Beitritt zu diversen Strassenverkehrsabkommen (Nr. 134/2019)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, ich begrüsse Sie zum letzten Arbeitstag der diesjährigen Amtsperiode. Mit grosser Freude habe ich heute Morgen gelesen, dass ein grossangelegtes Projekt, «Lebenswertes Liechtenstein», sich in Gründung befindet. Ich denke, der gute Wille und die positive Energie, die von so einem Projekt ausgehen, stimmen mich für heute sehr zuversichtlich auch für unsere Arbeit für das Land. Wir kommen zu Traktandum 21: Beitritt zu diversen Strassenverkehrsabkommen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 134/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Und guten Morgen miteinander. Wir behandeln nun eine recht dicke Vorlage, wobei damit keinerlei Gesetze oder Verordnungen abgeändert werden müssen. Allerdings müssen verschiedene Vorbehalte und Erklärungen angebracht werden. Mit der gegenständlichen Vorlage beantragt die Regierung beim Landtag den Beitritt - zum Genfer Abkommen über den Strassenverkehr vom 19. September 1949,
- zum Genfer Protokoll über Strassenverkehrszeichen (die sogenannte Strassensignalisation) ebenfalls vom 19. September 1949,
- zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Strassenverkehr und zum Protokoll über Strassenverkehrszeichen (die Strassensignalisation) vom 16. September 1950,
- zum Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968,
- zum Wiener Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen vom vom 8. November 1968,
- zum Europäischen Zusatzübereinkommen über den Strassenverkehr vom 1. Mai 1971,
- zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen ebenfalls vom 1. Mai 1971 und
- zum Protokoll über Strassenmarkierungen zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen vom 1. März 1973
einerseits und die Anbringung verschiedener Vorbehalte und Erklärungen dazu andererseits. Bisher ist es so, dass Liechtenstein im Bereich Strassenverkehr lediglich dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr beigetreten ist, das am 24. April 1926 abgeschlossen wurde. Dieses Abkommen wurde gemäss dem vorliegenden Bericht und Antrag seither nicht mehr aktualisiert und gilt deshalb als veraltet und entspricht kaum mehr oder nur noch ansatzweise den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen im Strassenverkehr. Deshalb beantragt die Regierung den Beitritt zu den oben erwähnten Abkommen und Übereinkommen. Die Regierung führt aus, dass ein Beitritt dazu nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll sei, da sie für Liechtenstein im Verhältnis zu Staaten Gültigkeit haben werden, die Vertragsstaaten des Genfer Abkommens, aber nicht des Wiener Übereinkommens sind. Mit diesen Abkommen und Übereinkommen werden die Verkehrsvorschriften, Signale und Markierungen vereinheitlicht, sie erleichtern den zwischenstaatlichen Strassenverkehr und erhöhen die Verkehrssicherheit, da sie gewissermassen die internationale Strassenverkehrsgesetzgebung darstellen. Der Beitritt zum Wiener Übereinkommen und Genfer Abkommen ist für Liechtenstein auch deshalb wichtig, da damit insbesondere im Ausland erhöhte Rechtssicherheit erlangt werden kann. Diese Rechtssicherheit ist bisher nicht oder nicht in diesem Ausmass gegeben, sodass es im Ausland immer wieder zu Problemen mit dem liechtensteinischen Führerschein und dessen Anerkennung kommt. Internationale Rechtsgrundlagen wie die gegenständlichen Abkommen und Übereinkommen tragen auch der in der Vergangenheit zugenommenen Mobilität der Liechtensteiner Einwohner Rechnung. Probleme, die sich in der Vergangenheit ergeben haben, lagen beispielweise darin, dass Personen mit liechtensteinischem Führerschein in gewissen Ländern kein Fahrzeug lenken durften oder bei einer Wohnsitznahme in verschiedenen Ländern