Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) (Nr. 44/2019) [1. Lesung: 10. Mai 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 136/2019); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15: Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes. Diese Vorlage wurde am 10. Mai 2019 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 136/2019. Wir können mit der Lesung durch Artikelaufruf beginnen. Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Sachüberschrift sowie Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 14c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 Abs. 2 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 Abs. 2 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 16 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie Abs. 1bis, 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. c sowie Abs. 1bis, 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 16b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Entschuldigung, Herr Abg. Thomas Rehak, hat sich Ihre Wortmeldung auf diesen Artikel bezogen? Bitte melden Sie sich zu Wort, ich werde allenfalls die Abstimmung wiederholen lassen.Abg. Thomas Rehak
Ja, besten Dank. Art. 18 Abs. 1 und 2, bin ich am richtigen Ort? Beim Abs. 2, da spricht man ja vom Radfahren: «Wer an einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder an einer Sucht leidet, die das sichere Radfahren ausschliesst, darf nicht Rad fahren. Die Regierung kann einer solchen Person das Radfahren verbieten.» Hierzu möchte ich gerne von der Regierung wissen, ob man unter Radfahren hier das Radfahren auf öffentlichen Strassen versteht oder generell. Auf privaten Plätzen, denke ich nicht, dass man das verbieten soll. Das war meine Frage, von was spricht man hier. Hier spricht man generell vom Radfahren, wenn eine Person eine körperliche Krankheit hat, die vielleicht das sichere Rad fahren auf öffentlichen Strassen nicht zulässt, dann ist ja das vielleicht möglich auf einem privaten, in einer geschützten Umgebung. Hier lese ich den Artikel so, wie wenn das generell gültig wäre. Ich glaube das würde dann zu weit gehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Möchte sich die Regierung dazu äussern?Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich hätte jetzt die gleiche Interpretation, aber ich weiss nicht, was damals, als das so geschaffen wurde, die wirkliche Intention war. Da müsste man in die Materialien reinschauen, aber ich hätte die gleiche Interpretation.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. In Art. 1 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes ist diese Frage klar beantwortet: «Dieses Gesetz ordnet den Verkehr auf den öffentlichen Strassen sowie die Haftung und die Versicherung für Schäden, die durch Motorfahrzeuge, Fahrräder oder fahrzeugähnliche Geräte verursacht werden.» Die Frage ist damit beantwortet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Herr Abg. Thomas Rehak ist damit Ihre Frage beantwortet? Wir müssen die Abstimmung nicht wiederholen trotz Ihrer Wortmeldung. Wir können weiterlesen.Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Abs. 1: «Wer das vierzehnte Altersjahr vollendet hat, darf Tierfuhrwerke führen.» Also ich nehme an, es ist ohne irgendeine Prüfung und da ist auch die Grösse nicht festgelegt. Also es kann ein Sechsspänner sein, mit einem grossen Vierradanhänger? Das ist die Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte einfach festhalten, dass wir uns in einer 2. Lesung befinden und eigentlich keine Fragen mehr zulässig sind und ansonsten einfach Anträge gestellt werden müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Also eine Verständnisfrage, über was wir abzustimmen haben, denke ich, ist schon zulässig. Ansonsten wäre ja die 2. Lesung völlig überflüssig.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bitte den Abg. Herbert Elkuch, die Frage mir nochmals so zu erklären, damit ich versuchen kann, sie zu beantworten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Der Abs. 1: «Wer das vierzehnte Altersjahr vollendet hat, darf Tierfuhrwerke führen.» Also wer das vierzehnte Altersjahr vollendet hat, kann ohne irgendwelche Prüfung Tierfuhrwerke führen. Und auch die Grösse dieser Tierfuhrwerke ist nicht festgelegt. Also ich habe gesagt, das kann ein Sechsspänner sein mit einem oder zwei grossen Anhängern. Ist das so zu verstehen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Dann habe ich Sie richtig verstanden, Herr Landtagspräsident, Sie sind der Ansicht, dass in der 2. Lesung Auslegungsfragen jeglicher Art zulässig sind?Landtagspräsident Albert Frick
Wir sollten einfach nicht päpstlicher als der Papst sein. Ich glaube, einmal eine Frage zur Klärung, die allenfalls hilft bei der Abstimmung, sollte schon möglich sein meines Erachtens.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte einfach zuerst dazu ausführen, dass die Anpassung, die wir hier vorgenommen haben, ja keine Neuschaffung des Gesetzes ist, sondern wir passen an, dass Kinder vorher im Vorschulalter quasi keine Tierfuhrwerke führen durften. Jetzt legen wir es eben fest, damit es eben sicher ist oder klar ist, mit diesen 14 Jahren klar ist. Das haben wir im Bericht und Antrag auch ausgeführt, warum wir diese Anpassung machen. Dass es eben klar ist, weil Vorschulalter ein bisschen ein unbestimmter Begriff ist. Das ist einmal dazu auszuführen. Und es ist so, dass die geführt werden dürfen, wenn man 16 Jahre alt ist, davor aus Sicherheitsgründen entsprechend nicht. Die Grösse ist hier nicht festgelegt, insofern wenn Sie es schaffen, auch mit einem Sechsspänner zu fahren, dann ist das so.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Art. 20 ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung, wir lesen weiter. Art. 23 Abs. 3 Bst. f und g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 3 Bst. f und g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 29 Abs. 2a und 2b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 29 Abs. 2a und 2b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Ich stelle einen Abänderungsantrag von Art. 30 des Strassenverkehrsgesetzes im Sinne von Art. 