Beschluss Nr. 125/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher) (Nr. 104/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Beschluss Nr. 125/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 104/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat im Mai 2019 beschlossen, die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Mit der gegenständlichen Vorlage soll der Landtag diesem Beschluss zustimmen. Mit der zu übernehmenden EU-Richtlinie soll ein europaweiter Hypothekenkreditmarkt mit einem hohen Mass an Konsumentenschutz angestrebt werden. So soll es künftig für Wohnimmobilienfinanzierungen Mindeststandards geben, um Konsumenten besser vor unseriösen Kreditvergabepraktiken zu schützen. Weiters sollen Kreditnehmer zum Beispiel anhand eines standardisierten Merkblattes über die möglichen Risiken und alle wesentlichen Aspekte ihres Kreditvertrages informiert werden. Auch soll die Kreditwürdigkeitsprüfung künftig europaweit harmonisiert werden. Diese Richtlinie ist als EWR-Mitglied zwingend in liechtensteinisches Recht umzusetzen. Dazu soll ein Hypothekar- und Immobiliengesetz nach österreichischem Vorbild geschaffen werden. Die diesbezügliche Vernehmlassung läuft bereits und endet am 29. Dezember dieses Jahres. Da künftig Schweizer Banken, welche Kredite nach Liechtenstein vergeben, ebenfalls diesem neuen Gesetz beziehungsweise der EU-Richtlinie unterworfen sein werden, ist aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage nicht auszuschliessen, dass die Kreditvergabe aus der Schweiz nach Liechtenstein negativ beeinträchtigt werden könnte. Da es zum Kreditengagement von Schweizer Banken in Liechtenstein aber keine Daten gibt, kann dieser potenziell negative Effekt zum heutigen Zeitpunkt nicht näher beurteilt werden. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wird eine Umsetzung dieser Richtlinie in liechtensteinisches Recht im Sinne einer strikten Mindestumsetzung zu erfolgen haben. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Wie schon ausgeführt, wird hier eine EU-Richtlinie übernommen. Die Hypothekarteilnehmer sollen dann so eine Vergleichbarkeit der Hypotheken erhalten. Die wichtigste Regelung der neuen Richtlinie ist die Kreditwürdigkeitsprüfung vor der Vergabe von Hypothekarkrediten. Die Bank darf nur noch einen Kredit gewähren, wenn der Kreditnehmer in der Lage ist, die Hypothek zu bedienen. Sprich, ob er in der Lage ist, die Zinsen der Hypothek zu bezahlen. Die Tatsache, dass der Wert einer Immobilie die Höhe der Hypothek übersteigt, wird in Zukunft nicht mehr für die Vergabe einer Hypothek ausreichen. Ausserdem wird das vorzeitige Aussteigen aus einem Hypothekarkredit, also die Rückzahlung der Hypothek, geregelt. Die Richtlinie muss noch in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden, hierzu wird, wie schon bereits vom Abg. Elfried Halser ausgeführt, ein neues Gesetz geschaffen, welches sich an der österreichischen Vorlage orientieren soll. Gerne möchte ich die Regierung fragen, ob sie schon Kontakt mit den hiesigen Anbietern aufgenommen hat und nachgefragt hat, ob die Einführung dieser Richtlinie zu einer Praxisänderung bei der Vergabe von Hypotheken führen wird. Insbesondere in Bezug auf: - Die Berechnungsmethode der Kreditwürdigkeit.
- Rechnen die Banken mit einer Abnahme der Anzahl hypothekarkreditwürdiger Personen in Liechtenstein oder ist zu erwarten, dass jede Person, die heute eine Hypothek erhalten würde, auch noch nach der Übernahme der Richtlinie eine Hypothek zu gleichen Konditionen von der Bank erhalten wird?
- Wird die Liechtensteiner Spezialität einer nicht zwingend zu amortisierenden Hypothek weiterhin möglich sein?
