Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene) (Nr. 129/2019); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort. Traktandum 28: Abänderung des Gemeindegesetzes (Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 129/2019, er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage. Besten Dank der Regierung im Speziellen für das zeitnahe Einbringen dieser Gesetzesvorlage. Um was geht es? Es geht um nichts weniger, als dem Wählerwillen bestmöglich Folge zu leisten. Es geht um nichts weniger, als das demokratische System zu verbessern und leistungsfähiger zu machen. Ein kurzer Rückblick tut an dieser Stelle Not. Am 8. Dezember 2018 ist die Umsetzung der Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen in Bezug auf die Verteilung der Restmandate in Kraft getreten. Anlass war das Resultat der Gemeinde Balzers aus dem Jahr 2015, wo eine Minderheit der Stimmen aufgrund der Verteilung nach D'Hondt undemokratischerweise eine Mehrheit der Mandate, eine absolute Mehrheit der Mandate, erzielte. Es wurde daher auf das System nach Hagenbach-Bischoff für die Restmandatsverteilung umgestellt, das dieses ungewünschte Resultat korrigierte. Vermeintlich korrigierte, wie ich zeigen werde.Aber und das ist ein grosses Aber, es wurde versäumt, dem System nach Hagenbach-Bischoff konsequent nachzuleben, indem das Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung nicht beseitigt wurde, das diesem System zur Verteilung der Sitze widerspricht. Beim Hagenbach-Bischoff-Verfahren werden nämlich im Unterschied zum D'Hondt-Verfahren die Sitze nicht aufgrund der Reststimmen verteilt. Berücksichtigt werden alle Stimmen, die eine Wählerliste erhalten hat. Die Sitze werden so verteilt, dass für jedes Mandat möglichst gleich viele Stimmen benötigt werden beziehungsweise mit jedem Mandat ein möglichst gleich grosser Wähleranteil repräsentiert wird. Wird nun das Grundmandatserfordernis aufrechterhalten, widerspricht das diesem Grundsatz der Methode nach Hagenbach-Bischoff, denn es ist möglich, dass eine im Gemeinderat vertretene Wählergruppe für jeden einzelnen ihrer Sitze weniger Stimmen benötigt als eine Wählergruppe erhalten hat, die an der Mandatsverteilung nicht teilnehmen darf. Und das darf aus Sicht eines aufrechten Demokraten nicht der Fall sein.Die Aufrechterhaltung des Grundmandatserfordernisses bevorteilt also grosse Wählergruppen. Die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses stellt hingegen nichts weniger als ein «level playing field» her. Sie beseitigt eine Benachteiligung, stellt aber entgegen der Stellungnahme der VU im Rahmen der Vernehmlassung sicher keinen Vorteil für kleine Parteien dar. Diese Behauptung ist sachlich unbegründet, sie ist falsch. Es wird lediglich ein Nachteil beseitigt.Was bedeutet das nun konkret, was ich in meinen Ausführungen eher abstrakt dargelegt habe? Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben Ihnen in den letzten Tagen einige Unterlagen mit Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt. Dies mit dem Ziel, dass Sie den nun folgenden Ausführungen besser folgen können, wenn Sie es denn benötigen. Gerne möchte ich Sie nun bitten, Ihre Aufmerksamkeit auf den Fall Eschen 2019 zu legen. In Eschen 2019 erreichte die VU mathematisch oder rechnerisch 4,3 Sitze, die FBP 4,96 Sitze, die FL 0,9 Sitze, die Unabhängigen 0,43 Sitze und die DPL 1,38 Sitze. Dass die FBP nun entlang der Verteilung nach Hagenbach-Bischoff auch fünf Mandate erhält und auch die DPL ein Mandat erhält, erstaunt nicht. Dass aber die VU in diesem Fall mit 4,3 rechnerischen Sitzen fünf Mandate erhält und die FL mit 0,9 Sitzen kein Mandat, das muss doch zum Nachdenken anregen. Das muss doch einem aufrechten Demokraten sauer aufstossen. Der Grund ist klar, die Freie Liste wurde wegen des Grundmandatserfordernisses von der Restmandatsverteilung ausgeschlossen. Bei der Verteilung nach der Methode Hagenbach-Bischoff ohne Grundmandatserfordernis resultiert denn auch eine Verteilung der Mandate, bei der die VU vier Mandate erhält und die FL eines. Hingegen, und das ist in diesem Zusammenhang wichtig, ist es gerade nicht der Fall, dass auch Parteien ein Mandat erreichen können, die nur einen kleinen Teil der Stimmen auf sich vereinigen können. Die Unabhängigen, die lediglich 0,43 rechnerische Sitze erzielten, können mit dieser Anzahl an Stimmen kein Restmandat ergattern. Der Grund ist einfach: Sie sind zu weit von einem vollen Sitz entfernt. Die Methode nach Hagenbach-Bischoff lässt es eben gerade nicht zu, dass eine Spasspartei, die zum Beispiel nur fünf Stimmen auf sich vereinigen konnte, ein Restmandat zugesprochen erhält. Sie sehen am Fall Eschen sehr gut, dass das Grundmandatserfordernis ein Vorteil für grosse Parteien darstellt und die Abschaffung nur eine Beseitigung eines Nachteils für kleine Gruppierungen darstellt und ganz sicher keinen Vorteil. Mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses haben alle Wählergruppen schlicht die gleiche Erfolgschance. Auch hätte mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses der Teil, der nicht im Gemeinderat repräsentierten Stimmen, von 11,2% auf 3,7% reduziert werden können. Das muss doch demokratisch wünschenswert sein.Auch der Fall Balzers 2015, den ich Sie nun bitten möchte anzuschauen, verdeutlicht die Situation. Dort erzielte die VU rechnerisch 4,96 Sitze, die FBP 5,12, die FL 0,93 und die Unabhängigen 0,97 Sitze. Dennoch erhielt die VU für rechnerisch knapp fünf Sitze sechs Mandate zugesprochen und die FBP für rechnerisch gut fünf Sitze auch fünf Mandate. Die Unabhängigen gingen aber mit 0,97 rechnerischen Sitzen leer aus. Hier wurde wohlbemerkt noch die Verteilung der Restmandate nach D'Hondt angewendet. Aber auch die Umstellung auf Hagenbach-Bischoff mit Grundmandatserfordernis hätte lediglich dazu geführt, dass die VU mit rechnerisch knapp fünf Sitzen auch fünf Mandate erzielt hätte und die FBP mit rechnerisch gut fünf Sitzen sechs Mandate zugesprochen erhalten hätte. Hingegen würde das demokratisch bedenkliche Problem nicht beseitigt, dass die FBP mit 5,12 rechnerischen Sitzen sechs Mandate erhalten hätte, die Unabhängigen aber mit 0,96 rechnerischen Sitzen, also fast einem vollen Mandat, kein Mandat. Das geht doch nicht. Das muss doch einem aufrechten Demokraten sauer aufstossen. Und auch hier sehen wir, dass es notwendig ist, sehr nahe an einem vollen Sitz dran zu sein, um auch ein Mandat erringen zu können. Denn die FL hätte trotzdem, dass sie 0,93 rechnerische Sitze erreicht hat, auch mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses kein Mandat errungen. Weiter muss es doch stossend sein, dass 15,9% der Stimmen, was dem Anteil der Unabhängigen und der FL entspricht, nicht im Gemeinderat vertreten sind. Das darf doch nicht sein. Mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses hätte dieser nicht repräsentierte Teil der Bevölkerung wenigstens auf 7,8% reduziert werden können. Es muss doch das Ziel sein, dass mit Wahlen und im Übrigen auch Abstimmungen der Wille der Bevölkerung im Rahmen der immer vorhandenen Limiten des Systems so genau wie möglich abgebildet werden kann. Der Fall Vaduz 2015, den ich Sie bitten möchte nun anzuschauen, zeigt ein weiteres Mal den Handlungsbedarf auf. Die VU erzielte rechnerisch 5,1 Sitze und erhielt auch fünf Mandate. Die FBP aber erhielt für rechnerische 6,95 Sitze acht Mandate. Dies ist auch hier wieder auf die Methode D'Hondt für die Restmandatsverteilung zurückzuführen. Hingegen erhielten die Unabhängigen wegen des Grundmandatserfordernisses für 0,94 rechnerische Sitze und die FL für 0,92 rechnerische Sitze kein Mandat. In Vaduz kommt wegen des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung selbst das System nach Hagenbach-Bischoff an seine Grenzen. Es wird nämlich ersichtlich, dass sogar nach dieser Methode beide Restmandate mit Grundmandatserfordernis an die FBP gegangen wären. Die Verteilung der Mandate wäre weiterhin gewesen, dass die FBP mit rechnerischen 6,95 Sitzen acht Mandate zugesprochen bekommen hätte, die VU für nur 5,16 rechnerische Sitze eben fünf Mandate, im Gegenzug aber die Unabhängigen für 0,94 rechnerische Sitze wegen des Grundmandatserfordernisses kein Mandat. Das darf doch nicht sein. Das muss doch einem aufrechten Demokraten sauer aufstossen. Auch wären weiterhin mit der Aufrechterhaltung des Grundmandatserfordernisses 13,3% der Stimmen nicht im Gemeinderat repräsentiert gewesen. Mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses wäre dieser Anteil immerhin auf 6,6% reduziert worden. Und nur mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses kann eine Verteilung der Mandate erreicht werden, die näherungsweise dem Wahlergebnis entspricht, nämlich fünf VU, sieben FBP und eines DU. Hier wird klar