Beschluss Nr. 172/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden) (Nr. 113/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 33: Beschluss Nr. 172/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 113/2019. Er steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Onlineshopping boomt. Mehr als drei Viertel der Internetnutzer kaufen Waren und Dienstleistungen über das Netz ein. Jedoch nicht alle, die Geschäfte im Internet machen wollen, sind seriös. Mehr als ein Drittel der Onlineshopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkreditdienste verstiessen 2014 gegen das EU-Verbraucherrecht. Leider habe ich keine aktuelleren Zahlen gefunden. Diese Vorlage nun soll den Schutz vor Onlinebetrügern stärken. So soll die Verordnung die Verbraucher vor grenzüberschreitenden Verstössen gegen das Verbraucherschutzrecht im Europäischen Wirtschaftsraum schützen, indem die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden in den Ländern der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) untereinander und mit der Europäischen Kommission modernisiert wird. Durch die Änderung werden die Behörden ermächtigt, Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern. Sie dürfen künftig auch Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen durchführen, selbst wenn diese anonym erfolgen. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden dürfen ausserdem Warnhinweise oder die Sperre von Websites anordnen, wenn ihnen keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen. Auch Bussgelder dürfen verhängt werden. Über ein neues EWR-weites Marktwarnsystem sollen sich die Länder künftig gegenseitig auf Firmen hinweisen können, die im Verdacht stehen, Verbraucher zu täuschen oder zu betrügen. Insgesamt soll diese Umsetzung dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen in den elektronischen Handel zu stärken. Mit dieser Vorlage sollen wir den Beschluss Nr. 172/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Verordnung (EU) 2017/2394 übernehmen und die Verordnung (EG) 2006/2004 aufheben. Einzelne Aspekte der Verordnung betreffend die Benennung der zuständigen Stellen und deren Befugnisse bedürfen nationaler Durchführungsbestimmungen. Die Art und Weise der nationalen Durchführung wird derzeit geprüft, so die Regierung. Als Rezeptionsvorlage wird die österreichische beziehungsweise die deutsche Gesetzgebung herangezogen, was wohl Sinn macht, da sich das liechtensteinische Konsumentenschutzgesetz auch schon stark an die österreichische Vorlage angelehnt hat. Dabei soll für Liechtenstein eine pragmatische und grössenverträgliche Lösung im Vordergrund stehen. In Art. 10 der Verordnung ist zudem explizit geregelt, dass die Durchführung und die Ausübung von Befugnissen insbesondere mit geltenden Verfahrensgarantien und den Grundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang stehen müssen. Die Mitgliedstaaten bestimmen - in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht - in ihrem nationalen Recht Bedingungen und Beschränkungen für die Ausübung der Befugnisse. Hier gilt es in der Umsetzung, den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu beachten und den pragmatischen Ansatz zu wählen, mit welchen Kompetenzen die Behörde sodann ausgestattet werden soll, hinsichtlich den zu ergreifenden Ermittlungs- und Durchsetzungsmassnahmen. Durch die Übernahme der Verordnung werden dafür insbesondere beim Amt für Volkswirtschaft zusätzliche Aufgaben betreffend die Amtshilfe zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze jeweils national zuständigen Behörden anfallen. Eine verlässliche Einschätzung der personellen Ressourcen sei jedoch aktuell nicht möglich. Die finanziellen Auswirkungen werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht übermässig hoch eingeschätzt. Ich werde dem Beschluss meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich hätte zwei Fragen zu Ihren Ausführungen auf Seite 7. Zum einen schreiben Sie hier, dass ein EWR-weites Marktwarnsystem eingeführt werden soll und das «System mit einem umfassenderen Austausch relevanter und erforderlicher Informationen» ausgestattet sein soll. Was heisst «relevante und erforderliche Informationen»? Könnten Sie hierzu weitere Ausführungen machen, um was es sich hier konkret handelt? Und unten auf Seite 7 nennen Sie die Rezeptionsvorlage, es wird die österreichische beziehungsweise deutsche Gesetzgebung herangezogen. Ich wollte fragen, weshalb diese Auswahl, wird hier ein Mix beider Rezeptionsvorlagen in Betracht gezogen? Oder wie ist dies zu verstehen? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu den Fragen des Abg. Alexander Batliner: Bei den relevanten und erforderlichen Informationen geht es unter anderem natürlich um die entsprechenden Domains und um die Betreiber, die dahinter stehen. Wir arbeiten da ja auch mit dem Schweizer Domainverwalter zusammen, damit wir auch eben diese Informationen austauschen können. Das als erste Antwort darauf. Und das zweite, es steht ja auf der Seite 7 auch, dass wir im Moment noch prüfen, welche Rezeptionsgrundlage die richtige wäre. Und der wichtigere Satz wahrscheinlich, als welche Rezeptionsgrundlage, ist der: «Im Vordergrund steht dabei eine für Liechtenstein pragmatische und grössenverträgliche Lösung.» Denn wie Sie auch gesehen haben, sind auch einige Stellen involviert, und im Anhang gibt es einige Ziffern, die dann eben beispielsweise auch das Amt für Bau- und Infrastruktur quasi verpflichten, für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr auch noch Dinge zu prüfen. Also es ist eine relativ umfassende Richtlinie und wir müssen schauen, dass das dann für uns passt, insofern ist das wahrscheinlich der Fokus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir befinden über den Antrag der Regierung. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 172/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 14. Juni 2019 betreffend die Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt, wir haben Traktandum 33 abgeschlossen. Wir machen jetzt 20 Minuten Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:30 bis 10:50 Uhr).
-ooOoo-