Gewährung eines Staatsbeitrags an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein für die Jahre 2020 bis 2023 (Nr. 103/2019)
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 12: Gewährung eines Staatsbeitrags an den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein für die Jahre 2020 bis 2023. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 103/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Frau Landtagsvizepräsidentin. Dem Verein für Menschenrechte kommt eine wichtige Bedeutung zu. Immerhin geht es um nichts weniger als um Menschenrechte, vermutlich das höchste Gut. Es ist von Bedeutung, dass mit dem Gesetz über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein 2017 eine unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle geschaffen wurde und somit auch eine langjährige internationale Empfehlung umgesetzt wurde. Sowohl die Mitglieder des Verwaltungsrates als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle üben eine wichtige Arbeit aus. Gerade auch die Aufgabe als unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche erachte ich von besonderer Bedeutung. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und hierfür macht sich diese Ombudsstelle stark. Ich möchte mich bei allen, welche sich für den Verein für Menschenrechte, aber auch die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche einsetzen, sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken. Aus diesem Grund steht es für mich ausser Frage, dass ich dem Antrag der Regierung und somit der Verlängerung des Staatsbeitrages bis 2023 in der Höhe von jährlich CHF 350'000 zustimmen werde. Der Verein für Menschenrechte ist ein junger Verein. Wie gesagt, wurde er 2017 gegründet und somit blickt er erst auf eine knapp dreijährige Tätigkeit zurück. In dieser Zeit hat er immer wieder - auch medial - auf sich aufmerksam gemacht, Kritik geäussert und dort, wo es notwendig war, den Finger in Wunden gelegt. Genauso, wie es im Zweckartikel des Gesetzes vorgesehen ist. Ich finde es gut, wenn die Verantwortlichen des Vereins kritisch sind und auf Missstände aufmerksam machen. Doch ich bitte die Verantwortlichen des Vereins aber auch, vorab zu evaluieren, ob Kritik auch gerechtfertigt ist und mit den Fakten übereinstimmt. Die Aussagen, welche der Verein teilweise in seinem Schattenbericht hinsichtlich des fünften Länderberichts Liechtensteins an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau geäussert hat, stimmen teilweise nicht. Dies hat die Regierung bei einer Beantwortung eine Kleinen Anfrage als auch die Landespolizei gegenüber der GPK bestätigt. Bevor man Kritik äussert und diese auch gegenüber einer internationalen Organisation kundtut, sollte man schon sicher sein, dass sie der Wahrheit entspricht. Auf Dauer schaden die Verantwortlichen dem Verein mit solchen Falschaussagen mehr, als sie ihm nutzen. Des Weiteren betrachte ich die Entwicklung der Erfolgsrechnung mit Sorge. Im Jahr 2018 betrug der Personalaufwand über CHF 240'000. Das heisst: 67,3% der Gesamteinnahmen wurden 2018 für den Personalaufwand ausgegeben. Im Gegensatz dazu betrugen die Projektaufwendungen nur knapp CHF 17'000. Mir ist bewusst, dass der Verein für Menschenrechte ein junger Verein ist, sich vermutlich noch vieles im Aufbau befindet und eine genaue Entwicklung der verschiedenen Ausgabenpositionen noch nicht absehbar ist. Doch dieser prozentual hohe Personalaufwand und im Vergleich dazu die geringen Aufwendungen für Projekte kommt für mich einem Missverhältnis gleich. Aus diesem Grunde möchte ich von der Regierung gerne wissen, wie sie dieses Missverhältnis von Personalaufwand und Projektaufwendungen bewertet und welche Entwicklung diesbezüglich in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Dies umso mehr als der Verein trotz dieser geringen Projektaufwendungen in den Jahren 2017 und 2018 in der Erfolgsrechnung nicht über eine schwarze Null von rund CHF 292 im Jahre 2017 und von knapp CHF 30 im Jahre 2018 hinauskam. Da man wohl davon ausgehen muss, dass der Verein in Zukunft mehr Projekte lancieren wird, was auch seinem Sinn und Zweck entspricht, und sich damit die Projektaufwendungen erhöhen werden, frage ich mich, wie diese finanziert werden sollen, ohne dass der Verein in der Erfolgsrechnung in die roten Zahlen gerät. Für mich deuten diese Zahlen heute schon darauf hin, dass