ersichtlich, dass das Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung der Methode nach Hagenbach-Bischoff widerspricht, sie sozusagen ausbremst. Hingegen hätte die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses gerade nicht dazu geführt, dass die FL mit 0,92 rechnerischen Sitzen ein Mandat zugesprochen erhalten hätte.Es ist eben nicht mehr als ein Mythos, dass mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses keine Eintrittshürde mehr bestehen würde, ganz im Gegenteil. Aber gehen wir dieser Frage etwas genauer nach. Beschäftigen wir uns mit dem, was der geschätzte Abg. Thomas Vogt anlässlich einer früheren Diskussion zu diesem Thema gesagt hat. Der Abg. Thomas Vogt sagte: «Meines Erachtens braucht es auch auf Gemeinderatsebene eine gewisse Einstiegshürde, eine gewisse Mindestanzahl von Personen, die eine Person im Gemeinderat repräsentiert.» Ja, dem stimme ich persönlich voll und ganz zu. Das bedeutet aber eben genau nicht, dass es mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung für eine Spasspartei, die nur fünf Stimmen erhält, möglich ist, ein Restmandat zugesprochen zu erhalten. Bei den letzten drei Gemeinderatswahlen wurden in zehn Fällen ein oder manchmal zwei Restmandate aufgrund der Konstellation verteilt, wobei es eine Partei gab, die kein Grundmandat erringen konnten. Drei davon - Eschen 2019, Balzers 2015 und Vaduz 2015 - haben wir, respektive ich, bereits abgehandelt. Nehmen wir nun an, wir hätten heute schon, was dieser Gesetzesvorschlag als Ziel verfolgt, nämlich die Verteilung der Mandate nach Hagenbach-Bischoff ohne Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung.In Triesenberg 2011 hätte die FL mit 872 Stimmen, was rechnerisch 0,76 Sitzen entspricht, auch ohne Grundmandatserfordernis kein Restmandat zugesprochen erhalten. In Eschen 2011 hätte die PU mit 892 Stimmen, was rechnerisch 0,62 Sitzen entspricht, auch ohne Grundmandatserfordernis kein Restmandat zugesprochen erhalten. In Triesen 2015 hätte die FL mit 1'297 Stimmen, was rechnerisch 0,88 Sitzen entspricht, auch ohne Grundmandatserfordernis kein Restmandat zugesprochen erhalten. In Triesenberg 2015 hätte die FL mit 872 Stimmen, was rechnerisch 0,76 Sitzen entspricht, auch ohne Grundmandatserfordernis kein Restmandat zugesprochen erhalten. In Eschen 2015 hätte die FL mit 949 Stimmen, was rechnerisch 0,73 Sitzen entspricht, auch ohne Grundmandatserfordernis kein Restmandat zugesprochen erhalten. In Triesen 2019 hätte die FL mit 1'270 Stimmen, was rechnerisch 0,84 Sitzen entspricht, auch ohne Grundmandatserfordernis kein Restmandat erzielt. Und abschliessend: In Vaduz 2019 hätten die Unabhängigen mit 658 Stimmen, was rechnerisch 0,4 Sitzen entspricht, auch ohne Grundmandatserfordernis kein Restmandat zugesprochen erhalten. Sie sehen also die Sorge, die berechtigte Sorge, dass eine Spasspartei mit nur gerade fünf Stimmen ohne Grundmandatserfordernis ein Restmandat zugesprochen erhalten würde, ist völlig unbegründet. Das ist nicht möglich, und zwar systembedingt, da für die Restmandatsverteilung die gesamte Anzahl der erzielten Stimmen relevant ist und eben nicht die Reststimmen. Das Restmandat erhält immer diejenige Wählergruppe, die pro Mandat die höchste Anzahl von Stimmen auf sich vereinigen kann, und das ist gut so. Ohne Abschaffung des Grundmandatserfordernisses ist aber so - und hier wiederhole ich kurz, weil es wichtig ist -, dass in Eschen 2019 die VU mit 4,3 rechnerischen Sitzen fünf Mandate und die FL mit rechnerisch 0,9 Sitzen kein Mandat zugesprochen bekommen hat. Es ist auch so, dass in Balzers 2015 die FBP mit rechnerisch 5,12 Sitzen sechs Mandate und die Unabhängigen mit 0,96 rechnerischen Sitzen kein Mandat zugesprochen bekommen haben. Und es ist zudem so, dass die FBP in Vaduz 2015 mit rechnerisch 6,95 Sitzen acht Mandate, die Unabhängigen aber mit 0,94 rechnerischen Sitzen kein Mandat zugesprochen bekommen hätte. Das kann es doch nicht sein. Sie sehen - mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses kann das System aus demokratischer Sicht verbessert werden, ohne dabei das Risiko einzugehen, dass eine Spasspartei mit nur gerade fünf Stimmen ein Restmandat zuerkannt bekommt. Die Repräsentation des Volkswillen in den Gemeinderäten kann verbessert werden. Was aber nicht erreicht werden kann, und zwar aufgrund der geringen Anzahl zu vergebender Mandate, die bekanntlich zwischen sieben und dreizehn in den Gemeinden variiert, ist, dass keine Stimmen mehr verloren gehen. Aber der Verlust an Stimmen, die keine Repräsentation im Gemeinderat erfahren, kann massgeblich reduziert werden, und zwar genau in jenen Fällen, in denen diese Anzahl der Verluststimmen ohne Repräsentation gross ist. Das ist nämlich systeminhärent. Dort greift nämlich die Methode nach Hagenbach-Bischoff und ist konsequent. So reduziert die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses die Zahl der nicht berücksichtigten Stimmen in Eschen 2019 von 11,2% auf 3,7%, in Balzers 2015 von 15,9% auf 7,8% und in Vaduz 2015 von 13,3% auf 6,6%. Als aufrechter Demokrat begrüsse ich das. Es darf doch nicht sein, dass bei einer Wahl mehr als jede zehnte Stimme sozusagen keinen Wert hat. Das kann doch nicht das Ziel sein. Mit der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses kann zudem ein weiteres meiner Meinung nach unerwünschtes Phänomen beseitigt werden. Es wird nämlich bei den GPK-Wahlen der Gemeinden auf jeden Fall keinen zweiten Wahlgang mehr benötigen. Dies unabhängig davon, ob sich drei oder mehr Personen zur Wahl stellen. Das spart Aufwand und Kosten und hätte so auf der Seite 29 f. im Bericht und Antrag auch ausgeführt werden müssen. Ich finde es schade, dass die Regierung darauf nicht explizit hingewiesen hat, und ich möchte die Regierung auf eine allfällige 2. Lesung auch bitten, das nachzuholen. Damit bin ich am Schluss oder zumindest vorläufig am Schluss meiner Ausführungen und hoffe, dass Sie mir folgen konnten. Es ist zugeben eine gewisse Zahlenbeigerei, diese ist aber nötig, denn es ist wichtig zu verstehen, welche Auswirkungen die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung haben wird, aber auch welche nicht. Deshalb haben wir Ihnen auch vorab das Zahlenmaterial als Dienstleistung unsererseits zukommen lassen. Ich hoffe, es war nützlich. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Am 28. Januar 2019 reichte die Fraktion der Freien Liste eine Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene ein. Diese wurde anlässlich der Landtagssitzung vom Februar/März 2019 an die Regierung überwiesen. Mit der gegenständlichen Vorlage soll der mit der Motion erteilte Auftrag umgesetzt werden. Dieser sieht vor, dass das Wahlergebnis bei der Wahl des Gemeinderates rein nach der Methode Hagenbach-Bischoff unter Einbezug des Vorstehers errechnet werden soll. Die Regierung ist dem Wunsch des Landtags gefolgt, einen geordneten Gesetzgebungsprozess mit vorgelagerter Vernehmlassung unter Einbezug der Gemeinden durchzuführen, betrifft diese vorgesehene Gesetzesanpassung die Gemeinden direkt und unmittelbar. Für mich ist es deshalb völlig unverständlich, dass sich zwar zehn Gemeinden zur Vernehmlassungsvorlage geäussert haben, dass sich jedoch nur eine einzige Gemeinde inhaltlich differenziert damit auseinandergesetzt hat. Ich kann das nicht nachvollziehen und einordnen. Das bisherige Wahlverfahren für die Gemeindewahlen in Liechtenstein beziehungsweise das gemischte Wahlsystem mit der Proporzwahl des Gemeinderates und der Majorzwahl des Gemeindevorstehers hat sich in den letzten 45 Jahren grundsätzlich bewährt. Auch das Erfordernis der Erreichung eines Grundmandates für die zur Wahl stehenden Wählergruppen und der Einbezug des Gemeindevorstehers in die Mandatsverteilung wurden bisher nicht infrage gestellt, weil es sich grundsätzlich bewährt hat. Die im Dezember 2018 in Kraft getretene Abänderung des Gemeindegesetzes zur Anpassung der Mandatsverteilung bei den Gemeinderatswahlen beziehungsweise die Neuregelung der Restmandatsverteilung führt dazu, dass zukünftig grundsätzlich die stimmenstärkste Partei auch im Gemeinderat die stärkste Partei sein soll. Mit der Methode nach Hagenbach-Bischoff wird dieses Ziel erreicht. Die nun vorgesehene Gesetzesabänderung zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei den Wahlen auf Gemeindeebene schiesst über das Ziel hinaus. Nachdem auch auf Landesebene eine Sperrklausel von 8% besteht, stellt sich die Frage, weshalb nicht weiterhin auch auf Gemeindeebene eine entsprechende Anzahl Stimmen, nämlich die Wahlzahl, erreicht werden muss, um in den Gemeinderat einzuziehen. Dieses Verfahren hat sich grundsätzlich bewährt. Darüber hinaus führte beispielsweise in der Gemeinde Planken mit der mit Abstand höchsten Sperrklausel von 12,5 % die zu erreichende Wahlzahl bisher zu keinen demokratiepolitischen Ungerechtigkeiten, die es nun allenfalls zu beseitigen gilt. Die Behauptung, das bisherige Wahlsystem mit dem Grundmandatserfordernis führe tendenziell dazu, dass dem Wählerwillen nicht optimal Rechnung getragen wird, ist nicht nachvollziehbar. Bei einer Aufhebung des Grundmandatserfordernisses hätten sich die Wahlergebnisse der letzten drei Gemeindewahlen nach der Hagenbach-Bischoff Methode gemäss Bericht und Antrag der Regierung äusserst geringfügig verändert. Bei den Gemeindewahlen 2011 hätte es bei 117 auf Landesebene zu vergebenden Sitzen keine Veränderung gegeben. Bei den Gemeindewahlen 2015 hätte es bei 115 zu vergebenden Sitzen zwei Sitzverschiebungen gegeben und bei der Gemeindewahl 2019 hätte es bei 115 zu vergebenden Sitzen eine Sitzverschiebung gegeben. Mit der Beibehaltung einer Sperrklausel beziehungsweise des Grundmandatserfordernisses auf Gemeindeebene kann einer Zersplitterung des Parteiensystems und ein Aufkommen von ideologisch extremen Kleinparteien, die darüber hinaus je nach weiterer Sitzverteilung im Gemeinderat die entscheidende Stimme beziehungsweise das Zünglein an der Waage bei Gemeinderatsbeschlüssen sein können, entgegengewirkt werden. Es kann nicht sein, dass Klein- und Kleinstparteien in Parlamenten die grossen Parteien gegeneinander ausspielen, dadurch das politische System aushebeln und somit der allgemeinen Volkswohlfahrt dienenden Sachentscheide verunmöglichen. Das Erreichen einer Sperrklausel ist in vielen europäischen Ländern bei Wahlen auf verschiedenen Ebenen eine Selbstverständlichkeit. Weshalb soll dies in Liechtenstein anders sein, zumal eine Aufhebung der Sperrklausel beziehungsweise des Grundmandatserfordernisses zu keiner wesentlichen Verbesserung des Wahlsystems führt? Und wenn nun die Aufhebung des Grundmandatserfordernisses auch noch damit begründet wird, dass es bei den Wahlen der Geschäftsprüfungskommission, die analog den Gemeinderatswahlen durchgeführt werden, nicht mehr zu einem zweiten Wahlgang kommen soll, verstehe ich das Ganze erst recht nicht mehr. Der Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde obliegt die laufende Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesens der Gemeinde. Die Kommission wird analog dem Gemeinderat und dem Gemeindevorsteher von der Gemeindeversammlung gewählt und ist somit unabhängig von Gemeinderat und Gemeindevorstehung. Und dies ist auch richtig und wichtig, um die vorgegebenen Aufgaben neutral und sachgerecht wahrzunehmen. Wenn nun begründet wird, dass die Wahl der Geschäftsprüfungskommission zu aufwendig sei und allenfalls zu Nachwahlen führen kann, dann liegt dies weniger am Grundmandatserfordernis, sondern mehr am Wahlzeitpunkt und an den Parteien beziehungsweise den Wählergruppen, die nicht genügend Kandidaten auf ihre Wahllisten setzen. Der Wahlzeitpunkt könnte beispielsweise zusammen mit den Gemeindewahlen erfolgen und wäre somit mit verschiedenen Synergien verbunden, auch kostenmässig. Würden zudem genügend Kandidaten auf den Wahllisten der GPK aufscheinen, hätte erstens die Wählerschaft eine Auswahl und zweitens käme es nicht zu Nachwahlen, weil einzelne Mandate nicht besetzt werden können. Auch müssten sich die Parteien nicht den Vorwurf der Parteiendemokratie gefallen lassen, indem die Parteien festlegen, wer in die Gremien einzieht, wenn sie nur so viele Kandidaten portieren, wie Sitze zu vergeben sind. Bei der Abschaffung des Grundmandatserfordernisses wird dann ein weiterer Schritt sein, dass, wenn nur so viele Kandidaten portiert werden, wie Sitze zu vergeben sind, gar keine Wahl mehr stattfindet und alle aufgestellten Kandidaten, sei es für den Gemeinderat, die GPK oder das Vorsteheramt, in einer sogenannten stillen Wahl automatisch als gewählt gelten. Wollen wir das? Wehret den Anfängen. Für mich geht die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses zu weit und ich befürworte dessen Beibehaltung beziehungsweise die Beibehaltung von Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes und bin deshalb für Nichteintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich danke der Regierung für ihren Bericht und die Umsetzung der Motion der Freien Liste, mit welcher Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes aufgehoben werden soll, womit das Grundmandatserfordernis bei der Reststimmenzuteilung abgeschafft würde. Ich habe mich im Rahmen der Landtagssitzung von Oktober 2018, als die Freie Liste dieses Ansinnen bereits im Rahmen einer 2. Lesung beantragte, positiv zu diesem Ansinnen und zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung geäussert. Ich lehnte diesen Antrag damals nur wegen des von der Freien Liste gewählten Vorgehens ab. Es sollte nicht im Rahmen einer 2. Lesung quasi als Querschuss behandelt und eingeführt werden, sondern im ordentlichen Verfahren mittels neuer Motion und mit einer Vernehmlassung, damit den Gemeinden die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben werden kann. Dies ist nun geschehen. Ich bin nach wie vor für die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung und somit für die Aufhebung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes, weshalb ich für Eintreten auf die Vorlage bin. Mit der heute gültigen Regelung besteht meines Erachtens ein Demokratiedefizit. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es immer wieder vorkam, dass mehr als 10% der abgegebenen Stimmen durch das Raster fielen. Teilweise waren es weit mehr als 10%, wie das Ergebnis von Balzers 2015 zeigt, wo knapp 16% der Wählerstimmen bei der Mandatsverteilung unberücksichtigt blieben. Das sind für mich zu hohe Zahlen, die belegen, dass das Ansinnen, welches die Freie Liste beantragte, seine Berechtigung hat. Schliesslich geht es nicht darum, das Grundmandatserfordernis gänzlich infrage zu stellen, sondern ausschliesslich bei den Reststimmen auch jene Parteien zu berücksichtigen, welche kein Grundmandat erringen konnten. Dieses Ansinnen scheint mir gerechtfertigt zu sein. Es kommt für mich einer Stärkung der direktdemokratischen Grundordnung gleich. Es gilt nämlich auch zu berücksichtigen, dass die heutige Regelung aus einer Zeit stammt, welche mit den derzeitigen politischen Gegebenheiten nicht vergleichbar ist. Es stammt aus einer Zeit, als die Freie Liste in den Kinderschuhen steckte und es neben der FBP und der VU keine weiteren Parteien gab. Mit dieser geplanten Streichung des Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes reagieren wir auch auf die neue politische Landschaft in unserem Land, weshalb auch deshalb dieses Ansinnen seine Berechtigung hat.Die Regierung legt in ihrem Bericht auf den Seiten 15 und 16 dar, welche Argumente für und welche gegen Sperrklauseln sprechen. Für Sperrklauseln spreche ein möglichst hoher Demokratiestandard bei der Umsetzung des Wählerwillens. Der Wählerwille soll möglichst unverfälscht zum Ausdruck kommen und die Vertretung möglichst proportional zu den Wähleranteilen der verschiedenen Parteien ausfallen. Jede Stimme soll das gleiche Gewicht haben, und somit den gleichen Erfolgswert. Gegen die Sperrklausel spreche die Gefahr der Zersplitterung des Parteiensystems. Damit sei die Gefahr verbunden, dass das politische System dem Anspruch einer möglichst optimalen Leistung gerecht werden könne. Es werde vor dem Aufkommen von ideologisch extremen Klein- oder Regionalparteien gewarnt. Weshalb die Regierung in ihrem Bericht diesbezüglich von einer Sperrklausel spricht, kann ich nicht nachvollziehen. Wir schaffen mit der Streichung von Art. 78 Abs. 4 des Gemeindegesetzes keine Sperrklausel ab, wir schaffen auch das Grundmandatserfordernis an sich nicht ab, sondern streichen nur das Grundmandatserfordernis bei der Reststimmenzuteilung. Ein kleiner, aber bedeutender Unterschied, der nicht mit einer Abschaffung einer Sperrklausel gleichgesetzt werden kann. Bei Gemeindewahlen gibt es keine Sperrklauseln im eigentlichen Sinn, dies im Unterschied zu den Landtagswahlen. Dort müssen 8% der Stimmen erreicht werden, um ins Parlament einzuziehen. Deshalb dürfen meines Erachtens die beiden Wahlverfahren für die Gemeindewahlen und die Landtagswahlen nicht zusammen in einen Topf geworfen werden. Sie sind nicht vergleichbar. Für mich bedeutet die Zustimmung zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Reststimmenzuteilung noch lange nicht, dass ich einer generellen Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Gemeindewahlen beziehungsweise einer Senkung oder gänzlichen Abschaffung der 8-Prozent-Sperrklausel bei Landtagswahlen zustimmen würde. Das eine hat für mich mit dem anderen nichts zu tun, weshalb ich auch nicht der Vaterländischen Union zustimmen kann, welche in ihrer Vernehmlassungsstellungnahme von