Zu welchen Änderungen am liechtensteinischen Hypothekarmarkt wird es voraussichtlich mit der Übernahme dieser Richtlinie in Liechtenstein kommen? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe nur zwei Fragen beziehungsweise Anmerkungen zum vorliegenden Bericht und Antrag - auf der Seite, die Seitenzahl fehlt leider im Bericht und Antrag, aber das ist ein Detail am Rande. In Punkt «3. Schwerpunkt der Vorlage» führt die Regierung aus, dass man zukünftig Angebote europaweit vergleichen könne. Ist der Regierung bekannt, gibt es im europäischen Umfeld Angebote die attraktiver sind als in Liechtenstein? Sprich, ist der Regierung bekannt, wie die Zinskonditionen für Hypotheken im europäischen Umfeld sind? Und wo sind sie attraktiver als in Liechtenstein? Ich denke, es geht auch in die Fragestellung des Abg. Risch, der gerade vorhin eine ähnliche Frage gestellt hat.Dann, was sehr schade ist - aber daran sind ja nicht wir schuld -, dass die Schweiz nicht im EWR ist, denn der Abg. Elfried Hasler hat es berechtigt angesprochen, das könnte dann mitunter noch zu negativen Konsequenzen führen. Das denke ich mir zwar nur am Rande, denn meine persönlichen Abklärungen haben ja ergeben, dass dieser Markt zwischen der Schweiz und Liechtenstein leider nicht spielt. Ich habe hierzu bereits vier Kleine Anfragen dieses Jahr gestellt. Das Einsparpotenzial für liechtensteinische Hypothekarnehmer wäre extrem, wenn wir die Zinskonditionen der Schweiz hätten. Wie auch bereits ausgeführt wurde, läuft ja die Vernehmlassungsvorlage und ich frage mich schon, ich habe diesen Vernehmlassungsbericht nicht gelesen: Aber hat die Regierung hier eine Idee, wie man mitunter diesen Wettbewerb ein wenig fördern könnte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Liechtenstein, die Hypotheken haben? Das wäre noch von Interesse zu wissen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich möchte kurz die Fragen des Abg. Patrick Risch beantworten. Zunächst möchte ich aber auch noch einmal explizit darauf hinweisen, dass es bei der Übernahme des Beschlusses Nr. 125/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses heute um die grundsätzliche Entscheidung geht, ob dieser Rechtsakt in das EWR-Abkommen übernommen werden soll oder nicht. Gründe, warum wir das nicht tun sollten, sind aus meiner Sicht nicht ersichtlich. Die Richtlinie soll durch die Schaffung eines Hypothekar- und Wohnimmobilienkreditgesetzes ins nationale Recht umgesetzt werden. Und wie auch schon ausgeführt wurde, ist der entsprechende Vernehmlassungsbericht seit rund zwei Wochen verfügbar. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Dezember. Da haben natürlich alle interessierten Kreise die Möglichkeit, sich dann entsprechend zu äussern, gerade auch zur Auswirkung auf die Praxis. Was wir vor Beginn an der Erarbeitung des Vernehmlassungsberichts natürlich gemacht haben, ist noch mit dem Bankenverband uns ausgetauscht. Dieser hat zu den aufgeworfenen Fragen zu keinem Zeitpunkt eine negative Rückmeldung gegeben, sodass diese Punkte als nicht sonderlich problematisch eingestuft wurden. Des Weiteren wird erwartet, dass konkrete Ausführungen auch zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen während der Vernehmlassung im Rahmen der Stellungnahmen dann eingehen werden. Zudem ist auch zu bemerken, dass in den Besprechungen mit den Banken im Rahmen der Vorbereitung der nationalen Umsetzung der Hypothekarkreditrichtlinie keine Äusserungen dahingehend gemacht wurden, dass es zu einschneidenden Änderungen bei der Kreditvergabepraxis hinsichtlich der Kreditwürdigkeitsprüfung oder der Anzahl der Kreditvergaben kommen werde. In Bezug auf das liechtensteinische Kreditmodell bei Hypotheken wurde im Rahmen der nationalen Umsetzung darauf geachtet, dass die Spezialitäten weiterhin möglich sein werden. Dann zum Abg. Wendelin Lampert: Europavergleiche - also es ist der Regierung schon bekannt, dass es da und dort in Europa attraktivere Konditionen gibt. Aber ich habe jetzt keine Liste hier mit den verschiedenen