die Führerprüfung erneut ablegen mussten. Diese bisherigen Probleme können mit dem Beitritt zum Wiener Übereinkommen und Genfer Abkommen gelöst werden, was sehr zu begrüssen ist.Der Beitritt zum Wiener Abkommen würde es ausserdem ermöglichen, dass Liechtenstein die aktuellen und schnell voranschreitenden Entwicklungen beim automatisierten Führen von Motorfahrzeugen rechtlich regeln und nachvollziehen könnte. Das Wiener Abkommen wurde 2014 mit Aufnahme eines Absatzes 5bis dahingehend ergänzt, dass Fahrzeugsysteme, die einen Einfluss auf das Führen eines Fahrzeugs haben, als konform gelten, wenn sie vom Fahrzeugführer übersteuert und deaktiviert werden können. Mit dem Wiener Übereinkommen würde eine Grundvoraussetzung geschaffen, um in Zukunft automatisierte Fahrzeuge, inklusive der tatsächlichen Anwendung aller Assistenzsysteme, auf Liechtensteins Strassen ordentlich zuzulassen und die internationale Anerkennung der Zulassung zu gewähren. Ein gleichzeitiger Beitritt zum Wiener Übereinkommen und Genfer Abkommen ist deswegen angezeigt, da im Verhältnis zwischen den Vertragsstaaten das jeweils neuere Abkommen die vorhergehenden Abkommen aufhebt und ersetzt. Wegen des jeweils unterschiedlichen geografischen Geltungsbereichs empfiehlt sich der Beitritt zu beiden Abkommen, um eine möglichst grosse geografische Abdeckung zu erhalten.Wenn Liechtenstein dem Wiener Übereinkommen beitritt, so kann in Zukunft ausserdem auf die Anbringung des ovalen FL-Aufklebers verzichtet werden. Schon bisher war es so, dass Liechtenstein im Bereich des Strassenverkehrs mit der Schweiz eng verbunden war, dies auch hinsichtlich der Rechtsgrundlagen. Wegen der Übereinstimmung der Rechtsgrundlagen werden die Vorbehalte der Schweiz zum Wiener Abkommen und zu dessen Zusatzübereinkommen, Zusatzvereinbarungen und Protokolle übernommen. Liechtenstein wird jedoch auch noch weitere Vorbehalte anbringen. Hervorheben und ausdrücklich erwähnen möchte ich diesbezüglich zwei Vorbehalte, zum einen, dass eine Klingel nur bei motorisierten Fahrrädern anzubringen ist, und zum anderen, dass der Grenzwert, wie wir in dieser Landtagssession bereits gehört haben, für Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung in Liechtenstein mit 0,8 Promille über dem Grenzwert im Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über den Strassenverkehr liegt. Weiter werden zwei Vorbehalte zum Genfer Abkommen und ein Vorbehalt zur Europäischen Zusatzvereinbarung zum Abkommen über den Strassenverkehr und zum Protokoll über Strassenverkehrszeichen angebracht. Ich bin für einen Beitritt zu diesen Abkommen und Übereinkommen und die damit verbundenen Erklärungen und Vorbehalte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Im Strassenverkehr gehört Liechtenstein bis heute einzig dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr, welches im April 1926 in Paris abgeschlossen wurde, an. Dieses Abkommen ist jedoch völlig veraltet und entspricht nur noch teilweise den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen im Strassenverkehr. Daher wird ein Beitritt zum Wiener Übereinkommen von 1968 und seinen Zusatzübereinkommen sowie zum Genfer Abkommen über den Strassenverkehr von 1949 und seinen Zusatzvereinbarungen und Protokollen angestrebt. Ein Beitritt Liechtensteins zu diesen beiden Abkommen ist notwendig und sinnvoll, da diese für Liechtenstein im Verhältnis zu den Staaten Gültigkeit haben werden, die Vertragsstaaten des Genfer Abkommens, aber nicht des Wiener Übereinkommens sind. Die Übereinkommen bringen eine Vereinheitlichung der Verkehrsvorschriften, Signale und Markierungen. Sie bezwecken, den zwischenstaatlichen Strassenverkehr zu erleichtern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie bilden sozusagen die internationale Strassenverkehrsgesetzgebung. Für