Abkommen vom 15. Februar 2019 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Litauen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Nr. 111/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Abkommen vom 15. Februar 2019 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Litauen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 111/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag und bei den zuständigen Personen für die guten und schnellen Verhandlungen. Das am 15. Februar 2019 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen mit Litauen steht im Einklang mit der von der Regierung beschlossenen Abkommensstrategie, den eingegangenen internationalen Verpflichtungen sowie der allgemeinen liechtensteinischen Abkommenspolitik. Gegenstand des Abkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Wie in allen liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Im Abkommen konnten alle für Liechtenstein wichtigen Schlüsselthemen erfolgreich vereinbart werden, was sehr positiv ist. Auch war Litauen selber an einem DBA mit Liechtenstein interessiert. Dies, obwohl derzeit die Handelsvolumen mit Litauen eher gering sind. Da es das erste Abkommen mit einem baltischen Staat ist, könnte auch eine Steigerung der Handelsvolumen eintreten. Mit dem Abkommen sind in Liechtenstein keine personellen, finanziellen, organisatorischen oder räumlichen Auswirkungen verbunden. Ich werde dem Abkommen meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Abkommen vom 15. Februar 2019 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Litauen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 30 abgeschlossen. -ooOoo-