Beschluss Nr. 190/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden) (Nr. 107/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Beschluss Nr. 190/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 107/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die Verordnung (EU) 2016/1011 bezweckt im Wesentlichen die erstmalige aufsichtsrechtliche Regulierung von Administratoren sowie die Sicherstellung, dass im EWR hergestellte und verwendete Referenzwerte robust, zuverlässig, repräsentativ und für den angestrebten Einsatzzweck geeignet sind. Es gilt, Manipulationen von Referenzwerten zu verhindern, den Anlegerschutz und die Finanzmarktintegrität zu stärken. Die Verordnung (EU) 2016/1011 wird in Liechtenstein im EWR-Referenzwert-Durchführungsgesetz, gemäss den in der Verordnung enthaltenen Vorgaben durchgeführt. Dieses Gesetz haben wir im Mai 2019 in 1. Lesung behandelt. Die 2.Lesung hat im September 2019 stattgefunden und das Gesetz soll spätestens am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Für die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein bringt die Umsetzung neue Kernaufgaben mit sich. So obliegt der FMA zukünftig insbesondere die Zulassung und Beaufsichtigung von Administratoren und die spezifische Aufsicht von beaufsichtigten Unternehmen auf Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2016/1011. Es ist jedoch von einem geringfügigen, zusätzlichen Aufsichtsaufwand auszugehen. Der vorliegende Bericht und Antrag dient dazu, die nationale Zustimmung in Liechtenstein einzuholen. Dem Beschluss werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 190/2019 vom 10. Juli 2019 betreffend die Verordnung (EU) 2016/1011 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 28 abgeschlossen.-ooOoo-