Erweiterung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 2.0) (Nr. 31/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir beginnen mit Traktandum 1: Erweiterung des Massnahmenpakets in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Massnahmenpaket 2.0). Da es schwierig ist, die Reihenfolge der Wortmeldungen stets korrekt einzuhalten, werde ich vorab, sofern dies gewünscht ist, jeder Fraktion Gelegenheit für eine erste Wortmeldung geben.Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 31/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen allerseits. Ich begrüsse es sehr, dass die Regierung mit dem vorliegenden Bericht und Antrag den durch den Landtag zugespielten Ball wieder aufnimmt. Die Diskussion zum Massnahmenpaket I hat gezeigt, dass der Landtag auch offen für weitere Massnahmen ist, wenn der Bedarf sich abzeichnet. Als oberstes Ziel wird die Sicherung von Arbeitsplätzen und eine Milderung der wirtschaftlichen Folgen im Bericht und Antrag genannt. Selbstredend gehe ich aber davon aus, dass die Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner das alleroberste Ziel darstellt. Zum Glück greifen hier die Massnahmen und die Regierung kann darum einen guten Trend kommunizieren. Darum erneut ein Dank für die Einhaltung dieser Massnahmen. Nun zum vorliegenden Bericht und Antrag. Die Erhöhung der Ausfallgarantie von CHF 25 Mio. auf CHF 35 Mio. ist aus meiner Sicht unbestritten und ich werde sie darum auch unterstützen. Mir ist bewusst, dass wir uns im Krisenmodus befinden, und darum kann ich nachvollziehen, dass einige Anpassungen in allerletzter Minute zustande kommen. Dies führt aber dazu, dass von gestern bis heute oft keine Chance bestand, diese mit Experten oder auch Betroffenen ausführlich zu diskutieren. Der Abg. Patrick Risch wünscht sich beim Ausfallgarantiegesetz, Art. 3 Abs. 1, eine Erweiterung auf Firmen, die erst seit Januar 2020 tätig sind. Hier würde mich die Sichtweise des Wirtschaftsministers interessieren, denn diese Neugründungen sind heute von zinslosen Darlehen ausgeschlossen.Der Abg. Rehak wünscht sich beim Art. 3 Abs. 4 die Einführung der schweizerischen Regeln, damit die Darlehen nicht entgegen ihrem Sinn angewendet werden können. Aus meiner Sicht hat die Regierung glaubhaft dargestellt, dass diese Systematik der Zinsen und die Rückzahlungsvoraussetzungen eine Hürde darstellen und sich Unternehmen sehr genau überlegen, für welchen Zweck sie diesen Kredit verwenden. Dieser Antrag führt dazu, dass ich mir gerne durch die Regierung die Vor- und Nachteile der liechtensteinischen Lösung erklären lasse. Der Weg der Regierung ist schlank beim Prozess, wirft aber Fragen bezüglich Missbrauch auf. Vorgestern war ich noch der Ansicht, dass die eingereichte Motion mit der Ausdehnung des zinslosen Ansatzes auf die gesamte Laufzeit für die Betroffenen die beste Lösung darstellt. Darum wundert es mich, wenn nun genau diese zur Diskussion steht, weil auch vorgestern schon klar war, dass die Schweiz auch keine zinslosen Darlehen bis an das Ende der Laufzeit ermöglicht. Ich habe die Motion unterzeichnet, weil diese dazu führen soll, dass wir den liechtensteinischen Unternehmen damit maximal helfen können. Die Regierung hat dies in Rekordzeit in Art. 5 übernommen und beantragt zinslose Kredite. Wir werden heute eine Anpassung genau dieser Anpassung besprechen und landen vielleicht beim Mittelweg. Ich frage mich, warum zinslos bis Mitte der Laufzeit besser sein soll als bis zum Ende. Dann könnten wir doch bei der ursprünglichen Fassung bleiben. Somit wäre Rechtssicherheit gegeben und wir müssen keine rückwirkende Anpassung, wie sie bei Thema der Sanktionen sicher gewünscht wäre, vornehmen. Dies führt mich zum zweiten Antrag des Abg. Rehak, der neu in Art. 11 die schweizerischen Strafbestimmungen einführen will. Gemäss Berichterstattung der Regierung wurden über 180 Anträge