Abänderung des Treuhändergesetzes (Nr. 132/2019) [1. Lesung: 5. Dezember 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 6/2020); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Abänderung des Treuhändergesetzes. Diese Vorlage wurde am 5. Dezember 2019 in 1.Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 6/2020. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen.Art. 3 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 5 Abs. 1 Bst. g, h und i sowie Abs. 2 Bst. b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 Bst. g, h und i sowie Abs. 2 Bst. b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 6 Abs. 2 Bst. h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6 Abs. 2 Bst. h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 1 Bst. e bis h sowie Abs. 2 Bst. b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 1 Bst. e bis h sowie Abs. 2 Bst. b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 19 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 19 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h stehen zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Gemäss dem Vorschlag der Regierung sollen Risikomanagement und Vorkehrungen bei Interessenkonflikten aus Art. 20, der den Inhalt des Standesrechts umschreibt, entfernt und mit dem neu gefassten Art. 21a ff. in die Kompetenz der FMA übertragen werden. Risikomanagement und Vorkehrungen bei Interessenkonflikten gehören jedoch zum Kernbereich des Standesrechts. Werden diese Bereiche dem Standesrecht entzogen, macht dessen Aufrechterhaltung keinen Sinn mehr. So zeigt die Praxis, dass in den 96 von 2015 bis 2019 von den Disziplinarorganen behandelten Fällen in etwa 80% auch Interessenkonflikte zu untersuchen waren. Ebenso zeigt ein Blick in die Standesrichtlinien, dass neben dem Art. 7 der Standesrichtlinien auch dessen Art. 5, 9, 10, 13 und 18 in enger Verbindung mit den Interessenkonflikten stehen und Bestandteil des Sachverhalts sind. Bei einer Kompetenzverschiebung hin zur FMA würden die Disziplinarorgane dementsprechend nur noch mit ganz wenigen Fällen befasst sein. Kompetenzkonflikte und Doppelspurigkeiten wären dabei unvermeidlich. Im Hinblick auf das Risikomanagement gilt es auch noch zu erwähnen, dass Datensicherheit und Risikomanagement, deren Zuständigkeit nun getrennt werden soll, eng zusammengehören. Unterschiedliche Zuständigkeiten machen auch hier wenig Sinn. Ebenfalls zu beachten ist, dass das Risikomanagement im Bereich der Sorgfaltspflichten seit jeher und unbestrittenermassen in den Zuständigkeitsbereich der FMA gehört. Im verbleibenden Bereich des Risikomanagements geht es dagegen in erster Linie um unternehmerische Entscheidungen, die wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsfreiheit sind. Eine behördliche Zuständigkeit dafür wäre vor diesem Hintergrund nur dann zu rechtfertigen, wenn es entsprechende europäische oder internationale Vorgaben gibt, wie dies bei Banken und Vermögensverwaltern der Fall ist, oder sonstige gewichtige Gründe vorliegen, die einen solchen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit rechtfertigen würden. Dies ist hier aber nicht der Fall. Somit gibt es nur zwei sinnvolle Optionen: Entweder man belässt Risikomanagement und Vorkehrungen bei Interessenkonflikten bei den Disziplinarorganen der Treuhandkammer oder man überträgt alles der FMA. Eine Lösung dazwischen macht keinen Sinn. Die Festschreibung der Pflichten, wie sie in Art. 21a ff. formuliert sind, kann dabei als Mindestinhalt der Standesrichtlinien erfolgen. Selbstverständlich macht ein Verbleib dieser Aufgaben und die Zuteilung weiterer Aufgaben an die Disziplinarorgane der Treuhandkammer nur Sinn, wenn diese die Aufgaben auch effektiv wahrnehmen kann. Anders als dies die Stellungnahme der Regierung suggeriert, ist dies sehr wohl der Fall. Die Standeskommission arbeitet effizient und effektiv. Wenn die Regierung aus dem Umstand, dass die Treuhandkammer in selbstkritischer Betrachtung