ein Jahresbeitrag von CHF 350'000 über kurz oder lang nicht ausreichen wird. Deshalb möchte ich die Verantwortlichen des Vereins dazu aufrufen, Anstrengungen zu unternehmen, um mehr Spenden zu generieren und mehr Mitglieder zu gewinnen. Zudem muss die Frage erlaubt sein, ob der Mitgliederbeitrag von CHF 50 für natürliche Personen und CHF 100 für Organisationen nicht zu niedrig angesetzt ist. Bei der Ansicht der Jahresberichte 2017 und 2018 fiel mir auf, dass darin keine Revisionsberichte veröffentlicht wurden. Für mich ist es zwingend, dass ein Verein, welcher sich 98% mit öffentlichen Geldern finanziert, den Revisionsbericht in seinem Jahresbericht publiziert. Deshalb die Fragen an die Regierung: Wer wurde als Revisionsgesellschaft des Vereins für Menschenrechte eingesetzt? Gab es in den Jahren 2017 und 2018 Beanstandungen? Diesbezüglich stellt sich mir auch die Frage, ob es sinnvoll ist, die Revision an eine externe Revisionsgesellschaft auszulagern oder ob es nicht zweckmässiger wäre, die Finanzkontrolle damit zu beauftragen. Meines Erachtens sollte es zwingend sein, dass ein Verein, dessen Gründung und Geschäftstätigkeit sich auf ein eigenes Gesetz stützen, von der Finanzkontrolle revidiert wird. Dies auch deshalb, weil die Finanzkontrolle auch die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert und nicht nur die Geschäftszahlen beziehungsweise die Buchführung, wie es eine externe Revisionsstelle vorwiegend macht. Bei anderen Institutionen, welche sich auf ein Gesetz stützen, ist ebenfalls die Finanzkontrolle für die Revision zuständig. Beispielhaft sei die Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) genannt, deren Tätigkeit sich auf das gleichnamige Gesetz stützt. Dort kann in Art. 10a Abs. 4 nachgelesen werden, dass die Regierung der staatlichen Finanzkontrolle die Funktion der Revisionsstelle übertragen kann. Eine solche Möglichkeit würde ich mir auch in Art. 11 des Gesetzes über den Verein für Menschenrechte in Liechtenstein wünschen. Ich bitte die Regierung eine solche Gesetzesänderung ins Auge zu fassen und der Finanzkontrolle die Revision des Vereins für Menschenrechte zu übertragen, damit nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags vertieft geprüft werden kann. Mir ist bewusst, dass die Unabhängigkeit des Vereins für Menschenrechte ein hohes Gut ist, welche im Gesetz in Art. 3 auch speziell hervorgehoben wird. Aber auch die Finanzkontrolle ist eine unabhängige Institution, weshalb ich der Ansicht bin, dass die Übertragung der Revision an die Finanzkontrolle nicht im Widerspruch zur Unabhängigkeit des Vereins steht. Übergeordnet sollte es im Sinn sowohl des Landtags über die Geschäftsprüfungskommission als auch der Regierung sein, dass ein Verein, der sich beinahe vollumfänglich mit staatlichen Geldern finanziert und einen gesetzlichen Auftrag hat, auch hinsichtlich der Umsetzung seines Gesetzesauftrags geprüft wird, weshalb für mich an der Finanzkontrolle als Revisionsstelle kein Weg vorbeiführt. Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Günter Vogt
Danke Frau Landtagsvizepräsidentin. Ich kann mich in vielen Aussagen dem Abg. Alexander Batliner anschliessen und möchte einige Punkte noch etwas vertiefen. Der Verein wurde, wie auch schon erwähnt, 2017 von 26 Nichtregierungsorganisationen gegründet und im VMRG verankert. Der übergeordnete Auftrag des Vereins sind der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein. Der Verein erfüllt somit als eigenverantwortliche Organisation im Bereich dieser übergeordneten Aufgabe eine wichtige und unabdingbare Funktion. Dass sich der Verein via Leserbriefspalten für Respekt einsetzt, wäre insofern zielführend, wenn Respekt im entsprechend kritisierten Leserbrief gefehlt hätte. Welcher Massstab gilt bei solchen öffentlichen Zurechtweisungen eines Vereins für Menschenrechte? Handelt es sich nun beim Verein für Menschrechte nun um eine NGO oder doch eher um eine GONGO (government-organized non governmental organization)? Was sind die Voraussetzungen einer «unabhängigen» Beratung, wenn die Organisation sich finanziell zum überwältigenden Teil aus dem Finanzbeschluss des Landes von 2016 stützt. Der Verein für Menschenrechte wäre gemäss Art. 6 VMRG wie folgt zu finanzieren:- Beiträge des Landes;
- Mitgliederbeiträge;
- private Spenden;
- Erträge aus eigenen Leistungen, Projekte als Beispiel.