für zinslose Darlehen eingereicht und sicher bereits viele Verträge abgeschlossen. Diese Anpassungen wären nicht zugunsten der Kreditnehmer und würden, falls wir das nicht rückwirkend einführen - was aus meiner Sicht auch nicht zulässig wäre -, zu zwei unterschiedlichen Systemen führen. A ohne Sanktionen und B mit Sanktionen - aus meiner Sicht höchst fragwürdig.Aus den Ausführungen bis Seite 18 lässt sich entnehmen, dass das Massnahmenpaket sehr gut angenommen wird, dass die Optimierungen und Vereinfachungen bei den Prozessen vorgenommen wurden. Die Regierung ist der Ansicht, dass zum Beispiel Einzel- und Kleinstunternehmen, welche keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen haben, neu aus dem Topf der Wirtschaftsförderung unterstützt werden sollen. Könnte hier die Regierung bitte weitere Ausführungen machen, an welche Grössenordnung sie hier denkt? Die Einführung des Covid-19-Taggeldes unter Einbezug der bestehenden Taggeldprozesse erachte ich als sehr wichtige Hilfestellung. Genau dadurch können wir Unternehmen unterstützen, die bis anhin quasi durch den Rost gefallen sind. Sehr wichtig erachte ich, dass der Krankentaggeldversicherung keine zusätzlichen Lasten aufgebürdet werden und hier der Staat seine Reserven nutzt. Einmal mehr zeigt sich, dass der Ansatz der Bildung von Reserven für schlechte Zeiten erst in der Not richtig geschätzt wird. Ich begrüsse auch, dass die Regierung für Härtefälle im Bereich Bildung, Sport und Kultur tätig wird, und auch das noch zu erlassende Reglement zur Unterstützung von Medien unterstütze ich. Stossend aus meiner Sicht ist nur, dass der Landtag im Moment keine Kenntnis dieser Details hat. Die ab Seite 37 dargestellten Veränderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz führen alle zu Verbesserungen für die Betroffenen, und darum gilt auch hier ein Dank an die Regierung. Positiv für alle Betroffenen der Kurzarbeit ist auch, dass Feriensaldi nicht gänzlich abgebaut werden müssen und auch hier den Arbeitgebern Spielraum eingeräumt wird. Im Grundsatz vertraue ich in dieser Situation darauf, dass alle sich für pragmatische Lösungen einsetzen. Und dies kann ich in fast allen Elementen erkennen. Einzig im Bereich der Hotels kann ich dies nicht erkennen. Im Bericht und Antrag wird ausgeführt, dass alle Branchen auch für das zweite Massnahmenpaket gehört wurden und alle dieser Vorlage zustimmen, weil sie allen hilft. Wenn ich mir aber den Schriftverkehr und die anschliessenden Rücksprachen mit Vertretern dieser Branche vor Augen führe, dann kann ich dies überhaupt nicht feststellen. Darum interessiert mich hier auch die Einschätzung der Regierung. Warum haben wir im Vergleich zu Österreich unsere Hotels nicht auch geschlossen? Sollte diese Situation zu einem Konkurs aller Hotels in Liechtenstein führen, wäre dies aus meiner Sicht ein grosser Verlust für uns. Mir ist bewusst, dass ich gerade nur eine Branche als Beispiel verwende. Aber sollte sich dies bewahrheiten, müssen wir uns die Frage stellen, ob wir für diese und andere Branchen, die genau vor einem Konkurs stehen, ein drittes Massnahmenpaket aufgleisen müssen. Darf ich davon ausgehen, dass die Regierung analog dem Vorgehen zum zweiten Massnahmenpaket die Situation aller Branchen genau beobachtet, und sollte es nötig sein, wieder dem Landtag einen Vorschlag unterbreiten wird? Wie Sie bereits vermuten können, bin ich für Eintreten auf die Vorlage und bedanke mich nochmals bei allen Beteiligten für ihr Engagement in dieser schwierigen Zeit. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Im Namen der VU-Fraktion möchte ich folgende Fraktionserklärung vorbringen. Zuerst möchten wir allen danken, welche weiterhin tagtäglich im Gesundheitswesen und in der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wertvolle Arbeit erbringen. Auch der Regierung und den zuständigen Verwaltungspersonen und all den freiwilligen Helfern gebührt grosser Dank. Nicht zuletzt ist auch ein Dank an all jene zu richten, welche in dieser Krise die Massnahmen befolgen und - erfreulicherweise erfolgreich - dafür sorgen, dass sich das Virus nicht sehr schnell weiterverbreitet und damit nicht unser Gesundheitssystem überbelastet wird. Ein weiterer Dank geht an unsere Unternehmer und Arbeitnehmer im Land, die in dieser ausserordentlichen Situation sehr viel Geduld aufbringen. Es ist nicht selbstverständlich, dass Menschen sich für Botengänge oder Einkäufe temporär bereit erklären oder auf ihre bürgerlichen Freiheitsrechte verzichten, wie beispielsweise mit dem Versammlungsverbot ab fünf Personen. Für uns alle ist das ein auf die Dauer untragbarer Zustand, den wir so schnell wie möglich hinter uns bringen möchten. Bei der Lockerung der Massnahmen sind wir auf die Entwarnung von Experten, aber auch vom Verhalten und den Vorgaben der Nachbarländer abhängig. Offenbar ist in der Schweiz die Angst vor einer zweiten Infektionswelle gross und deshalb gibt es noch keine einschlägigen Daten, wann Lockerungen in Angriff genommen werden können. Alle genannten Umstände führen dazu, dass wir nun hier wieder zu einem Sonderlandtag zusammentreten und weitere Wirtschaftshilfen beschliessen. Das Massnahmenpaket ist von der Wirtschaft als Sofortmassnahme gut angenommen worden. Ziel dabei ist und war es, dass in Not geratene Unternehmen rasch, unkompliziert und unbürokratisch ihre Ausfälle decken können. In einem weiteren Schritt sollen nun weitere Anpassungen erfolgen. Die Fraktion der Vaterländischen Union unterstützt die Massnahmen, welche Unternehmern helfen, denen aufgrund der Massnahmen gegen die Covid-19-Verbreitung der Boden unter den Füssen weggezogen wurde. Eine gesunde Wirtschaft ist die Grundlage für unseren Wohlstand. Es werden immer wieder Stimmen laut, die meinen: Hört doch auf mit dieser Wirtschaft, jetzt geht es um die Gesundheit der Menschen. Das klingt zunächst plausibel. Auf den zweiten Blick sind eine gesunde Wirtschaft und gesunde Menschen kein Widerspruch, sondern gegenseitige Bedingung. Was mit der Gesundheit der Menschen geschieht, wenn die Wirtschaft nicht funktioniert, ist nicht zu vernachlässigen: Keine Arbeit heisst kein Einkommen, was wiederum heisst, dass man ins soziale Netz fällt. Das geht oft auf Kosten der Gesundheit. Dann ist es vielleicht nicht ein Virus, das einen bedroht, sondern es kommen in der Regel psychische Probleme und physische Symptome, welche die Lebensqualität einschränken. Das Geld kommt nicht einfach aus dem Bankomaten, sondern wird erwirtschaftet. Und dass der Topf für das soziale Netz wiederum mit Einnahmen von der gesunden Wirtschaft geäufnet wird, gilt es ebenfalls zu beachten. Unsere Frage lautet daher heute nicht: Helfen wir den Menschen oder der Wirtschaft? Unsere Erkenntnis muss lauten: Helfen wir der Wirtschaft, helfen wir gleichzeitig den Menschen. Jede sinnvolle Unterstützung, die nicht in die Arbeitslosigkeit oder die soziale Abhängigkeit führt, ist als mögliche Option ins Auge zu fassen. Mit einer Motion wollten 21 Abgeordnete zunächst dafür sorgen, dass die Unternehmen die Überbrückungsgelder zinslos beziehen können. Nachdem sowohl die Regierung als auch namhafte Wirtschaftsverbände diesem Vorhaben kritisch gegenüberstehen, steht nun eine Option im Raum, bei der die Kredite bis 31.12.2021 zinslos gewährt werden, bevor auf marktübliche Zinsen gesetzt wird. Damit soll sich mögliches Missbrauchspotenzial in Grenzen halten. Das sogenannte Massnahmenpaket 2.0 enthält darüber hinaus zahlreiche Anpassungen, welche das Paket erweitern und präzisieren. Ausserdem werden mit der Vorlage kreative Massnahmen wie ein Taggeld für Covid-19-Betroffene ergriffen, um auch solche Ausfälle zu kompensieren. Auch in den Bereichen Sport, Bildung und Kultur können nun «Schadensmeldungen» getätigt werden und die Betroffenen können beantragen, dass ihnen ein Teil des finanziellen Schadens aufgrund der Massnahmen erstattet wird. Ebenfalls auf staatliche Unterstützung zählen können Medien, die in diesen Zeiten Inseraterückgänge aufgrund der wirtschaftlichen Situation zu verzeichnen haben, aber gerade in Krisenzeiten hohe Aufwände bei der Berichterstattung haben. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen unserer Fraktion bei allen bei der Regierung und den Wirtschaftsverbänden bedanken, die in diesen Tagen und Nächten unter Hochdruck daran arbeiten, dass wir diese Massnahmen zum Wohle der Einwohner und Unternehmen des Landes beschliessen können. Das Massnahmenpaket ist bis Ende Juni 2020 befristet. Wir hoffen alle, dass sich international und national die Situation möglichst bald entspannt hat und die Beschränkungen bis zu ihrer Aufhebung schrittweise gelockert werden können. Denn auch wir Politiker wünschen uns wohl - neben einer guten Gesundheit der Bevölkerung - die Rückkehr zu einer freiheitlichen Normalität. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen allerseits. Besten Dank der Regierung für das Vorlegen dieser weiteren Massnahmen und vor allem auch den vielen Personen, die im Hintergrund rastlos dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie abgemildert werden können. Die Sicherstellung von kurzfristiger Liquidität über staatlich besicherte Kredite bei der LLB wird rege genutzt. Es sind mit Stand 2. April rund 160 Anträge eingereicht worden. 106 Kreditlinien mit einem Volumen von knapp CHF 10 Mio. wurden bereits gewährt, aber auch 19 Anträge wurden aufgrund ungenügender Zukunftsperspektiven abgelehnt. Rund 30 Anträge waren Anfang April noch hängig. Mit diesem Massnahmenpaket kommt die Regierung der Forderung auf zinslose Kredite nach, die 21 Abgeordnete mittels einer Motion eingebracht haben. Ich danke der Regierung für diese schnelle Umsetzung aufrichtig. Ich teile aber auch die Auffassung der Regierung, dass mit der Zinslosstellung eine gewisse Marktverzerrung vorhanden ist und auch, dass eine gewisses Missbrauchspotenzial damit einhergeht. Dazu aber meine folgenden Überlegungen: Die Massnahmen in der Coronapandemie zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung sind die wohl grösste Marktverzerrung in der Geschichte des Kapitalismus oder der sozialen Marktwirtschaft. Auch alle Massnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen sind nichts anderes als Marktverzerrungen oder zumindest zum Teil fragwürdige Anreize. Kurzum, es handelt sich um eine aussergewöhnliche Situation, in der die «normalen» oder «üblichen» Regeln weite Einschränkungen erfahren. Es wäre nun aus meiner Sicht kein gutes Zeichen, wenn wir nun sagen würden, dass um einigen - hoffentlich wenigen - Trittbrettfahrern und Profiteuern den Zugang zu ungerechtfertigten Krediten verwehren zu können, dadurch Unternehmen in ihrer Existenz bedroht würden, die es eben dringend nötig haben und auch Zukunft haben. Es ist ein Abwägen, das ist klar. Ich bin überzeugt, dass mit der nun gefundenen Kompromisslösung, die Kredite bis zum 31. Dezember 2021 zinslos zu stellen, ein guter Weg gefunden werden konnte. Die mit den längeren zinslosen Kreditlinien verbundenen Kosten sind im Verhältnis meiner Einschätzung nach gering. Zuversichtlich stimmt mich auch, dass die Landesbank keine Blankoschecks verteilt, sondern trotz der ausserordentlichen Situation eine gewisse Prüfung auf Solidität durchführt, was die abgelehnten Anträge doch aufzeigen. Weiter möchte ich doch dann an die Ehre und den Stolz der Unternehmerinnen und Unternehmer appellieren, von diesen Kreditlinien nur Gebrauch zu machen, wenn sie diese wirklich nötig haben. Einen Kredit zu beantragen, der nicht wirklich benötigt wird, ist genauso asozial, wie Klopapier zu hamstern. Wenn es möglich ist, dass bei einem Blumenabholservice das Geld in eine