Modellen. Dass die Schweiz nicht dabei ist, das ist in der Tat schade, darauf haben Sie auch schon mehrfach hingewiesen. Und das ist ein sehr treffender Hinweis natürlich. Dann zum Vernehmlassungsbericht, ob es da eine Idee gibt, wie man den Wettbewerb noch fördern könnte. Ich denke, wenn Sie einen Blick in den Vernehmlassungsbericht werfen, sehen Sie, dass es vor allem auch um die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Angebote geht. Ich denke, auch das sollte unbedingt einen Wettbewerb unter den Anbietern auch noch fördern. Und zu den nicht vorhanden Seitenzahlen, das müssen wir mit der Druckerei prüfen. Digital sind die Seitenzahlen vorhanden, ausgedruckt sind sie offensichtlich nicht mitgegangen. Was da passiert ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungsrat Risch, für die Ausführungen. Mir ist nicht ganz wohl bei der Sache. Der Abg. Thomas Vogt hat gestern das Problem Strafgesetzbuchartikel 160 erwähnt, dass die Banken aufgrund von Geldwäschereibestimmungen oder Angst davor übergehen, einen Artikel jetzt anders auszulegen, als wir das am Anfang gedacht haben, und jetzt Probleme damit haben. Ich möchte nicht jetzt schnell eine EU-Richtlinie übernehmen, ohne zu wissen, was die Banken nachher tun. Also ich werde dieser EU-Richtlinie nicht zustimmen und ich würde eigentlich dafür plädieren, dass wir das heute vom Traktandum nehmen und gut Abklärungen mit den Banken treffen und von ihnen Rückmeldung kriegen. Wenn wir die EU-Richtlinie jetzt annehmen, können wir nachher gar nicht mehr zurück, auch wenn wir das Gesetz, die österreichische Rezeptionsvorlage übernehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Meine Sorgen gelten mehr den Hypothekarnehmern als den Hypothekargebern. Wie gesagt, der Vergleich mit der Schweiz spricht für mich Bände. Es gibt konkrete Zahlen im Rahmen der Beantwortung der vier Kleinen Anfragen. Da sprechen wir von mehr als CHF 20 Mio. im Jahr, um es gerade auf den Punkt zu bringen. Ich bin der Regierung dann dankbar, wenn sie dann im Rahmen der Vernehmlassung beziehungsweise des entsprechenden Berichts und Antrags diese Vergleiche mit Europa beziffern kann. Mir ist schon klar, dass es heute schwierig ist, aber im Rahmen des Berichts und Antrags würde ich mir doch Informationen erwarten. Wo sind die Zinskonditionen in Europa attraktiver als in Liechtenstein? Und eine konkrete Frage zur Schweiz habe ich noch, hier geht es um die passive Dienstleistungserbringung. Also heute wäre es ja möglich, dass schweizerische Banken in der Schweiz durchaus Hypotheken vergeben würden, wenn liechtensteinische Hypothekarnehmer auf die Schweizer Banken zugehen. Ist diese passive Dienstleistungserbringung auch von dieser Vorlage tangiert, sprich, wird die mitunter zukünftig gar nicht mehr möglich sein? Wobei, mir ist schon bewusst, in der Realität spielt auch diese passive Dienstleistungserbringung heute nicht. Aber einfach: Hat es Konsequenzen zukünftig, dass mitunter diese passive Dienstleistungserbringung auch nicht mehr möglich wäre?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zuerst zum Abg. Wendelin Lampert: Meines Wissens und meines Erachtens auch aus dem Vernehmlassungsbericht ist es nicht so, dass das eingeschränkt werden würde. Natürlich müssten sich die Schweizer an das Gesetz in Liechtenstein halten. Das wurde auch schon ausgeführt, dass es allenfalls dann noch weniger, wie es schon heute nicht der Fall ist, zur Anwendung kommen würde. Aber solange sie sich an liechtensteinisches Gesetz halten, meine ich, wäre es nicht eingeschränkt. Zum Abg. Patrick Risch: Wie ich ja ausgeführt habe, es wurde im Vorfeld mit dem Bankenverband sehr wohl auch besprochen. Also auch im Vorfeld zu diesem Vernehmlassungsbericht, der jetzt ja schon draussen ist. Und jetzt kommt dieser Beschluss. Insofern erachte ich Ihre Bedenken als nicht gerechtfertigt, aber Sie sind natürlich frei, zu entscheiden, wie Sie wollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe auch noch zwei Fragen zu dieser Vorlage, die gehen in