Liechtenstein ist der Beitritt zum Wiener Übereinkommen und Genfer Abkommen wichtig, um insbesondere im Ausland erhöhte Rechtssicherheit zu erlangen. Beispielsweise haben immer wieder Personen im Ausland Probleme mit dem liechtensteinischen Führerschein, insbesondere mit dessen Anerkennung. Dies führt unter anderem dazu, dass sie in verschiedenen Ländern kein Fahrzeug lenken dürfen oder bei der Wohnsitznahme im Ausland je nach Land sogar eine komplett neue Führerprüfung ablegen müssen. Wir brauchen deshalb internationale Rechtsgrundlagen, die den Herausforderungen der heutigen Zeit gerecht werden und dieser Entwicklung Rechnung tragen. Das Genfer Abkommen deckt diese Anforderung ab. Alle Vertragsstaaten gestatten jedem in ihr Land kommenden Fahrzeugführer mit einem gültigen Führerschein, ausgestellt durch einen anderen Vertragsstaat, ohne neue Prüfung Motorfahrzeuge auf ihren Strassen zu führen. Das Gleiche gilt für die fortschreitenden technologischen Entwicklungen hinsichtlich des voll automatisierten Fahrens. Es gibt schon heute eine Reihe von im Verkehr befindlichen Assistenzvorrichtungen, wie den Abstandsregeltempomaten, das Spurhaltesystem oder den automatischen Parkassistenten. Diese Möglichkeiten sind heute im liechtensteinischen Strassenverkehrsrecht noch nicht explizit geregelt. Eine ordentliche Zulassung von automatisierten Fahrzeugen zum Verkehr setzt deshalb eine Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen voraus. Mit dem Beitritt zum Wiener Übereinkommen soll hier Abhilfe geschaffen und generell der Rückstand der letzten Jahrzehnte aufgeholt werden. Dieses Übereinkommen soll daher die zeitgemässe und moderne internationale Grundlage für das liechtensteinische Strassenverkehrsrecht werden. Es soll den Strassenverkehr durch internationale Standardisierung und Harmonisierung der Verkehrsregeln sicherer machen und legt nicht nur Grundsätze fest, sondern regelt auch Dinge wie Halten, Parken, Ein- und Aussteigen von Fahrgästen, Fahren in Tunnel, also einige Standardsituationen im Strassenverkehr. Nachdem das Genfer Abkommen und das Wiener Übereinkommen unterschiedliche geografische Geltungsbereiche, sprich Vertragsparteien, haben, ist ein Beitritt zu beiden Abkommen angezeigt, um eine grösstmögliche Abdeckung zu gewährleisten. Das Wiener Übereinkommen ist in technischer Hinsicht ausgereifter als das Genfer Abkommen, da es nahezu 20 Jahre jünger ist. Zudem beinhaltet es eine Weiterentwicklung und eine weitere Standardisierung der Verkehrsregeln, welche den Strassenverkehr sicherer machen sollen. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht zusätzlich darin, dass das Genfer Abkommen keine Abänderungen mehr erfährt, hingegen das Wiener Übereinkommen immer wieder angepasst wird. Aufgrund der geltenden Rechtslage können alle gegenständlichen Abkommen, Übereinkommen, Zusatzübereinkommen, Zusatzvereinbarungen und Protokolle in das liechtensteinische Recht übernommen werden, ohne das Gesetze oder Verordnungen angepasst werden müssen. Jedoch sollen verschiedene Vorbehalte zusätzlich zu denjenigen der schweizerischen Gesetzgebung angebracht werden. Zu diesen Vorbehalten zählen beispielsweise:- Die Pflicht zur Anbringung einer Klingel ausschliesslich bei Fahrrädern mit Motor,
- der Grenzwert von 0,8 Promille für Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung,
- die Vortrittsverpflichtung bei einer Ausfahrt nicht nur gegenüber anderen Fahrzeugen, sondern gegenüber allen auf der Strasse fahrenden Verkehrsteilnehmern, wie Trottinett- oder Rollschuhfahrer,
- die Festlegung, dass Fahrräder mit einem Verbrennungsmotor, dessen Zylinderinhalt 50 Kubikzentimeter nicht übersteigt, nicht als Kraftfahrzeuge gelten, wenn sie in ihrer Bauart alle üblichen Merkmale von Fahrrädern behalten.
