Schaffung eines Gesetzes über Token und VT-Dienstleister (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz; TVTG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 54/2019) [1. Lesung: 6. Juni 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 93/2019); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 11: Schaffung eines Gesetzes über Token und VT-Dienstleister sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Diese Vorlage wurde am 6. Juni 2019 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 93/2019. Wir können mit der Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe eine Änderung zum Art. 13 Abs. 1 Bst. i: Ich habe Ihnen den Antrag bereits am Morgen ausgeteilt. Die Begründung dazu wäre: In der aktuellen Fassung des TVTG ist die Funktion des VT-Protektors den Treuhändern vorbehalten. In der Vernehmlassung zum TVTG hiess es, dass die Funktion des VT-Protektors mit einer Lizenz nach dem Bankengesetz und dem Treuhändergesetz ausgeübt werden kann. Dies wurde im Bericht und Antrag jedoch lediglich auf eine Lizenz nach dem Treuhändergesetz beschränkt. Dies macht wenig Sinn, da Banken im Bereich der Finanzmarktrechts im Grundsatz alle Tätigkeiten ausüben können. Gemäss Art. 4 Abs. 3 Bankengesetz gehören dazu die Annahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern, das Kreditgeschäft, das Depotgeschäft, die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Nebendienstleistungen, die Ausgabe von E-Geld, die Übernahme von Bürgschaften und Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet, sowie der Handel auf eigene oder fremde Rechnungen mit Devisen. Gemäss Gesetz gehört aber insbesondere die Durchführung von weiteren bankmässigen Ausserbilanzgeschäften dazu. Somit also auch das Halten von Werten im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung. So sind die Treuhandgeschäfte in Anhang 3 der Bankenverordnung in Ziff. 38 ausführlich dargestellt. Konkret heisst es dort: «Treuhandgeschäfte umfassen Anlagen, Kredite, Beteiligungen und die im Rahmen des Securities Lending und Borrowing abgewickelten Geschäfte, welche die Bank oder Wertpapierfirma im eigenen Namen, jedoch auf Grund eines schriftlichen Auftrages ausschliesslich für Rechnung und Gefahr des Kunden tätigt oder gewährt. Der Auftraggeber trägt das Währungs-, Transfer-, Kurs- und Delkredererisiko; ihm kommt der volle Ertrag des Geschäftes zu. Die Bank oder Wertpapierfirma bezieht nur eine Kommission.» So wäre auch die Tätigkeit des VT-Protektors im Sinne von Banken. Es sollte sich daher nicht die Frage stellen, wieso Banken diese Funktion ausüben dürfen, sondern wieso ihnen dies gemäss aktueller Fassung verwehrt bleibt. Ich beantrage hiermit Art. 13 Abs. 1 Bst. i TVTG wie folgt zu ändern: «sofern er beabsichtigt, als VT-Protektor tätig zu werden, über eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz oder Bankengesetz verfügt». Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe hier nur eine klärende Anmerkung zu diesem Artikel zu machen. Auf Seite 34 des Berichts und Antrags wird hinsichtlich Art. 13 des Gesetzesentwurfes Folgendes geschrieben: «Rechtsanwälte dürfen als solche keine Treuhänderschaften übernehmen, da die Erbringung dieser Dienstleistung mit dem Berufsstand nicht vereinbar ist (vgl. Paragraf 6 Abs. 2 Bst. b der Standesrichtlinien der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer vom 24. März 2014). Auf eine Anknüpfung an die Rechtsanwaltsbefugnis wurde aus diesen Gründen verzichtet.» In den Standesrichtlinien der liechtensteinischen Rechtsanwälte wird in Paragraf 6 Abs. 2 Bst. b festgehalten: «Mit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufes sind jedenfalls folgende Beschäftigungen vereinbar: b) die Ausübung der Tätigkeit eines Treuhänders aufgrund einer Bewilligung gemäss Treuhändergesetz vom 8. November 2013, LGBl. 2013/421».Ich verstehe deshalb die Erwähnung im Bericht und Antrag so, dass Rechtsanwälte nicht generell von der Übernahme von Treuhänderschaften ausgeschlossen sind, sondern nur dann, wenn sie keine Bewilligung als Treuhänder vorweisen können. Verfügen Rechtsanwälte über die Rechtsanwaltsbefähigung hinaus über eine Treuhänderbewilligung, können sie selbstverständlich Treuhänderschaften übernehmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte kurz auf den Antrag des Abg. Manfred Kaufmann eingehen. Herr Kaufmann, vielen Dank für Ihre Anregung. Wie Sie ausgeführt haben, haben wir bei der Formulierung im Bericht und Antrag gegenüber der Vernehmlassung die ursprüngliche Rolle des VT-Protektors aufgeteilt, und zwar in die neue Rolle des VT-Token-Verwahrers und des VT-Protektors. Die Rolle des VT-Token-Verwahrers haben wir neu geschaffen und diese allen, und nicht nur Banken und Treuhändern, zugänglich gemacht. Es handelt sich dabei eine zentrale Rolle in einer Token-Ökonomie. Insbesondere für Banken ist es naheliegend, Token für Kunden zu verwahren. Die Tätigkeit als VT-Protektor gemäss Bericht und Antrag hingegen ist eine klassische Treuhanddienstleistung, für die es in Liechtenstein eine besondere Qualifikation benötigt. Deshalb sind wir dabei geblieben, diese Rolle nur Personen vorzubehalten, die mit solchen Geschäften typischerweise vertraut sind. Ihre Argumentation ist insgesamt durchaus nachvollziehbar. Es ist richtig, dass Banken auch Treuhandtätigkeiten durchführen dürfen, bei denen die Bank im eigenen Namen jedoch aufgrund eines schriftlichen Auftrages ausschliesslich für Rechnung und Gefahr des Kunden tätig wird. Hierbei handelt es sich jedoch typischerweise um sogenannte Treuhandanlagen bei anderen Banken. Beim erwähnten Anhang 3 der Bankenverordnung handelt es sich allerdings um die Richtlinien zu den Rechnungslegungsvorschriften, wobei insbesondere klargestellt wird, wie Geschäftsvorfälle in der Jahresrechnung dargestellt werden müssen. Für mich stellt sich nun aber das Problem, dass der Änderungswunsch sehr kurzfristig kommt und wir nicht die Möglichkeit hatten, mögliche Konsequenzen wirklich umfänglich und vertieft abzuklären. Ich würde deshalb vorschlagen, dass wir Ihren Beitrag aufnehmen, diesen vertieft prüfen und, wenn nichts dagegen spricht, bei nächster Gelegenheit anlässlich einer Revision des TVTG berücksichtigen.Dann zu den Ausführungen des Abg. Daniel Seger: Sie haben natürlich recht mit der Feststellung, dass ein Rechtsanwalt auch die Tätigkeit eines Treuhänders ausüben darf. Aber dabei geht es um eine zusätzliche Bewilligung als Treuhänder. Denn die Zulassung zum Rechtsanwalt berechtigt nicht automatisch dazu, Treuhänderschaften zu übernehmen. Ohne diese Zusatzbewilligung darf ein Rechtsanwalt keine Treuhänderschaften übernehmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Kaufmann, halten Sie an Ihrem Änderungsantrag fest?Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank. Ich denke, es ist eine Oder-Bestimmung und ich möchte deshalb auch am Antrag festhalten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Antrag liegt Ihnen vor, der Abg. Kaufmann beantragt, Art. 13 Abs. 1 lit. i wie folgt zu ändern: «sofern er beabsichtigt, als VT-Protektor tätig zu werden, über eine Bewilligung nach dem Treuhändergesetz oder Bankengesetz verfügt».Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass diese Ergänzung dazu führt, dass wir nicht nur von Banken sprechen, sondern auch von Wertpapierfirmen. Wir sind einfach der Meinung, dass es sinnvoller ist, diese Thematik wirklich sauber und gründlich abzuklären, bevor man jetzt diese Gesetzesanpassung so vornimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. In dem Fall schliesse ich mich den Ausführungen des Regierungschefs an und wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie das prüfen könnten. Dann ziehe ich den Antrag zurück. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über Art. 13 als Ganzes abstimmen. Bitte Stimmen Sie jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir können weiterlesen. Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 28 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 28 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 32 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 32 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 33 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 33 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 34 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 36 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 36 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 37 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 40 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 40 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 42 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 43 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 44 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 45 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 45 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 48 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 49 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 49 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich wollte nur auf ein redaktionelles versehen hinweisen, meines Erachtens ein redaktionelles Versehen. In Abs. 1 ist in der ersten Zeile zwischen «Strafen» und «auf» noch ein Unterstrich drin. Ich glaube, dieser müsste gestrichen werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir lesen weiter.Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom 30. September noch zwei Korrekturen mitgeteilt. Die erste betrifft Art. 50 Abs. 1 Bst. a. Hier müsste es korrekterweise heissen: «ihre Geschäftstätigkeit nach Massgabe der Art. 25 bis 38 auszuüben; dabei dürfen sie bisherige Bezeichnungen nach Art. 24 bis zum Ablauf der Frist nach Bst. b auch ohne Registrierung weiterhin verwenden; und». Ich bitte Sie, dies entsprechend berücksichtigen. Landtagspräsident Albert Frick
Wir stimmen über Art. 50 unter Berücksichtigung des durch die Regierung eingebrachten Zusatzes ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über Token und VT-Dienstleister die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig seine Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Art. 2 Abs. 1 Bst. l, lbis, lter, zbis und zter werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Bst. l, lbis, lter, zbis und zter stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 1 Bst. q bis t sowie Abs. 3 Bst. h und i werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. q bis t sowie Abs. 3 Bst. h und i stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 Abs. 2 Bst. g und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 2 Bst. g und h stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9b Abs. 2a und 3 letzter Satz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9b Abs. 2a und 3 letzter Satz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Abs. 1 erster Satz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 erster Satz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Abs. 1 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 1 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 31 Abs. 1 Bst. fbis und Abs. 4 Einleitungssatz werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Bst. fbis und Abs. 4 Einleitungssatz stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Art. 5 Abs. 1 Bst. zsepties wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. zsepties steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 30a Abs. 7 und 8 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 7 und 8 stehen zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. In der Nebenvorlage zur Abänderung des FMAG ist in Anhang 2 eine falsche Kapitelbezeichnung enthalten. Die in der Vorlage verwendete Bezeichnung als «Kapitel VIII» müsste korrekterweise «Kapitel IX» lauten. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verweise in Art. 30 Abs. 7 Bst. b Abs. 8, welche dementsprechend anzupassen sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen unter Berücksichtigung der von der Regierung angebrachten Ergänzungen ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Anhang 1 Abschnitt I.quater wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt I.quater steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 2 Kapitel VIII wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel VIII steht zur Diskussion.
Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, wie bereits ausgeführt müsste hier «Kapitel VIII» durch «Kapitel IX» ersetzt werden. Zudem müsste in Abschnitt D die Ziffer «1.» gestrichen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Anhang 2 unter Berücksichtigung der durch die Regierung eingebrachten Ergänzungen ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts. § 81a SchlT wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
§ 81a SchlT steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die die Zustimmung mit 23 Stimmen einhellig erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gewerbegesetzes. Art. 3 Bst. s wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Bst. s steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen seine Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 11 erledigt und wir machen jetzt 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:25 bis 10:50 Uhr).
-ooOoo-