die ähnliche Richtung wie die meiner Vorredner. Das ist einmal im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zum Erhalt einer Hypothek: Hier gibt es eigentlich zwei Parameter, die die Banken verlangen. Das ist einmal die Tragbarkeit, hier gehen die Banken meistens von einem fiktiven Steuersatz von 5% aus. Bei einem fiktiven Steuersatz von 5% dürfen die Zinszahlungen nur einen Drittel des Einkommens ausmachen. Das zweite Kriterium ist die Höhe der Belehnbarkeit. Hier gehen die Banken meistens von 70% bis 80% des Wertes aus. Hier würde mich interessieren, ob aufgrund dieser Richtlinie sich an diesen Parametern irgendetwas ändert. Den zweiten Punkt hat der Abg. Risch bereits angesprochen, das ist die Amortisation: Ob sich im Zusammenhang mit der Amortisation irgendetwas ändert aufgrund dieser Richtlinie.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich sehe die Übernahme dieser Richtlinie auch sehr kritisch, weil wir im Frankenraum leben, und das möchten wir auch in Zukunft. Und für uns wäre besonders wichtig, wenn der Markt zwischen Liechtenstein und der Schweiz spielen würde. Also wir müssen sehr viel mehr nach Bern als nach Brüssel in dieser Angelegenheit schauen. Ich sehe das überhaupt nicht ein, dass man so eine Richtlinie in unser Recht übernimmt. Genauso eine Richtlinie wird uns noch viel stärker in der Zukunft von der Schweiz abkoppeln. Auch wenn der Hypothekarmarkt auch bereits jetzt nicht besonders gut spielt respektive sehr viele schweizerische Institute gar keine Hypotheken nach Liechtenstein vergeben, wäre es umgekehrt sehr viel wichtiger, dass man dafür sorgen würde, dass der Markt spielen könnte. Von daher gesehen, denke ich, muss man das sehr, sehr kritisch sehen und einfach so schnell, schnell so irgendetwas durchwinken, das ist mit mir nicht zu machen. Also ich bin gegen die Übernahme dieser Richtlinie. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Betreffend diesen Markt, der spielt: Umgekehrt spielt er eben. Nach meinen Informationen geben unsere Banken für etwa CHF 4 Mia. Kredite in die Schweiz, CHF 4 Mia. Aber von der Schweiz nach Liechtenstein, da spielt er nach meinen Erfahrungen nicht. Und das ist genau das Problem, da möchte ich den Abg. Erich Hasler unterstützen, wir müssen schauen, dass vor allem im Frankenraum der Markt spielen würde. Da hoffe ich doch auf die Vernehmlassungsvorlage der Regierung, dass sie hier eine Idee einbringt, wie wir das zum Spielen bringen können.Landtagspräsident Albert Frick
Es ist in diesem Zusammenhang sicher noch interessant zu überlegen, wie der Markt in die Schweiz spielen kann, nachdem die Hypothekarzinssätze in Liechtenstein deutlich höher sind.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Soweit ich informiert bin, ist dies auch ein grundverkehrsrechtliches Thema. Soweit ich weiss, soweit ich informiert bin, sind ausländische Banken hier zu einem Grossteil in Liechtenstein aus grundverkehrsrechtlicher Sicht nicht zugelassen. Also ich gehe davon aus, dass man, wenn man hier den Markt öffnen möchte, man auch Änderungen beim Grundverkehrsgesetz vornehmen müsste.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich denke, der Abg. Thomas Vogt hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Es geht genau um diese Frage, da müsste eine Änderung passieren, wenn man möchte, dass der Markt besser spielt. Ich denke, Herr Abg. Lampert, das wäre wahrscheinlich ein Vorstoss, den man machen müsste, dass hier der Markt besser zum Zug kommt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte zum Abg. Erich Hasler noch ausführen, Sie haben gesagt, dass man da nicht so husch, husch oder so schnell, schnell einen Beschluss fällt. Wie gesagt, die Vernehmlassung ist draussen, die kann man anschauen. Wie ich auch ausgeführt habe, haben wir im Vorfeld auch mit den Banken gesprochen. Wie ich auch ausgeführt habe, scheint es nicht so zu sein, jedenfalls gibt es keine Äusserungen in diese Richtung oder gab es keine, dass es einschneidende Änderungen geben wird in der Kreditgabepraxis und bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Und was ich auch ausführen möchte, das geht auch aus diesem Bericht hervor, wird es gerade auch für Kreditnehmer mehr Transparenz schaffen. Insofern macht diese Richtlinie auch irgendwo natürlich auch Sinn und auch die Übernahme. Das möchte ich einfach noch gesagt haben - nicht, dass man hier jetzt den Vorwurf irgendwie in den Raum stellt, dass hier husch, husch irgendetwas gemacht würde. Das ist mir diesbezüglich noch wichtig. Und zu den Detailfragen des Abg. Thomas Vogt kann ich aktuell leider keine Auskunft geben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Herr stellvertretender Regierungschef, ebenfalls meinen Dank. Klar, gegen Transparenz hat man grundsätzlich nichts einzuwenden, das geht in die richtige Richtung. Aber es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass unsere Banken etwas gegen die Übernahme dieser Richtlinie haben könnten, weil sie sich damit wahrscheinlich noch weiter und noch länger irgendwelche Konkurrenz vom Hals halten. Also ich sehe das überhaupt nicht ein. Ich denke, man sollte viel eher die Kreditnehmer fragen, was sie dazu denken, und nicht die Banken. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für die Ausführungen, Herr Regierungsrat Risch. Die Vernehmlassung läuft seit zwei Wochen, die letzten zwei Wochen waren wir sehr mit der Vorbereitung für diesen Landtag beschäftigt. Nicht viele hier drinnen hatten noch Zeit, einen Vernehmlassungsbericht zu studieren und zu lesen und dann noch Meinungen einzuholen. Ich stelle daher den Antrag, dass wir dieses Traktandum, also den Bericht Nr. 104/2019 im Dezember-Landtag behandeln, also heute absetzen und im Dezember-Landtag behandeln.Landtagspräsident Albert Frick
Dieser Antrag ist nicht zulässig, er müsste zu Beginn der Tagesordnung gestellt werden. Sie können Rückweisung an die Regierung beantragen.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Dann mache ich es formell richtig, dann beantrage ich eine Rückweisung an die Regierung, mit der Bitte, dass sie es dann in einem späteren Landtag uns wieder vorlegt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst einen Dank an Sie Herr Präsident. Ich denke, Sie haben auch eine sehr wichtige Aussage getätigt, indem Sie gesagt haben: Wieso spielt denn umgekehrt der Markt? Wenn unsere Zinskonditionen so unattraktiv sind, wieso sollten die Schweizer für CHF 4 Mia. Hypotheken in Liechtenstein abholen? Die Antwort auf diese Frage: Da kann sich jeder selbst Gedanken machen. Wieso sollte ein Schweizer für CHF 4 Mia. Kredit in Liechtenstein holen, wenn die Konditionen in der Schweiz massiv besser sind beziehungsweise besser wären? Danke, Herr Präsident, für diese zentrale Aussage. Dann zum Rückweisungsantrag: Ich denke mir, mit dem lösen wir keine Probleme. Wir müssen dann - konkret, wenn die Regierung mit diesem Bericht und Antrag nach der Vernehmlassung ins Hohe Haus kommt - versuchen, die Debatte, die wir heute führen, in diese Vorlage einzubringen. Im Endeffekt werden wir als EWR-Mitglied diese Richtlinie übernehmen müssen und für uns ist ja eben auch nicht das EWR- beziehungsweise EU-Umland relevant. Es ist halt eben der Schweizer Franken, der ist relevant. Da möchte ich jetzt konkret den Herrn Regierungschef-Stellvertreter fragen, es wurde jetzt bereits ausgeführt, anscheinend ist das Grundverkehrsrecht das Hauptproblem gemäss der Vermutung oder Aussage von Thomas Vogt und von Erich Hasler. Dann wäre es doch eine Idee, dass wir nicht wieder als Milizparlamentarier einen Vorstoss machen müssen, sondern die Regierung nun diese Voten gehört hat und diese Idee in den Bericht und Antrag einfliessen lässt. Es ist einfach sehr zeitaufwendig und es ist ja nicht nur dieser Landtag, gestern Abend, als wir nach Hause kamen, lag irgendwo so ein Stapel auf dem Tisch. Das ist der Dezember-Landtag. Es wird einfach schwierig, der Tag hat nur 24 Stunden. Wenn wir schon einig sind, dass dieses Grundverkehrsrecht anzupassen ist, dann müsste man dann doch mit