Beschluss Nr. 165/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG («PSD2»)) (Nr. 110/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Beschluss Nr. 165/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 110/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die PSD 2 soll einen einheitlichen Rechtsrahmen im EU-Binnenmarkt für Internet- und mobile Zahlungen schaffen. Ziel der Richtlinie ist es zum einen, Innovationen im Zahlungsverkehr zu fördern, die Rahmenbedingungen dem technischen Fortschritt auf diesem Gebiet anzupassen und die Effizienz im Zahlungsverkehr durch die Schaffung moderner und neuer Zahlungsdienstleister zu steigern. Zum anderen steht die PSD 2 unter dem Aspekt, die Sicherheit von Zahlungen zu verbessern und die Rechte der Kunden von Zahlungsdienstleistern zu stärken. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung für den Finanzplatz Liechtenstein wurde das Gesetzespaket zur Umsetzung der PSD 2 bereits vor rechtskräftiger Übernahme in das EWR-Abkommen in den liechtensteinischen Rechtsbestand umgesetzt. Demzufolge wurde sie durch die Neufassung des Zahlungsdienstegesetzes sowie der Zahlungsdiensteverordnung und Revisionen des E-Geld-Gesetzes sowie weiterer Gesetze vorab umgesetzt. Diese Umsetzungsmassnahmen sind am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten. Unabhängig von der bereits erfolgten Umsetzung bedarf der Beschluss Nr. 165/2019 zur Gültigkeit der Zustimmung des Landtages, da es sich hierbei um einen Staatsvertrag handelt, durch welchen Verpflichtungen im Sinne der Landesverfassung eingegangen werden. Dem Beschluss werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 165/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 14. Juni 2019 betreffend Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 29 abgeschlossen.-ooOoo-