Salamitaktik spricht, um auf allen Ebenen die Sperrklauseln zu senken oder gar ganz abzuschaffen. Die Regierung hat in ihrem Bericht aufgezeigt, dass die Bedenken einer zu starken Zersplitterung des Parteiensystems jeder Grundlage entbehren. Sie weist aus, dass es bei den letzten drei Gemeindewahlen nur drei Sitzverschiebungen gegeben hätte, wenn das Grundmandatserfordernis bei der Reststimmenzuteilung bereits abgeschafft gewesen wäre. Somit zeigt sich, dass die Auswirkungen zahlenmässig marginal sind. Und deshalb sehe ich die Gefahr einer Zersplitterung des politischen Systems, welche nachteilig auf die politische Arbeit sein soll, nicht. Auch wenn die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung zahlenmässig marginal ist, so ist sie in Bezug auf die Demokratiestandards nicht marginal. Die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung stärkt die Demokratie. Das Argument der Gegner, die das Aufkommen von ideologisch extremen Kleinparteien, die darüber hinaus je nach weiterer Sitzverteilung im Gemeinderat die entscheidende Stimme beziehungsweise das Zünglein an der Waage bei Gemeinderatsbeschlüssen sein können, scheint mir ein eigenartiges Demokratieverständnis zu sein. Opposition gehört zum politischen System dazu, sie ist wichtig für die demokratische Grundordnung. Ich finde es nicht richtig, über ein Wahlsystem zu versuchen, die Opposition kleinzuhalten. So argumentiert nur jemand, der Angst vor zu grosser politischer Konkurrenz hat. Doch politische Konkurrenz schadet nicht dem politischen Prozess und auch nicht der Meinungsbildung, sondern fördert sie. Meinungsvielfalt ist kein Ärgernis, sondern der Grundpfeiler jeder demokratischen Grundordnung. Und extreme Kleinparteien entstehen nicht durch Wahlgesetze und Wahlsysteme, sondern wegen einer Politik, die von der Bevölkerung nicht mehr getragen wird. Bevor man versucht, über das Wahlsystem solchen Parteien den Einzug in einen Gemeinderat zu verwehren, sollte man sich mit der eigenen Politik auseinandersetzen. In der Folge führt Ausgrenzung nämlich nur dazu, dass solche Extremparteien nur noch stärker werden. Es gibt genügend Beispiele im Ausland, die uns das plakativ vor Augen führen. Glücklicherweise haben wir dieses Problem in Liechtenstein nicht und ich bin optimistisch, dass dies noch lange so bleiben wird. Und wenn es dazu käme, dass ein Vertreter einer Kleinpartei in einem Gemeinderat das Zünglein an der Waage sein sollte, dann gilt es eben auch auf kommunaler Ebene, Koalitionen zu bilden, was beispielsweise in Österreich oder Deutschland gang und gäbe ist. Nur weil man Koalitionen auf kommunaler Ebene bei uns nicht oder noch nicht kennt, sind sie nichts Verwerfliches. Auch solche gehören zur Demokratie einfach nur dazu. Einige Ausführungen der Vernehmlassungsstellungnahme der Vaterländischen Union sind für mich höchst fragwürdig. Es sieht die zentrale Absicht der Motionäre darin, sich selbst einen Vorteil vom System verschaffen zu wollen. Ich muss hier keine Lanze für die Freie Liste brechen, aber wenn dies ein Argument ist, würde das auch im Umkehrschluss gelten. Wenn man nämlich die Argumentation der ablehnenden Haltung der VU heranzieht, hätte sie ebenfalls die zentrale Absicht, sich einen Vorteil vom System zu verschaffen, indem es versucht, Kleinparteien den Einzug in einen Gemeinderat zu erschweren, um sich selbst mehr Sitze zu ermöglichen. Nicht mehr und nicht weniger. Dieser Vorwurf an die Motionäre ist auch deshalb für mich bedenklich, da die VU in ihrer Stellungnahme selbst schreibt, dass «die Argumente für die Beseitigung des Grundmandatserfordernisses zum Teil nachvollziehbar sind». Wenn man selbst erkennt, dass es Argumente gibt, die für dieses Ansinnen sprechen, sollte man einen solchen Vorstoss akzeptieren und respektieren und nicht der betreffenden Partei Vetternwirtschaft vorwerfen. Ob wir der Politik unseres Landes einen Gefallen tun, wenn wir bei politischen Vorstössen nur Eigeninteresse als Antrieb sehen und uns gegenseitig der Vetternwirtschaft bezichtigen, darf bezweifelt werden. Es ist eher der Politikverdrossenheit zuträglich.Im Rahmen der Debatte zur Überweisung der Motion hat der DU-Abgeordnete Harry Quaderer in den Raum gestellt, dass die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei der Reststimmenzuteilung einer Volksabstimmung zugeführt werden soll. Sofern die Vorlage eine Mehrheit findet und er nach der 2. Lesung diesen Antrag stellt, könnte ich diesem Vorhaben einiges abgewinnen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, bedeutende Änderungen beim Wahlsystem einer Volksabstimmung zuzuführen. Das Volk soll selbst entscheiden, wie das Wahlsystem ausgerichtet sein soll. Ein solcher Antrag macht für mich auch deshalb Sinn, da dieses Vorhaben in diesem Haus - das zeigt ja unter anderem auch die Stellungnahme der VU - alles andere als unbestritten ist und auch schon die Motion mit nur 14 Stimmen überwiesen wurde. Wenn wir in diesem Haus diese Änderung des Wahlsystems auf Gemeindeebene so differenziert bewerten und uns alles andere als einig sind, stellt es für mich eine Möglichkeit dar, das Volk den endgültigen Entscheid fällen zu lassen. Es geht nicht um irgendein Gesetz, es geht um nichts weniger als eine nicht unerhebliche Abänderung des Wahlsystems bei Gemeindewahlen, und dies bedingt hohe Sensibilität. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich erlaube mir, mein Votum abzukürzen, weil sehr vieles aus meiner Herleitung schon gesagt wurde, und steige in der Mitte ein. Am 27. Februar dieses Jahres folgte mit 14 Stimmen die Überweisung des Auftrages zur Erstellung einer Vorlage zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene. Bereits während den letzten Sitzungen wurden Argumente wie die Umsetzung des Wählerwillens als Proargumente und Destabilisierung als Kontraargumente ausgetauscht. Ich bedanke mich an dieser Stelle beim Abg. Lageder für seine Ausführungen bezüglich des aufrechten Demokraten, welche ich aus Sicht FL nachvollziehen kann. Ich erlaube mir, eine nicht ganz deckungsgleiche Sichtweise einzunehmen. Im Bericht und Antrag auf Seite 18 ist ersichtlich, dass es ohne Grundmandatserfordernis im Vergleich zum Ergebnis zur Anwendung mit dieser Regel zu drei veränderten Sitzen gekommen wäre. 2015 hätte dies zur Folge gehabt, dass in Balzers und Vaduz jeweils ein Sitz der FBP an die DU gegangen wäre. Somit minus zwei für die FBP zugunsten der DU. 2019 wäre es ohne Grundmandat nur zu einer Verschiebung in Eschen gekommen. Hier hätte die VU einen Sitz an die FL verloren. In beiden Fällen wären die grossen Parteien so quasi die Verlierer gewesen und die kleinen Parteien die Nutzniesser. In Balzers hätte dies dazu geführt, dass die DU das Zünglein an der Waage geworden wäre, und in Eschen könnten VU, DPL und FL theoretisch die FBP blocken, wenn sie sich denn einig wären. Demzufolge lässt sich erkennen, warum die grossen Parteien sehr zurückhaltend diesbezüglich auftreten, denn schlussendlich treten alle Parteien an, um Wahlen zu gewinnen und Mehrheiten zu erzielen. Was für die GR-Wahl ein Problem darstellt, wäre für die GPK-Wahl eine wichtige Verbesserung. Hier würde eine Aufhebung des Grundmandatserfordernisses dazu führen, dass Nachwahlen, wie wir sie 2019 erleben durften, nicht mehr nötig wären. Im Falle, dass sich jedoch nur drei Kandidaten einer GPK-Wahl stellen würden, müsste dennoch eine komplette Wahl durchgeführt werden. So steht es zumindest im Bericht und Antrag. Je nach Basis dieses Erfordernisses stellt es nun eine Chance oder ein Risiko dar. Aus diesem Grund erhoffte ich mir durch das Vernehmlassungsverfahren klare Rückmeldungen aller Gemeinden. Leider weit gefehlt. Die Gemeinde Planken reichte eine Stellungnahme ein und sprach sich für die Beibehaltung der geltenden Regelung aus. Triesenberg sprach sich für die Abänderung des Gemeindegesetzes aus. Somit unentschieden und die restlichen Gemeinden teilten mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten. Die Mehrheit der Gemeinden sieht keinen Anlass, sich zu äussern, wenn es um die Frage der Anpassung des Wahlrechtes auf Gemeindeebene geht. Dies führt bei mir dazu, dass ich dies als ja zur Vorlage interpretiere und somit alle ausser Planken dazu Ja sagen. Ob diese Interpretation aber der Wahrheit entspricht, habe ich nicht nachgeprüft. Ich bin gespannt auf die Sichtweisen und Erkenntnisse meiner Kolleginnen und Kollegen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Ob ich am Ende der 2. Lesung dem Ansinnen zustimmen werde, hängt von der folgenden Diskussion und schlussendlich von der 2. Lesung ab. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe der Überweisung der Motion am 27. Februar 2019 zugestimmt und bedanke mich bei der Regierung für den nun vorliegenden Vorschlag zur Abänderung des Gemeindegesetzes. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es in einer Demokratie das Ziel von Wahlen sein muss, möglichst viele Wählerinnen und Wähler im gewählten Gremium zu repräsentieren. Es mag Gründe geben, weshalb dieses Prinzip durchbrochen wird. Dazu zählen sicher Stabilitätsgründe, die für eine Sperrklausel auf Landtagsebene Rechtfertigung sein mögen. Auf Gemeindeebene stellen sich aber nicht dieselben Stabilitätsfragen wie auf Landesebene, wo die Auswirkungen einer Zersplitterung und fehlender Mehrheiten die Gefahr der Nichtregierbarkeit bergen. Eine faktische Sperrklausel in Form des Grundmandatserfordernisses zur Erlangung eines Restmandates ist auf Gemeindeebene stabilitätspolitisch unnötig. Im Gegenteil. Wie bereits anlässlich der Überweisung der Motion argumentiert, erachte ich einen Einbezug der Parteienvielfalt auf Gemeindeebene als eine Chance für Ruhe, Stabilität und ein geordnetes Miteinander. Ich sehe die Gefahr eher in der Ausgrenzung und im nicht sachlich begründeten Festhalten an althergebrachten Systemen. Deshalb möchte ich einer Lösung den Vorzug geben, die die allfälligen Restmandate an jene Wählergruppen verteilt, die den grössten Wähleranteil repräsentieren.Interessant ist die im Bericht und Antrag auf den Seiten 18 und 19 aufgeführte Tabelle der Regierung, die die Auswirkungen einer Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bezogen auf die Ergebnisse der Gemeindewahlen 2011, 2015 und 2019 aufzeigt. Im Vergleich zum heute geltenden System wären insgesamt lediglich drei Sitze anders zugeteilt worden. Die Auswirkungen eines Verzichts auf das Grundmandatserfordernis bei der Zuteilung von Restmandaten wären also tatsächlich nur marginal gewesen. Keine Rede von grösseren Umwälzungen oder sogar Gefahren für ein effizientes und sachgerechtes Führen einer Gemeinde. Die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses hätte zudem bezogen auf die Wahl der Geschäftsprüfungskommission den positiven Nebeneffekt, dass die allfällige Notwendigkeit der Durchführung einer Nachwahl entfallen könnte. Dies, weil für diese Wahl dieselben Bestimmungen wie für die Wahl des Gemeinderates gelten und alle Wahllisten, die Kandidaten stellen an der Mandatszuteilung teilnehmen könnten. Stellen sich jedoch nur drei Kandidaten zur Wahl, dann muss nach geltender Rechtslage dennoch eine komplette Wahl durchgeführt werden. Dieses Prozedere befriedigt nicht und sollte einer Gesetzesänderung zugeführt werden. Bei der Überweisung der Motion wurde die Regierung gebeten, zusätzlich Ausführungen bezüglich einer Sperrklausel analog der Regelung bei den Landtagswahlen zu machen. Bezogen auf die Wahlen 2015 und 2019 wäre es bei einem solchen Vergleich mit dem heute geltenden System nur in Balzers im Jahre 2015 zu einer veränderten Mandatszuteilung gekommen. Insofern wäre die Einführung einer Sperrklausel von 8% über alle Gemeinden hinweg ebenfalls demokratiefreundlicher als das Festhalten am Grundmandatserfordernis bei der Restmandatszuteilung. Eintreten auf die Vorlage ist für mich unbestritten. Ich möchte jedoch abschliessend wie bereits der stv. Abg. Rainer Beck und der Landtagsabgeordnete Daniel Oehry darauf hinweisen, dass im Vernehmlassungsverfahren offenbar nur die Gemeinde Planken und die Vaterländische Union eine inhaltliche Stellungnahme abgeben haben. Dies erstaunt doch sehr, hat sich der Landtag nicht zuletzt mit dem Argument gegen die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses gewehrt, dass das Anliegen zuerst auf den ordentlichen Gesetzgebungsprozess geschickt werden müsse. Vor allem sollten damit die Gemeinden im Vernehmlassungsverfahren angehört werden. Mich würde deshalb sehr interessieren, wie denn das Feedback der Gemeinden auf die Vorlage gewesen ist, auch wenn sie inhaltlich keine Stellung bezogen haben. Ich bitte die zuständige Ministerin, hierzu eine Aussage zu treffen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat im vorliegenden Bericht und Antrag gut aufgezeigt, wie wir zur heutigen 1. Lesung des Gemeindegesetzes kommen. Sie sehen, ich bin optimistisch, dass wir auf die Vorlage eintreten werden. Es ist deshalb nicht notwendig, die verschiedenen und vergangenen Debatten im Landtag aufzulisten und zu wiederholen. Zudem hat der Abg. Thomas Lageder die Chronologie der Debatten und Anträge sehr gut aufgezeigt. Der Titel dieses Berichts und Antrags kann zu Verwirrung führen, wenn man nur den Titel liest. Ich bin einige Male im Vorfeld darauf angesprochen worden und möchte deshalb etwas dazu sagen, auch wenn schon einige Abgeordnete darauf hingewiesen haben. Es geht nicht um die grundsätzliche Abschaffung des Grundmandats, sondern um eine neue Regelung der Vergabe des Restmandats oder der Restmandate. Art. 79 des Gemeindegesetzes bleibt erhalten und auch unverändert. Dort steht, dass jeder Wahlliste sooft ein Kandidat zugeteilt wird, als die Wahlzahl in der Zahl der für diese Wahlliste abgegebenen Kandidaten- und Zusatzstimmen enthalten ist. Mit diesem Satz wird die Verteilung der regulären Grundmandate beschrieben und erklärt und bleibt unverändert.Neu soll der Abs. 4 im Art. 78 des Gemeindegesetzes gestrichen werden. Dieser Absatz lautet: «Wahllisten, denen weniger Stimmen zukommen, als die Wahlzahl ausmacht, nehmen an der Mandatszuteilung nicht teil.» Dieser Absatz soll gestrichen werden.Die Streichung dieses Absatzes bedeutet, dass bei der Vergabe der Restmandate auch diejenigen Parteien berücksichtigt werden, die bei der Verteilung der Grundmandate kein Mandat oder - umgangssprachlich gesagt - keinen Sitz erreichen konnten. Oder anders gesagt, geht es um einen Verzicht auf das Grundmandatserfordernis bei der Zuteilung der Restmandate. Es geht somit um die Zuteilung der Restmandate und diese Information scheint im Titel dieser Vorlage nicht auf, weshalb, wie schon gesagt, der Titel des Berichts und Antrags leicht zu Verwirrung führen kann. Wichtig scheint mir auch, dass die Stimmen nach Hagenbach-Bischoff vergeben werden und nicht nach D'Hondt. In diesem Zusammenhang danke ich der Freien Liste für das zusätzliche Dokument, das wir von ihr erhalten haben. In diesem Dokument wird ersichtlich, wie sich die beiden Methoden unterscheiden. Thomas Lageder hat uns mit pädagogischem Geschick durch diese Liste geführt. Danke dafür. Im Bericht und Antrag selber vermisse ich genauere Informationen zum Unterschied von D'Hondt und Hagenbach-Bischoff. Die unterschiedliche Gewichtung der Stimmen ist aber ein zentrales Element bei der Vergabe der Restmandate. Deshalb bitte ich die Regierung auf die 2. Lesung um zusätzliche und differenzierte Ausführungen dazu. Ich bitte die Regierung auch um zusätzliche Rechenbeispiele, bei welchen die Unterschiede dieser beiden Methoden ersichtlich werden. Beim Nachlesen der Protokolle ist mir immer wieder aufgefallen, dass Bedenken bestehen, dass Parteien, welche nur wenige Prozente der Stimmen erhalten, trotzdem ein Restmandat erhalten könnten. Ich bitte die Regierung darum, auf die 2. Lesung auch Rechenbeispiele einzubringen, welche diese sogenannten Extremfälle aufzeigen. Der Abg. Thomas Lageder hat in seinem Votum von einer Spasspartei mit fünf Stimmen gesprochen. Es ist mir klar, dass dieses Beispiel nicht als Grundlage für eine ernsthafte Auseinandersetzung dienen kann. Das war nicht seine Absicht. Deshalb möchte ich wissen: Sind die Bedenken der Abgeordneten berechtigt oder sind diese Extremfälle eigentlich in der Realität gar nicht möglich? Zu diesem Bereich fehlen mir genauere Informationen im Bericht und Antrag. Und deshalb bitte ich die Regierung um zusätzliche Informationen für die 2. Lesung. Natürlich könnte man jetzt sagen, das hat doch der Abg. Thomas Lageder schon aufgezeigt. Nichtsdestotrotz, hätte ich gerne eine Stellungnahme der Regierung zu diesem Thema. Wer die Protokolle zum aktuellen Thema nachliest, findet vor allem im Protokoll vom 28. Januar 2019 eindeutige Aussagen zum Vorgehen, wie das Gemeindegesetz abgeändert werden soll, wenn es denn abgeändert wird. Für viele Abgeordnete war es wichtig, dass ein regulärer Gesetzgebungsprozess ablaufen kann, mit einer Vernehmlassung und mit Einbezug der Gemeinden. Die Regierung ist diesem Wunsch nachgekommen und dafür vielen Dank. Die Vernehmlassung hat nun ergeben, dass sich eigentlich nur zwei Gemeinden inhaltlich geäussert haben. Die Gemeinde Planken spricht sich für die Beibehaltung des geltenden Verfahrens aus. Die Gemeinde Triesenberg unterstützt vollumfänglich die Abänderung des Gemeindegesetzes - «vollumfänglich», diese Wortwahl stammt aus der Stellungnahme der Gemeinde Triesenberg und nicht von mir. Die restlichen Gemeinden haben auf die Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme verzichtet. Das hat mich sehr erstaunt. Ich habe erwartet, dass die Gemeinden hier klar Stellung beziehen. Wie soll man dieses Verhalten interpretieren? Es gibt ein lateinisches Sprichwort: Cum tacent clamant - wer schweigt, der stimmt zu. Trifft das in diesem Fall auch zu? Ich weiss es nicht. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, denn es geht mir darum, dass der Wählerwille so gut als möglich abgebildet werden soll. Wir alle wissen, dass es kein Wahlsystem gibt, welches ermöglicht, dass der Wählerwille genau eins zu eins abgebildet werden kann. Es wird immer einige «Reststimmen» geben, die nicht im Gemeinderat vertreten sein werden. Ich habe meine Meinung noch nicht abschliessend gebildet. Die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene scheint mir aber ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Eine Vielfalt ist der Schlüssel für den Erfolg auf Landes- und Gemeindeebene. Ich glaube, in diesem Punkt sind sich alle in diesem Hohen Hause einig. Somit stellt die Vielfalt zugleich das übergeordnete Ziel dar. Wer kann eine solche Vielfalt am besten gewährleisten? Hier gehen die Meinungen bereits auseinander. Allerdings gilt es hier, den Tatsachen in die Augen zu blicken. Zum Beispiel sind bei den Gemeindewahlen 2019, 39 von 44 Frauen den Grossparteien zuzuordnen. Das Verhältnis von gewählten Frauen zu aufgestellten Frauen liegt bei der VU bei 21 von 28, bei respektablen 75%. Für die Gründe gibt es mehrere Thesen. Die Chance, gewählt zu werden, ist in kleinen Parteien für die Frauen wesentlich schlechter. Die grossen Parteien haben ein besseres Netzwerk für die Rekrutierung, in kleinen Parteien dominieren die Platzhirsche die ganze Partei. Kleine Parteien polarisieren, dies gefällt nicht jedem. Den wichtigsten Punkt stellt für mich folgender Punkt dar: Durch Parteistimmen werden in grossen Parteien auch unscheinbare, aber nicht weniger wichtige Fachpersonen gewählt. Deshalb halte ich die jetzige Regelung mit dieser minimalen Bevorzugung als gerechtfertigt. Die Vielfalt als Frauenthema zu sehen, greift jedoch zu kurz. Die Anforderungen von politischen Entscheidungen werden immer vielfältiger und komplexer. Um diesen Herausforderungen gut gewappnet zu begegnen, ist die Vielfalt von unterschiedlichen Individuen unverzichtbar, somit auch ein gutes Verhältnis von Frauen und Männern, jedoch auch von Jung und Alt, verschiedenen Ausbildungen und so weiter. Erstaunlich ist, dass man, um einen Vorteil zu erlangen, die eigenen Prinzipien über Bord wirft. Die Subsumierung aller verlorenen Stimmen ist sachfremd. Gerade kleinere Parteien, welche sich eher am linken oder am rechten Rand befinden, neutralisieren sich bei einer Abstimmung in sozialen Themen. Nun plötzlich wird eine Allianz der Verlierer suggeriert, die Dinge werden hingebogen, wie man es gerade braucht. Die Stellungnahme der VU zu kritisieren, ohne selbst eine Stellungnahme abzugeben, dient aus meiner Sicht nicht dem demokratischen Prozess, so wie ich es verstehe. Werden die Eintrittshürden gesenkt beziehungsweise abgeschafft, nimmt aus meiner Sicht die Vielfalt ab und die Qualität des Meinungsfindungsprozesses wird geschwächt. Bei einer One-Man-Show oder One-Women-Show fehlt aus meiner rechtlichen Sicht das Gefäss, sich in Fraktionen vor den Gemeinderatsitzungen ganzheitlich und ungeniert auszutauschen, welches der Qualität einer ganzheitlichen Entscheidung abträglich ist. Ich bin aber auch der Meinung, dass kleine Parteien der Demokratie guttun. Die Betonung liegt auf «kleinen Parteien» und eben nicht auf «One-Man-Show» oder «One-Women-Show». Hier geht es nicht um die jetzige Parteilandschaft und gegen die Kleinparteien, wie es vielfach suggeriert wird oder gerne dargestellt wird, sondern um eine minimale Bevorzugung der Vielfalt und der Unterstützung der bewährten Parteiarbeit. Als stabilisierende Kraft der Mitte sind wir bestrebt, verschiedene Gesellschaftsinteressen sachlich zu integrieren und zum Wohl aller Bevölkerungsschichten und aller Einwohner des Landes zu politisieren und zu handeln. Dadurch kann ich in komplizierten und heiklen Themen belastbare Entscheidungen finden. Vor allem können dadurch auch belastbare Mehrheitsentschiede zum Wohle der Bevölkerung erzielt werden. Eine Vielfalt ist der Schlüssel für den Erfolg auf Landes- und Gemeindeebene. Ich sehe es nicht ein, weshalb ein funktionierendes System geändert werden soll. Deshalb werde ich in diesem Falle nicht für Eintreten stimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Der Abg. Violanda Lanter ist es auch aufgefallen. Ein Vergleich der beiden Wahlsysteme wie auf den Seiten 18 und 19 des Berichts und Antrags zeigt sehr eindrücklich, wie einmal mit und einmal ohne Grundmandatserfordernis die Resultate bei den Wahlen 2011, 2015 und 2019 ausgefallen sind oder ausgefallen wären: - Im Jahr 2011 keine einzige Mandatsverschiebung bei 117 zu vergebenden Mandaten und drei teilnehmenden Parteien;
- im Jahr 2015 zwei Mandatsverschiebungen bei 115 zu vergebenden Mandaten und vier teilnehmenden Parteien;
- im Jahr 2019 eine Mandatsverschiebung bei 115 zu vergebenden Mandaten und fünf teilnehmenden Parteien.
Damit kann wohl dem Argument des Aufkommens von ideologisch extremen Kleinparteien bei einer Abschaffung des Grundmandatserfordernisses deutlich widersprochen werden. Obwohl sich jedes Mal mehr Parteien an den Gemeinderatswahlen beteiligt haben, ist es zu keiner wesentlichen Veränderung gekommen. Eine sogenannte Spasspartei kann respektive könnte so auch in Zukunft sicher keine Mandate erringen, dagegen hat das System vorgesorgt. Es ist nämlich so beschaffen, dass für die Restmandatszuteilung oder -verteilung die gesamte Anzahl der erzielten Stimmen relevant ist und nicht die Reststimmen. Wer das nicht verstanden hat, hat auch nicht verstanden, worüber wir heute reden. Und wenn argumentiert wird, dass die zentrale Absicht der Motionäre darin bestehe, sich selbst einen Vorteil im System zu verschaffen, dann behaupte ich gleichermassen, dass es nicht die zentrale Absicht sein darf, unter Beibehaltung des Grundmandatserfordernisses eine seit Langem bestehenden undemokratischen Vorteil zu zementieren. Damit stehe ich heute hier auch nicht alleine da. Einige Abgeordnete haben denselben Gedanken auch schon geäussert. Warum jene, die so argumentieren, teilweise der fundierten Argumentation ihrer eigenen Ministerin nicht Glauben schenken, siehe Bericht und Antrag, kann ich nicht verstehen. So falsch kann es nicht sein, das Restmandat jenen zuzugestehen, welche es am meisten verdienen oder, anders gesagt, welche die höchsten Kosten bezahlen, wenn sie es nicht bekommen. So falsch kann der vorliegende Gesetzesänderungsvorschlag deshalb nicht sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Der stv. Abg. Rainer Beck hat sein Unverständnis geäussert, warum nur so wenige Gemeinden an der Vernehmlassung eine Stellungnahme abgegeben haben. Nur eine Gemeinde habe sich inhaltlich zur Vernehmlassung geäussert und Triesenberg hat sich nicht inhaltlich geäussert, sondern gesagt, dass sie der Abänderung vollumfänglich zustimmt. Also sind es zwei Gemeinden. Neun Gemeinden haben sich inhaltlich nicht zur Vernehmlassung geäussert, vielleicht weil diese Gemeinden das Demokratiemanko erkannt haben, das heute besteht, und vielleicht auch erkannt haben, dass es zu minimalen Veränderungen bei der Mandatsvergabe führt. Minimale Veränderungen, die aber sehr wertvoll für die Demokratie sind, da mehr Stimmen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die sonst verloren sind. Und vielleicht weil hier im Landtag auch eine Mücke zum Elefanten gemacht wird. Zumindest sehen es vielleicht die Gemeinden so. Ausserdem befürchtet der stv. Abg. Rainer Beck und vielleicht noch weitere Abgeordnete eine Zersplitterung der Parteienlandschaft in den Gemeinden respektive bei den Gemeinderäten. Am Beispiel Planken wurde ausgeführt, dass es auch mit der Abänderung nicht zu einer Änderung der Mandatsverteilung gekommen wäre. Das mag ja vielleicht bei drei antretenden Parteien stimmen. Aber was wäre, wenn alle fünf Landesparteien dort sich zur Wahl gestellt hätten? Dann wäre sehr wohl eventuell ein Restmandat zu verteilen gewesen, das dann unter Umständen nur den Parteien zugefallen wäre, die das Grundmandat erreicht hätten, und bei den anderen, ich sage jetzt einmal, 25% einfach die Stimmen verloren gegangen wären, weil zwei Parteien einfach zu wenig Stimmen erreicht hätten, um ein Grundmandat zu errei-chen, und deswegen auch kein Restmandat erzielt hätten. Also wir hätten bei 25% einen Sitz, der dann vielleicht verteilt worden wäre. Dann war ja noch der amüsante Vorwurf, dass Kleinparteien die Grossparteien gegeneinander ausspielen. Mit Verlaub, hierzu braucht es keine Kleinparteien, das schaffen sie auch ohne uns. Die Angst, dass die Kleinpartei Zünglein an der Waage sein kann oder sollte: Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass im Gemeinderat selten Parteipolitik gemacht wird, zumindest ist es so in Schellenberg. Und wenn, dann ist es gut so, dass ein unparteiischer Dritter oder Vierter gar hilft, die Parteipolitik der Grossparteien etwas abzuschwächen. Der zuständigen Regierungsrätin Dominique Hasler danke ich für die speditive Erledigung dieser Motion. Ich bin für Eintreten und ich bitte Sie, es mir gleichzutun. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich hier aufgrund der Vorvoten ebenfalls kurzfassen. In der Landtagsdebatte zur gegenständlichen Motion war die Fraktion der Vaterländischen Union gespalten. Es gab drei Stimmen für eine Überweisung und es gab fünf Abgeordnete, welche dagegengestimmt hatten. Generell und im Wesentlichen steht nun das Argument, dass möglichst viele Wähler im gewählten Gremium repräsentiert werden, der maximalen Leistungsfähigkeit eines Systems gegenüber. Die einen halten eine faktische Sperrklausel für stabilitätspolitisch unnötig, die anderen wollen daran festhalten, weil aus dem Einzug von Kleinstparteien dem System keine Vorteile entstehen. Beide Argumentationsmuster fand man dann in unseren Voten wieder. Ich kann mich jetzt dem Abg. Mario Wohlwend anschliessen, ich finde es ebenfalls sehr speziell, dass die Fraktion der FBP gar keine Stellungnahme hierzu abgegeben hat, aber dann ausführlich und viel Zeit dafür verwendet, die Stellungnahme der Vaterländischen Union zu kritisieren. Ich kann Ihnen versichern, Herr Abg. Batliner, der nächste Schritt wird folgen, der nächste Schritt zur Reduktion der Eintrittshürden zu diesem System wird folgen. Erinnern Sie sich an mich. In den Augen der Vaterländischen Union wird in der letzten Zeit auch zu viel Energie darauf verwendet, den Klein- und Kleinstparteien den Einstieg in die Politik zu ermöglichen, anstatt den Konsens und die Stabilität in diesem Land zu suchen. Und aus diesem Grund werde ich auch für Nichteintreten plädieren.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ob wir viel tun, dass kleine und Kleinstparteien einfacher in die politischen Gremien einziehen können, das bezweifle ich jetzt einmal. Ich danke der Freien Liste für die Einbringung dieser Motion und jetzt natürlich der Regierung für die Vorlage, welche wirklich zeitnah gekommen ist. Herzlichen Dank dafür. Ich danke auch der Freien Liste für diese sehr aufschlussreichen Zusammenstellungen von den letzten Gemeinderatswahlresultaten. Da möchte ich Ihnen noch kurz das Beispiel der Gemeinde Triesen aus dem Jahr 2019 vorrechnen, weil Sie dann sehen, dass sehr wohl noch eine wesentliche Sperrklausel besteht. In Triesen sind im Jahr 2019 auf die drei oppositionellen Gruppierungen, Kleinparteien, wenn Sie so wollen, 3'475 Stimmen angefallen, das waren zusammen 19,3%. Diese 19,3%, sprich zwei von zehn Stimmen, sind derzeit nicht im Gemeinderat Triesen vertreten. Sie wären auch dann nicht vertreten, wenn das Grundmandatserfordernis abgeschafft wäre. Das wäre genau so. Also ich verstehe Sie da nicht, wenn Sie sagen, hier könnte die schon erwähnte Spasspartei ganz einfach und ohne grosse Probleme in einen Gemeinderat einmarschieren. So einfach wird das nicht. Von dem Sinne her denke ich auch, wenn man in Planken vielleicht keine demokratiepolitischen Nachteile gespürt hat, das mag so sein. Da sind in der Vergangenheit immer nur drei politische Gruppierungen angetreten, dann ist das viel weniger problematisch. Wenn das aber vier werden oder fünf sein sollen in Planken, dann werden Sie das gleiche Problem sehen und Sie werden dann auch in Planken eine grosse Anzahl Wählerinnen und Wähler haben, die dann nicht mehr im Gemeinderat vertreten sind. Das muss doch einfach einen Demokraten stören. Das ist einfach kein demokratisches Verhalten. Ich denke, in einer funktionierenden Demokratie müssen die Wählerstimmen auch entsprechend vertreten sein. Dann zum Zünglein an der Waage: Wir haben es ja schon gehört, Patrick Risch hat schon Ausführungen gemacht, wir sind hier drinnen 25 Abgeordnete, wir haben einmal 16, einmal 17 Abgeordnete, die die Koalition vertreten, und wir haben acht Abgeordnete, welche die Opposition vertreten. Acht Abgeordnete, das ist viel. Sind wir das Zünglein an der Waage? Das können Sie sich selbst beantworten. Wir sind das selten, meistens regeln Sie die Dinge untereinander. Wir sind es nur dann, wenn Sie sich nicht einig sind. Dann kann das durchaus einmal passieren. Aber dann sind Sie ja froh um die Opposition, und zwar ist dann vielleicht einmal die linke Seite froh, vielleicht ist auch einmal die rechte Seite froh. Nicht immer beide, das ist klar. Aber das ist halt so, wenn irgendjemand entscheiden muss, wenn sich zwei streiten, braucht es einen Dritten, und das ist dann halt vielleicht die Opposition. Das tut auch Ihnen gut, weil so die Politik weiter kommt und nicht in irgendwelchen alten Mustern verharrt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte in meinem kurzen Votum ein paar Dankeschön aussprechen. Zuerst einmal Danke an die Frau Ministerin für die Vorlage. Weiters bedanke ich mich beim Abg. Thomas Lageder für sein Votum und auch seine Unterlagen, die wir bekommen haben, die sehr klar, eindrücklich und einfach zu verstehen sind. Weiters bedanke ich mich beim Kollegen Alexander Batliner. Und ja, ich werde dabei bleiben. Insbesondere finde ich es ein Zeichen, vielleicht sollte der Landtag sich überlegen, dieses Gesetz einer Volksabstimmung zu übergeben, denn dann können alle Gemeinden und alle wahlberechtigten Einwohner der Gemeinden auch Stellung nehmen. Ich glaube, das wäre demokratiepolitisch eine klare Sache. Zum Schluss möchte ich mich aber auch noch bei den Herren Mario Wohlwend, Günter Vogt und Rainer Beck bedanken. Sie haben mir endlich vor Augen geführt, was der Unterschied zwischen Vielfalt und Einfalt ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte gerne in Anlehnung an Ihre Voten zur 1. Lesung noch ein paar Ausführungen machen. Der Herr Abg. Thomas Lageder hat uns gebeten, dass wir im Kapitel 7.2 die personellen, finanziellen und organisatorischen Auswirkungen, wenn bei der GPK der zweite Wahlgang entfällt, auflisten. Hierzu können wir gerne eine Hochrechnung machen, wir haben ihnen ja bereits die Kosten für das Land in einer Kleinen Anfrage vom 2. Oktober dargelegt und schätzungsweise für eine Gemeinde die Rechnung gemacht. Wir werden versuchen, auf die 2. Lesung das hochzurechnen. Dann möchte ich noch auf die Aussagen des Abg. Alexander Batliner eingehen. Sie haben gesagt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, wir hier davon reden, dass die Sperrklausel abgeschafft wird. Ich finde, diese Ausführungen so nicht im Bericht und Antrag. Ich kann es vielleicht nochmals präzisieren, damit wir vom Gleichen reden. Das Grundmandatserfordernis respektive die Wahlzahl stellt eine faktische Sperrklausel für die Wahl auf Gemeindeebene dar. Man spricht aber bei den Landtagswahlen und nicht bei den Gemeindewahlen von einer Sperrklausel. Also dies noch zur Richtigstellung. Dann hat mich die Abg. Violanda Lanter gefragt, ob wir sonst von den Gemeinden Feedbacks erhalten haben. Es ist jetzt ja mehrfach genannt worden, dass es erstaunt, dass die anderen neun Gemeinden diesbezüglich keine Rückmeldung gegeben haben, weil eben genau auch in der letzten Debatte die Wichtigkeit dieses Vernehmlassungsprozesses sehr ins Zentrum gestellt wurde. Ich kann dieses Unverständnis verständlicherweise nachvollziehen. Grundsätzlich ist es so, dass wir nicht anhand von lateinischen Sprichworten oder Hypothesen herleiten können, dass die Gemeinden ein Demokratiemanko erkannt haben und deshalb nichts sagen. Fakt ist, dass wir als Regierung die Stellungnahme als messbare und qualitative Rückmeldung nehmen und dann einfügen und wir einfach nur zwei Stellungnahmen bekommen haben. Dann noch zu den Ausführungen des Abg. Eugen Nägele: Sie haben einerseits darauf hingewiesen, dass Sie den Titel der Motion verwirrend finden. Hier kann ich einfach sagen, das ist der Titel, wie die Motion eingereicht worden ist. Die Regierung ändert keine Titel ab von Vorschlägen oder parlamentarischen Vorstössen, die Sie einbringen. Dann haben Sie noch gebeten oder Ihr Erstaunen ausgedrückt, dass in dieser Vorlage nicht näher ausgeführt wird, wie die Restmandate nach D'Hondt oder Hagenbach-Bischoff bestimmt werden. Hier möchte ich einfach festhalten, dass es in dieser Vorlage nicht darum geht. Wir haben differenzierte Ausführungen gemacht im Rahmen des Berichts und Antrags zur Umsetzung der Motion zur Anpassung der Mandatsverteilung bei Gemeinderatswahlen. Wenn Sie wünschen, können wir das gerne nochmals auf die 2. Lesung aufnehmen, hat aber grundsätzlich mit dieser Vorlage nichts zu tun. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin. Wegen Ihrer Rückfrage, ich möchte Sie auf Seite 15 Ihres Berichts verweisen, wo Sie beim letzten Absatz eine Passage einleiten: «Im Wesentlichen lassen sich zwei sich widersprechende Motive für und wider eine Sperrklausel ausmachen.» Auf Seite 16 gehen Sie diesbezüglich sogar auf eine «Bildung einer stabilen» ein. Deshalb habe ich in meinem Votum gesagt, dass man Landtagswahlen und Gemeindewahlen nicht in den gleichen Topf werfen kann, da es bei den Gemeindewahlen keine fixe Sperrklausel gibt, sondern nur über die Erreichung des Grundmandates und nicht eine 8-Prozent-Sperrklausel und dass ich nicht verstanden hätte, weshalb die Regierung diesbezüglich so grosse und umfangreiche Ausführungen zum Für und Wider einer Sperrklausel macht, weil diese eigentlich mit diesem Thema überhaupt nichts zu tun hat. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Nur zwei kurze Bemerkungen, vielleicht habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt. Ich habe gesagt, dass ich von Personen angesprochen worden bin, die einfach die Traktandenliste gelesen haben und mich gefragt haben: Werdet ihr das Grundmandatserfordernis abschaffen? Das hat zur Verwirrung geführt. Natürlich muss die Regierung den Titel so übernehmen. Aber ich glaube, einige Abgeordnete haben in ihren Voten auf diese Differenzierung hingewiesen, dass es wirklich darum geht, bei der Restmandatszuteilung auf das Grundmandatserfordernis zu verzichten. Ich denke, diese Klarstellung ist auch für draussen wichtig, dass man das immer wieder wiederholt. Für mich war es klar und es ist auch klar. Die Verwirrung ist eher bei Personen entstanden, die sich nicht so vertieft mit der Materie beschäftigt haben. Die Methode Hagenbach-Bischoff scheint mir schon zentral zu sein, auch wenn sie nicht Bestandteil der Motion ist. Denn das Dokument, das habe ich gesagt, das uns die Freie Liste zugestellt hat, zeigt eben gut auf, wie sich ein Unterschied ausdrücken kann, wenn man mit unterschiedlichen Methoden die Stimmen auszählt. Deshalb, habe ich gesagt, wäre ich froh, wenn noch ein paar offizielle Beispiele erwähnt werden. Man kann natürlich auch sagen, dass dieses Dokument der Freien Liste ein offizielles Dokument wird. Dann wird dieses Dokument für mich ein offizielles Dokument, ich vertraue natürlich der Berechnung und habe es auch selber nachgerechnet, aber nicht alles, ganz ehrlich gesagt. Dann ist es für mich okay, dann können wir sagen, das ist der Bestandteil der Beilage und Protokoll und dann habe ich das, was ich möchte. Denn Hagenbach-Bischoff scheint mir zentral zu sein, auch eben gerade deshalb, weil der Umgang mit den Reststimmen anders ist als bei D'Hondt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, aus demokratiepolitischer Sicht scheint mir Eintreten auf diese Vorlage unbestritten zu sein. Entsprechend bin ich für Eintreten. Dann hat die Abg. Violanda Lanter die Fragestellung betreffend die Vernehmlassungsteilnehmer. Und wie ich Sie verstanden habe, Frau Innenministerin, sagten Sie, Sie hätten ausser diesen zwei Stellungnahmen keine erhalten. Aber das stimmt nicht, wenn Sie auf der Homepage der Regierungskanzlei nachsehen, haben zehn Gemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Planken war gegen diesen Vorschlag, Triesenberg dafür. Die anderen acht haben im Prinzip auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichtet. Wer halt zu einem Thema nichts sagt, der akzeptiert nach meinem Dafürhalten diesen Gesetzgebungsprozess. Nur die Gemeinde Schellenberg, zumindest gemäss der Homepage, hat sich nicht geoutet, die hat keine Stellungnahme abgegeben. Wir haben ja verdankenswerterweise einen Gemeinderat von Schellenberg hier. Mitunter kann er uns hier noch aufklären, wieso hier keine Stellungnahme erfolgt ist. Aber ich meine, man muss ja nicht am Vernehmlassungsverfahren teilnehmen, wenn man nicht will. Aber ich bin schon auch ein wenig erstaunt, dass die Gemeinden sich hier nicht klar positioniert haben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte nur kurz auf den Abg. Eugen Nägele eingehen. Also ich stelle natürlich diese Excel-Tabellen gerne der Regierung zur Verfügung, mir ist es auch recht, wenn man nochmals darüber schaut, es kann vielleicht einen Vertipper drin haben. Ich weiss es nicht, ich habe es etwa zehn Mal kontrolliert, aber es ist natürlich keine Garantie. Die Regierung kann durchaus versuchen, ich glaube, um das geht es Ihnen, ein fiktives Beispiel noch irgendwie anzustellen, wie man das System quasi an den Rand treiben könnte, so ungefähr. Also ein Extrembeispiel, ob man das modellieren könnte. Durchaus, das kann man einmal versuchen. Ich wäre auch auf die Resultate gespannt, ehrlich gesagt. Aber was sicher so ist, mit der Methode nach Hagenbach-Bischoff wird ein Ausreisser, eben diese Spasspartei oder auch eine Partei mit relativ wenig Stimmen, nicht passieren können, das lässt das System schlichtweg nicht zu. Es zeigen jetzt auch diese recht vielen Beispiele, dass es eben nicht möglich ist. Aber dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Hingegen, und da haben Sie recht, bei D'Hondt ist es möglich. Man könnte einen fiktiven Fall konstruieren mit drei Parteien: Die eine hat drei Reststimmen, die andere zwei und die eine hat nur fünf Stimmen gemacht; und wenn da kein Grundmandatserfordernis wäre, dann bekäme die dieses Mandat. Und das ist ja der Punkt: Mit D'Hondt macht ein Grundmandatserfordernis eben einen gewissen Sinn, weil es passieren kann. Aber mit Hagenbach-Bischoff kann es eben nicht passieren. Es widerspricht dem System, weil eben genau jene Partei das Restmandant, falls es dann überhaupt eines gibt, erhält, die den grössten Preis dafür bezahlt, die die grösste Anzahl Stimmen repräsentiert. Und das ist zumindest meiner Meinung nach fair. Dort widerspricht ein Grundmandatserfordernis eben dem System, und das ist wichtig, das habe ich versucht zu erklären und darzulegen, dass eben dieser Ausreisser mit Hagenbach-Bischoff nicht passieren kann. Die Regierung kann gerne versuchen, etwas zu modellieren, ich kann es auch noch versuchen. Ja, ich weiss es nicht, ich muss mir einmal Gedanken machen, wie ich das am besten machen könnte. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich darf Sie schon bitten, hier die verbalen und unnötigen Ergüsse des Abg. Quaderer gelegentlich auch anzusprechen. Die demokratische Meinungsvielfalt in diesem Hohen Haus als einfältig zu bezeichnen, bedürfte meiner Ansicht nach einer Entschuldigung, sofern denn Charakter vorhanden wäre.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe noch kurz auf einige Ergänzungen ein. Herr Abg. Alexander Batliner, die beiden Zitate, die Sie genannt haben, sind tatsächlich Zitate von Personen. Also sie sind in der Fussnote angegeben und wir wollten dieses Thema in einem grösseren Kontext darstellen, was Sperrklauseln bedeuten. Aber wir sind, glaube ich, beide gleicher Meinung. Es ist einfach in einem anderen Kontext aufgrund von diesen Zitaten dargestellt. Aber ich habe beide Ausführungen so verstanden, dass wir ja der gleichen Meinung sind, dass es hier nicht um eine explizite Abschaffung einer Sperrklausel geht. Dann zu den Abgeordneten Lageder und Nägele, ich wäre sehr dankbar, wenn Sie uns diese Modellierungen zur Verfügung stellen könnten, dann könnten wir gerne nach der gewünschten Überprüfung dieser Zahlen noch diese fiktive Rechnung darstellen. Das können wir gerne machen. Dann noch zum Abg. Wendelin Lampert: Die Frage war, ob ich noch von anderen Gemeinden Feedback erhalten habe. Keine inhaltliche Stellungnahme ist natürlich in diesem Sinn kein Feedback. Ich habe mich auf die Frage der Abg. Violanda Lanter bezogen und auch ausgeführt, dass keine inhaltliche Stellungnahme für uns dann auch keinen Einzug findet in die Vorlage des Berichts und Antrags. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Eintreten beschlossen und wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 25 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 57 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 59 Abs. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 Abs. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 78 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 78 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 84 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 84 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen, damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten. Über den Antrag zur Abschreibung der Motion werden wir nach der 2. Lesung befinden. Damit haben wir auch Traktandum 28 erledigt.
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