Vereinbarung über die Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 und die Vereinbarung zur Aufhebung der «Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs» vom 12. März 2019 (Nr. 119/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 36: Vereinbarung über die Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 und die Vereinbarung zur Aufhebung der «Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs» vom 12. März 2019. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 119/2019 und steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Liechtenstein ist seit 1968 Mitträger der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs, der NTB. Diese ist eine tragende Säule der regionalen Hochschullandschaft und ein wichtiges Kompetenzzentrum für die hiesige Industrie. Seit 1999 ist die NTB Teilschule der Fachhochschule Ostschweiz. 2015 trat das neue schweizerische Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz in Kraft, welches die Zuwendung von Bundesgeldern an die Hochschulen neu regelte. Damit wurden Qualitätskriterien vorausgesetzt, welche die bisherige Fachhochschule Ostschweiz nicht erfüllte. So bestanden zum Beispiel unterschiedliche Trägervereinbarungen und autonome Hochschulräte. Aus diesem Grund musste der bisher lose Verbund von relativ autonomen Fachhochschulen in eine klare Struktur umgewandelt werden mit einer operativen und strategischen Leitung. Diese nennt sich eben «Ost - Ostschweizer Fachhochschule». Diese Transformation ging nicht problemlos und auch nicht ohne Zwischentöne über die Bühne. So löste sich die Hochschule für Technik und Wirtschaft, die HTW in Chur, aus diesem Gebilde und entschied sich für eine selbstständige Akkreditierung als Fachhochschule Graubünden. Alle anderen bisherigen Träger wurden vom Kanton St. Gallen eingeladen, sich am Projekt zu beteiligen. Neben Liechtenstein sind dies die Kantone Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Schwyz und Glarus. Diese haben ihre Zustimmung bereits gegeben. Die Beteiligung Liechtensteins an der Ost eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten an einer neuen und grösseren Fachhochschule mit den Bereichen Technik, Wirtschaft sowie Sozial- und Gesundheitswissenschaften. Das gesamte Budget beträgt gut CHF 200 Mio. Davon leistet Liechtenstein momentan einen Kostenanteil von etwa CHF 1,4 Mio. Dieser ist abhängig von der Anzahl Studierender, welche momentan bei etwa 70 Personen liegt. Dafür erhält Liechtenstein einen Sitz in der siebenköpfigen Trägerkonferenz und einen Sitz im fünfzehnköpfigen Hochschulrat. Damit kann sich Liechtenstein weiterhin für die NTB in Buchs einsetzen und dazu auch noch für die beiden anderen Standorte in St. Gallen und Rapperswil. Die Leitung des Departements Technik wird ihren Sitz in Buchs haben, dies vor allem auch dank des Einsatzes der Liechtensteiner Regierung zusammen mit der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer. Als Leiter wurde vor einigen Tagen der bisherige Rektor der NTB, der Liechtensteiner Lothar Ritter, bestimmt. Ein im Bericht und Antrag noch offenes Thema ist das Besteuerungsrecht der liechtensteinischen Beschäftigten bei der Ost. Weil die NTB bisher als öffentlich-rechtliche Institution mit gemeinsamer Beteiligung galt, hatte Liechtenstein dort auch das alleinige Besteuerungsrecht für die in Liechtenstein wohnhaften Angestellten. Mit der Vereinbarung Ost kommt es zu einer Änderung in der Trägerschaft und in der Finanzierungsstruktur. Liechtenstein ist zwar immer noch in der Trägerschaft und auch im Hochschulrat vertreten, jetzt aber zusammen mit mehreren Kantonen. Deshalb muss nun geklärt werden, wie die Besteuerung in Zukunft geregelt wird. Gemäss den mündlichen Ausführungen des Regierungschefs vor zwei Tagen stehen diese Verhandlungen jedoch vor einem für die Liechtensteiner Mitarbeitenden guten Abschluss. Ich werde dieser Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule sowie der Aufhebung der «Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs» meine Zustimmung erteilen. Liechtenstein kann damit bei der Entwicklung der Fachhochschule Ostschweiz weiterhin seinen Beitrag leisten und gleichzeitig den Liechtensteiner Studierenden den gleichberechtigten Zutritt an die Hochschulen in Buchs, St. Gallen und Rapperswil garantieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Im Jahr 1968 wurde das Neu-Technikum Buchs, kurz NTB, von den Kantonen St. Gallen und Graubünden sowie vom Fürstentum Liechtenstein gegründet. Die langfristige Beziehung zur NTB wurde 1999 intensiviert, als der Lehrgang Maschinenbau, der damaligen Liechtensteinischen Ingenieurschule, kurz LIS, an die NTB übertragen wurde. Die Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs, so heisst die NTB heute, nimmt in den Bereichen Lehre, Wissens- und Technologietransfer in unserer Region eine zentrale Rolle ein. Sie ist eine Teilschule der Fachhochschule Ostschweiz, kurz FHO. Warum reden wir heute über die NTB? Der Abg. Georg Kaufmann hat es schon gesagt, ein neues Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz ist der Grund dafür. Es trat im Januar 2015 in Kraft und führt unter anderem dazu, dass die NTB nicht mehr eigenständig akkreditierbar wäre und somit keine Bundesgelder mehr erhalten würde. Eine Projektgruppe der FHO hat sich intensiv mit dieser neuen Ausgangssituation beschäftigt und vorgeschlagen, dass die NTB, die Hochschule für Technik in Rapperswil (HSR) und die Hochschule für Angewandte Wissenschaften in St. Gallen (FHS) zu einer neuen Institution zusammenzuführen seien. Die neue Fachhochschule trägt den Kurznamen Ost und die Trägerkantone sind Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Thurgau und wir, das Fürstentum Liechtenstein. Die Ost wird Rechtsnachfolgerin der drei St. Galler Fachhochschulen NTB, HSR und FHS. Die Vereinbarung Ost tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, sofern der Kanton St. Gallen bei der Volksabstimmung am 17. November ein Ja in die Urne legt. Operativer Start der Ost ist gemäss Vereinbarung Ost der 1. September 2020. So können wir das im Bericht und Antrag auf der Seite 15 nachlesen. Dort steht auch, dass es sechs Departemente geben wird: Technik, Informatik, Wirtschaft, Soziale Arbeit, Gesundheit sowie Architektur, Bau-und Planungswesen. Es wurde entschieden, dass der Sitz des Rektorats in Rapperswil ist. Für Buchs und für Liechtenstein entscheidend war der Beschluss, dass die Leitung des Departements Technik in Buchs angesiedelt wird. Damit ist der Standort Buchs gesichert und gestärkt. Das ist für uns sehr wichtig. Der Standort Buchs ist für uns strategisch sehr wichtig und wir müssen uns bemühen, dass er auch für die Zukunft für uns erhalten bleibt. Durch die Trägerschaft an der Ost ergeben sich für unser Land Mitwirkungsmöglichkeiten in Entscheidungsgremien einer Fachhochschule. Wir erhalten einen Sitz in der siebenköpfigen Trägerkonferenz und einen Sitz im fünfzehnköpfigen Hochschulrat. Auf der Seite 23 des Berichts und Antrags steht, dass kein Mitträger der neuen Vereinbarung-Ost mit Mehrkosten belastet wird. Das ist für unser Land sicher ein grosser Vorteil. Eine Steigerung der Kosten ergibt sich nur, wenn die Anzahl der Studierenden zunehmen wird oder würde. Liechtenstein profitiert somit sehr stark von der engen Zusammenarbeit mit der Schweiz im Hochschulbereich. Wir sind Mitglied in der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV) und in der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV). Diese Mitgliedschaften garantieren für unsere Maturandinnen und Maturanden den gleichberechtigten Zugang zu allen Schweizer Hochschulen und regeln die Zahlungskonditionen für Kantonsgrenzen überschreitende Studierende. Es ist bekannt, dass die Beiträge, welche wir für unsere Studierenden in der Schweiz bezahlen, bei Weitem die wahren Kosten nicht abdecken. Die einzelnen Kantone und der Bund tragen die restlichen Kosten. Aus den Protokollen der Finanzkommission und der APK können wir entnehmen, dass das Land über die FHV und die IUV etwa CHF 8,3 Mio. an die Schweiz bezahlt. Der Bund und die Trägerkantone übernehmen zusätzlich etwa CHF 14 Mio. bis CHF 16 Mio. für unsere Studierenden an den Fachhochschulen und an den Universitäten. Ich denke hier kommt uns die Schweiz sehr entgegen und wir können von ihr profitieren. Die Vereinbarung und der Bericht und Antrag sind für mich bis zu diesem Punkt stimmig, aber leider aber gibt es in dieser Vereinbarung auch einen Haken der gröberen Art. Das Problem betrifft die Besteuerung der liechtensteinischen Beschäftigten bei der neuen Fachhochschule Ost. Im Kapitel 2.4 wird dieses