WTO-ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGSWESEN VOM 15.4.1996 (NR. 57/1996)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit kommen wir zu Traktandum 17, WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15.4.1996. Bei diesem Traktandum möchte ich vorausschicken, dass dieser Bericht und Antrag der Regierung Nr. 57/1996 von der aussenpolitischen Kommission bereits in ihrer Sitzung vom 12. September 1996 behandelt und befürwortet wurde. In der Landtagssitzung vom 19. September 1996 wurde dann allerdings beschlossen, die Abstimmung über dieses Übereinkommen so lange zu vertagen, bis der Bericht und Antrag zu dem von der Regierung in Aussicht gestellten Gesetz betreffend das öffentliche Beschaffungswesen vorliegt. Der Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen wurde jetzt wieder traktandiert, nachdem einerseits die Verlängerung, die die Regierung für die Ratifikation dieses Übereinkommens, das heisst, für den Beitritt zu diesem Übereinkommen herausgeholt hat, meiner Erinnerung nach Ende August abläuft und andererseits der Bericht und Antrag der Regierung Nr. 23 aus 1997 zu einem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge mittlerweile vorliegt, so dass, wie es im September vom Landtag gewünscht wurde, man den Inhalt dieses Berichtes und Antrages zumindest kennt und daher weiss, was diesbezüglich auf das Land zukommt.Die aussenpolitische Kommission hat sich in ihrer Sitzung vom letzten Montag, das heisst vom Montag letzter Woche, 9. Juni, nochmals im Hinblick auf diese neue Lage mit diesem Übereinkommen befasst und empfiehlt dem Landtag, dem Beitritt zum Übereinkommen zuzustimmen. Bericht und Antrag der Regierung stehen zur Diskussion.
Abg. Hansjörg Goop:
Grundsätzlich habe ich mit dem vorliegenden Abkommen keine Mühe, ich kann dem auch zustimmen. Da zwischen dem EWR und WTO gegenwärtig bereits grosse Übereinstimmungen bestehen, und wie aus dem Regierungsbericht entnommen werden kann, auch die unterschiedlichen Schwellenwerte zwischen EU und dem WTO-Übereinkommen angepasst werden sollen, sehe ich in diesem Abkommen positive Auswirkungen für Liechtenstein. Das Land Liechtenstein und damit die Wirtschaftsverbände und Unternehmungen bekommen mit diesem Abkommen Rechte, welche es ihnen ermöglicht unter gleichen Voraussetzungen auf dem Beschaffungsmarkt aufzutreten. Ich glaube, es muss uns allen klar sein, dass man Rechte beansprucht und auch bereit sein muss, Pflichten zu übernehmen. Es liegt in der Natur des Menschen, dass er gerne bereit ist, Rechte für sich in Anspruchzu nehmen, aber Pflichten nur widerwillig übernehmen möchte. Ich glaube, dass dies auch bei diesem Abkommen zutrifft, vor allem dann, wenn liechtensteinische Unternehmungen dann bei Aufträgen durch ausländische Wettbewerber konkurrenziert werden. Ich bin der Meinung, dass wir diese Tatsache zur Kenntnis nehmen müssen. Dies auch deshalb, weil wir ja mit dem EWR-Beitritt bereits den entscheidenden Schritt gemacht haben. Ich bin aber überzeugt, dass das Abkommen trotzdem positiv ist, da es zumindest für alle Anbieter die gleichen Voraussetzungen schafft. Es wird auch geregelt, unter welchen Bedingungen und unter welchen Voraussetzungen auf dem Beschaffungsmarkt Liechtenstein aufgetreten werden kann. Da für jeden Vertragspartner auch das Gegenrecht unter den gleichen Voraussetzungen und Bedingungen gilt, haben auch die liechtensteinischen Unternehmungen die gleichen Chancen im Ausland. Dass bestimmte Wirtschaftszweige mit dieser Regelung ihre Mühe haben, ist für mich auch verständlich. Dass auch ausländische Unternehmungen aufgrund ihrer Grössenstruktur zum Teil andere, einfachere Voraussetzungen für die Bewältigung eines Grossprojektes in einem Vertragsland haben, reicht aber nach meiner Ansicht nicht aus, um einem solchen Übereinkommen nicht zuzustimmen. Ich glaube, dass auch dieses Übereinkommen legitime Wege mit zulässt, um die einheimischen Unternehmen in einem gewissen Rahmen zu schützen. Wichtig ist dabei vor allem, dass die gesetzlichen Bestimmungen, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, für alle Anbieter gleich sind und dass auch andere Kriterien der Zuschlagserteilung z.B. Umweltverträglichkeit, Qualität usw. berücksichtigt werden. Ich glaube, diese Kriterien ermöglichen einen Schutz der eigenen Unternehmungen und gehe davon aus, dass dies auch in anderen Vertragsstaaten so angewendet wird. Zudem finde ich es sehr gut, dass mit den einzelnen Vertragsstaaten nur im Rahmen des Gegenrechts der Schwellenwert festgelegt wurde. Wichtig erscheint mir auch, dass die regionale grenzüberschreitende Vergabe einheitlich und vor allem für alle Bewerber gleich geregelt wird. Dies ist vor allem für die kleineren Unternehmungen lebenswichtig. In diesem Zusammenhang bemängle ich, dass die innerstaatliche Gesetzesvorlage über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nicht vorgängig zu diesem Übereinkommen