Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2020) (Nr. 56/2019) [1. Lesung: 7. Juni 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 89/2019); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 12: Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMA-Finanzierung: Regelung des Staatsbeitrages ab 2020).Diese Vorlage wurde am 7. Juni 2019 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Die Stellungnahme der Regierung trägt die Nr. 89/2019.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe Fragen zum Personalaufwand, der auf Seite 11 für die Jahre 2018 bis und mit 2023 ausgewiesen wird. Diese Information lag im Bericht und Antrag zur 1. Lesung noch nicht vor, sondern wurde erst in der Stellungnahme erwähnt, sodass ich mir erlaube meine Fragen dazu heute zu stellen: - Vom Personalaufwand Ist 2018 auf das Budget 2019 ergibt sich eine Zunahme des Personalaufwandes von CHF 934'247,
- vom Budget 2019 auf das Budget 2020 ergibt sich eine Zunahme des Personalaufwandes von CHF 470'000,
- vom Budget 2020 auf das Budget 2021 sowie auch im Folgejahr ergibt sich eine Zunahme des Personalaufwandes von CHF 230'000,
- und vom Budget 2022 auf das Budget 2023 ergibt sich eine Zunahme des Personalaufwandes von CHF 220'000.
Wie rechtfertigt sich dieser deutliche Anstieg des Personalaufwandes? Sind hier Lohnerhöhungen budgetiert? Wenn ja, wer soll solche Lohnerhöhungen bekommen? Nur die Mitarbeiter oder auch die Geschäftsleitungsmitglieder und Verwaltungsräte? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie sieht die Regierung diese steigenden Personalaufwände vor dem Hintergrund des GPK-Protokolls 4/19 vom 24. Mai 2019? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne gehe ich auf diese Fragen des Abg. Daniel Seger kurz ein.Zum ersten Punkt: Wenn man die Zahlen vom Ist 2018 zum Budget 2019 anschaut, ist dieser deutliche Anstieg darauf zurückzuführen, dass zum einen die im 2018 neu geschaffenen Stellen, das sind 2,3 Stellen, im Jahr 2019 das erste Mal voll zum Tragen kommen. Zum anderen beinhaltet das Budget 2019 insgesamt sieben neue Stellen bei der FMA. Das sind konkret: Eine Stelle im Bereich Banken, eine Stelle im Bereich Wertpapiere und Märkte, eine Stelle im Bereich Geldwäschereiprävention/andere Finanzintermediäre, eine Stelle im Stab der Geschäftsleitung für Finanzstabilität/makroprudenzielle Aufsicht, eine Stelle in der Abwicklungsbehörde und zwei Stellen im Zusammenhang mit dem TVTG. Die Veränderung Budget 2019 auf Budget 2020 resultiert hauptsächlich aus den 2019 neu geschaffenen Stellen, die im 2020 erstmals das ganze Jahr anfallen. Zusätzlich sieht das FMA-Budget 2020 für das kommende Jahr zwei neue Stellen vor. Eine Stelle in der Gruppe IT-Projekte sowie eine zusätzliche Stelle im Bereich Geldwäschereiprävention/andere Finanzintermediäre. Sie sehen gerade auch hier, dass der Bereich Geldwäschereiprävention einfach sehr wichtig ist und hier die FMA auch entsprechende Anpassungen vornimmt.Bei den Finanzplanungsjahren wurde vorsichtshalber aufgrund der laufenden Zunahme von neuen Aufgaben für die FMA pro Jahr eine zusätzliche Stelle berücksichtigt. Was klar ist: Die Beantragung von neuen Stellen erfolgt jeweils im jährlichen Budgetprozess. Dann haben Sie eine Frage gestellt zu den Lohnerhöhungen. Im Budget 2019 und Budget 2020 sowie in der Finanzplanung bis 2023 sind jeweils jährliche Erhöhungen der Lohnsumme von 0,5% vorgesehen. Das macht rund CHF 65'000 pro Jahr aus. In der FMA gilt das Leistungsprinzip, das heisst, Lohnerhöhungen beziehen sich bei der FMA weder auf gewisse Lohnkategorien noch generell auf alle Mitarbeitenden. Bei der FMA werden nur Lohnerhöhungen bei Mitarbeitenden mit sehr guten Leistungen in Betracht gezogen. Lohnanpassungen