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein. Anlässlich der 1. Lesung zur Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes bin ich auf einen Vorschlag von verschiedenen Gemeinden eingegangen, den sie im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser Gesetzesvorlage eingebracht haben. Konkret wurde vorgeschlagen, Art. 30 - «Geschwindigkeit» - insofern zu ergänzen, dass innerorts auf Antrag und in Absprache mit der jeweiligen Gemeinde eine allgemeine beziehungsweise generelle Höchstgeschwindigkeit von 30, 40 oder 50 Stundenkilometer festgelegt werden kann, welche sowohl für Gemeindestrassen als auch für Landstrassen gelten kann. Darüber hinaus habe ich verschiedene Fragen an die Regierung zu dieser Thematik gestellt. Einzelne Fragen wurden vom Verkehrsminister direkt beantwortet, bei anderen Fragen wurde die Beantwortung auf die 2. Lesung angekündigt. Ich habe mir deshalb im Mai-Landtag vorbehalten, je nach den Antworten auf meine Fragen einen Abänderungsantrag von Art. 30 des Strassenverkehrsgesetzes einzubringen. Die Debatte im Mai-Landtag zeigte, dass das Thema Höchstgeschwindigkeit innerorts für viele Abgeordnete wichtig ist und allenfalls eine Abweichung zur schweizerischen Gesetzgebung angezeigt wäre. Auch betonte der zuständige Verkehrsminister, dass er grundsätzlich grosses Verständnis für das Anliegen habe, dass aber die Regierung die geltenden Gesetze einzuhalten habe. Er wies mehrfach darauf hin, dass der Landtag die Gesetze beschliesse und nicht die Regierung. Die Regierung habe die vom Landtag erlassenen Gesetze lediglich umzusetzen. Mit Spannung habe ich dann die Stellungnahme der Regierung an den Landtag zu den anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen gelesen und war dann entsprechend enttäuscht. Die Regierung machte ein Beispiel zur Gemeinde Planken und ging dabei lediglich auf die Dorfstrasse ein, das restliche, weit bedeutendere Strassennetz wurde einfach links liegen gelassen. Auch führt die Regierung in der Stellungnahme aus, dass erst Tempo 30 eine relevante Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen würde. Da bin ich dann schon der Meinung, dass jede Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit die Verkehrssicherheit erhöht. Unverständlich ist auch die Aussage in der Stellungnahme, dass nur Tempo-30-Zonen und «Generell 50» als selbst erklärende Strassen angesehen werden. Würde jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h festgelegt, sei für den Verkehrsteilnehmer nicht klar, welchen Charakter diese Strasse haben soll. Denn Tempo 30 oder «Generell 50» seien nicht nur reine Geschwindigkeitsvorschriften, sondern drückten auch den Umgang mit einem bestimmten Ortsgebiet aus. So gesehen sei ein Entscheid für Tempo 40 gemäss Stellungnahme ein fauler Kompromiss. Dazu möchte ich festhalten, dass sich dieser sogenannte faule Kompromiss in einer kleinen Berggemeinde ohne Durchgangsverkehr seit über 25 Jahren bestens bewährt hat. Tempo 40 generell wird akzeptiert und eingehalten. Tempo 40 generell wäre somit kein Versuch, um etwas auszuprobieren, und bei dem man nicht weiss, wie es herauskommt, nein, es bestehen langjährige und vor allem positive Erfahrungswerte. Nachdem eine Anpassung von Art. 30 des Strassenverkehrsgesetzes in der hier und heute zu behandelnden Gesetzesvorlage nicht vorgesehen ist, habe ich gemäss Art. 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein fristgerecht einen Abänderungsantrag eingereicht, um die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ohne grössere Umstände und ohne Schilderwald in einem Wohngebiet auf Gesetzesebene zu ermöglichen. Der Antrag lautet, in Art. 30 die Absätze 2 und 3 wie folgt anzupassen beziehungsweise einzufügen:Abs. 2: «Innerorts wird auf Gemeindestrassen auf Antrag und in Absprache mit der jeweiligen Gemeinde die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf 30, 40 oder 50 km/h generell festgelegt.» Abs. 3: «Bei Gemeinden oder Zentren ohne Durchgangsverkehr kann die allgemeine beziehungsweise generelle Höchstgeschwindigkeit auch auf Landstrassen gemäss Abs. 2 festgelegt werden.» Abs. 1 und Abs. 4, ehemals Abs. 2, bleiben unverändert. Begründet wird der Antrag wie folgt: Die derzeitige Regelung sieht innerorts lediglich zwei Geschwindigkeiten vor, nämlich die übliche Begrenzung auf generell 50 km/h oder die Zone Tempo 30. Bei Letzterer sind verschiedene bauliche Massnahmen vorzusehen, beispielsweise Torsituationen, Bodenwellen, seitliche Verengungen, Auflösung der Zebrastreifen uns so weiter. In der Strassensignalisationsverordnung (SSV) wird in Art. 98 zwar aufgeführt, dass die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten in Abstufungen von 10 km/h herabgesetzt werden können. Die in Art. 98 Abs. 2 SSV genannten Voraussetzungen sind jedoch nicht auf die Bedürfnisse und Wünsche der Bevölkerung und der Gemeinden abgestimmt, zudem wird in Art. 98 Abs. 4 SSV ein Gutachten vorgeschrieben. Dieser Weg ist einerseits sehr schwerfällig, da bei einer grossen Gemeinde wie Schaan und Vaduz mehrere Gutachten zu mehreren Strassenzügen oder Quartieren notwendig wären, zudem liegt die alleinige Entscheidung beim Land. Die betroffenen Gemeinden haben lediglich ein Antrags-, jedoch kein Mitspracherecht und können lediglich gegen verfügte Entscheide das Rechtsmittel ergreifen. Ein solches Vorgehen entspricht nicht einer partnerschaftlichen Beziehung, eine gemeinsame, zumindest einvernehmliche Beschlussfassung zwischen Land und Gemeinden ist vorzuziehen. Aus partnerschaftlicher Sicht sollten künftig die Gemeinden als Hauptbetroffene nicht mehr Antragsteller, was oft mit Bittsteller gleichgesetzt wird, sein. Die Gemeinden und die Regierung, in deren Vertretung das Amt für Bau und Infrastruktur, sollen gemeinsam die Tempi auf den Strassen festlegen, ungeachtet ob Tempo 30, 40 oder 50 innerorts und 60, 70 oder 80 ausserorts. Die Gemeinden, welche sich für die Sicherheit ihrer Einwohner und die Wohnlichkeit ihrer Quartiere einsetzen, sollen als gleichberechtigte Partner fungieren, nicht zuletzt, da sie auch für die entsprechenden Signalisationskosten aufkommen müssen. In verschiedenen Gemeinden, beispielsweise in Gamprin bei einzelnen Strassen oder in Planken im gesamten Wohngebiet, gab es bislang eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h und in Planken sogar 40 km/h generell. Dies ist mit der derzeitigen Gesetzgebung hinfällig beziehungsweise eine Änderung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ist nur mit einer Genehmigung der Regierung möglich und muss bei unterschiedlichen Meinungen erstritten werden, indem aufwendige Gutachten erstellt, Anträge gestellt und allenfalls die Bedürfnisse der Gemeinden auf dem Instanzenzug durchgesetzt werden müssen. Zudem sind in den letzten Jahren in verschiedenen Gemeinden Bestrebungen im Gange, auf den Gemeindestrassen von der Höchstgeschwindigkeit innerorts 50 km/h generell wegzukommen. Ausschlaggebend dafür waren und sind in erster Linie verkehrsberuhigende und insbesondere sicherheitstechnische Überlegungen zum Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie Fussgängern und Radfahrern, vor allem jedoch der Kinder und Jugendlichen. Das von der Beratungsstelle für Unfallverhütung bevorzugte Tempo 30 kann aufgrund der heutigen Gesetzgebung nur in bestimmter Form eingeführt werden. Des Weiteren ist es nur für siedlungsorientierte Strassen gedacht und bräuchte zur Einführung auf einer verkehrsorientierten Strasse wiederum eine Ausnahmegenehmigung der Regierung.Der Wunsch der Bevölkerung nach geringeren Tempi als 50 ist vielerorts zu hören. Diese Anliegen werden in erster Linie an die Gemeinden herangetragen und in den Gemeinderäten erörtert. Tempo 30 als Alternative zu Tempo 50 stösst jedoch vielfach nicht auf die notwendige Akzeptanz. Dies ist auch nachvollziehbar, wenn an Strassen gedacht wird, bei welchen Tempo 