in die Beratung gezogen worden ist. Es wäre nach meiner Ansicht besser gewesen, man hätte das innerstaatliche, das liechtensteinische Gesetz vorgängig beraten und verabschiedet. Ich hoffe nicht, dass es sich nachträglich herausstellt, dass bestimmte Punkte in der Gesetzesvorlage sich nicht mehr ändern lassen, da sich eine Änderung nicht mit dem WTO-Übereinkommen vereinbaren lässt. Im Regierungsbericht ist nachzulesen, dass das Übereinkommen für Liechtenstein nach innerstaatlicher Genehmigung gleichzeitig mit dem neuen Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Kraft tritt. Ich stelle diesbezüglich die Frage, warum das Übereinkommen heute behandelt wird, wenn es sowieso erst nach der Genehmigung resp. gleichzeitig mit dem ÖAEG in Kraft tritt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Diese Frage ist leicht zu beantworten, Herr Abg. Goop. Dieser Passus des Regierungsberichtes ist nicht mehr aktuell. Es war die Absicht der Regierung, im Mai1996 Übereinkommen und Gesetz gleichzeitig in Kraft treten zu lassen, da aus Gründen, die uns die Regierung vielleicht noch erklären wird, ihr Bericht und Antrag zu dem innerstaatlichen Gesetz erst vor drei Wochen dem Landtag zugestellt wurde. Und der Beitritt zu dem Übereinkommen aus Gründen, die die Frau Regierungsrätin wahrscheinlich auch noch erläutern wird, jetzt, wenn überhaupt, erfolgen sollte, ist das nicht mehr durchführbar. Damals, auch im Herbst 96 noch, war die Regierung noch optimistischer und hat mit der Zustellung des Gesetzesantrages innert weniger Wochen gerechnet.Abg. Elmar Kindle:
Als Vertreter des Baugewerbes möchte ich hier noch einige kritische Punkte aufwerfen. Die Regierung hält in ihrem Bericht und Antrag fest, ich zitiere: «Die öffentlichen Beschaffungen aller Vertragsparteien werden transparenter und internationalen Disziplinen unterworfen. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass die konsequente Anwendung des Übereinkommens auch die rationelle Verwendung öffentlicher Mittel im Beschaffungsbereich fördern kann. Kosteneinsparungen kommen der öffentlichen Hand und letztlich direkt dem Steuerzahler zugute.»In Liechtenstein wünscht man hohe Löhne, aber Dienstleistungen und Produkte zu billigen Konditionen. Wenn die Funktion des Gemeinwesens nicht mehr funktioniert, wird der Steuerzahler wohl billige Produkte erhalten, aber höhere Steuern und Arbeitslosengelder zu entrichten haben, weil dieses Gemeinwesen dadurch gestört resp. zerstört wird. Im Bericht und Antrag sollten eigentlich gesamte Betrachtungsweisen und nicht einzelne Bruchstücke zitiert werden. Ich möchte festhalten, dass das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen nicht im Bedürfnis des Gewerbes liegt. Das heutige Submissionsreglement vom 12. Mai 1992 wird allseits über deren Funktionalität mit all denen, die damit zu tun haben, geschätzt. Zu klären sind für mich nachstehende Punkte: Entscheidende Schwellenwerte, wo und wie die Ausschreibungen zu erfolgen haben oder ob Anbieter aus dem Ausland unter dem Schwellenwert nicht berücksichtigt werden müssen. Sind Ausschlüsse von Unterangeboten aus dem Wettbewerb möglich und wie wird dies festgestellt? Sind die Zuschlagskriterien des Submissionsreglements vom 12. Mai 1992 nach Inkrafttreten hinfällig? Wenn ja, wie erfolgt die Bewertung der Zuschlagskriterien? Kann sich die Regierung vorstellen, dass nur die Möglichkeit des selektiven Verfahrens, bei dem eine ständige Liste qualifizierter Anbieter verwendet wird, ausgeschöpft wird, zumal mit dem Gewerberegister genügend Bewerber bekannt sind und somit der Wettbewerb sicherlich funktioniert. In der Beilage 4 ist festgehalten, dass in der Schweiz die Gemeinden nicht eingeschlossen sind. Ich gehe davon aus, dass in Liechtenstein, welches indirekt durch die Schweiz vertreten war, ebenfalls die Gemeinden ausgeschlossen wurden. Der Zuzug von ausländischen Anbietern widerspricht unseren Begrenzungsvorschriften und Massnahmen zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit. Ausländische Anbieter mit ausländischem Personal können Aufträge ausführen, aber liechtensteinische Unternehmen unterstehen den Begrenzungsvorschriften, Ausländerkontingent. Zudem sind bei Rekrutierungen arbeitsmarktliche Überprüfungen notwendig, d.h., essind vorerst die Arbeitslosen einzustellen, bevor aus dem Ausland rekrutiert werden kann. Mit dem Zuzug von ausländischen Anbietern verschärfen wir die Situation auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Durch die Öffnung können wir dieses Problem für unser Land eigenständig nicht mehr lösen, weil sich sämtliche Thematiken übergrenzen. Wir können nur noch die Konsequenzen tragen.Abg. Alois Beck:
Ich habe noch einige Fragen zu diesem WTO-Abkommen. Die erste bezieht sich auf die gemeinsame Erklärung. Ich zitiere hier den Bericht vom letzten Jahr, der die einjährige Mitgliedschaft im EWR behandelt. Und hier wurde von der Wirtschafts- und Gewerbekammer ausgesagt, dass bezüglich dieser gemeinsamen Erklärung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens noch eine Erklärung ausstehe, d.h., in politischer und rechtlicher Hinsicht sei diese nicht geklärt. In der Antwort schreibt die Regierung ebenfalls, dass die Handhabung dieser gemeinsamen Erklärung allerdings noch nicht völlig klar sei, weil insbesondere bisher noch kaum Erfahrungen damit gesammelt werden konnten. Ich frage nun die Regierung, ob mittlerweile diese Handhabung klar ist, ob der politische und rechtliche Status geklärt ist und welche Erfahrungen damit gesammelt wurden.Die zweite Frage wurde schon angesprochen, diejenige mit den Gemeinden. Wie ich den Bericht auf Seite 3 gelesen habe, habe ich das so verstanden, dass die schweizerischen Unternehmen Zugang bei öffentlichen Beschaffungen durch die liechtensteinischen Gemeinden haben, umgekehrt aber nicht. Ich möchte hier die Regierung ersuchen, wie genau die Situation in diesem Bereich ist. Die nächste Frage bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 4. Es heisst da, dass bereits seit dem Jahre 1992 das Abkommen der Tokio-Runde über das öffentliche Beschaffungswesen auf der Grundlage des Zollvertrages auch auf Liechtenstein anwendbar sei. Allerdings heisst es weiter unten, dass sich für Liechtenstein keine konkreten Auswirkungen ergaben. Ich möchte hier die Regierung fragen, ob das aufgrund der Schwellenwerte für Güter von Fr. 260'000 zurückzuführen ist. Das heisst, ob die Regierung keine öffentlichen Beschaffungen in diesem Ausmass getätigt hat, oder warum sind hier keine konkreten Auswirkungen registriert worden?Die nächste Frage bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 20. Hier heisst es, dass in Liechtenstein die Ausgaben der Regierung und der Gemeinden für Bauleistungen und Materialeinkäufe jährlich den Betrag von ungefähr Fr. 70 bis 80 Mio. erreichen. Es fehlen ja allgemein im Bericht konkrete Angaben über Auswirkungen, die dieses Abkommen zeitigen könnte. Und gerade in diesem Fall würde mich interessieren, gibt es hier Untersuchungen, welcher Teil des Volumens der öffentlichen Aufträge diesen WTO-Schwellenwerten untersteht? Wurden hier Untersuchungen angestellt über die vergangenen Aufträge beispielsweise?Dann, meine letzte Frage bezieht sich auf die Beilage 6, ganz hinten. In dieser Übersichtstabelle sieht man ja, dass das WTO-Übereinkommen mehr oder weniger gleich ist dem EWR-Abkommen. Einen Unterschied erkennt man bei den Dienstleistungenbei der Regierung, wo die Schwellenwerte beim WTO-Abkommen tiefer angesetzt sind als beim EWR-Abkommen. Es heisst zwar unten in der Fussnote bezüglich des EWR-Abkommens, dass das den Grossteil der Dienstleistungen betreffe, und dass für einzelne Dienstleistungen tiefere Schwellenwerte Geltung haben würden. Es ist ja so, dass im Schnitt das WTO-Abkommen weniger weit geht als das EWR-Abkommen, insbesondere im Bereich der Dienstleistungen. Deshalb würde es hier interessieren, um was für Dienstleistungen es sich handelt.Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte mich nicht inhaltlich zum WTO-Übereinkommen äussern, nur scheint mir die Kritik des Abg. Hansjörg Goop berechtigt zu sein. Es wäre in der Tat gut gewesen, wir hätten das nationale Gesetz ÖAWG zusammen mit dem WTO-Übereinkommen behandeln können. Weil das nationale Gesetz im letzten Jahr noch nicht vorlag, haben wir die Behandlung des WTO-Übereinkommens verschoben. Jetzt ist die Regierung plötzlich unter Druck gekommen, weil die Frist für die Ratifizierung des WTO-Übereinkommens Ende August abläuft. Nach meinem Kenntnisstand lag der Entwurf für das ÖAWG-Gesetz schon seit längerer Zeit, auf jeden Fall seit Anfang dieses Jahres bei der Regierung, und wir befinden uns jetzt im genau gleichen Dilemma wie im letzten Jahr. Ich möchte die Regierung fragen, warum sie nicht doch Anstrengungen unternommen hat und das ÖAWG uns zusammen mit dem WTO-Übereinkommen vorgelegt hat, so dass die beiden Vorlagen heute gemeinsam hätten behandelt werden können.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Andrea Willi:
Danke, Herr Präsident. Wir werden uns erlauben, eine Aufgabenteilung vorzunehmen. Ich werde die Fragen beantworten betreffend den Beitritt zum Abkommen und der Regierungschef wird dann die innerstaatliche Lage erläutern, die vor allem auch mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu tun hat. Ich freue mich, dass der Beitritt zum Abkommen grundsätzlich begrüsst wird. Er wird unseren Anbietern Möglichkeiten eröffnen, er wird aber natürlich auch ausländischen Anbietern den Marktzugang entsprechend der definierten Schwellenwerte eröffnen. Grundsätzlich ist es aber auf reziproker Basis, und es ist vor allem auch für unsere Industrien, Dienstleister, Baufirmen interessant, zu diesen internationalen Märkten unter gleichen Bedingungen Zugang zu erhalten.Ich werde zu den gestellten Fragen kommen. Es wurde