Abänderung des Treuhändergesetzes (Nr. 132/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 27: Abänderung des Treuhändergesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 132/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Zuerst einmal möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die bei der Erarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags einen Beitrag geleistet haben. Mit der gegenständlichen Vorlage soll das Treuhändergesetz abgeändert werden. Dabei handelt es sich um eine wichtige und auch gewichtige Änderung des Treuhändergesetzes, auch wenn der Bericht und Antrag «nur» 104 Seiten umfasst. Diese 104 Seiten haben es in sich und ich denke, wir werden eine spannende, teilweise wohl auch emotionale Debatte dazu führen, um die Vor- und Nachteile abzuwägen, die Befürchtungen und Chancen an- und auszusprechen, damit die Fragen beantwortet werden können. Mit der Revision des Treuhändergesetzes sollen gemäss Bericht und Antrag die Qualität im Treuhandsektor gesichert, das Vertrauen der Kunden aber auch in den liechtensteinischen Finanzplatz sowie die Förderung des Zugangs zu internationalen Märkten und der Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und die internationale Anerkennung sowie eine langfristige positive Entwicklung des Treuhandsektors gefördert werden. Im Zentrum der Vorlage stehen eine Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen hinsichtlich Vertrauenswürdigkeit und externe Revision, die Einführung zusätzlicher Pflichten bezüglich Interessenkonflikte, Auslagerung (Outsourcing), finanzielle Solidität, Governance, Rechnungslegung und Berichterstattung, neue Beendigungsursachen und die Abwicklung von Mandaten, das Disziplinarrecht, die Zusammenarbeit zwischen der FMA und dem Amt für Justiz, Sanktionen und eine angemessene Übergangsfrist. Die Aufgaben der FMA sollen im Rahmen der Bewilligung und Aufsicht über die Treuhänder erweitert und geschärft werden. Bereits im Vorfeld zur heutigen Sitzung hat die Treuhandkammer ein Schreiben mit ihrer Sichtweise zum Bericht und Antrag sowie mit ihren Änderungswünschen an die Mitglieder des Landtags geschickt und angeboten, in die Fraktionen zu kommen. Nicht wenige von uns wurden wohl auch persönlich von ihnen bekannten Treuhändern kontaktiert und über die Änderungswünsche der Treuhänder informiert. Leicht könnte der Eindruck entstehen, dass die Vorlage insgesamt vonseiten der Treuhänder umstritten ist. Doch dieser Eindruck täuscht, denn so wurde mir im Gespräch mit der Mehrheit des Vorstandes der Treuhandkammer auf Frage hin mitgeteilt, dass Eintreten auch vonseiten Treuhandkammer gewünscht und die Behandlung dieser Vorlage wichtig sei. Gleiches ergibt sich meines Erachtens auch aus dem Schreiben der Treuhandkammer vom 22. November 2019 an die Landtagsabgeordneten, wenn festgehalten wird, dass die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich unterstützt wird. Auch in der Stellungnahme der Treuhandkammer zum Vernehmlassungsbericht vom 6. September 2019 kann gelesen werden, dass die Treuhandkammer hundertprozentig hinter den in der Finanzplatzstrategie der Regierung vom Februar 2019 enthaltenen Grundsätzen und Vorgaben zur Stärkung des Kundenschutzes und der Aufsicht über den Treuhandsektor stehe. Sie seien Leitbild und Rahmen dieser vorliegenden Revision. Ausserdem werde von der Treuhandkammer mitgetragen, dass dies nur über eine engere Überwachung des Treuhandsektors zu erreichen sei. Auch über die Ziele der Reform herrsche Einigkeit. Inhaltlich sei man nicht so weit voneinander entfernt. Allerdings habe die Treuhandkammer höchste Bedenken bei der Umsetzung dieser Vorgaben, wobei mehrfach grundrechtliche Bedenken (Verletzung des Legalitätsprinzips und insbesondere des Bestimmtheitsgebots) geäussert werden und die Übertragung der Aufsicht einer Vielzahl der vorgestellten Massnahmen besser bei der Standeskommission in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern aufgehoben sei als bei der FMA. Begründet wird dies mit Verhältnismässigkeit, höherer Effizienz und Know-how-Vorsprung der Standeskommission. Die Treuhandkammer habe ihre Lösungsvorschläge auch frühzeitig eingebracht, allerdings ohne die von der Treuhandkammer gewünschte Resonanz und Beachtung. Erstaunt hat mich diesbezüglich der Artikel im heutigen «Vaterland» auf Seite 3 mit dem Titel «Treuhänder sollen schärfer überwacht werden», worin zu lesen ist, dass die FMA im Auftrag der Regierung einen Vorschlag zur Überarbeitung des Treuhändergesetzes ausgearbeitet hat. Eine Mitwirkung der Treuhandkammer wurde dabei nicht erwähnt.Gerne möchte ich von der Regierung wissen, wann die Regierung die Treuhandkammer allgemein und auch im Detail über das Regulierungsprojekt informiert hat. Wie wurde die Treuhandkammer in die Ausarbeitung des Berichts und Antrags miteinbezogen? Wie beurteilt die Regierung die Äusserung der Treuhandkammer, dass bei der Standeskommission mehr treuhandspezifisches Know-how vorhanden sei als bei der FMA beziehungsweise der FMA dieses treuhandspezifische Wissen fehle? Was kann die Regierung der Treuhandkammer bezüglich Verhältnismässigkeit und der Effizienz der Treuhandkammer gegenüber einer Zuständigkeit der FMA entgegenhalten? Die Treuhandkammer bedauert sehr, dass der Standeskommission, welche mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden würde, keine Chance eingeräumt werde, sich zu bewähren, obwohl dies effizienter und effektiver wäre. Bedenken zur Vorlage äussert die Treuhandkammer auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, wenn die Aufsicht über einen Grossteil der bisherigen Standesregeln (Interessenkonflikte/Risikomanagement) sowie sämtliche neuen Regelungen durch die FMA und nicht durch die Standeskommission erfolge. Hier möchte ich von der Regierung zur 2. Lesung gerne weitere Informationen erhalten, wie gross die Zunahme des Aufsichtsaufwands bei der FMA einerseits, aber auch bei der Treuhandkammer andererseits ungefähr sein wird. Bezüglich der FMA werden räumliche, finanzielle, personelle und organisatorische Auswirkungen im Bericht und Antrag erwähnt. Was bedeutet dies konkret, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung im FMA-Budget 2021? Mit welcher Zunahme ist hier zu rechnen? Die Erwähnung der räumlichen Auswirkungen lässt mich aufhorchen und danach fragen, ob die derzeitigen FMA-Räumlichkeiten nicht mehr ausreichend sind und weitere Gebäude dazugemietet werden müssen? Wenn ja, was ist hier angedacht? Gibt es hier schon konkretere Informationen? Mich würde weiter interessieren, welche Folgen insbesondere bezüglich der zusätzlichen Kosten bei den Treuhändern und den Treuhandgesellschaften diese Vorlage haben wird? Die Treuhandkammer spricht sich gegen eine einheitliche Anwendung der Standards bei allen Finanzteilnehmern auf die Treuhänder aus, da Lösungen europäisch regulierter Berufszweige nur dort zu übernehmen seien, wo sie adäquat zur Lösung oder zur Erreichung der finanzplatzstrategisch definierten Ziele tatsächlich beitragen, wobei die Besonderheiten des Treuhandsektors berücksichtigt werden müssten. Inakzeptabel sind für die Treuhandkammer im Bericht und Antrag folgende Punkte: - Ein möglicher Bewilligungsentzug bereits bei Einleitung eines Strafverfahrens;
- eine zu wenig griffige Definition des Eigengeschäfts;
- die Verlagerung der Kompetenz bzgl. Interessenkonflikte und Risikomanagement von der Standeskommission der Treuhandkammer zur FMA und
- die Kompetenz der FMA zur Überprüfung der finanziellen Solidität anhand von einzureichenden Geschäftsberichten.
Die Treuhandkammer bringt in der Folge bereits mit Schreiben vom 22. November 2019 konkrete Anpassungsvorschläge zu mehreren Artikeln der Vorlage ein. Diese Änderungsanträge werden wir wohl in der 2. Lesung zu behandeln haben. Dass diese Dinge geregelt werden, ist auch vonseiten Treuhandkammer unbestritten, die Frage ist jedoch, wo sie geregelt werden, sprich in den Standesrichtlinien oder im Treuhändergesetz, und wer dafür zuständig sein soll, die Standeskommission der Treuhandkammer oder die FMA, beide je nachdem auch mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfer. Gesetze im formellen Sinn werden im Gesetzgebungsverfahren erlassen. Hier wird in der Regel zuerst eine Vernehmlassung durchgeführt, wobei sämtliche Interessierten sich daran beteiligen und ihre Meinungen und Anregungen einreichen können. Die Regierung arbeitet einen Bericht und Antrag aus, welcher im Anschluss zweimal im Landtag gelesen und beraten wird. Die Gesetzesvorlage bedarf der Zustimmung des Landtages, der Sanktion des Landesfürsten, der Gegenzeichnung des Regierungschefs, der Kundmachung im Landesgesetzblatt. Allenfalls wird auch eine Volksabstimmung durchgeführt, wenn das Referendum dagegen erfolgreich ergriffen wird. Dieses Verfahren stützt sich auf die Verfassung und wird durch verschiedene Gesetze konkretisiert. Demgegenüber werden die Standesrichtlinien der Treuhandkammer, gestützt auf das Treuhändergesetz, durch die Plenarversammlung der Treuhandkammer erlassen. Nur schon aufgrund des Entstehungsprozesses zeigt sich, dass eine Regelung, wenn sie im Gesetzgebungsverfahren ergeht, breiter abgestützt ist und den Landtag, den Landesfürsten, den Regierungschef, eine Kundmachung und allenfalls sogar das Volk in die Gesetzgebung miteinbezieht. Demgegenüber stehen die Standesrichtlinien, die von der Plenarversammlung der Treuhandkammer erlassen werden. Aufgrund der Normenhierarchie stehen die Standesrichtlinien unterhalb des Gesetzes. Im Sinne der internationalen Anerkennung und Akzeptanz spricht einiges dafür, wenn aufsichtsrechtliche Belange bezüglich Treuhand und Treuhänder im Treuhändergesetz und nicht in den Standesrichtlinien der Treuhandkammer geregelt werden. Ein Gesetz erfährt eine höhere Akzeptanz, da sein Zustandekommen demokratisch stärker legitimiert ist als das Zustandekommen von Standesrichtlinien. Bezüglich Standesregeln wird generell immer wieder Kritik aufgebracht, dass mit ihnen Einzelinteressen eines Verbandes verfolgt werden. Daraus können durchaus Gründe abgeleitet werden, dass einer Regelung im TrHG der Vorzug zu geben ist, da es in den vergangenen Jahren zu mehreren Missbrauchsfällen gekommen ist, die auch international Beachtung fanden und immer wieder in der internationalen und nationalen Presse aufschienen, was dem Finanzplatz geschadet hat. Stutzig machen mich allerdings Aussagen in den vergangenen Wochen, dass die Missbrauchsfälle der Vergangenheit mit den Massnahmen des vorliegenden Bericht und Antrag nicht hätte verhindert werden können, obwohl unter anderem diese Missbrauchsfälle zum Anlass für diese Vorlage herangezogen werden. Diesbezüglich würde ich gerne von der Regierung auf die 2. Lesung gerne wissen, welche Auswirkung diese Vorlage auf die Verhinderung zukünftiger Missbrauchsfälle und die Reduzierung eines allfälligen Schadens hat. Weiter stellt sich auch die Frage der Zuständigkeit. Bei der Selbstregulation im Allgemeinen wird generell immer wieder die Kritik geäussert, dass es Probleme mit Interessenkonflikten gäbe. Selbstregulierung ist eine Ergänzung des Gesetzes, kann das Gesetz wegen der weniger starken Verbindlichkeit jedoch nicht ersetzen. Nicht von der Hand weisen möchte ich die Vorteile der Selbstregulierung. Selbstregulierung ist oft flexibler und die Selbstregulierungsstelle hat häufig einen Know-how-Vorsprung. Die Treuhandkammer sieht bei einer Zuständigkeit der FMA die Gefahr einer Abkehr der Verhältnismässigkeit sprengenden Überwachungs-, Einsichts-, Eingriffs- und Informationsaustauschkultur. Wenn nun die Zuständigkeit auch nach der heutigen Diskussion, wie in diesem Bericht und Antrag vorgeschlagen, bei der FMA sein soll, wie kann verhindert werden, dass die FMA nicht zu einer schwerfälligen Überwachungsinstanz wird und wie kann die FMA - sollte bezüglich Treuhandwesen tatsächlich Know-how fehlen - dieses Know-how zeitnah aufbauen? Weiters möchte ich auf die 2. Lesung hin wissen, welche anderen Bereiche des Finanzplatzes beziehungsweise welche anderen Finanzintermediäre - wie der Treuhandbereich bisher - ebenfalls teilweise selbstreguliert sind. Bis zu welchem Ausmass sind diese Bereiche selbstreguliert? Ist dieses Ausmass vergleichbar mit dem bisherigen Ausmass der Selbstregulation der Treuhänder? Bezüglich der Interessenkonflikte brachte die Treuhandkammer in ihrem Schreiben vom 6. September 2019 vor, «dass die Möglichkeit bestehen sollte, Eigengeschäfte im Ausnahmefall des Vorliegens nicht eigeninteressierten und nicht widerstreitenden Interessen abschliessen zu können», wobei die Anforderungen durchaus hoch anzusetzen sind. Im gleichen Schreiben auf Seite 1 hält die Treuhandkammer fest, dass sie hundertprozentig hinter den in der Finanzplatzstrategie der Regierung vom Februar 2019 enthaltenen Grundsätzen und Vorgaben zur Stärkung des Kundenschutzes und der Aufsicht über den Treuhandsektor stehe. Dabei zitiert die Treuhandkammer in der Fussnote aus der Finanzplatzstrategie vom Februar 2019, dass Eigengeschäfte verboten sein sollen. Dies wirft Fragen auf und erscheint widersprüchlich. Wenn von der Treuhandkammer im Schreiben vom 6. September 2019 erwähnt wird, dass Eigengeschäfte ausnahmsweise doch möglich sein sollen, und wenn ein privater Vernehmlassungsteilnehmer - erlauben Sie mir den Ausdruck, diplomatisch ausgedrückt - sehr spezielle Aussagen zu anscheinend üblichen Eigengeschäften im Treuhandbereich macht, so stellt sich die Frage, ob der Zuständigkeit bei der FMA nicht doch etwas abgewonnen werden kann. Die medienwirksamen Berichterstattungen der Betrugsfälle in der Vergangenheit sind wohl allen hier im Hohen Hause noch sehr bekannt. Die Ursachen dieser Straftaten hatten gemäss Bericht und Antrag ihren Ursprung zum Teil in einer finanziellen Schieflage, Schwächen in der Unternehmensführung sowie Interessenkonflikten (beispielsweise Eigengeschäfte, Darlehensgewährung des Kunden an den Treuhänder und keine strikte Trennung von Kundengeldern und Eigenmitteln). Aus diesen Gründen schlägt die Regierung vor, die Zuständigkeit nicht nur bezüglich der finanziellen Solidität bei der FMA anzusiedeln. Allerdings gibt es auch wie oben erwähnt Fragen und Befürchtungen, die ausgeräumt werden müssen auf die 2. Lesung.Gerne möchte ich von der Regierung auf die 2. Lesung erfahren, in welchen anderen Finanzdienstleistungsbereichen die finanzielle Solidität, die Eigengeschäfte, die Governance, das IKS und das Risikomanagement durch die FMA beaufsichtigt werden und wie diese Aufsicht wahrgenommen wird, gerade auch hinsichtlich Verhältnismässigkeit. Wie könnte im Treuhandbereich, einem nicht europäisch regulierten Berufszweig, bei der Aufsicht die Erfahrungen aus anderen europäisch regulierten Berufszweigen adäquat herangezogen werden, sodass die Besonderheiten des Treuhandbereichs gegenüber den europäisch regulierten Berufszweigen weitgehend erhalten bleiben können und eine Überregulierung verhindert wird? Welches Wissen dazu ist bei der FMA vorhanden und welches müsste zuerst aufgebaut werden. Wie würde sich die dahingehende Aufsicht der Treuhandbranche von der Aufsicht der anderen Finanzdienstleistungsbereiche unterscheiden? Beim Schreiben dieses Votums war ich hin- und hergerissen und auch jetzt kann ich nicht abschliessend sagen, wo etwas geregelt werden soll und wer dafür zuständig sein soll. Ich erhoffe mir durch meine Fragen, aber auch von den Fragen, die ziemlich sicher von den übrigen Landtagsabgeordneten für die 2. Lesung gestellt werden, Klarheit und eine gute Entscheidungsgrundlage durch die Antworten der Regierung. Ich bin aus verschiedenen Gründen für Eintreten auf die Vorlage: Hervorheben möchte ich jedoch die Vergrösserung des Kundenschutzes, die bessere Verhinderung von Missbrauchsfällen und eine Sicherung des Vertrauens in den liechtensteinischen Finanzplatz. Ein Nichteintreten würde wohl vor dem Hintergrund der Missbrauchsfälle von der internationalen Presse negativ gewertet werden und hätte entsprechende Artikel nicht nur in der nationalen, sondern auch in der internationalen Presse zur Folge. Ausserdem haben auch die Vertreter der Treuhandkammer mir gegenüber geäussert, und hier wiederhole ich mich, dass sie für Eintreten sind und die Vorlage im Landtag beraten werden soll, da sie Handlungsbedarf sehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Für die Strukturierung und den Schutz von Vermögen, die Planung von Vermögensnachfolgen, für das Halten von Beteiligungen und für philanthropische Zwecke werden auf unserem Finanzplatz vorwiegend die liechtensteinische Stiftung, der nach angelsächsischem Vorbild entstandene liechtensteinische Trust und weitere Rechtsträger nach den Vorgaben des Personen- und Gesellschaftsrechts eingesetzt. Damit verfügt der Finanzplatz Liechtenstein über zweckmässige Produkte, in deren Verwaltung dem Treuhänder eine zentrale Verantwortung zukommt. Hohe Dienstleistungsqualität, klare Regeln, ein wirksamer Kundenschutz und eine funktionierende Aufsicht sind essenziell für das Vertrauen in den Finanzplatz und dessen Integrität. Mit dieser groben Zusammenfassung der von der Regierung formulierten Ausgangslage und Begründung der gegenständlichen Vorlage stimme ich sehr überein. Das internationalen Standards entsprechende Regulativ ist komplex geworden. Die Einhaltung fordert von den Finanzintermediären die Schaffung eines Instrumentariums an internen Richtlinien und Weisungen, von Strukturen, Prozessen, zumindest ab einem gewissen Geschäftsvolumen infrastrukturelle Investitionen, laufend aktuell zu haltendes Know-how und Awareness in Bezug auf die von aussen und innen drohenden Risiken für ein korrektes Gebaren in weiterhin stark auf Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehungen. Insofern unterstütze ich die Diktion der gegenständlichen Vorlage ausdrücklich. Sie soll letztendlich auch jene Marktteilnehmer schützen und stützen, welche sich gerüstet haben, in dieser neuen Welt unter neuen Spielregeln zu bestehen. Unter diesem Gesichtspunkt halte ich einige der von der Regierung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen als völlig unproblematisch, da sie lediglich als verbindlich erklären, was für viele Akteure ohnehin selbstverständlich ist und bereits geübte Praxis darstellt. Andere Punkte halte ich zwar für richtig und wichtig, im jetzt vorliegenden Ausgestaltungsvorschlag allerdings für überschiessend. Und dann gibt es noch einen Punkt, dem ich nie werde zustimmen können. Richtig und wichtig für mich sind das Festschreiben von Anforderungen hinsichtlich der Regeln für Governance, Verantwortlichkeiten, Risikomanagement, internes Kontrollsystem und Outsourcing oder aber auch das gemäss Bericht und Antrag definierte Eigengeschäfteverbot. Warum die Überwachung all dessen aber an die FMA übergehen sollte und nicht bei der Standesorganisation belassen werden kann, würde ich von der Regierung gerne und gut begründet wissen. Richtig und wichtig ist für mich die Einführung einer generellen Revisionspflicht, obwohl dies zumindest ein Stück weit im Widerspruch zu der an der laufenden Landtagssitzung bereits beschlossenen Lockerung der Reviewpflicht für Kleinstunternehmen steht. Aber mit einer Revisionspflicht wird die finanzielle Stabilität, die Liquidität zur Sicherstellung einer fristgerechten Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen oder aber auch die strikte Trennung der eigenen Vermögenswerte von jenen der Kunden einer laufenden Prüfung unterzogen. Fehlentwicklungen können damit in einem frühen Zeitpunkt erkannt werden. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum letztlich ein entsprechendes Testat des Wirtschaftsprüfers zuhanden der FMA nicht ausreichend sein sollte. Wenn der FMA zusätzlich noch die Jahresrechnung selbst eingereicht werden muss, kann das ja nur heissen, dass die Aufsichtsbehörde den liechtensteinischen Wirtschaftsprüfern nicht über den Weg traut und deshalb selbst nochmals kontrollieren will, was der Wirtschaftsprüfer schon geprüft und testiert hat. Daher stellt sich die weitere Frage: Welche konkreten Prüf- und Kontrollhandlungen an einer vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresrechnung will die FMA tatsächlich beziehungsweise über das Geprüfte hinaus denn noch vornehmen? Welche weiteren Erkenntnisse beabsichtigt die FMA zu treffen? Geht es ihr wirklich nur darum, wie im Bericht und Antrag festgehalten, die finanzielle Solidität der Treuhänder und Treuhandgesellschaften einer Plausibilität zu unterziehen? Zudem soll gemäss heutiger Vorlage das alles nicht einmal ausreichend sein. Es soll auch noch ein zusätzlicher Geschäftsbericht eingereicht werden. Was konkret, so frage ich die Regierung, soll in einem solchen Geschäftsbericht denn noch alles drinstehen, als das, was der FMA allenfalls aus der Jahresrechnung und der ohnehin jährlich stattfindenden Berichterstattung im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes nicht ohnehin bereits in grösster Ausführlichkeit und Detailliertheit gemeldet wird? Nochmals an die Regierung: Wenn Sie den liechtensteinischen Wirtschaftsprüfern nicht trauen, halten Sie sich bitte an diese und gängeln sie nicht die von den Wirtschaftsprüfern zu prüfenden Unternehmen. Komplett unvorstellbar für mich ist die von der Regierung ins Auge gefasste Kompetenzerteilung an die Finanzmarktaufsicht, Treuhandkonzessionen künftig bereits bei Eröffnung eines Strafverfahrens entziehen zu können. Einerseits will die Regierung mit der gegenständlichen Vorlage die Möglichkeit schaffen, unternehmerische Risiken früher und besser zu erkennen und zu eliminieren, andererseits beabsichtigt sie, die Markteilnehmer einem neuen, völlig unberechenbaren unternehmerischen Risiko namens Behördenwillkür auszusetzen. Verfahrensrechtliche Grundsätze würden damit weggespült. Die Unschuldsvermutung hat bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Rechtsstaat zu gelten. Selbst bei Verhängung einer Untersuchungshaft gilt laut Strafprozessordnung die Unschuldsvermutung. Zudem verlangt die Strafprozessordnung, dass den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges auf geeignete Weise entgegengewirkt werden muss. Was also für jeden Verbrecher oder jedes Verbrechens Verdächtigten gilt, soll im Rahmen des Treuhändergesetzes nicht mehr gelten und dies bereits ab Eröffnung eines Strafverfahrens, mit dem noch gar nichts bewiesen und noch gar niemand verurteilt ist, ja nicht einmal rechtskräftig angeklagt? Man möge bitte bedenken, dass ein Konzessionsentzug kein Pappenstiel ist. Ein Konzessionsentzug ist irreparabel, vernichtet Unternehmen, Arbeitsplätze, und Existenzen. Es gibt Beispiele. Umso schlimmer, wenn er sich im Nachhinein auch noch als zu Unrecht ausgesprochen herausstellt. Ein am Ende daraus resultierendes Amtshaftungsverfahren kann den Staat unter Umständen sehr viel Geld kosten, ohne dass der angerichtete Schaden für Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden auch nur ansatzweise wieder gutgemacht werden kann. Natürlich bekennt sich die heutige FMA-Führung dazu, eine solche Kann-Bestimmung mit grösstem Augenmass anzuwenden. Das glaube ich ihr auch und aus der Erfahrung persönlicher Zusammenarbeit ist ihr dieses Augenmass auch zuzutrauen. Aber ich gebe zu bedenken: Die FMA wurde, und das sage ich nochmals explizit, ohne die heutigen Protagonisten zu kritisieren, einem internationalen Zeitgeist gehorchend geschaffen. Sie operiert ohnehin schon in einem nicht über alle Zweifel erhabenen, gewaltentrennungsfreien Raum. Und steht die nicht einmal auf internationalen Druck hin vorgeschlagene Allmachtsbefugnis, auf blossen Verdacht hin über Tod oder Leben eines Unternehmens zu entscheiden, erst einmal im Gesetz, wird der Konzessionsentzug bei irgendeiner Verfahrenseröffnung dereinst so sicher wie das Amen in der Kirche ausgesprochen. Vielleicht nicht heute und morgen, vielleicht auch nicht von den heutigen Verantwortlichen, aber irgendwann mit jeder Garantie. Wenn wir die Möglichkeit im Gesetz verankern, Konzessionen auf so einfache Weise zu entziehen, werden Moneyval oder Global Forum diese einfach machbaren Konzessionsentzüge früher oder später auch einfordern, um Exempel zu statuieren. Allerspätestens diesem Druck wird man dann nicht mehr standhalten können oder wollen und genau deshalb möchte ich nicht, dass so etwas unnötig Hausgemachtes überhaupt im Gesetz steht, nicht einmal als Kann-Bestimmung. Insgesamt stehe ich der Vorlage daher mit Ambivalenz gegenüber. Einerseits unterstütze ich, wie einleitend erwähnt, deren Diktion, andererseits halte ich sie teilweise für überschiessend und im letzterwähnten Punkt für unmöglich. Klar ist auch, dass die Annahme dieser Gesetzesrevision in vorliegender oder punktuell noch abzuändernder Form zu beträchtlichen Kostenfolgen führen wird - bei den Finanzintermediären und bei der Finanzmarktaufsicht. Letztere wird sich nach der vom Landtag diesen Herbst beschlossenen Neuregelung der FMA-Finanzierung aber zwangsläufig wiederum bei den Finanzintermediären selbst und in der Folge zumindest auch teilweise bei den Kunden des Finanzplatzes schadlos halten. Dennoch bin ich aus Gründen der Signalwirkung auf den Finanzplatz für Eintreten, gerade eben, damit an der Vorlage weitergearbeitet und sie zu einem guten Endergebnis mit solider Mehrheitsfähigkeit gebracht werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der dossierverantwortliche Regierungschef die Bereitschaft dazu auch signalisiert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Vorab möchte ich mich beim Regierungschef sowie bei den bei der Erarbeitung dieser Vorlage involvierten Personen bestens für die Errichtung dieses Berichts bedanken. Grund für die gegenständliche Vorlage sind einige Anlassfälle, bei welchen Personen