GESETZ ÜBER EUROPÄISCHE BETRIEBSRÄTE (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 94/45/EG) (NR. 17/2000), 1. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 18 unserer Tagesordnung. Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über europäische Betriebsräte. Der Bericht und Antrag Nr. 17/2000 der Regierung steht zur Diskussion.Abg. Egon Matt:
Bisher haben die Unternehmungen jährlich an ihren Bilanzpressekonferenzen über den Geschäftsgang orientiert. Mit der Annahme dieser Richtlinien kann das Management der Unternehmungen diese Unterlagen für die Pressekonferenz zweimal brauchen. Es wird nämlich neu vorgeschrieben, dass die Informationen nicht nur nach aussen, sondern neu auch nach innen, gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einmal jährlich gemacht werden muss. Während die Multis schon lange global organisiert sind, ist dies ein erster Versuch, die Arbeitnehmerseite wenigstens europaweit zu vernetzen. Die vorliegende Richtlinie wurde in der EU 1994 verabschiedet und seit dem 22. September 1996 haben die EU-Staaten diese Richtlinie in Gesetz umgewandelt und sie ist in Kraft. Betroffen sind nur international tätige Multis mit einem Arbeitnehmerbestand von über 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im EWR und mindestens 150 Mitarbeitern in mindestens zwei Ländern. Europaweit betrifft das etwa 1200 Multis, in der Schweiz sind das nur 50 und in Liechtenstein gerade 2. Ziel der Richtlinie ist es, die Informations- und Anhörungsrechte der Belegschaft zu stärken. Die Richtlinie kommt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insofern entgegen, als sie bei grossen Veränderungen im Betrieb oder bei Entlassungen usw., frühzeitig informiert werden müssen. Eigentlich sind das Minimalanforderungen, trotzdem ist die Richtlinie doch einigen Unternehmern ein Dorn im Auge. Es ist aber zu sagen, dass diese Richtlinie den Firmen die bittere Medizin in homöopathischen Dosen verabreicht. Grundsätzlich stehen nämlich drei Wege mit vielen Schlupflöchern offen. Als ersten Weg können die Konzerne mit den Mitarbeitern eine freiwillige Vereinbarung schliessen. In diesem Fall erübrigt sich ein Betriebsrat. Minimalanforderungen, die in der Vereinbarung stehen müssen, gibt es keine. Das Management kann sich aber auch drei Jahre Zeit für Verhandlungen mit den Mitarbeitern lassen oder es unternimmt überhaupt gar nichts, bis 100 Mitarbeiter aus zwei Ländern ein Gespräch verlangen. In beiden Fällen muss dann ein sog. besonderes Verhandlungsgremium gebildet werden. Die Partner im besonderen Verhandlungsgremium sind aber immer noch völlig frei, selbst festzulegen, ob sie einen Betriebsrat schaffen und mit welchen Kompetenzen sie ihn ausstatten wollen oder ob sie ein anderes Informations- oder Anhörungsverfahren einleiten wollen. Nur im Extremfall, wenn das Management sich verweigert zu verhandeln, wird gesetzlich ein sog. Eurobetriebsrat verordnet. Dann wird die Konzernleitung gezwungen, sich einmal jährlich mit dem Mitarbeitergremium zu treffen und dabei über die Geschäftsentwicklung Auskunft zu geben. Das beinhaltet Perspektiven bei Produktion und Absatz, Beschäftigungslage, Investitionen, neue Arbeitsmethoden, Fusionen und Betriebsschliessungen sowie Freistellungen. Bei aussergewöhnlichen Ereignissen, wie Auslagerungen, Betriebsschliessungen oder Massenentlassungen darf der Betriebsrat ad hoc zusammentreten. Er kann dann von der Konzernleitung Rede und Antwort verlangen.Die liechtensteinischen Firmen, es sind deren nur zwei, die von diesem Gesetz betroffen sind, sind diesem Gesetz eigentlich durch ihre Tätigkeit im EU-Raum schon seit 1996 unterworfen. Sie haben in ihrem Interesse den Weg der freiwilligen Vereinbarung gewählt, in Klammern quasi eine legale Umgehung der Einsetzung von Eurobetriebsräten. Diese freiwilligen Vereinbarungen haben für die Firmen grosse Vorteile, es können nämlich darin Sonderregelungen festgeschrieben werden, die zum Beispiel den Umgang mit sensiblen Informationen regeln. Eines unserer grossen Unternehmen, die Hilti AG, hat seit dem 1. Mai 1996, den sog. «Hilti international dialogue» eingerichtet, ein Diskussionsforum für die Information und Anhörung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kommunikation