Problem beschrieben und ich kann mich deshalb kurzfassen: Trotz gemeinsamer Trägerschaft und trotz Übernahme von finanziellen Beiträgen durch Liechtenstein sollen die Angestellten aus Liechtenstein in der Schweiz besteuert werden. Das bedeutet eine Abkehr der bisher gelebten Praxis, was für die Angestellten eine grosse Einbusse bedeutet. Im Bericht und Antrag steht auf der Seite 18, dass bis anhin noch keine Einigung erzielt werden konnte.Nun haben wir am Mittwoch, vor zwei Tagen, erfahren, dass eine mündliche Zusage von Bern vorliegt. Bundepräsident Ueli Maurer hat gegenüber dem Regierungschef Adrian Hasler versichert, dass auch Bern die Vereinbarung so versteht, wie wir das tun. Damit ist garantiert, dass die Angestellten aus Liechtenstein auch weiterhin hier in unserem Land besteuert werden. Ich bitte den Regierungschef Adrian Hasler um aktuellere Informationen, falls es sie gibt. Ich bin sehr froh, dass Bern diese Haltung vertritt und kann gleichzeitig die Haltung des Kantons St. Gallen nicht nachvollziehen. Wir sind ohne Zweifel Träger der neuen Fachhochschule und die Interpretation von St. Gallen führt bei mir zu Unverständnis. Die Haltung des Kantons St. Gallen ist auch aus einem anderen Grund für mich nicht nachvollziehbar. Es handelt sich bei den Steuergeldern, die der Kanton mehr einnehmen würde, um einen vernachlässigbaren Betrag, wenn man das Gesamtbudget des Kantons St. Gallen in Betracht zieht. Für die einzelnen Betroffenen aber würden die finanziellen Einbussen aber sehr einschneidend sein. Ich habe mich vor dem Mittwoch gefragt, ob wir unter diesen Bedingungen der Vereinbarung-Ost zustimmen sollen oder nicht. Sollen wir einer Vereinbarung zustimmen, ohne dass wir die Antwort zur Besteuerungsfrage kennen?Folgende Überlegung habe ich mir gemacht, für unsere Studierenden an den Fachhochschulen oder Universitäten würde sich nichts ändern. Auf der Seite 14 können wir lesen, dass die Mitgliedschaften in der FHV und in der IUV nicht an die Trägerschaft einer Fachhochschule gebunden sind. Für unsere Jugendlichen würde eine Ablehnung keine Nachteile bringen, das ist für mich zentral. Das Land würde die Mitwirkungsmöglichkeiten in den Entscheidungsgremien der neuen Fachhochschule Ost verlieren. Wir wären nicht Mitglied der Trägerkonferenz und nicht Mitglied des Hochschulrats. Ich glaube, dass unsere Stimmen in diesen Gremien wichtig sind, auch wenn wir nur eine Stimme unter vielen sind. Ich bin überzeugt, dass unsere Stimmen für die langfristige Sicherung des Standorts Buchs wichtig sind. Auf die strategische Bedeutung von Buchs habe ich schon hingewiesen und deshalb sehe ich in diesem Zusammenhang einen Nachteil bei einer Nichtmitgliedschaft. Die Zusage von Bern macht eine Zustimmung zum Antrag der Regierung einfacher. Ich bin froh, dass ich die Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft nicht mehr abwägen muss. Und somit kann ich der Vereinbarung über die Ost zustimmen und auch der Vereinbarung über die Aufhebung der «Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs». Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Wie meine Vorredner bereits erwähnt haben, die bewährte 50-jährige Partnerschaft des Landes mit der NTB wird ausrangiert. Aufgrund der Zusammenlegung der im Bericht und Antrag aufgeführten St. Galler Fachhochschulen, die wegen der Auswirkungen des seit 2015 geltenden schweizerischen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes nötig wurde, ist die Vereinbarung neu zu regeln. Die Ostschweizer Fachhochschule Ost wird neu aufgegleist. Mit dieser Vereinbarung werden die Standorte Buchs, St. Gallen und Rapperswil gesichert und die NTB behält ihren grossen Stellenwert. Dieses Anschlussangebot müssen wir nutzen. Dadurch bleiben wir mit den hochstehenden Bildungsangeboten der Region weiterhin optimal vernetzt und können bei der Weichenstellung in der Bildungslandschaft mitgestalten. Zudem erzielt das lokale Aus- und Weiterbildungsangebot eine Sogwirkung auf zukünftige Arbeitskräfte, durch attraktive Rahmenbedingungen für Lehrende und Lernende wird das lebenslange Lernen gefördert, die Innovationskraft des Landes sowie die Arbeitsmarktfähigkeit des Einzelnen gestärkt. In der Regel beschäftigen wir in Liechtenstein einen grossen Anteil an hoch qualifizierten Mitarbeitenden, deren Rekrutierung und langfristige Bindung für den Wirtschaftsstandort essenziell ist. Da es in Zukunft vermehrt komplexe Aufgaben zu lösen gilt, erfordert dies die Bildung übergreifender Netzwerke. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei der Arbeit von Forschungs- und Bildungseinrichtungen in der umliegenden Region sowie dem einfachen Zugang zu Forschungsförderprogrammen zu. Liechtensteinische Unternehmen können im Regelfall gemeinsam mit schweizerischen Forschungsinstituten an KTI-Projekten mitarbeiten und durch solche Kooperationen von den Ergebnissen profitieren. Das Land verfügt heute über ein solides Angebot an Grundausbildung, einen sehr guten Zugang für Studierende zu Universitäten und Hochschulen in der Schweiz, in Österreich und Teilen Deutschlands sowie über eine sich dynamisch entwickelnde Universität Liechtenstein. Darüber hinaus sind sowohl die Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs (NTB) als auch das Forschungs- und Innovationszentrum RhySearch wichtige Bildungs- und Forschungseinrichtungen in der Region, welche wir erhalten und pflegen sollten. Es gilt unseren Wirtschaftsstandort und unser Land wettbewerbsfähig zu halten. Mit unseren Bildungsinstitutionen können wir wichtige Impulse setzen. Unsere Region zum Wohle der Bevölkerung weiterbringen und länderübergreifend Impulse setzen. Dies sind die übergeordneten Ziele der Politiker, die sich für mehr Lebensqualität in ihrem Umfeld zu engagieren haben. Deshalb sollten wir nicht zögern und mit einem klaren Ja die Einladung der Schweizer Kantone annehmen. Die Quellensteuerdiskussion ist für die Betroffenen begreiflicherweise ein gewichtiges Thema, die 14 Arbeitnehmer aus Liechtenstein, welche betroffen sind, hätten durch eine geänderte Verständigungsvereinbarung grosse finanzielle Einbussen. Bei der Ost ist eine gemeinsame Trägerschaft gegeben. Die Einbussen sind für den Staat, wie wir es gehört haben, Peanuts, für den Einzelnen hingegen gravierend. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass der Finanzminister in letzter Minute die Verständigungsvereinbarung mit unserem Nachbarn fixieren konnte, der für die liechtensteinischen Beschäftigten bei der Ost den Status quo in Bezug auf die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der NTB vorsieht. Ich hätte einen Wunsch an die neue Regierungsrätin Katrin Eggenberger: Die Aussenpolitik soll sich an den Bedürfnissen Liechtensteins orientieren und die Region in Zukunft noch stärker einbeziehen, weil es trotz des guten Verhältnisses zur Schweiz durch die Verweigerung der Grenzgängerbesteuerung vor einigen Jahren, dann der Besteuerung der in Liechtenstein lebenden Angestellten im St. Galler Gesundheitswesen, BZB und die lange auf der Kippe stehende Verständigungsvereinbarung Ostschweizer Fachhochschule zu Reibereien geführt hat. In der heutigen Ausgabe des «Vaterlands» ist auf der Titelseite zu lesen: «St. Gallen bremst BMS Liechtenstein aus». «Ab dem nächsten Schuljahr gibt es für Lernende aus St. Gallen kein Geld mehr.» Wir dürfen vor lauter Brüssel, Bern und unsere Eigenstaatlichkeit nicht aus den Augen verlieren. Unsere Region zum Wohle der Bevölkerung weiterbringen und länderübergreifend Impulse setzen - dies sind die übergeordneten Ziele der Politiker, die sich für mehr Lebensqualität in ihrem Umfeld zu engagieren haben. Es muss uns gelingen vom Modus «gleich lange Spiesse» in den Modus «gar keine Spiesse» zu wechseln. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Bevor ich mit dem Votum beginne, habe ich noch eine Zwischenfrage an den Herrn Regierungschef, und zwar hat Mario Wohlwend vorhin erwähnt, dass diese Verständigungsvereinbarung betreffend die Grenzgänger gerade vorhin vom Herrn Regierungschef Hasler fixiert worden sei. Meine Frage ist, ist das jetzt schon unter Dach und Fach oder ist der Stand noch so, dass das Telefonat der letzte Stand ist? Ich hätte gerne kurz eine Antwort. Denn je nachdem muss ich das Votum umformulieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Natürlich gebe ich Ihnen gerne die Antwort, Herr Abg. Elkuch, damit Sie Ihr Votum dann auch richtig halten können. Wie ich am Mittwoch informiert habe, ist es so, dass wir am Dienstagabend aus Bern die Rückmeldung erhalten haben, dass Bundespräsident Maurer unser Anliegen im konkreten Fall der Ost unterstützt. Und somit sollte die Verständigungsvereinbarung nach unserem Wunsch auch angepasst und die Ost als Institution mit gemeinsamer Beteiligung geführt werden können. Ich habe heute Vormittag nochmals eine Nachricht aus Brüssel vom ECOFIN erhalten und da wurde diese Aussage nochmals bestätigt. Aber wir haben im Moment noch nichts Schriftliches und die Verständigungsvereinbarung ist noch nicht unter Dach und Fach.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich kann hierzu noch ergänzen, dass ich am Mittwochabend Gelegenheit hatte, mich persönlich mit Bundespräsident Ueli Maurer zu unterhalten, und ich habe ihn natürlich auf diese Frage angesprochen und er hat mir seine Entscheidung so, wie sie jetzt von Regierungschef Hasler vorgetragen wurde, bestätigt. Und für mich gilt das Wort des schweizerischen Bundespräsidenten etwas, auch wenn die schriftliche Ausfertigung noch nicht da ist.Abg. Herbert Elkuch