Die wohl prominenteste Auswirkung des Beitritts zum Wiener Übereinkommen betrifft den ovalen, weissen FL-Aufkleber am Heck der Motorfahrzeuge. Auf diesen kann zukünftig verzichtet werden. Obwohl der Aufkleber gemäss dem Übereinkommen grundsätzlich nicht mehr notwendig wäre, wird die Anbringung trotzdem weiterhin empfohlen. Es ist anzunehmen, dass es einige Jahre dauern wird, bis der Beitritt Liechtensteins zu den Übereinkommen von den Behörden der umliegenden Länder bewusst zur Kenntnis genommen wird. Hierzu meine Frage an die Regierung: Muss ich mir bei Nicht-Anbringung des ovalen weissen FL-Aufklebers die Verhängung einer Busse im Ausland aufgrund des Nicht-Wissens der Verkehrspolizei gefallen lassen? Wenn ja, weshalb? Und wenn nein, wie muss ich mich verhalten? Und eine zweite Frage: Wir schreiben das Jahr 2019. Das Genfer Abkommen und das Wiener Übereinkommen sind bereits über ein halbes Jahrhundert alt. Weshalb kommt Liechtenstein erst jetzt dazu, den beiden Abkommen beizutreten? Gerne erteile den gegenständlichen Übereinkommen, Zusatzübereinkommen, Abkommen, Zusatzvereinbarungen und Protokollen sowie den vorgebrachten Vorbehalten und Erklärungen meine Zustimmung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Her Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich kann mich den Ausführungen meiner beiden Vorredner nahtlos anschliessen und hätte nur zwei, drei Fragen an die Regierung. Zum einen auch in Anlehnung an die Frage des stv. Abg. Rainer Beck: Weshalb werden diese Abkommen erst heute dem Landtag vorgelegt? Sie sind doch schon mehr als 50 Jahre alt. Gab es bei der Regierung und bei Vorgängerregierungen Vorbehalte, diesen Abkommen bisher beizutreten? Die Schweiz ist ja dem Wiener Übereinkommen schon 1991 beigetreten oder hat es ratifiziert. Weshalb ist kommt die Regierung erst heute auf die Idee, diesen Abkommen beizutreten? Und gab es in der Vergangenheit Vorbehalte hierzu? Zudem ist mir aufgefallen, dass relativ wenige Staaten diesen Abkommen beigetreten sind. Beim Genfer Abkommen sind es 98, beim Wiener sogar nur 79, was ich als eine geringe Zahl einschätzte, wenn man sieht, wie viele Staaten es auf der Erde gibt. Weshalb sind Vorbehalte gegen diese Übereinkommen vorhanden, dass diese nicht in einzelnen Ländern übernommen werden? Dann noch eine thematische Frage zu Ihren Ausführungen auf Seite 42, was den nationalen Führerschein betrifft. Diesbezüglich sind ja bei uns auch noch verschiedene Versionen im Umlauf, sowohl die neue in Form einer Kreditkarte, jedoch auch noch die alte in Papierformat. Ändert sich diesbezüglich etwas an der Gültigkeit der alten Führerscheine, meines Wissens sind sie auch unbefristet ausgestellt? Wird hier eine Änderung vollzogen werden müssen, dass sie auf gewisse Anzahl Jahre nur noch ausgestellt werden und diese dann verlängert werden müssen, analog beispielsweise zu einem Reisepass? Gibt es diesbezüglich Änderungen in der Handhabung in Zukunft? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich ebenfalls den Ausführungen, die bereits getätigt wurden, anschliessen. Zuerst einen Dank an die Regierung für diesen vorliegenden Bericht und Antrag. Ich denke mir auch, die Zustimmung ist unbestritten. Ich habe lediglich vier Fragen zu dieser Vorlage. Die erste bezieht sich auf Seite 19. Da verweist die Regierung darauf, dass es in der Vergangenheit Vorfälle von liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürgern gegeben habe. Konkret wird hier auf die USA hingewiesen. Mich würde eigentlich nur wundernehmen und ich gehe fix davon aus, dass wir zukünftig in den USA keine Probleme mehr mit unserem internationalen Führerschein haben werden, also auch in den einzelnen Bundesstaaten sollte das kein Problem mehr geben. Nehmen wir einmal an, wir fahren die Route 66 von Ost nach West oder auch umgekehrt, es ist ja gleich, es gibt für liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger kein Problem mehr in den USA. Gehe ich da richtig in der Annahme, dass das dank der Zustimmung zu diesem Abkommen zutreffend ist?Dann wurde bereits dieser ovale Aufkleber von mehreren Vorrednern erwähnt. Da sind die Aussagen schon ein wenig widersprüchlich. Auf Seite 41 sagt die Regierung: «Somit kann auf den ovalen ‹FL›-Aufkleber künftig verzichtet werden.» Und auf der Seite 39 wird dann aber eben empfohlen, es sei trotzdem noch von Vorteil, wenn man diesen anbringen würde. Da kann ich mich den Fragen des stv. Abg. Rainer Beck nur anschliessen. Was heisst jetzt das in letzter Konsequenz, was sind dann die effektiven Fakten, die uns dann mitunter im Ausland mit diesem ovalen Kleber passieren können, oder wenn wir diesen ovalen Kleber nicht haben? Dann zum Inkrafttreten: Wie gesagt, die Abkommen sind ja komplett unbestritten. Mich würde doch konkret interessieren, wann geht die Regierung davon aus, dass diese Abkommen auch in der Realität in Kraft treten? Da wäre ich Ihnen noch dankbar, wenn Sie das präzisieren könnten. Ganz konkret, wenn ich nächstes Jahr in die USA in die Ferien gehe, habe ich keine Probleme mehr mit meinem internationalen Führerschein: Ja oder nein? Und wann sind diese Probleme behoben? Dann noch eine grundsätzliche Frage: Unsere schönen schwarzen Nummernschilder, die wir haben, ich gehe einmal davon aus, mit denen bekommen wir kein Problem mit dem Beitritt zu diesem Abkommen. Ich habe dazu nichts gefunden, ich gehe davon aus, unsere Farbe des Nummernschildes ist nicht tangiert. Da hätte ich gerne eine Bestätigung vonseiten der Regierung, dass wir da kein Problem bekommen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Auch ich begrüsse wie meine Vorredner den Beitritt zu diesen internationalen Übereinkommen vom Grundsatz her, habe aber eine Frage. Bei Traktandum 15 der laufenden Landtagssitzung, der Revision des Strassenverkehrsgesetzes, wurde explizit auf die enge Verflechtung mit der Schweiz im Bereich des Strassenverkehrsrechts hingewiesen. Nun habe ich kurz verglichen und ich stelle fest, die Schweiz ist dem Genfer Abkommen nicht beigetreten, die Schweiz ist nur dem Wiener Abkommen beigetreten. Welche Not haben wir eigentlich, mehr Abkommen beizutreten, als es die Schweiz tut, was macht das für uns für einen Vorteil?