Verbesserungsbedarf geortet hat, schliesst, dass die Standeskommission nicht effektiv gearbeitet hat, so ist dies ein klarer Fehlschluss. Auch bei Zuständigkeit der FMA hätten die vorgekommenen Fälle mit hoher krimineller Energie nicht verhindert werden können, zumal die FMA gemäss Art. 55 Treuhändergesetz sowieso immer schon die Befugnis hatte, bei Missständen oder zum Schutz von Kunden, die notwendigen Massnahmen zu treffen.Gänzlich unverständlich sind die Ausführungen auf Seite 10 der Stellungnahme der Regierung, wonach für die Regierung nicht erkennbar sei, dass die Standeskommission hier effektiv tätig geworden sei. Die Regierung erhält alljährlich die Berichte über die Tätigkeit der Standeskommission und der Schlichtungskommission, weshalb dieser Kommentar der Regierung in keiner Weise nachvollziehbar ist. Seit 2015 bis Ende 2019 haben die Disziplinarorgane der Standeskommission 96 in der Regel aufwendige Verfahren geführt. Diese Fälle und insbesondere die darin enthaltenen Interessenkonflikte haben unter anderem aufwendige Abklärungen und Schriftwechsel erforderlich gemacht. Zudem gibt es oft gerichtliche oder aufsichtsrechtliche Parallelverfahren, die zu berücksichtigen oder im Falle strafgerichtlicher oder aufsichtsrechtlicher Verfahren zwingend abzuwarten sind. Die Treuhandkammer hat zudem Vorlagen im Bereich Risikomanagement und Datensicherheit erarbeitet und Schulungen durchgeführt. Die Standeskommission hat aufwendige Mandatsabwicklungsfälle betreut und im Bereich der Mandatsübergaben zeitnah und erfolgreich Schlichtungen durchgeführt. Im Hinblick auf die Mandatsabwicklungsfälle ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Standeskommission diese Abwicklung übernommen hat, obwohl die Kompetenz dazu eher bei der FMA als jener Behörde, die für den Bewilligungsentzug zuständig ist, anzusiedeln gewesen wäre. Die Regierung ist über all das im Bilde und erwähnt dennoch, dass für sie nicht erkennbar sei, dass die Standeskommission hier effektiv tätig geworden ist. Dies ist nicht nachvollziehbar und irreführend. Somit wird in Bezug auf Art. 20 im Folgenden beantragt werden, den bisherigen Art. 20 Abs. 2 zu belassen, wie er war, respektive durch einen neuen Bst. i zu ergänzen mit dem Wortlaut: «Prozesse zur Mandatsübertragung». Es sollen jedoch die Regelungsinhalte der Art. 21a ff. als Mindestinhalt der Standesrichtlinien durch Anpassungen der Überschriften und der Artikelbezeichnungen als Mindestinhalt der Standrichtlinien ausgewiesen werden. Falls diese Beibehaltung der Kompetenzen der Standeskommission im Landtag keine Zustimmung finden sollte, wird es einen weiteren Antrag auf Streichung von Art. 20 zusammen mit allen Bestimmungen, die die Bereiche Standesrecht und Disziplinarrecht betreffen, geben. Da dieser Antrag auch Artikel betreffen wird, die nicht in der Regierungsvorlage enthalten sind, wurden die entsprechenden Änderungs- und Streichungsanträge fristgerecht bereits eine Woche vor der Landtagssitzung eingebracht. Der Vorschlag der Regierung für die Anpassung von Art. 20 Treuhändergesetz ist aus den bereits dargelegten Gründen abzulehnen. Darüber hinaus kann die Aufnahme der Prozesse zur Mandatstragung als Mindestinhalt der Standesrichtlinien nur dann befürwortet werden, wenn die Standeskommission der Treuhänder für Vorkehrungen bei Interessenkonflikten zuständig bleibt. Dies, da die Prozesse zur Mandatsübertragung Teil der Vorkehrungen bei Interessenkonflikten sind. Es sprechen mehrere Gründe für die Ablehnung des Regierungsvorschlags. Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen, möchte ich noch einmal auf die Frage der Effektivität der Standeskommission zurückkommen. Die Standeskommission hat, wie schon ausgeführt, seit Bestehen ein hohes Mass an Effektivität bewiesen. Die Treuhandkammer hat den Arbeiten der Standeskommission immer grossen Wert beigelegt. Dies lässt sich auch am bisher geleisteten Arbeitsaufwand ablesen. Der Arbeitsaufwand nur schon des Unterbaus der Standeskommission - das heisst der Geschäftsstelle und der Untersuchungsperson - für die Standeskommission und die Schlichtungskommission inklusive der Mandatsabwicklungsfälle hat in den letzten Jahren durchschnittlich zwischen 90 bis 100 Stellenprozente betragen. Die neuen Regelungen, insbesondere die jährliche Überprüfung verschiedener Parameter durch den Wirtschaftsprüfer und die daraus abgeleiteten Massnahmen, werden die Effektivität nochmals in bedeutendem Masse anheben. Es ist, sollte zukünftig die FMA zuständig sein, ein Mass an behördlicher Aufsicht und damit verbundener Bürokratie zu befürchten, das mit unserer liberalen Wirtschaftsordnung nicht vereinbar ist. Dies ist vor dem Hintergrund zu werten, dass es im Gegensatz zu Banken und Vermögensverwaltern in Bezug auf die Treuhandbranche - abgesehen vom Sorgfaltspflichtbereich - keine europäischen Vorgaben im Bereich von Risikomanagement, Vorkehrungen bei Interessenskonflikten oder Governance gibt und ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile drohen.Der Regierung ist zwar beizupflichten, dass allfällige Befangenheiten bei der FMA seltener auftreten werden als bei der Standeskommission. Allerdings darf auch als bekannt vorausgesetzt werden, dass in Liechtenstein ein rigoroser Umgang in Bezug auf Befangenheiten gepflegt wird und durch eine entsprechende Handhabung der Ausstandsregeln und zusätzlicher entsprechender Einspruchsmöglichkeiten der Betroffenen ausreichend gegengesteuert wird. Ein Verzicht auf das Fach- respektive Praxis-Know-how würde demgegenüber schwerwiegende Nachteile mit sich bringen. Angesichts der klaren Ziele der Vorlage macht es Sinn, die in Art. 21a ff. der Regierungsvorlage vorgesehenen Pflichten möglichst unverändert als Mindestinhalt der Standesrichtlinien festzuschreiben. Dies ermöglicht eine klare Umschreibung der Pflichten im Gesetz und der Beibehaltung der Zuständigkeiten der Standeskommission. Dabei macht es Sinn, auch die neuen Governance-Bestimmungen in die Zuständigkeit der Standeskommission zu übertragen. Dabei wird genau gleich, wie dies der Regierungsvorschlag vorsieht, die jährliche Überprüfung an die Wirtschaftsprüfer ausgelagert. Dies ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Effektivität. Da die Inhalte nur mit zwei kleineren Anpassungen unverändert übernommen werden, ist diesbezüglich lediglich die Anpassung der Überschriften sowie der Artikelbezeichnungen notwendig. Nun zu meinem konkreten Antrag zu Art. 20 Abs. 2: Die bisherigen Bst. g von Art. 20 Abs. 2 mit dem Wortlaut «das Risikomanagement» sowie Bst. h mit dem Wortlaut «die Vorkehrungen bei Interessenskonflikten» sollen beibehalten werden. Art. 20 Abs. 2 soll zudem durch einen Bst. i ergänzt werden mit dem Wortlaut: «die Prozesse zur Mandatsübertragung». Das führt zu folgendem Textvorschlag zu Art. 20 Abs. 2 Bst. g, h und i betreffend: «2) Die Standesregeln haben Bestimmungen zu enthalten über:g) das Risikomanagement;
h) die Vorkehrungen bei Interessenkonflikten;i) die Prozesse zur Mandatsübertragung.» Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Nun, zuerst einmal, ich werde sämtliche Änderungsanträge des Kollegen Manfred Kaufmann unterstützen und ich kann seine Begründung eigentlich auch nachvollziehen. Lassen Sie mich nur zwei, drei Sätze sagen und erklären, wo mir der Schuh drückt. Es schmerzt natürlich sehr, wenn man liest, dass im Vollzug des derzeitigen Treuhändergesetzes sich in den vergangenen Jahren herausgestellt hat, dass Missbräuche und Fehlentwicklungen im Treuhandsektor nicht in ausreichendem Masse, weder frühzeitig noch wirksam, begegnet werden konnte. Es fehlten die entsprechenden Instrumente. Nun, ich gebe Ihnen ganz klar meine Meinung hierzu: Ja, es fehlen die entsprechenden Instrumente. Aber ich sage Ihnen auch klipp und klar: Kriminelle Energie wird weder von der FMA noch von der Treuhandkammer noch gesetzlich unterbunden werden können. Da bin ich mir ganz sicher. Was geändert werden muss und wo man wirklich etwas ändern sollte und wo man vielleicht diese kriminelle Energie unterbinden kann - und das sage ich Ihnen, Frau Justizministerin: Sämtliche Strafbestimmungen sollten drastisch erhöht werden bei kriminellem Umgang im Finanzplatz Liechtenstein. Da können wir viel mehr erreichen, als irgendwie zu sagen: Die FMA oder Treuhandkammer kann das unterbinden. Da bin ich mir ganz sicher. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich kann das Votum des Abg. Manfred Kaufmann vollumfänglich unterstützen und ich kann auch das Votum des Abg. Harry Quaderer zu 100% unterstützen.Mit der gegenständlichen Vorlage werden wir keinen einzigen Fall, den es in der Vergangenheit gegeben hat, in irgendeiner Form verhindern können. Wir haben es hier mit Personen mit krimineller Energie zu tun. Da wird keine der Massnahmen, die wir hier beschliessen sollen, in irgendeiner Form etwas nützen. Auch ich bin der Meinung, dass der Hebel irgendwo anders angesetzt werden soll, nämlich im Strafgesetzbuch. Es ist tatsächlich so, dass die Strafen meines Erachtens zu milde sind in diesem Bereich. Diese sind zu wenig abschreckend. Und was hier gemacht wird: Hier werden jetzt nicht die Kriminellen bestraft, sondern hier werden diejenigen jetzt praktisch in die Mitverantwortung gezogen - oder müssen jetzt ausbaden, dass es zwei, drei Personen gegeben hat, die sich strafrechtlich verhalten haben -, die sich schon seit Jahren, seit Jahrzehnten, redlich hier auf dem Finanzplatz benommen haben. Die müssen hier mit höheren Kosten, mit einer höheren Aufsicht rechnen. Das mag von mir aus für grössere Büros noch sehr gut zu stemmen sein, aber für kleinere Büro sind einfach die Mehrkosten, die mit der gegenständlichen Vorlage verursacht werden, einfach schwer zu tragen oder sind einfach problematisch. In diesem Zusammenhang schlage ich das Gleiche vor wie der Abg. Quaderer: Es sollten die Strafen im Strafgesetzbuch erhöht werden, die dann auch tatsächlich abschreckend wirken und nicht diejenigen bestraft werden oder zur Kasse gebeten werden, die sich seit Jahren, seit Jahrzehnten, hier redlich auf dem Finanzplatz benommen haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, Sie können sich vorstellen, dass die Regierung natürlich bei ihrer Position zu diesem Antrag bleibt, der bereits in der 1. Lesung vorgebracht wurde vom Abg. Kaufmann. Diese Position der Regierung wurde in der Stellungnahme eingehend und ausführlich begründet und ich kann auf diese Ausführungen verweisen. Es geht hier in letzter Konsequenz um die Frage, ob der Gesetzgeber willens ist, die gesetzliche Grundlage für eine unabhängige und effektive Aufsicht über die Treuhänder und Treuhandgesellschaften zu schaffen. Denn genau das ist das Ziel des Vorschlags der Regierung. Ergänzend ist hier darauf hinzuweisen, dass die Regelungen betreffend Interessenkonflikte üblicherweise nicht den Standesregeln zugewiesen sind, sondern auf gesetzlicher Ebene geregelt werden. Dies ist nicht nur in der Finanzmarktgesetzgebung üblich und unbestritten, sondern beispielsweise auch im Rechtsanwaltsgesetz beziehungsweise im Wirtschaftsprüfergesetz. Dasselbe gilt für Regelungen betreffend Risikomanagement und finanzielle Solidität, welche üblicherweise in den gesetzlichen Pflichten und nicht im Standesrecht geregelt sind. Ich erkenne in der Begründung des Abg. Kaufmann keine Grundlage dafür, für den Treuhandbereich eine Ausnahme zu schaffen, die im Vergleich zu anderen Beaufsichtigten gerechtfertigt sein kann.Die Begründung, die vom Abg. Kaufmann gegeben wird, vermag diese offensichtlichen Mängel im Vorschlag denn auch nicht auszuräumen. Im Gegenteil: Die Tatsache, dass die Praxis anscheinend zeige, dass «in den 96 von 2015 bis 2019 von den Disziplinarorganen behandelten Fällen in etwa 80% auch Interessenkonflikte zu untersuchen waren», macht doch deutlich, dass gerade in diesem Thema besonderer Handlungsbedarf besteht. Dadurch wird die Notwendigkeit der Übertragung der Verantwortlichkeiten an die FMA noch deutlicher und die