Aus den drei St. Galler Fachhochschulen der FHO, nämlich der NTB, der Hochschule für Technik Rapperswil und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen, entsteht eine einzige Institution mit dem Namen Ost. Mit diesem Bericht und Antrag Nr. 119/2019 liegt betreffend die Einbindung von Liechtenstein die Vereinbarung zur Ost zur Übernahme vor. Das Fürstentum Liechtenstein sowie die Kantone St. Gallen und Graubünden errichteten unter dem Namen Neu-Technikum eine gemeinsame höhere technische Lehranstalt. Hauptinitiant war Christian Beusch, Buchs, der in Liechtenstein, von den Industriellen Max Auwärter und Gustav Ospelt unterstützt wurde. Der Landtag stimmte am 1. Juni 1967 diesem Gemeinschaftsprojekt zu. 1970 war dann die Eröffnung, bei der ich anwesend war. Für mich war damals die Entscheidung der Regierung und des Landtages richtig, nicht nur, weil ich einen technischen Beruf erlernte, sondern auch, weil eine Revolution in der Technik voraussehbar war. Es gab zwar noch keine Taschenrechner, aber die Mondlandungen zeigten die Entwicklungsmöglichkeiten der Technik. Dies traf dann auch zu, die Technik machte in einem damals unvorstellbaren Ausmass Fortschritte. Die Wirtschaft hat sich im Rheintal kräftig zu unseren Gunsten in die positive Richtung entwickelt, die NTB leistete einen wertvollen Beitrag.Ende der 60er-Jahre war unter den Jugendlichen eher ein positives Zukunftsdenken vorhanden, das heute teilweise - Stichwort: Klimastreiks - nicht mehr vorhanden ist. Der erreichte Fortschritt wird von Jugendlichen teilweise verurteilt, trotzdem aber rege konsumiert. Wie war es damals? Kein Handy, kein Schulbus, keine Flugreisen, kein Mama-Taxi? Dann etwas früher, anfangs der 60er-Jahre: kein Kühlschrank, kein Warmwasserhahn im Haus, kein Badezimmer, kein Vollwaschautomat, keine abgepackten Fertiggerichte, keine Snacks in Plastiktüten und Getränke in Dosen, Essen aus der Eigenproduktion, Gemüse, Obst, Mais und Kartoffeln.Nun, ganz unbegründet ist aber die heutige Unzufriedenheit unter etlichen Jugendlichen nicht. Die heutige Ausbeutung der Ressourcen dieser Erde ist bedenklich, es besteht Handlungsbedarf. Um den Folgen des Wohlstandes entgegenzuwirken, unter der Prämisse Arbeitsplätze, und damit den sozialen Frieden, im Weiteren die Eigenständigkeit des Landes zu erhalten, sind auch in Zukunft Fachhochschulen dringend notwendig. Die Entwicklung muss sich von der Wegwerfgesellschaft entfernen, zurück zu Produkten mit langer Lebenssauer, Nachhaltigkeit bezüglich Ressourcenverschleiss, Energieverbrauch, Umwelt und Klimabelastung. Eine Aufgabe, zu der Fachhochschulen einen Beitrag leisten können und auch müssen. Bei der Errichtung der NTB stand technischer Fortschritt im Vordergrund; mittlerweile ist eine neue Herausforderung dazugekommen: die Umwelt- und Klimaverträglichkeit. Ausbildungs- und Forschungs-möglichkeit ist eine wichtige Komponente für Innovativität, damit Motivation die junge Generation prägt. Die heutige Problematik ist eine andere wie 1970, sie ist aber lösbar. Der Zugang zu Forschung und Lehre begünstigt Lösungsfindungen, die einerseits umwelt- und klimaverträglich sind, anderseits den Wirtschaftsstandort Liechtenstein aufrechterhalten.
Zur Erreichung dieses Zieles muss der Zugang für Bildung und Forschung für Liechtensteiner gewährleistet sein. In diesem Sinne unterstütze ich die neue Vereinbarung für den Zugang zu den Fachhochschulen Ost in Buchs, Rapperswil und St. Gallen, damit die Zukunft durch motivierten Nachwuchs gesichert ist. Ich gebe dieser neuen Vereinbarung meine Zustimmung, obwohl die Vereinbarung einige kritische Punkte enthält. Der erste wäre der Hochschulrat. Der direkte Einfluss im Hochschulrat wird künftig kleiner sein. In der ursprünglichen Vereinbarung waren im Technikumsrat, das ist heute der Hochschulrat, vier Mitglieder aus Liechtenstein. In einer späteren NTB-Vereinbarung waren es dann noch zwei Sitze. Mit der zur Diskussion stehenden Vereinbarung-Ost erhält Liechtenstein noch einen Sitz in einem Gremium von 15 Hochschulräten. Die Vertretung im Hochschulrat für Liechtenstein wählt die Regierung. Die Präsidentin oder den Präsidenten des Hochschulrates bestimmt die Regierung des Kantons St. Gallen. Dann zur Trägerschaft: Seit 1968 ist Liechtenstein Mitträger der NTB. Mit der vorliegenden Vereinbarung wird die Fortsetzung der Trägerschaft an den Fachhochschulen gesichert. Für einen Kostenanteil von rund CHF 1,4 Mio. erhält Liechtenstein einen Sitz in der siebenköpfigen Trägerkonferenz und einen Sitz im fünfzehnköpfigen Hochschulrat. Dann der dritte Punkt, der Standortbeirat: Neu gibt es einen Standortbeirat. Die Standortbeiräte können in Belangen, die ihren Standort betreffen, dem Hochschulrat Anträge stellen. Art. 20 Abs. 1 in der vorliegenden Vereinbarung: «Der Hochschulrat wählt für die Standorte in Buchs, Rapperswil und St. Gallen je einen Standortbeirat von fünf bis sieben Mitgliedern, davon wenigstens ein Mitglied des Hochschulrates.» Da Liechtenstein mit nur einem Mitglied im fünfzehnköpfigen Hochschulrat vertreten ist, sind die Chancen für einen Standortbeirat eher klein. Hier wäre aus meiner Sicht angebracht, dass Liechtenstein als eigenständiger Staat ein Anrecht auf einen Sitz hat.Dann die Eigentumsregelung: Neu geregelt wird das Eigentum an den Immobilien, die bisher im Eigentum der NTB waren. Die im Eigentum stehenden Immobilien gehen entschädigungslos in das Eigentum des Kantons St. Gallen und nach der Übertragung stellt der Kanton St. Gallen der NTB die Immobilien gegen Entschädigung zur Nutzung zur Verfügung. Liechtenstein investierte über die Jahre einige Millionen und auch in jüngster Vergangenheit zugunsten der NTB. Lediglich die Reserven der NTB, rund CHF 1,5 Mio., werden an die Träger je nach Anteilen zurückgegeben. Liechtenstein bekommt nur einen kleinen Anteil davon.Dann der Punkt 5 zum Trägerbeitrag: Neu wird der Trägerbeitrag über einen Zuschlag festgelegt. Zum Studienbeitrag wird ein prozentualer Trägerbeitrag dazugeschlagen. Beispielsweise für den Fachbereich Technik und IT ist der Beitrag CHF 22'500 für das Studienjahr 2020/2021 und der Trägerzuschlag 62,49% - ergibt einen Trägerzuschlag von CHF 14'060. Zusammen mit dem Studienbeitrag dann CHF 36'560. Diese von mir hier erwähnte Summe ist höher als im Bericht und Antrag angegeben, sie basiert auf dem Beschluss der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren der Vereinbarungskantone vom 27. Juni 2019. Dann der letzte Punkt, und das war eigentlich der Hauptpunkt - er ist jetzt aber ein bisschen entschärft. Die Regierung hat da offensichtlich noch rechtzeitig, zumindest mündlich eine Zusage erhalten. Wenn wir jetzt über diese Vereinbarung abstimmen, denke ich mir, kann man davon ausgehen, dass diese Verständigungsvereinbarung dann auch tatsächlich zustande kommt. Sicher ist es allerdings nicht. Zurzeit arbeiten 14 Mitarbeiter in Buchs und eine der Regierung nicht bekannte Zahl in St. Gallen und Rapperswil mit Wohnsitz in Liechtenstein. Sie wissen noch nicht mit Bestimmtheit bei Annahme dieser Vereinbarung, wo sie steuerpflichtig sind. Da wäre vielleicht noch eine Zusatzfrage: In dieser Verständigungsvereinbarung, sind das dann nur diese Grenzgänger, die in der NTB arbeiten, oder werden da auch die anderen Fachhochschullehrer und Mitarbeiter begünstigt? Weil ich denke, es ist von grosser Wichtigkeit, dass in öffentlich-rechtlichen Institutionen in der Schweiz, die in unser Ausbildungs- und Gesundheitswesen eingebunden sind, Grenzgänger aus Liechtenstein mitwirken. Ich meine, in schweizerischen Institutionen, wo Leistungsträger und Investitionsbeiträge von Liechtenstein bezahlt werden, sollte die Regierung sorgen, dass die