Abänderung des Gesetzes zur Durchsetzung internationaler Sanktionen sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Nr. 96/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Gesetzes zur Durchsetzung internationaler Sanktionen sowie die Abänderung weiterer Gesetze. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 96/2019 er steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Seit 2009 ist das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen in Kraft. Das ISG wurde als Rahmengesetz konzipiert, welches die Regierung ermächtigt, international abgestützte Sanktionen durch den Erlass von Zwangsmassnahmen auf nationaler Ebene durchzusetzen. Das Design als Rahmengesetz hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und als praxistauglich erwiesen. Eine Schwäche ist jedoch zutage getreten: Die Regelung hinsichtlich der Aufsicht über die Einhaltung des Gesetzes hat sich als unklar erwiesen. Diese Unklarheit soll mit der vorliegenden Abänderung des ISG beseitigt werden. Weil das ISG von der Schweiz rezipiert wurde, macht es Sinn, dass auch bei der Regelung der Aufsicht eine Anlehnung an die Schweizer Lösung erfolgt. Wie in der Schweiz sollen die entsprechenden Aufsichtstätigkeiten künftig durch jene Behörden wahrgenommen werden, welche auch für die Kontrolle der Einhaltung des Sorgfaltspflichtgesetzes zuständig sind. Dies sind nach geltendem Recht die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sowie die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer. Damit können etablierte Strukturen und funktionierende Mechanismen genutzt werden, welche den Mehraufwand zu einem schönen Teil wieder kompensieren. Aus diesem Grund sind auch keine Auswirkungen in personeller oder finanzieller Hinsicht zu erwarten. Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, somit stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Vorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1a wird aufgerufen.
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Art. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2a wird aufgerufen.
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Art. 2a steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 2b wird aufgerufen.
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Überschrift vor Art. 2b steht zur Diskussion.
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Art. 2b wird aufgerufen.
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Art. 2b steht zur Diskussion.
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Art. 2c wird aufgerufen.
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Art. 2c steht zur Diskussion.
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Überschriften vor Art. 3 wird aufgerufen.
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Überschriften vor Art. 3 steht zur Diskussion.
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Art. 3 wird aufgerufen.
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Art. 3 steht zur Diskussion.
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Art. 4a wird aufgerufen.
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Art. 4a steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 5a wird aufgerufen.
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Überschrift vor Art. 5a steht zur Diskussion.
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Art. 5a wird aufgerufen.
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Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5b wird aufgerufen.
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Art. 5b steht zur Diskussion.
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Art. 6 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 Abs. 1 Bst. a und c, Abs. 1a und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 Bst. a und c, Abs. 1a und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes. Art. 92 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 92 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 94 Abs. 3 Bst. w wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94 Abs. 3 Bst. w steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Art. 5 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 1 Abschnitt K Ziff. 2b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt K Ziff. 2b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir alle Vorlage in 1. Lesung beraten und gleichzeitig haben wir Traktandum 19 erledigt.
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