Dabei bewegen sich die Einnahmen aus den Punkten b bis d auf einem sehr bescheidenen Niveau. Der Anteil der Spenden beträgt laut Jahresrechnung 2018 gerade einmal CHF 950, 2017 CHF 550. Die Vereine für Menschenrechte im angrenzenden Ausland oder die Vereine für Menschenrechte halten sich sehr bedeckt über ihre Einkünfte. Einkünfte über den Staat werden zumeist aber nur projektbezogen geleistet. Die praktisch ausschliessliche Finanzierung mit einem fixen Betrag über den Staatshaushalt stellt somit eine liechtensteinische Besonderheit dar. Insbesondere im Ausland wird eine Kritik an den Vereinen von Menschenrechten laut, wenn die Nähe zur Regierung aufgrund der staatlichen Unterstützung als zu eng angesehen wird. Genau hier greift die Kritik, eine GONG-Organisation zu sein, schon ganz konkret. NGOs und GONGOs üben allenfalls auch Kritik an der Arbeit der Regierung, können von dieser aber auch zurate gezogen werden. Die Finanzierung dieser Organisation ist somit ein wichtiger Faktor bei der Feststellung der Unabhängigkeit und des damit verbundenen demokratischen Freiraumes. Ich werde diesen Finanzbeschluss für 2020 bis 2023 unterstützen, fordere den Verein jedoch auf seine Finanzierungsstruktur den gesetzlichen Vorgaben anzulehnen und seine zukünftigen Einkünfte nicht ausschliesslich auf diesen einen Finanzbeschluss zu reduzieren. Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke. Liechtenstein bekennt sich seit Jahren national und international aktiv zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Sichtbar wird dies am Gesetz über den Verein für Menschenrechte, welches seit Januar 2017 in Kraft ist. Damit wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine nationale Institution geschaffen, welche unabhängig, weisungsungebunden und eigenverantwortlich und im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen tätig ist: den Verein für Menschenrechte. Dieser hat im Sommer 2017 seine Tätigkeit aufgenommen. Dem Verein gehören neben 55 Einzelpersonen 30 Mitgliederorganisationen an. Eine doch schon stattliche Anzahl, die den Verein breit abstützt. Der Vorstand setzt sich aus sieben Personen zusammen, die Geschäftsstelle ist mit drei Personen mit momentan 170 Stellenprozenten besetzt. Der Auftrag des VMR besteht im Wesentlichen im Schutz und in der Förderung der Menschenrechte in Liechtenstein. Dies umfasst insbesondere die Beratung von Behörden und Privaten in Menschenrechtsfragen, die Unterstützung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die Information der Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage im Inland, die Durchführung von Untersuchungen und Empfehlung von geeigneten Massnahmen, die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen und zur Ratifikation internationaler Abkommen sowie die Förderung des Dialogs und der nationalen und internationalen Zusammenarbeit mit menschenrechtsrelevanten Stellen. Der Verein für Menschenrechte ist zudem die unabhängige Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche. Er übernimmt also viele jener Aufgaben, zu welcher sich Liechtenstein im Rahmen der internationalen Verträge bekannt hat. Ohne VMR müssten diese Aufgaben innerhalb der Landesverwaltung geleistet werden. Die geforderte Unabhängigkeit, Weisungsungebundenheit und Eigenverantwortlichkeit wären so aber nicht gegeben. Das Verantwortungs- und Betätigungsfeld des VMR ist also breit und wird mit den aktuellen Ressourcen gezielt und auch fokussiert bearbeitet. Neben der für einen neuen Verein wichtigen Informations- und Sensibilisierungstätigkeit lag und liegt der Fokus der aktuellen Strategie vor allem auf den beiden Bereichen Kinderrechte und Migration/Integration. So wurde auf Anregung des Vereins für Menschenrechte eine Arbeitsgruppe errichtet, die eine neue Integrationsstrategie erarbeitet. Aktuell prüft die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Ministeriums den ersten Entwurf einer Migrationsstudie. Auf Basis dieser Studie wird dann eine Integrationsstrategie erarbeitet. Hier frage ich den Gesellschaftsminister, bis wann mit ersten Ergebnissen und allenfalls weiteren Meilensteinen bei der Projektumsetzung gerechnet werden kann. Bei verschiedensten Themen hat der VMR ein sogenanntes formelles Monitoring