Position der Regierung aus meiner Sicht gestärkt.Ich möchte auch kurz auf die bisherigen Tätigkeiten der Standeskommission zu sprechen kommen. Betreffend die Fälle beziehungsweise die bisherige Tätigkeit der Standeskommission liegen der Regierung die Geschäftsberichte für die Jahre 2017 und 2018 vor. Gemäss Angaben im Geschäftsbericht sind zwischen 2015 und Mai 2019 insgesamt 72 Fälle eingegangen, wovon 25 Fälle eingestellt und 17 Fälle eingeleitet wurden, es gibt drei Koordinationsfälle und 27 Fälle sind in Untersuchung. Aus den Ausführungen wird nicht ersichtlich, ob es sich um Fälle im Zusammenhang mit Verletzungen von Interessenkonflikten gehandelt hat. Ersichtlich wird, dass es zahlreiche Fälle mit parallel laufenden Zivilverfahren beziehungsweise aufsichts- oder strafrechtlichen Verfahren sowie einige Fälle betreffend einen Mandatswechsel gegeben hat. Es ist durchaus möglich, dass in vielen Fällen auch Interessenkonflikte zu untersuchen waren.Es wird nicht ersichtlich, ob es jemals zu einer Disziplinarentscheidung gekommen ist, egal, ob Schuldspruch oder Freispruch. Darüber schweigen sich die Jahresberichte aus. Vielmehr ist davon auszugehen, dass bislang alle Disziplinarverfahren eingestellt oder nicht abgeschlossen worden sind. Wäre es zu einer Erledigung durch Disziplinarentscheidungen gekommen, wäre dies im Geschäftsbericht aufzuführen gewesen. Darüber hinaus besteht gemäss Art. 47 Abs. 4 Treuhändergesetz für die Standeskommission die gesetzliche Pflicht, jede Disziplinarentscheidung - das heisst Schuldspruch oder Freispruch - der FMA und der Treuhandkammer mitzuteilen. Nach Auskunft der FMA hat es seit 2015 keine entsprechende Mitteilung durch die Standeskommission gegeben. Damit ist aus meiner Sicht klar: Wer eine effektive, unabhängige und glaubwürdige Aufsicht in diesen Bereichen will, muss diesen Antrag des Abg. Kaufmann ablehnen.Ich möchte noch ganz kurz auf das Thema eingehen, das ja auf Seite 10 unten und 11 oben angeführt worden ist und auch kritisiert worden ist vom Abg. Kaufmann und auch von der Treuhandkammer. Hierzu verweise ich auf das Schreiben der Treuhandkammer an die Landtagsabgeordneten vom 22. November 2019. Darin ist auf Seite 2 ausgeführt: «Die Durchsetzung der Standesregeln war in der Vergangenheit nicht ausreichend effizient ausgestaltet, weil insbesondere kein Prozess zur Sicherstellung der Einhaltung der Standesrichtlinien bestand. Ein solcher Prozess kann über die Involvierung von Wirtschaftsprüfern im Auftrag der Standeskommission der Treuhandkammer erfolgreich gestaltet werden. Zusätzlich würden die Ressourcen bei den Organen der Treuhandkammer den Aufgaben entsprechend aufgestockt.» Das zeigt doch ziemlich deutlich, dass auch die Treuhandkammer erkannt hat, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Dann möchte ich noch kurz auf das Votum des Abg. Thomas Vogt eingehen. Ihre Aussage hat mich doch ziemlich erstaunt, wenn Sie sagen: Nicht die kriminellen werden bestraft, sondern jene, die sich redlich verhalten haben, mit höheren Kosten und einer grösseren oder besseren Aufsicht. Diese Aussage zeigt doch klar, dass die Aufsicht durch die Standeskommission auf einem tieferen Niveau sein wird als die Aufsicht der FMA. Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man davon spricht, dass man eine Aufsicht, eine effektive Aufsicht, will und die Aufsicht durch die Standeskommission sogar besser sein soll, dann steht Ihre Aussage konträr zu dem, was ich hier ausgeführt habe. Dann noch zu den Anträgen des Abg. Kaufmann: Sie haben nachträglich entsprechende Korrekturen eingebracht. Das grosse Problem ist für mich, dass diese Anträge in dieser Form nicht legistisch geprüft worden sind. Man sieht es allein schon bei Ihrem Antrag zu Art. 20 Abs. 2, den Sie vorgelegt haben. Hier sieht man schon einen nicht gravierenden, aber doch deutlichen Fehler, dass Sie im Titel schreiben: «Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h». Und dann haben Sie konkret «g, h und