strafrechtlich gehandelt haben und damit ihre Kunden um Millionenbeträge betrogen haben. Die Regierung will nunmehr diesen Anlassfällen mit der gegenständlichen Vorlage begegnen. Insbesondere sollen die folgenden kurz skizzierten Punkte im Treuhändergesetz abgeändert werden: Erstens sollen die Bewilligungsentzugsvoraussetzungen abgeändert werden. Neu soll die Bewilligung entzogen werden können, wenn ein Strafverfahren gegen eine Person eröffnet wurde. Bis anhin war dies erst ab rechtskräftiger Anklageschrift möglich. Ich halte diese Abänderung für in keinster Weise vereinbar mit der Unschuldsvermutung, welche ebenfalls für Treuhänder gelten sollte. Ich sehe in dieser neuen Bestimmung grosses Missbrauchspotenzial. Mit dieser Bestimmung können Treuhänder insbesondere von Begünstigten stark unter Druck gesetzt werden, indem ihnen angedroht wird, dass eine Strafanzeige gegen sie eingereicht wird, wenn sie nicht handeln, wie die Begünstigten sich dies vorstellen. In Zivilprozessen ist es auch oftmals so, dass vor den Zivilprozessen eine Strafanzeige eingereicht wird. Der einzige Grund für eine solche Strafanzeige ist meist, um leicht an Informationen der Gegenseite zu gelangen. Wird einem Treuhänder sodann einmal die Bewilligung entzogen, so wird sich dieser Treuhänder nie mehr von diesem geschäftlichen Einschnitt erholen. Diese Person ist sodann gebrandmarkt. Diese Verschärfung des Bewilligungsentzugs ist jedenfalls strikt abzulehnen. Weiters beabsichtigt die Regierung, dass Treuhänder und Treuhandgesellschaften verpflichtet werden, bis spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Geschäftsbericht bei der FMA einzureichen. Wird dieser Geschäftsbericht nicht binnen dieser vier Monate bei der FMA eingereicht, drohen Strafen bis zu CHF 100'000. Auch diese Verpflichtung halte ich für nicht richtig. Meines Erachtens ist es völlig ausreichend, wenn der Geschäftsbericht von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Diese Bestimmung ist meines Erachtens ein Misstrauen der Regierung gegenüber den Wirtschaftsprüfern. Zusammengefasst sagt diese Bestimmung aus, wir haben zu wenig Vertrauen in unsere Wirtschaftsprüfer und wir müssen diese nochmals kontrollieren. Ein solches Misstrauen gegenüber den Wirtschaftsprüfern ist meines Erachtens fehl am Platz. Sollte ein Wirtschaftsprüfer fahrlässig oder absichtlich fehlerhaft handeln, so wird dieser haftbar. Des Weiteren halte ich Strafen von bis zu CHF 100'000 für eine verspätete Einreichung eines Geschäftsberichts für völlig übertrieben und unverhältnismässig. Des Weiteren müssten diese eingereichten Geschäftsberichte von den zuständigen Personen bei der FMA wohl auch gesichtet werden. Dies führt selbstredend zu mehr Aufwand, mehr Personal und folglich auch zu mehr Kosten bei den Treuhändern. Weiters ist für mich auch in keinster Weise ersichtlich, was in einem solchen Geschäftsbericht seitens der FMA geprüft werden soll. Die Jahresrechnungen der Treuhandgesellschaft geben ja bekanntlich keinerlei Hinweise auf die verwalteten Strukturen beziehungsweise die Vermögenverhältnisse dieser Strukturen. Eine Einreichung der Geschäftsberichte an die FMA ist somit meines Erachtens weder erforderlich noch bringt diese irgendeinen Nutzen, um die gegenständlichen Anlassfälle zu verhindern. Des Weiteren beabsichtigt die Regierung, Treuhänder bis zu CHF 100'000 zu bestrafen, wenn sie die Geschäftsberichte nicht rechtzeitig einreichen. Diese Strafbestimmung halte ich, wie bereits ausgeführt, jedenfalls für völlig unverhältnismässig. Gesamthaft treffen diese Abänderungen des Treuhändergesetzes völlig die falschen Personen. Mit dieser Vorlage werden rechtschaffene Treuhänder, welche in den letzten Jahrzehnten zu einem nicht unbeträchtlichen Teil für den Wohlstand in Liechtenstein beigetragen haben, bestraft. Leben Treuhänder in einem rechtsfreien Raum in Liechtenstein? Nein, sicher nicht. Treuhänder haben heute detaillierte Informationen an die FMA zu liefern. Treuhänder werden von einem Sorgfaltspflichtsprüfer regelmässig überprüft. Treuhänder, welche einen Betrug oder eine Veruntreuung begehen, werden strafrechtlich belangt. Dann die Frage: Hätten wir mit den hier vorgeschlagenen Änderungen einer der Anlassfälle verhindern können? Meine Antwort ist hier ganz klar: Nein. Soll man nun aufgrund dieser schlimmen Anlassfälle nichts machen? Nein. Sicher nicht. Jedoch sollte man diejenigen bestrafen, die sich nicht korrekt und straffällig verhalten haben. Diese sollten auch entsprechend scharf bestraft werden. Meines Erachtens sind die gegenständlichen Strafen in diesem Bereich zu mild und wirken zu wenig abschreckend. Es kann nicht sein, dass Straftäter, welche etliche Millionen hinterziehen, nach drei bis vier Jahren das Gefängnis wieder verlassen können. Dies ist jedenfalls nicht sachgerecht und zu billig. Hier müssten meines Erachtens, auch in Abweichung der österreichischen Rezeptionsgrundlage, die Strafmasse in diesem Bereich vor allem aus generalpräventiven Gründen wesentlich verschärft werden. Zusammengefasst plädiere ich dafür, dass die richtigen Personen bestraft werden. Es sollen die Personen stärker bestraft werden, die straffällig geworden sind, und nicht diejenigen, die sich schon bereits seit Jahrzehnten korrekt und richtig auf dem Finanzplatz verhalten und damit auch einen Beitrag zum Wohlstand in Liechtenstein geleistet haben. Gesamthaft halte ich diese Vorlage für nicht treffsicher. Diese Vorlage bestraft die falschen Personen, missachtet die Unschuldsvermutung, ist Ausdruck eines grossen Misstrauens gegenüber den Wirtschaftsprüfern und enthält Strafen für Personen, die sich grundsätzlich redlich verhalten halten haben. Diese Vorlage ist meines Erachtens abzulehnen. Ob ich auf diese Vorlage dennoch eintreten werde, mache ich davon abhängig, inwiefern der Herr Regierungschef bereit ist, auf allfällige Änderungswünsche des Landtags einzugehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Treuhandbranche ist ein wichtiger Wirtschaftszweig und ein Pfeiler unseres Finanzplatzes. Das Treuhändergesetz, welches den Rahmen für die Tätigkeit der Treuhänder festlegt, ist entsprechend wichtig für die Branche, den Finanzplatz und das Land. Eine kritische Bestandsaufnahme hat aufgezeigt, dass Massnahmen zur weiteren Stärkung des Kundenschutzes und der internationalen Anerkennung möglich und sinnvoll sind. Dies betrifft insbesondere die Bereiche finanzielle Solidität, Vorkehrungen bei Interessenkonflikten und Massnahmen zur Verbesserung der Governance, wobei hier Regelungen für ein internes Kontrollsystem und ein griffigeres Risikomanagement im Vordergrund stehen. Dies alles und mehr ist der Inhalt der vorliegenden Abänderung des Treuhändergesetzes. Wie sich aus den Stellungnahmen der Treuhandkammer ergibt, werden diese massgeblichen Verschärfungen des Berufsrechtes von den Adressaten dieser Regelung, den Treuhändern, nicht nur mitgetragen, sondern wurden zu einem grossen Teil von ihnen selbst initiiert. Das zeigt, dass grundsätzlich ein Konsens besteht hinsichtlich der Festlegung der genannten neuen Pflichten. Allerdings schiesst die vorliegende Revision weit über dieses Ziel hinaus. Sie begnügt sich nicht damit, griffigere Regelungen mit entsprechenden Durchsetzungsmöglichkeiten zur Verhinderung von Missbrauch aufzustellen. Sie nimmt sich gleichzeitig vor, den Treuhänderberuf in das Korsett der europäisch regulierten Berufe, wie es für Banken, Versicherungen oder Vermögensverwalter gilt, zu zwängen. Die Tätigkeit der Treuhänder ist aber eben nicht europäisch harmonisiert und reglementiert. Damit erklärt sich auch die nicht sachgerechte Verlagerung der Kompetenz von der Standeskommission zur Finanzmarktaufsicht. Diese sowie die neuen der FMA zugeordneten Kompetenzen stellen einen unverhältnismässigen und nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Treuhänder und Treuhandgesellschaften dar. Unter der Flagge der Reputation werden hier Gewässer oder vielmehr Untiefen aufgesucht, die eine Abkehr des bisher hochgehaltenen wirtschaftsliberalen Ansatzes mit sich bringen würden. Wollen wir das? Wollen wir uns nicht mit griffigen Massnahmen begnügen und der Standeskommission der Treuhandkammer die Chance einräumen, sich zu bewähren? Sollte hier die Selbstregulierung mit den vorgesehenen gesetzlichen Vorgaben entgegen aller Voraussicht nicht greifen, kann man immer noch nachschärfen. Der umgekehrte Weg steht nicht offen. Da es keine europäischen oder sonstigen internationalen Vorgaben gibt und die Kompetenzverschiebung über das hinausgeht, was zur Zielerreichung notwendig ist, ist diese weder erforderlich noch verhältnismässig. Die Regelungen greifen somit so stark in die Wirtschaftsfreiheit ein, dass diese nicht haltbar sind. Wenn solche Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit möglich sein sollten, welche Branche ist dann als nächstes an der Reihe? Es gilt, Mass zu halten. Neben der Zuständigkeitsfrage gibt es noch weitere überprüfenswerte Bestimmungen, auf die bei einem allfälligen Eintreten auf die Vorlage beim Aufruf der einzelnen Artikel zurückzukommen ist. Besonders zu erwähnen ist dabei die Herabsetzung der Schwelle für den Bewilligungsentzug schon bei Eröffnung des Strafverfahrens. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich aber auf die Kompetenzfrage. Die Verbesserungsvorschläge stellen weiterhin die Festlegung griffiger Massnahmen sicher. Sie beinhalten nach wie vor eine wesentliche Verschärfung der Berufspflichten samt effizienter und effektiver Überwachung. Die neuen gesetzlichen Pflichten werden dabei nicht gestrichen, sondern nur in den Art. 20 verschoben als verbindliche Vorgaben für das Standesrecht und deren weitere Ausgestaltung. Diese Vorschläge lassen nun aber die Kirche im Dorf und tragen den Grundrechten ausreichend Rechnung. Auch möchte ich betonen, dass das liechtensteinische Treuhandwesen zum grössten Teil aus kleineren Marktteilnehmern besteht. Geplante Änderungen sollten somit auch unter Berücksichtigung der Grössenverhältnisse, der den Marktteilnehmern entstehenden zusätzlichen Kosten und Vermeidung von unnötiger Bürokratie gesehen werden. Auch ein Aspekt ist die Beibehaltung der Konkurrenzfähigkeit der Marktteilnehmer im internationalen Umfeld. Die vorgeschlagenen Änderungen führen aber insbesondere für kleinere Einheiten zu massiv höheren Kosten und vor allem zu einem nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Administrationsaufwand. Dieser Punkt ist auch im Zusammenhang mit den bereits bestehenden kostenintensiven Regulatorien, wie beispielweise dem Sorgfaltspflichtgesetz, zu sehen. Die Ausweitung der Revision als spezialgesetzliche Prüfung und Ausgestaltung als ordentliche Revision ist für kleinere Einheiten nicht grössenverträglich und wird auch nicht die gewünschte Wirkung entfalten. Der Kosten-Nutzen-Faktor ist beschränkt, da wie erwähnt es sich immer um eine nachgelagerte Revision handelt. Die Kontrolle durch eine Revisionsstelle ist wichtig, aber sie muss grössenverträglich sein. Die geplante generelle Ausweitung von der prüferischen Durchsicht auf eine gesetzliche Abschlussprüfung ist aus meiner Sicht nicht der richtige Weg. Abschlussprüfungen von Jahresrechnungen sollten nur für Gesellschaften vorgeschrieben werden, welche auch eine gewisse Grösse haben. Hier sind Bilanzsumme, Umsatzerlös und Anzahl Mitarbeiter international anerkannt. Ich verzichte hier auf eine detaillierte Erklärung zwischen Review und Abschlussprüfung, nenne aber die zwingende Einholung von Saldenbestätigungen bei Kunden, Lieferanten, Banken und Rechtsberatern durch den Prüfer im Falle einer Abschlussprüfung. Einerseits hat der Landtag gestern die Abschaffung der Reviewpflicht für kleinere Einheiten beschlossen - und die Regierung will nunmehr für kleinere Treuhandgesellschaften noch höhere Anforderungen einführen. Zudem hat eine Revision der Jahresrechnung nicht generell das Hauptziel, Systemmissbräuche oder Veruntreuungen aufzudecken, sondern ein Testat soll über das Prüfungsergebnis berichten, mit dem Ziel, ob die zugrundeliegenden Rechnungslegungsgrundsätze auch eingehalten wurden. Da die Vorlage für mich über das Ziel hinausschiesst und zu viele Anpassungen notwendig sind, werde ich nicht auf die Vorlage eintreten. Falls von der Mehrheit der Abgeordneten eintreten beschlossen wird, werde ich bei einigen Artikeln Anpassungsbedarf vorbringen und bitte die Regierung, für die 2. Lesung auf diese Punkte einzugehen und diese daraufhin zu prüfen, ob sie diese aufnehmen kann. Aber wie erwähnt geht die Vorlage weit über das Ziel hinaus. Und weil sehr viele Anpassungen notwendig sind, wäre es die beste Lösung, wenn die Vorlage an die Regierung zurückgeht und mit der Treuhandkammer die bestmögliche gemeinsame Lösung gefunden wird. Gerne möchte ich den Regierungschef fragen, was er davon hält. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung und allen involvierten Stellen für die Erarbeitung dieser Gesetzesvorlage. Dies ist eine Gesetzesrevision, welche der Bedeutung der Branche für den Finanzplatz und dem Land Rechnung trägt. Sie adressiert in erster Linie folgende Punkte: Stärkung des Kundenschutzes, Verbesserung der Aufsicht über Treuhänder und Treuhandgesellschaften. Und sie stellt denn auch eine zentrale strategische Massnahme dar. Betont wird im Bericht und Antrag mehrfach, dass Einigkeit zwischen und Zustimmung vonseiten der Treuhandkammer besteht. Das scheint mir zumindest nicht in allen Punkten der Fall. Allerdings, mit direktem Bezug zu dieser Vorlage, werden dennoch ziemlich direkt die verschiedenen, massgeblichen Verschärfungen des Berufsrechts (wohl) mitgetragen, gleichzeitig verwehrt man sich gegen eine überschiessende Ausweitung der Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht und spricht von verlorenem Augenmass. Schon heute ist im Auftrag der FMA Folgendes definiert in Art. 4 - «Ziele der Finanzmarktaufsicht»: «Die FMA sorgt für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards.» Es muss akzeptiert werden, dass die FMA als die, als die einzige Behörde, zu verstehen ist, welche die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards garantieren kann, und zwar so, dass es von aussenstehenden Dritten auch anerkannt wird. Der FMA unterliegt schon heute gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag die Überwachung des Treuhändergesetzes - unter Bst. l von Art. 5. Die gesamte Finanzbranche hat in den letzten Jahren Umwälzungen erlebt - auch oder gerade auch in Liechtenstein. Und mit diesem Gesetz erfolgt dieser Schritt nun auch für Treuhänder beziehungsweise die Treuhandgesellschaften, häufig in Anlehnung an die Erfordernisse bei Vermögensverwaltern beziehungsweise Vermögensverwaltungsgesellschaften. Insofern hat mich die argumentative Nähe von Treuhandkammer und VuVL in ihren Stellungnahmen doch einigermassen überrascht.Dies betrifft vor allem den Punkt 4.2, in dem bei den Zuständigkeiten für Überwachungsprozesse branchenspezifisches Know-how erforderlich sei und deren Überwachung daher besser durch die Standeskommission in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern wahrgenommen werden sollten. Doch die Regierung argumentiert hier für mich eher schlüssig, weshalb die Zeiten der Selbstregulierung wohl endgültig vorbei sind, Punkte neu auf Gesetzesstufe und nicht auf der Ebene der Standesrichtlinien geregelt und überwacht respektive kontrolliert werden. Ich sah beziehungsweise sehe in den neuen Erfordernissen keine Einschränkung beziehungsweise Bevormundung oder ähnliches, sondern dass die Grundsätze einer modernen Unternehmensführung eingeführt werden. Wofür ich ein gewisses Verständnis habe, ist der Punkt der Grössenverträglichkeit. Ja, man kann für ein gesundes Augenmass plädieren, aber letztlich sind die Vorschriften, die ja alle ein Ziel verfolgen und einem Zweck dienen, eingehalten oder eben nicht. Ich gehe aber auch hier davon aus, dass die FMA rein schon aus Kapazitätsgründen und Effizienzgründen einen risikobasierten Ansatz wählen wird. Und ja, es wurde auch schon gesagt, dies verursacht Kosten, sowohl bei den Betroffenen wie auch bei der Aufsicht der FMA respektive dem Staat, wie auch administrativen Aufwand. Aber macht man den Link zur Finanzplatzstrategie, in der es unter anderem um Positionierung, Reputation, Kundenschutz und Qualitätsmerkmale geht, dann wird mit dieser Gesetzesvorlage auch der letzte und ein wichtiger Zweig des liechtensteinischen Finanzplatzes regulatorisch auf das gleiche Niveau gehoben wie in allen anderen Zweigen. In welchem Ausmass und in welcher Detailtiefe dies zu regeln ist, wird nun Gegenstand der Diskussionen sein. In diesem Sinne ist Eintreten zu begrüssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Treuhandbranche ist ein wichtiger Bereich unserer Wirtschaft. Die nun anstehende Revision des Treuhändergesetzes setzt dazu die Rahmenbedingungen. Auch die Treuhandkammer hat sich zu den Zielen der Stärkung des Kundenschutzes und der Verbesserung der internationalen Anerkennung, so wie sie bereits in der Finanzplatzstrategie formuliert worden sind, bekannt. Wichtige Anpassungen erfolgen im Bereich der finanziellen Solidität, Vorkehrungen bei Interessenkonflikten, dem Risikomanagement sowie der Vorschreibung von Regelungen für ein internes Kontrollsystem. Auch die Bewilligungsvoraussetzungen werden in Form höherer Hürden bei der Vertrauenswürdigkeit erhöht. Dies alles soll dazu beitragen, Missbräuche noch besser zu verhindern. Ein Kernelement der Vorlage ist die jährliche Überprüfung der Einhaltung dieser Pflichten durch die Wirtschaftsprüfer. Zur Stärkung der internationalen Anerkennung soll die Aufsicht über die oben genannten Berufspflichten, so wie dies bei den europäisch regulierten Unternehmen des Finanzplatzes, wie Banken und Vermögensverwaltern, der Fall ist, zur FMA übergehen. Hier fragt sich, ob sich eine solche «Gleichschaltung» mit den regulierten Unternehmen des Finanzplatzes tatsächlich notwendig ist. Insbesondere frage ich mich, ob diese Kompetenzen unter Beibehaltung des Wirtschaftsprüfermechanismus nicht doch besser bei der Standeskommission aufgehoben sind. Damit verbunden ist dann die Frage, ob wir dieser Kommission nicht die Chance geben sollten, sich zu bewähren. In Gesprächen wurde auch darauf hingewiesen, dass diese Variante viel kostengünstiger wäre, was vor allem für kleinere Betriebe ein entscheidender Faktor ist.Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund des Einstehens für eine liberale Wirtschaftsordnung sehe ich den Antrag der Treuhandkammer zur Übertragung der Kompetenzen hinsichtlich bisheriger und neuer Berufspflichten an die Standeskommission durchaus als nochmals prüfenswert. Dies gilt im Besonderen auch für die Pflicht zur Übermittlung der Jahresberichte an die FMA. Der Sinn dieser Auflage wird von der Treuhandkammer, aber auch von der Rechtsanwaltskammer in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung deutlich hinterfragt. Ebenfalls prüfenswert ist die Frage, ob die Eröffnung eines Strafverfahrens zu einem Bewilligungsentzug führen kann. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer hinweisen. Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer schreibt, dass ihr die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit nur aufgrund der Einleitung einer Strafuntersuchung zu weit geht. Als Nichtjurist ist für mich die Sichtweise der Rechtsanwaltskammer nachvollziehbar. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 31 ausgeführt, dass das Zusammenspiel von Unschuldsvermutung, die Interessenabwägung, die Kann-Bestimmung und der Grundsatz der Verhältnismässigkeit für die Betroffenen einen hinreichenden Schutz vor willkürlichen Entscheidungen bieten. Die Gespräche im Vorfeld haben gezeigt, dass das Vertrauen in dieses beschriebene Zusammenspiel fehlt. Auch deshalb bitte ich um die nochmalige Prüfung dieser Frage. Zum Schluss habe ich eine Frage zum Punkt «7.2 Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen»: Die Aussagen im Bericht und Antrag sind sehr vage und für mich ist es heute nicht klar, welche Konsequenzen damit verbunden sind. Ich bitte die Regierung für die 2. Lesung um Auskünfte zu diesen vier Bereichen unter Punkt 7.2. Der Abg. Daniel Seger hat in seinem Votum auch schon auf diesen Bereich hingewiesen. Ich danke der Regierung und allen Beteiligten für die Erarbeitung des Berichts und Antrags. Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten, auch wenn noch gewisse Fragen offen sind. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagpräsident. Obwohl jetzt die Abgeordneten Manfred Kaufmann und Thomas Vogt eigentlich alles schon gesagt haben, was ich auch hätte sagen wollen - sie haben es klar verständlich gesagt. Auch ich stehe dieser Vorlage nicht nur ambivalent, sondern sehr, sehr kritisch gegenüber. Ich glaube, alle Personen, die irgendwo im Finanzplatz tätig sind, sind sich einig: Ja, wir wollen einen vernünftig regulierten, aber auch verhältnismässig regulierten Finanzplatz. Ich glaube, das ist das Wort das wichtig ist, es muss auch verhältnismässig sein. Natürlich, wenn man auf der Titelseite einer unserer Zeitungen liest: «Betrug im Treuhand eindämmen», also mittels verstärkter Aufsicht, um es klar auszudrücken, dann muss man schon annehmen, wo leben wir? Da wird ganz einfach suggeriert, Treuhand - schlecht; Treuhand - Betrug; Treuhand eindämmen, regulieren; Treuhänder sind Betrüger. Ganz einfach, so lese ich das. Aber das ist unglaublich, wie man mit so etwas Stimmung macht. Dann natürlich auch, wenn ich von einer Person, welche im Bankenverband arbeitet, lese, Treuhänder sollen schärfer überwacht werden. Also bitte, ich glaube, da sollte man schon ein bisschen diplomatischer sein. Besonders auch, wenn der Anlassfall genau für dieses Gesetz ein Fall war, bei welchem wir gestern die Geschichte der Opfer lesen konnten; und heute können wir die Geschichte des dreisten Täters lesen, da kommt einem eigentlich wirklich die Galle hoch. Ich glaube, man muss da schon aufpassen, wer hier bestraft wird. Thomas Vogt hat es gesagt. Werden hier die ehrlichen Leute bestraft, welche wirklich dafür sorgen, dass sie ihre Arbeit korrekt machen, dass sie nach dem Gesetz leben. Werden diese Leute bestraft? Ich denke, ja. Wenn ich dann noch lese, was dieser wirklich dreiste Täter von sich gibt, dass die Freiheitsstrafe zu hoch ist, dann kommt mir die Galle hoch. Man muss einmal lesen, was sie den Leuten angetan haben. Die zwei Opfer, von denen wir gestern etwas gehört haben, waren nur die Spitze des Eisbergs. Es sind CHF 30 Mio. verschwunden, von denen sozusagen jetzt nichts mehr zu finden ist. Wenn man in zehn Jahren CHF 30 Mio. ausgeben kann und jetzt wird nichts mehr gefunden, dann bekommt man sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe, noch nicht rechtsgültig, dann frage ich mich wirklich: Ist das korrekt? Dann frage ich mich wirklich: Sind die Strafen zu mild, wie es der Abg. Thomas Vogt gesagt hat? Sind sie zu wenig abschreckend? Ja, ich denke, sie sind zu wenig abschreckend. Ich glaube, dort sollte man wirklich einen Pflock reinhauen, das habe ich vor einem Jahr schon gesagt. Man müsste in der Justiz diese Artikel, diese Straftatbestandsartikel abändern. Man müsste den Leuten klarmachen, wenn sie CHF 30 Mio. stehlen, veruntreuen, dann werden sechseinhalb Jahre nicht reichen. Dann würde ich sagen, dann sollte man vielleicht sagen: 30 Jahre unbedingt. Dann werden sich die Leute einmal überlegen: Rentiert das sich überhaupt noch? Aber wenn ich das so lese, CHF 30 Mio. - sechseinhalb Jahre, ein super Geschäft. Ich verstehe da Gott und die Welt nicht mehr. Es tut mir leid, Herr Regierungschef, ich denke, wäre diese Vorlage schon in Kraft getreten, wäre genau dasselbe passiert. Ich glaube, kriminelle Energie lässt sich durch kein Gesetz verhindern, dessen müssen wir uns ganz einfach im Klaren sein. Also ich möchte hier jetzt nicht über Eintreten oder Nichteintreten reden, ich muss Ihnen ehrlich sagen, im ersten Moment war ich klar der Ansicht, da kann ich ja nie und niemals eintreten, aber ich möchte mich nicht verweigern, dass wir einen gesunden ehrlichen Finanzplatz haben, und ich hoffe wirklich, Herr Regierungschef, dass Änderungsanträge, die kommen werden, aufgenommen werden und dass sie auch korrekt aufgenommen werden - im Sinne von den Leuten, die ehrlich arbeiten, und nicht im Sinne von den Leuten, die Betrüger sind. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich bin mit meinem Vorredner in vielen Dingen einverstanden. Ich denke auch, eine Möglichkeit wäre, dass man sich Gedanken über das Strafmass machen sollte. Gut, das ist jetzt nicht Bestandteil der Vorlage, trotzdem wäre das etwas, was als Input auch von meiner Seite zu begrüssen wäre. Bezüglich der vorliegenden Vorlage kann man sagen, dass ein wesentlicher Marktvorteil in Liechtenstein natürlich die kurzen Wege in der Verwaltung und in der Politik sind. Gerade weil das ein reeller Vorteil ist, muss die Politik dafür sorgen, dass die Bürokratie im Zaum gehalten werden kann. Die gegenständliche Vorlage der Abänderung des Treuhändergesetzes zielt nun aber in eine entgegengesetzte Richtung. Die Treuhänder sind im Gegensatz zu Banken oder Vermögensverwaltern nicht europäisch reguliert. Es ist deshalb für mich nicht schlüssig, wieso hier das Regime für europäische regulierte Berufe gelten soll und das nun auf die Treuhänder übertragen werden muss. Die Übertragung von Kompetenzen an die FMA, die genauso gut bei einem Disziplinarorgan der Treuhandkammer, sprich der Standeskommission, aufgehoben sind, ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll. Solche nicht zwingenden Massnahmen gefährden unseren liberalen Wirtschaftsstandort, das haben wir schon gehört.
