Beschluss Nr. 200/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts) (Nr. 108/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 35: Beschluss Nr. 200/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 108/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag beantragt die Regierung die Zustimmung zum Beschluss Nr. 200/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10. Juli 2019, betreffend die Richtlinie (EU) 2017/1132 in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Diese EU-Richtlinie kodifiziert, sprich, fasst die auf Seite 5 und 6 des Berichts und Antrags erwähnten sechs Richtlinien zusammen, und ersetzt diese. Der Umsetzungsbedarf beschränkt sich auf die Anpassung von bestehenden Verweisen auf die aufgehobenen Richtlinien. Die Anpassungen im liechtensteinischen Gesetzesrecht betreffen das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), das Gesetz über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG), das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und das Fusions-Mitbestimmungsgesetz (FMG). Eine inhaltliche Umsetzung ist nicht erforderlich, da die Richtlinie die betreffenden Richtlinien konsolidiert und gleichzeitig aufhebt. Fast alle betroffenen Richtlinien sind in Liechtenstein umgesetzt worden. Davon ausgenommen sind die Richtlinie 2012/17/EU, die sich gerade in Umsetzung befindet, und die Richtlinie 82/891/EWG betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften. Da in Liechtenstein Spaltungen bisher nicht geregelt sind, musste diese Richtlinie mangels einer europarechtlichen Verpflichtung bisher nicht umgesetzt werden. Auch wenn nur Verweise in liechtensteinischen Gesetzen anzupassen sind, ist hierfür die Zustimmung des Landtages notwendig. Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 200/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 10. Juli 2019 betreffend die Richtlinie (EU) 2017/1132 seine Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 35 abgeschlossen. -ooOoo-