50 zu hoch ist, Tempo 30 aus praktischer Sicht aber auch nicht sinnvoll erscheint. Hier ist ein Mittelweg zu finden, für welchen sich Tempo 40 geradezu anbietet. Tempo 40 wird akzeptiert. Es ist ein geeigneter Kompromiss zwischen dem zu hohen Tempo 50 und dem als zu tief empfundenen Tempo 30. Es senkt das Unfallrisiko und die Verletzungsgefahr bei Unfällen sowie die Schwere der dabei entstehenden Verletzungen. Mit dieser Gesetzesabänderung entsteht eine Abweichung zur schweizerischen Gesetzgebung. Dies ist jedoch unter Berücksichtigung der liechtensteinischen Verhältnisse durchaus vertretbar. Ausnahmen beziehungsweise die Übernahme des schweizerischen Rechts werden ohnehin nach Gutdünken der Regierung vorgenommen, wie die unterschiedliche Handhabung bezüglich des Alkoholgrenzwertes von 0,8 Promille in Liechtenstein und 0,5 Promille in der Schweiz aufzeigt. Wenn somit eine Abweichung vom Alkoholgrenzwert von der schweizerischen Rezeptionsvorlage möglich ist, sollte auch eine Abweichung bei der Festlegung der Höchstgeschwindigkeiten möglich sein. Im Rahmen der 1. Lesung wurde gleich von mehreren Abgeordneten eine Abänderung der Verordnung gewünscht. So unter anderem vom Abg. Thomas Rehak, der die Möglichkeit zur Einführung von Tempo 40 generell nicht in Form einer Sonderlösung für eine einzige Gemeinde sieht, sondern für alle Gemeinden des Landes ein diesbezügliches Antragsrecht angeregt hat. Mit dem nun vorliegenden Antrag wird diesem Wunsch Rechnung getragen. Die Regierung führt im vorliegenden Bericht und Antrag aus, dass sie eine Abänderung der Verordnung nicht befürworte und eine solche nicht ins Auge fasse. Um die Möglichkeit einer Signalisation von der Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h generell einführen zu können, bedarf es somit einer Gesetzesänderung in Art. 30 des Strassenverkehrsgesetzes. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Antrag des stv. Abg. Rainer Beck wäre nicht notwendig gewesen, hätte die Regierung dem während der 1. Lesung von verschiedenen Abgeordneten geäusserten Wunsch Rechnung getragen, die Stassensignalisations- und die Verkehrsregelnverordnung abzuändern, damit die Signalisation «Tempo 40 generell» rechtlich wieder zulässig wäre. Dies wäre auch nichts Neues gewesen, gab es diese Möglichkeit doch bereits bis ins Jahr 2012. Vor rund sieben Jahren änderte die Regierung die Verordnung derartig ab, dass die Signalisation «Tempo 40 generell» rechtlich nicht mehr zulässig war. Dies mit der Begründung der Rechtsanbindung an die Schweizer Gesetzgebung. Diese Rechtsanbindung an die Schweiz scheint mir mehr ein Scheinargument zu sein und nur gerade dort angewendet zu werden, wo es der Regierung zu passen kommt. Die abweichende Regelung in Bezug auf den Promillegrenzwert führt das Argument der Regierung betreffend Rechtsanbindung an die Schweiz eigentlich ad absurdum. Diesbezüglich gilt es zu betonen, dass es bei diesem Antrag des stv. Abg. Rainer Beck nicht darum geht, ob die Signalisation der Höchstgeschwindigkeit Tempo 40 in Liechtenstein erlaubt werden soll oder nicht. Tempo 40 ist in Liechtenstein auf Antrag erlaubt und - wie es die Regierung in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom Dezember 2018 ausführt - es wird punktuell auf Gemeindestrassen auch signalisiert. In Triesen sind die Runkelsstrasse und die Strasse Gässle, in Vaduz der Streckenabschnitt vor dem Schwimmbad Mühleholz und in Gamprin Abschnitte der Strasse Badäl mit der Höchstgeschwin-digkeit Tempo 40 signalisiert. Auch Planken könnte Tempo 40 als Höchstgeschwindigkeit signalisieren, wie die Regierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage bestätigt. Sollte Planken dies wollen, müssten allerdings 36 Signalisationstafeln «Tempo 40» aufgestellt werden. Es entstände ein Schilderwald. Es geht bei diesem Antrag des stv. Abg. Rainer Beck also nicht um die Einführung von Tempo 40. Es geht um zweierlei: - Um die Art der Bewilligung zur Signalisation von Tempo 40. Sollen die Gemeinden weiterhin Bittsteller sein und ausschliesslich vom Goodwill des Amtes für Bau und Infrastruktur abhängig sein oder sollen sie zwar auf Antrag, aber auch in Absprache und somit in Zusammenarbeit, also gemeinsam, festlegen können, wo Tempo 40 signalisiert wird?
- Soll die Möglichkeit eingeführt werden, dass «Tempo 40 generell» signalisiert werden kann oder nicht; also ob mit einer Signalisationstafel - und nicht mit 36 wie es in Planken der Fall wäre - kenntlich gemacht werden darf, dass in einem Gebiet beziehungsweise Quartier die Höchstgeschwindigkeit Tempo 40 gilt? Es geht also auch darum, ob man bei Tempo 40 jene Signalisationsart umsetzen kann, welche es bei Tempo 50 bereits gibt und bei Tempo 30 ähnlich zur Anwendung kommt.
Es geht also um Pragmatismus und auch um die Verhinderung eines Schilderwaldes. Es ist schon interessant festzustellen, dass die Regierung in ihrem Bericht zum Beitritt zu diversen Strassenverkehrsabkommen, welchen wir unter Traktandum 21 in Behandlung ziehen werden, unter anderem einen Vorteil in Bezug auf das Genfer Abkommen darin sieht, dass ein Schilderwald verhindert wird. Auf Seite 26 des Berichtes zu den Strassenverkehrsabkommen kann nachgelesen werden: «Die Zahl der anerkannten Zeichen ist auf das Nötigste zu beschränken und sie sind nur dort anzubringen, wo sie unentbehrlich sind.» Nichts anderes bezweckt der stv. Abg. Rainer Beck mit seinem Antrag. Positiv finde ich, dass der stv. Abg. Rainer Beck seinen Antrag so formuliert hat, dass er nicht einer Ausnahmebewilligung für die Gemeinde Planken gleichkommt, sondern für alle Gemeinden des Landes Gültigkeit bekommt. Damit wird nicht nur verschiedenen Voten der 1. Lesung Rechnung getragen, sondern auch der Wunsch der Gemeinden berücksichtigt. Somit handelt es sich beim heutigen Antrag nicht um eine Lex Planken, sondern in etwa um die Rückkehr zur Bestimmung, wie sie bis ins Jahr 2012 galt. Der Unterschied ist nur, dass nun ins Gesetz geschrieben werden soll, was bis 2012 auf Verordnungsstufe geregelt war. Da die Regierung es ablehnt, die Verordnung dementsprechend anzupassen, bleibt nichts anderes übrig, als die Gesetzesbestimmung zu ändern. Mit diesem Antrag wird keine Gemeinde gezwungen, ihre signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen abzuändern. Die Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf den Gemeindestrassen erfolgt auf Antrag und in Absprache - also in Zusammenarbeit -, so wie es sich gehört und wie es sein sollte. Die Gemeinden, welche punktuell Tempo 40 signalisieren möchten, sollen nicht mehr Bittsteller sein und auf den Goodwill des Amtes für Bau und Infrastruktur angewiesen sein, sondern in partnerschaftlicher Art und Weise die gewünschte Tempo-40-Signalisation umsetzen können. Die Regierung begründet ihre ablehnende Haltung zur Abänderung der Verordnungen mit Sicherheitsaspekten und damit, dass Tempo 30 diesbezüglich höhere Sicherheit gewähre als Tempo 40. Das mag im Vergleich zu Tempo 50 stimmen. Doch Fakt ist auch, dass Tempo 30 in der Bevölkerung nicht akzeptiert ist. Dies haben auch schon Volksabstimmungen zutage gebracht. Beispielsweise in Ruggell: 64,2% für Beibehaltung von Tempo 50 auf Quartierstrassen. Beispielsweise in Schellenberg: 73% gegen Tempo 30 auf Quartierstrassen. Gemeinderäte sehen dieses Akzeptanzproblem und haben dementsprechend ablehnende Beschlüsse gefällt. Beispielsweise der Gemeinderat von Triesen, er lehnte flächendeckende Tempo-30-Zonen ab; beispielsweise jener von Schaan, der Tempo 30 auf Gemeindestrassen verwarf. Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich die Gemeinden für eine Kompromisslösung Tempo 40 ausgesprochen. Gemeindevorsteherin Maria Kaiser-Eberle aus Ruggell fasst es in der Stellungnahme zur Vernehmlassung ihrer Gemeinde fundiert zusammen. Sie schrieb: «Der Wunsch der Bevölkerung nach geringeren Tempi als 50 ist allenorts zu hören. Diese Anliegen werden in erster Linie an die Gemeinden herangetragen und im Gemeinderat erörtert. Tempo 30 als Alternative zu Tempo 50 stösst jedoch nicht auf die notwendige Akzeptanz. ... Hier ist ein Mittelweg zu finden, für welchen sich Tempo 40 geradezu anbietet.» «Aus partnerschaftlicher Sicht sollten künftig die Gemeinden als Hauptbetroffene nicht mehr Antragsteller, was oft mit Bittsteller gleichgesetzt wird, sein. Die Gemeinden und die Regierung, in deren Vertretung das Amt für Bau und Infrastruktur, sollen gemeinsam die Tempi auf den Gemeindestrassen festlegen, egal ob Tempo 30, 40 oder 50. Die Gemeinden, welche sich für die Sicherheit ihrer Einwohner und die Wohnlichkeit der Quartiere einsetzen, sollen als gleichberechtigte Partner fungieren», so die Gemeindevorsteherin von Ruggell. Wenn schon dem Sicherheitsaspekt grosse Bedeutung bei dieser Frage zuerkannt werden soll, was zweifelsohne auch richtig ist, dann sollte man doch auch die aktuellen Gegebenheiten in Betracht ziehen. Und diese sagen nun einmal, dass Tempo 30 in der Bevölkerung nicht akzeptiert wird und in Bezug auf die Sicherheit Tempo 40 gegenüber Tempo 50 einige Vorteile zuerkannt werden. Der Mittelweg ist kein «fauler Kompromiss», wie es die Regierung auf Seite 9 ihres Berichtes schreibt, sondern ist ein sinnvoller Kompromiss im Sinne der Akzeptanz in der Bevölkerung, aber auch im Sinne einer erhöhten Sicherheit. Die Vorteile dieses Antrags überwiegen. Es gibt keinen Grund, eine Tempo-30-Zone, welche mit Ausnahme von optischen Anpassungen in etwa einer Signalisation «Tempo 30 generell» gleichgesetzt werden kann, und eine «Tempo 50 generell»-Signalisation zuzulassen, aber eine «Tempo 40 generell»-Signalisation zu verbieten. Wenn Tempo 40 schon erlaubt ist, dann soll es auch «Tempo 40 generell» geben, wie es bei anderen Höchstgeschwindigkeiten bereits praktiziert wird. Deshalb werde ich dem Antrag des stv. Abg. Rainer Beck zustimmen. Da die Regierung eine Abänderung der Verordnung ablehnt, bleibt nichts anderes übrig, als über das Gesetz dem Wunsch der Bevölkerung und der Gemeinden Rechnung zu tragen und Pragmatismus walten lassen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren, danke für das Wort. Ich versuche, kurz zu schildern, warum ich dagegen sein werde, und ich kann einen Teil der Aspekte, die meine Vorredner eingeführt oder ins Feld geführt haben, nachvollziehen, aber nur einen Teil. Die Situation mit dem Schilderwald kann ich absolut nachvollziehen und ich möchte auch nicht auf jeder Strasse und jeder Abzweigung in Planken ein Tempo-40-Schild aufstellen. Aber das ist der einzige Punkt, bei dem ich mitkomme. Wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht, und die Diskussion hat mir gezeigt, im Fokus liegt die Sicherheit der Bevölkerung, dann reden wir von einer siedlungsorientierten Strasse und dann ist Tempo 30 für mich die Lösung. Ich erkläre auch, warum. Weil an sich führt das zu einer Reduktion der Gefahren für Fussgänger und Radfahrer. Und schlussendlich geht auch das Unfallpotenzial für die Autofahrer herunter. Sie können aus den Unterlagen entnehmen, die Tötungswahrscheinlichkeit bei Tempo 50 beträgt 80% bei einem Aufprallunfall, bei Tempo 40 50% und bei Tempo 30 30%. Also wenn ich das Erstgesagte ernst nehme, dann sehe ich das Argument zu Tempo 30. Immer wieder ins Feld geführt wird oft die Thematik, dann werde ich ja langsamer und fahre dann schlussendlich mit Tempo 40 den Mittelweg. Ich kann absolut nicht nachvollziehen, woher die Erkenntnis kommen soll, dass die Gemeinden dagegen sind. Am 19. September schreibt das «Volksblatt»: Die Schaaner setzen auf Tempo 30 für weniger Lärm und mehr Sicherheit, 70% sind dafür. Der Verkehrsinfrastrukturbericht: In Eschen wurde Tempo 30 festgehalten, der liegt bei der Regierung zur Genehmigung. Also dass alle Gemeinden Probleme damit haben, kann ich somit nicht nachvollziehen. Von Mitte Planken, also von Einfahrt Planken bis zur Kirche, da rechnen wir mit 350 Meter, verlieren Sie zwölf Sekunden, ob Sie jetzt Tempo 30 oder Tempo 40 fahren. Ich kann es nicht nachvollziehen. Und wenn Sie auf die Bürger hören wollen, am 24. November schrieb das «Volksblatt», dass in Planken eine Unterschriftensammlung eingegangen ist. Damals haben 113 Stimmbürger Tempo 30 gefordert. Das sind, wenn ich richtig rechne, 44% der Stimmberechtigten. Ich kann den Schilderwald nachvollziehen, den Rest kann ich nicht nachvollziehen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Meinerseits möchte ich anfügen, dass ich diesen Antrag unterstützen werde, ich war Mitglied des Gemeinderates in Schaan, schon vor zwei Jahrzehnten hat Schaan Tempo 40 beschlossen - es konnte aber nicht umgesetzt werden. Wir hätten seit 20 Jahren langsameren Verkehr in Schaan, wenn die Umsetzung möglich wäre. Ich glaube leider, die politische Realität ist eine andere, Tempo 30 wird nicht so schnell kommen. Da habe ich lieber Tempo 40 als Tempo 50. Das ist nun einmal die politische Realität.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich kann gerade bei Ihnen anfangen. Es gibt das lateinische Sprichwort, wir haben ja schon eines gehört, und es wird später noch eines kommen: «Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns mit ihnen.» Was vor 20 Jahren in Schaan vielleicht Realität war, muss ja heute nicht mehr sein. Der Abg. Daniel Oehry hat die Umfrage in Schaan angesprochen. Bei dieser Umfrage hat sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung für Tempo 30 ausgesprochen. Da kann man jetzt dagegenhalten: Tempo 40 stand ja nicht zur Auswahl bei der Umfrage, sonst hätten alle Tempo 40 angekreuzt. Das weiss ich nicht. Aber vielleicht ist ja die Schaaner Bevölkerung heute so weit, dass sie sagt, der Leidensdruck ist so gross, dass wir Tempo 30 akzeptieren würden. Ich kann es vorwegnehmen und kann jetzt schon sagen, dass ich diesem Antrag nicht zustimmen werde. Ich denke auch, dass Tempo 30 die bessere Variante ist. Ich stimme dem stv. Abg. Rainer Beck zu, jede Herabsetzung des Tempos ist eine Verbesserung. Da haben Sie vollkommen recht. Ich glaube aber, wenn wir es schon herabsetzen, dann würde ich es auf 30 herabsetzen und nicht auf 40.
