Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter (Nr. 109/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 37: Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 109/2019 und steht zur Diskussion. Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Durch das Gesetz vom 17. Dezember 1981 über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und Ad-hoc-Richter wird die Höhe der Sitzungsgelder festgelegt. Insgesamt sind über 50 Kommissionen mit unterschiedlichstem Wirkungskreis tätig, welche unter anderem die Regierung oder auch die Abteilungen der Verwaltung beraten oder Fachausschüsse bilden. Seit 2002 betragen die Entschädigungen für alle Kommissionsmitglieder, ausser für Landes- oder Gemeindeangestellte, die aufgrund ihres Aufgabenbereiches in eine Kommission bestellt wurden, CHF 250 für den ganzen Tag und CHF 150 für einen halben Tag. Nach 16 Jahren sollen nun die Sitzungsgelder einerseits um die Teuerung, was eine Erhöhung um 6,4% seit April 2002 bedeutet, und andererseits um die Vorbereitungszeit auf eine Sitzung vergütet werden. Die Anforderungen an die Kommissionsmitglieder sind in den letzten 16 Jahren gestiegen und dadurch auch die Vorbereitungszeit auf eine Sitzung. Dafür sollen zusätzlich 50% der Sitzungszeit mit einem Stundensatz von rund CHF 30 berechnet werden. Für eine halbtägige Sitzung von drei Stunden werden 1,5 Stunden Vorbereitungszeit verrechnet, für einen ganzen Tag sechs Stunden plus drei Stunden Vorbereitungszeit. Neu wird nun für den halben Tag CHF 180 und für einen ganzen Tag CHF 280 vergütet. Die finanzielle Auswirkung hält sich mit dieser Erhöhung der Sitzungsgelder im Rahmen von mindestens CHF 30'000 bis maximal CHF 33'100 während drei Jahren. Die Erhöhung der Sitzungsgelder unterstütze ich, damit sich weiterhin engagierte Personen für diese wichtige Arbeit zur Verfügung stellen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Stv. Abg. Rainer Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eine halbprivate Frage, und zwar: Es hat ein Schreiben gegeben von der Stabsstelle Finanzen an die Finanzkommission, wo es darum geht, wie ein Gemeindevorsteher zu beurteilen ist bei den Sitzungsgeldern. Also die Frage lautete: «Gelten Gemeindevorsteher als Gemeindeangestellte und erhalten diese beispielsweise für die Tätigkeit im Jagdbeirat eine Kommissionsentschädigung?» Dann lautet die Antwort: «Nach geltendem Verständnis sind Gemeindevorsteher keine Gemeindeangestellte. Als Gemeindeangestellte gelten die Mitarbeitenden der Gemeinde als solche, Kindergärtner/-innen, Primarschullehrer/-innen. Damit ist einem Vorsteher für seine Tätigkeit in einer Kommission oder Beirat, wie der Jagdbeirat, eine Entschädigung auszubezahlen.» Meine Frage ist: Ich bin als Vorsteher in der Kommission Feuerwehrkoordination Liechtenstein tätig als Vertreter der Gemeinden. Diese Kommission ist aber nicht im Staatskalender aufgeführt. Bin ich jetzt bezugsberechtigt oder nicht? Und wenn ja, dann würde ich nachher bei der Abstimmung in den Ausstand treten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch kurz präzisieren, was die Ausführungen im Antwortschreiben der Stabsstelle Finanzen anbelangt. Hier ist ja ausgeführt, wie Sie richtig zitiert haben: «Als Gemeindeangestellte gelten die Mitarbeitenden der Gemeinde», der weitere Passus, «als solche, Kindergärtner/-innen und Primarschullehrer/-innen.» Kindergärtnerinnen und Primarschullehrerinnen gehören jedoch nicht dazu. Das sind keine Gemeindeangestellten, sondern eben Angestellte des Schulamtes - dies zur Präzisierung.Dann zu Ihrer konkreten Frage: Das müsste ich im Detail abklären. Wir können das auf die 2. Lesung entsprechend auch nochmals prüfen. Ich gehe davon aus, dass Sie als Gemeindevorsteher Anspruch haben, bin mir aber nicht ganz sicher. Landtagspräsident Albert Frick
Wir kennen ja keine zwingende Ausstandsregel, Sie müssen also nicht zwingend in den Ausstand treten. Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn nicht, können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor.Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldung, somit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 37 erledigt.
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