Beschluss Nr. 187/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen) (Nr. 126/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 34: Beschluss Nr. 187/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 126/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Durch die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, die am 25. November 2015 verabschiedet wurde, wird die Richtlinie 90/314/EWG aufgehoben. Die Regierung ist gemeinsam mit der EWR-Kommission des Landtags zur Auffassung gelangt, dass die Richtlinie (EU) 2015/2302 dem Landtag zur Zustimmung vorzulegen ist. Umgesetzt wird die Richtlinie in Liechtenstein durch ein neues Pauschalreisegesetz sowie durch die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes und des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz, welches der Landtag in der Sitzung vom Oktober 2019 in erster Lesung behandelt hat. Die wichtigsten Punkte der Richtlinie:- Einführung einer neuen Kategorie «verbundene Reiseleistungen»,
- Regelung vorvertraglicher Informationspflichten,
- Inhalt des Pauschalreisevertrags,
- Vertragsänderungen vor Beginn der Reise samt Rücktrittsmöglichkeiten,
- rechtliche Konsequenzen bei nicht ordnungsgemässer Erfüllung der vertraglichen Reiseleistungen,
- Schutz vor Insolvenz.
Durch diese Vorgaben wird der Schutz der Reisenden erhöht sowie mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen - auch für die Unternehmer. Dem Amt für Volkswirtschaft werden zusätzliche Aufgaben im Zulassungs- und Aufsichtsbereich übertragen, was voraussichtlich personelle Auswirkungen und Kosten bezüglich der Erweiterung des IT-Projektes nach sich ziehen wird. Eine Evaluation ist deshalb zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Dem Beschluss werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 187/2017 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 22. September 2017 die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, gebe bitte die Stimme ab.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 34 abgeschlossen. -ooOoo-