In Ihrer Begründung haben Sie sehr viele Aspekte angeführt und ins Feld geführt, die auch in den Broschüren des VCS gefunden werden können, wenn man über das Tempo 30 spricht. Sie sprechen zum Beispiel von Gemeinden, die sich für die Sicherheit ihrer Einwohner und für die Wohnlichkeit der Quartiere einsetzen. Ich denke, das sind zwei Hauptargumente für Tempo 30 in allen Dokumenten, die ich gefunden habe, die sich mit dem Thema 30 in den Quartieren und Gemeinden beschäftigen. In einer Broschüre oder in einem grösseren Dokument des Bundesamtes für Umwelt in Deutschland - die Broschüre heisst «Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30» - habe ich folgende Aussagen gefunden, die ich jetzt zusammenfasse. Sie haben festgestellt, dass in den Gemeinden in Deutschland nach der fast flächendeckenden Ausweisung von Tempo 30 auf den Nebenstrassen nun auch immer mehr Gemeinden Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstrassen einführen. Die Gründe, die sie dafür anführen, sind zusammenfassend: die Verkehrssicherheit, der bessere Lärmschutz, die Luftreinhaltung und auch häufig die Förderung von Fuss- oder Radverkehr sowie die Aufenthaltsqualität der Quartiere. Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30, wir sind in einer - nein, wir haben diese Klimadebatte noch nicht geführt, aber die Bevölkerung, viele Menschen beschäftigen sich mit diesem Thema. Es ist also möglich, durch die Einführung von 30 auch im Bereich vom Klimaschutz gewisse Massnahmen umzusetzen. Der Abg. Alexander Batliner hat von Volksabstimmungen in den Gemeinden gesprochen, die sich für 40 ausgesprochen haben, dann könnte man sagen, ja, in Planken hat es keine Volksabstimmung gegeben, aber es haben 113 Bewohner und Bewohnerinnen von Planken ihre Meinung kundgetan. Das sind sehr viele und sie haben sich ganz klar für Tempo 30 ausgesprochen. Die politische Realität ist natürlich manchmal so, dass man den einfacheren Weg gehen kann und man sagt, ich gehe den Widerständen aus dem Weg und ich gehe auf 40. Aber wenn wir heute einen Pflock setzen und einmal sagen sollen, wir wollen uns für die Umwelt einsetzen, wir wollen Klimaschutz umsetzen, wir wollen die Quartiere wohnlicher machen, wir wollen die Aufenthaltsqualität verbessern, dann könnten wir eigentlich auch sagen, wir setzen uns für Tempo 30 ein. Und dann ist diese Diskussion um Tempo 40 vielleicht gar nicht mehr so interessant.
Ich denke, die Plankner Hauptstrasse ist eigentlich ein gutes Beispiel, warum man nicht Tempo 40 oder 50 in so einer kleinen Gemeinde einführen sollte. Sie wissen, vielleicht ist Ihnen das schon aufgefallen, wenn Sie mit dem Mountainbike von Gafadura nach Schaan gefahren sind oder von Schaan mit dem Mountainbike nach oben: Die Strasse in Planken ist teilweise nur drei Meter breit, teilweise ist sie ein bisschen breiter. Es ist auch so, dass das Trottoir in Planken gar nicht gekennzeichnet ist als normales Trottoir mit einem Absatz, sondern es ist Bestandteil der Hauptstrasse, weil der Strassenquerschnitt zu schmal ist. Also dort muss der Fussgänger das Trottoir mit dem Autofahrer teilen, nicht überall, aber teilweise. Das Kreuzen ist teilweise schwierig und deshalb finde ich, gerade in Planken sollte Tempo 30 eingeführt werden. Die Stimmung dieser 113 Personen sollte man ernst nehmen und ich denke, alles spricht eigentlich für Tempo 30 in Planken. Meine ganz persönliche Meinung als häufiger Velofahrer, als häufiger Fussgänger ist, dass ich mich selber sicherer fühle, wenn ich durch Quartiere fahre oder laufe, in denen man langsamer fährt. Ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass Eltern ihre Kinder auf dem Schulweg vor allem in Planken begleiten, weil sie Angst haben, wenn sie die Autos kreuzen müssen. Gerade beim Schulweg weiss man ja auch, dass die Kinder den Schulweg eigentlich alleine gehen sollten. Der Schulweg ist ein ganz wichtiger Teil des Erwachsenwerdens oder des Grösserwerdens, da sollte man eigentlich nicht als Mama und Papa dauernd mitlaufen müssen, sondern das sollten die Kinder alleine machen können. Da gibt es ja in verschiedensten Gemeinden Schulwegkommissionen und die sagen immer wieder das Gleiche: Lasst die Kinder laufen, lasst sie alleine laufen, auf keinen Fall sie in die Schule fahren, das ist das Schlechteste, was man machen kann. Das sind meine Gründe, warum ich nicht für diesen Antrag stimmen werde, und ich bitte Sie darum, diesen Antrag auch nicht zu unterstützen, weil ich glaube, wir könnten hier wirklich ein Signal setzen und einen Pflock einsetzen heute Abend. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, meine Argumentation geht in die gleiche Richtung wie die der Abgeordneten Daniel Oehry und Eugen Nägele. Ich möchte an die Diskussion zum Tunnel Gnalp-Steg erinnern. Da wurde über drei Dinge diskutiert: Sicherheit, Sicherheit und Sicherheit. Jetzt reden wir meiner Meinung nach vor allem über die Sicherheit in den Wohnquartieren und da geht es vor allem um die Sicherheit der Kinder, die dort zur Schule gehen, die dort auf der Strasse spielen, die dort mit dem Fahrrad unterwegs sind, die was auch immer draussen machen. Gerade auch in meinem Quartier, wo leider nicht Tempo 30 ist, ist das einfach immer wieder ein Thema. Und ich finde es eben schlecht, dass man jetzt nun dieses Signal sendet, dass hier ein Kompromiss mit Tempo 40 möglich sein sollte. Sondern: Nein, ich bin der Meinung, das richtige Tempo in Quartieren ist Tempo 30 und kein anderes Tempo. Das muss man dann halt als Gemeinderat oder auch hier als Landtag mit Rückgrat vertreten, weil es einfach die bessere Geschwindigkeit ist. Es steht im Bericht und Antrag und der Abg. Daniel Oehry hat es auch schon gesagt, bei Tempo 30, bei Unfällen mit Tempo 30, sterben halt von zehn Personen, die überfahren werden, zum Glück nur drei. Bei Tempo 40 sind es fünf von zehn, die sterben, und bei Tempo 50 sind es eben acht von zehn, die sterben. Wenn wir über Sicherheit diskutieren, ist das eben relevant. Und leider ist es halt so, dass in den Quartieren gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer, das sind vor allem Kinder, hier betroffen sind. Ich glaube, das hat eine sehr grosse Relevanz.Ein weiterer Punkt, der für mich auch wichtig ist, ist die Lärmdiskussion: Mit Tempo 50 oder 40 ist der Lärm einfach wesentlich grösser als mit Tempo 30. Nochmals abschliessend, ich glaube, es wäre ein falsches Signal, dieses jetzt zuzulassen und vor allem auch dahingehend, weil es ja keine Ausnahme eben für Planken wäre. Es wäre, wie der Abg. Alexander Batliner gesagt, eben kein Lex Planken, sondern es würde ein generelles Tempo 40 ermöglichen - mit einem Schild. Und ich glaube nicht, dass dies das richtige Signal ist, das wir senden, und dass das auch ein falscher Anreiz ist. Für mich ist klar, dass Tempo 30 das richtige Tempo in den Quartieren ist und nicht 40. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Ich möchte auf die Voten der Abgeordneten Daniel Oehry und Eugen Nägele kurz eingehen, was die Unterschriftensammlung anbelangt. Das war vor einem Jahr, da wurden tatsächlich 113 Unterschriften gesammelt - von Erwachsenen, Schulkindern sogar Kindergartenkindern und auch von Leuten, die nicht in Planken wohnen, sondern in Schaan, diese haben mitunterschrieben. Also insgesamt waren es weniger als 100, nicht einmal 80, wenn man nur die Erwachsenen zählen würde. Das Ganze hat sich dann als Wahlkampfmanöver herausgestellt, bis dann die Initianten gemerkt haben, dass sie der eigenen Partei in den Rücken fallen, weil praktisch alle Beschlüsse im Gemeinderat, was Tempo 40 anbelangt, einstimmig gefällt wurden.Dann noch zur Dorfstrasse, die wieder prominent erwähnt wurde: Da ist es tatsächlich so, dass die Sichtweiten ein «Generell 50» nicht hergeben wegen vieler natürlicher, ich möchte einmal sagen, Behinderungen, sprich, die Häuser stehen in die Strasse hinein, da kann man einfach nicht 50 fahren, weil man nicht weit genug nach vorne sieht. Aber es gibt nicht nur die Dorfstrasse in Planken, also für Plankner Verhältnisse besteht ein grösseres Strassennetz, und da ist es halt schon gefährlich, wenn Tempo 50 generell gefahren werden kann, so wie es jetzt das ABI verfügt hat. Da bietet sich aber Tempo 30 auch wieder nicht an, wenn man da die ganzen baulichen Massnahmen anschaut. Gerade in Planken, wo man ein halbes Jahr Winter haben kann, wenn da die ganzen Bodenwellen gebaut werden müssten, die Verengungen, und das noch mit dem Winterdienst anschaut, dann können wir im Frühjahr nicht nur die Strassen sanieren bei Tempo 30 mit Bodenwellen und Verengungen, sondern auch neue Schneepflüge kaufen. Ich denke, das kann nicht im Sinne von uns sein.
Dann noch zu Tempo 40: Der Abg. Lageder hat es angetönt betreffend Verkehrssicherheit, in den letzten 25 Jahren gab es in Planken keinen Unfall und auch keinen Unfall mit Personenschaden, also das Tempo 40 hat sich bestens bewährt, wird akzeptiert und eingehalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke zu Beginn dem stv. Abg. Rainer Beck für die Einbringung dieses Artikels, auch dass er grundsätzlich aufgenommen hat, dass diese generellen Tempi für alle Gemeinden möglich sein sollen, dass man keine Sonderlösung jetzt für Planken sucht. Ich denke, er hat ausgeführt, was die Probleme sind, ich bin grundsätzlich für das. Ich denke, wir sollten dies den Gemeinden überlassen, jede Gemeinde ist höchstwahrscheinlich individuell und hat auch individuelle Anforderungen. Und ich denke, wenn wir das in diesem Hohen Hause entscheiden, dann wird das kaum für jede Gemeinde eine gute Lösung sein. Deshalb kann ich guten Gewissens diesem Antrag zustimmen. Denn dann kann sich eine Gemeinde die entsprechenden Gedanken machen. In Triesen hat man auch bestimmte Änderungen in der Dorfstrasse vorgenommen, welche ich begrüsse. Dort würde ich Tempo 40 durch die Dorfstrasse sehr begrüssen, wenn das möglich wäre. Klar, das geht, das ist dann kein generelles Tempo 40, aber ich könnte mir auch andere Möglichkeiten vorstellen, die für Triesen vielleicht möglich wären. Grundsätzlich hat man dort einmal Unterschriften gesammelt, weil eben die Einführung von Tempo 30 auf der politischen Agenda stand. Da haben sich die Einwohner ziemlich schnell dagegen gewehrt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte mich auch noch einmal einbringen. Ich habe sehr viel Verständnis für die Voten der Abgeordneten Oehry und Nägele und auch Lageder. Nur eben für mich ist jetzt die Frage: Hat man lieber den Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach, die nicht erreichbar ist? Ich erlebe das tagtäglich, dass ich von einer Quartierstrasse kommend, in eine andere Quartierstrasse einbiegend, sozusagen abgeschossen werde trotz Rechtsvortritt. Ich möchte eine Verlangsamung in den Quartieren. Nur eben: Bekomme ich Tempo 30? Daran zweifle ich. Daran zweifle ich wirklich. Mir wäre es lieber, wir könnten Tempo 40 einführen, dann hätten wir wenigstens eine gewisse Verlangsamung. Aber - das ist ja auch wichtig - mit dem Änderungsantrag des Abg. Beck wird keiner Gemeinde verboten, Tempo 30 einzuführen. Das steht nach wie vor offen. Aber es bestünde zumindest die Möglichkeit einer Alternative, die auch schon eine Verbesserung wäre.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich kann nicht vorwegnehmen, was die Bürger der einzelnen Gemeinden denken, das muss man die Bürger selbst fragen. Ich habe eine Frage an die Regierung, soweit ich das richtig im Kopf habe aus meiner Zeit als Gemeinderat und für Raumplanung zuständig, muss man spätestens nach der Realisierung nach einem Jahr messen, ob die Tempo-30-Geschichte eingehalten ist. Das heisst, man muss nicht zwingend bauliche Massnahmen bei der Erstellung von Tempo-30-Zonen machen, sondern danach eine Erfolgskontrolle. Wenn dann ein gewisses Mass nicht reicht, dann ist man gezwungen, bauliche Massnahmen zu machen. Ob das in Liechtenstein auch gilt, ich habe das Gefühl schon, aber das müssen andere wissen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich habe auch noch eine Frage an die Regierung und bin nicht ganz sicher, ob das wirklich stimmt, was ich sage. In den Broschüren des VCS in der Schweiz habe ich gelesen, dass es nicht unbedingt notwendig ist, bauliche Massnahmen zu treffen, wenn man Tempo 30 einführt. Es würde auch genügen wenn man zum Beispiel den Belag andersfarbig einfärbt, also man kann den Belag grün oder gelb oder auch rot machen. Und eine Torfunktion genügt auch, Schwellen sind nicht unbedingt notwendig. Also beide, wenn das stimmen würde, eine Torfunktion und ein eingefärbter Belag, würden dann nicht gegen eine traditionelle Schneeräumung sprechen. Ich bin aber nicht sicher, ob das bei uns auch schon diskutiert wird oder ob das möglich ist. Aber in den Broschüren oder auf der Homepage des VCS habe ich diese Angaben gefunden, aber habe, ganz ehrlich gesagt, jetzt nicht überprüft, ob das bei uns auch so stimmt. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit wäre die Regierung am Zug.