wird schon im Leitbild der Hilti AG als eine Kernfähigkeit definiert. Die Informationskanäle bei der Hilti AG laufen auf dem sog. Linien-Management, das heisst, halbjährlich informieren die Linienchefs in Bereichsversammlungen ihre Belegschaft. Dabei können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Fragen und Anregungen vorbringen und die Chefs sind verpflichtet, diese an die Firmenleitung und die Konzernzentrale weiterzuleiten. Damit sichert sich das Unternehmen, auch im eigenen Interesse, die Mitarbeit der Belegschaft. Ein Gewerkschafter hat dies den besten Rat eines Unternehmensberaters genannt, nämlich die Belegschaft. Aber sei es als freiwillige Vereinbarung oder selbst als gesetzlich verordneter Eurobetriebsrat, diese Mitarbeit der Belegschaft bleibt in Realität ziemlich zahnlos. Die Mitarbeiter haben nämlich keine Entscheidungsbefugnisse. Die Belegschaft wird nicht ins Zentrum der Unternehmensentscheidung eingebunden. Sie wird lediglich angehört und informiert. Auch mit der Übernahme dieser Richtlinie bleibt in Liechtenstein ein weiter Weg bis zu echter Mitbestimmung der Belegschaft. Abg. Volker Rheinberger:
Herr Präsident. Wie bereits erwähnt, basiert diese Gesetzesvorlage auf der Richtlinie 94/45 EG des Rates über die Einsetzung eines europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen oder Unternehmensgruppen und es wurde auch schon erwähnt, dass es so weit limitiert ist, dass es nur relativ grosse Unternehmen oder Unternehmensgruppen trifft mit mindestens 1000 Arbeitnehmern in den Mitgliedstaaten des EWR und dort mit jeweils mindestens 150 Arbeitnehmern in mindestens zwei Mitgliedstaaten. Also eine sehr limitierende Definition bereits und - das wurde eben auch schon erwähnt - praktisch heisst das für unser Land, dass sowieso nur der industrielle Sektor betroffen ist und von diesem Sektor ganze zwei Unternehmen dann direkt betroffen sind. Ich halte die Richtlinie oder diese Gesetzesvorlage inhaltlich insofern für wichtig als hier doch versucht wird, unternehmensweit eine Art Harmonisierung herbeizuschaffen, eine Harmonisierung in Bezug auf Grundsätze, in Bezug auf die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer. Was ich allerdings auch für wichtig halte - dies zumindest aus dem Gesichtspunkt der Unternehmen - ist, dass keine direkte Mitentscheidungsbefugnis der Arbeitnehmerschaft begründet wird. Es wurde vorhin, von meinem Vorredner, schon fast in einer klassenkämpferischen Art gefordert, dass doch die Mitsprache in einer solchen Art und Weise erfolgen müsste, dass auch eine Mitentscheidungsbefugnis begründet wäre. Ich muss sagen, diese liechtensteinischen Unternehmen - wie Sie es bereits ausgeführt haben, vorher - diese Unternehmen sind diesem Gesetzesbereich vorausgeeilt; man hat eigentlich diese Richtlinie, weil die Unternehmen eben europaweit schon lange tätig sind, umgesetzt. Man hat sich da natürlich vor allem auch - oder - einfach diese Richtlinie umgesetzt. Aus der praktischen Erfahrung können wir aber auch ableiten, dass diese Art und Weise der Umsetzung, das heisst der regelmässigen Information der Mitarbeiter doch auf ein sehr positives Echo gestossen ist bei den Mitarbeitern und wir zumindest, aufgrund unserer Erfahrung nicht ableiten können, dass von den Mitarbeitern mehr gefordert worden wäre. Es ist eigentlich völlig klar, dass heute eine regelmässige Information der Mitarbeiter, eine weitgehende Information der Mitarbeiter erfolgt. Wir wollen informierte Mitarbeiter haben, wir wollen auch den Feedback aus der Arbeitnehmerschaft haben. Dieser Dialog ist notwendig und er ist erforderlich auch für eine internationale und globale Tätigkeit.Also aus meiner Sicht ist diese Vorlage so zu begrüssen. Sie wurde ja auch in Zusammenarbeit während der Vernehmlassung, in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmerschaft und mit der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer bearbeitet und ich gehe davon aus, dass dort doch weitgehend ein Konsens erreicht wurde, sodass ich davon ausgehe, dass diese Vorlage hier auch unbestritten sein wird.Abg. Otto Büchel:
Herr Präsident, geschätzte Abgeordnete. Ich erlaube mir nur, einige kurze zusätzliche Anmerkungen aus der Praxis und als direkt Betroffener eines der beiden Unternehmen, die bereits jetzt unter dieser Vereinbarung, die vor 1996 geschlossen wurde, zur Arbeit gehen. Dazu kann ich sagen, dass ich ein eigentliches Defizit überhaupt nicht kenne, die Kommentierung oder die Anmerkung, dass damit eine Umgehung irgendwie erfolgt ist, ist sehr wenig begründet. Wir haben nebst den zweimal jährlichen Informationen im grossen Stil auch die Personalkommission - die nennt sich ab dieser Woche «Mitarbeiter-Impulsteam» - und die Zusammenarbeit funktioniert exzellent.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Die Regierung tritt ein für die Rechte der Arbeitnehmer auf Dialog, auf Anhörung, auf Mitsprache, nicht jedoch auf Mitentscheidung. Ich möchte das einfach klarmachen, dass hier kein Missverständnis entsteht, weil der Abg. Egon Matt hat davon gesprochen, dass es ein weiter Weg bis zur Mitbestimmung sei, bis zum eigentlichen mitentscheiden können der Arbeitnehmer im Betrieb. Das ist hoffentlich ein weiter Weg, weil es das falsche Ziel ist. Das ist unsere Überzeugung und ich möchte das einfach sehr klar hier festhalten. Ich finde es auch nicht richtig, wenn man von legaler Umgehung spricht. Erstens ist es ein Widerspruch, weil «Umgehung» heisst eben gerade etwas nicht einzuhalten, sondern zu umgehen. Wenn es legal ist, kann es keine Umgehung sein und es ist ein Werturteil dabei, das - glaube ich - zu Unrecht eine negative Etikette diesen Unternehmen umhängt, die sich mehr als viele andere im Land, um die Förderung von Mitsprachemöglichkeiten bemühen. Und das gilt gerade für die von dieser Richtlinie betroffenen Unternehmen, es sind ja zwei betroffen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?Abg. Egon Matt:
Ich möchte nur noch den Ausdruck der «legalen Umgehung» präzisieren. Ich habe gesagt, es gibt quasi die legale Umgehung der Installation von Eurobetriebsräten. Das ist legal im Gesetz so vorgesehen, dass man Eurobetriebsräte umgehen kann. Ich möchte schon festhalten, dass ich nicht von einer Umgehung des Gesetzes oder der Richtlinie gesprochen habe; das nur zur Präzision. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wenn das Wort nicht mehr gewünscht wird, können wir die 1. Lesung durchführen, nachdem Eintreten offenbar unbestritten ist.Abg. Johannes Matt:
Ich muss hier noch eine Bemerkung dazu sagen. Grundsätzlich kann ich die Ausführungen des Herrn Vize-Regierungschefs unterstützen, dass da noch ein weiter Weg sein muss bis zur Mitbestimmung, weil das nicht das richtige Ziel ist. Nur wenn ich solche absoluten Aussagen aus Ihrem Mund höre, dann sehe ich immer wieder den Systemmangel, den wir hier haben. Denn wenn der gleiche Wirtschaftsminister auch Sozialminister ist, dann sieht man schon, dass sich da irgendwelche Interessen in die Quere kommen und daher finde ich solche absoluten Aussagen dennoch sehr weit gehend.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Jetzt setze ich für einen Moment den Hut des Sozialministers auf - und sage es noch einmal: Mitbestimmung als Modell ist verkehrt, als Sozialminister. Das ist das eine. Also da gibt es keinerlei Konflikte. Und das andere ist: Es ist eine Mär zu glauben, dass diese zwei Ressorts in einer Hand zu vereinen, in der Praxis zu Problemen führen würde, weil die Entscheidungen fallen in der Regierung. Und in der Regierung müssen diese Interessen, die durchaus unterschiedlich sein können aus den einzelnen Regierungsressorts - Umwelt, Soziales, Wirtschaft, Finanzen beispielsweise - diese können sehr unterschiedlich sein - in der Regierung muss es einen Beschluss geben. Und da muss das Problem gelöst werden und ich hatte noch nie wirkliche Probleme, diese zwei wunderbaren Ressorts in einer Hand zu vereinen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann können wir mit der 1. Lesung beginnen.