Beschluss Nr. 20/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2019/2089 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte) (Nr. 5/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Beschluss Nr. 20/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2019/2089 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 5/2020 und steht zur Diskussion. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Im Traktandum 24 geht es um die Verordnung hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, auf das Übereinkommen von Paris abgestimmte EU-Referenzwerte sowie um die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für Referenzwerte. Im nachfolgenden Traktandum 25 geht es dann um das Umsetzungsgesetz dieser Verordnung. Da die beiden Vorlagen sich gegenseitig bedingen, werde ich diese gleich beide in diesem Votum abhandeln. Mit dieser Verordnung soll ein Regulierungsrahmen festgelegt werden, in dem Mindestanforderungen an nachhaltige EU-Referenzwerte definiert werden. Es werden damit insbesondere zwei Kategorien von Referenzwerten für CO2-arme Investitionen geschaffen. Dabei handelt es sich zum einen um einen Referenzwert für klimafreundliche Investitionen, den EU-Referenzwert für klimabedingten Wandel, und zum anderen um einen Referenzwert der Anlageportfolios mit dem Ziel, den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu halten. Konkret soll die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius limitiert werden. So die Zielsetzung.Diese Verordnung ist Teil des Aktionsplans der EU für eine nachhaltige Finanzwirtschaft. Sie soll den Anlegern ermöglichen, Investitionen nachhaltig und klimaschonend zu tätigen. Dabei ist vor allem auch Transparenz darüber herzustellen, inwieweit ESG-Faktoren bei Finanzprodukten berücksichtigt werden. Es geht also darum, Auswirkungen oder Effekte in Bezug auf die Umwelt-, Sozial- und Good-Governance-Faktoren offenzulegen. Das übergeordnete Ziel dabei ist die Dekarbonisierung des Wirtschaftskreislaufes. Weiter geht es aber auch darum, Übergangsbestimmungen zu schaffen, die es erlauben, den Libor (also die London Interbank Offered Rate), also den Zinssatz, zu dem sich vor allem Banken gegenseitig Geld leihen, mit anderen Referenzzinssätzen abzulösen. Da der Libor in Schweizer Franken nicht mehr liquide ist, ist das nötig. Bis zum 31. Dezember 2021 soll dieser durch den Saron (den Swiss Average Overnight) abgelöst werden. Um den Finanzinstituten Zeit für die Einführung des Saron zu geben, ist es wichtig, diese Übergangsfrist festzulegen. Ich werde dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses meine Zustimmung erteilen und bin dann in Traktandum 25 für Eintreten auf die Vorlage und werde auch, sollte die Regierung oder jemand anderes eine abschliessende Lesung beantragen, diese befürworten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Das war ein sehr gutes Votum, Herr Lageder. Ich denke, es ist nicht notwendig, noch einmal zu wiederholen. Danke, ich verzichte auf mein Votum.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 20/2020 vom 7. Februar 2020 betreffend die Verordnung (EU) 2019/2089 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 24 abgeschlossen.-ooOoo-