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde gerne kurz auf die Punkte eingehen, die Vorlage ist ja bereits treffend zusammengefasst. Deshalb nur kurz zu den einzelnen Fragen. Zum stv. Abg. Rainer Beck, die Frage kam dann auch nochmals, als es um die Anbringung des FL-Aufklebers ging, ob man da mit einer Busse rechnen muss. Es ist natürlich möglich, dass ein Verkehrspolizist im Ausland findet, wenn er nicht angebracht wäre, dass man eine Busse bezahlen müsste. Wenn Sie aber wissen, dass wir diesem Abkommen beigetreten sind, können Sie das dem Verkehrspolizisten entsprechend sagen oder Sie können auch danach quasi sagen, das wäre nicht rechtens gewesen und das zurückfordern. Also insofern kann ich jetzt nicht ausschliessen, dass dann ab der Unterschrift das dann überall bekannt wäre. Aber die Grundlage, diese Busse auszusprechen, ist dann jedenfalls nicht mehr gegeben. Das erscheint mir sehr klar.Dann kam die Frage auch aus mehreren Ecken und Sie haben das auf den Punkt gebracht, Herr stv. Abg. Rainer Beck: Warum wir erst jetzt, die sind doch schon über 50 Jahre alt? Ja, ich selbst bin noch nicht über 50 Jahre alt, und insofern müsste man natürlich unter anderem alle Vorgängeraussenminister und auch die Verkehrsminister der letzten Jahre fragen, warum sie das nicht getan haben. Für uns war es jedenfalls klar. Wir haben unter anderem von Bürgern Kenntnis, die in den USA Probleme hatten. Aber beispielsweise auch im Rahmen der Olympischen Spiele in Südkorea kam es zu Problemen: Weil man dort eben nicht fahren durfte, haben wir uns diese Problem angeschaut und gefragt, was denn der Grund ist und was man dagegen tun könnte. Die einfache Lösung, die wir zusammen mit dem Amt für Strassenverkehr gefunden haben, war eben die Feststellung, dass wir eben in den letzten 50 oder 70 Jahren nicht beigetreten sind und dass eigentlich nichts dagegenspricht, quasi so schnell wie möglich hier beizutreten, zumal wir nichts bei uns anpassen müssen, aber dann eben konform sind. Das war dann auch mit der Hintergrund, dass wir gesagt haben, wir packen das an, bringen das hier rein und sind dann bei diesen beiden Abkommen dabei. Das bringt uns, ich habe hier auch eine Liste mit den ganzen Staaten, dann von heute - vom Pariser Abkommen, wo 61 Staaten dabei sind - insgesamt zumindest auf 146 Staaten, wo wir dann quasi konform sind. Wenn wir die Liste durchschauen, dann sind das schon die 146 Staaten, die wahrscheinlich eher auf den Reiselisten stehen, und es relevant ist, dass wir dort dabei sind. Dann zum Abg. Alexander Batliner: Sie haben gefragt: Gab es Vorbehalte der früheren Regierungen? Jedenfalls ist uns nichts bekannt in diese Richtung, sondern ich glaube, es wurde einfach nicht gesehen, nicht gemacht. Und die Gründe dafür kann ich Ihnen nicht sagen. Eben ich kann Ihnen die Gründe sagen, warum wir der Meinung sind, dass es jetzt richtig ist. Und ich glaube, das haben wir auch dokumentiert. Zur Liste der Staaten: Die hätte ich hier, wenn man dann später noch einen Blick reinwerfen möchte. Dann haben Sie die Frage gestellt, die ich gerne beantworten möchte, zur Gültigkeit der Führerscheine, auch der älteren Führerscheine. Alle liechtensteinischen Führerscheine sind gültig, auch die älteren, jedoch gibt es ein Ablaufdatum für Papierführerscheine per 19. Januar 2033 und auch alle ohne Ablaufdatum. Aber am 19. Januar 2033 sollten wir dann alle die neuen Führerscheine in Kreditkartenformat haben, wenn das Papier bis dann hält. Das ist noch das andere Thema. Gut, dann komme ich noch zum Abg. Wendelin Lampert, dass Sie davon ausgehen, wenn Sie die Route 66 runterfahren, dass Sie in allen Bundesstaaten dann keine Problem haben. Eben wie ich vorhin gesagt habe, grundsätzlich sollte