Angesichts der vorliegenden Verschärfung der Berufspflichten im Treuhandwesen sollte seinen Organen auch eine Chance gegeben werden, zu zeigen, dass sie die Aufsicht in der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern wirksam durchführen können. Wenn sich wider Erwarten zeigen sollte, dass diese Kompetenzverteilung zu wenig Durchschlagskraft haben sollte, ist eine Übertragung dieser Aufgaben samt entsprechender Aufsicht an die FMA eine gute Möglichkeit, aber - ich denke - nicht zum heutigen Zeitpunkt. Zudem ist auch die geplante Verschärfung der Bewilligungsvoraussetzung, wonach der Bewilligungsentzug ohne abgeschlossenes Verfahren, das heisst bereits bei Vorliegen einer rechtskräftigen Anklageschrift, möglich ist, aus meiner Sicht viel zu weitreichend, da ein Bewilligungsentzug bereits das Todesurteil für ein Treuhandgeschäft bedeutet. Christoph Wenaweser hat hierzu sehr gute Ausführungen gemacht, an welche ich mich zu 100% anschliesse. Grundsätzlich sind weitreichende Regulierungen für die Branchen aber zu begrüssen. Allerdings gehen auch mir viele Regelungen zu weit. Deshalb beantrage ich eine Rückweisung an die Regierung für eine weitere Überarbeitung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich finde es auch wichtig, dass es einen vernünftigen und mit Verhältnismässigkeit regulierten Finanzplatz gibt. Es sind hier sehr gute Voten ausgeführt worden, die ich in diesem Sinne ebenfalls unterzeichnen könnte. Es sind Fragezeichen gestellt worden, die gut begründet wurden, die einer kritischen Betrachtung bedürfen. Ich möchte nicht alle wiederholen, möchte doch da und dort nochmals nachhaken und das auch unterstreichen. Die Ursache, die zur Verschärfung dieser Überwachungsbestimmungen führte, sind, wie es ausgeführt wird, zwei grosse Fälle. Hier ist auch die Fragestellung, ob dann wirklich alle mit einer Verschärfung in einen Eimer geworfen werden sollen, ob nicht beim Strafmass, wie es der Abg. Harry Quaderer sehr gut vor Augen geführt hat, angesetzt werden muss, dass es auch eine Wirkung der Abschreckung hat, dass man wirklich im Vorfeld schon abgeschreckt wird. Dass man es nachher so verschärft, dass es alle betrifft und alle unter einen Generalverdacht gestellt werden, ist nicht gut. Dies kommt bei dieser Vorlage zu stark zum Ausdruck. Die Regierung will den Kundenschutz und die internationale Anerkennung stärken beziehungsweise steigern. Es wurde auch schon ausgeführt, ob diese Gleichstellung mit dem europäischen Recht wie beim Bankwesen bei anderen Sachen wirklich zielführend ist und ob es auf diese Stufe gehoben werden soll. Es sind, da bin ich auch der Ansicht, übertriebene Überwachungsprozesse, die hier eingeführt werden wollen. Und was mich eigentlich auch nicht in gute Stimmung versetzt, ist das Misstrauen gegenüber den Wirtschaftsprüfern und der Standeskommission der Treuhandvereinigung. Ich glaube, es ist nicht gut, wenn dieser Berufsbranche der Wirtschaftsprüfer und auch der Standeskommission mit der Eigenregulierung der Treuhandvereinigung ein solch grosses Misstrauen entgegengebracht wird. Die Frage besteht: Muss diese Regulierung mit dieser Intensität von der Standeskommission zur FMA geschoben werden? Dahinter stelle ich ein sehr grosses Fragezeichen. Es will ja die Sicherheitsregelung exakter geregelt werden. Aber indem man das Ganze auf die Gleichstellung mit dem europäischen Recht hievt, wird dem nicht unbedingt Rechnung getragen. Man sollte da wirklich ganz gezielt diese Sicherheitsregelungen, wie sie diese Vorlage will, mit einer Grössenverträglichkeit, mit einer Verhältnismässigkeit umsetzen. Es tut sich hier auch ein grosses Betätigungsfeld für die Bürokratie auf, da tun sich natürlich die kleineren Treuhandbüros sehr schwer. Auch ein Leserbrief hat es sehr gut auf den Punkt gebracht. Ein Teil davon hat mich schon ein bisschen aufgeschreckt, in dem Sinne, dass man da schon nachdenken muss. Er ist in den gestrigen Tageszeitungen von einem ehemaligen Landtagsabgeordneten geschrieben worden. Ich zitiere nur diese Stelle, wofür ich gerne vom Herrn Regierungschef auch eine Stellungnahme hätte, wie er dies sieht und ob er dieses Szenario so stark in den Vordergrund gestellt werden kann. Er schreibt hier: «Kleinbetriebe werden prüfen müssen, ob sie ihre Geschäftstätigkeit künftig in die Schweiz verlegen sollen. Dies umso mehr, weil bei Firmenansiedlungen in Liechtenstein die Eröffnung eines Bankkontos im Land verunmöglicht wird.» Wenn das so wäre, wenn wir den Wirtschaftsstandort Liechtenstein propagieren, auch den Finanzplatz, wäre das schon ein riesengrosser Eingriff. So weit zu meinen Ausführungen. Ich werde darauf eintreten, weil ich das Vertrauen habe, dass man hier sicherlich mit dieser Vorlage das eine oder andere regeln und auch entschärfen kann, in dem Sinne wie es verschiedene Votanten auch ausgeführt haben.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich kann mich vielen Inhalten in den Voten der Abgeordneten Wenaweser, Vogt und auch Kaufmann anschliessen und werde mich aus diesem Grunde auch kurzfassen. Die gegenständliche Abänderung dieses Treuhändergesetzes ist für die Branche seit Jahren die relevanteste Vorlage und ich bin keineswegs der Ansicht, dass diese geeignet ist, den Anforderungen der Praxis standzuhalten. Diese Regulierung versucht, aus den Gründen vergangener Erfahrungen Exempel zu statuieren, sie überfordert Prüfende und Geprüfte. Ebenfalls beinhaltet diese Vorlage Einschränkungen in den Grundrechten, welche wie gehört nicht nur bei mir grosse Bedenken auslösen. Das liechtensteinische Treuhandwesen besteht zu einem grossen Teil aus kleineren Marktteilnehmern und nicht nur für diese werden hohe Regulierungskosten zu erwarten sein, da die Aufsicht grösstenteils nicht mehr durch die Standeskommission, sondern durch die FMA erfolgen wird. Das beste Kontrollsystem wird versagen, wenn gewisse strategische Entscheidungen falsch waren oder Personen - aus welchen Gründen auch immer - mit krimineller Energie Handlungen vorbereiten oder auch umsetzen wollen. Besonders werden aber kleinere Gesellschaften betroffen sein und ein vernünftiges Augenmass wurde im Vernehmlassungsprozess ausser Acht gelassen. Die angesprochene Ambivalenz dieser Vorlage schafft Unsicherheit. Obwohl ich die Vorlage in der Stossrichtung unterstütze, bitte ich diese, im Sinne der erwähnten Vorvoten zu justieren, und ich bitte den Regierungschef, hierfür seine Bereitschaft zu manifestieren. Andernfalls kann ich diese Vorlage in der vorliegenden Form nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich kann sehr viele Aussagen, die bereits getätigt wurden, unterstützen, explizit auch zum Teil die Aussagen der Abgeordneten Manfred Kaufmann und Thomas Vogt und Christoph Wenaweser wie auch Daniel Seger. Ich werde dann im Rahmen der Lesung noch auf einzelne Punkte eingehen, werde aber sicherlich für Eintreten auf die Vorlage sein und werde auch dem Antrag des Abg. Rehak auf Zurückweisung sicherlich nicht zustimmen. Dies umso mehr als die Treuhändervereinigung ja explizit geäussert hat, dass die Vorlage in der Stossrichtung, in der Grundausrichtung, zu befürworten ist und einige Detailpunkte diesbezüglich auf Kritik und Abänderungsvorschläge stossen und ich deshalb keine Notwendigkeit sehe, diese Vorlage als Ganzes zurückzuweisen oder nicht darauf einzutreten. Ich möchte aber schon auch die Aussagen der Abgeordneten Thomas Vogt und Christoph Wenaweser explizit unterstützen, was den Art. 6 betrifft. Diesbezüglich ist für mich auch eine rote Linie überschritten worden, was die Unschuldsvermutung betrifft und somit auch die Rechtsstaatlichkeit. Für mich geht der Vorschlag, wie er heute zur Diskussion steht, entschieden zu weit. Ich könnte dieser Formulierung, die heute in Art. 6 vorgeschlagen wird, auch in einer 2. Lesung sicherlich nicht zustimmen. Ich bitte die Regierung diesbezüglich auch noch einmal auf ihre Aussage in Bezug auf die Vernehmlassungsstellungnahmen konkreter einzugehen im Rahmen der 2. Lesung. Wenn ich hier lese, dass ein allfälliger Handlungsbedarf in diesem Stadium über vorsorgliche Massnahmen und nicht über einen definitiven Bewilligungsentzug umzusetzen sei, würde ich die Regierung auf die 2. Lesung bitten, diesbezüglich mit den diesbezüglichen Vernehmlassungsteilnehmern in Kontakt zu treten und über vorsorgliche Massnahmen, die hier vorgeschlagen werden, zu sprechen und welche es sein könnten, wie man diesbezüglich mittels einer anderen Regelung vielleicht auch das von der Regierung gewünschte Resultat erhält. Ich kann diesbezüglich mit der Aussage der Regierung nicht übereinstimmen, wenn sie sagt: «Das Zusammenspiel von Unschuldsvermutung, Interessenabwägung, Kann-Bestimmung und Grundsatz der Verhältnismässigkeit bieten für den Betroffenen hinreichend Schutz vor einer willkürlichen Entscheidungsfindung.» Wie sie auf Seite 31 in ihrem Bericht schreibt. Es mag stimmen, was die Regierung hier ausführt, doch es gilt auch, einen Rechtsstaat zu berücksichtigen und die Unschuldsvermutung diesbezüglich sehr, sehr hoch zu gewichten. Ein zweiter Punkt, der auch von verschiedenen Abgeordneten angesprochen wurde und der mir persönlich auch sehr wichtig ist, ist die Rücksicht auf die Grössenverträglichkeit. Der Verein der Wirtschaftsprüfer war in der Fraktion der Bürgerpartei zu Gast und hat explizit auch geäussert, dass diese Vorlage in dieser Form für kleine Unternehmen nicht umsetzbar sei. Das sei zu viel Bürokratie und es werde zu Firmen schliessungen oder zu Fusionen kommen. Ich glaube nicht, dass dies der Sinn und Zweck dieser Vorlage ist, dass kleineren Einheiten, kleineren Unternehmen, mit dieser Vorlage die Geschäftsgrundlage, sage ich jetzt einmal so, entzogen werden soll, sondern wir sollten alle Grössen von möglichen Unternehmen diesbezüglich berücksichtigen, weshalb einige Vorschläge der Regierung dementsprechend, glaube ich, abgeändert werden sollen. Dies betrifft sicher auch die Einreichung des Geschäftsberichtes mit dieser Viermonatsfrist, mit dieser Bussenanordnung von CHF 100'000. Diesbezüglich bin ich mit den Aussagen der Abgeordneten Kaufmann und Vogt zu 100% einverstanden. Aufgeschreckt hat mich auch der Leserbrief des ehemaligen Landtagsabgeordneten Manfred Batliner von gestern oder vorgestern in den Landeszeitungen. Der Abg. Johannes Kaiser hat ja auch schon auf diesen Leserbrief verwiesen. Ich bitte die Regierung, auch diesen wirklich intensiv anzusehen, da mir dies auch ein wenig als Hilfeschrei vorkommt. Ich möchte die Regierung einfach wirklich bitten, dass sie die kritischen Punkte, die sie jetzt zu hören bekommen hat und die sicher auch noch im Rahmen der Lesung vertieft werden, ernst zu nehmen und auch im Hinblick auf eine 2. Lesung zu berücksichtigen. Ich glaube, wir sollten zu einer Vorlage kommen, hinter der im Grossen und Ganzen auch die Treuhändervereinigung und die anderen Wirtschaftsverbände stehen können, damit sich eine Einheit auch bis in die Wirtschaft hinein bildet, weil das Ziel von allen, nicht nur hier im Hause, sondern sicher auch von den am Finanzplatz tätigen Unternehmen und Akteuren, ist, einen sicheren Finanzplatz zu haben, der auch internationalen Standards und internationalem Druck vollauf genügt. Diesbezüglich ist die Vorlage der Regierung sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Doch meines Erachtens wird in einzelnen Bestimmungen massiv über das Ziel hinausgeschossen, weshalb ich bitte, diesbezüglich wirklich die Voten von heute ernst zu nehmen und die Vorlage für die 2. Lesung diesbezüglich anzupassen und auf die Wünsche des Landtags einzugehen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich an die Regierung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich für Ihre Voten und stelle fest, dass die Lobbyarbeit der Treuhandkammer doch sehr gut funktioniert hat. Lassen Sie mich einige Ausführungen zu dieser Vorlage machen. Im Februar 2019 hat die Regierung die Finanzplatzstrategie veröffentlicht. Darin wurde ausgeführt, dass es Aufgabe der Regierung ist, die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen attraktiv zu halten und gleichzeitig auch die Regulierung und die Kontrollmassnahmen im Treuhandsektor zu verbessern. Die wesentlichen Punkte zur Erreichung dieses Zieles wurden von der Regierung in der Finanzplatzstrategie ausgeführt, insbesondere die Bereiche Präzisierung der Anforderungen an den Treuhänderberuf und deren laufende Überwachung, Verbesserung der wirksamen Durchsetzung entsprechender Aufsichtsmassnahmen, Nachweis eines angemessenen Risikomanagements und eines internen Kontrollsystems, Erkennung, Dokumentation und Vermeidung von Interessenkonflikten, Verbot von Eigengeschäften sowie Verpflichtung zur externen Revision und Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden. Diese Punkte decken sich im Wesentlichen mit dem Handlungsbedarf, der von der Treuhandkammer adressiert wurde. Die Treuhandkammer betonte entsprechend in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung, dass sie diese Reformziele der Vorlage unterstützt. Die gegenständliche Vorlage stellt keine Abkehr vom bisherigen wirtschaftsliberalen Kurs hin zu einer unverhältnismässigen Überwachungs-, Einsichts-, Eingriffs- und Informationsaustauschkultur dar. Wie bereits ausgeführt wurde, sind die vorgeschlagenen Reformvorhaben und Reformziele grundsätzlich unbestritten und werden von der Treuhandkammer mitgetragen. Der Hauptkritikpunkt der Treuhandkammer bezieht sich auf die Verschiebung von Kompetenzen von der Standeskommission zur FMA. Diese Kompetenzverschiebung ändert jedoch nichts an der unternehmerfreundlichen und liberalen Wirtschaftsordnung Liechtensteins. Wenn Einigkeit über die Reformziele herrscht, dann vermag die Frage der Zuständigkeiten nichts an der Ausrichtung der Wirtschaftspolitik zu ändern. Die von den Treuhändern und Treuhandgesellschaften einzuhaltenden Pflichten bleiben dieselben. Zudem geht es bei der gegenständlichen Reformvorlage nicht um eine Einengung von Geschäftsfeldern für Treuhänder, sondern um eine Stärkung der Aufsicht in Bereichen der Geschäftsausübung und des Kundenschutzes. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es gerade in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass bei der Ausarbeitung der Vorlage die Eigenheiten des Treuhandsektors - entgegen dem Vorbringen der Treuhandkammer - sehr wohl berücksichtigt wurden. Dies zeigt sich beispielsweise an den im Gegensatz zu anderen prudentiell überwachten Finanzmarktteilnehmern beschränkten Pflichten in den Bereichen Solidität, Risikomanagement und so weiter. Gerade im Treuhandsektor hat sich jedoch in der Vergangenheit gezeigt, dass eine verstärkte und unabhängige Aufsicht in diesen Bereichen unerlässlich ist. Die Regierung hat dementsprechend zum Thema Governance und Anerkennung in der Finanzplatzstrategie festgehalten, dass sie im Rahmen der Umsetzung der Strategie auch dazu bereit ist, neben den inter-nationalen Standards weitere Massnahmen zu prüfen, die sicherstellen, dass die Umsetzung systematisch erfolgt und Missbräuchen und Fehlentwicklungen auf dem Finanzplatz wirksam begegnet werden kann. Dieses Vorgehen erfolgt zum Schutz der Integrität des Finanzplatzes und liegt im Gesamtinteresse des Wirtschaftsstandortes.Die Ausführungen, wonach die Regierung der Treuhandkammer mit der Anpassung des Treuhändergesetzes zuvorgekommen sei und erst spät über die Details des Regulierungsprojekts informiert habe, sind für mich nicht nachvollziehbar. Gerne möchte ich diesen Vorwurf zum Anlass nehmen, um kurz über das Vorgehen meines Ministeriums und das Entstehen der gegenständlichen Gesetzesvorlagen zu berichten. Fakt ist, dass bereits im Jahr 2018, insbesondere im Rahmen der Ausarbeitung der Finanzplatzstrategie, über notwendige Anpassungen im Treuhandsektor gesprochen wurde. In der Folge wurde die FMA im Sommer 2018 beauftragt, sich Gedanken zu machen über mögliche Zielsetzungen und Eckpunkte einer Revision des Treuhändergesetzes. Die Treuhandkammer richtete eine interne Arbeitsgruppe Governance ein, welche an einem sogenannten Governance-Kodex arbeitete, und informierte die Regierung ab Oktober 2018 über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und über den Stand der Arbeiten an ihrem Kodex. Das Ministerium für Präsidiales und Finanzen hat in der Folge Gespräche mit der Treuhandkammer geführt und deren Vorschläge überprüft und ausgewertet. Zugleich wurde der Treuhandkammer mitgeteilt, in welchen Bereichen seitens des Ministeriums Gesetzesanpassungen angestrebt werden. Anfang März 2019 habe ich der FMA und der Treuhandkammer im Rahmen einer hochrangigen Sitzung die Stossrichtung der Revision dargelegt. In der Folge fanden mehrere Sitzungen zwischen MPF, Treuhandkammer und FMA statt, an welcher die Gesetzesvorschläge diskutiert und - soweit dies im Hinblick auf die Vorgaben der Finanzplatzstrategie möglich war - auch an die Anliegen der Treuhandkammer angeglichen wurden. Anfang Juli 2019 wurde schliesslich das Vernehmlassungsverfahren gestartet. Diese Entstehungsgeschichte der gegenständlichen Gesetzesvorschläge zeigt, dass der Vorwurf, wonach die Treuhandkammer erst sehr spät informiert und quasi von der Vorlage überrascht wurde, ins Leere zielt. Vielmehr wurde die Treuhandkammer bereits frühzeitig einbezogen und die vorgeschlagenen Massnahmen mit dieser ausführlich diskutiert. Die Tatsache, dass nicht alle Vorschläge der Treuhandkammer berücksichtigt wurden, bedeutet nicht, dass die Treuhandkammer nicht einbezogen wurde. Die Treuhandkammer verweist in ihrem Schreiben an die Abgeordneten darauf, dass die Durchsetzung der Standesregeln in der Vergangenheit nicht ausreichend effizient ausgestaltet war, weil insbesondere kein Prozess zur Sicherstellung der Einhaltung der Standesrichtlinien bestanden hat. Gerade aufgrund dieser Ausführungen stellt sich die Frage, ob die Treuhandkammer respektive die Standeskommission in der Vergangenheit entsprechend tätig wurden. Bereits nach bisherigem Recht wäre es die Aufgabe der Standeskommission gewesen, die Einhaltung der Standesrichtlinien sicherzustellen und dazu entsprechende Verfahren zu führen. Die Standeskommission hätte seit dem Inkrafttreten des neuen Disziplinarrechts am 1. Januar 2015 Zeit gehabt, entsprechende Prozesse zur Durchsetzung der Standesregeln einzuführen und sich somit in der Wahrnehmung der Disziplinaraufsicht zu bewähren. Dies ist jedoch faktisch nicht erfolgt, was die Ausführungen zur bisher fehlenden Durchsetzung der Standesrichtlinien belegen. Aus diesem Grund erachte ich es als wichtig, dass die zentralen Punkte der Vermeidung von Interessenkonflikten und das Risikomanagement künftig nicht mehr als Standespflichten definiert werden, sondern als gesetzliche Berufspflichten, deren Einhaltung durch die FMA geprüft wird. Im Übrigen bleiben die Themen, die den Standesrichtlinien zugeordnet sind, wie bisher bestehen. Entgegen dem Vorbringen der Treuhandkammer bin ich auch nicht der Ansicht, dass die Vorlage sowohl Prüfende als auch Geprüfte überfordert. Wenn die Treuhandkammer zur Untermauerung dieser Behauptung die Stellungnahme der Wirtschaftsprüfervereinigung anführt, so ist dies aus meiner Sicht nicht zulässig. Es entspricht der üblichen Vorgehensweise, in den Prüfvorgaben Präzisierungen vorzunehmen. Die Wirtschaftsprüfervereinigung hat zu verschiedenen Artikeln oder in den zu erstellenden Prüfvorgaben Präzisierungen vorgeschlagen. Im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung und Berichterstattung, beispielsweise im Vermögensverwaltungsgesetz, ist der Prüfauftrag in der gegen-ständlichen Vorlage sehr deutlich formuliert. Die Regierungsvorlage wurde im Anschluss an die Vernehmlassung zudem nochmals überarbeitet und in einigen Punkten, wie beispielsweise betreffend die Governance-Vorschriften, präzisiert. Bei diesen Änderungen wurde auch die Stellungnahme der Wirtschaftsprüfervereinigung miteinbezogen. Aus meiner Sicht ist nicht erkennbar, wo noch Unklarheiten betreffend die einzuhaltenden Berufspflichten sowie den entsprechenden Prüfauftrag bestehen. Ich möchte betonen, dass die Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hier klar in der Pflicht stehen, dem Gesetz entsprechende Prüfungen durchzuführen und entsprechend Bericht zu erstatten. Dies ist für eine wirksame externe Revision unerlässlich und entspricht darüber hinaus den Berufspflichten der Wirtschaftsprüfer. Dann möchte ich noch kurz auf das Vorbringen eingehen, wonach die Vorlage höhere Kosten für die Treuhänder verursache, da die Prüfung der Einhaltung der Berufspflichten nicht durch die Standeskommission, sondern durch die FMA erfolgen soll. Dieses Argument ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Aufwand für die Implementierung und Einhaltung der Berufspflichten ist für die Treuhänder und Treuhandgesellschaften genau derselbe. Ebenso werden die Kosten für die externe Revision durch den Wirtschaftsprüfer durch die Zuständigkeitsfrage nicht tangiert. Es stellt sich daher die Frage, wo der Effizienzgewinn und die Kostenersparnis bei einer Prüfung durch die Standeskommission herkommen sollen? Wenn davon ausgegangen wird, dass die Prüfung der Einhaltung der Berufspflichten in einem qualitativ gleich hohen Mass vorgenommen wird, ist keine Kostenersparnis ersichtlich. Der Prüfaufwand bleibt derselbe. In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf die Argumentation der Treuhandkammer näher eingehen, wonach die Standeskommission geeigneter sei, die Kompetenzen hinsichtlich Interessenskonflikten und Risikomanagement auszuüben. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die FMA durchaus über ausreichend Know-how in Bezug auf den Treuhandsektor verfügen muss und auch verfügt, um das Risikomanagement und die Interessenkonflikte richtig zu beurteilen. Dazu kommt, dass die FMA gerade in diesen Bereichen über eine langjährige Erfahrung aus den verschiedensten Bereichen des Finanzmarktrechts verfügt und daher sehr gut beurteilen kann, welche Anforderungen an das Risikomanagement und die Vermeidung von Interessenkonflikten zu stellen sind. Ich erachte es geradezu als unerlässlich, dass entsprechende Kriterien anhand objektiver Anhaltspunkte aufgrund der praktischen Erfahrung in der Aufsicht festgelegt werden und nicht anhand der bisherigen Praxis im Treuhandbereich. Geradezu bedenklich ist der Vorschlag, dass die FMA erst dann informiert werden soll, wenn die finanzielle Solidität als nicht mehr gegeben angesehen wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade im Bereich der fehlenden finanziellen Solidität erhebliches Missbrauchspotenzial gegeben ist. Hier muss auf jeden Fall eine laufende und zeitgerechte Aufsicht stattfinden. Ebenso bedenklich finde ich den Vorschlag, dass eine Mitteilung an die FMA erst bei erheblichen Verletzungen der Standesrichtlinien erfolgen soll. Die ganz zu Beginn meiner Ausführungen stehende Finanzplatzstrategie zeigt, dass Liechtenstein und sein Finanzplatz auf dem richtigen Weg sind. Trotzdem ist es entscheidend, dass die Politik klare Vorgaben gibt. Vorgaben, die den Finanzplatzteilnehmern einen Rahmen geben. Vorgaben, die aber auch bindend sind im Hinblick auf die zukünftigen Entscheidungen.Ich möchte jetzt gerne noch kurz auf die einzelnen Fragen eingehen. Der Abg. Daniel Seger hat diverse Fragen gestellt, unter anderem die Frage betreffend den Einbezug der Treuhandkammer ins Regulierungsprojekt. Das habe ich in meinem Votum bereits entsprechend ausgeführt. Dann haben Sie eine Frage betreffend die Selbstregulierung gestellt und auch, welche anderen Bereiche des Finanzplatzes beziehungsweise welche anderen Finanzintermediäre teilweise selbstreguliert sind. Die Treuhänder sind der einzige Berufsstand im Finanzmarktrecht, der teilweise selbstreguliert ist. Bei allen anderen Finanzmarktakteuren ist keine Selbstregulierung vorgesehen. Dies gilt für die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften ebenso wie für Banken, Versicherungen und so weiter. Eine Selbstregulierung ist hingegen bei den Rechtsanwälten vorgesehen, womit diese jedoch eine Sonderstellung einnehmen. Dann haben Sie eine Frage gestellt betreffend das Know-how der FMA im Vergleich zum Know-how der Treuhandkammer beziehungsweise der Standeskommission. Ich habe hier schon einige Ausführungen gemacht und möchte nochmals verdeutlichen, dass die FMA sehr wohl über eine langjährige Erfahrung in der Aufsicht über Treuhänder verfügt und daher auch bestens mit dem Treuhandgeschäft und der Treuhandbranche vertraut ist. Die Tatsache, dass die Aufsicht über die Treuhänder seit vielen Jahren durch die FMA ausgeübt wird, steht entsprechend auch nicht zur Diskussion. Zur Diskussion steht lediglich die Frage, ob bestimmte Bereiche, die bisher in die Zuständigkeit der Standeskommission fielen sowie die neu in den Gesetzestext aufgenommen werden sollen, bei der FMA oder bei der Standeskommission angesiedelt werden sollen. Gerade hier liegt der Vorteil der Ansiedlung bei der FMA, da die Überwachung von Bereichen wie der Governance und des Risikomanagements zum täglichen Geschäft der FMA auch bei anderen Finanzintermediären, wie Banken oder Versicherungen, gehört. Aus Gründen der Effizienz und der Nutzung von vorhandenem Know-how ist es daher durchaus sinnvoll, die Aufsicht in den vorgesehenen Bereichen bei der FMA anzusiedeln. Die Aufgaben der Standeskommission sind hingegen klar im Disziplinarwesen zu sehen. Und natürlich ist auch klar, dass die FMA in ihrer Aufsichtstätigkeit stets das Verhältnismässigkeitsprinzip wahrt. Dann haben Sie eine Frage gestellt betreffend den Arbeitsaufwand der FMA beziehungsweise dessen Zunahme. Wir werden sicher noch weiter gehende Ausführungen diesbezüglich machen. Auch wenn das vorhandene Know-how die effiziente und effektive Bewältigung der neuen Aufgaben ermöglicht, werden die neuen Aufgaben einen Zusatzaufwand bei der FMA generieren. Dies ist auch im Bericht und Antrag ausgeführt. Der Zusatzaufwand wird zunächst mit dem derzeitigen Personal der FMA aufgefangen. Hingegen entsteht kein zusätzlicher Bedarf an Räumlichkeiten. Dies möchte ich hier explizit festhalten. Was die zusätzlichen Kosten der Treuhänder und Treuhandgesellschaften betrifft, ist davon auszugehen, dass diese moderat sein werden, da diese Unternehmen bereits heute über entsprechende Mechanismen beispielsweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten oder Risikomanagement verfügen müssen. Dann wurde auch die Frage gestellt, welche Auswirkung diese Vorlage auf die Verhinderung zukünftiger Missbrauchsfälle und die Reduzierung eines allfälligen Schadens haben wird. Aufgrund der Vorlage werden Verbesserungen erwartet, insbesondere auch infolge der präventiven Wirkung. Die FMA hat die Möglichkeit, im Bedarfsfall effektiver und schneller einzugreifen. Und es werden mit den höheren Anforderungen in den Bereichen Governance und finanzielle Solidität präventive Massnahmen gesetzt. Beispielsweise gingen vergangenen Missbrauchsfällen finanzielle Unzulänglichkeiten voran, welche schlussendlich zum Missbrauch von fremden Vermögenswerten führten. Gerade solchen Sachverhalten soll künftig früher und effizienter begegnet werden können. Wenn Sie mich jedoch fragen, ob diese Fälle hätten verhindert werden können, dann muss ich Ihnen sagen: Nicht zwingend, ganz klar nicht zwingend. Dann haben Sie noch die letzte Frage gestellt, sofern die Zuständigkeit bei der FMA sein sollte, wie dann verhindert werden kann, dass die FMA zu einer schwerfälligen Überwachungsinstanz wird. Wie bereits erwähnt, ist das entsprechende Know-how bei der FMA bereits vorhanden. Die FMA arbeitet heute effizient, sie beaufsichtigt alle Sektoren des Finanzplatzes und eine effiziente Aufsichtstätigkeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung ihres Auftrages. So weit zu Ihren Fragen.Dann gehe ich auf die weiteren Voten ein. Was mich grundsätzlich sehr gefreut hat, ist, dass von vielen Abgeordneten die Diktion der Vorlage unterstützt wird, dass man sagt, die Stossrichtung ist okay. Das habe ich von mehreren Abgeordneten gehört und deckt sich auch mit der Haltung der Treuhandkammer. Es wurde erwähnt, dass einige Punkte überschiessend sind. Ich denke, über diese Punkte kann man sicher diskutieren. Sie haben entsprechende Ausführungen gemacht und haben auch die Möglichkeit, diese im Rahmen der Behandlung der einzelnen Artikel nochmals einzubringen. Wenn ich kurz zum Abg. Christoph Wenaweser komme: Sie haben die Frage gestellt, weshalb die Kompetenzen zur FMA verschoben werden sollen. Ich denke, ich habe hierzu Ausführungen gemacht. Dann haben Sie gefragt, weshalb die Jahresrechnung zusätzlich eingereicht werden soll und ob hier die FMA noch weitere Prüfhandlungen vollziehen will. Bei diesem Thema geht es einzig und allein darum, dass entsprechende Informationen über die Treuhandbranche bei der FMA vorhanden sind. Die FMA hat heute Informationen im Rahmen der Sorgfaltspflichtprüfung, hat aber keine Informationen über den Geschäftsgang der einzelnen Unternehmen. Das ist quasi eine Blackbox. Das ist genau das grosse Problem, und mit der vorgesehenen Übermittelung der Geschäftsberichte an die FMA soll genau hier diese Transparenz geschaffen werden. Wir haben aber im Gesetz nicht festgehalten, dass die FMA diese Geschäftsberichte nochmals einer weiteren Prüfung unterzieht. Hier vertraut die Regierung ganz klar den Wirtschaftsprüfern. Es geht hier um die Übermittlung der Information, damit diese Information bei der FMA vorhanden ist, auch im Zusammenhang mit der Prüfung der finanziellen Solidität. Dann haben Sie nebst vielen anderen auch ausgeführt, dass es für Sie komplett unvorstellbar wäre, bei der Eröffnung des Strafverfahrens die Bewilligung zu entziehen. Ich habe dies entsprechend zur Kenntnis genommen und wir werden diese Bestimmung sicher auf die 2. Lesung entsprechend anpassen. Ich gehe auch davon aus, dass wir im Rahmen der konkreten Artikel nochmals auf dieses Thema eingehen. Aber ich habe diese Rückmeldung aus dem Parlament verstanden und werde sicherlich auf die 2. Lesung hier eine Anpassung vornehmen.Der Abg. Thomas Vogt hat die Vorlage ziemlich stark kritisiert, er hat die Vorlage auch als nicht treffsicher tituliert und gesagt, sie sei abzulehnen. Eintreten hängt für ihn davon ab, ob ich auf die Anpassungsvorschläge des Landtags eingehe. Also ich bin der Meinung, dass die Vorlage sehr wohl treffsicher ist. Wir haben hier bei vielen Punkten, da können Sie auch bei der Treuhandkammer nachfragen, Einigkeit betreffend die Stossrichtung. Wenn ich diese Übersicht anschaue, die die Treuhandkammer bei uns eingereicht hat, dann sehe ich keine gravierenden Probleme. Das Thema Bewilligungsvoraussetzung ist für mich klar, das habe ich verstanden. Aber die Verschiebung der Kompetenzen zum Beispiel, da kann man nicht davon reden, dass plötzlich das Ganze völlig übertrieben ist, wenn diese Aufgaben bei der FMA angesiedelt werden und nicht bei der Standeskommission. Wie ich in meinem Votum ausgeführt habe, sind schlussendlich die Konsequenzen, die daraus resultieren, identisch. Der Abg. Manfred Kaufmann hat dann in die ähnliche Richtung argumentiert und auch zum Teil noch ausgeführt, dass wir hier die Treuhänder in ein europäisches Korsett eingliedern wollen. Das ist aus meiner Sicht so nicht zutreffend. Es geht sicher darum, dass man die Aufsicht verstärkt, das auch die FMA entsprechend mehr Kompetenzen erhält betreffend die Aufsicht über die Treuhänder. Aber von einem europäischen Korsett sind wird doch noch weit entfernt, wenn man die klaren Regelungen zum Beispiel bei den Vermögensverwaltungsgesellschaften und so weiter anschaut. Sie haben klar dafür plädiert, nicht einzutreten, und haben mich auch gefragt, was ich davon halte, die Vorlage mit der Treuhandkammer neu zu überarbeiten. Davon halte ich logischerweise gar nichts. Wie gesagt, haben wir einen sehr intensiven Prozess gemeinsam mit der Treuhandkammer und der FMA geführt. Es ist meine Verantwortung, hier eine Vorlage in den Landtag einzubringen. Und für mich ist klar, dass hier die Debatte über die einzelnen Kritikpunkte geführt werden soll. Wenn der Landtag mehrheitlich der Meinung ist, dass eine Anpassung notwendig ist, dann werde ich das auf die 2. Lesung entsprechend auch so berücksichtigen. Dennoch erlaube ich mir, für die Vorlage zu argumentieren. Dann wurde vom Abg. Harry Quaderer noch das Thema der Bestrafung angesprochen. Ich kann Ihren Unmut hierzu sehr gut verstehen. Man kann sich durchaus überlegen, ob man allenfalls noch eine Anpassung auf die 2. Lesung vornehmen will. Ich bin nicht sicher, ob das legistisch sauber möglich ist. Die Verschärfung wurde auch von Thomas Rehak angesprochen. Wir werden diesen Punkt sicher als Hausaufgabe mitnehmen und dann schauen, was wir mit diesem Thema konkret machen. Dann hat der Abg. Johannes Kaiser noch auf den Leserbrief verwiesen wie auch der Abg. Alexander Batliner. Hier möchte ich doch festhalten, dass dieser Leserbrief mit der aktuellen Vorlage aus meiner Sicht reichlich wenig zu hat. Es geht dabei um das Thema «Eröffnung eines Bankkontos», es geht dabei um das Thema Paragraf 165 StGB, der in der letzten Zeit ziemlich intensiv diskutiert worden ist, weil die Banken hier ein anderes Regime fahren als davor. Deshalb wird es für viele Unternehmen zunehmend schwierig, ein Bankkonto zu eröffnen, respektive gewisse Unternehmen haben von der Bank die Mitteilung erhalten, dass die Bank die Geschäftsbeziehung auflösen wolle, respektive aufgelöst hat, weil das Geschäftsprofil zu viele Risiken birgt. Das hat aber mit dieser Vorlage nichts zu tun. Dann wurde von mehreren Abgeordneten immer wieder eingebracht, dass die Vorlage über das Ziel hinausschiesse, dass man zu viel wolle und dass das vernünftige Augenmass ausser Acht gelassen worden sei. Dem möchte ich schon klar widersprechen. Wir haben dieses Thema intensiv diskutiert und haben uns überlegt, wo die entsprechenden Ansatzpunkte sind. Dies auch im Hinblick auf die Rückmeldungen der Treuhandkammer, wo diese entsprechende Anpassungen sieht, und ich denke, dass diese Vorlage entsprechend treffsicher ist. Aber wie ich auch schon ausgeführt habe, bin ich natürlich bereit, auf entsprechende Änderungswünsche einzugehen. Mir ist es ein Anliegen, dass wir hier eine gute Vorlage mit einer grossen Mehrheit schlussendlich verabschieden können. Und wenn hier entsprechende Korrekturvorschläge kommen, die auch von einer Mehrheit im Parlament getragen werden, werden wir diese selbstverständlich für die 2. Lesung entsprechend berücksichtigen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Herr Regierungschef. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit werden wir zuerst über den Antrag des Abg. Thomas Rehak befinden und je nach Ausgang dieser Abstimmung in der Folge über Eintreten befinden. Der Abg. Thomas Rehak beantragt Rückweisung der Vorlage an die Regierung.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich werde den Antrag vom Abg. Thomas Rehak unterstützen. Ich sehe das auch so, man sollte hier nichts übers Knie brechen und gemeinsam eine Lösung finden. Das sollte doch das übergeordnete Ziel sein im Sinne einer Partnerschaft und der Gestaltung Liechtensteins. Was bringt es, wenn wir in der 2. Lesung eine Vorlage haben, bei welcher wir kreuz und quer Änderungsanträge haben. Ich habe nämlich schon selber einige vorbereitet. Ich bin deshalb für eine Rückweisung an die Regierung und für eine Vorlage mit Konsens der involvierten und betroffenen Parteien. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Das war für mich jetzt kein sehr grosses Manifest, Herr Regierungschef, hier Wesentliches für die 2. Lesung anpassen zu wollen. Im Gegenteil: Sie haben den Ball an die Abgeordneten, an uns, zurückgespielt, hier wesentliche Änderungen für die 2. Lesung einzubringen. Ich werde aus diesem Grund ebenfalls den Antrag der Neuen Fraktion unterstützen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich kann mich nahtlos an das Votum des Abg. Günter Vogt anschliessen. Ich denke, der Regierungschef hat sich hier wenig einsichtig gezeigt auf die ganzen Kritik-punkte. Und die Kritiken die vorgebracht wurden, sind so fundamental, dass ich nur den Weg sehe, dass diese Vorlage an die Regierung zurückgeht und dass sie gemeinsam mit den Interessenverbänden nochmals überarbeitet wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit diesen Kritikpunkten, die angebracht wurden, hier eine vernünftige 2. Lesung gemacht werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte mich eigentlich erst bei Art. 21c zu Wort melden, denn da werden konkret auch die Wirtschaftsprüfer erwähnt. Das werde ich dann auch tun im Rahmen der 1. Lesung, welche heute hoffentlich stattfindet. Jetzt zu dieser Debatte, ich denke mir, der Herr Regierungschef hat den Weg sehr schön aufgezeigt. Es ist keine Erfindung vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen, es hat ein Vernehmlassungsverfahren stattgefunden. Man kann natürlich hier jetzt schon Kompromisse fordern, aber ich warne einfach von gewissen Kompromissen, allen Leuten recht getan ist ein Ding des Unmöglichen. Und Sie riskieren einfach, dass wir weitere Fälle provozieren. Der Abg. Harry Quaderer hat treffend gesagt, die bekannten Fälle dürften nur die Spitze des Eisbergs gewesen sein. Sie wissen ja, bei einem Eisberg sehen Sie circa einen Siebtel, sechs Siebtel sehen Sie nicht. Diese sechs Siebtel, wenn die dann auch noch an die Oberfläche gelangen, wird es unlustig in dieser Gesellschaft. Das kann ich Ihnen heute schon sagen. Und mitunter kann man schon sagen, diese Vorlage hätte diese Fälle auch nicht verhindert. Aber ich denke mir, diese Vorlage hat einen präventiven Ansatz. Es werden eben diverse Punkte gar nicht entstehen, dank diesen zusätzlichen Mechanismen, die wir hier beschliessen sollten. Wenn die Mehrheit hier drinnen sagt, okay, «no risk, no fun», wir gehen diesen Weg, dann könnte es dann in der 2. Lesung auch ganz unheilige Allianzen geben, indem man sagt, die einen wollen aus diesen Gründen nicht, die anderen aus denen nicht, dann lassen wir es gerade sein, warten wir bis die nächsten Fälle passieren. Ich wünsche viel Vergnügen. Ich wollte es eigentlich nicht im Rahmen der Eintretensdebatte sagen, aber jetzt habe ich doch noch eine Frage an den Herr Regierungschef. Diese Standesrichtlinien, was haben denn diese für eine Rangordnung in unserer Rechtsordnung, sprich Gesetze, Verordnungen, Richtlinien? Wenn wir dann bei dieser Beantwortung der Frage angelangt sind, was nützen denn diese Standesrichtlinien vor einem Gericht? Konkret: Wird ein Landgericht aufgrund einer Standesrichtlinie irgendeine fehlbare Person verurteilen? Ich denke: weniger. Es braucht nämlich Gesetze und Verordnungen und nur mit Richtlinien geht es nach meinem Dafürhalten nicht. Diese Vorlage ist eben auch ein Schutz für die korrekt arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise Treuhänder in diesem Lande. Sie müssen sich auch vor diese Damen und Herren stellen nach meinem Dafürhalten. Das wäre auch ein Ansatz. Also wie gesagt, hier jetzt sagen, wir verschieben das, wir suchen eine Konsenslösung - im Endeffekt sollten wir doch die Reputation des Finanzplatzes möglichst schützen, und dafür wird es gewisse Massnahmen benötigen, um das kommen wir nicht herum. Aber wie gesagt, wir können das Risiko natürlich auch eingehen und hier zusehen, bis die nächsten Fälle passieren. Ob das dann wirklich für das Land gut ist, das wage ich zu bezweifeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin jetzt schon überrascht: Wenn ich mir die Ausführungen des Regierungschefs vergegenwärtige, hat er eigentlich genau das gesagt, was Sie eigentlich hören wollten. Er hat explizit auf den Abg. Christoph Wenaweser geantwortet, dass er den Art. 6 überarbeiten will, dass er die Vorschläge aufnehmen will, dass er die Rückmeldungen in Bezug auf die roten Linien erkennt, er hat Gesprächsbereitschaft und Abänderungen signalisiert und er hat auch klar explizit geäussert, dass er die Rückmeldungen dieses Parlaments berücksichtigen und diese in die Vorlage einbauen wird. Ich glaube, wir sollten jetzt schon einmal abwarten, welche Änderungen die Regierung in Bezug auf die 2. Lesung vornimmt und wie die Vorlage zur 2. Lesung aussehen wird. Ich bin überzeugt, diese wird in einzelnen Artikeln komplett anders aussehen, als sie heute ist. Wenn Sie diese Vorlage zurückweisen, möchte ich Sie schon noch einmal daran erinnern, dass die Treuhändervereinigung explizit für diese Vorlage ist und die Stossrichtung als richtig erachtet. Ich glaube, dass eine Zurückweisung dieser Vorlage auch vor diesem Hintergrund sicher nachteilig wäre. Also ich kann jetzt das Vorgehen von meiner Seite überhaupt nicht nachvollziehen, wenn schon das gesagt wurde, was auch gefordert worden ist.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren, danke für das Wort. Mein Vorredner Alexander Batliner hat es treffend auf den Punkt gebracht, es war auch mein Punkt, den ich einbringen wollte. Wenn sogar die Betroffenen, die Treuhandkammer, uns rät, auf die Vorlage einzutreten, warum sollen wir dann dagegen sein? Das erschliesst sich mir nicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Schon ab dem ersten Votum des Kollegen Daniel Seger habe ich gehofft, dass wir irgendwie in eine Richtung kommen, dass wir uns zumindest dahingehend einig sind, dass wir eine Lösung finden müssen, die zwischen der 1. und der 2. Lesung erarbeitet werden sollte. Ich denke, ein Eintreten und das Durchführen einer 1. Lesung schliessen ja nicht aus, dass in der Zeit bis zur 2. Lesung auch die Branchenvertreter noch einmal gehört werden. Also da bin ich absolut überzeugt, dass das auch der Fall sein wird. Meine Hoffnung wie beim ersten Votum des Kollegen Seger hat sich gehalten bis und mit den Ausführungen des Herrn Regierungschefs. Für mich ist sehr wohl Bereitschaft zu hören gewesen, dass auf Vorschläge eingegangen wird. Dort, wo eine rote Linie gesetzt worden ist, hat der Herr Regierungschef von sich aus bereits gesagt, dieser Artikel wird auf die 2. Lesung hin verändert werden. Ich darf auch als Branchenvertreter in diesem Falle sagen, ich habe ein hohes Interesse daran, dass wir zu einer guten Lösung kommen. Da sind das Parlament und die Regierung miteinander jetzt einfach in der Pflicht. Danke, Herr Kollege Wendelin Lampert, dass Sie nochmals darauf hingewiesen haben, dass es auch um den Schutz jener geht, die die neuen Spielregeln bereits heute unter beträchtlichem Mitteleinsatz, möchte ich betonen, einzuhalten versuchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Zuerst möchte ich aber auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert eingehen. Ich fand das Votum völlig deplatziert, Sie sprechen hier davon, dass die bekannten Fälle nur die Spitze des Eisbergs seien. 