wurden beziehungsweise werden insbesondere bei Schlüsselpositionen und bei Übernahme von zusätzlichen Aufgaben oder Funktionswechseln gewährt. Dann haben Sie die Frage gestellt, wie die Regierung diese steigenden Personalaufwände sieht. Die Aufgaben der FMA haben in den vergangenen Jahren markant zugenommen. Das haben Sie selbst miterlebt. Wenn man die verschiedenen Vorlagen anschaut, praktisch bei jeder Vorlage bekommt die FMA neue Aufgaben zugeteilt. Zur Bewältigung der hohen Komplexität und des wachsenden Aufgabenportfolios ist die Sicherung der Personalressourcen strategisch von höchster Bedeutung. Erfolgsfaktor ist die Fähigkeit der FMA, ausreichend Personal mit den geforderten Qualifikationen zu beschäftigen. Bis 2015 gelang es, den Personalbestand in einem stabilen Rahmen zu halten. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 war ein massvoller Personalausbau notwendig, um die neuen und zahlreichen Aufgaben zu erfüllen. Für die Regierung ist die aufgezeigte Entwicklung der Personalkosten nachvollziehbar und diesbezüglich auch stimmig. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf daran erinnern, dass wir uns in einer 2. Lesung befinden.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte nur ganz kurz auch noch das ansprechen, was der Abg. Seger aufgeworfen hat. Das ist wirklich auffällig, diese Finanz- und Personalentwicklung. Die ist also prozentual schon ziemlich stark von Jahr zu Jahr. Ich nehme Ihre Ausführungen jetzt so einmal entgegen, Herr Regierungschef. Wir haben auch in der Vergangenheit dieses Finanzgebaren oder diese lockere Personalaufstockung schon hier debattiert. Insbesondere auch die Lohnsteigerungen bei der Geschäftsleitung waren schon Thema, und es wurde schon mehrmals darauf der Finger gesetzt und darauf hingewiesen, dass hier schon eine lockere Ansicht besteht, wie damit umgegangen wird. Auch Lohnerhöhungen sind insofern schon richtig, wenn das nach dem Leistungsprinzip geht. Aber an und für sich wird bei diesen hohen Löhnen oder bei diesen gut dotierten Löhnen dieses Leistungsprinzip meiner Ansicht nach vorausgesetzt. Ich weiss, dass die Aufgaben sehr zugenommen haben bei der FMA. Dennoch gibt es wahrscheinlich auch organisatorische Möglichkeiten, nach Prioritäten oder nach Effizienz zu arbeiten, sodass hier schon ein bisschen eingedämmt werden kann. Und ich werde - und das ist meine Botschaft bei meinem Votum - bei der Festlegung dieses Staatsbeitrages für die Jahre 2020 bis 2023 aus diesen Gründen, damit auch einmal ein Signal gesetzt wird, dann CHF 1 Mio. weniger, also CHF 4 Mio. betragen aus all diesen Gründen. Damit hier ein bisschen dieser Entwicklung beim Personal, beim Finanzgebaren doch etwas mehr Sorge getragen wird und auch - wie bei allen anderen Stellen, Institutionen, überall, wo auf Effizienz und auf Kosteneinsparungen gepocht wird - hier ein Signal gesetzt wird. Das zum Voraus, damit es nachher nicht überraschend kommt von mir.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe Ihre Anmerkungen in dieser Form zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen versichern, dass vonseiten des Ministeriums jeweils das Budget der FMA genau geprüft wird. Insbesondere auch gerade die Aufstockung des Personals wird kritisch hinterfragt. Man muss aber auch sehen, wie ich vorhin ausgeführt habe, dass gerade in den letzten Jahren doch erhebliche neue Aufgaben auf die FMA zugekommen sind. Ich bin schon der Überzeugung, dass gerade die FMA, damit sie diese Aufgaben auch wirklich gut erfüllen kann, über die notwendigen Personalressourcen verfügen muss. Es ist entscheidend, dass die Aufsicht hier wirklich auch professionell agieren kann. Und wie ich schon gesagt habe: Ich kann Ihnen versichern, dass