Genehmigung des Notenaustauschs zwischen Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1726 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA) sowie die Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der EU und den Assoziierten Staaten betreffend die Teilnahme an eu-LISA (Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands) (Nr. 130/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Genehmigung des Notenaustauschs zwischen Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2018/1726 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA) sowie die Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der EU und den Assoziierten Staaten betreffend die Teilnahme an eu-LISA (Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 130/2019, steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. In diesem Bericht und Antrag geht es, wie der Titel schon sagt, um zwei Anliegen: die Übernahme einer Verordnung und die Genehmigung einer Zusatzvereinbarung. Diese werden hier im Paket vorgelegt, da sie in zeitlicher Nähe beschlossen beziehungsweise unterzeichnet wurden und sie inhaltlich praktisch untrennbar miteinander verknüpft sind. So steht es auf der Seite 16 des Berichts und Antrags. Nach jahrelangen Bestrebungen stimmte die EU im September 2011 für die Gründung einer zentralen Agentur für grosse IT-Systeme (englisch heisst das: Large Information System Agency oder eben LISA). Die Agentur bekam ihren Sitz in Tallinn, der Hauptstadt Estlands, und nahm ihren Betrieb am 1. Dezember 2012 auf. Die Agentur startete mit der Verwaltung des Visa-Informationssystems (VIS) und der Fingerabdruckdatenbank Eurodac. Diese Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Rahmen der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, kurz auch Europäische Agentur für IT-Grosssysteme oder eu-LISA genannt, steht im Zentrum des Berichts und Antrags. Beide Vorlagen befassen sich mit den Aufgaben von eu-LISA. Die revidierte Verordnung ersetzt die Gründungsverordnung von 2011 und erweitert den Aufgabenbereich der Agentur in Tallinn. In der Zusatzvereinbarung werden die sogenannten Teilnahmerechte und die Teilnahmepflichten Liechtensteins präzisiert. Dieser Bericht und Antrag entspricht einer Weiterentwicklung der sogenannten Schengen-Systemlandschaft. Eine Übersicht dazu können wir den Protokollen der Aussenpolitischen Kommission wie auch der Finanzkommission entnehmen. Schon im Februar und auch im September dieses Jahres hat der Landtag über einzelne Verordnungen betreffend dieser Weiterentwicklung abgestimmt. Auf der Seite 17 des Bericht und Antrag werden die Schwerpunkte der Vorlage zusammengefasst und ich möchte nur auf drei Punkt der Zusatzvereinbarung hinweisen. Gänzlich neu und besonders erwähnenswert sind für die Regierung: - das Stimmrecht im Verwaltungsrat beziehungsweise in den Beratergruppen bei diversen technischen Beschlüssen;
- die Möglichkeit für liechtensteinische Staatsbürger, für die Agentur zu arbeiten und
- die Beitragspflicht zu den allgemeinen Verwaltungskosten der Agentur.