Kasse gelegt werden kann und ohne Kontrolle gerade im Angesicht der herrschenden Krise mit Anstand und Ehrlichkeit agiert wird, dann muss das doch auch bei diesen Liquiditätskrediten gehen. Gauner gibt es immer und wir werden leider nicht alle erwischen, aber wie gesagt, es gilt hier nun für mich, dass wir uns darauf konzentrieren, für eigentlich gesunde Unternehmen das Möglichste zu tun. Klar ist auch, dass es im Nachgang zur Krise eine Erfolgskontrolle und vertiefte Auswertung oder Evaluation in Bezug auf alle Massnahmen geben muss. In diesem Zusammenhang möchte ich der Landesbank und allen Angestellten meinen aufrichtigen Dank entgegenbringen. Auch einen Dank dafür, dass die Landesbank auf ihre marktübliche Entschädigung für die Kreditvergabe verzichtet. Für dieses Geschenk an die Unternehmen gilt es, der Landesbank Respekt zu zollen.Gerne möchte ich aber noch eine Frage stellen: Kann die Regierung in Bezug auf die weitere Auslegung des Gewerbegesetzes zu den Begriffen «spezialrechtliche Bewilligung», «Anerkennung» und «Konzessionen» je mindestens ein konkretes Beispiel nennen, damit man sich etwas Klares vorstellen kann? Bedanken möchte ich mich auch dafür, dass in Bezug auf Verzugszinsen bei der Mehrwertsteuer und der AHV den Unternehmen einen Schritt entgegengekommen wurde. Ich finde das eine angemessene und auch unkomplizierte vorübergehende Massnahme. Auch ein herzlicher Dank, dass die Steuerverwaltung und die AHV mit den Unternehmen zusammen zur Liquiditätssicherung der Firmen beitragen. Ich schätze Ihre Arbeit sehr. Weiter möchte ich noch die Internetplattform «zemma», administriert von Liechtenstein Marketing in Kooperation mit den lokalen Gewerbebetrieben, sehr lobend erwähnen. Auch hier ist es doch beeindruckend, wie schnell und gut zusammengearbeitet und das Beste aus der Situation gemacht wird. Vielen Dank allen helfenden Händen. Ein besonderer Dank gilt dem Amt für Volkswirtschaft, das gegenwärtig Grossartiges leistet. In kürzester Zeit konnte das Dispositiv für die Auszahlung der Härtefallunterstützungsleistungen und der Kurzarbeitsentschädigung hochgefahren werden. Da zeigt sich doch jetzt der Wert einer funktionierenden und kompetenten Landesverwaltung. Es gilt dieser Landesverwaltung Sorge zu tragen - jetzt und in der Zukunft. Ein herzlicher Dank an alle Angestellten der Landesverwaltung, die mit ihrem Einsatz dieses Land auch am Laufen halten. Ich schätze Ihre Arbeit. In diesem Zusammenhang aber auch einige Worte der Kritik: Einigen Angestellten wurde in den letzten Tagen widerrechtlich gekündigt. Dafür habe ich keinerlei Verständnis und das ist auch nicht hinnehmbar. Mit Verlaub, das ist einfach unsäglich. Unsäglich vor allem auch dahingehend, dass mit dem Betriebskostenbeitrag von 20% und dem Zustupf der Gemeinden von weiteren 20% jede angestellte Person, die in Kurzarbeit weiterhin auf der Lohnliste eines Unternehmens steht, das unter die Härtefallklausel fällt, dem Unternehmen 20% der Lohnkosten in die Kasse des Unternehmens spült. Wie dumm muss man also sein, jemandem zu kündigen, der dem Unternehmen Geld einbringt. Das Instrument der Kurzarbeit ist ein sehr gutes, ein bewährtes und in diesem Zusammenhang mit der Coronapandemie sogar ein grosszü-giges. Ein Unternehmen, das unter die Härtefallklausel fällt, erhält für jede Mitarbeiterin oder für jeden Mitarbeiter 100% der Lohnkosten und muss «nur» 80% der Lohnkosten an die Angestellten auszahlen. Die Differenz von 20% landet in den Taschen der Unternehmen. Also es gilt auch hier Kopf einschalten und Vernunft walten lassen. In diesem Zusammenhang möchte ich aber die Regierung noch bitten, Stellung zu beziehen zu den Themen angeordneter Abbau von Feriensaldi respektive Zwangsferien sowie des erzwungenen Abbaus von Überstunden, vor allem wenn diese mit Absprache des Arbeitgebers für einen bestimmten Zweck aufgebaut wurden. Kurzum, ich möchte