Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Schaffung von Energiekatastern (Nr. 127/2019) [1. Lesung: 8. November 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 11/2020); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 19: Abänderung des Energieeffizienzgesetzes zur Schaffung von Energiekatastern. Diese Vorlage wurde am 8. November 2019 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 11/2020. Wir können mit der Lesung mit Artikelaufruf beginnen. Art. 1 Abs. 1a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Bst. m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Bst. m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 35a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35b steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Ich hätte zu Art. 35g einen kleinen Änderungsvorschlag respektive eine Ergänzung, und zwar zu Abs. b. Hier ist: «die betroffene Person vorgängig über die Datenverarbeitung informiert wurde». Ich möchte einfügen: «die betroffene Person vorgängig über die Datenverarbeitung informiert und», und jetzt die Einfügung, «die Einwilligung eingeholt wurde». Also dass die Person auch einverstanden sein muss und in diesem Zusammenhang dann wahrscheinlich auch erläutert wird, wieso der Name gebraucht wird. Also das wäre Art. 35g.Landtagspräsident Albert Frick
Dann sind Sie noch zu früh. Bitte melden Sie sich nochmals. Wir sind bei 35b. Herr Regierungschef-Stellvertreter, das erübrigt sich, denke ich. Somit können wir abstimmen. Wir stimmen ab über Art. 35b. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir lesen weiter. Art. 35c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35e steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Bei Art. 35g ...Landtagspräsident Albert Frick
G wie Gebhard, wie Grossabünt?Abg. Herbert Elkuch
Ich verstehe das nicht. Art. G wie Gertrud.Landtagspräsident Albert Frick
Langsam, wir nähern uns. Wir stimmen ab über Art. 35e Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35g steht zur Diskussion.
Abg. Herbert Elkuch
Beim Art. 35g Abs. 1 Bst. b möchte ich eine Einfügung machen, und zwar: «die betroffene Person vorgängig über die Datenverarbeitung informiert und», jetzt die Einfügung, «die Einwilligung», oder man könnte auch sagen, das Einverständnis, «eingeholt wurde». Ich denke, wenn der Name bekannt sein muss und weitergegeben werden muss, dann soll auch die Einwilligung geholt werden, damit derjenige weiss, wozu das gebraucht wird. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Auch ich möchte in Bezug auf Art. 35g Abs. 1 Bst. b einen Abänderungsantrag stellen, der bei Weitem nicht so weit geht wie jener des Abg. Herbert Elkuch. Ich möchte gerne das Wort «persönlich» eingefügt haben, so dass der Abs. b lautet: «die betroffene Person vorgängig über die Datenverarbeitung persönlich informiert wurde». Der Grund dieses Antrages für mich liegt auch im Bericht und Antrag der Regierung zur 1. Lesung auf Seite 50, wo die Regierung schreibt: «Die DSGVO schreibt nicht konkret vor, in welcher Form die Information erfolgen muss. Es muss jedoch sichergestellt werden können, dass alle Betroffenen nachweislich, umfassend und in verständlicher Form informiert werden. Dies könnte beispielsweise über die Gemeindeblätter, die Internetseite der Gemeinde oder das Amtsblatt erfolgen ...» Dies sind mir für den Gebrauch und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu lockere Informationspflichten. Ich bin schon der Ansicht, der Staat hat hier eine Bringschuld gegenüber der betroffenen Person zu erfüllen und nicht die betroffene Person eine Holschuld. Und deshalb ist es mir von Wichtigkeit, dass eine persönliche Information sichergestellt ist und nicht über Internetseiten oder Gemeindemagazine oder wie auch immer. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne nehme ich zu den zwei Vorschlägen oder Anträgen kurz Stellung. Art. 35g ist natürlich gesamthaft zu betrachten, das heisst in Abs. 2 ist dann auch definiert, dass eben diese Informationen bekannt zu geben sind. Insofern muss das gemeinsam betrachtet werden. Was die Einwilligung betrifft, möchte ich einfach darauf hinweisen, dass die DSGVO hier natürlich eingehalten wurde und dass die Datenschutzstelle das in diesem Zusammenhang so sieht, wie es hier in beschrieben ist, dass eine Einwilligung nicht notwendig ist, sondern eine Information. Es ist auch wichtig darauf hinzuweisen, dass Bst. a ja quasi mit einem «und» endet, das heisst «in Verknüpfung». Also es muss um «die Versorgungssicherheit sowie Planung energiepolitischer und infrastruktureller Massnahmen» gehen, es muss also erforderlich sein, dann muss man das informieren. Das ist wichtig, diesen Zusammenhang zu machen: Man verarbeitet nicht einfach zum Spass personenbezogene Daten. Also das ist hier schon alles entsprechend abgebildet. Ich denke, eine Einwilligung dann einzuholen, wäre hier nicht praktikabel und aus rechtlicher Sicht auch nicht erforderlich. Zum Abg. Alexander Batliner: Dann wäre eben auch noch zu definieren, was «persönlich» heissen würde. Also wenn wir jetzt persönlich reinschreiben, heisst es, dass man dann an der Tür vorbeigeht und informiert, oder würde was anderes auch ausreichen? Ich kann Ihnen aber einen Vorschlag zur Güte machen, wir haben am, ich muss gerade kurz schauen, 18. Februar die Gemeinden, die LKW, die LGV, die WLU und die Bürgergenossenschaft und so weiter mit dem Verordnungsentwurf kontaktiert, weil die ja alle direkt betroffen sind, also die Verordnung ist im Entwurf vorliegend. Und im Entwurf heisst es in Art. 11 - «Verarbeitung personenbezogener Daten» - Abs. 3, es geht um die personenbezogenen Daten: «Die katasterverantwortlichen Stellen sind verpflichtet, die betroffenen Personen vor Beginn eines Projektes über die dafür erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten nach Massgabe von Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 der Datenschutzgrundverordnung zu informieren. Ich denke, Ihr Anliegen müsste damit erschlagen sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Das überzeugt mich nicht Herr Regierungschef-Stellvertreter. Ihr Einwand, was «persönlich» bedeutet, den kann ich nachvollziehen, da kann man auch den Einschub machen: «persönlich und schriftlich informiert wurde». Dann werde ich den Antrag demensprechend auf «persönlich und schriftlich» abändern. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir haben zwei Anträge vorliegen, einen Antrag des Abg. Herbert Elkuch. Herr Abg. Herbert Elkuch, halten Sie an Ihrem Antrag fest? Wenn ja, bitte ich Sie, ihn nochmals zu formulieren.Abg. Herbert Elkuch
Art. 35g Abs. 1 Bst. b: «die betroffene Person vorgängig über die Datenverarbeitung informiert und die Einwilligung eingeholt wurde».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört, wer dem Antrag des Abg. Herbert Elkuch stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: 5 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 5 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Alexander Batliner ab, ich bitte auch Sie, Herr Abg. Batliner, Ihren Antrag noch einmal zu formulieren.Abg. Alexander Batliner
Dann würde Bst. b dieses Abs. 1 dieses Artikels lauten: «die betroffene Person vorgängig über die Datenverarbeitung persönlich schriftlich informiert wurde».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag gehört, wer dem Antrag des Abg. Alexander Batliner die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 12 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über Art. 35g gemäss Regierungsvorlage ab. Bitte geben Sie ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen.Art. 35h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35h steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35l wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35l steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35m wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35m steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35n wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35n steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35o wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35o steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 35p wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 35p steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die Zustimmung wurde mit 22 Stimmen erteilt, gleichzeitig haben wir Traktandum 19. erledigt. Wir machen jetzt Mittagspause bis 13:30 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 12 bis 13:30 Uhr).
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