Wir erfahren dort, dass sich die jährlichen Kosten bei etwa CHF 15'000 bewegen. Wenn ich den Bericht und Antrag auf den Seiten 29 und 30 richtig verstanden habe, dann müssen wir rückwirkend noch Beiträge bezahlen. Ich nehme an, dass dieses Vorgehen üblich ist, bitte aber die Innenministerin trotzdem um ein einige Erläuterungen zu dieser finanztechnischen Situation. Es ist erfreulich, dass keine personellen Auswirkungen, keine organisatorischen und räumlichen Folgen zu erwarten sind. Zum Schluss trotzdem noch zwei Fragen zum Personal. Gibt es Staatsangehörige aus Liechtenstein, die bei der Agentur arbeiten? Wer vertritt uns im Verwaltungsrat? Dabei geht es mir nicht um einen Namen, sondern um die Qualifikationen, die diese Personen mitbringen müssen oder die die Person mitbringen muss. Ich danke der Regierung für den Antrag und die Erarbeitung und erteile natürlich meine Zustimmung. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die gegenständliche Vorlage betrifft einerseits die Genehmigung des Notenaustausches zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union zur Übernahme der Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen sowie andererseits die Genehmigung der Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der EU und den assoziierten Staaten betreffend die Modalitäten der Beteiligung Liechtensteins an eu-LISA. Die eu-LISA ist seit Dezember 2012 in Betrieb und sichert das Betriebsmanagement verschiedener Datenbanken, unter anderem das Schengener Informationssystem (SIS II), das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruckdatenbank Eurodac. Liechtenstein nimmt an diesen Systemen teil. Neben diesen operativen Aufgaben übernimmt die Agentur weitere Zuständigkeiten im Bereich der Gesamtsteuerung der IT-Systeme. Weitere Systeme, wie beispielsweise das Ein- und Ausreisesystem, abgekürzt EES, oder das europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem, abgekürzt ETIAS, sind bei der Agentur in Entwicklung. Der Übernahme und Umsetzung dieser beiden Systeme haben Sie bereits, wie vom Abg. Eugen Nägele ausgeführt, zugestimmt. Schliesslich wird die Agentur auch das sogenannte Interoperabilitätsdossier umsetzen, wodurch die Effizienz der Schengen/Dublin-Datenbanken infolge ihrer Vernetzung untereinander verbessert werden. Die Agentur eu-LISA ist ein notweniges Element der Zusammenarbeit in Sicherheits- und Migrationsfragen im Rahmen von Schengen/Dublin.
Liechtenstein hat die eu-LISA-Gründungsverordnung am 25. Februar 2014 als Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes übernommen und ist in der Agentur vertreten beziehungsweise verfolgt die Arbeiten als Beobachter. Liechtenstein ist denn auch an sämtlichen Systemen beteiligt, welche heute an der Agenturen der eu-LISA verwaltet werden. Die Ihnen nunmehr vorgelegte Zusatzvereinbarung ermöglicht Liechtenstein eine völlige Beteiligung an den Arbeiten von eu-LISA. Liechtenstein erhält hierdurch ein Stimmrecht in den Organen der Agentur durch einen liechtensteinischen Vertreter und kann somit in Bezug auf sämtliche Traktanden aktive Wortmeldungen abgeben und so die liechtensteinische Position vertreten und in Bezug auf eine begrenzte Anzahl von Traktanden auch Stimmrecht ausüben. Eine Weiterführung der Teilnahme der eu-LISA ist zur Kontrolle von Ein- und Ausreisen, der Migration und zur Verbrechens- und Terrorbekämpfung unerlässlich. Daher bitte ich Sie, den Notenaustausch zur Übernahme der Verordnung über die Agentur eu-LISA sowie die Zusatzvereinbarung betreffend die Modalitäten der Beteiligung Liechtensteins an eu-LISA zu genehmigen.
Gerne gehe ich noch auf die zusätzlichen Fragen des Abg. Eugen Nägele ein. Sie haben einerseits gefragt, wer uns dann in diesem Verwaltungsrat vertreten wird. Das wird eine Person aus dem Amt für Informatik sein, die bereits jetzt in diesem Gremium mitgewirkt hat für Liechtenstein. Der Stichtag für die finanzielle Beteiligung, nach dem Sie gefragt haben, ist wie gesagt der 1. Dezember 2012. Da hat die Agentur die Tätigkeit aufgenommen und deshalb gibt es jetzt diesen Rückzahlungsmodus. Das ist jetzt nicht üblich, wir sind sonst ja eingebunden in jährliche Zahlungen, aber in diesem Fall hat man das so vereinbart, dass man diese Rückzahlungen, diese CHF 15'000 pro Jahr, wo man so circa auf CHF 75'000 kommt, in diesem Fall vornimmt. Was sich ebenfalls noch ausführen kann, ist, dass nach unserem Kenntnisstand derzeit keine Liechtensteinerinnen oder Liechtensteiner bei der eu-LISA arbeiten. Aber es ist wie gesagt mit dieser Vorlage in Zukunft nicht ausgeschlossen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für die Ausführungen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag der Regierung zu lesen.Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 24 Stimmen zugestimmt. Damit haben wir auch Traktandum 19 abgeschlossen. -ooOoo-