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte auch noch die eine oder andere Ausführung zu diesem Antrag machen. Wir haben uns jetzt schon mehrfach, Sie und der Landtag vor meiner Zeit auch schon, und intensiv um diese Generell-40-Tafel in Planken gekümmert. Möglicherweise kommt diese Diskussion mit dem heutigen Tage dann zum Abschluss, was sicher im Sinne aller wäre. Ich glaube, die fachlichen Gründe sind im Bericht und Antrag und in der Stellungnahme, die Ihnen jetzt vorliegt, umfassend abgeklärt. Es ist mir wichtig zu betonen und zu unterstreichen, dass wir uns das nicht einfach gemacht haben. Pragmatismus ist schon gut, Herr Abg. Alexander Batliner, aber es muss halt eben auch rechtskonform sein. Und es sollte halt auch irgendwie in eine Richtung gehen, die dann den Sicherheitsansprüchen entspricht. Ich möchte unterstreichen, das ist nicht nur hier die Meinung der Regierung, wie es jetzt öfters geäussert wurde. Es ist vor allem die Fachmeinung aller Experten, die wir hier konsultiert haben. Das waren nicht wenige. Das waren natürlich die Leute hier bei der Polizei, beim ABI, bei der MFK, aber wir haben uns auch mit den schweizerischen Kollegen nochmals ausgetauscht. Wir haben alle Punkte, die auch aufgeworfen wurden, weil es hiess, in der Schweiz gelten allenfalls andere Massstäbe oder es stünden da noch Generell-40-Tafeln oder Zone-40-Tafeln herum, auch das haben wir fein säuberlich geklärt, haben das glaube ich, so weit auch ausgeführt. Auch die Schweizer haben gemerkt, dass noch die eine oder andere Tafel herumsteht, die eben so nicht rechtens ist. Vielleicht geht die dann auch noch weg. Gut, wir diskutieren heute ja nicht darum, was nicht rechtens ist, weil die Tafel heute, die «Generell 40», dürfte so gar nicht mehr dastehen, sondern wir diskutieren darüber, ob sie stehen bleiben darf und wieder eine gesetzliche, rechtliche Grundlage bekommt.Ein, zwei Punkte rechtlicher Natur und inhaltlicher Natur möchte ich doch noch beibringen. Es ist so, man muss gewisse Sachen einfach im Hinterkopf haben, wenn man hier jetzt einen Entscheid fällt. Wir haben das auf Seite 8 in der Stellungnahme, die Fussnote 10, auch noch aufgebracht, also wenn man in Planken die Generell-40-Tafel stehen lässt, also heute kann man auch 50 und ein bisschen mehr fahren, dann kann man nicht gebüsst werden, weil die Tafel so nicht stehen dürfte, weil sie nicht gesetzeskonform ist. Wenn wir mit Tempo 40 dann signalisieren würden und jemand fährt 40 und hat einen Unfall, dann gilt halt aber eben doch noch Art. 5 Abs. 1 der VRV, nämlich dass man eben die Höchstgeschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen muss. Also man kann auch mit Tempo 40 gebüsst werden, wenn man eben sein Tempo nicht dem Strassenverhältnissen angepasst hat. Auch das haben wir, glaube ich, ausführlich ausgeführt: Die Dorfstrasse in Planken ist zumindest nicht geeignet, um mit Tempo 40 zu fahren. Und insofern sollte man auch nicht Tempo 40, sondern weniger fahren. Andere Strassen in Planken sind da ein bisschen weiter ausgebaut. Es ist mir wichtig, auch das zu betonen, dass man das natürlich schauen muss. Dann ist mir auch noch wichtig darauf hinzuweisen: Wenn wir diese Anpassung machen, dann ist es auch so, dass der Art. 6 Abs. 2 der VRV noch schlagend wird. Heute müssen in anderen Gemeinden bei den Ortseinfahrten von Nebenstrassen keine 50er-Tafeln aufgestellt werden, weil allgemein klar ist, dass innerorts, wenn nichts signalisiert ist, Tempo 50 gilt. In Zukunft, wenn wir 50, 40, 30 hätten, werden in anderen Gemeinden bei den Nebenstrassen Tafeln aufgestellt werden müssen, das steht in Art. 6 Abs. 2 der VRV. Es ist mir einfach auch noch wichtig, darauf hinzuweisen: Wir ändern hier das Regime, also Sie ändern das Regime. Das muss im Hinterkopf einfach auch noch mitgedacht werden.Dann zum Abg. Rainer Beck: Sie haben sich an der Wortwahl «fauler Kompromiss» in der Stellungnahme gestört, der sich seit 25 Jahren bewährt habe. Nun, das stimmt natürlich nur bedingt, weil wir früher die gesetzliche Grundlage hatten, also war es vor 25 Jahren kein fauler Kompromiss, sondern das konnte man so machen. Seit das Gesetz geändert hat, seit die Verordnung geändert hat, ist es eben nicht mehr so und deshalb wäre es jetzt aus unserer Sicht ein fauler Kompromiss. Was mir ganz wichtig ist, und das geht ein bisschen in die Richtung des Abg. Alexander Batliner, der der Regierung hier ja quasi sagt, sie soll halt einmal pragmatisch vorgehen. Der Landtag hat damals diese Gesetzesanpassung beschlossen oder die Vorvorvorgängerregierung hat die Verordnung entsprechend angepasst. Und es gab in diesem Hohen Haus bereits eine wortgleiche Initiative, die eben nicht der Regierung überwiesen wurde. Also der Landtag hat schon einmal gesagt, das, was jetzt wieder beantragt wird, wollen wir nicht. Und vor diesem Hintergrund die Regierung aufzufordern, pragmatisch zu sein, das klingt zwar gut, aber ich glaube, da muss der Landtag schon seinen Willen heute bekunden, das zu ändern, und dann wird sich die Regierung natürlich gerne daran halten. Und eben insofern muss man dann auch wahrscheinlich davon ausgehen, dass der Landtag seine Meinung in dieser Sache geändert hat, auch einzelne Abgeordnete, die ich heute gehört habe, sind, glaube ich, jetzt eher auf der Seite, dass man sagt, doch wir wollten das. Wie Sie diesen Meinungsumschwung dann begründen, das muss jeder selbst wissen.Sie haben dann den Querverweis gemacht, Herr Abg. Alexander Batliner, zu den Strassenverkehrsabkommen, dass es ja da darum ginge, die Anzahl der Zeichen auch zu reduzieren. Genau deshalb möchten wir «Generell 40» - wir haben es ja schon reduziert, es gibt es eigentlich schon gar nicht mehr. Aber es steht halt noch eines herum, von dem her war das ja auch damals, als man es angepasst hat, ein Ziel. Dann zum Abg. Thomas Lageder: Ich möchte eigentlich das Votum insofern unterstützen, als es damals beim Tunnel Gnalp-Steg sehr klar um die Sicherheitsdiskussion ging und hier jetzt eher nicht mehr um die ... Also es geht auf der einen Seite um die Sicherheit und auf der anderen Seite um das Stehenlassen einer Tafel in Planken. Was ganz sicher so ist, wenn wir das Gesetz jetzt anpassen, dann wird die Sicherheit in Planken nicht erhöht, sondern dann bleibt sie genau gleich, wie sie heute ist. Was aber besser wird, die Polizei ist dann wieder in der Lage, auch «Generell 40» zu prüfen und allenfalls dann auch zu büssen, wenn es das nicht eingehalten werden würde.