5% oder so etwas würde man von einem Eisberg sehen und die restlichen 95% seien versteckt. Ich finde es einfach komplett daneben, wenn Sie hier eine ganze Branche unter Generalverdacht stellen, finde ich einfach völlig daneben. Sie schütteln jetzt den Kopf, falls ich Sie hier falsch verstanden hätte, dann möchte ich mich entschuldigen. Aber ich habe Sie dahingehend verstanden, dass hier nur 5% zum Vorschein kommen würden und dass die restlichen Prozente versteckt seien. Dann würde ich Sie wirklich bitten, falls ich Sie richtig verstanden habe, wieso Sie zur Annahme kommen, dass es hier noch weitere Fälle geben würde. Dann Zurückweisung an die Regierung oder Eintreten? Ich denke, hier gibt es einfach eine Grundsatzfrage zu klären. Eine der Grundsatzfragen ist: Standeskommission oder FMA? Diese Grundsatzfrage hat einfach dann auch sehr viele gesetzgeberische Auswirkungen. Meines Erachtens müsste zuerst diese Grundsatzfrage wirklich nochmals mit der Treuhandkammer geklärt werden, was hier der beste Weg ist. Machen wir das nicht, kann ich mir einfach vorstellen, dass es in der 2. Lesung wirklich ein Schlachtfeld gibt und sehr, sehr viele Abänderungsanträge kommen werden, wir allenfalls die Situation haben, dass es dann am Schluss auch legistisch nicht mehr zusammenpasst. Von dem her würde ich es wirklich begrüssen, dass wir diese Ehrenrunde machen. Wir haben auch keinen zeitlichen Druck, wir haben keinen internationalen Druck, somit könnten wir, ich sage jetzt, die Ehrenrunde meines Erachtens wirklich nochmals vornehmen. Schlussendlich möchte ich mich noch bei Ihnen, Herr Regierungschef, bedanken, für den Hinweis, dass Sie zumindest in Bezug auf das Bewilligungsentzugserfordernis hier auf den Landtag zugehen. Das begrüsse ich.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Es wurde geäussert, dass die Treuhandkammer ein Eintreten befürworte. Wenn man aber die vielen Änderungsvorschläge anschaut, bin ich aber überzeugt, dass es ihr viel lieber ist, wenn man die Vorlage zurückweist und mit ihnen eine gemeinsame Vorlage mit bestmöglichem Konsens sucht. Ich denke, dass das bestimmt in ihrem Sinne ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bin jetzt ein wenig erstaunt über den Verlauf der Diskussion. Schlussendlich ist für mich eigentlich auch entscheidend, wie in den letzten Landtagssitzungen muss ich meinen Kollegen Wenaweser unterstützen, er hat den Kern der Aussage getroffen. Es handelt sich meines Erachtens um eine Diskussionsgrundlage. Der Satz, den der Abg. Manfred Kaufmann vorhin gesagt hat, der Treuhandkammer wäre es lieber, hat mich dann schon ein wenig erstaunt. Ich glaube nicht, dass wir die Aufgabe haben, etwas zu tun, was einer Vereinigung lieber ist und was nicht. Das aber nur am Rande erwähnt. Ich glaube das Wesentliche an der ganzen Geschichte ist, dass wir hier eine Vorlage haben, die sehr wichtig für unser Land ist, das ist das Erste. Das Zweite ist, dass es für die Reputation und die Zukunft unseres Landes sehr wichtig ist. Aber was wirklich wichtig ist, ist das Signal des Regierungschefs. Und das hat er ausgesendet, dass er durchaus bereit ist, auf Änderungsvorschläge des Parlaments einzugehen. Ich glaube, um das geht es schlussendlich. Und wenn der Abg. Vogt sagt, wir hätten in der 2. Lesung ein Schlachtfeld, ja, dann bravo, super, dann diskutieren wir endlich einmal über ein Gesetz und winken es nicht einfach durch. Das soll es ja sein. Es soll nicht ein Schlachtfeld sein, aber es soll ein Austausch von Argumenten sein. Dann soll die demokratische Mehrheit bestimmen, was man will und was nicht. Das heisst, Verantwortung zu tragen, aber nicht eine solche Vorlage, die Arbeit erkenne ich, die da investiert wurde, an die Regierung zurückzuweisen ohne konkreten Vorschlag. Das ist nicht in Ordnung. Ich bin ganz klar dafür, auf diese Vorlage einzutreten und die entsprechende Diskussion zu suchen. Und wenn die Diskussion heftig ist, ja, dann ist es gut, dann zeigen wir auch nach aussen, dass wir bereit sind, diese Verantwortung zu tragen und auch entsprechende Ideen einzubringen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich unterstütze das Votum meines Kollegen Jürgen Beck. Auch unterstütze ich das Votum des Abg. Christoph Wenaweser. Ich denke, zwischen der 1. und 2. Lesung bleibt jetzt wirklich Zeit, um auf die Punkte, die wir aufgebracht oder eingebracht haben, einzugehen. Und ich glaube, die Botschaft war klar, und ich glaube, der Regierungschef hat sie gehört. Ich denke, der Regierungschef ist bereit, diese Botschaft aufzunehmen. Also ich denke, eine Zurückweisung wäre das falsche Signal. Dann noch ein Punkt, der vielleicht zu einem Missverständnis zwischen dem Abg. Wendelin Lampert und Thomas Vogt geführt hatte. Vielleicht habe auch ich mich hier missverständlich ausgedrückt. Ich habe ganz einfach sagen wollen, man hat vorgestern, glaube ich, in einer Zeitung von zwei Opfern dieses Falls, ich möchte keine Namen nennen, dieses wirklich dreisten Falles, gehört, was passiert ist. Sie haben gesagt, was sie vom Finanzplatz, vom Treuhandsektor, aber insbesondere von diesen Leuten hielten. Was ich sagen wollte, das waren zwei Opfer, da stecken aber noch sehr viele andere Opfer dahinter und die haben auch eine solche Botschaft, das können Sie mir glauben. Da sind wahrscheinlich diese zwei Opfer, wollte ich sagen, die Spitze des Eisbergs. Darunter stecken noch sehr, sehr viele andere Opfer. Ich wollte nicht damit sagen, dass im Treuhandsektor 90% Betrüger sind, das wollte ich in keinem Fall sagen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Im Gegensatz zu meinem Vorredner möchte ich das Votum von Thomas Vogt ausdrücklich unterstützen. Er hat gesagt, drehen wir jetzt nochmals diese Ehrenrunde, seien wir vernünftig, nehmen wir uns die Zeit, die wir noch brauchen. Ich meine wir müssen wirklich klären, ob wir die Kompetenzen zur FMA hinlegen oder ob wir die in die Standeskommission geben. Weil das sind grosse Veränderungen, die wir hier machen müssten - in einer 2. Lesung, wenn der Regierungschef, so wie ich ihn verstanden habe, eher nicht darauf eingehen wird. Aber dann kann er es vielleicht noch einmal besser ausführen, warum das nicht geht und warum man das nicht will. Dann gibt es vielleicht heute eine Mehrheit, die sagt, okay wir legen diese Kompetenzen zur FMA. Dann ist es auch keine grosse Geschichte, dann können wir durchaus auch eintreten. Aber solange das nicht wirklich klar ist, und für mich ist es nicht wirklich klar, denke ich, ist eine Zurückweisung einfach der bessere Weg, als wenn wir eintreten. Sie wissen es genau, wie viele Möglichkeiten wir noch in der 2. Lesung haben, wir können nämlich nur noch Gesetzesanträge machen, wir können über einzelne Artikel reden. Am Schluss haben wir vielleicht dieses legistische Theater und dieses legistische Desaster, sage ich jetzt einmal. Das wollen wir alle hier drinnen sicher nicht haben. Deshalb, denke ich, ist eine Ehrenrunde derzeit sicher nicht verkehrt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Wie ich in meinem Eingangsvotum oder Eintretensvotum festgehalten oder geäussert habe, ja, es kann durch das Schreiben der Treuhandkammer der Eindruck entstehen, dass die Vorlage insgesamt von den Treuhändern umstritten ist. Genau aus diesem Grund habe ich persönlich, als der Vorstand der Treuhandkammer wirklich grossmehrheitlich bei uns in der Fraktion war, diese Frage gestellt. Ich habe sie ausdrücklich gestellt, ich habe nicht irgendwie etwas versucht, reinzuinterpretieren. Ich habe gefragt, können Sie mir sagen, wollen Sie überhaupt Eintreten auf diese Vorlage? Dann hiess es: Ja, das wollen wir, die Vorlage ist wichtig, sie ist in vielen Punkten auch richtig und man ist sich näher - beziehungsweise man ist nicht so weit auseinander, wie es jetzt vielleicht aufgrund des Schreibens erscheinen mag. Deswegen ist für mich Eintreten auf diese Vorlage ganz klar, und es ist auch wichtig. Ich denke, auch das Zeichen, das wir mit einer Zurückweisung nach aussen senden, wäre fatal. Aber das muss jeder hier drinnen selbst entscheiden. Ich berufe mich auf die Aussagen, die ich von der Treuhandkammer selbst bekommen habe, auch natürlich auch aufgrund meiner eigenen Überzeugung. Ich denke es ist wichtig, dass wir hier für Eintreten sind, dass wir hier in der 1. Lesung dann die einzelnen Artikel beraten können. Vielleicht auch schon allfällige gewünschte Änderungen für die 2. Lesung erwähnen können. Aber wir haben diese Möglichkeiten und eine Zurückweisung ist für mich einfach nur eine Zeitverschwendung, tut mir leid. Die ist auch vom betroffenen Finanzdienstleistungssektor gar nicht gewünscht. Das sind meine Informationen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich würde mich auch gerne noch zu Wort melden. Ich habe auch ein Votum gehalten, grundsätzlich einige Fragen in den Raum gestellt. Diese Fragen wurden meiner Ansicht nach vom Regierungschef gut beantwortet. Einige Fragen sind noch offen, da habe ich aber gehört, dass hier durchaus Bereitschaft vorhanden ist, auf diese Fragen einzugehen. Ein Punkt wurde sogar schon explizit erwähnt. Zu diesem Punkt kommt auf die 2. Lesung ein neuer Vorschlag. Ich habe das positiv aufgenommen. Und ich habe das auch so verstanden. Herr Regierungschef, Sie haben ein bisschen von der Lobbyarbeit der Treuhandkammer gesprochen. Ich denke, das ist auch normal, dass die Betroffenen mit den Abgeordneten sprechen, das ist nichts Neues. Das Papier der Treuhandkammer liegt vor mir, die Stellungnahme, wie auch die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer und so weiter. Mir scheint jetzt das Unbehagen, das teilweise in diesem Schreiben der Treuhandkammer zum Ausdruck kommt, überschaubar. Es sind nicht Hunderttausende von Artikeln, es sind einzelne Artikel erwähnt, die sind hier aufgelistet. Wenn wir dann eintreten und diese Artikel diskutieren, dann habe ich nicht das Gefühl, dass es unüberschaubar wird. Wenn ich jetzt an viele Vorlagen zurückdenke, die wir schon diskutiert haben, von der 1. bis zur 2. Lesung, da hatten wir schon stunden-lange Diskussionen in gewissen Vorlagen, die dann aber im Endeffekt sehr gut herausgekommen sind. Also ich sehe hier ganz konkret sechs Punkte, einen Punkt können wir schon abhaken, den haben Sie schon erledigt. Dann sind noch fünf, zwei von denen sind die Standeskommission, die anderen betreffen andere Punkte. Hier sehe ich durchaus die Möglichkeit, dass wir im Rahmen der 1. Lesung und der 2. Lesung zu einer vernünftigen Vorlage kommen, die alle Erwartungen erfüllt. Also ich kann diesen Antrag auf Zurückweisung sicher nicht unterstützen. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Rehak, auch wenn Sie es noch drei Mal wiederholen, der Herr Regierungschef habe nicht Hand gereicht, gewisse Sachen anzupassen, es wird deswegen nicht wahr. Das haben verschiedene Abgeordnete, unter anderem der Abg. Christoph Wenaweser und die beiden Abgeordneten der DU-Fraktion explizit auch bestätigt, dass der Regierungschef Hand gereicht hat für diesbezügliche Abänderungen. Wenn Sie es noch so oft wiederholen, dass das nicht der Fall ist, es wird deshalb nicht wahrer. Und auch bei Ihren Ausführungen in Bezug darauf, welche Möglichkeiten der Landtag im Rahmen einer 2. Lesung hat, muss ich Ihnen widersprechen. Lesen Sie die Geschäftsordnung, sollte die Vorlage zum Beispiel komplett anders aussehen, bestünde die Möglichkeit, Antrag zu stellen, diese Vorlage nochmals wie eine 1. Lesung zu behandeln. Es gibt auch Möglichkeiten gemäss Geschäftsordnung, eine separate 3. Lesung durchzuführen. Also da haben wir verschiedene Möglichkeiten. Aber ich bin überzeugt, dass diese nicht zum Tragen kommen werden, weil der Herr Regierungschef sicherlich sein Versprechen wahr machen wird und diesbezüglich Änderungen vorschlagen wird, die wir im Rahmen der Gesetzeslesung, vermutlich heute Nachmittag, ihm zur Überarbeitung mitgeben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich wollte eigentlich nur noch sagen, die Diskussion erschöpft sich, wir können bezüglich Nichteintreten und Zurückweisung abstimmen. Ich glaube, ich hoffe, alle haben verstanden, was der Unterschied ist. Wir wollten nicht Nichteintreten, das ist überhaupt nicht das Thema. Wir wollen auch Eintreten, aber nicht heute. Wir denken, Zurückweisung ist einfach die bessere Option, um es noch einmal zu überarbeiten. Das ist alles. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Abg. Harry Quaderer für seine Ausführungen. Er hatte die Spitze des Eisberges als erster Votant erwähnt, das können Sie dann im Protokoll nachlesen, Herr Abg. Vogt. Ich habe mich nur auf das bezogen, er hat von den zwei Fällen gesprochen. Sie wissen alle, es gibt weitere Fälle, die waren auch schon in den Zeitungen, die müssen wir jetzt auch nicht namentlich erwähnen. Also wie gesagt, ich bin hier weder Interessenvertreter noch bin ich direkt betroffen. Doch - ich vertrete die Interessen, so hoffe ich, des Volkes, einer Mehrheit des Volkes und der korrekt arbei-tenden Treuhänderinnen und Treuhänder. Denn für diese ist das ein Schutz, wie es der Abg. Christoph Wenaweser treffend erwähnt hat. Die haben hier relativ wenig zu befürchten. Also wie gesagt, danke an den Abg. Harry Quaderer, dass er hier das präzisiert hat, auf was er sich bezogen hat. Es war keine Absicht von mir, hier alle unter einen Generalverdacht zu stellen. Aber wie gesagt, zusehen und warten, bis wir den nächsten Reputationsschaden erleiden, das ist wohl keine Strategie - die meinige ist es nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe mich vorhin schon entschuldigt, dass ich Sie hier falsch verstanden habe. Ich habe Ihre Aussage einfach dahingehend interpretiert, dass Sie sagen, dass dies nur 5% des Eisbergs seien und der Rest versteckt sei. Das habe ich so verstanden. Dann tut es mir leid, wenn ich Sie hier falsch verstanden habe.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin doch etwas überrascht über den Verlauf, den diese Eintretensdebatte nun genommen hat. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Ihnen, Herr Christoph Wenaweser, dass Sie mir bestätigt haben, dass Sie die Bereitschaft meinerseits erkannt haben, Anpassungen vorzunehmen, und auch an einer einvernehmlichen und guten Lösung interessiert sind. Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist die Botschaft einiger Abgeordneter, eine Ehrenrunde zu drehen und mit der Treuhandkammer zu sprechen. Ist denn Ihre Erwartung, dass ich zur Treuhandkammer gehe und ihnen sage, bitte sagt mir, was ihr wollt, und dann komme ich mit diesem Vorschlag zum Landtag? Genau so tönt es, meine Damen und Herren Abgeordneten, genau so tönt es. Ich habe meine Ausführungen zu diesen verschiedenen Punkten gemacht. Ich habe Bereitschaft signalisiert, in der 1. Lesung diese Punkte aufzunehmen, wenn wir die einzelnen Artikel diskutieren, und dann auch für die 2. Lesung gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Wenn Sie jetzt aber kommen und sagen, wir brauchen eine Ehrenrunde, man möchte eine gemeinsame Vorlage mit der Treuhandkammer, dann frage ich mich schon, wo wir heute sind. Sind es die Verbände, die die Gesetze machen, oder ist es die Regierung, die entsprechende Vorlagen erarbeitet, und der Landtag, der darüber entscheidet?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Dem Votum von Ihnen möchte ich jetzt doch widersprechen. Ich bin schon der Ansicht, dass hier eine Vorlage erstellt werden sollte, die in irgendeiner Form mit den Wirtschaftsprüfern und mit den Treuhändern abgestimmt ist, zumindest dass diese gefragt werden und ihre Argumente entsprechend berücksichtigt werden. Wie ist es denn jetzt? Jetzt wird die Vorlage von der FMA erstellt de facto, oder? Sie können mich dann gerne korrigieren, aber ich gehe davon aus, dass diese Vorlage de facto, für etwas hat die Finanzmarktaufsicht ja den Staatsbeitrag erhalten, ich gehe davon aus, dass die allermeisten Finanzvorlagen auch von der FMA erstellt werden. Dann finde ich es nicht mehr als sachgerecht, wenn auch die Treuhandkammer und die Wirtschaftsprüfer, die von dieser Vorlage betroffen sind, auch ihre Argumente entsprechend einbringen können.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, das ist das normale Prozedere, das wissen wir alle ganz genau hier drinnen, dass die Verbände ihre Meinungen einbringen können. Aber es ist halt in der Regel nicht der Fall, dass gerade gar alle Argumente akzeptiert werden. Das kann es geben, sonst sprechen Sie einmal mit der Ärztekammer im Bereich des Gesundheitswesens, was die dazu sagen würden. Es ist einfach so, ich denke mir, der Abg. Harry Quaderer hat hierzu auch schon einen guten Spruch gebracht: Man soll nicht die Frösche fragen, wenn man einen Teich trockenlegen will. Das war so ein Satz zu diesem Punkt. Sie kennen das ganz genau - diese Faktenlage. Die Verbände versuchen das Beste aus ihrem Sinne, das ist verständlich, menschlich akzeptabel, aber wir hier drinnen müssen halt die Gesamtsicht nicht verlieren - das sollten wir nicht tun - und eine Lösung beschliessen, die aus der Gesamtperspektive eine optimale für das Land ist. Da kann man mitunter nicht alle Wünsche erfüllen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Vogt, Ihre Aussage möchte ich doch klar zurückweisen. Es ist richtig, dass die FMA Aufträge erhält, um entsprechende Berichte und Anträge vorzubereiten. Gerade bei Vorlagen wie dem Treuhändergesetz ist es aber so, dass wir seit 2018, das habe ich in meinem Votum ausführlich dargelegt, intensive Gespräche sowohl mit der FMA wie auch mit der Treuhandkammer geführt haben. Wir sind mehrfach zusammengesessen und haben über die entsprechenden Punkte diskutiert, und darüber, wie wir diese Punkte umsetzen. Und schlussendlich ist die Verantwortung, was im Bericht und Antrag drinsteht, ganz klar bei mir und nicht bei der FMA. Die FMA hätte auch noch andere Punkte gehabt, die sie gerne dringehabt hätte - haben wir abgelehnt. Genauso haben wir gewisse Vorschläge der Treuhandkammer abgelehnt. Und was die Kompetenzverschiebung anbelangt, bin ich klar der Meinung, dass diese Punkte aus meiner Sicht ins Gesetz gehören und nicht in die Standesrichtlinien. Der Abg. Daniel Seger hat ausgeführt, wie dieser Prozess abläuft und dass es eben wichtig ist, dass gewisse Punkte auf Gesetzesebene festgelegt werden. Darüber kann man diskutieren, wenn der Landtag anderer Ansicht ist. Aber hier quasi so zu tun, als ob die Treuhandkammer keine Gelegenheit gehabt hätte, sich einzubringen, ist komplett falsch und das weise ich ganz klar zurück. Dieser Prozess dauert nun schon seit mehr als einem Jahr und wir haben intensive Gespräche geführt - und an vielen Gesprächen war ich selbst anwesend.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir werden zuerst über den Antrag des Abg. Thomas Rehak befinden und falls dieser keine Mehrheit findet, werden wir über Eintreten befinden. Der Antrag des Abg. Thomas Rehak lautet: Rückweisung der Vorlage an die Regierung. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht zugestimmt. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 21 Stimmen Eintreten beschlossen. Bevor wir auf die 1. Lesung eintreten, machen wir Mittagpause bis 14 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 12:30 bis 14 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Bevor wir mit unseren Beratungen fortfahren, möchte ich die Gelegenheit nutzen, zwei Klassen des Liechtensteinischen Gymnasiums, die Klasse 4Ws und die Klasse 7Nb mit den Lehrpersonen Elvira Schoch und Marlies Kessler herzlich im Landtag zu begrüssen. Wir sind nach wie vor bei Traktandum 27, Abänderung des Treuhändergesetzes. Nachdem wir Eintreten beschlossen haben, können wir mit der Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 3 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. In Art. 3 Abs. 1 Bst. f werden die Eigengeschäfte, die künftig verboten sind, definiert. Statt bei der Definition der Eigengeschäfte auf das schwer fassbare Kriterium der Unabhängigkeit der Treuhänder abzustellen, wäre es griffiger und geeigneter zur Verhinderung von Missbräuchen, wenn man auf die Aspekte des widerstreitenden Interesses und der Vorteilsverschaffung abstellen würde. Dies führt zu folgendem Vorschlag - Bst. f: «Eigengeschäfte: Geschäfte mit widerstreitenden Interessen, bei denen sich ein Berufsangehöriger im Rahmen einer Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar eigeninteressiert an einer Transaktion beteiligt, um sich oder Nahestehenden einen Vorteil zu verschaffen.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, wurde diese Bestimmung im Anschluss an die Vernehmlassung nochmals überarbeitet, wobei der Fokus der Bestimmung geändert wurde. Der zentrale Punkt der Definition beziehungsweise des Verbotes von Eigengeschäften geht dahin, dass Geschäfte verboten sein sollen, bei denen die Unabhängigkeit des Treuhänders in Zweifel gezogen werden muss. Es geht somit um die Sicherstellung einer objektiven Geschäftsausübung der Treuhänder im Interesse der sie beauftragenden Kunden. In der Regierungsvorlage ist klargestellt, in welchen Fällen beziehungsweise in welchen Konstellationen diese Unabhängigkeit als nicht gegeben anzusehen ist. Dieser Aspekt kommt im Vorschlag der Treuhandkammer zu kurz. Vielmehr ist der Vorschlag der Treuhandkammer zu unbestimmt und in mehreren Punkten auslegungsbedürftig, zum Beispiel: «widerstreitende Interessen», «Berufsangehöriger», «eigeninteressiert» und so weiter. Übrigens orientiert sich der Vorschlag der Regierung an Art. 32 des neuen, jedoch noch nicht in Kraft getretenen Wirtschaftsprüfergesetzes.