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Beim Vergleich der Vorlage der Regierung mit dem rezipierten deutschen Gesetz, auf das sich die Vorlage der Regierung ja stützt, fällt auf, dass im deutschen Gesetz die Berechnung der Arbeitnehmerzahl, das wäre §1 von Art. 4 und die Auskunftspflicht der zentralen Leitung über die Beschäftigtenzahlen, das wäre in der Regierungsvorlage Abs. 2, dass diese zwei Sachen im deutschen Gesetz in zwei verschiedenen Paragraphen geregelt sind, getrennt behandelt sind, das sind §4 und §5 des deutschen Gesetzes. Und es fällt auch auf, dass die Regierungsvorlage gegenüber dem deutschen Recht diese Auskunftspflicht der zentralen Leitung 1. einschränkt, und 2. auch schwieriger wahrzunehmen macht. Die Regierungsvorlage spricht davon, dass - in Abs. 2 - die zentrale Leitung zu informieren hat über die Anzahl der Beschäftigten. Punkt. Das ist alles.In der deutschen Vorlage muss die zentrale Leitung Auskünfte geben über die durchschnittliche Gesamtzahl der Arbeitnehmer, ihre Verteilung auf die Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Betriebe sowie über die Struktur des Unternehmens, Unternehmensgruppe. Das sind natürlich wesentliche Punkte. Wenn ich als Arbeitnehmervertreter nur eine Gesamtzahl bekomme von der zentralen Leitung und diese nicht aufgeschlüsselt ist nach Mitgliedstaaten, nach Unternehmenszweigen usw., dann wird das schwierig. Das ist das eine.Das Zweite: Die Vorlage der Regierung spricht einfach davon, dass die zentrale Leitung oder eine geeignete andere Leitungsebene diese Auskunft zu erteilen hat. Die deutsche Vorlage präzisiert das indem sie festhält, dass der Betriebsrat den Anspruch dieser Information auch beim örtlichen Betrieb geltend machen kann und dass es dann Aufgabe dieses örtlichen Betriebes ist, die Daten bei der zentralen Leitung einzuholen. Das erleichtert die Information für den Betriebsrat.Und ich möchte der Regierung vorschlagen, hier bei der deutschen Rezeption zu bleiben.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das ist eine grundsätzliche Frage. Ob wir überall dort, wo die deutsche Vorlage arbeitnehmerrechtsfreundlicher ist, jeweils das deutsche Recht übernehmen wollen oder nicht. Wir haben es hier anders gemacht, wir haben die Grundstruktur des deutschen Gesetzes genommen, die wesentlichen Inhalte als Vorlage, sind aber nicht sklavisch überall am deutschen Vorbild gehangen, sondern haben im Interesse der Unternehmen unseres liberalen Wirtschaftssystems in der Regel das so umgesetzt, dass wir den EWR-Mindeststandards in dem Bereich entsprechen, und zwar einfach deshalb, weil unser Arbeitsrecht traditionell ein sehr liberales Arbeitsrecht ist, von der schweizerischen Tradition beeinflusst, in keiner Weise vergleichbar mit dem deutschen Arbeitsrecht, das sehr viel stärker durchnormiert ist, wo die Arbeitnehmer auch sehr viel weiter gehende Rechte haben. Das ist ja bekannt. Und es ist nicht dieses Gesetz der Anlass für einen Paradigmenwechsel und um zu sagen, in Zukunft ist für uns das deutsche Arbeitnehmerrecht das massgebende. Wir wollen grundsätzlich beim liberalen, schweizerisch-liechtensteinischen Arbeitsrecht bleiben und übernehmen das deutsche Recht so weit, als es EWR-rechtlich geboten ist. Aber wir haben an manchen Stellen das deutsche Recht abgeschwächt. Das gebe ich gerne zu, weil wir überzeugt sind, dass das richtig ist. Wir werden die aufgeworfene Frage aber dennoch noch einmal überprüfen und schauen, ob im konkreten Fall ein stärkeres Kleben am deutschen Vorbild von der Sache her richtig ist. Grundsätzlich geht es mir einfach darum, um auch bei den folgenden Artikeln nicht immer wieder die gleiche Diskussion zu haben, darauf hinzuweisen, es war nicht das Ziel, die deutsche Vorlage 1:1 zu übernehmen.Abg. Egon Matt:
Ich habe jetzt hier auch nicht vor, Artikel für Artikel mit der deutschen Vorlage zu vergleichen. Ich habe diesen Vorschlag bei diesem Artikel gemacht, weil es hier nämlich überhaupt nicht um irgendwelche Geschäftsgänge, Zahlen, finanzielle Lage, Investitionen oder so, geht. Hier geht es einzig und allein um die Zahl der Arbeitnehmer, um die Anzahl der Beschäftigten und ich finde es schon legitim, dass eine Arbeitnehmervertretung dann einfach wenigstens erfahren darf, wie sind diese Beschäftigten auf die Länder verteilt, wie sind sie auf die einzelnen Unternehmenszweige verteilt; das müsste man schon erfahren können. Deshalb denke ich nicht, dass das jetzt Ihrer Philosophie einer sehr arbeitgeberfreundlichen Gesetzesvorlage widersprechen sollte.