wir hier den Finger wirklich in die Wunde legen, dass wir das auch kritisch ansehen, auf der anderen Seite aber dafür sorgen müssen, dass die FMA über die entsprechenden Ressourcen verfügt, um ihre Aufgaben auch kompetent erfüllen zu können. Denn das Schlimmste, was passieren könnte, ist, dass die FMA diese Ressourcen nicht hat und dann grobe Fehler passieren. Das würde unserem Finanzplatz und der Reputation des Landes dann viel mehr schaden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, ich möchte hier vielleicht das eben Gesagte auch noch etwas mit Zahlen unterlegen. Seit der Reorganisation der FMA vor neun Jahren ist der Personalbestand bei der FMA um 25% angestiegen. Das ist sicher beträchtlich, ist aber mit dem wesentlichen Umfang an neuen Aufgaben auch zu erklären. Vielleicht hilft hier auch noch ein Vergleich. Wenn man eben sieht, in den letzten neun Jahren bei der FMA plus 25%, so waren das bei der FMA in der Schweiz oder in Deutschland plus 50% - also ein doppelt so starker Zuwachs an Personal - und bei der entsprechenden Behörde in Luxemburg sogar plus 160%, im Vergleich zu 25% Personalbestandzuwachs also das Sechsfache. Also mindestens relativ gesehen zu den Aufsichtsbehörden in diesen Ländern ist der Personalbestand bei der FMA ganz deutlich weniger stark gestiegen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir beginnen mit der Lesung. Art. 29 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nochmals zu den Ausführungen des Regierungschefs: Ich verstehe Sie vom Ministerium her, ich glaube Ihnen auch, dass Sie den Finger drauflegen und dass Sie das genauestens prüfen. Dennoch bin ich mit dem Finanzgebaren insbesondere auch bei der Geschäftsleitung nicht einverstanden. Hier könnte ich mir auch vorstellen, dass bei den höchsten Löhnen ein Faktor zum Lohn des Regierungschefs zum Beispiel eingeführt wird. Aber das wäre ein anderes Thema. Und wenn dieser Staatsbeitrag nicht ausreichen würde, ist das ja abgefedert mit den Reserven und zudem, wenn diese nicht auslangen würden, würde der Staat zusätzlich für eine Beitragsleistung angegangen. Um hier auf Vorrat einem zu grossen Staatsbeitrag entgegenzuwirken, beantrage ich hier beim Abs. 1, dass das Land für die Jahre 2020 bis 2023 einen jährlichen Beitrag in Höhe von CHF 4 Mio. ausrichtet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Die Regierung hält natürlich an ihrem Antrag fest und ich möchte auch darauf hinweisen, dass Sie richtig ausgeführt haben, dass ein tieferer Staatsbeitrag dazu führen kann, dass am Ende des Tages der Staat dann eben doch zahlen muss. Ich glaube nicht, dass Sie über den Staatsbeitrag das Finanzgebaren, wie Sie es erwähnen, der FMA entsprechend beeinflussen können, weil das ganze Konzept so aufgebaut ist, dass am Ende des Tages der Staat aufkommen muss für allfällige Fehlbeträge. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Johannes Kaiser ab. Er beantragt, Art. 29 Abs. 1 wie folgt abzuändern: «Das Land leistet der FMA vorbehaltlich Art. 30b für die Jahre 2020 bis 2023 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 4 Millionen Franken.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 29 Abs. 1 gemäss Regierungsvorlage ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir können weiterlesen.Art. 30a Abs. 7 Bst. a und c sowie Abs. 8 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30a Abs. 7 Bst. a und c sowie Abs. 8 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 30b Abs. 1 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 30b Abs. 1 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Anhang 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten und wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 12 erledigt. -ooOoo-