man keine Probleme mehr haben, sonst kann man sich darauf berufen, dass wir hier beigetreten sind. Aber ob dann jeder Polizist das schon weiss, das weiss ich dann wiederum nicht. Sie haben die Frage nach dem Inkrafttreten gestellt. Die Abkommen sind in Kraft, und sobald wir beigetreten sind und das entsprechend notifiziert ist, dann kann man sich darauf berufen. Dann haben Sie eine wichtige Frage gestellt natürlich wegen der schwarzen Autonummer. Da kann ich auch bestätigen, das hat keinen Einfluss darauf, welche Farbe unsere Autonummern in Liechtenstein zukünftig haben werden. Die behalten wir. Dann zum Abg. Christoph Wenaweser: Sie haben die Frage gestellt, welche Not wir haben, bei mehr Abkommen beizutreten als die Schweiz. Ich glaube, es ist weniger die Not, die wir haben, sondern der Wunsch, den wir haben. Es ist eben so, dass die Schweiz damals zwar gesagt hat, man könnte auch dem anderen Abkommen beitreten, es dann aber eben nicht ratifiziert hat. Wir haben nochmals Rücksprache mit Schweizer Kollegen gehalten, die durchaus auch heute noch, jedenfalls die Fachebene, der Meinung wäre, man könnte auch beiden beitreten. Ich denke, wir müssen uns hier wie vielleicht auch damals beim EWR nicht unbedingt an der Schweiz orientieren, sondern unser Ziel sollte sein, dass unsere Führerscheine in möglichst vielen Ländern akzeptiert werden. Der Amtsleiter des Amtes für Strassenverkehr hat mir gesagt, wir wollen den besten Führerschein der Welt haben. Der beste Führerschein der Welt ist der, der in den meisten Ländern akzeptiert ist. Damit kommen wir, denke ich, in eine gute Richtung. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen beziehungsweise die Beantwortung meiner Fragen. Nochmals zurückkommend auf die Frage betreffend das Inkrafttreten - meine Frage war ja konkret: Gehen Sie davon aus, dass USA-Reisende im nächsten Sommer von diesen Abkommen profitieren können? Oder wie sieht konkret dieses Inkrafttreten aus? Sprich, wird die Regierung dieses pushen oder sagt die Regierung, wir schauen einmal? Und eben die konkrete Frage ist, können USA-Reisende im nächsten Sommer davon ausgehen, dass sie keine Probleme haben - in den verschiedenen Bundesstaaten wohlverstanden? Ich bin mir schon auch bewusst, wenn der einzelne Verkehrspolizist das nicht weiss, dann sind wir nicht schuld. Aber einfach rein rechtlich betrachtet, von was geht die Regierung aus? Wann werden diese Abkommen effektiv in der Praxis umgesetzt sein? Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich kann Ihnen ganz konkret beantworten, die Vereinigten Staaten sind beim Genfer Abkommen. Beim Genfer Abkommen ist es so, dass das für uns dann 30 Tage nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde gültig ist. Und ich gehe davon aus, dass das vor nächstem Sommer der Fall sein wird. Beim Wiener Abkommen ist es so, dass dieses quasi ein Jahr nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Gültigkeit erlangt. Im konkreten Fall, für die USA, gilt aber das Genfer Abkommen und insofern müsste das möglich sein. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den etwas längeren Antrag der Regierung zu lesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Antrag der Regierung abstimmen. Wer mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 21 abgeschlossen. -ooOoo-