vor allem kritisiert, dass nun das Gesetz nicht gleichzeitig behandelt werden kann. Das Abkommen wurde schon im letzten Februar von der Regierung genehmigt. Wir haben dann ein JahrZeit bekommen von der WTO, um den Beitritt vorzubereiten. Der Bericht und Antrag wurde Ihnen im Mai zugeschickt, im Mai letzten Jahres. Leider sind wir mit dem Gesetz nicht im gleichen Tempo vorwärts gekommen. Das hat bedeutet, dass die Regierung beim WTO-Generalsekretär in Genf um eine Fristerstreckung ansuchen musste. Wir hatten ursprünglich bis Februar 97 Zeit für den Beitritt. Wir haben diese Fristerstreckung erhalten und sie ist nun neu auf August 97 festgelegt worden. Das war ein ausserordentliches Entgegenkommen der WTO-Leute, weil sonst Fristerstreckungen nicht gewährt werden, ausser, man öffnet wieder das Paket. Und das wollten wir vermeiden. Wir wollten nicht Neuverhandlungen aufnehmen, weil uns unsere Offerte gut erscheint, und wir wollten hier nicht neue Diskussionen verursachen. Dies zum Zeitplan. Und damit wir nun die neue Frist einhalten können, ist die Behandlung und der Beitritt heute notwendig. Es braucht dann noch die Ausschreibung, die Referendumsfrist muss noch abgewartet werden und das Abkommen kann in Kraft treten einen Monat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde. Das zum Thema Fristen und Notwendigkeit der heutigen Behandlung. Und das Gesetz ist Ihnen immerhin vor drei Wochen zugestellt worden. Wir haben auch damals im September, als wir das Traktandum verschoben haben, abgemacht, dass Sie eigentlich einfach im Besitz sein wollen der Vorlage, aber dass das Gesetz nicht schon unbedingt von Ihnen verabschiedet sein muss. Also hier hat die Regierung Ihren Anforderungen entsprechen können.Dann die verschiedenen Fragen, die gestellt worden sind, die mit dem Abkommen zu tun haben. Bei den ausländischen Anbietern ist jedenfalls grundsätzlich zu sagen, dass sie innerstaatliche Bedingungen, wie sie für unsere Bediener gelten, erfüllen müssen. Dies ist insbesondere der Artikel 15 des Gesetzes auf Seite 10, der dies umschreibt und statuiert. Also alle Anbieter aus dem Ausland müssen genau die gleichen Bedingungen einhalten wie die unsrigen puncto Umweltschutz, puncto Arbeitsschutz, puncto Arbeitsbedingungen, puncto Gleichbehandlung von Mann und Frau, bezüglich fremdenpolizeiliche Behandlung von Drittausländern und natürlich auch bezüglich Steuern und Sozialabgaben. Also in diesem Artikel haben Sie ein äusserst gutes Regulativ, also durch diesen Artikel werden jedenfalls die Latten hochgestellt für ausländische Anbieter. Aber hier wird sicher der Herr Regierungschef noch detailliertere Angaben machen.Dann wurde konkret gefragt, wie es mit den Gemeinden steht, dass diese in der Schweizer Offerte ausgenommen wurden. Das haben wir im Gegensatz zur Schweiz nicht gemacht. Liechtenstein hat in seiner Schlussofferte gegenüber den EU-Staaten und gegenüber Norwegen die Gemeinden als öffentliche Beschaffungsstellen aufgeführt. Und zwar ist das analog zum EWR-Abkommen, weil das durch das EWR-Abkommen auch schon so ist, also durch das WTO-Abkommen nichts neues gegenüber dem EWR-Abkommen bringt.Die Schweiz ist ja bekanntlich in Verhandlungen mit der EU. Und sie versucht, mit der EU die gleichen Bedingungen auszuhandeln, wie sie auch im EWR gelten. Und dieses bilaterale Abkommen, das die Schweiz mit der EU abzuschliessen gedenkt, soll dann über die WTO-Schiene auf Reziprozitätsbasis auch auf die anderen Vertragspartner des neuen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesenausgedehnt werden. Das wird dann bedingen, dass alles, was die Schweiz der EU gewährt, auch automatisch für uns gilt und dann auch die Schweizer Gemeinden einbezogen sein werden. Zur Zeit ist es auf der WTO-Schiene gegenüber der Schweiz nicht anwendbar, weil eben die Schweiz nicht beim EWR ist. Das zur Frage Gemeinden.Dann wurde noch die Frage gestellt wegen den ungleichen Schwellenwerten bei den Dienstleistungen der liechtensteinischen Regierung in Bezug auf WTO und EWR und welche einzelnen Dienstleistungen tiefere Schwellenwerte haben. Dies sind meines Wissens Dienstleistungen im Bereich EDV und im Bereich Beratungsfirmen.Dann bezüglich dieser 70 bis 80 Mio., die hier umgesetzt werden auf staatlicher Ebene jährlich und ob man diesbezüglich Berechnungen angestellt hat, welche Auswirkungen dieser Beitritt auf dieses Kapital haben wird. Da kann ich Ihnen nicht dienen. Aber aufgrund der Reziprozität ist selbstverständlich auch für unsere Dienstleister ein ähnliches Potential im Ausland oder eben ein viel grösseres Potential im Ausland greifbar und in greifbare Nähe gerückt. Ich weiss nicht, ob der Regierungschef hierzu Angaben hat, aber wir haben bei der Erstellung dieses Berichtes nicht entsprechende Berechnungen gemacht, welche Auswirkungen nun der Beitritt auf diese 80 Mio. konkret haben wird. Ich stoppe einmal hier. Ich werde gerne später noch zusätzliche Fragen beantworten.Regierungschef Mario Frick:
Die erste Frage, die zu beantworten ist, war die nach dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Berichtes und Antrages Nr. 23/1997, nachdem ja schon länger Entwürfe vorliegen. Das ist korrekt. Der Zeitplan der damaligen Bautenministerin war sehr ambitiös, sie wollte sehr viel früher fertig werden. Die ganzen Arbeiten in der entsprechenden Arbeitsgruppe haben aber gezeigt, und das ist nachvollziehbar, dass es eben nicht schneller machbar war. Wir haben dann nach der Sommerpause den ersten Entwurf, den ersten Entwurf, wo wirklich nicht mehr alles umgestellt werden musste, erhalten. Wir haben ihn dann in der Regierung fünf- bis sechsmal behandelt. Ich muss sagen, es war ein sehr brauchbarer, guter Entwurf, aber es wurde einiges angepasst und umgestellt. Der letzte Entwurf von der alten Bautenministerin datiert aus dem Dezember 1996. Es hat dort dann wieder Fragen gegeben. Ich habe handschriftlich meine Bemerkungen geschickt. Und ich glaube, dass nach dem Dezember nichts passiert ist, Januar, Februar, das kann man leicht nachvollziehen. Es wäre auch komisch gewesen in der damaligen Situation, zuerst Wahlkampf, dann Ungewissheit, wer bleibt in der Regierung oder nicht, ein Gesetz zu verabschieden von dieser Tragweite, das ja auch gemeinsam in die Verantwortung zwingt. Es hat dann noch einige Besprechungen gebraucht und es sind noch einige Anpassungen vorgenommen worden im Interesse einer grösseren Flexibilität der Regierung. Das ist im Endeffekt der Grund, dass es nicht in dem Zeitpunkt, wie es meine Vorgängerin im Ressort Bauwesen beabsichtigte, vollzogen werden konnte. Also ich glaube, da kann man niemandem, insbesondere auch nicht meinerVorgängerin einen Vorwurf machen. Als nächsten Schritt wird es übrigens jetzt startenden Juli die Wiederaufnahme der Arbeiten rund um die Verordnungen, welche es zu diesem Gesetzesentwurf bedarf, geben. Dort ist eine Arbeitsgruppe schon eingesetzt, die sich in der ersten oder zweiten Juliwoche trifft, aber Vorarbeiten sind schon vorhanden.Dann zum Abg. Kindle, der monierte, dass ein grosser Preisdruck entstehen könnte, Wettbewerb. Dass es dazu kommen könnte, dass der eine oder andere quasi im Wettbewerb auf der Strecke bliebe. Zum Ersten halte ich unsere Gewerbetreibenden für konkurrenzfähig, Stichwort tiefe Steuern, Stichwort geringe Lohnnebenkosten, über 100 % in Österreich, etwa 30 % bei uns. Es gibt also, glaube ich, viele objektive Gründe, die zeigen, dass wir hier mithalten können. Und es ist ja auch so, dass wir nicht bloss Leute reinlassen müssen, sondern dass im Gegenteil rausgehen können, der Markt vergrössert sich für uns. Sie sagen, dass das heutige Vergabewesen sehr beliebt ist, ja und nein. Es ist sehr einfach, sehr transparent, aber es bedeutet einfach auch, dass jeder irgendwann einmal dran kommt. Es ist so, dass einfach alle eingeben. In der Anfangsphase waren es die Stärkeren, die sich durchgesetzt haben und später wird berücksichtigt, wieviel Aufträge man schon hat etc. Und dann kommen einfach die Schwächeren nach, die preismässig immer zu hoch sind und dann eben ein Abgebot auf den entsprechenden tiefsten, aber akzeptierten Preis machen müssen.Es ist irgendwo nicht ganz fair, vor allem denen gegenüber, die immer wieder auch den Aufwand erbringen und Offerten einreichen. Sie könnten an sich taktisch sagen, O.K., ich habe jetzt ja Aufträge erhalten, die nächsten 16, 17 Monate lasse ich es bleiben, weil ich eh nicht zum Zuge komme. Dann hätten wir aber wieder massiv höhere Preise. Also es ist da von den wirklich Leistungsfähigen etwas viel verlangt und nicht ganz fair. Aber ich muss auch sagen, von der politischen Behörde her natürlich sehr einfach. Man hat klare Kriterien, kann es vergeben, es ist sehr einfach erklärbar.Zu Ihren weiteren Fragen wegen Schwellenwert etc., vielleicht etwas Grundsätzliches: Mit diesem Übereinkommen WTO, EWR aber auch mit den Beziehungen zur Schweiz wird ja zweierlei erreicht. Erstens eine Nichtdiskriminierung, das heisst, dass alle im Grundsatz gleich behandelt werden und zweitens, dass bei bestimmten Werten, also bei Übersteigen dieser Werte, eine internationale Ausschreibung erfolgen muss, die bestimmten Kriterien folgen muss. Das muss man klar unterscheiden, also das Prinzip der Nichtdiskriminierung gilt generell, ist nicht abhängig von Schwellenwerten. Das wird öfters falsch verstanden. Es darf also nicht diskriminiert werden, internationale Ausschreibung ab bestimmten Werten. Das heisst also, dass eine Gleichbehandlung stattfindet und zwar auf Gegenseitigkeitsbasis, das heisst, wenn unsere Gewerbetreibenden im Ausland nicht gleich behandelt werden, fallen diese Gewerbetreibenden aus dem Ausland sofort weg. Es ist also reziprok.Wie geht das jetzt in Zukunft vor sich? Regierungsrätin Willi hat das schon angedeutet. Die Kriterien sind zum Einen im Art. 15 des Gesetzes festgehalten, wo