i» aufgeführt. Also ist der Titel schon nicht korrekt. Die Bst. g und h werden aber nicht verändert. Das heisst, korrekt müsste es nur lauten: «Art. 20 Abs. 2 Bst. i». Also allein das zeigt schon, dass hier Fehler legistischer Natur vorhanden sind, und das zieht sich durch die ganze Vorlage durch. Aus meiner Sicht wäre es höchst gefährlich, wenn man jetzt einfach auf solche Anträge eingeht, nicht nur inhaltlicher Art, das habe ich eingehend ausgeführt, sondern auch aus legistischer Art. Deshalb empfehle ich dem Landtag mit Nachdruck, diesem Antrag nicht zu folgen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Dann habe ich mich vielleicht zu wenig präzise ausgedrückt. Das, was ich bemängle, ist, dass hier Treuhänder betroffen sind von dieser Vorlage, die, wie gesagt, in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr, sehr gute Arbeit geleistet haben. Diese haben erstens einen grösseren Aufwand aufgrund dieser Vorlage und zweitens in Bezug auf die Aufsicht ist die Aufsicht meines Erachtens grösser, aber nicht treffsicherer. Also wenn das Ziel der Vorlage ist, Fälle, wie es sie in der Vergangenheit gegeben hat, zu vermeiden, ist dieses Mittel - von dieser Vorlage hier - meines Erachtens nicht das richtige. Aber es ist richtig, dass die Aufsicht grösser ist, als sie heutzutage ist. Aber die Frage ist: Was ist der Nutzen dieser Mehraufsicht? Und dieser ist meines Erachtens sehr in Zweifel zu ziehen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Präzisierung. Ich habe nie behauptet, dass mit dieser Vorlage solche Fälle wie in der Vergangenheit verhindert werden können. Das möchte ich hier nochmals festhalten. Aber dennoch ist es mir wichtig, dass wir eine effiziente, unabhängige und glaubwürdige Aufsicht brauchen. Und mit dieser Vorlage schaffen wir aus meiner Sicht einen wesentlichen Schritt in diese Richtung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir über den Antrag des Abg. Kaufmann zu Art. 20 Abs. 2 Bst. i demzufolge, nachdem Bst. g und h ja nicht verändert werden, abstimmen. Sie haben den Antrag gehört, er liegt Ihnen auch schriftlich vor. Gibt es trotzdem noch Fragen? Wer dem Antrag des Abg. Manfred Kaufmann die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
7 Stimmen, damit wurde dem Antrag die Zustimmung nicht erteilt. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Nachdem mein Antrag zur Änderung von Art. 20 keine Mehrheit gefunden hat und damit die Standesrichtlinienkernkompetenzen - Vorkehrungen bei Interessenskonflikten und Risikomanagement - zur FMA übergehen, möchte ich auf meine Anträge zurückkommen, die ich mit der Eingabe vom 20. Februar angekündigt habe. Wobei auch noch die Aufhebung von Art. 61c Abs. 2 dazukommt, als in der Vorlage aufgeführter Absatz. Da die für das Standesrecht essenziellen Bereiche «Vorkehrungen bei Interessenkonflikten» und «Risikomanagement» nun dem Standesrecht entzogen sind, macht dessen Aufrechterhaltung keinen Sinn mehr. Ich verweise diesbezüglich auf meine bisherigen Ausführungen. Entsprechend stelle ich an dieser Stelle den Antrag, Art. 20 sowie in der Folge sämtliche weiteren Artikel, die sich mit dem Disziplinarrecht und den Disziplinarorganen befassen, gänzlich aufzuheben. Art. 20: Mein Antrag, den Artikel aufzuheben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Die Regierung spricht sich mit aller Deutlichkeit gegen diese Änderungsvorschläge aus. In letzter Konsequenz würden sie zu einer Totalrevision des Treuhändergesetzes führen. Dies obwohl- diese Vorschläge von keinem einzigen Vernehmlassungsteilnehmer vorgebracht wurden;
- diese Vorschläge weder vor noch während der 1. Lesung im Landtag vorgebracht wurden;
- diese Vorschläge das reine Gegenteil davon sind, was die Treuhandkammer in den letzten Monaten und der Abgeordnete Kaufmann anlässlich der 1. Lesung vorgebracht haben;
- und die Vorschläge, obwohl sie zu einer fast kompletten Neuordnung der gesetzlichen Bestimmungen führen würden, legistisch nicht geprüft werden können.
