Beschluss Nr. 259/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses und Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (Nr. 2/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Beschluss Nr. 259/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses und Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 2/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag zur Marktmissbrauchsverordnung. Der Oberbegriff Marktmissbrauch umfasst verbotene Insidergeschäfte, Marktmanipulationen sowie die unrechtmässige Offenlegung von Insiderinformationen. Die Erfüllung aller Tatbestände, auch der Versuch oder die Anstiftung, sind mit sehr hohen Sanktionen zu bestrafen. Die FMA wird in Liechtenstein mit speziellen Befugnissen ausgestattet und hat unter gegenseitiger Amtshilfe grenzüberschreitend eng zusammenzuarbeiten. Die EU-Verordnung Nr. 596/2014 gilt in Liechtenstein nach Inkrafttreten des entsprechenden Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unmittelbar. In Liechtenstein wird das EWR-Marktmissbrauchsverordnungs-Durchführungsgesetz geschaffen, welches wir in diesem Landtag unter Traktandum 16 in 2. Lesung verabschiedet haben. Die 1. Lesung fand bereits im Jahre 2017 statt. Auf Seite 8 des vorliegenden Bericht und Antrages wird ausgeführt, dass die 2. Lesung aufgrund einer wesentlichen Verzögerung im EWR-Übernahmeprozess nun erst jetzt stattfinden kann. Ich möchte den Regierungschef hierzu fragen, weshalb diese Verzögerungen entstanden sind? Die Übernahme dieser Verordnung ist von grundlegender Bedeutung für die anerkannte Integrität des liechtensteinischen Finanzplatzes und zur Sicherung des ungehinderten EWR-weiten Marktzutritts der Finanzmarktteilnehmer. Der vorliegende Bericht und Antrag und dessen Behandlung im heutigen Landtag dienen dazu, die nationale Zustimmung in Liechtenstein einzuholen. Aufgrund meiner Ausführungen werde ich dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Kaufmann, ich bedanke mich für die Vorstellung dieser Vorlage. Sie haben noch eine Frage gestellt betreffend die Verzögerung. Diese Verzögerung ist zustande gekommen, weil Island wiederholt berichtet hat, dass sich der Abschluss des 103er-Verfahrens in Island selbst hinziehen wird. Auf diese Verzögerung haben wir selbst keinen Einfluss. Wir haben dennoch mehrfach moniert und versucht, dieses Verfahren zu beschleunigen. Und jetzt ist es, wie gesagt, so weit, dass wir dem Parlament diesen Beschluss vorlegen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Der Abg. Manfred Kaufmann hat in seinem Votum darauf hingewiesen, dass diese Übernahme dieser Verordnung für den Finanzplatz sehr wichtig ist. Deshalb stelle ich den Antrag auf abschliessende Lesung. Ich war zu schnell, deshalb ziehe ich meinen Antrag zurück. Entschuldigung.Landtagspräsident Albert Frick
Das ist vielleicht besser. Vielen Dank. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 259/2019 vom 25. Oktober 2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Verordnung (EU) Nr. 596/2014 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 23 abgeschlossen.-ooOoo-