diezwingenden Auftragsbestimmungen sind. Und ich glaube, wichtig sind dort insbesondere der Arbeitsschutz und die Arbeitsbedingungen, wie insbesondere die Bestimmungen über das Entgelt und die Ruhe- und Ferienzeiten. Damit verhindern wir, dass irgendwelche ausländische Grossunternehmen bei Grossprojekten, und nur da ist es rentabel, kommen und dann mit billigen Mannschaften und billigen Löhnen anreisen und dann Dumping betreiben von uns aus gesehen. Wir zwingen also die Eingebenden dazu, dass sie unserem Lohn und Sozialniveau entsprechen, also das heisst, Dumping nicht möglich.Die fremdenpolizeilichen Aspekte sind zu berücksichtigen, Gleichbehandlung Mann und Frau und weitere wichtige Aspekte. Dann bei der Vergabe gemäss Art. 41 Zuschlagskriterien sind auch wiederum einige Aspekte. Es geht nicht bloss um den Preis, es geht um die Qualität, es geht um die Wirtschaftlichkeit, die Betriebskosten, Versorgungssicherheit, Ästhetik, und, und, und.Und wenn man wirklich diese Aspekte einbezieht, bin ich also zuversichtlich, dass nach wie vor die absolut überwiegende Zahl der Auftragsvergaben hier in Liechtenstein oder allenfalls im nahen Ausland erfolgen. Ich denke aber, dass man da nicht eine zu grosse Angst haben muss, nachdem der Radius der interessant ist für Gewerbetreibende, um nach Liechtenstein zu kommen, nicht so gross ist. Sie müssen bedenken, man hätte die Anfahrtszeiten, was wiederum negativ wäre für die Ökobilanz dieser Unternehmungen, wenn sie da 200 km täglich hin und her pendeln müssten. Das würde auch berücksichtigt. Man kann hier also in aller Seriosität dafür sorgen, dass die liechtensteinischen Unternehmungen mit Sicherheit keinen Nachteil haben.Das selektive Verfahren, das Sie angesprochen haben, das wird sicherlich in bestimmten Bereichen sinnvoll sein. Konkret, wenn wir wissen, dass wir in einem bestimmten Bereich der Verwaltung ein EDV-Projekt von Fr. 500'000 durchziehen müssen und es beispielsweise die Steuer betrifft, habe ich also keine Lust, eine grosse Ausschreibung zu machen, sondern da gibt es das selektive Verfahren, wo wir zuerst einmal schauen, wen schreiben wir erst an, oder gar das Verhandlungsverfahren. Im Verhandlungsverfahren können wir uns auf drei Bewerber konzentrieren. Also ich würde in dem Bereich sogar das Verhandlungsverfahren als sinnvoll erachten.Die letzte Frage, ich glaube, die habe ich auch beantwortet. Die Begrenzungsverordnung ist ja zu berücksichtigen, das ist in dem Gesetzesentwurf Art. 15 Abs. 2 Bst. e. Sie merken, wir sind jetzt an der Grenze dazu, dass wir schon das Gesetz in erster Lesung oder mindestens in der Eintretensdebatte behandeln. Ich kann aber die Angst, die vielleicht vorhanden ist, nehmen. Ich denke, wenn man sich wirklich mit dem Gesetz und der Verordnung, die dann kommt, auseinandersetzt, wird man feststellen, dass es mit Sicherheit mehr Wettbewerb gibt, aber einen fairen Wettbewerb, wo liechtensteinische Unternehmen mit Garantie nicht schlechter behandelt werden. Und ich glaube, wir sollten auch das Licht der liechtensteinischen Unternehmungen nicht unter den Scheffel stellen. Es sind gute Rahmenbedingungen vorhanden, dass wir also sehr konkurrenzfähig sind. Eine Bemerkung vielleicht: Aus dem nahen Ausland höre ich eher das Gegenteil, ihr mit eueren tiefen Steuern und geringen Lohnnebenkosten, ihr fresst ja dann plötzlich alles auf. Ich glaube, es ist erfreulich, wenn unsere Nachbarn auch die gleichen Befürchtungen haben wie wir, wird sich das am Schluss vernünftig einpendeln.Die letzte Bemerkung schliesslich: Wie wirkt sich die gemeinsame Erklärung mit der Schweiz aus? Es ist folgendes festzuhalten: In der Schweiz ist in der Zwischenzeit das Binnenmarktgesetz in Kraft getreten, welches besagt, dass bei öffentlichen Beschaffungen die Kantone und Gemeinden sich untereinander nicht diskriminieren dürfen. Aufgrund der gemeinsamen Erklärung bedeutet dies auch und das ist schriftlich in einer Weisung des St. Galler Baudepartementes in Verbindung mit dem Volkswirtschaftsdepartement festgehalten worden, dass also auch liechtensteinische Unternehmungen unter das Binnenmarktgesetz fallen. Ich habe das sogar schriftlich hier. Das ist eine Weisung an die Gemeinderäte der Bezirke Werdenberg und Sargans vom 5. August 1996. Also die Handhabung ist in diesem Fall gesichert. Wenn es Fälle geben sollte, wo das nicht passiert, haben wir die Gewerbe- und Wirtschaftskammer gebeten, dass sie uns die Fälle mitteilt, dass wir sofort mit den zuständigen schweizerischen Behörden Kontakt aufnehmen können.