Steuerbelastung für Grenzgänger aus Liechtenstein nicht oder nur geringfügig höher als in Liechtenstein ist. Für eine gute Vernetzung des Wirtschaftsstandortes Ostschweiz-Liechtenstein ist in den von Liechtenstein genutzten öffentlich-rechtlichen Institutionen die Mitarbeit von Personen aus Liechtenstein von grösster Bedeutung. Das stärkt die Verbundenheit und die Gemeinsamkeit, die Pflege der sozialen und wirtschaftlichen Strukturen, den menschlichen Austausch, die Innovationskraft für unseren Arbeits- und Lebensraum. Dass dann also liechtensteinische Grenzgänger in der Schweiz erheblich mehr Steuern bezahlen müssen als schweizerische Grenzgänger in Liechtenstein, das ist irgendwie nicht in Ordnung. Das trifft auch für Grenzgänger aus Liechtenstein zu, die in schweizerischen Privatbetrieben mehr als 45 Tage auf Montage sind und nicht in Liechtenstein übernachten können. Diese werden vom Schweizer Fiskus kräftig zur Kasse gebeten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Zusammenführung der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs (NTB), der Hochschule für Technik Rapperswil und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften St. Gallen zur Ost - Ostschweizer Fachhochschule macht Sinn. Liechtenstein als einer der Träger der NTB sollte sich mit der vorliegenden Vereinbarung an dieser Ostschweizer Fachhochschule beteiligen. Die damit einhergehende Sicherung eines technischen Hochschulstandortes im Rheintal ist für unseren Wirtschaftsplatz von Bedeutung, was auch die nun 20-jährige Trägerschaft bei der NTB deutlich aufgezeigt hat. Unter dieser Prämisse steht es für mich ausser Frage, dass Liechtenstein der Ost beitreten soll. Doch bis dato gibt es noch ein ungelöstes Problem in Bezug auf die Besteuerung der in Liechtenstein ansässigen Personen, die als Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Ost angestellt sind oder sein werden. Bisher gibt es keine angepasste und unterzeichnete Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in Bezug auf die Ost als öffentlich-rechtliche Institution und somit auf die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Ost-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sieht vor, dass die zuständigen Behörden im gegenseitigen Einvernehmen bestimmen, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen unter die Bestimmung der Besteuerung im Wohnsitzstaat fallen. Die Verständigungsvereinbarung in Bezug auf die Fachhochschule Ost wurde bis dato nicht angepasst und das gegenseitige Einvernehmen in Bezug auf die Ost nicht unterschrieben. Dies führt zu einem erheblichen Nachteil für die bei der NTB beschäftigten Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind. Liechtenstein wird mit Annahme dieser Vereinbarung je nach Studierendenzahl und der Wahl der Studienrichtungen knapp CHF 1,5 Mio. pro Jahr an die Ost überweisen. Das Mitspracherecht dadurch ist sehr gering und geht nicht über einen Sitz von insgesamt 15 Sitzen im Hochschulrat hinaus. Darüber hinaus wird die Regierung Einsitz in die Trägerkonferenz nehmen können. In Bezug auf den Zugang der Auszubildenden an die Ost hat die Mitgliedschaft keine Auswirkung. Die Mitgliedschaften Liechtensteins bei der Interkantonalen Universitätsvereinbarung und bei der Interkan-tonalen Fachhochschulvereinbarung führen dazu, dass der Zugang von Liechtensteiner Studentinnen und Studenten an die Ost von der Mitgliedschaft bei der Ost nicht tangiert ist. Die Gefahr, dass bei einer Ablehnung der Mitgliedschaft der Standort der NTB in Buchs gefährdet sein könnte, schätze ich zumindest kurz- und mittelfristig als sehr gering ein. Dies, weil einerseits mit der Gründung der Ost die im Eigentum der NTB Buchs stehenden Immobilien entschädigungslos in das Eigentum des Kantons St. Gallen übertragen werden. Andererseits ist in der Abstimmungsbroschüre des Kantons St. Gallen unmissverständlich ausgeführt, dass alle drei Standorte beibehalten und alle drei Standorte mit Lehre und Forschung weitergeführt werden sollen. Dies ist ein Bekenntnis zum Standort Buchs.Somit kommt diese Mitgliedschaft zu vereinbaren zu einem grossen Teil einem Freundschaftsdienst gleich. Dieser ist gerechtfertigt, sind doch gute nachbarschaftliche Beziehungen und regionale Zusammenarbeit im Bildungsbereich wie in anderen Bereichen auch von grossem Vorteil. Freundschaften sind jedoch ein Geben und Nehmen. Momentan ist die Situation in Bezug auf die Mitgliedschaft Ost noch so, dass der Kanton St. Gallen gerne nehmen würde, aber es noch nicht sicher ist, ob er auch zu geben bereit ist. Die Besteuerung der in Liechtenstein wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Ost im Kanton St. Gallen und nicht mehr im Wohnsitzland, also in Liechtenstein, vorzunehmen wird finanziell spürbare Auswirkungen für die betreffenden Personen haben, die dadurch zumindest netto einiges weniger verdienen werden als heute. Auch wenn es momentan nur 14 Personen sind, die bei der NTB mit Wohnsitz Liechtenstein beschäftigt sind, liegt es in unserer Verantwortung, sich nicht nur für das Land Liechtenstein im Allgemeinen, sondern auch im Besonderen für die Menschen in Liechtenstein einzusetzen. Ich habe Mühe damit, dem Antrag der Regierung ohne abgeschlossene Abänderung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Steuerverwaltung Liechtensteins und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zuzustimmen. Ich erwarte nicht nur vom Bundesrat, sondern auch vom Kanton St. Gallen, dass er Hand reicht und grünes Licht für eine solche Vereinbarung gibt. Wie gesagt, es ist ein Geben und Nehmen, und es kann nicht sein, dass jene Personen, welche teilweise sogar in Führungspositionen zum Erfolg der NTB beigetragen haben und immer noch beitragen, grosse Nachteile wegen dieses Zusammenschlusses in Kauf nehmen müssen. Das ist auch nicht fair und hat meines Erachtens auch etwas mit Respekt zu tun, den ich in dieser Angelegenheit von St. Galler Seite vermisse. Nun gibt es zwei Wege, die möglich sind. Einer ist die Zurückweisung der Vorlage an die Regierung und diese mit dem Auftrag zu verbinden, wieder an den Landtag zu gelangen, wenn eine Einigung hinsichtlich einer Abänderung der Verständigungsvereinbarung zu dieser Sache unterschrieben wurde. Ein anderer Weg ist die Abänderung des Antrages der Regierung, damit die Zustimmung zum Beitritt nur Gültigkeit erlangt, wenn auch die Verständigungsvereinbarung dementsprechend angepasst wurde. Ich wollte die Regierung fragen, wie sie zu einer solchen Koppelung stehen würde. Denn damit würden wir auch ein Signal nach Bern und St. Gallen senden. Darüber hinaus stärken wir die Regierung in Bezug auf die momentan stattfindenden Verhandlungen. Wir müssen uns nichts vormachen, sollten wir heute diesem Beitritt ohne Einschränkung zustimmen, hätten die Schweiz und im Speziellen der Kanton St. Gallen gar keine Veranlassung mehr, eine solche Abänderung der Verständigungsvereinbarung einzugehen, da der Beschluss zur Mitgliedschaft vom Landtag gemäss Regierungsantrag und somit ohne Bedingungen gefällt wurde. Die Liechtensteiner Verhandlungsdelegation hätte keine Argumente mehr, die zu einem Umdenken in St. Gallen führen würden. Eine Koppelung des Beitritts an eine Verständigungsvereinbarung würde die Position der Regierung stärken und zugleich das Signal aussenden, dass wir der Ost beitreten möchten und diese Unterstützung finanziell stemmen möchten, aber dafür auch ein Entgegenkommen für jene Personen erwarten, welche sich teilweise seit Jahren für die NTB einsetzen. Dies ist, so glaube ich, unser gutes Recht. Abschliessend hätte ich noch eine Frage an die Regierung: Was würde es bedeuten, wenn wir der Ost beitreten, aber das St. Galler Stimmvolk Nein zu dieser Fachhochschule sagen würde, da ja Ende November diesbezüglich eine Volksabstimmung ansteht? Welche rechtlichen Auswirkungen hätte eine solche Konstellation? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich kann das Votum des Abg. Alexander Batliner in wesentlichen Punkten unterstützen, auch für mich geht es nicht, dass wir jetzt diese Vereinbarung durchwinken, ohne dass alles ausverhandelt ist. Diese mündlichen Zusagen aus Bern stimmen zwar optimistisch, aber es ist nicht alles in trockenen Tüchern. Ich darf auch daran erinnern, hier geht es um einen Präzedenzfall. Wenn dieser Präzedenzfall anders entschieden wird, dann wird es auch in Zukunft bei gemeinsamen Trägerschaften nicht anders rauskommen als in diesem Fall. Das heisst, dass Beschäftigte, die in Liechtenstein wohnen und dann einer Institution mit gemeinsamer Trägerschaft arbeiten, dann klar in der Schweiz besteuert würden, und ich denke, die bestehenden Abkommen sprechen zwar für unsere Interpretation, aber es ist ja jetzt nicht alles definitiv ausgehandelt und, wie gesagt, in trockenen Tüchern. Von daher gesehen ist mein Antrag nicht, dass wir hier eine Koppelung machen, weil das taktisch ungeschickt ist, wenn etwas gekoppelt wird oder unter einem Vorbehalt, sondern ich denke, wir haben noch genügend Zeit, diese Vorlage können wir an die Regierung zurückweisen. Die verbleibende Zeit bis zum Dezember-Landtag reicht aus, um diese Verständigungsvereinbarung definitiv mit dem Kanton St. Gallen respektive mit der Schweiz, offenbar ist ja Bern zuständig, zu unterschreiben. Mein Antrag ist daher: Rückweisung an die Regierung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wurde noch vom Abg. Herbert Elkuch gefragt, für welche Standorte diese Verständigungsvereinbarung Gültigkeit haben wird. Es ist so, dass die Verständigungsvereinbarung so ausgestaltet wird, dass die FHO, also die Nachfolgeorganisation der NTB, als öffentlich-rechtliche Institution mit gemeinsamer Beteiligung geführt werden soll. Das heisst, es würde dann alle Standorte umfassen, wobei nach meinem heutigen Kenntnisstand keine Mitarbeiter in Rapperswil oder in St. Gallen davon betroffen wären. Ich bin mir hier aber nicht ganz sicher. Dann zum Abg. Alexander Batliner, Sie haben eine mögliche Koppelung angesprochen. Ich erachte dies nicht als sinnvoll, weil hier doch etliche rechtliche Fragen auftauchen würden, je nachdem, wie das Ganze weiter ausgeht. Zudem möchte ich nochmals klarstellen, dass es hier keine Zustimmung formeller Art von St. Gallen braucht. Wichtig ist, dass wir die Zusage aus Bern haben, weil die Verständigungsvereinbarung zwischen dem SIF und unserer Steuerverwaltung abgeschlossen wird. Wenn hier die politische Rückendeckung vorhanden ist, dann glaube ich auch, dass die Verständigungsvereinbarung in dieser Form abgeschlossen werden kann. Ich vertraue hier ganz klar auf das Wort des Bundespräsidenten Ueli Maurer. Er hat das nicht nur einmal, sondern jetzt mehrfach in diese Richtung bestätigt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ich erlaube mir, hier einige persönliche Anmerkungen zu machen. Wie gesagt, wir sind ein Teil von sieben Trägern, es sind noch andere Kantone dabei. Ich habe im Oktober in einer Ostschweizer Zeitung gelesen, es werde dann das St. Galler Personalrecht gelten. Das hat mich auch, ich sage einmal, erstaunt. Ich denke jedoch, wir dürfen wegen dieser Frage Quellenbesteuerung nicht das übergeordnete Ziel vergessen, es geht wirklich auch um Zulassung und Dabeisein unseres Landes bei diesem wichtigen Projekt Ost, wo auch die NTB dabei ist. Noch eine persönliche Anmerkung dazu: Ich habe Mitte der 90er-Jahre eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Berufsberater gemacht, und parallel zur schulischen Ausbildung benötigte ich damals eine 60-Prozent-Arbeitsstelle in einer Berufsberatungsstelle. Von Liechtenstein habe ich eine Absage bekommen. Ich habe dann die Zusage aus Buchs, damals Sevelen, erhalten und konnte diese Arbeitsstelle antreten, habe 9,5 Jahre dort gearbeitet, war dabei sehr glücklich und habe Quellensteuer in St. Gallen bezahlt. Aber ich darf sagen, für mich hat es sich gelohnt und das Thema Quellenbesteuerung war für mich überhaupt kein Thema. Ich war einfach froh, konnte ich dort arbeiten und meine ersten Berufserfahrungen sammeln. Ich möchte damit einfach betonen, dass wir nicht nur das Thema Quellenbesteuerung bei diesem Bericht und Antrag anschauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich denke, wir alle haben das übergeordnete Ziel in den Augen, und ich denke, es gibt ja auch nur Befürworter für diese Vereinbarung, das steht ausser Diskussion. Trotzdem, denke ich, muss der Landtag über ein fertig verhandeltes Abkommen entscheiden können, wovon eben diese Verständigungsvereinbarung auch ein Teil ist. Ich werde daher an meinem Antrag auf Rückweisung an die Regierung, und das soll ja nicht negativ verstanden sein, festhalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich glaube, aus meinem Votum wurde klar, dass ich diese übergeordnete Dimension auch sehe, das steht ausser Diskussion. Ich erlaube mir jetzt eine kurze Replik auf Ihr Votum, Herr Abg. Georg Kaufmann: Der Unterschied zu Ihrer Anstellung damals in Sevelen und zur Anstellung an der NTB oder an dieser neuen Fachhochschule Ost ist eben, dass wir Mitträger sind. Wir tragen diese Fachhochschule mit, wir bezahlen Beiträge, wir bezahlen Beiträge für unsere Studierenden, das macht doch den grossen Unterschied. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich, wenn ich in die Schweiz gehe als Einzelperson und irgendwo arbeite, dass ich dort mich dem schweizerischen Steuerregime unterstelle. Das ist für mich klar, da gibt es für mich keine Diskussion. Aber hier geht es um Angestellte aus Liechtenstein, die an einer Institution arbeiten, die wir mittragen. Ich glaube, das ist eben die grosse Frage, auch die Krux, warum wir uns hier unterhalten, warum wir diskutieren. Das macht für mich den grossen Unterschied. Da bin ich schon froh, wenn wir klare Signale bekommen. Hier hätte ich dann auch noch eine Frage an den Regierungschef, wenn ich schon dran bin. Ich glaube, Sie haben gesagt, es ist noch nicht alles unter Dach und Fach. Das tönt jetzt ein bisschen anders als am Mittwochmorgen. Am Mittwochmorgen waren Sie für mich klarer und eindeutiger, haben gesagt, das ist so. Aber wenn es noch nicht unter Dach und Fach ist, dann entstehen bei mir jetzt eher wieder Zweifel. Vielleicht können Sie das noch einmal klarstellen - bitte schön. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Also ich denke, das übergeordnete Ziel ist primär das Wichtige. Aber jetzt so zu tun - wir haben eine mündliche Zusage, also das ist jetzt für mich kleinlich. Wenn man jetzt mit einer mündlichen Zusage so tut und auch noch auf die schriftliche wartet. Klar, wäre es besser gewesen, zum heutigen Zeitpunkt ein komplettes Paket zu haben. Aber ich denke, wir haben eine gute Beziehung mit der Schweiz, sie könnte in einigen Punkten, wie ich es in meinem Votum aufgeführt habe, besser werden, daran müssen wir arbeiten. Jetzt ist es die Frage: Wer macht den ersten Schritt? Ich denke, hier hat es auch eine Signalwirkung, wenn man das Wort eines Koalitionspartners oder eines Verbündeten in der Schweiz einfach ignoriert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte das persönlich auch unterstützen. Je nach persönlichem Empfinden werden die Beziehungen zum Kanton St. Gallen als betrübt bezeichnet. Ich glaube, heute können wir auch ein Zeichen von Eskalation oder Deeskalation setzen. Ich bin ganz klar für Deeskalation. Wir leben in dieser Region zusammen und auch die zukünftige Zusammenarbeit in dieser Region wird für uns sehr, sehr wichtig sein.Abg. Herbert Elkuch
Ich bin auch der gleichen Überzeugung, es ist von grosser Wichtigkeit, dass in öffentlich-rechtlichen Institutionen in der Schweiz, mit denen wir zusammenarbeiten, die in unser Ausbildungssystem, in unsere sozialen Einrichtung voll integriert sind, auch Liechtensteiner arbeiten. Wenn das mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen, das ja auf Gegenseitigkeit beruht, nicht zum Funktionieren kommt, dann werden wir einfach andere Wege einschlagen müssen. Wir können das auch von Liechtenstein aus irgendwie vergüten, dass wir dort attraktive Arbeitsplätze für unsere Leute haben, im Sinne der Zusammenarbeit. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Zum einen, Herr Regierungschef, ist, glaube ich, eine meiner Fragen untergegangen. Ich habe gefragt, welche Auswirkungen, auch rechtlichen Auswirkungen, ein Betritt zu dieser Vereinbarung hätte, wenn das St. Galler Stimmvolk an der Volksabstimmung Nein sagt? Gut, vielen Dank, dann warte ich diesbezüglich noch auf die Antwort. Ich kann dem Antrag des Abg. Erich Hasler einiges abgewinnen. Sicher spielt Vertrauen eine grosse Rolle und da ist eben doch auch schon der Fall eingetreten, Herr Abg. Mario Wohlwend, wir hatten schon andere Themen, die von Bern positiv bewertet wurden und bei denen Mitglieder der St. Galler Regierung diesbezüglich in Bern lobbyiert hatten, sodass es dann dort zu einem Meinungsumschwung kam, Beispiel Quellenbesteuerung. Es liegt nichts Schriftliches vor, es ist die Meinung des Bundespräsidenten in seiner Funktion als Finanzminister und Mitglied des Bundesrates, sie liegt mündlich vor. Das freut mich sehr, dass er das so sieht. Doch ich weiss nicht, was hier im Hintergrund unter Umständen noch zwischen St. Galler Regierung und Bundesrat dementsprechend für Gespräche stattfinden. Mir wäre es einfach wohler, wenn wir Klarheit hätten, dass dies so umgesetzt werden kann, dass die Verständigungsvereinbarung dementsprechend abgeändert werden kann, dass die Fachhochschule Ost darin aufgenommen werden kann, weil ich es einfach auch fair gegenüber diesen Personen finde, die sich für die NTB in den letzten Jahren eingesetzt haben, und dies in absoluter Führungsverantwortung. Soweit ich zurückdenken kann, ist der Rektor der NTB ein in Liechtenstein wohnhafte Person gewesen, auch vor dem jetzigen Rektor war ein Liechtensteiner dort federführend tätig, mit Herrn Josef Braun, so meine Erinnerung. Deshalb wäre es mir diesbezüglich schon wichtig, auch hier Klarheit zu haben. Ich glaube auch, dass die Rückweisung und die endgültige Beschlussfassung im Dezember ein gangbarer Weg wäre, um in dieser Sache Sicherheit zu haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Dem Abg. Mario Wohlwend kann ich nur etwas sagen: Vertrauen ist gut, Fakten sind besser. Das ist meine Auffassung und ich unterstütze auch den Abg. Alexander Batliner, der auch signalisiert hat, dass man diese Vorlage zurückweist. Ich denke, das ist ein völlig unspektakulärer Vorgang, damit hat die Regierung ja Zeit, das Ganze in den nächsten vier Wochen nochmals anzuschauen. Zu bedenken geben möchte ich auch noch, dass wir gerade heute in den Zeitungen lesen, dass aus dem benachbarten Kanton St. Gallen ja nicht nur positive Signale ausgesendet werden. Es geht hier um diese Berufsmittelschule und das gibt mir eben schon ein bisschen zu denken und stärkt eben nicht das Vertrauen in diese mündliche Zusage des Bundesrates Ueli Maurer, die ich gut verstehen kann, die ich auch positiv finde und begrüsse. Ich möchte aber trotzdem noch einmal zu bedenken geben, dass es hier schlussendlich nach Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz jetzt bei dieser Vereinbarung um einen Präzedenzfall geht. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass wir später, und ich denke, das ist auch im Interesse des Landes, dass wir wahrscheinlich auch in anderen Bereichen gemeinsame Trägerschaften eingehen oder uns beteiligen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man sich über kurz oder lang, das weiss man nie, an einer Spitalregion oder Spitallandschaft Ostschweiz beteiligen wird. Auch dann hätten wir eine gemeinsame Trägerschaft. Wenn jetzt dieser Präzedenzfall nicht in unserem Sinne respektive so, wie es eigentlich die bestehenden Vereinbarungen vorsehen, entschieden würde, dann hätte das auch einen negativen Einfluss auf alle zukünftigen potenziellen Trägerschaften, die wir mit schweizerischen Institutionen eingehen möchten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen oder schon bald Mittag, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte jetzt hier schon noch feststellen, dass es mir auch sehr wichtig ist, in diesem Doppelbesteuerungsabkommen Klarheit zu haben. Wir haben erst kürzlich erfahren, dass bilaterale Vereinbarungen sich nicht immer als sehr nachhaltig erweisen. Ich kann nur hoffen, dass dann die Vereinbarungen zwischen Regierung und Bundesrat sich dementsprechend positiv ausgestalten werden. Eventuell kann ja Liechtenstein dann schlussendlich bei einer Nichteinhaltung dieser Vereinbarung dann den Steuerdifferenzbetrag für diese liechtensteinischen Arbeitnehmer vielleicht übernehmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, im Grundsatz ist diese Vereinbarung unbestritten. Nichtsdestotrotz möchte ich der Regierung zu Seite 78 eine Frage zu den personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen stellen. Sie sprechen hier von keinen signifikanten systembedingten Mehrkosten. Was würde es aber bedeuten, wenn wir dieser Vereinbarung nicht beitreten würden, was wären dann die Minderkosten? Einfach, dass man diese Zahl einmal sieht. Ich bin explizit für diese Vereinbarung. Ich denke mir auch, wir leben in dieser Region, es ist ein Nehmen und ein Geben, von der NTB profitiert die ganze Region, da dürfen wir unseren Beitrag leisten. Ich möchte mich auch für die positiven Signale aus Bern bei Bundespräsident Ueli Maurer bedanken. Ich denke mir, das ist doch sehr schön, dass er uns diese Versprechung macht. Ich habe auch Vertrauen dazu. Ich möchte aber die Regierung trotzdem fragen, was spricht denn dagegen, diese Vereinbarung auf den Dezember-Landtag zu schieben. Wir haben es ja gehört, das St. Galler Stimmvolk wird erst demnächst noch darüber entscheiden und was spricht dann im Grundsatz dagegen, dies noch bis zum Dezember-Landtag zu verschieben. Das sind gut vier Wochen. Dann wäre diese Steuerthematik auch geklärt und dann ist es ein Traktandum von fünf Minuten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Danke für das Wort. Zwei Themen sind mir wichtig, einerseits ist die Frage: Hat Bern nun entschieden oder nur den Willen bekundet? Das wäre eine ganz zentrale Fragestellung. Denn soweit ich gehört habe, entscheidet Bern nach Rücksprache mit St. Gallen. Wenn aber Bern sich entschieden hat, dann gilt das Wort für mich, das ein Bundespräsident ausspricht. Das ist eine Nuance, die ich gerne gewusst hätte. Da geht es mir wie anderen. Dann eine zweite Fragestellung oder Bemerkung von mir, ich war lange Jahre in der BMS-Maturakommission, heute wird hier so getan, als die Information, die heute in der Zeitung steht - ich weiss nicht, warum die genau heute gekommen ist. Aber an sich gibt es da regionale Schulabkommen. Und was man wissen muss, dass der Kanton St. Gallen da verfährt wie mit anderen Kantonen. Wir sind jetzt leider oder zum Glück kein Kanton, aber in Zürich und in anderen Kantonen ist es auch üblich, wenn ein St. Galler in anderen Kantonen studieren will, dann kann er sich eine Kostengutsprache des Amtes einholen. Auch wenn sie das jetzt so suggerieren hier in diesem Zeitungsbericht, dass es nicht mehr möglich ist, wurde mir auch bestätigt, dass man nach wie vor, wenn man in St. Gallen wohnhaft ist und hier studieren will, hier die BMS machen will, das kann. Aber man muss sich die Gutschrift vorher beim Amt abholen. Klar die Liechtensteiner BMS ist sehr attraktiv, die Liechtensteiner BMS verfügt über die grössere Lektionenanzahl, hat ein weiteres Ausbildungsspektrum drin, mehr Inhalt und hat darum den Zugang zur Universität. Darum sind wir aus der Perspektive attraktiv und ein Magnet. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Also BMS wird nicht so heiss gekocht, wie es hier geschrieben wird. Und die Frage an die Regierung, wer entscheidet am Schluss? Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, es ist schon spannend, dass die Hauptfrage sich um die Besteuerung dreht und die zuständige Regierungsrätin noch gar nicht zu Wort gekommen ist. Ich möchte gerne die Frage von Eugen Nägele beantworten. Sie haben mich ja auf die Aussage angesprochen, dass ich ausgeführt habe, dass noch nicht alles unter Dach und Fach ist. Das ist so zu verstehen, dass die Verständigungsvereinbarung noch nicht unterzeichnet ist. Aber die Aussage des Bundespräsidenten Maurer ist glasklar. Das habe ich heute und auch am Mittwochvormittag schon ausgeführt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch nochmals ganz kurz auf die Geschichte eingehen. Wir haben von Beginn an diese Bedingung gestellt, dass die Nachfolgeorganisation der NTB in diese Verständigungsvereinbarung aufgenommen werden muss - das war für uns klar. Wir haben das mehrfach an verschiedenen Treffen bilateral, aber auch zwischen den Gesamtregierungen klar und unmissverständlich dargelegt. Wir haben auch dargelegt, dass, wenn diese Frage nicht geklärt wird respektive sich die Haltung des Kanton St. Gallens durchsetzt, das dazu führen könnte, dass diese Vereinbarung dann vom Landtag abgelehnt wird. So hat mich die Haltung der Regierung des Kantons St. Gallen doch sehr überrascht. Sie ist hier sehr kleinlich unterwegs und legt die Verständigungsvereinbarung sehr im Interesse St. Gallens aus und nicht im Gesamtzusammenhang. Ich bin deshalb wirklich froh, dass Bundespräsident Maurer am Dienstagabend diese Rückmeldung gegeben hat. Schlussendlich entscheidet er, weil es um eine Verständigungsvereinbarung auf Beamtenebene geht - genauso wie ich die Steuerverwaltung anweisen kann, diese Verständigungsvereinbarung für Liechtenstein zu unterzeichnen.Zum Abg. Erich Hasler, Sie haben jetzt zweimal von einem Präzedenzfall gesprochen. Das ist nicht ganz richtig. Es handelt sich um einen konkreten Einzelfall. Da geht es jetzt darum, wie diese Verständigungsvereinbarung interpretiert wird, hier haben wir unterschiedliche Ansichten zwischen St. Gallen und