durchgeführt, das hiesst die Sachlage geprüft, mit Behörden oder dem Ministerium kommuniziert und Empfehlungen formuliert. Dabei wird die Zusammenarbeit mit der Regierung als positiv gewertet und die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit gewürdigt. Die Bereitschaft der Regierung, konkrete Empfehlungen umzusetzen, ist teils gegeben, teils auch nicht. Ich erwarte, dass die Regierung respektive die Ministerien Empfehlungen des Vereins für Menschenrechte zumindest kommentieren und, wenn möglich, aufnehmen, auch wenn sie unbequem sind. Dennoch: Der Bericht und Antrag der Regierung als auch die Rückmeldungen vonseiten des Vereins für Menschenrechte zeigen, dass in den ersten beiden Vereinsjahren doch einiges erreicht werden konnte. Damit der Verein für Menschenrechte den gesetzlichen Auftrag auch zukünftig erfüllen kann, beantragt die Regierung für die kommenden vier Jahre die Gewährung eines Staatsbeitrags in der Höhe von CHF 350'000 jährlich, insgesamt also CHF 1,4 Mio. Derselbe Beitrag wurde dem Verein bereits für die ersten drei Jahre zugesprochen. Er deckt die Kosten für den Betrieb der Geschäftsstelle mit zwei Vollzeitstellen. Da sich diese im dritten Jahr der Tätigkeit noch im Aufbau befindet, stehen momentan noch genügend Reserven für Projekte zur Verfügung. Der Verein wird mittelfristig aber auf finanzielle Mittel durch Private angewiesen sein, um allfällige Projekte durchführen zu können. Um als Endziel das gesetzlich verankerte Mandat in allen acht Fachbereichen erfüllen zu können, wird ein gewisser Ausbau der Geschäftsstelle in der Höhe von 50 Stellenprozenten wohl nötig sein. Die Anregung des Abg. Alexander Batliner zur Unterstellung unter die Finanzkontrolle erachte ich als nicht realistisch, gibt es doch noch andere Vereine, die von Staatsgeldern abhängen. An dieser Stelle danke ich den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle und den Mitgliedern des Vorstandes herzlich für ihr grosses Engagement und wünsche ihnen weiterhin Freude und Ausdauer bei ihrer Tätigkeit. Dem Staatsbeitrag verteilt auf die Jahre 2020 bis 2023 in der Höhe von insgesamt CHF 1,4 Mio. erteile ich meine Zustimmung.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Auch ich möchte mich dem Dank, der bereits ausgesprochen wurde, anschliessen. Ich möchte auch die Voten von Alexander Batliner und Günter Vogt unterstützen. Auch unterstütze ich den Antrag von Alexander Batliner, er hat sehr gut ausgeführt, weshalb auch aus meiner Sicht die Finanzkontrolle mit der Revision dieses Vereins betraut werden soll. Georg Kaufmann hat gerade ausgeführt, was uns der Verein am 29.10.2019 in einem Schreiben hat zukommen lassen, nämlich die Reichweite des beantragten Staatsbeitrages von CHF 350'000. Der Verein ist der Ansicht, dass das jetzt für derzeit 1,7 Stellen ausreicht und auch noch ausreicht, um Projekte zu finanzieren. Wenn dann aber bereits auf zwei Stellen ausgebaut werden soll und das ist der Plan, dann wird man schon keine Mittel mehr für Projekte haben. Und wenn dann der Ausbau auf letztlich 2,5 Stellen, die nötig seien, ausgebaut wird, dann würde man auf weitere Mittel angewiesen sein. Hier möchte ich doch Alexander Batliner unterstützen, ich sehe nicht ein, dass dann der Staat weiter noch tiefer in die Tasche greift, um diesen Verein weiter zu finanzieren. Ich denke der Verein müsste sich auch in den nächsten vier Jahren darum bemühen, um weitere Mittel zu bekommen, sodass der Staatsbeitrag auch entsprechend reduziert werden kann. Ich denke, wenn es eine NGO ist, dann soll es auch wie eine NGO finanziert sein. Ich möchte mich hier auch den Aussagen des Abg. Günter Vogt anschliessen. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Frau Landtagsvizepräsidentin, für das Wort. Ja, zuerst möchte ich in einer allgemeinen Bemerkung sagen, dass es eine richtige Entscheidung war, die Stabsstelle für Chancengleichheit in einen Verein für Menschenrechte und eine Fachstelle für Chancengleichheit beim Amt überzuführen. Wir haben jetzt einige Zeit mit dem Verein für Menschenrechte zusammenarbeiten dürfen. Es ist ein junger Verein und ich möchte allen danken, die sich im Verein und rund um den Verein für ihn engagieren. Aber wir sehen auch an der Kritik, die der Abg. Batliner geäussert hat und die sonst auch ab und zu geäussert wird, es ist ein junger Verein, der teilweise auch noch seinen Platz finden muss. Wir haben auch mit dem Jahresbericht etwas Mühe bekundet, mit einigen Aussagen, seitens des Ministeriums und haben dann das Gespräch gesucht. Die Dinge konnten dann im Gespräch geklärt werden. Es gibt unstrittig Dinge, die der Verein veröffentlicht, die mir nicht passen oder deren Meinung ich nicht teile. Aber das ist die Funktion des Vereins, er muss auf Dinge aufmerksam machen, die er als kritisch empfindet, auch wenn die Politik dann eine andere Meinung dazu haben darf. Aber die Zusammenarbeit ist konstruktiv und sehr gut. Wir haben jetzt ein erstes gemeinsames Projekt oder ein Projekt, in dem mehrere Player involviert sind, eben diese Integrationsstudie, initiiert. Mir liegt der erste Entwurf dieser Studie vor und wir sind jetzt im Ministerium dabei, diese zu prüfen. Diese geht jetzt in so eine Art Vernehmlassung bei uns und wir schauen, ob das die Dinge sind, die auch umsetzbar sind, oder die Stossrichtung, in die man auch arbeiten sollte. Einen Termin möchte ich dem Herrn Abg. Kaufmann dafür aber nicht nennen. Es ist zuerst jetzt wichtig, mit dieser Studie einmal festzustellen, wie der Stand der Dinge ist, um zu wissen, wo man ansetzen muss. Da mag es verschiedene Meinungen geben, die Autoren haben jetzt ihre Meinung in einem ersten Entwurf geäussert.Der Abg. Alexander Batliner hat moniert, dass es nur geringe Aufwendungen für Projekte gäbe und die meisten Aufwendungen eben den Personalaufwand beträfen. Ja, das ist so, der Verein hat die Wahl, ob er die Arbeit selbst erledigen will, also mit Leuten, die dort arbeiten, oder ob er andere Leute mit Studien zum Beispiel beauftragen will. Momentan wird das meiste noch selbst gemacht, eben mit diesen 170 Stellenprozenten, die dort sind. Aber eben diese erste Studie, die Integrationsstudie, ist jetzt ein erstes Projekt. Wie gesagt, die Dinge müssen sich entwickeln und für mich ist es überhaupt kein Problem, dass die Personalaufwendungen auch prozentual so hoch sind. Im Jahresbericht ist tatsächlich vergessen worden, die Revisionsstelle zu benennen. Das ist ein Fehler gewesen, das ist ein Versehen. Aber man sieht auch hier: Der Verein ist jung und das wird sicher nächstes Jahr nicht mehr passieren. Sie haben gefragt, wer die Revisionsstelle ist, das ist die Audita AG. Und mir liegt der Revisionsbericht vor. Das ist ein Bericht der Revisionsstelle über eine prüferische Durchsicht, also ein Review und wie mir die Geschäftsführerin geschrieben hat, machen sie immer ein Review Plus, also sie schauen etwas mehr an, als ein Review normalerweise tut. Der Verein ist aber relativ einfach zu überblicken, weil er praktisch nur aus Personalkosten und eben etwas Mietkosten besteht. Deshalb, denke ich, ist es bei dieser Grössenordnung des Vereins nicht nötig, die Finanzkontrolle da einzuschalten. Ich denke, die Finanzkontrolle hat genug zu tun mit Dingen, die in einer sehr viel höheren Grössenordnung bezüglich der finanziellen Mittel sich bewegen. Also da würde ich doch zur Vorsicht mahnen, dass man da nicht überschiessend kontrolliert. Ich denke, die Tätigkeiten des Vereins und die Bilanz und Erfolgsrechnung sind sehr übersichtlich und wenn eine Revisionsstelle feststellt, dass da alles mit rechten Dingen zugegangen ist, dann, glaube ich, können wir selbst auch beurteilen, ob der Verein sich mit dem, was er von sich gibt, in dem Rahmen bewegt, was das Gesetz vorgibt. Ich denke, das waren alle Fragen, die an mich gestellt wurden. Ich möchte mich nochmals bedanken bei den Verantwortlichen im Verein und rund um den Verein und freue mich auf eine weiterhin konstruktive Auseinandersetzung, auch wenn ich sehr oft nicht gleicher Meinung bin. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir uns dem Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte, die Lesung vorzunehmen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Somit können wir über den Finanzbeschluss befinden. Wer dem vorliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
21 Stimmen, der Landtag hat dem Finanzbeschluss mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 12 erledigt.
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