dieser Vorlage, die dann die Regierung bringt, diesen Punkt abändern. Dann können wir hier drinnen schauen, ob man 13 Leute findet, die sich auch für die Hypothekarnehmer in diesem Land einsetzen. Ja oder nein? So einfach ist dann die Fragestellung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Vielleicht eine kleine Klarstellung, diese CHF 4 Mia. von Liechtensteiner Banken in der Schweiz, eben Hypotheken in der Schweiz, da sind, glaube ich, falsche Vorstellungen im Raum. Dabei handelt es sich um Kredite, die die Schweizer Ableger der Liechtensteiner Banken vergeben, also beispielsweise eine Bank Linth in ihrem Gebiet natürlich oder etwa auch die anderen Schweizer Ableger, die LGT Schweiz oder eine VP Bank (Schweiz), in der Schweiz vergeben. Also das darf man nicht zu 100% so nehmen, dass das Gelder wären, die Liechtensteiner Banken, die hier ihren Hauptsitz haben, direkt über den Rhein rübergeben. Dieses Geschäft spielt insgesamt, gemessen am gesamten Hypothekargeschäft der Liechtensteiner Banken, eine sehr geringe Rolle.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ja, Herr Abg. Risch, ich werde Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ich denke, wir sind verpflichtet, diese Richtlinie in irgendeiner Form umzusetzen. Und der richtige Ort, hier Änderungswünsche anzubringen, ist sicher dann, wenn wir einen Bericht und Antrag im Zusammenhang mit der Richtlinie vorliegen haben, dass wir dann die bestmögliche Umsetzung für Liechtenstein vornehmen. Dann noch zum Abg. Wendelin Lampert: Ich bin auch dafür, dass man hier auf die 2. Lesung in der Stellungnahme allenfalls die eine oder andere Ausführung vornimmt. Jedoch stelle ich mir die Aufgabe nicht ganz so einfach vor, wie Sie sich das vorstellen. Ich denke dann doch, dass es neben dran doch noch das eine oder andere zu berücksichtigen gibt und dass die Fragestellung doch komplexer ist, als Sie sich das vorstellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Herr Vogt, korrigieren Sie mich, wenn wir eine EU-Richtlinie übernommen haben, muss sich das Gesetz daran orientieren. Und wenn in der EU-Richtlinie drinsteht, dass die Banken quasi den Immobilienwert nicht mehr als Garantie oder Teil der Garantie für den Hypothekarkredit herannehmen dürfen, dann muss sich die Bank daran halten. Ich würde gerne wissen, wie die Banken dazu stehen, bevor ich die EU-Richtlinie annehme. Ich weiss, wir hatten vor vier, fünf Jahren den Fall, da hat sich Norwegen oder Island jahrelang Zeit gelassen, eine EU-Richtlinie zu übernehmen, und wir haben darum vorab ein Gesetz erarbeit, damit wir weiter arbeiten können. Also es ist möglich, dass wir es nicht heute übernehmen müssen und nicht morgen, sondern ein bisschen zuwarten können und detaillierte Abklärungen treffen können, was das für Auswirkungen für unsere Hypothekarnehmer in Liechtenstein hat. Ich bin überzeugt, wenn diese Richtlinie angewendet wird, wie ich sie jetzt hier drinnen verstanden habe, dass 10%, 20% der Liechtensteiner Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer, die eine Hypothek haben, in Zukunft die Hypothek von der Bank nicht mehr erhalten werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, den Punkt mit dem Grundverkehrsrecht stelle ich mir nicht einfach vor. Nur, die Faktenlage ist doch so, dass heute die passive Dienstleistungserbringung möglich wäre. Wieso ist denn diese möglich, wenn es grundverkehrsrechtliche Hürden geben würde? Das sind Aussagen auf Kleine Anfragen in diesem Jahr, dass die Regierung explizit gesagt hat, eine passive Dienstleistungserbringung aus der Schweiz nach Liechtenstein wäre möglich. Wie gesagt, ich stelle mir das schon nicht einfach vor. Aber was ich auch nicht unterstützen kann, ist, dass wir hier drin in der 1. Lesung sitzen und dann auf die 2. Lesung diese Punkte einbringen. Ich würde es begrüssen, wenn die Regierung im ersten Bericht und Antrag für die 1. Lesung diese Thematik bereits einfliessen lässt, damit wir hier dann diskutieren können und uns Änderungsvorschläge auf die 2. Lesung