Dann habe ich noch eine Rückmeldung oder einen Kommentar zum Abg. Thomas Rehak: Sie haben ausgeführt, jede Gemeinde ist individuell und jede Gemeinde sollte individuell entscheiden können. Also wir sprechen hier nicht über Werbetafeln, das sind Verkehrsschilder und die haben natürlich auch eine entsprechende Wirkung. Und insofern sollten wir schon schauen, dass wir einen Rahmen festlegen, der für alle gilt. Insofern begrüsse ich auch, dass hier jetzt nicht eine Ausnahmeregelung für Planken gefordert wird, wofür wir auch nicht eine in der Regierung gefunden haben, sondern dass man sagt, wenn, dann soll das im Gesetz verankert sein. Dann kann sich jede Gemeinde darauf berufen.Zum Landtagspräsidenten Frick: Sie haben ausgeführt, Sie möchten den Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach und Sie möchten eine Verlangsamung, weil Sie auch schon auf Strassen gefahren sind, und dann hätten Sie es gerne langsamer. Dieses Argument geht aus meiner Sicht ein bisschen am Ziel vorbei. Hier sprechen wir über die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten, die wir im Gesetz verankern. Natürlich können wir auf Nebenstrassen Tempo 40, 30er-Zonen und alles machen. Aber wir reden hier über eine Anpassung des Gesetzes, dass die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten, das heisst im ganzen Gemeindegebiet, anders geregelt werden können. Und im Fall von Planken leuchtet es jedem ein. Ob wir in anderen Gemeinden auch Tempo 40 im ganzen Gemeindegebiet, das heisst auch auf den Hauptstrassen haben möchten, ich glaube, das ist eine andere Diskussion, die wir dann dort führen würden. Dann zum Abg. Oehry, Sie haben noch eine fachliche, inhaltliche Frage gestellt, wie das mit der Prüfung wäre. Jedenfalls, ich kann es jetzt einfach für Planken sagen, wären vor allem auf der Dorfstrasse weniger bauliche, sondern eher optische Massnahmen, und eben die Verengung ist zum Teil schon gegeben. Aber was wirklich nötig wäre - für Tempo 30 meine ich jetzt, für eine 30er-Zone -, muss dann im Detail geprüft werden. Ich bin jedenfalls sehr froh, wenn der Landtag heute ein klares Zeichen gibt. Das kann ja nur ein klares Zeichen sein, entweder eine Anpassung und dann wissen wir, dann bleibt die Tafel stehen, und die Sicherheit bleibt gleich oder keine Anpassung, dann wird die Tafel entfernt werden müssen und wahrscheinlich - ich gehe jetzt einmal davon aus, aber das kann der Abg. Rainer Beck in seiner Funktion als Vorsteher vielleicht dann sagen -, würde dann nicht 50 bleiben, sondern dann würde sich die Gemeinde vielleicht überlegen, auf Tempo 30 zu gehen. Aber das liegt nicht in meiner Kompetenz, sondern dann in der Kompetenz der Gemeinde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Nur kurz zum Verkehrsminister: In Planken ist seit 1994 Tempo 40; und das war auch mit einer Ausnahme verbunden, worauf vorgängig ein Antrag gestellt wurde, also das wäre an und für sich dasselbe wie heute. Dann zur Dorfstrasse mit «Generell 50» oder 40 oder 30: Sie führen richtig aus, dass die Sichtweiten eine Höchstgeschwindigkeit von 40 gar nicht hergeben. Da stellt sich dann die Frage, warum das ABI «Generell 50» verfügt hat. Was war Ihr letzter Punkt noch? Den habe ich jetzt nicht aufgeschrieben. Dann gibt es auch nichts mehr zu sagen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Eine kurze Replik zum stv. Abg. Rainer Beck, warum das ABI Tempo 50 verfügt hat: Das ABI verfügt eben das, was eben die generelle Höchstgeschwindigkeit hergibt, und nichtsdestotrotz muss man sich auch bei Tempo 50, was verfügt ist, dann entsprechend an die Gegebenheiten halten. Das ABI kann nicht von sich aus Tempo-30-Zone in Planken verfügen, da braucht es einen Antrag der Gemeinde. Aber ich weiss, dass Sie das wissen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort, Herr Präsident. Ich hatte noch eine Frage zu den baulichen Massnahmen bei Tempo 30 im Zusammenhang mit dem Räumungsdienst: Es wurde gesagt, man müsse dann jedes Jahr die Schwellen neu machen, zum Beispiel. Da habe ich gefragt, ob es wirklich notwendig ist, dass man Schwellen macht, oder ob es ausreichen würde, wenn man auch den Belag einfärbt oder einfach eine Torfunktion installiert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich nehme gerne nochmals auf, was der Herr Landtagspräsident erwähnt hat, und möchte dem Herrn Verkehrsminister erwidern, dass die Argumente des Herrn Landtagspräsidenten nicht an der Diskussion vorbeizielen. Denn ich bin gerade auch in Bezug auf Schaan davon überzeugt - und die Überzeugung rührt aus meiner Tätigkeit als Gemeinderat in Schaan her, wie es auch beim Landtagspräsidenten der Fall ist -, und die Diskussionen dort waren relativ eindeutig. Und wenn die Möglichkeit bestünde, eine Signalisation von «Generell 40» auf dem Gemeindegebiet zu realisieren, dann wäre dafür eine sehr, sehr hohe Akzeptanz gegeben. Für mich persönlich wäre es extrem begrüssenswert, wenn man diese Möglichkeit schaffen würde. Ich bin überzeugt, es würde nicht nur Schaan, sondern manch eine andere Gemeinde auch rasch nachziehen, um diese 40 zu realisieren. Dann hätten wir wirklich den Spatz aber sicher in der Hand. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielleicht zuerst zum Abg. Eugen Nägele, die effektiven Massnahmen sind eben von der Situation jeweils abhängig. Sicher würde man keine Massnahmen machen, die man jedes Jahr nach dem Winterdienst wieder neu machen müsste. Also ich glaube, da gibt es sehr gute Massnahmen, die dann eben auch kommen würden. Zum Abg. Christoph Wenaweser: Das zeigt wahrscheinlich auch eben, es wird nicht beim Einzelfall bleiben, wir werden dann vielleicht mehrere Gemeinden mit Tempo 40 sehen. Ich denke, wichtig ist dabei einfach zu beachten, dann sollten die Strassen eben auch so gemacht werden, dass man auch merkt, dass man jetzt 40 fahren sollte. Und sonst, glaube ich, tun wir der Sicherheit nicht viel Gutes, wenn wir am Dorfeingang «Tempo 40» schreiben, aber dann Autobahnen in den Dörfern haben. Ich glaube, das ist auch jedem klar. Ja, es zeigt auch auf diesen 40er-Strecken, die man hat, nur die Tafel alleine bringt halt eben herzlich wenig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über den Antrag des Abg. Rainer Beck befinden. Er beantragt, Art. 30 zu ergänzen. Der Antrag liegt Ihnen konkret vor. Er wurde auch nochmals vorgetragen. Ich denke, es dürfte allen klar sein, worüber wir abstimmen. Wer dem Antrag des Abg. Rainer Beck zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 20 Stimmen zugestimmt. Damit können wir weiterlesen.Art. 38 Abs. 1, 2 und 2a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1, 2 und 2a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 47 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 47 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 50 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 50a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 50a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 Abs. 1a und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. 1a und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 86 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 86 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 90 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 90 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 91 Sachüberschrift und Abs. 1 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 91 Sachüberschrift und Abs. 1 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 92 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 92 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 93 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 93 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 94 Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94 Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 95 Abs. 1, 1a und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 95 Abs. 1, 1a und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 97 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 97 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 99 Abs. 5, 7, 9 und 10 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99 Abs. 5, 7, 9 und 10 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 99c Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99c Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 99d Abs. 2 Bst. a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99d Abs. 2 Bst. a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 99f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 99f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 25 Stimmen einhellig erteilt. Wir haben Traktandum 15 abgeschlossen. Wir machen jetzt 30 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:15 bis 18:55 Uhr).
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