Wenn wir uns in Erinnerung rufen, was die Treuhandkammer selbst in der Vernehmlassung vorgebracht hat, so sind diese Vorschläge schlicht nicht nachvollziehbar. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Treuhandkammer: «Ganz generell sehen wir aber aus verschiedenen Gründen die Übertragung der Aufsicht einer Vielzahl der hier vorgestellten Massnahmen besser bei der Standeskommission in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern aufgehoben. Es gilt, wie bei Grundrechtseingriffen üblich, bei jeder Massnahme zu überprüfen, ob es nicht weniger grundrechtseinschränkende Massnahmen mit vergleichbarer respektive besserer Effektivität gibt. Die gesetzten Ziele lassen sich angesichts des Know-how-Vorsprungs, der schon durch die sehr hohen Ausbildungsvoraussetzungen vorgespurt ist, sowohl effektiver als auch effizienter erreichen, ohne dass das Treuhändergeheimnis durch die Gewährung allumfassender Überwachungs-, Einsichts- und Eingriffsmöglichkeiten der FMA einer weiteren Erosion ausgesetzt würden. Dies betrifft insbesondere jene Aufsichtsaufgaben, die aus gutem Grund bereits bisher bei der Standeskommission angesiedelt waren, sowie jene, bei welchen neu eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer vorangeht.» Die THK und der Abg. Kaufmann sind anscheinend der Meinung, dass dieses Vorbringen nur für die Übertragung eines Teils der Aufgaben gelten soll, nicht aber für die Übertragung sämtlicher Aufgaben an die FMA. Ausdrücklich widerspreche ich auch der Behauptung, dass mit dem Vorschlag der Regierung das Standesrecht vollständig ausgehöhlt werde. Die Treuhandkammer bleibt weiterhin für wesentliche Kernbereiche des Standesrechts, namentlich das Ansehen des Standes, die Lauterkeit, die Werbung, die Honorare, die Aus- und Weiterbildung, die Datensicherheit und die Prozesse zur Mandatsübertragung zuständig. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es sinnvoll ist, dass die FMA beispielsweise Honorarrichtlinien für Treuhänder herausgibt und deren Einhaltung überprüft. Doch nicht nur inhaltlich, sondern auch aus legistischer Sicht ergeben sich zahlreiche Fragen: Wird Art. 20 ersatzlos aufgehoben, dann fehlen Regelungen zu den bisher dem Standesrecht zugeordneten Bereichen. Da diese dann nicht mehr durch die Treuhandkammer geregelt werden, müsste es zu verschiedenen Bereichen gesetzliche Regelungen geben (analog dem Rechtsanwaltsgesetz oder Wirtschaftsprüfergesetz). Dies betrifft die Bereiche Standesehre, Lauterkeit, Werbung, Honorare, Aus- und Weiterbildung und Datensicherheit. Allenfalls auch weitere Bereiche wie zum Beispiel Unvereinbarkeit. Sodann wird die ersatzlose Aufhebung der Bestimmungen über die Abwicklung von Mandaten beziehungsweise Mandatsübertragung nicht funktionieren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es in diesem Bereich klarer Regelungen bedarf. Eine reine Regelung der Kosten ist nicht ausreichend. Was passiert, wenn die Bestimmungen zum Disziplinarrecht und zu den Disziplinarorganen ersatzlos aufgehoben werden? Soll das Disziplinarrecht dann durch das Obergericht ausgeübt werden - analog den Rechtsanwälten? Oder soll es statt einem Disziplinarrecht nur noch die Aufsicht durch die FMA geben? Hier müsste es dann wohl eine Ergänzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen der FMA geben. Zudem müsste die Systematik des Gesetzes überarbeitet und auch die Kapitelüberschriften angepasst beziehungsweise aufgehoben werden. Die Ausarbeitung einer entsprechenden legistisch sauberen Vorlage kann nicht während einer zweiten Lesung erfolgen.Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, was der Abg. Kaufmann hier von Ihnen verlangt ist eine Totalrevision des Treuhändergesetzes - ohne Vernehmlassung - anlässlich einer 2. Lesung - ohne legistische Prüfung. Den Anträgen müsste nur schon deshalb die Zustimmung verwehrt werden, wenn nicht inhaltlich schon derart viele Gründe für eine Ablehnung sprechen würden.Leider kommt bei mir der Eindruck auf, dass mit diesen Vorschlägen faktisch die Vorlage als solches infrage gestellt werden soll. Dies im Gegensatz zum eigentlichen Vorbringen der THK, dass man «hundertprozentig» hinter den Vorgaben der Finanzplatzstrategie zur Stärkung des Kundenschutzes und der Aufsicht über den Treuhandsektor stehe. Die Regierung setzt die Finanzplatzstrategie aber auch in diesem Punkt weiterhin konsequent um. Und das im Interesse unseres Landes. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Antrag des Abg. Kaufmann, Art. 20 gänzlich zu streichen, abstimmen. Wer mit diesem Antrag des Abg. Manfred Kaufmann einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen die Zustimmung nicht erteilt. Wir stimmen über Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h gemäss Regierungsvorlage ab. Wer Art. 20 Abs. 2 Bst. g und h die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir können weiterlesen.Art. 21a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 21c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 22a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 22a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 22d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 22d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 Abs. 1 Bst. e bis g werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 Bst. e bis g stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 27b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 Abs. 1, 6 und 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38 Abs. 1, 6 und 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 41 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 41 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 42c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 51 Abs. abis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 51 Abs. abis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 18 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 54 Abs. 1 Bst. g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 54 Abs. 1 Bst. g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 55 Abs. 2 Bst. d und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 Abs. 2 Bst. d und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 57 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 57 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 58 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 58 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 59 Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59 Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 61a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 61a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 61a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 61b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61b steht zur Diskussion.
Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich habe einen Antrag zu Art. 61b Abs. 3. Die Worte «gemeinsam mit der geprüften Jahresrechnung» in Art. 61b Abs. 3 sind zu streichen. Die Pflicht zur Übermittlung der Jahresrechnung ist überschiessend, da die finanzielle Solidität bereits durch den Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Ein Mehrwert der Übermittlung der Jahresrechnung ist nicht erkennbar. Eine solche Übermittlung liefe dem Grundsatz der Datensparsamkeit zuwider. Dass dies bei europäisch regulierten Berufen anders ist, kann keine Grundlage für eine zusätzliche Prüfung sein. Eine zusätzliche Prüfung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Prüfbericht negativ ausfällt. Art. 61b Abs. 3 soll somit lauten: «Das Ergebnis der Prüfungen nach Abs. 1 ist in einem schriftlichen Prüfbericht zusammenzufassen. Dieser ist spätestens sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres der FMA zu übermitteln.» Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie bereits anlässlich der 1. Lesung der Vorlage im Landtag ausgeführt und in der Stellungnahme an den Landtag weiter präzisiert wurde, bedarf die Prüfung der finanziellen Solidität entsprechender Informationen. Die FMA muss zeitgerecht über diese Informationen verfügen, sodass sie beurteilen kann, wie es um den zu beurteilenden Treuhänder respektive die zu beurteilende Treuhandgesellschaft bestellt ist. Insbesondere die Finanz- und Ertragslage der Unternehmen muss beurteilt werden können. Es geht nicht darum, dass das Prüfergebnis des Wirtschaftsprüfers nochmals durch die FMA geprüft wird, sondern es geht darum, dass die FMA grundsätzlich über Informationen verfügt, um die finanzielle Lage der Treuhänder und Treuhandgesellschaften beurteilen und somit ihren Aufsichtspflichten nachkommen zu können. In den anderen Finanzmarktbereichen ist dies unbestritten und jeweils gesetzlich vorgesehen. Nur im Treuhandbereich stehen bislang keine entsprechenden Informationen zu Verfügung. Inhalt der vorgeschlagenen Regelung ist es nicht, den Treuhändern und Treuhandgesellschaften die Pflicht zur Erstellung eines zusätzlichen Berichts aufzuerlegen. Es geht um die Übermittlung der Jahresrechnung an die FMA. Hier haben wir im Vergleich zum Bericht und Antrag nachgebessert. Damit ergibt sich aus den relevanten gesetzlichen Vorgaben selbst, dass für die Aufsichtsbehörde zur Beurteilung der finanziellen Solidität insbesondere diese Jahresrechnung ausschlaggebend ist, weshalb es nur konsequent ist, dass diese bei der FMA eingereicht werden soll. Zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht der externen Revision ist eine Beurteilung der finanziellen Solidität möglich.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Bericht und Antrag zur 1. Lesung hat ja die Regierung unter anderem auf Seite 41 ausgeführt: «Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Fälle, in denen es zu Verfehlungen durch Treuhänder gekommen ist, sehr oft in Verbindung mit einer finanziellen ‹Schieflage› und somit mit fehlender Liquidität gestanden haben.» Ich interpretiere nun die Aussage des Herrn Regierungschef dahingehend, dass eben genau diese finanzielle Solidität beziehungsweise die fehlende Liquidität aufgrund dieser Jahresrechnung auch der FMA bekannt gegeben werden soll und das entsprechend von Vorteil wäre. Habe ich Sie da richtig interpretiert? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über den Antrag des Abg. Manfred Kaufmann abstimmen. Er beantragt, Art. 61b Abs. 3 in dem Sinne zu verändern, dass der Einschub «gemeinsam mit der geprüften Jahresrechnung» gestrichen wird. Ist das korrekt? Wir stimmen über den Antrag des Abg. Manfred Kaufmann ab. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 14 Stimmen stattgegeben. Wir können weiterlesen.Art. 61c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 61c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 69 Abs. 1 Einleitungssatz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 69 Abs. 1 Einleitungssatz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 80 Abs. 2 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 Abs. 2 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 81 Abs. 1 Bst. a, b und e bis k sowie Abs. 3 bis 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 81 Abs. 1 Bst. a, b und e bis k sowie Abs. 3 bis 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 19 Stimmen seine Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 17 erledigt. Wir machen jetzt 25 Minuten Pause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:45 bis 11:05 Uhr).
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