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 5 Abs. 1 Bst. g, h und i sowie Abs. 2 Bst. b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. g, h und i sowie Abs. 2 Bst. b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6 Abs. 2 Bst. f und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 Bst. f und h stehen zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Zu Art. 6 Abs. 2 Bst. f: Fehlende Vertrauenswürdigkeit führt zum Bewilligungsentzug. Die Herabsetzung der Schwelle dafür, wonach bereits die Eröffnung eines Strafverfahrens genügen soll, untergräbt die Unschuldsvermutung und ist grundrechtlich mehr als bedenklich. In der Regel führt nämlich fast jede Anzeige zur Eröffnung eines Strafverfahrens. Hier ist an dem bisherigen Erfordernis des Vorliegens einer rechtskräftigen Anklageschrift festzuhalten. Auf eine Anpassung von Art. 6 Abs. 2 Bst. f ist deshalb zu verzichten. Der Umstand, dass es sich nur um eine Kann-Bestimmung handelt und die FMA an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit gebunden ist, reicht als Rechtfertigung nicht aus. Denn beim Bewilligungsentzug handelt es sich um einen äusserst schweren und nicht mehr umkehrbaren Eingriff, an den zwingend sehr hohe Anforderungen zu stellen sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Nochmals herzlichen Dank an den Herrn Regierungschef für seine Worte im Rahmen der Eintretensdebatte. Ich habe auch darauf hingewiesen, wie es mein Kollege Kaufmann soeben auch nochmals gemacht hat, dass der Konzessionsentzug sehr schwerwiegend ist, dass er meines Erachtens auch in der vorgeschlagenen Form mit der Strafprozessordnung nicht konform geht und vor allem, dass ein Konzessionsentzug, unabhängig davon, ob er dann letztendlich zu Unrecht geschehen ist, irreparabel ist. Ich habe darauf hingewiesen, mit einem Konzessi-onsentzug werden Unternehmen vernichtet, es werden Existenzen infrage gestellt, es werden Arbeitsplätze vernichtet. Ich würde sehr hoffen und gehe davon aus, dass auf die 2. Lesung hin der ursprüngliche Bst. f wieder zum Tragen kommen wird. Ich weise darauf hin, dass der auch schon relativ weit geht. Auch dort steht drin, es muss nur eine rechtskräftige Anklageschrift vorliegen. Eine rechtskräftige Anklageschrift ist noch keine Verurteilung. Also zumindest bis zu diesem Zeitpunkt eines Vorliegens einer rechtskräftigen Anklageschrift müsste auch gegenüber dem Treuhänder die Unschuldsvermutung gelten.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das war ja bereits in der Eintretensdebatte ein wichtiger Punkt. Auf der einen Seite habe ich durchaus Verständnis, dass man sagt, diese Unschuldsvermutung muss gelten, bis eine rechtskräftige Anklageschrift vorliegend ist. Auf der anderen Seite handelt es sich hier ja um eine Kann-Formulierung vonseiten der FMA, also sie muss es nicht, sie kann den Einzelfall beachten. Sie sehen schon, ich bin hier hin- und hergerissen und erhoffe mir eigentlich auf die 2. Lesung irgendwie eine Zwischenlösung, das wäre sehr schön. Denn gestern hatten wir das Vergnügen, das «Volksblatt» zu lesen, und da drin stand unter anderem und da möchte ich jetzt den Herrn Regierungschef konkret fragen. Da führt ein Opfer aus: «Selbst als» Treuhänder 1 «bereits im Gefängnis war, hat die Bank noch mehrere Millionen vom Konto einer meiner Gesellschaften mit dem Argument abgebucht, sie sei dazu aufgrund eines kurz vorher von» Treuhänder 2 «unterzeichneten Pfandvertrages berechtigt.» Ich denke, das ist doch so ein Punkt, wo wir hier mitunter mit dieser Bestimmung eingreifen könnten oder zukünftig aber wieder werden zusehen müssen, wie wir mitunter solche Berichte in unseren Landeszeitungen lesen. Da möchte ich den Herrn Regierungschef fragen: Liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass genau solche Fälle eben wieder entstehen könnten? Was wäre mitunter ein gangbarer Zwischenweg, den wir einschlagen sollten? Denn ich denke mir schon auch, das Argument der Unschuldsvermutung anerkenne ich durchaus. Aber wie gesagt, auf der anderen Seite sollten wir halt auch handeln können, wenn der Fall besteht. Wie gesagt, es ist eine Kann-Formulierung. Ich wäre dem Herrn Regierungschef dankbar, wenn er dann spätestens auf die 2. Lesung noch etwas zu diesem Punkt sagen kann. Wie gesagt: Wird das konkrete Beispiel zukünftig wieder möglich sein, wenn wir hier jetzt nicht konkret diese Bestimmung so beschliessen?Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bisher ist es so, dass die Vertrauenswürdigkeit dann nicht mehr als gegeben beurteilt werden kann, wenn eine rechtskräftige Anklageschrift vorliegt. Somit konnte bereits bis heute die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen werden, bevor es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam. Hat es dazu in der Rechtsprechung jemals grundrechtliche Probleme mit der Unschuldsvermutung gegeben? Wenn ja, was waren diese Probleme und wie wurde diesen Problemen begegnet? Gibt es eine ähnliche Regelung in anderen Finanzplatzerlassen, wenn ja, in welchen? Dann möchte ich noch gerne abschliessend wissen: Ab wann gilt ein Strafverfahren als eröffnet (Vorerhebungen, Voruntersuchen oder ein anderer Zeitpunkt)? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch analog zu meinen Ausführungen im Rahmen der Eintretensdebatte ist diese von der Regierung vorgeschlagene Lösung für mich in Bezug auf die Unschuldsvermutung und die Rechtsstaatlichkeit höchst fragwürdig und geht mir entschieden zu weit. Wenn der Abg. Wendelin Lampert von einer Zwischenlösung spricht, dann möchte ich doch auch nochmals auf Seite 30 des Berichts der Regierung hinweisen, wo auf die Statements der Rechtsanwaltskammer, der Treuhänderkammer und des Vereins unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein eingegangen wird: Ein allfälliger Handlungsbedarf sei in diesem Stadium über vorsorgliche Massnahmen umzusetzen und nicht über einen definitiven Bewilligungsentzug.» Vielleicht wäre dies die Möglichkeit, Herr Abg. Lampert, eine Zwischenlösung zu finden. Grundsätzlich bitte ich aber auch die Regierung, noch zu prüfen und zumindest in Überlegung zu ziehen, den heute geltenden Wortlaut so zu belassen, wie es auch die Treuhänderkammer diesbezüglich vorschlägt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann eigentlich alles bisher Gesagte zu diesem Artikel unterstützen. Aber irgendwo hat der Kollege Wendelin Lampert doch einen wichtigen Punkt eingebracht. Es kann nicht sein, dass, wenn ein Treuhänder im Gefängnis sitzt, die Bank dann noch Zahlungsaufträge ausführt oder der Treuhänder noch Befehle an seinen Kollegen gibt, mach das und das noch. Da muss irgendwo ein Riegel geschoben werden, der verbindlich ist. Das ist eben ein Spagat zwischen Vorverurteilung, Unschuldsvermutung und Kundenschutz. Irgendwo muss da eine Lösung gefunden werden, denke ich mir. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, auch ich verstehe die Argumente rund um die Unschuldsvermutung. Was mich aber etwas erstaunt, sind die Ausführungen auf den Seiten 30 und 31, wo die Staatsanwaltschaft hier scheinbar keine grossen Probleme auslotet. Also da wäre ich Ihnen dankbar, Herr Regierungschef, wenn Sie dazu Ausführungen machen könnten. Vielleicht wäre es auch hilfreich, wenn Sie im Sinne des Abg. Wendelin Lampert einmal ausführen, was das genau bedeuten könnte. Dann möchte ich vielleicht noch eine Idee einbringen - auch im Sinne eines Zwischenweges, ob es vielleicht möglich wäre, die Bewilligung auf irgendeine Art und Weise auf Eis zu legen, anstatt gleich zu entziehen, ob das ein gangbarer Weg wäre. Ich weiss es nicht, aber vielleicht gibt es da eine Möglichkeit. Wie gesagt, ich verstehe das Argument der Unschuldsvermutung. Aber scheinbar besteht hier auch ein gewisser Handlungsbedarf, wie es jetzt auch schon geäussert wurde, und eine Notwendigkeit, dass eben Handlungen unternommen werden können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Wir stehen alle vor dem gleichen Dilemma, wir sind uns alle einig, dass wir alles unternehmen müssen, dass solche Dinge nicht mehr passieren. Im angesprochenen Fall weiss ich aber nicht, ob ein frühzeitiger Konzessionsentzug es hätte verhindern können, dass die Bank noch Zahlungen ausführt. Wir wissen ja auch nicht: Sind diese Zahlungen zulasten von Kunden, von Mandanten, geschehen oder sind sie zulasten oder zugunsten von Eigenkonten der Treuhandgesellschaft geschehen? Und wir wissen auch nicht, ob die im Büro verbliebenen Leute allenfalls mit Blankounterschriften oder mit Unterschriftenstempeln agiert haben. Also das alles wissen wir nicht. Ich stelle nochmals fest, der heutige Bst. f, dass die Konzession entzogen werden kann, wenn eine rechtskräftige Anklageschrift vorliegt, das ist doch bereits schon irgendwo ein Stück weit ein Mittelweg. Normalerweise wird zu diesen Mitteln gegriffen, wenn die Schuld bewiesen ist und eine Verurteilung vorliegt. Ich habe in meinem Eintretensvotum auch darauf hingewiesen, dass sich die FMA ohnehin schon in einem gewissen gewaltentrennungsfreien Raum bewegt. Und wenn ich dann auf der Seite 31 noch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft lese: Dabei könne sich die FMA im Rahmen der Amtshilfe mit Staatsanwaltschaft und Untersuchungsgericht austauschen. Die kommen dann zusammen und sagen, ja, da möge es vielleicht einen Konzessionsentzug leiden oder nicht, dann sehe ich da schon wieder Probleme mit der Gewaltentrennung. Wenn die FMA für den Konzessionsentzug zuständig ist, dann hat sie das von sich aus zu machen und hat nicht mit dem Untersuchungsrichter und mit dem Staatsanwalt darüber zu reden. Sonst verlieren wir dann das Mass für die Gewaltentrennung in diesem guten Land hier endgültig. Wenn wir den jetzigen Bst. f gemäss Regierungsvorlage belassen, was ja nicht der Fall sein wird, das hat der Regierungschef schon zugesagt, ich befürchte dann halt einfach, dass irgendwo bei irgendeinem Fall, den wir heute nicht kennen, national oder international Druck entsteht, ein Exempel zu statuieren. Wenn wir uns an gewisse Vorfälle erinnern, erinnern Sie sich an die Finanzplatzkrise 1999, ausgelöst vom damaligen gefälschten BND-Bericht der im «Spiegel» prominent aufgemacht worden ist, als dann ein Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer mit Blaulicht durchs Land gefahren ist, wo ein Kollege von uns damals aus dem Landtagsgebäude heraus verhaftet worden ist. Und nach jahrelangem Rechtsstreit blieb ein Vergehen meines Wissens gegen das Sorgfaltspflichtgesetz übrig, das mit Geldbusse geahndet werden konnte. Aber die Konzession war weg und ein Unternehmen war ruiniert. Wir sollten alles unternehmen, dass die Latte, solche Dinge wahrnehmen zu können oder beschliessen zu können, hoch bleibt im Rahmen des rechtsstaatlich Möglichen und halt als Balanceakt im Rahmen dessen, was es braucht, um solche Fälle wie zuletzt zu verhindern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, die Diskussion zu diesem Artikel zeigt genau, in welchem Dilemma wir stecken. Auf der einen Seite gibt es Fälle, wo jemand in Untersuchungshaft ist und die FMA keine Möglichkeit hat, die Bewilligung zu entziehen. Auf der anderen Seite verstehe ich auch die Argumente, die dahin tendieren, dass Rechtsstaatlichkeit gegeben sein muss und hier doch massive Konsequenzen in der Folge entstehen, wenn jemandem zu Unrecht eine Bewilligung entzogen wird. Ich habe im Rahmen der Eintretensdebatte bereits zugesagt, dass wir diese Bestimmung in dieser Form sicher nicht nochmals bringen werden. Ich bin dankbar, dass der Landtag signalisiert hat, dass er für eine Zwischenlösung offen wäre. Wir werden uns diesbezüglich sicher Gedanken machen und falls keine vernünftige Lösung vorliegen wird, dann werden wir beim bestehenden Bst. f bleiben. Das kann ich Ihnen so zusichern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte hier noch kurz auf Art. 38 Abs. 3 Treuhändergesetz hinweisen, der zwar nicht abgeändert werden soll. Doch in diesem Artikel ist eine vorläufige Untersagung der Ausübung der Geschäftstätigkeit durch die Standeskommission der Treuhandkammer vorgesehen, während eben für den dauerhaften Entzug in dieser Vorlage die FMA zuständig ist. Hier könnte allenfalls auch argumentiert werden, dass man diese Zuständigkeit vereinheitlicht, das eben nicht für den vorläufigen Entzug oder die vorläufige Untersagung die eine Stelle zuständig ist und für die endgültige Untersagung oder das Verbot, den Entzug der Bewilligung eine andere Stelle. Dies einfach von meiner Seite.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. Art. 14 Abs. 1 Bst. e bis h sowie Abs. 2 Bst. b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 1 Bst. e bis h sowie Abs. 2 Bst. b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Überschriften vor Art. 19 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 19 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h stehen zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Ich habe einen Antrag oder Änderungsvorschlag zu Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h mit einem neuen Bst. i. Die Streichung der Bestimmungen über das Risikomanagement und der Vorkehrungen von Interessenkonflikten entzieht diese Bestimmungen dem Regelungsbereich der Standesrichtlinien. Neu werden gemäss der Vorlage Risikomanagement und Vorkehrungen bei Interessenkon-flikten in Art. 21a und Art. 22c als gesetzliche Pflichten geregelt, welche damit der Aufsicht der FMA unterstehen. Dies ist nicht sachgerecht und nicht verhältnismässig und steht im Konflikt mit der Wirtschaftsfreiheit. Eine Gleichstellung mit den anderen europäisch regulierten Finanzintermediären wie Banken, Versicherungen oder Vermögensverwaltern lässt sich vor dem Hintergrund einer liberalen Wirtschaftsordnung nicht rechtfertigen. Denn die Tätigkeit der Treuhänder ist eben gerade nicht europäisch harmonisiert und reglementiert. Ein allfälliger Zusatznutzen steht darüber hinaus in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Aufwand. Diese Verschiebung der Kompetenz höhlt auch die Standesrichtlinien aus. Interessenkonflikte gehören zum Kernbereich der Standesrichtlinien und sind die Grundlage für weitere Bestimmungen, die dann sozusagen in der Luft hängen. Art. 21 verdrängt etwa als gesetzliche Bestimmung über die Vermeidung von Interessenkonflikten den Art. 7 der Standesrichtlinien. Dieser ist aber inhaltliche Grundlage für die Bestimmungen über die Mandatsübertragung. Deshalb fehlt nun das rechtliche Fundament. Die meisten Fälle vor der Standeskommission tangieren fast immer auch Interessenkonflikte. Der Wegfall dieser Bestimmung aus den Standesrichtlinien würde deshalb zwangsläufig zu Doppelspurigkeiten und Kompetenzkonflikten führen. Somit lautet der Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Bst. g und h. Der Text des vorgeschlagenen Bst. g - «die Prozesse zur Mandatsübertragung» - kann dabei in einen neuen Bst. i übernommen werden.Dann sollen neu in Art. 20 die Abs. 3 bis 7 eingefügt werden. Auch die übrigen neuen Berufspflichten sollten als Inhalt der Standesrichtlinien aufgenommen werden, womit die Disziplinarorgane Untersuchungsperson und Standeskommission der Treuhandkammer zuständig werden, wobei die jährliche Überprüfung wie im Regierungsvorschlag an die Wirtschaftsprüfer ausgelagert wird. Dies stellt die Effektivität der Massnahmen ausreichend sicher. Eine überschiessende Gleichschaltung mit den europäisch regulierten Berufen, zu denen der Treuhänderberuf nicht gehört, wird damit vermieden. Die in Art. 21a ff. geregelten gesetzlichen Pflichten sollen dabei möglichst unverändert in den Art. 20 Abs. 3 bis 7 aufgenommen werden. Konkret wird folgendes vorgeschlagen: Art. 20 Abs. 3: Der Text von Art. 22c - «Risikomanagement» - ist in einem Absatz zusammengefasst in Art. 20 Abs. 3 aufzunehmen.Art. 20 Abs. 4: Der Text von Art. 21a Abs. 1 - «Vermeidung von Interessenkonflikten» - ist in Art. 20 Abs. 4 zu übernehmen. Der Text von Art. 21a Abs. 2 kann entfallen, da das Nähere in den Standesregeln geregelt werden kann. Art. 20 Abs. 5: Der Text von Art. 21 c ist in Art. 20 Abs. 5 zu übernehmen. Zur Klarstellung kann hier nach dem Wort «müssen» folgender Text eingeschoben werden: «zur Sicherstellung der finanziellen Solidität». Für die Prüfung der finanziellen Solidität sollte für kleine Treuhandunternehmen eine praktikable, angemessene und kostengünstige Lösung auf der Grundlage eines Reviews angestrebt werden. Art. 20 Abs. 6: Hier ist zur Sicherstellung der Effektivität eine Bestimmung einzuführen, die den Wirtschaftsprüfermechanismus im Auftrag der Standeskommission festlegt. Es wird folgender Wortlaut vorgeschlagen - Abs. 6: «Die Einhaltung der Standesregeln, namentlich in Bezug auf die Abs. 3, 4 und 5, ist im Auftrag der Standeskommission durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu überprüfen. Die Treuhänder und Treuhandgesellschaften tragen die Kosten dieser Überprüfung.» Art. 20 Abs. 7: Hier ist zusätzlich der Informationsfluss der Wirtschaftsprüfer zur Standeskommission und zur FMA sicherzustellen. Dies mit folgendem Wortlaut - Abs. 7: «Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften informieren unverzüglich die Standeskommission sowie die FMA, falls die finanzielle Solidität nach Abs. 5 nicht mehr gewährleistet sein sollte oder falls erhebliche Verletzungen bezüglich der Bestimmungen zum Risikomanagement nach Abs. 3 oder zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach Abs. 4 bestehen sollten.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren. Danke für das Wort. Als Nichttreuhänder fällt mir auf, dass ich jetzt sicher, ich habe es nicht gezählt, 25 Mal «Standeskommission» gehört habe. Wir haben vor dem Mittagessen die Frage gestellt, es würde mich jetzt auch interessieren: Wie ist die rechtliche Eingliederung, wenn jemand sich nicht an die Regeln der Standeskommission hält? Hält das auf Gesetzesebene, ist das einklagbar, wie darf ich das als Nichtfinanzexperte verstehen? Das kann ich jetzt nicht einordnen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich gehe kurz auf den Vorschlag des Abg. Manfred Kaufmann ein. Es ist ja genau das zentrale Thema, ob nun diese entsprechenden Bestimmungen im Treuhändergesetz oder in den Standesrichtlinien aufgenommen werden. Wie bereits im meinem Eingangsvotum dargelegt, ist die Regierung klar der Ansicht, dass es sich bei den Themen Risikomanagement, Interessenkonflikte, finanzielle Solidität, interne Kontrolle und externe Revision aufgrund deren Bedeutung um Berufspflichten und nicht um Standespflichten handeln soll. Ich habe in meinem Eingangsvotum auch ausgeführt, dass sich schlussendlich die Frage stellt, welches Aufsichtsniveau man haben will. Wenn man hingeht und ausführt, dass die FMA die falsche Behörde ist, und das Ganze der Standeskommission zuordnet, dann stellt sich für mich die Frage: Welches Aufsichtsniveau ist denn hier gewünscht? Spricht man vom gleichen Aufsichtsniveau? Soll die Standeskommission identisch beaufsichtigen, oder erwartet man ein tieferes Aufsichtsniveau? Diese Frage hätte ich doch gerne beantwortet. Wir sind aufgrund der Ausführungen klar der Ansicht, dass es gerade bei diesen Themen wichtig ist, dass eine unabhängige Behörde wie die Finanzmarktaufsicht diese Themen auch beaufsichtigt und dass diese Themen auch im Bereich der Berufspflichten geprüft werden und nicht als Standespflichten, wie ich das vorhin schon ausgeführt habe. In diesem Zusammenhang wurde heute Morgen auch vorgebracht, dass man mit höheren Kosten für die Marktteilnehmer rechne. Auch wurde die wirtschaftsliberale Haltung angesprochen und hinterfragt, wenn diese Aufgaben von der FMA wahrgenommen werden. Wenn die Standeskommission identisch beaufsichtigt, stellt sich doch die Frage: Was ändert sich dann für die Marktteilnehmer? Diese Frage ist für mich doch ganz zentral bei diesem Thema. Je nachdem, in welche Richtung dann das Ganze geht, ob diese Punkte im Gesetz bleiben und damit die FMA zuständig ist oder die Kompetenzen zur Standeskommission verlagert werden, hat es Auswirkungen auf die Vorlage, wie Sie dargelegt haben, Herr Abg. Manfred Kaufmann. Dann würde man auf die 2. Lesung entsprechende Anpassungen vornehmen müssen. Aber für mich, wie gesagt, ist aufgrund Ihres Votums noch nicht klar, wo denn der grosse Mehrwert insbesondere für die Marktteilnehmer liegt, wenn die Standeskommission zuständig sein soll. Hier bitte ich doch nochmals um konkrete Ausführungen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Danke, Herr Regierungschef. Für mich ergibt sich eine einfache Frage: Wo liegt die bessere Kompetenz - bei der Standeskommission oder bei de FMA? Ich denke, die Standeskommission ist zusammengesetzt aus erfahrenen Treuhändern, die sich über Jahre mit dem Metier befassen. Oder liegt es bei der FMA? Das ist für mich die Frage.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke, die Diskussion «Standesrichtlinien oder Standeskommission und FMA und auch Aufsicht über die FMA» ist von mir aus gesehen die Frage: Wer stellt den Schiedsrichter? Stellt den Schiedsrichter das Team, welches am Fussballspiel beteiligt ist, oder ist es eine neutrale Position? Ich glaube, das ist es heruntergebrochen, worum es geht. Und welches die bessere Aufsicht ist, ist von mir aus gesehen klar. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Zu Ihrem Votum Herr Abg. Harry Quaderer: Es ist doch so, dass heute die Finanzmarktaufsicht gerade betreffend Risikomanagement und Interessenskonflikte bei anderen Finanzmarktteilnehmern zuständig ist und hier grosses Know-how beziehungsweise grosse Kompetenzen hat. Gerade deshalb macht es doch Sinn, dass eine Finanzmarktaufsicht auch beim Treuhänderberuf diese Aufgabe innehat. Zudem verfügt die FMA über Kompetenzen im Treuhandbereich, sie hat diese Kompetenzen in der Vergangenheit auch aufgebaut. Für mich geht es darum, und der Abg. Thomas Lageder hat es auf den Punkt gebracht: Will man eine Aufsicht, die den Namen auch verdient, oder will man das nicht? Ich habe heute Morgen auch ausgeführt, dass die Standeskommission bereits Zeit gehabt hätte, entsprechende Organisationsmassnahmen umzusetzen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen; diese Punkte liegen ja bereits heute im Bereich der Standeskommission. Es wurde auch ausgeführt, dass man heute eben noch nicht so weit ist. Wie gesagt, von daher ist für mich klar, dass in diesem Bereich die FMA sicher die richtige Stelle wäre, sofern der Landtag diesem Schritt auch zustimmt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich habe jetzt gerade die FMA-Richtlinie 2014/2 vor mir, das ist die Verbindlicherklärung der Standesrichtlinien des Vereins unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein, wo eben die Standesrichtlinien des VUVL für verbindlich erklärt werden und die Nichteinhaltung der für verbindlich erklärten Standesrichtlinien von der FMA wegen Übertretung mit einer Busse von bis zu CHF 100'000 betraft werden kann. Vielleicht können Sie auf die 2. Lesung auch noch darlegen, ob dies ein gangbarer Mittelweg wäre oder was die Unterschiede der Zuordnung bei der Standeskommission sind, ausführen, warum eben die Verbindlicherklärung der Standesrichtlinien der Treuhandkammer bisher in der Vorlage nicht aufgenommen ist. Das würde mich interessieren. Irgendwie ist es für mich wie ein Mittelweg. Die Zuständigkeit der Standeskommission oder der Standesrichtlinien, Gesetz, hier ist es wie miteinander vermischt. Was sind da die Gründe dafür und wäre es allenfalls ein gangbarer Mittelweg?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich habe noch eine Frage bezüglich der Standeskommission. Wie lange besteht denn diese Standeskommission bereits und hatte sie aus Sicht der Regierung genügend Zeit bis dato, um die Richtlinien auch umzusetzen? War sie untätig? Das ist für mich halt noch zentral. Wenn man hier eine gewisse Untätigkeit sieht, dann sehe ich das ein. Aber für mich ist auch wichtig, dass die Standeskommission entsprechend Zeit hat, diese Richtlinien auch tatsächlich umzusetzen. Bezüglich Know-how: Klar, das kann man bei der FMA auch aufbauen, das sehe ich auch so. Aber die Frage ist: Hatte diese Standeskommission genügend Zeit, um diese Richtlinien umzusetzen? Wie viel Zeit war das? Wie viel Zeit wird die FMA brauchen? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann nochmals kurz auf den Absatz eingehen, den ich heute Morgen in meinem Votum vorgetragen habe. Die Treuhandkammer verweist in ihrem Schreiben an die Abgeordneten darauf, dass die Durchsetzung der Standesregeln in der Vergangenheit nicht ausreichend effizient ausgestaltet war, weil insbesondere kein Prozess zur Sicherstellung der Einhaltung der Standesrichtlinien bestanden hat. Gerade aufgrund dieser Ausführungen stellt sich die Frage, ob die Treuhandkammer respektive die Standeskommission in der Vergangenheit entsprechend tätig wurden. Bereits nach bisherigem Recht wäre es die Aufgabe der Standeskommission gewesen, die Einhaltung der Standesrichtlinien sicherzustellen und dazu entsprechende Verfahren zu führen. Die Standeskommission hätte seit dem Inkrafttreten des neuen Disziplinarrechts am 1. Januar 2015 Zeit gehabt, entsprechende Prozesse zur Durchsetzung der Standesregeln einzuführen und sich somit in der Wahrnehmung der Disziplinaraufsicht zu bewähren. Dies ist jedoch faktisch nicht erfolgt. So weit zu Ihrer Frage. Aus Sicht der Regierung ist es wichtig, dass wir in diesen Bereichen eine gute und kompetente Aufsicht haben, die den Namen auch verdient. Und deshalb hat die Regierung auch klar die Ansicht vertreten, dass diese Themen - ich wiederhole nochmals: Risikomanagement, Interessenskonflikte, finanzielle Solidität, interne Kontrolle und externe Revision - aufgrund deren Bedeutung als Berufspflichten taxiert werden sollen und nicht als Standespflichten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann den Herrn Regierungschef nur unterstützen. Ich denke mir, der Abg. Thomas Lageder hat es treffend auf den Punkt gebracht: Wer ein faires Spiel will, der braucht einen neutralen, unabhängigen Schiedsrichter. Sie wissen ja alle, wer den Schiedsrichter am besten kennt, der gewinnt tendenziell auch die Spiele. Das ist eben nicht ein gangbarer Weg nach meinem Dafürhalten. Deshalb erwarte ich einen neutralen, unabhängigen Schiedsrichter und kann hierzu, wie gesagt, die Ausführungen des Herrn Regierungschefs nur unterstützen. Eine Alternative wäre, wenn es einen Zwischenweg gibt, wie es der Abg. Daniel Seger mitunter aufgezeigt hat. Aber Sie haben ja gerade ausgeführt, man hätte sehr wohl die letzten Jahre Zeit gehabt, um hier konkret einzugreifen, sofern der Wille vorhanden gewesen wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir können weiterlesen. Art. 21a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21a steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wie ich vorhin ausgeführt habe, ist Art. 21a zu streichen, da er in Art. 20 Abs. 4 aufzunehmen ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 21b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21b steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beziehe meine Ausführungen auf Abs. 5 dieses Artikels. Die Treuhänder und Treuhändergesellschaften haben die FMA über eine Auslagerung nur vorgängig zu informieren. Auf Seite 41 schreibt die Regierung, die vorgängige Information sei wichtig, damit sich die FMA im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit ein umfassendes Bild über die betriebliche Struktur eines Treuhänders beziehungsweise einer Treuhandgesellschaft machen kann. Ich frage mich, was diese vorgängige Information bringen soll, wenn es sich nur um eine Information handelt. So wie der Abs. 5 geschrieben ist, kann die FMA eine Auslagerung nicht untersagen, sondern nur die Information zur Kenntnis nehmen. Weshalb muss sie dann vorgängig sein, wenn die FMA eh nichts dagegen unternehmen kann? Darüber hinaus schreibt die Regierung im zweiten Satz des Abs. 5, dass bei Änderungen die FMA unterrichtet werden muss. Das heisst, bei der Änderung ist keine vorgängige Unterrichtung notwendig. Weshalb wird bei der Auslagerung eine vorgängige Information und bei der Änderung keine vorgängige Unterrich-tung vorgeschrieben? Das ist meines Erachtens nicht konsistent. Zudem stellt sich mir die Frage, was der Unterschied zwischen Information im ersten Satz und Unterrichtung im zweiten Satz ist? Weshalb verwendet man anderslautende Begriffe? Wo liegt der Unterschied zwischen Information und Unterrichtung? Mein Vorschlag diesbezüglich wäre, die vorgängige Information zu entfernen und einfach nur, dass die FMA informiert werden muss. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Ich kann die Ausführungen des Kollegen Alexander Batliner zu 100% unterstützen. Der Art. 21b ist zwar richtig, dass er in die Vorlage hineinkommt, aber der Abs. 5 überlädt halt den Artikel schon wieder einmal. Ich denke, der Art. 21b als Ganzes gibt den Rahmen vor, die Vorgaben sind klar. Es macht keinen wirklichen Sinn, diese vorgängige Information einzufügen, und ich möchte auch betonen, im Rahmen dessen, was der neue Art. 21b vorgibt, sollte der Unternehmer unternehmerisch frei sein in der Wahl seiner Outsourcing-Partner und in der Wahl der Dinge, die er outgesourct haben will, wie man das heute so neudeutsch sagt. Ich kann eben die Relevanz für die Aufsichtstätigkeit nicht erkennen, wenn es die FMA einfach im Voraus weiss. Ich kann auch die Relevanz für die Aufsichtstätigkeit nicht erkennen, wenn die FMA weiss, wer eine Mandatsbuchhaltung führt, wer die Post und Behördengänge für ein Treuhandunternehmen macht oder wer die IT-Dienstleistungen erbringt. Da wird man sich schon solche aussuchen, die die Qualität und das Know-how und die Vertraulichkeit hierfür mitbringen. Vielleicht müsste man generell die Definition von Outsourcing auf die 2. Lesung hin nochmals anschauen. So wie es dasteht, muss man einfach annehmen: Alles, was man nicht selbst macht, aber machen könnte, wäre Outsourcing. Ich wäre da schon um eine Präzision froh und um griffige Beispiele, was damit gemeint ist. Beispielhaft wird die Steuerberatung für etwas, das ausgelagert werden könnte, erwähnt. Die Steuerberatung ist ja von einer Konzession - zumindest von der einfachen - schon gar nicht umfasst und kann nicht ausgelagert werden, weil man sie gar nicht ausüben darf. Dann stellt sich für mich noch die letzte Frage zu diesem Thema: Muss ein Outsourcing auch in einem mandatsspezifischen Einzelfall gemeldet werden oder gilt es nur für generelle Outsourcing-Modelle? Ich nenne ein Beispiel: Investmentcontrolling - wenn im Rahmen der Verwaltung eines Mandates ein Investmentcontrolling an einen professionellen Investmentcontroller ausgelagert wird, muss man das im mandatsspezifischen Einzelfall melden oder nicht? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Mich würde noch interessieren, wie die Auslagerung für andere Finanzintermediäre ausgestaltet ist. Bei welchen Finanzintermediären beziehungsweise für welche Auslagerungstätigkeiten reicht eine vorhergehende Meldung an die FMA und für welche Auslagerungstätigkeiten ist eine vorhergehende Genehmigung der FMA einzuholen? Soweit ich mich nämlich erinnern kann, ist beispielsweise im Versicherungsaufsichtsgesetz nicht eine vorhergehende Information abzugeben, sondern eine vorhergehende Genehmigung für eine Funktionsausgliederung bei der FMA einzuholen. Von dem her würde mich eben interessieren, wie dies bei anderen Finanzintermediären ausgestaltet ist und warum da allenfalls eine unterschiedliche Regelung angewandt wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beginne gerade bei den Abgeordneten Batliner und Wenaweser: Die Auslegung, wonach die FMA die Auslagerung ohnehin nicht untersagen kann, der kann ich in dieser Form nicht zustimmen. Es handelt sich bei der Auslagerung um ein Recht der Treuhänder, dem jedoch auch Grenzen gesetzt sind. Werden entsprechende Befugnisse überschritten und beispielsweise Tätigkeiten ausgelagert, die nicht ausgelagert werden dürfen, dann hat die FMA aufsichtsrechtlich tätig zu werden und die Auslagerung zu untersagen. Sie hat dafür zu sorgen, dass der rechtmässige Zustand wiederhergestellt wird. Insofern macht die vorgängige Information durchaus Sinn und dient auch der Rechtssicherheit der Treuhänder. Dann zu Ihrem zweiten Thema betreffend die Begrifflichkeiten «informieren» und «unterrichten». Das werden wir im Hinblick auf die 2. Lesung sicher nochmals prüfen. Zum Abg. Daniel Seger kann ich ausführen, dass die Delegation von Tätigkeiten beispielsweise auch in Art. 12 des Vermögensverwaltungsgesetzes vorgesehen ist, wobei die entsprechende Bestimmung keine Regelung darüber enthält, ob die Delegation vorgängig gemeldet beziehungsweise bewilligt werden muss. Sowohl im VVG als auch in der gegenständlichen Vorlage ist die Auslagerung beziehungsweise die Delegation von Geschäften im Kapitel «Rechte und Pflichten» enthalten. Die Überwachung der Einhaltung dieser Rechte und Pflichten ist Aufgabe der FMA im Rahmen ihrer Aufsicht. Die Klarstellung in Art. 21b Abs. 5, wonach die Treuhänder und Treuhandgesellschaften über die Auslagerung sowie über Änderungen in Bezug auf die ausgelagerten Tätigkeiten informieren müssen, dient der Wahrnehmung der Aufsicht durch die FMA. Zu Ihrer spezifischen Frage, Herr Abg. Wenaweser, werde ich auf die 2. Lesung eine Antwort vorbereiten. Das kann ich Ihnen spontan nicht beantworten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich bitte Sie einfach, auf die 2. Lesung Ihre Aussagen auch konkret in Ihrem Bericht für die 2. Lesung aufzunehmen, welche Möglichkeiten in Bezug auf eine Ablehnung eines Outsourcings die FMA hat und wie das konkret geregelt ist. Ein zweiter Punkt, den ich angesprochen habe: Es geht mir nicht nur um die verschiedene Wortwahl zwischen «informieren» und «unterrichten». Für mich ist auch relevant, dass bei der Information die Vorgängigkeit vorgegeben ist, aber bei der Änderung keine Vorgängigkeit vorgegeben ist. Diesbezüglich haben Sie in Ihren Ausführungen zuvor nichts dazu gesagt. Ich bitte Sie einfach, das für die 2. Lesung nochmals konkret anzusehen, weshalb hier unterschiedliche Vorgangsweisen gewählt wurden. Denn wenn ich Ihre Aussagen heranziehe und die FMA Möglichkeiten hat, dies zu verhindern, also wenn es nicht nur eine eigentliche Information ist, sondern die FMA ein Outsourcing untersagen könnte und deshalb die Information vorgängig sein muss, dann gehe ich einmal davon aus, dass auch bei Änderungen die FMA nicht nur unterrichtet werden muss, sondern auch etwas mitzusprechen hat, und es deshalb auch Sinn machen würde, diese Änderungen ebenfalls vorgängig der FMA zukommen zu lassen. Diese Be-stimmung fehlt mir hier und deshalb bitte ich Sie, dies dann zumindest für die 2. Lesung noch zu berücksichtigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich bin nicht sicher, ob Ihre Argumentation bestätigt, dass eben dieses vorgängige Melden notwendig ist. Der Art. 21b sagt ja, was alles ausgelagert werden darf und was nicht. Jetzt wird der Treuhänder nicht hingehen und irgendetwas auslagern, was er nicht auslagern darf, und der Finanzmarktaufsicht dann auch noch mitteilen, dass er das, was er nicht auslagern dürfte, auszulagern beabsichtigt, damit die FMA aufsichtsrechtlich tätig werden kann. Schauen wir uns das auf die 2. Lesung nochmals an und sonst würde ich wirklich beliebt machen, was der Kollege Batliner schon gesagt hat, streichen wir doch einfach den Abs. 5. Der führt zu Interpretationsproblemen, die wir nicht wegkriegen.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ja, ich nehme diesen Punkt gerne für die 2. Lesung mit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 21c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21c steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Diesbezüglich finde ich die Formulierung «ausreichende finanzielle Mittel» einfach zu unbestimmt. Ich bitte die Regierung, diesbezüglich für die 2. Lesung messbarere Vorgaben zu machen, wie es auch von anderen Finanzplatzteilnehmern und Gesetzen diesbezüglich berücksichtig wird und die Regierung auf Seite 43 ja auch konkrete Angaben hierzu macht, und diesbezüglich eine konkretere Formulierung ins Gesetz zu übernehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe zu diesem Dreizeilenartikel eigentlich die gleichen Fragen wie der Abg. Alexander Batliner - konkret sind es vier Stück. Die erste lautet wie folgt: Gemäss den Ausführungen der Regierung hat die Vergangenheit gezeigt, das sind die Ausführungen auf den Seiten 41 bis 44, dass Fälle, in denen es zu Verfehlungen durch Treuhänder gekommen ist, sehr oft in Verbindung mit einer finanziellen Schieflage und somit mit fehlender Liquidität gestanden haben. Reicht es aufgrund dieser Erkenntnisse der Regierung aus, wenn lediglich der sichere Fortbestand des Unternehmens sicherzustellen ist? Die zweite Frage geht auch um diese Kommentare auf den Seiten 41 bis 44. Die Wirtschaftsprüfervereinigung schlägt konkret vor, dass für Treuhänder respektive Treuhandgesellschaften die analogen Vorgaben an Eigenmittel wie für eine Vermögensverwaltungsgesellschaft nach VVG zu machen seien. Konkret: CHF 100'000 Mindestkapital sowie ständige Eigenmittel in der Höhe von 25% der laufenden Fixkosten. Wäre es aufgrund der Erkenntnisse der Regierung, nachdem die Vergangenheit gezeigt hat, dass Fälle, in denen es zu Verfehlungen durch Treuhänder gekommen ist, sehr oft in Verbindung mit einer finanziellen Schieflage und somit mit fehlender Liquidität gestanden haben, nicht argumentationslogisch, auf den Vorschlag der Wirtschaftsprüfervereinigung einzugehen und ein Mindestkapital im Gesetz zu definieren? Die dritte Frage bezieht sich auf die Seite 44. Hier argumentiert die Regierung konkret: Wenn bei Treuhändern aufgrund der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungspflicht das Vorhalten eines Mindestkapitals für nicht zielführend erachtet wird, könnte dann nicht auch auf die Mindestkapitalvorgaben bei Vermögensverwaltungsgesellschaften verzichtet werden, sofern für diese ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherungspflicht besteht? Und viertens - es hat ja noch eine Stellungnahme eines privaten Vernehmlassungsteilnehmers gegeben. Dazu möchte ich auch eine Frage stellen. Dieser private Vernehmlassungsteilnehmer führt in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetz aus, dass ein übertriebener Lebensstil bekannter Personen vielleicht auch Anlass genug gewesen wäre, gewisse Rückfragen in der Vergangenheit zu tätigen. Ist die Regierung auch der Ansicht des privaten Vernehmlassungsteilnehmers, dass die FMA zukünftig aufgrund eines übertriebenen Lebensstils bekannter Personen Rückfragen zu tätigen hat? Und wenn ja, wie kann die FMA die Verhältnismässigkeit wahren? Beziehungsweise wem obliegt es und wie werden die Grenzen eines übertriebenen Lebensstils definiert?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Wie ich vorhin ausgeführt hatte, ist Art. 21c zu streichen, da er in Art. 20 Abs. 5 aufzunehmen ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beginne bei der Frage des Abg. Alexander Batliner. Im Bericht und Antrag haben wir ja dargelegt, weshalb wir hier auf eine Anpassung verzichtet haben. Es geht insbeson-dere um die Heterogenität des Treuhandsektors. Wir wollten dieser Rechnung tragen, weil es hier doch sehr viele unterschiedliche Unternehmen gibt, und wollten deshalb kein starres Mindest- oder Eigenkapital vorschreiben. Ich komme auch bei der Antwort zum Abg. Wendelin Lampert noch auf diesen Punkt zu sprechen betreffend die Haftpflichtversicherung. Aber zuerst zu Ihrer ersten Frage betreffend die Vergangenheit. Die Gesetzesvorlage befasst sich im Wesentlichen mit der Fragestellung, mit welchen Massnahmen einem Missbrauch von Kundenvermögen entgegengewirkt werden kann, dies auf Basis der bisherigen Beobachtungen. Ein Monitoring der finanziellen Solidität bietet ein probates Mittel, um wirtschaftliche Schieflagen frühzeitig zu erkennen und dadurch einem potenziellen Missbrauch entgegenzuwirken. Die Sicherstellung des Fortbetriebs des Unternehmens im Sinne von «Going Concern» liegt primär im ureigenen Interesse des Unternehmers. Aus Sicht der Gesetzgebung beziehungsweise der Aufsicht sind primär die möglichen Folgen in jenen Fällen von Interesse, in denen der Fortbestand des Unternehmens nicht mehr gesichert ist. Der sichere Fortbestand des Unternehmens ist hier als ein wesentlicher Baustein zu erachten und steht daher im Interesse dieser Gesetzesvorlage. Dann zum zweiten Punkt betreffend die Eigenmittelvorgaben analog Vermögensverwaltungsgesellschaften. Nach Art. 8 Abs. 6 VVG kann die FMA in begründeten Fällen eine Berufshaftpflichtversicherung und je nach Art und Umfang des Geschäftskreises ein abweichendes Anfangskapital vorschreiben. Die in Art. 8 Abs. 2 VVG vorgesehenen Mindesteigenmittel tragen mithin dem Umstand einer grundsätzlich nicht gegebenen Berufshaftpflichtversicherungspflicht und somit einer nicht gegebenen Rückdeckung von Ansprüchen Dritter Rechnung. Bei Treuhandunternehmen ist die Systematik genau umgekehrt: Es bedarf grundsätzlich keines Mindestkapitals. Treuhandgesellschaften wären sonst im Vergleich zu Vermögensverwaltern doppelt belastet, nämlich mit einer Berufshaftpflichtversicherung sowie mit einer Mindestkapitalausstattung. Aufgrund der Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung wurde auf das Vorhandensein eines Mindestkapitals in dieser Vorlage verzichtet. Dies auch, um auf die Besonderheiten des Treuhandsektors Rücksicht zu nehmen und der Heterogenität, wie ich schon ausgeführt habe, Rechnung zu tragen. Damit wird vor allem auch den kleinen Marktteilnehmern entgegengekommen. Ziel der Bestimmung zur finanziellen Solidität soll sein, gesunde Unternehmen weiterführen zu können. Dann zur Frage 3: Da geht es um diese Berufshaftpflichtversicherungspflicht bei den Vermögensverwaltungsgesellschaften. Nein, bei den Vermögensverwaltungsgesellschaften kann nicht auf das Vorhalten eines Mindestkapitals verzichtet werden. Gestützt auf die Regelungen von Basel II beziehungsweise CRD 4/CRR wurden die Vorgaben für Vermögensverwaltungsgesellschaften europarechtskonform umgesetzt. Und zu Ihrer vierten Frage betreffend Lebensstil: Nein, diese Ansicht wird nicht vertreten. Die Kompetenzen der FMA beziehen sich ausschliesslich auf den beruflichen Bereich. Eine Ausdehnung auf den privaten Bereich ist bereits aus grundrechtlichen Überlegungen auszuschliessen. Jetzt hoffe ich, dass ich Ihre Fragen so weit beantwortet habe.
Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 22a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 22a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.Art. 22a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22a steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Da gemäss dem vorgeschlagenen Art. 20 die Bereiche Risikomanagement und Vorkehren bei Interessenkonflikten im Standesrecht bleiben sollen, sind hier die entsprechenden Verweise darauf zu streichen. Konkret ist Folgendes zu streichen: Art. 22a Abs. 1: die Worte «sowie das Risikomanagement» sowie die Worte «und die Vorbeugung von Interessenkonflikten». Zusätzlich ist Abs. 2 zu streichen und der bisherige Abs. 3 wird Abs. 2. In diesem Abs. 2 sind zudem die Worte «und das Risikomanagement» zu streichen. Die Regelung des gestrichenen Art. 22a Abs. 2 soll sinngemäss und grössenverträglich in die Standesrichtlinien aufgenommen werden. Wenn besonderer Wert darauf gelegt wird, kann der Inhalt von Art. 22c auch als eigener Absatz in Art. 20 aufgenommen werden, wobei hier naturgemäss die Standeskommission und nicht die FMA zuständig ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 22b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22c steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Art. 22c ist zu streichen, die Regelungen sind aber in das Standesrecht zu übernehmen. Wenn besonderer Wert darauf gelegt wird, kann der Inhalt von Art. 22c auch als eigener Absatz in Art. 20 aufgenommen werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 22d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 22d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22d steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Art. 22e Abs. 3, es geht mehr um eine legistische Thematik. Für mich passt die formulierte Gesetzesbestimmung, «Sie tragen die Kosten der ordentlichen Revision», nicht zu den Ausführungen auf Seite 52. Dort schreibt die Regierung, dass sich die Revisionskosten nach einem allgemein anerkannten Tarif zu richten hätten. Pauschalentschädigungen oder Vereinbarungen eines bestimmten Zeitaufwandes seien untersagt. Das passt für mich nicht zum Gesetzeswortlaut, da gemäss Formulierung keine Einschränkungen hinsichtlich der Kosten gemacht werden, sondern nur die Kosten einer ordentlichen Revision den Treuhändern aufgebürdet werden. Auch eine ordentliche Revision kann mittels Pauschalierung ausgehandelt werden. Für mich müsste es heissen, als Vorschlag: «Sie tragen die ordentlichen Kosten der externen Revision.» Dann ist klar festgelegt, dass es ordentliche Kosten sein müssen und keine Pauschalierung oder Einschränkung von Stunden erlaubt ist. Das Wort «extern» würde ich einsetzen, damit es zur Überschrift des Art. 22e passt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für das Wort. Besten Dank für diesen Hinweis. Wir werden diesen Punkt im Hinblick auf die 2. Lesung nochmals prüfen und dann gegebenenfalls eine Anpassung vornehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 22e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22e steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Das Erfordernis, eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer durchführen zu lassen, ist bei kleineren überschaubaren Treuhandgesellschaften als reine Bürokratiemassnahme und Kostentreiber zu interpretieren und ist abzulehnen. Die Abschlussprüfung ist international anerkannt und nur bei grösseren Treuhandgesellschaften sinnvoll. Bei einfachen Bilanzverhältnissen ist in der Praxis davon auszugehen, dass die Verlässlichkeit der Zahlen durchaus auch bei einem Review gegeben ist. Eine Abschlussprüfung ist nur für grössere Treuhandgesellschaften einzuführen, wobei auch auf andere Grössenkriterien oder Parameter als die im PGR festgeschriebenen (Umsatz, Bilanzsumme, Mitarbeiter) abgestellt werden könnte. Die eingeschränkte Revision sollte bei Kleinst- und kleinen Treuhandgesellschaften beibehalten werden. Bereits jetzt haben die Treuhandgesellschaften eine spezialgesetzliche Prüfung nach dem Sorgfaltspflichtgesetz. Eine zusätzliche jährliche Aufsichtsprüfung nach dem Treuhändergesetz und in Kombination mit einer ordentlichen Abschlussprüfung für alle Treuhandgesellschaften ist fragwürdig und mit hohen Kosten verbunden. Die in der Gesetzesrevision angesprochenen Punkte könnten auch mittels einer erweiterten Berichterstattung an die FMA (finanzielle Daten, Auskünfte über Eigengeschäfte etc.) genauso gut gelöst werden. Sollten seitens der FMA Zweifel oder Fragen aufkommen, könnte dies mittels Rückfragen oder Vorortprüfungen geregelt werden. Hiermit könnte auch die Einhaltung der finanziellen Solidität bei kleineren Treuhandbüros überprüft werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Im Vorfeld haben wir diese Bestimmung auch mit der Treuhandkammer besprochen und es wurde von dieser Seite her nicht signalisiert, dass sie Probleme mit der Verpflichtung zur externen Revision hätten. Ich habe auch im Schreiben der Treuhandkammer an die Abgeordneten nichts davon gelesen, dass diese Bestimmung angepasst werden sollte und Einschränkungen vorgenommen werden sollen. Deshalb bin ich schon klar der Meinung, dass diese Bestimmung in dieser Form beibehalten werden soll, weil es einfach auch ein Qualitätssiegel ist, wenn eine externe Revision durchgeführt wird bei den Treuhandunternehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 22f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22f steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Hierbei handelt es sich um das neue, angedachte Erfordernis, einen Geschäftsbericht einzureichen. Es ist schon in dieser Vorlage angedacht, dass nicht nur ein Testat des Wirtschaftsprüfers ausreicht, sondern dass auch noch die Jahresrechnung mit Bilanz und Erfolgsrechnung zusätzlich eingereicht wird. Darüber haben wir uns schon ausführlich unterhalten. Zudem hat jeder Finanzintermediär jährlich einmal im Rahmen der Sorgfaltspflichtgesetzgebung an die Finanzmarktaufsicht Bericht zu erstatten. Ich habe mir die Mühe gemacht und habe es für unser Unternehmen herauskopiert: Es sind 26 Seiten Berichterstattung im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes. Darin muss der Finanzintermediär Auskunft geben über sein Personal, über die Anzahl Personen, die an sorgfaltspflichtrechtlich relevanten Geschäften mitwirken. Es wird die Gesamtanzahl Geschäfts-beziehungen angegeben, es wird die Anzahl Geschäftsbeziehungen mit vereinfachten und die Anzahl Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Sorgfaltspflichten angegeben. Es wird die Anzahl Geschäftsbeziehungen und selbst die Anzahl der PEP, der sogenannten «politically exposed persons», angegeben. Es muss angegeben werden, in welchem Land jeder einzelne PEP domiziliert ist. Es muss die Anzahl der effektiven wirtschaftlichen Gründer/Stifter angegeben werden, jeweils auch detailliert, in welchem Land diese wohnen, natürlich nicht mit Namen. Und es ist anzugeben die wirtschaftlich Berechtigten jeder Geschäftsbeziehung mit Domizil. Es ist zum Beispiel die Anzahl der Geschäftsbeziehungen, die noch mit Inhaberpapieren agieren, anzugeben. Es ist die Anzahl Geschäftsbeziehungen mit ausschliesslichen Zeichnungsrechten auf Banken- oder auch auf Organebene anzugeben. Es ist sehr umfangreich. Ich wüsste nicht, was im Rahmen dieses Geschäftsberichtes, der jetzt noch dazukommen sollte, nebst Bilanz- und Erfolgsrechnung, nebst Berichterstattung im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes, nebst Testat des Wirtschaftsprüfers, was denn jetzt noch mehr berichtet werden sollte. Mir gehen ehrlich gesagt aus der Praxis die Ideen aus. Ich habe sie nicht mehr. Dann wäre ich auch froh, zu prüfen, ob diese Einreichfrist von vier Monaten angemessen ist, wenn dieser Art. 22f denn überhaupt stehen bleibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, diese Viermonatevorschrift geht mir auch zu weit, zumindest in dieser absoluten Formulierung. Ich bitte die Regierung, zu prüfen, ob der FMA zumindest nicht die Möglichkeit gegeben werden soll, die Frist auf begründeten Antrag hin zu verlängern. Dies auch als Schutz vor den kleineren Unternehmen und Einheiten. Damit könnte auch dem Wunsch der Wirtschaftsprüfervereinigung entgegengekommen werden, bei kleineren Verhältnissen darauf gänzlich zu verzichten. Sollte der FMA diese Möglichkeit der Fristverlängerung gegeben werden, hätte dies auch Auswirkungen auf Art. 61b, zu welchem ich dann Stellung beziehe, wenn wir zu diesem Artikel kommen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Art. 22f ist meines Erachtens zu streichen. Die Pflicht zur Übermittlung des Geschäftsberichtes an die FMA ist unnötig bürokratisch und wäre nur zu rechtfertigen, wenn es das Ziel wäre, die Treuhänder mit den europäisch regulierten Berufen gleichzuschalten. Die finanzielle Solidität wird bereits ausreichend durch die Revision und Standeskommission geprüft. Liegen Verstösse vor, wird dies der FMA gemäss dem vorgeschlagenen Art. 20 Abs. 7 gemeldet. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wenn die finanzielle Solidität durch die FMA geprüft werden muss, braucht die FMA entsprechende Informationen. Sie haben jetzt relativ detaillierte Ausführungen gemacht, was alles im Rahmen der Sorgfaltspflichtprüfung für Unterlagen eingereicht werden müssen. Aufgrund dieser Informationen können Sie mir wahrscheinlich nicht sagen, wie es finanziell um diese Treuhandgesellschaft bestellt ist. Hier stellt sich genau die zentrale Frage, es geht darum, dass man ein Gespür bekommt, wie die finanzielle Situation und auch die Ertragslage dieser Treuhandgesellschaft ist und ob dann allenfalls gewisse - wie soll ich das ausdrücken? - Gefahren bestehen, dass unter Umständen in die Kasse gegriffen wird. Genau das war in der Vergangenheit ja auch der Fall, das haben wir heute Morgen auch schon diskutiert. Oftmals sind es finanzielle Engpässe, Liquiditätsengpässe, die dann dazu führen, dass unter Umständen Darlehen entgegengenommen werden oder man sich eben an Kundengeldern vergreift. Deshalb war die Intention dieser Bestimmung, dass im Zusammenhang mit der Prüfung der finanziellen Solidität die FMA diese Geschäftsberichte erhalten sollen. Es geht nicht darum, dass die FMA die Geschäftsberichte nochmals im Detail prüft, sondern es geht darum, dass sie Informationen hat über den Treuhandbereich. Denn heute ist es so, dass die FMA und damit auch die Öffentlichkeit über die anderen Bereiche sehr fundierte Informationen hat, da gibt es umfangreiche Berichte, über den Treuhandsektor gibt es diesbezüglich sehr, sehr wenig. Das ist die Intention dieser Bestimmung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich verstehe Ihre Argumente schon und kann das auch nachvollziehen, der Wunsch der FMA, die finanzielle Solidität selbst auch nochmals anzuschauen, dass der FMA das Testat nicht ausreicht und dass man halt die Bilanz und die Erfolgsrechnung selbst auch noch sehen möchte. Aber im Art. 22f geht es um einen Geschäftsbericht, der darüber hinaus noch eingereicht werden müsste nach meinem Verständnis. Ich wüsste nicht mehr, was man denn der FMA nebst der Bilanz und Erfolgsrechnung, Testat des Wirtschaftsprüfers und der ganzen Berichterstattung im Rahmen des Sorgfaltspflichtgesetzes noch Weiteres an Information geben könnte, die erstens mitunter gar nicht vorhanden sind und auch nirgendwo mehr noch einen Nutzen stiften.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich wollte mich grundsätzlich nicht melden, aber ich möchte einfach sagen, dass mich Ihre Ausführungen sehr verwundert haben, Herr Regierungschef. Ich kann es nicht verstehen, dass man der Ansicht sein kann, nur weil ein Unternehmen möglicherweise wirtschaftlich nicht so gut dasteht, dieses Unternehmen oder die handelnden Personen würden dann gleich in die Kasse greifen. Ich möchte einfach, wenn dieser Eindruck hier entsteht, diesen Eindruck klar von der Hand weisen. Nur weil ein Unternehmen in der Schieflage steht, bedeutet dies noch nicht, dass die handelnden Personen dann auch in die Kasse greifen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich möchte einfach nochmals nachfragen, wie Sie zu dieser Aufweichung dieser Monatsfrist stehen, die der FMA auf begründeten Antrag hin die Möglichkeit gibt, diese Frist zu verlängern, ob das für Sie ein gangbarer Weg wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen DankRegierungschef Adrian Hasler
Ja, bitte entschuldigen Sie, dass ich diese Antwort unterschlagen habe. Aus Sicht der Regierung ist es natürlich wichtig, dass innerhalb dieser sechs Monate der Geschäftsbericht und der Prüfbericht eingereicht werden. Wenn man nun eine Verlängerung der Frist für die Einreichung des Geschäftsberichts vorsieht, das kann man durchaus überlegen, dann müsste trotzdem innerhalb von sechs Monaten der Prüfbericht der Revisionsgesellschaft eingereicht werden. Wir werden diesen Punkt auf die 2. Lesung nochmals anschauen. Dann zum Abg. Thomas Vogt, ich habe das nicht in dieser Form explizit ausgeführt. Ich habe gesagt, dass die Gefahr besteht, wenn ein Unternehmen Liquiditätsengpässe hat. Das war in der Vergangenheit auch bei diesen Fällen der Fall. Und es ist nicht auszuschliessen, dass es auch in Zukunft passieren kann, dass ein Unternehmer, wenn er in diesem Bereich grosse Kundengelder verwaltet und dann in Liquiditätsengpässe kommt, sich unter Umständen Darlehen geben lässt oder sich Gelder beschafft. Diese Gefahr - ich habe gesagt: Gefahr - besteht. Und heute haben wir diesbezüglich überhaupt keine Informationen. Wir können nicht abschätzen, wie die finanzielle Situation eines Treuhandunternehmens oder eines Treuhänders ist. Das war die Intention dieser Bestimmung. Herr Abg. Christoph Wenaweser, Sie haben nochmals auf diesen Geschäftsbericht hingewiesen. Ich denke, wir werden auf die 2. Lesung auch hierzu nochmals Ausführungen machen. Auf Seite 53 ist ja betreffend den Geschäftsbericht erwähnt, was unter anderem zur Jahresrechnung gehört, nämlich Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang; das sind ganz wesentliche Elemente des Geschäftsberichtes. Wenn Sie die Frage stellen, was denn noch geliefert werden soll, können wir dies für die 2. Lesung ausführen, damit Sie das Ganze etwas besser greifen können. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe es ja bereits bei Art. 21c erwähnt. Ich lese jetzt noch einmal vor, was die Regierung auf Seite 41 zur Frage des Abg. Thomas Vogt schreibt. Die Regierung schreibt explizit: «Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Fälle, in denen es zu Verfehlungen durch Treuhänder gekommen ist, sehr oft in Verbindung mit einer finanziellen ‹Schieflage› und somit mit fehlender Liquidität gestanden haben.» Das tönt für mich eigentlich auch logisch. Wieso sollte sonst dieser Treuhänder diese Gelder nehmen, wenn er nicht eine Not hat? Das ist eigentlich menschlich noch nachvollziehbar, nicht sehr komplex. Das sind die Ausführungen der Regierung auf Seite 41.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 Bst. e bis g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 Bst. e bis g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Sachüberschrift vor Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38 Abs. 1, 6 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1, 6 und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 51 Bst. abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Bst. abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 54 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 55 Abs. 2 Bst. d und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 Abs. 2 Bst. d und e stehen zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Im Bericht und Antrag wird auf Seite 64 festgehalten, dass der Rechtsweg offensteht. Welche Regelungen kommen bezüglich der aufschiebenden Wirkung zur Anwendung? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Hier kommen die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren, insbesondere das Landesverwaltungspflegegesetz, zur Anwendung. Gemäss dem LVG besteht die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung zu entziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 57 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 58 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Hier sollte betreffend die Übermittlung relevanter Entscheide und Information über die Einleitung von Verfahren auch die Standeskommission aufgeführt werden. Dies ist für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nötig und wichtig. Somit ist nach dem ersten Vorkommen des Wortes «FMA» die Worte «sowie der Standeskommission» einzufügen, beim zweiten Vorkommen die Worte «sowie die Standeskommission». Der zweite Halbsatz hat zu lauten: «die für die Erfüllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem Gesetz benötigt werden». Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Ergänzungswünsche sind aus meiner Sicht hier sachlich nicht gerechtfertigt und auch nicht logisch. Art. 58 regelt die Zusammenarbeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaft mit der FMA. Die vorgeschlagene Ergänzung ist daher legistisch unrichtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Wir können weiterlesen. Art. 59 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Auch bei der Zusammenarbeit mit dem Amt für Justiz sollte gleichberechtigt mit der FMA auch die Standeskommission aufgeführt werden. Die Sachüberschrift sollte somit lauten: «Zusammenarbeit des Amtes für Justiz mit der FMA und der Standeskommission». Nach dem ersten Vorkommen des Wortes «FMA» sind die Worte «sowie der Standeskommission» einzufügen. Der letzte Halbsatz hat zu lauten: «welche diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz benötigen». Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich wiederhole mich, auch hier sind diese Ergänzungswünsche aus Sicht der Regierung sachlich nicht gerechtfertigt. Art. 59 regelt die Zusammenarbeit des Amtes für Justiz mit der FMA. Die Zusammenarbeit der Behörden mit der Treuhandkammer und der Standeskommission ist in Art. 57 geregelt. Deshalb sehe ich diese vorgeschlagenen Ergänzungen legistisch als problematisch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Überschrift vor Art. 61a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 61a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 61b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61b steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Abs. 3 dieses Art. 61b handelt von diesen sechs Monaten, «sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Treuhänders oder der Treuhandgesellschaft der FMA» den Prüfbericht zu übermitteln. Dies hängt natürlich auch zusammen mit dieser Viermonatsfrist in Art. 22f. Wenn Sie dort vorhin gesagt haben, dass Sie das prüfen möchten, aber an diesen sechs Monaten festhalten möchten, und im Bericht steht ja, dass das zeitlich unterschiedlich der FMA zugestellt werden soll, dann muss natürlich diese Bestimmung auch dementsprechend nochmals näher betrachtet werden, sollte beim Art. 22f eine weichere Formulierung gewählt werden und der FMA Möglichkeiten gegeben werden, diese Frist auf Begründung hin zu verlängern. Ich möchte schon noch einmal darauf hinweisen, dass nach Art. 81 Bst. k bei nicht fristgerechter Einreichung des Geschäftsberichtes bis zu einer Strafe von CHF 100'000 als Strafmass vorgeschrieben ist. Wir reden hier nicht von einem Pappenstiel und etwas Vernachlässigbarem. Für mich ist diese Verschiebung dieser Fristen nach 22f wie auch 61b auch deshalb von Wichtigkeit, weil die CHF 100'000 Strafmass in Art. 81 Bst. k diesbezüglich auch erwähnt sind. Deshalb, finde ich, sollte man diesbezüglich weichere Formulierungen wählen und der FMA Fristerstreckungen auch in diesem Bereich nach Bst. 61b geben, zumal dann auch die Zweimonatsfrist dementsprechend berücksichtigt werden kann. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ja, wie ich schon ausgeführt habe, im Zusammenhang mit der Einreichung des Geschäftsberichtes werden wir diese Bestimmung, was den Zeitaspekt anbelangt, sicher nochmals prüfen. Es kann ja auch sein, dass man den Geschäftsbericht und den Prüfbericht gleichzeitig innerhalb von sechs Monaten einreichen muss. Dann hätten Sie hier schon zwei Monate gewonnen. Natürlich wird die Zeit dann für die Prüfung etwas enger, aber das werden wir nochmals im Detail anschauen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 61c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 69 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 80 Abs. 2 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 Abs. 2 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 81 Abs. 1 Bst. a, b und e bis l sowie Abs. 3 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 Abs. 1 Bst. a, b und e bis l sowie Abs. 3 bis 6 stehen zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Bei den Strafbestimmungen des Art. 81 Abs. 1 soll Bst. e entfallen, da dieser Sachverhalt bereits durch Paragraf 66 Schlussteil PGR ausreichend sanktioniert wird. Diejenigen Bereiche, die in Art. 20 der Standeskommission zugewiesen werden, sind hier zu entfernen, da das Standesrecht eigene Sanktionen mit sich bringt. Die entsprechende Streichung betrifft Art. 81 Abs. 1 Bst. f und k sowie die Worte «und das Risikomanagement» im vorgeschlagenen Bst. h, wobei die Buchstaben dann entsprechend neu zu nummerieren sind. Sollte der Vorschlag, die verschiedenen Bereiche der Standeskommission zu übertragen, nicht zum Zuge kommen, ist eine neue tiefere Bussenkategorie für diese Tatbestände zu schaffen. Bei geringeren Vergehen sollte die FMA zumindest vorgängig die Möglichkeit haben, zuvor zum Beispiel eine Mahnung, Verwarnung oder Auflagen ohne gleich eine Busse auszusprechen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja der Bst. k - für mich ist eine Busse von bis zu CHF 100'000 einfach nicht mehr grössenverträglich, nur wenn der Geschäftsbericht nicht vorschriftsgemäss erstellt oder rechtzeitig übermittelt wurde. Zudem frage ich mich, ob es wirklich notwendig ist, dass schon bei der ersten Einreichung eines nicht vorschriftsgemässen Geschäftsberichts diese Strafbestimmung zum Tragen kommen soll. Ich frage die Regierung, ob es nicht möglich wäre, die Formulierung «wiederholt nicht vorschriftsgemäss erstellt» ins Gesetz aufzunehmen? Da kann die FMA Korrekturen verlangen und, sollte dann der Geschäftsbericht wiederholt nicht vorschriftsgemäss eingereicht werden, diese Strafbestimmung immer noch zum Tragen kommen. Aber so, wie es jetzt formuliert ist, wäre beim ersten nicht vorschriftsgemässen Einreichen theoretisch eine Busse von bis zu CHF 100'000 denkbar, was für mich für diesen Straftatbestand in keinem Verhältnis steht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte grundsätzlich festhalten, dass die Höhe der möglichen Strafe bei Übertretungen nicht angepasst wurde. Es entspricht dem bereits bisher geltenden Art. 81 im Treuhändergesetz. Das einfach zur Klarstellung. Die Strafbestimmung betreffend den Geschäftsbericht entspricht zudem auch den üblichen Regelungen in anderen Finanzmarktrechtsakten. Hier kann ich beispielsweise auf Art. 62. Abs. 3 VVG verweisen. Dieselbe Strafdrohung besteht auch nach Art. 110 Abs. 1 Bst. a Zahlungsdienstegesetz für die nicht vorschriftsgemässe Erstellung des Geschäftsberichtes oder Veröffentlichung beziehungsweise die verspätete Erstattung von Meldungen an die FMA. Diese Liste kann sicher noch fortgeführt werden. Es erscheint wenig sinnvoll, dass für Treuhänder und Treuhandgesellschaften Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung des Geschäftsberichtes eingeführt werden. Konsequent wäre, dass man dieselben Tatbestände auch im selben Ausmass wie bei anderen Finanzintermediären bestrafen würde. Ich denke, aufgrund der Wortmeldungen werden wir diesen Punkt nochmals ansehen. Aber wie gesagt, wir müssen auch die anderen Finanzplatzakteure entsprechend immer im Auge behalten und hier ähnliche Strafmasse anwenden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 27 erledigt. Wir machen jetzt 15 Minuten Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:25 bis 15:45 Uhr).
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