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Wir überprüfen das gerne. Die Vorlage ist ausgewogen und nicht einseitig arbeitgeberfreundlich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 14 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 15 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 15 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 16 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 16 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 17 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 17 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 18 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 18 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 19 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 19 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 20 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 20 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 21 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 21 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 22 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 22 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 23 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 23 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 24 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 24 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 25 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 25 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 26 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 26 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 27 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 27 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 28 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 28 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 29 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 29 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 30 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 30 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe eine Frage zu Bst. k Massenentlassungen. Gibt es da irgendwelche Anhaltsgrössen?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Es gibt ja spezifische Bestimmungen über Massenentlassungen, den Schutz und die Informationspflicht bei Massenentlassungen, die auch für Unternehmen gelten, die kleiner sind und weniger im EWR-Gebiet präsent wie die hier vorliegenden und diese speziellen Bestimmungen definieren auch, was jeweils unter Massenentlassungen zu verstehen ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 31 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 31 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 32 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 32 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 33 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 33 steht zur Diskussion.
Abg. Egon Matt:
Ich habe eine Frage zu Abs. 1, zur Abberufung: Wer ist befugt, aus welchen Gründen, jemanden aus dem Europäischen Betriebsrat abzuberufen?Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Regierung wird das abklären bis zur 2. Lesung. Wir lesen weiter.Art. 34 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 34 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 35 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 35 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 36 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 36 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 37 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 37 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 38 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 38 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 39 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 39 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 40 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 40 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Damit haben wir die 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage beendet.Abg. Egon Matt:
Ich kann der Regierung noch eine Abklärung ersparen, nachdem mir der Abg. Otto Büchel den Hinweis gegeben hat, dass die Abberufung aus dem Europäischen Betriebsrat in Art. 21 Abs. 3 geregelt ist. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Wir machen jetzt eine zehnminütige Kaffeepause, bevor wir weitere Gesetzeslesungen vornehmen. -ooOoo-