Liechtenstein. Für uns ist klar, dass wir Träger sind und mitentscheiden können. Und ebenfalls ist klar, dass wir einen sogenannten FHO-plus-Beitrag bezahlen. Gerade im technischen Bereich umfasst das einen Zuschlag von über 60% beim Schulgeld. Das heisst für uns, dass wir hier auch entsprechende Risiken mittragen. St. Gallen sieht das anders, sie sagen, dass wir wohl diesen FHO-plus-Beitrag bezahlen, aber schlussendlich am Ende des Tages uns nicht am Risiko beteiligen. Das ist für mich, wie ich schon ausgeführt habe, eine kleinliche Auslegung, die dem Gesamtzusammenhang und dieser Zusammenarbeit nicht gerecht wird. Ich denke, damit habe ich auch die Frage vom Abg. Daniel Oehry beantwortet. Bundesrat Maurer hat entschieden und das heisst für mich, dass das SIF entsprechend angewiesen wird, diese Verständigungsvereinbarung auch zu unterzeichnen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich freue mich sehr, dass ich heute aus Sicht des Bildungsministeriums diese Vorlage mit Ihnen behandeln kann. Denn dieser Vorlage geht neben den vorgelagerten wichtigen und besprochenen Aspekten ein intensiver bildungspolitischer Gestaltungsprozess voraus, an dem wir uns aus Liechtensteiner Sicht und auch ich mich persönlich sehr aktiv eingebracht haben. Denn die Hochschullandschaft hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt. Sowohl gesetzliche Rahmenvorgaben als auch strategische Überlegungen führten die Träger der drei in St. Gallen ansässigen Fachhochschulen Rapperswil, St. Gallen und Buchs zum Entschluss, die drei Fachhochschulen - HSR, FHS und NTB abgekürzt - in einer neuen und stärkeren Fachhochschule zusammenzuführen. Liechtenstein hat sich dabei von Anfang an sowohl für eine neue Fachhochschule als auch für die Stärkung und den Erhalt des Standortes Buchs eingesetzt. Denn seit 1968, dem Gründungsjahr der NTB, haben viele Menschen aus unserem Land an dieser Schule eine Ausbildung gemacht. Die Fachhochschule für Technik in Buchs (NTB) nimmt für unseren Wirtschaftsstandort eine wichtige Rolle ein, was sich auch in der Stellungnahme der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, welche Sie erhalten haben, eindrücklich zeigt. Die Fachhochschule fungiert als Magnet für qualifizierte Arbeitskräfte, denn die vielen jungen Menschen, die an dieser Fachhochschule studieren, werden nach ihrem Abschluss eine Arbeit im Rheintal suchen und finden. Betrachten wir die Studierendenzahl, so sehen wir, dass schon heute rund ein Drittel aller Fachhochschulstudenten unseres Landes an einer der drei Fachhochschulen im Kanton St. Gallen studiert. In der Stadt St. Gallen und in Rapperswil sind es jeweils gleich viele und zum Teil sogar mehr als in Buchs. Mit der Beteiligung und Mitwirkung in der Ost besteht die Möglichkeit, die wichtigen Studienangebote in Rapperswil, welche Architektur, Bau- und Planungswesen sowie Informatik und Elektroniktechnik beinhalten, und in St. Gallen Wirtschaft, Soziale Arbeit, Gesundheit und Architektur mitzugestalten. Als Ausdruck der sehr vertrauensvollen und guten Zusammenarbeit Liechtensteins mit der Schweiz im Bildungssektor zeigt auch der Blick auf die vielfältige Zusammenarbeit, die zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Bildungssektor besteht, dass ein Engagement als Träger einer Schweizer Fachhochschule sehr bedeutsam für uns ist. Die Trägerschaft stärkt und vertieft die bereits bestehenden engen Verflechtungen des liechtensteinischen und schweizerischen Bildungsraums, welcher zuletzt den Schülerinnen und Schülern aus Liechtenstein zugutekommt.Ich möchte nun auf die Fragen der einzelnen Abgeordneten eingehen. Der Abg. Herbert Elkuch hat einige Zahlen in Bezug auf die Relevanz aufgeführt, wie wir in der zukünftigen Trägerschaft mitwirken können. Ich möchte auch diese Zahlen in ein Verhältnis bringen. Im Hochschulrat der neuen Schule Fachhochschule Ost erhält Liechtenstein mit einem von 15 Sitzen, also wir haben einen Sitz von 15, 7% der Stimmen. In der Trägerkonferenz erhält Liechtenstein mit einem von sieben Sitzen 14% der Stimmen. Der Anteil an den Gesamtkosten, die sich hier im Range von CHF 180 Mio. bis CHF 200 Mio. bewegen, beträgt 0,7%. Der Anteil an den Trägerbeiträgen beträgt 1,9% von CHF 63 Mio. Mir ist es wichtig, dass man diese Zahlen wirklich objektiviert und in einen Zusammenhang stellt. Auch haben Sie ausgeführt, dass die Chance klein ist, dass Liechtenstein in einem Standortbeirat vertreten sein könnte. Es ist klar und im Interesse auch von den Standorten sicherlich gerade auch im Bereich der Technik, wo Liechtenstein sehr eng und vernetzt mit der NTB zusammenarbeitet, dass auch Liechtenstein in diesen Standortbeiräten aktives Mitspracherecht haben wird. Sie haben dann noch bezüglich der Investitionen ausgeführt, die Liechtenstein bereits getätigt hat in Bezug auf die NTB Buchs, haben hier auch die richtigen Summen aufgezählt, wo wir hier uns schon beteiligt haben. Hier ist festzuhalten, dass anders als bei privaten Immobilieninvestitionen diese Investitionen nie das Ziel hatten, eine finanzielle Rendite abzuwerfen. Die Intention war und ist, den Standort Buchs zu fördern, die Wirkung dieser Investition bleibt erhalten, unabhängig davon, ob die Immobilien im Eigentum der NTB oder des Kantons St. Gallen, der ja auch die Mehrkosten in Zukunft übernehmen wird, stehen.Dann möchte ich auf die Fragen des Abg. Alexander Batliner eingehen. Sie haben in Ihrem Votum im Zentrum immer wieder genannt, es ist ein Geben und Nehmen. Auch hier könnte ich natürlich sehr, sehr viele Aspekte ausführen, wo wir ebenfalls wieder Zahlen in den Vergleich setzen könnten, wie wir zusammen mit der Schweiz eben im Bildungsbereich zusammenarbeiten. Ich möchte nur einige beispielhafte Zahlen nennen. Der FHV-Beitrag, der heute viel benannt wurde, finanziert nur circa einen Drittel oder die Hälfte der Vollkosten, den Rest zahlen die Träger und der Bund. Liechtenstein bezahlt im Kontext der FHV CHF 4,3 Mio. pro Jahr und an die IUV (Universitätsvereinbarung) CHF 4 Mio. pro Jahr. Die Vollkosten sind aber weit höher und liegen bei circa CHF 7 Mio. bis CHF 8 Mio. pro Jahr. Liechtensteiner studieren gratis an der ETH und an der EPFL und es ist wirklich Usus auch in der Schweiz, dass, wenn dort Kantone, aber jetzt auch in unserem Fall das Land keine eigene Fachhochschule hat, es wichtig ist für den Bildungsstandort, dass man dann eben Träger von einer Fachhochschule ist. Also es ist auch sehr Usus in der Schweiz, wenn im Kanton keine eigene Fachhochschule vorhanden ist.Sie haben mich dann gefragt, was es für eine Auswirkung hätte, wenn St. Gallen bei dieser Abstimmung Nein sagen würde. Ich möchte vielleicht nochmals kurz zusammenfassen, um was es bei dieser Abstimmung in den kommenden Wochen in St. Gallen geht. Es ist eine Volksabstimmung, denn St. Gallen hat neu in dieser Ost deutliche Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Staatsbeitrag zu tragen, bisher CHF 46,220 Mio. und neu CHF 49,505 Mio., es sind also rund CHF 3,2 Mio. Mehrkosten. Insgesamt werden für die Finanzierung der Ost CHF 67'888'100 benötigt. Im Kanton St. Gallen ist die Abstimmung deshalb nötig, weil bei einer wiederkehrenden Ausgabe von über CHF 1,5 Mio. eine Volksabstimmung erforderlich ist. Es gibt keinen erkennbaren politischen Widerstand im Kanton St. Gallen, weshalb wie gesagt bereits alle anderen Kantone der Trägerschaft bereits seit Längerem zugestimmt haben und wir der Meinung sind, dass eine Verschiebung des Traktandums alleine aufgrund dieser bekannten Voraussetzung nicht empfehlenswert ist. Dann fragen Sie, was passieren würde, wenn die Abstimmung negativ ausfallen würde. Hier kann man zurückmelden, also die Vereinbarung kommt zustande, auch wenn jetzt die Abstimmung negativ wäre, dann müsste man einfach, wie das Budget konzipiert werden muss in dieser Ost, dann neu verhandeln. Also das wäre eine Budgetfrage in Bezug auf die Investitionen. Aber wie gesagt, von dem geht derzeit niemand aus. Dann haben Sie, Herr Abg. Wendelin Lampert, die Frage gestellt, was denn grundsätzlich gegen das Verschieben spreche. Hier möchte ich einfach festhalten, wie ich das bereits am Montag gesagt habe, neben dem, dass wir einer neuen Vereinbarung zusagen, muss die alte Vereinbarung aufgehoben werden. Und hier möchte man als Vereinbarungspartner eine fristgerechte Erledigung ermöglichen, denn aufgrund der engen Zusammenarbeit im Bildungsbereich wie in vielen wichtigen anderen Dossiers ist es wichtig, dass wir auch als verlässlicher Partner gelten und diesen wichtigen Entscheid nicht auf den letztmöglichen Termin vertagen. Es kommt auch hinzu, wenn wir erst im