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube, Herr Regierungschef, eine der wesentlichen Fragen die man sich in diesem Zusammenhang stellt - das wurde auch vom Abg. Kindle angesprochen - ist die Behandlung von Offerten, die wir nach unserer bisherigen Vergabepraxis als Unterofferten bezeichnen. Der Gesetzesentwurf enthält hier in Art. 37, wonach Offerten, deren Offertbetrag zwischen dreissig und fünfzig Prozent unter dem Durchschnittswert liegt, einer Einzelüberprüfung unterzogen werden können und dann in Abs. 2, wonach Offerten, deren Beträge unter 50 % des Durchschnittswertes liegen, nur berücksichtigt werden, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen oder wenn nur sehr wenige Offerten gestellt worden sind. Sucht man hierzu nach einer Bestimmung über Einkommen, so habe ich - vielleicht habe ich es zu oberflächlich gelesen - nur Art. 13 Punkt 4a, zweiter Satz gefunden, da steht drinnen: Im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung erhält eine Beschaffungsstelle ein Angebot, das ungewöhnlich niedriger ist als andere eingereichte Angebote, so kann sie beim Anbieter Erkundigungen einziehen und sicherstellen, dass er die Teilnahmebedingungen einhalten und die Auftragsmodalitäten erfüllen kann. Im Übrigen ergibt sich aus dem Angebot, aus dem Übereinkommen bzw. gleich aus dem nächsten Absatz, dass das billigste oder als das am günstigsten beurteilte Angebot zu berücksichtigen ist. Ich frage mich jetzt, ob diese Formulierung in Art. 37 Abs. 2 des Gesetzesentwurfes dem Übereinkommen überhaupt entspricht.Abg. Alois Beck:
Besten Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich möchte hier noch nachhaken bezüglich der Ausführungen des Regierungschefs. Sie haben die Weisung angesprochen. Mich würde doch noch interessieren, welchen rechtlichen Statuts diese Weisung hat und gibt es hier konkrete Einklagungsmöglichkeiten?Dann noch kurz auch wieder im Zusammenhang mit der gemeinsamen Erklärung auf Seite 3 dieses Regierungsberichtes: In der Fussnote unten heisst es, dass in der Zusatzerklärung vom 2. November 1994 zur gemeinsamen Erklärung heute Unternehmen aus der gesamten Schweiz bei den öffentlichen Beschaffungen durch die liechtensteinischen Gemeinden zu berücksichtigen sind, sofern sich das Land daran finanziell beteiligt. Ich habe mich hier einfach gefragt, warum nicht schon bei der Erklärung, bei dieser Zusatzerklärung auch von Liechtenstein eine reziproke Bestimmung gefordert wurde.Regierungschef Mario Frick:
Vielleicht zur ersten Frage wegen diesem Artikel XIII/4a; jetzt müsste ich ihn grad wieder finden, ja, da ist er. Es ist so, dass das Gesetz und das öffentliche Auftragswesen nicht bloss dieses Übereinkommen umsetzen soll, sondern auch das EWR-Übereinkommen und auch die Beziehungen zur Schweiz. Und im Bereich des EWR gibt es dort gewisse Grenzen, die einzuhalten sind. Wir sind der Meinung, dass wir auch mit Art. 37 diesen Aspekt der Zuschlagserteilung jedenfalls vertragskonform berücksichtigen. Es heisst ja, die Offerten, deren Offertbetrag zwischen 30 und 50 % unter dem Durchschnittswert aller Offerten liegen, können einer Einstüberprüfung unterzogen werden. Das heisst, wir legen fest, in welchem Bereich das liegt. Das ist weiter weg als heute, heute gibt es ein zweistufiges Verfahren mit 15 und 30 % und auch in Abs. 2 schliessen wir die nicht gänzlich aus, sondern lassen offen, ob da vielleicht bestimmte Gründe vorliegen, wo auch eine sehr tiefe Offerte marktkonform ist. Also wir haben das abgeklärt, auch im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen und sind der Ueberzeugung, dass es vor allem auch an der praktischen Anwendung standhalten sollte. Aber es ist auf jeden Fall nicht mehr so strikte, «so stur», wie es mit dem bisherigen System gehandhabt wurde. Das bisherige System hat dort aber auch einige Schwächen gehabt. Gerade bei sechs oder sieben Offerten konnte es durchaus vorkommen, dass einer oder zwei sehr gut lagen und die anderen massiv zu hoch, weil sie von gewissen Standards ausgingen - etc. Und das wollten wir vermeiden, weil wir sonst innovative Firmen, die neue Ideen haben, wie man Probleme angeht, ausscheiden. Und die werden gestraft. Und wir müssen warten, bis es sich auf dem Markt durchgesetzt hat, anstatt dass wir von diesen Lösungen profitieren könnten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ja, ich bin da nicht ganz überzeugt, Herr Regierungschef. Ich weiss noch nicht, ob Sie genau das herausgehört haben, was ich eigentlich sagen wollte. Aus dieser Passage des Übereinkommens ergibt sich doch, dass ein Unterangebot, und sei es so niedrig wie es will, auch dann berücksichtigt werden muss, wenn sich bei zusätzlichen Erkundigungen herausstellt, dass dieser Anbieter aus welchen Gründen auch immer, trotz dem extrem oder mit seinem extrem niedrigen Angebot die Teilnahmebedingungen einhalten und die Auftragsmodalitäten erfüllen kann. Das heisst, wenn sich bei dieser Zusatzprüfung nicht herausstellt, dass der offenbar eh nicht in der Lage wäre diese Bedingungen einzuhalten mit diesem extrem niedrigen Angebot, dann muss man ihn berücksichtigen. Während im Gesetzesvorschlag sieht die Regierung vor, dass Offerten, die unter 50 % des Durchschnittswertes liegen, nur dann berücksichtigt werden, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen oder wenn nur sehr wenige Offerten gestellt worden sind. Ich meine, wir können das dann bei der Gesetzesberatung noch näher behandeln. Aber meinem Eindruck nach aus dem Vergleich dieser beiden Texte entspricht dieser Gesetzesvorschlag der Regierung dem Übereinkommen nicht. Was aber keine Hindernis für den Beitritt zum Übereinkommen sein soll aus meiner Sicht.Regierungschef Mario Frick:
Also ich glaube, dass wir die Diskussion hier nicht vertiefen, aber ich bin nach wie vor der Ueberzeugung, dass diese Bestimmung das Ganze einfach konkretisiert und sagt, wo diese Bestimmung so greift. Es ist ja auch eine Kann-Bestimmung in der Formulierung. Aber ich nehme Ihren Vorschlag gerne auf, damit wir jetzt nicht eine erste Lesung des Gesetzes machen, mach mir auch eine Notiz, dass ich dann bei der ersten Lesung, dass ich Sie nicht vergessen werde. Wobei, ich bin überzeugt, Sie vergessen es auch nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion scheint beendet zu sein. Dann können wir abstimmen.Abg. Alois Beck:
Ich habe noch zwei Fragen gestellt, die wurden noch nicht beantwortet, glaube ich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Können Sie die Fragen vielleicht noch einmal wiederholen, Herr Abg. Beck.Abg. Alois Beck:
Die eine betraf den rechtlichen Status dieser Weisung, ob das einklagbar ist und die andere die Zusatzerklärung zur gemeinsamen Erklärung, warum da nicht eine reziproke Forderung gestellt wurde, dass gleich schon mit dieser Erklärung auch liechtensteinische Unternehmen beim öffentlichen Beschaffungswesen schweizerischer Gemeinden berücksichtigt werden.Regierungschef Mario Frick:
Die politische Erklärung ist, wie es übrigens auch im damaligen Bericht und Antrag steht, eine politische Erklärung, d.h., in dem Sinne nicht rechtlich verbindlich. Darum schaut man sich gegenseitig auch auf die Finger, wird es tatsächlich umgesetzt. Und darum ist es auch so wichtig, zu erfahren, wenn es Fälle gibt, wo das nicht entsprechend gehandhabt wurde. Und die Gegenseitigkeit ist sehr wohl gegeben, mit diesen entsprechenden Ausführungen. Also zum Ersten, es ist nicht in dem Sinne explizit einklagbar, nur, wenn wir davon erfahren, werden wir halt entsprechend auch die Bewerber aus den entsprechenden Kantonen nicht berücksichtigen. So einfach ist die Geschichte, weil Gegenseitigkeit ist hier ein Grundprinzip, ansonsten geht gar nichts. Habe ich Sie jetzt voll abgedeckt mit der Antwort? OK.Landtagspräsident Peter Wolff:
Es scheint so, aber es war nur ein Schein.Abg. Alois Beck:
Die Sonne scheint auch noch, von daher gesehen sind wir noch nicht so spät dran. Eben die Frage, warum wurde nicht schon bei der Zusatzerklärung von Liechtenstein gefordert, dass wir auch bei schweizerischen Gemeinden berücksichtigt werden müssen. Das ist mir unerklärlich.Regierungschef Mario Frick:
Von was für einer Zusatzerklärung sprechen Sie? Ich habe da eine Terminologieschwierigkeit. Wenn es eine gemeinsame Erklärung ist, das war im EWR-Kontext, also Lösung EWR plus Zollvertrag.Abg. Alois Beck:
Also, ich zitiere den Bericht auf Seite 3 unten in der Fussnote 2, den letzten Satz: «Aufgrund der Zusatzerklärung vom 2. November 1994 zur gemeinsamen Erklärungsind heute Unternehmen aus der gesamten Schweiz bei den öffentlichen Beschaffungen durch die liechtensteinischen Gemeinden zu berücksichtigen, sofern sich das Land daran finanziell beteiligt.» Die Regierungsrätin Willi hat ausgeführt, dass das momentan umgekehrt eben noch nicht der Fall ist. Und ich habe mich einfach gefragt, warum das nicht schon hier bei dieser Zusatzerklärung gefordert wurde.Regierungsrätin Andrea Willi:
Also diese Fussnote 2, das betrifft ja die gemeinsame Erklärung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und zwischen dem Schweizerischen Bundesrat. Das ist eine politische Erklärung. Sie ist anwendbar auf reziproker Basis, aber nicht rechtlich eigentlich einklagbar momentan. Und ich habe gesagt, wenn dann einmal die Gemeinden, die schweizerischen über die WTO-Schiene auch in den EWR-Kontext eingebunden sind und die ganze Sache rechtlich verankert ist, dann ist die Reziprozität auch vorhanden, auch rechtlich verpflichtend. Das war meine Aussage.Abg. Alois Beck:
Also meiner Ansicht nach wurde die Frage nicht beantwortet. Aber in Anbetracht der fordernden Blicke der Teilnehmer wollen wir zu Tische gehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich nehme diese Anregung gerne auf, Herr Abgeordneter. Und nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet, kommen wir zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, dass Liechtenstein dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 beitritt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir diesen Traktandenpunkt beendet. Wir unterbrechen jetzt die Sitzung bis 20.30 Uhr und fahren dann mit Punkt 18 fort.PAUSE BIS 20.30 UHR.
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