Gesetz über die Abänderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg (Nr. 7/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 32: Gesetz über die Abänderung der Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg.Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 7/2020 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Am 21. Oktober 2018 genehmigten die Gemeindeversammlungen der Gemeinde Triesen und Triesenberg die Abänderung der Gemeindegrenzen. Dabei ging es um einen wertgleichen Bodentausch in den Gebieten Letzanawald in Triesen und Guggerboda in Triesenberg. Gemäss Art. 4 Abs. 1 der Landesverfassung können Abänderungen der Grenzen des Staatsgebietes nur durch ein Gesetz erfolgen. Grenzabänderungen zwischen Gemeinden bedürfen überdies eines Mehrheitsbeschlusses der dort ansässigen wahlberechtigten Landesangehörigen. In Art. 6 des Gemeindegesetzes werden diese Voraussetzungen verdeutlicht, in dem der Wortlaut heisst: «Änderungen der Gemeindegrenzen erfolgen durch Gesetz. Ein solches Gesetz kann erlassen werden, wenn die beteiligten Gemeinden in übereinstimmenden Beschlüssen der Gemeindeversammlungen eine solche Massnahme beschliessen.» Nachdem der Sachverhalt zu diesem Bodentausch und die Abänderung der gemeinsamen Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Triesen und Triesenberg nach zwei zustimmenden Volksabstimmungen aus meiner Sicht eindeutig und unbestritten sind, steht für mich Eintreten ausser Frage und ich stelle, sofern keine weiteren Fragen gestellt oder weitere Abklärungen an die Regierung in Auftrag gegeben werden, nach der 1. Lesung Antrag auf abschliessende Lesung der Gesetzesvorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank an die Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Ich denke, der stv. Abg. Rainer Beck hat es sehr gut zusammengefasst. Es hat zwei Abstimmungen gegeben, sowohl in Triesen und Triesenberg und beide sind positiv ausgegangen. Entsprechend steht dieser Gesetzesänderung nichts entgegen, zumal die Gemeinde Triesenberg nach wie vor die grösste Gemeinde ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Es wurde mit 23 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung per Artikelaufruf vor. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten. Der stv. Abg. Rainer Beck stellt Antrag auf abschliessende Lesung. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen hat der Landtag 2. Lesung beschlossen. Wir starten mit der Lesung durch Artikelaufruf.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dem Gesetz über die Änderung über die Gemeindegrenzen Triesen/Triesenberg die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 abgeschlossen. -ooOoo-