Dezember entscheiden würden, diese Vorlage ist einer Referendumsfrist ausgesetzt und es müsste dann sehr wahrscheinlich ein rückwirkendes Inkrafttreten beantragt werden, was wir natürlich vermeiden möchten. Denn aus bildungspolitischer Sicht ist diese Vorlage schon bereits seit einigen Monaten fertig ausgearbeitet.Sie haben dann noch gefragt, Herr Abg. Wendelin Lampert, was es mehr kosten würde, wenn wir nicht beitreten würden. Das wären weniger Kosten, es wären Einsparungen von CHF 0,4 Mio. Aber das ist nur der monetäre Betrag und wird natürlich dem nicht gerecht, was in der Gesamteinschätzung bezüglich Geben und Nehmen relevant ist. Dann haben Sie in Ihrer Diskussion, zuletzt der Abg. Daniel Oehry, den Presseartikel heute bezüglich BMS genannt. Hier möchte ich mich sowohl Ihrer Frage wie auch Ihren Aussagen anschliessen, sehr geehrter Herr Abg. Oehry. Ich weiss nicht, warum dieser Artikel genau heute kommt, und ich möchte auch hier ausdrücklich festhalten, dass es nicht eine Intention ist, dass St. Gallen jetzt hier Liechtenstein schaden möchte. Es ist eine Praxis, die geltend ist in der Schweiz und auch unter den Kantonen so gelebt wird. Es ist wichtig festzuhalten, dass wir trotzdem sehr eng mit St. Gallen weiterhin zusammenarbeiten werden. Die Zusammenarbeit mit St. Gallen auch im BMS-Bereich ist weiterhin sehr gut und gehört nicht in den Kontext von dieser Diskussion. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Zu ihrer Orientierung, sollte sich bis 12:30 Uhr kein Ende der Beratungen abzeichnen, werde ich dann für eine Mittagspause unterbrechen.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für die Ausführungen der Regierung. Herr Regierungschef, ich bin jetzt schon überrascht über Ihre Aussage, dass Sie sagten, dass diese Abänderung der Verständigungsvereinbarung eine Bedingung gewesen sei, und nun uns ein Bericht und Antrag vorgelegt wird, der anscheinend eine Bedingung der Regierung noch nicht beinhaltet. Frau Regierungsrätin Hasler, also Ihre Aussagen in Bezug auf eine mögliche negative Volksabstimmung im Kanton St. Gallen, die haben mich schon überrascht. Anscheinend sind die Auswirkungen grösser, als ich vermutet habe, wenn es gerade um die Budgetfrage geht. Das heisst nämlich auch, wenn der Kanton St. Gallen, ich gehe zwar nicht davon aus, aber es könnte ja sein, wenn das Stimmvolk des Kantons St. Gallens Nein zu dieser Vereinbarung sagt, dass die Kosten für unser Land dementsprechend ansteigen würden, wenn die Vereinbarung trotzdem zustande kommen würde. So habe ich Sie zumindest verstanden. Was von meiner Seite aus nicht als Argument gelten darf, ist die Inkrafttretung und die von Ihnen genannte Referendumsfrist, sollte man dies auf den Dezember verschieben. Wenn wir heute zustimmen und nächste Woche das Referendum ergriffen wird, werden Sie den 1. Januar auch nicht einhalten können. Um dies sicherstellen zu können, hätte diese Vorlage früher in den Landtag gelangen müssen. Dann nur noch eine Aussage zu Ihrer Aussage in Bezug auf Geben und Nehmen und Ihren Beispielen: Mir ist schon bewusst, wie viele Vorteile wir im Bildungsbereich mit der Schweiz für alle Bereiche ziehen. Ich sehe auch, dass die Schweiz auch sehr viel gibt in dieser Sache. Deshalb habe ich mich in meinem Votum auf das Geben und Nehmen jeweils bewusst auf diese Fachhochschule Ost bezogen und nicht auf die gesamten oder mehreren Vereinbarungen mit der Schweiz im Bildungsbereich, das möchte ich nur noch zur Klarstellung nochmals untermauert haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, Danke für das Wort. Nur eine ganz kurze Meldung von meiner Seite. Ich bedanke mich für die Ausführungen bei der Bildungsministerin und möchte mich auch beim Regierungschef für die klaren Worte bedanken, die ich gehört habe. Es steht ausser Zweifel, dass das Wort eines Bundespräsidenten einen grossen Wert hat. Also wenn Sie das so sagen, ist es für mich klar, da gibt es keine Diskussion, also vielen Dank. Und zum heutigen Artikel in der Zeitung möchte ich noch sagen, ich denke, der Kanton St. Gallen bestraft vor allem auch seine Studierenden. Liechtenstein bietet eine Alternative zur Schweiz, die sich klar und deutlich unterscheidet. Liechtenstein bietet auch einen Zugang zu Hochschulen, die die Schweiz nicht bietet. Also hier denke ich, straft der Kanton auch seine eigenen Jugendlichen. Das verstehe ich nicht. Aber das ist ein anderes Thema, damit schliesse ich. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch ganz kurz auf das Votum des Abg. Alexander Batliner eingehen. Sie haben meine Aussage betreffend die Bedingung angesprochen und gefragt, warum dann dem Landtag ein Bericht und Antrag vorgelegt wird. Uns war es wichtig der St. Galler Regierung von Beginn an klar und deutlich aufzuzeigen, dass für uns dieser Punkt elementar ist. St. Gallen hat trotz dieser ganzen Diskussionen kein Einsehen gehabt und deshalb war für uns die Frage in der Regierung, ob wir nun diesen Bericht und Antrag dem Landtag vorlegen sollen oder nicht. Es war eine Frage der Güterabwägung. Wir haben uns dann in der Folge dafür entschieden, dem Landtag den Bericht und Antrag vorzulegen, den Druck weiterhin aufrechtzuerhalten, und haben im Bericht und Antrag auch Ausführungen auf rund zweieinhalb Seiten gemacht, wo wir die Problematik bewusst transparent dargelegt haben. Damit wollten wir auch dem Landtag sämtliche Informationen offenlegen, damit er weiss, wie der Stand aktuell ist. Und schlussendlich ist es eine Entscheidung des Landtages, ob er unter diesen Voraussetzungen dieser Vereinbarung zustimmen will oder nicht. Aufgrund der Rückmeldungen aus Bern, wir haben es schon mehrfach diskutiert, hat sich diese Problematik für mich gelöst. Deshalb sehe ich keinen Hinderungsgrund, heute diesem Antrag der Regierung zuzustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Zur Frage, was denn passiert, wenn der Kanton St Gallen jetzt doch nicht zustimmt, würde ein Blick in den Vertrag eigentlich ausreichen. Dann passiert eigentlich nur das, dass der Vertrag nicht in Kraft tritt. Es steht halt so in der Vereinbarung drin. Ein Blick hinein zeigt: «Diese Vereinbarung wird rechtsgültig, wenn wenigstens der Kanton St. Gallen und zwei weitere Träger beigetreten sind.» Wenn St. Gallen nicht beitreten würde, wäre das Ganze obsolet. Im Übrigen meine ich schon aufgrund der Zusammenarbeit mit der Schweiz in extrem vielen Belangen - ich erinnere daran, dass wir über 100 Staatsverträge und Absprachen mit der Schweiz haben, und diese sind in der überwiegenden Mehrheit zu unserem Wohl und zu unserem Nutzen. Ich glaube schon, dass wir als Landtag nach dieser Diskussion, aus der sehr viel Misstrauen auch gegenüber unseren Partnern in der Schweiz gesprochen hat, am Schluss ein klares Signal des Vertrauens nach St. Gallen, zu den übrigen Kantonen, auch nach Bern hin schicken sollten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Geschätzter Kollege Wenaweser, Sie sprechen mir aus der Seele. Ich denke auch, sehr viel Misstrauen habe ich hier gehört. Wir vergessen hin und wieder unser Verhältnis zu unserem Nachbarn, der Schweiz. Wir haben eine Währungsunion, eine Zollunion und zahlreiche Aufgaben, die die Schweiz für uns übernimmt. Dass man hier so die Rute ins Fenster stellt, kann ich eigentlich nicht verstehen. Im Grunde genommen ist es ja ein Segen für uns, dass wir unsere Lernenden in die Schweiz schicken können. Ich denke, wenn wir die Zusage eines Bundespräsidenten als nicht vertrauenswürdig ansehen, dann haben wir wirklich ein Problem. Ich glaube, diese Stimmung sollten wir nicht nach aussen schicken. Ich glaube auch, dass wir ein klares Signal senden müssen und hier auch dankbar sein dürfen, dass wir hier überhaupt mitmachen dürfen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag des Abg. Erich Hasler zuwenden. Er beantragt Rückweisung der gegenständlichen Vorlage an die Regierung. Wer dem Antrag des Abg. Erich Hasler die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
5 Stimmen, damit wurde dem Antrag nicht zugestimmt. Wir können uns somit dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle der Vereinbarung über die Ost - Ostschweizer Fachhochschule vom 15. Februar 2019 sowie der Vereinbarung zur Aufhebung der ‹Vereinbarung über die Hochschule für Technik Buchs› vom 12. März 2019 seine Zustimmung erteilen.» Wer dem Antrag der Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mir 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 36 abgeschlossen und machen jetzt eine Mittagspause bis 14 Uhr. Mittagspause (von 12:30 bis 14 Uhr)
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