überlegen können. Ansonsten müssen wir halt den Weg von Erich Hasler gehen und einen parlamentarischen Vorstoss machen. Das ist einfach alles sehr zeitintensiv, und wie gesagt, der Tag hat nur 24 Stunden. Und hier drinnen ist jetzt heute doch auf Grundlage dieser Debatte, denke ich mir, ein gewisses Signal für die Regierung entstanden, dass man diese Thematik einmal ansprechen sollte nach meinem Dafürhalten, und zwar auf die 1. Lesung, nach erfolgter Vernehmlassung, im Bericht und Antrag diese Grundverkehrsthematik anspricht. Gerade im Zusammenhang mit der passiven Dienstleistungserbringung ist es schon dubios. Wieso sollte das heute gehen, wenn das grundverkehrsrechtliche Hürden geben würde? Ich bin kein Grundverkehrsspezialist, aber wie gesagt, das sind Aussagen auf Kleine Anfragen in diesem Jahr.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Es ist effektiv schon so, dass es eine Grundverkehrsgesetzesproblematik ist. Das habe ich auch von Schweizer Banken so erfahren. Also wenn jetzt irgendein Ausfall wäre bei einem Hypothekarschuldner, könnten sie diese Liegenschaft möglicherweise nicht verwerten im Land. Darum nützt diese Möglichkeit der passiven Dienstleistungserbringung gar nichts, weil es ja, wie gesagt, ein Problem des Grundverkehrsgesetzes gibt. Darum, würde ich meinen, vergibt wahrscheinlich keine einzige Bank Hypotheken nach Liechtenstein. Auf der anderen Seite frage ich mich, wir haben ja öfters so Traktanden bezüglich Übernahmen von Richtlinien und so, warum wir uns überhaupt da gross Zeit versäumen. Also uns braucht es ja gar nicht, ich meine, es ist ja alles klar, wir müssen nur noch irgendwo auf einen Knopf drücken. Aber ich persönlich, wie gesagt, ich mache das nicht, ich bin kein Lakai Brüssels. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank für Ihre Voten. Ich kann vielleicht in Richtung des Abg. Wendelin Lampert sagen, dass wir versuchen werden, also nicht versuchen, wir werden diese Themen, die jetzt hier auch aufgeworfen wurden, natürlich in den Bericht und Antrag reinnehmen und auch ansprechen. Der Vernehmlassungsbericht ist jetzt so draussen, natürlich ohne entsprechende Punkte, da geht jetzt um die Richtlinie als solches. Aber nichtsdestotrotz wird die heutige Diskussion dann natürlich auch Einfluss finden. Sonst möchte ich mich den Abg. Lampert und Vogt anschliessen, dass es eigentlich mehr Sinn macht, dann bei der konkreten inhaltlichen Debatte hier darüber zu sprechen. Und was ich in Richtung Patrick Risch sagen kann, ist, wenn wir die Richtlinie nicht übernehmen, dann besteht eine Vertragsverletzung, das ist klar. Wenn wir sie falsch oder nicht komplett oder vielleicht nicht so umfassend übernehmen, wie man vielleicht müsste, dann besteht gegebenenfalls eine Vertragsverletzung und dann würde halt ein entsprechendes Verfahren und die Diskussionen laufen. Insofern, denke ich, macht es Sinn, hier vorwärts zu gehen. Was Sie auch noch ausgeführt haben, zum einen zu den Banken, mit denen wurde schon im Vorfeld gesprochen. Das ist mir schon noch einmal wichtig. Das andere ist, was die Kreditnehmer angeht, man hätte Ihre Aussage so verstehen können, dass Leute, die heute einen Kredit oder eine Hypothek haben, dann ein Problem mit dieser Richtlinie bekommen könnten. Das ist natürlich nicht so. Die, die eine haben, werden die auch behalten. Aber für neue Vergaben wäre es dann allenfalls ein Problem, das ist mir auch noch wichtig festzuhalten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Patrick Risch befinden. Er beantragt Rückweisung der gegenständlichen Vorlage an die Regierung. Wer mit dem Antrag des Abg. Patrick Risch einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
6 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht stattgegeben. Wir können uns dem Antrag der Regierung zuwenden, er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 125/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 8. Mai 2019 betreffend die Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 32 abgeschlossen.-ooOoo-