomponenten: einerseits aus Kiesfilter und andererseits aus einer Deckschicht. Dieses Einbaumaterial wird selbstverständlich vorab abfallrechtlich geprüft. Beim vorliegenden Vorhaben wurde es den Unternehmen freigestellt, ob sie das für den Bau der Deckschicht von der Bauherrschaft zur Verfügung gestellte Schüttmaterial oder selbstständig organisiertes Aushubmaterial verwenden. Die wirtschaftlich günstigen Angebote greifen auf das vonseiten der Bauherrschaft zur Verfügung gestellte Schüttmaterial zurück, womit eine Deponiegebühr hinfällig wird.Der Abg. Thomas Rehak hat mich bezüglich des Stands in der zweiten Etappe der Integration der Gasleitung gefragt, das wäre dann für die zweite Etappe angedacht. Ich kann Ihnen hier keine genaueren Auskünfte geben, kann Ihnen das aber gerne nachliefern, wie das angesehen und angedacht und mitstudiert wird, wo ich davon ausgehe, für die zweite Etappe. Ich werde Ihnen das gerne zukommen lassen. Sie haben dann ausgeführt, dass man hier eventuell zu schnell entscheidet und vielleicht jetzt hier in diesem Perimeter eine Sanierungsmassnahme wählt, die vielleicht noch nicht so studiert und oder noch nicht ausgearbeitet ist. Hier kann ich klar festhalten, dass für diesen Perimeter diese Sanierungsmassnahme die richtige ist. Das hat man mit Ingenieursbüros studiert. Wir haben den grossen Vorteil, dass wir für diese Sanierungsmassnahme auf sehr aktuelle und gute Kenntnisse in der Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen zurückgreifen können. Wir haben ja mehrfach auch ausgeführt, dieses Sanierungsprojekt Rheindamm ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Kanton St. Gallen und Liechtenstein. Der Kanton St. Gallen hat genau diese Sanierungsmethode sehr stark im Perimeter, wenn Sie die Autobahn Richtung St. Gallen fahren, sieht man das sehr eindrücklich an verschiedenen Stellen, benutzt. Wir konnten deshalb auch enorm Geld einsparen, weil wir wirklich auf diese Erfahrungen in diesem grossen Bauprojekten zurückgreifen können. Es handelt sich also um eine ausgeprüfte und sehr sinngemässe für diesen Perimeter ausgestattete Sanierungsmassnahme.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Somit können wir den Finanzbeschluss lesen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Vielen Dank, damit können wir abstimmen. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten (III/2019) die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt, gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen. -ooOoo-