die Regierung bitten, Stellung zu den vom LANV aufgeworfenen Problemfeldern zu nehmen, die Ihnen zweifellos bekannt sind. Weiter möchte ich die Regierung auch bitten, Ausführungen zur speziellen Situation zu machen, in der sich die Gastronomie, insbesondere die Hotellerie, befindet. Da diese nicht von der Regierung «geschlossen» wurde, fällt diese nicht unter die Härtefallklausel, was mir grundsätzlich einleuchtet und verständlich ist. Nichtsdestotrotz kann ich auch die schwierige Situation gerade der Hotellerie nachvollziehen. Was können Sie mir dazu berichten? Gibt es hier allenfalls Lösungsvorschläge oder arbeitet die Regierung an einer Lösung? Weiter führt das Massnahmenpaket 2 nun mit dem Covid-19-Taggeld ein weiteres sinnvolles Werkzeug ein. Personen, die nicht unter die Kurzarbeitsentschädigung fallen, weil sie aus einem Quarantänegebiet nicht zu ihrem Arbeitsplatz können und gleichzeitig Homeoffice nicht möglich ist oder sich in Selbstquarantäne befinden, weil sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder beurlaubt wurden, weil ihnen die Arbeit nicht zugemutet werden darf oder kann, erhalten ein Tagegeld in der Höhe des vollen Lohnes. Dieses Taggeld wird vom Staat finanziert und über die Krankenkassen ausbezahlt. Es wird also ein funktionierender und bewährter Kanal genutzt. Ich erachte das als klug und ebenso effizient wie sinnvoll. Ein Dank an die Krankenkassen, die Hand für diese Umsetzung bieten. Ich schätze Ihren Einsatz.Es ist eben generell sehr schön zu sehen, dass die vorhandenen Strukturen und Institutionen im Krisenmodus gut und solide funktionieren. Gerade wenn man international vergleicht, wird es leicht ersichtlich, wie wichtig es ist, dass wir über diese sozialen Netze verfügen, auch wenn diese in normalen Zeiten etwas kosten. Sie haben eben einen Wert, wie es sich gerade jetzt zeigt, einen sehr grossen Wert. Diese Institutionen, Mechanismen und Einrichtungen gilt es zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Weiter auch ein Dank, dass das Ausfallprogramm im Bereich Kultur angelaufen ist. Es ist sehr wichtig, dass wir auch die Bereiche Kultur und Sport ernst nehmen. Ein breit gefächertes Angebot ist auch in dieser Branche sehr wichtig und für einen diversifizierten Werk- und Arbeitsplatz Liechtenstein genauso unverzichtbar und somit schützenswert und erhaltenswert. Es gilt auch hier, das Möglichste zu tun, um so gut wie möglich durch diese Krise zu kommen. Vielen Dank auch dafür. Abschliessend möchte ich mich bei allen bedanken, die ihren Beitrag leisten. Den Menschen im Gesundheitswesen, den Angestellten in der Grundversorgung mit Nahrungsmitteln, den Strom-, Wasser- und Wärmelieferanten, den Internetprovidern und Netzbetreibern sowie der breiten Bevölkerung, dass Sie die notwendigen Massnahmen, das Virus zu bekämpfen, so gut mittragen. Die Massnahmen zeigen nämlich grosse Wirkung und verhindern die Ausbreitung des Virus. Ohne diese Massnahmen hätten wir wohl Stand heute um den Faktor hundert mehr Infektionsfälle zu beklagen. Vielen Dank. Hier ist es mir nun aber noch wichtig, den Angehörigen der leider ersten wegen Corona verstorbenen Person mein aufrichtiges Beileid zum Ausdruck zu bringen. Der erste Todesfall zeigt leider auf, warum wir uns alle in diesen Tagen so bemühen müssen, verzichten müssen und höchste Disziplin in Sachen Hygiene und Abstand walten lassen müssen. Ganz zum Schluss möchte ich nochmals alle bitten, die Massnahmen der Regierung zum Gesundheitsschutz umzusetzen, sie retten Leben. Weiter gilt es meiner Meinung nach, auch zu verhindern, dass die Mass-nahmen im Sinne einer totalen Ausgangssperre ausgeweitet werden müssen. Waren wir vor Wochen sozusagen noch vogelfrei, sind wir nun auf Bodenhaltung eingeschränkt worden. Eine Batteriehaltung, die nicht einmal Legehennen zugemutet werden darf, und das richtigerweise, darf in einer lebendigen Demokratie auf keinen Fall Realität werden. Deshalb halten Sie sich an die Massnahmen, damit wir wenigstens mit den angemessenen Sicherheitsmassnahmen weiterhin hinaus können. Das auch, um soziale Spannungen so gut wie möglich zu verhindern. Alles Weitere wird sich weisen. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage und werde der abschliessenden Behandlung als auch der Dringlichkeitserklärung meine Zustimmung erteilen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Das schnelle Geld, die Konditionen für die Kreditvergabe dürfen nicht derart ausgestaltet sein, dass dies zu einem teilweise ineffizienten Einsatz von Volksvermögen führen kann. Deswegen müssen die Bestimmungen etwas genauer als heute definiert werden. Dazu beantragt die Neue Fraktion eine Gesetzesänderung, die Thomas Rehak noch begründen wird. Die von der Regierung im Bericht und Antrag zur Abstimmung vorgelegte zinslose Gewährung der Kredite unterstütze ich nicht. Zum Vorschlag der Motionäre: Ich warte noch die Diskussion ab. Die Motion habe ich nicht unterschrieben, da dies aus meiner Sicht zu einer Verlockung einer Inanspruchnahme verleiten und in der Folge auch zu einer Überschuldung einzelner Betriebe führen könnte. Der Erhöhung des Kredites auf CHF 35 Mio. an Unternehmen stimme ich zu, der Schlussabstimmung stimme ich jedoch nur zu, wenn flankierende Massnahmen gegen Missbrauchspotenzial im Art. 3 im Ausfallgarantiegesetz eingefügt werden. Dann die Machtübergabe an die Regierung in diesem Umfang wie vorliegend ist nicht in meinem Sinn. Hier in diesem Bericht und Antrag, im Arbeitslosenversicherungsgesetz, soll ein Art. 94a eingeschoben werden, der die Regierung ermächtigt in zwölf Artikeln mit Verordnung besondere Vorschriften zu erlassen: beispielsweise den Verzicht auf den Abbau des Feriensaldos des Vorjahres. Dass die Ferien und die Kompensationsstunden, wohlverstanden vom Vorjahr, jetzt nicht abgebaut werden sollen, stattdessen Arbeitslosengeld zu beziehen, ist kontraproduktiv. Oder die ALV kann auf die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen verzichten. Oder das Coronataggeld soll gegenüber dem Taggeld bei Krankheit oder Unfall von 80% auf 100% erhöht werden. Das Coronataggeld wird beispielsweise bezahlt im Falle einer Selbstquarantäne bei engem Kontakt mit einer Person, die akute Atemwegserkrankung hat, oder bei Beurlaubung von besonders gefährdeten Personen. In solchen und weiteren, ähnlichen Fällen müsste aus meiner Sicht doch Taggeld wie in der Höhe im Krankheitsfall reichen. Die Regierung braucht einen Handlungsspielraum, das ist klar, aber der vorliegende dünkt mich etwas zu grosszügig. Ich bin ganz klar für eine kräftige Unterstützung der Wirtschaft zum Erhalt der Arbeitsplätze. Die ohnehin sich abschwächende Konjunktur und dazu jetzt noch diese Pandemie kann einen grösserer Einbruch entstehen lassen als die Krise im Jahr 2008. Die staatlichen Mittel müssen für den Erhalt effizienter Arbeitsplätze verwendet werden, sodass möglichst in der nächsten Legislatur keine Sparpakete geschnürt werden müssen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich relativ kurzfassen, ich unterstütze dieses Massnahmenpaket. Ich bin sehr froh, dass die Regierung weiterhin mit Hochdruck arbeitet und auch die Sorgen der Bevölkerung entgegennimmt. Ich bin auch froh, dass die Regierung auch sehr gut informiert. Da kann ich eigentlich nur ein grosses Dankeschön aussprechen. Natürlich geht auch ein grosser Dank an alle Personen, welche sich bereit zeigen, in dieser sehr schwierigen Zeit anderen Personen zu helfen, und da zeigt sich dann wirklich auch der Charakter der Leute. Und man muss sagen: In Liechtenstein wohnen zu dürfen in dieser schwierigen Zeit, ist auch ein Segen Gottes. Man kann sich vorstellen, wie es wäre, in einer Grossstadt wie Paris oder London oder auch sonst wo zu leben, in New York zum Beispiel, wo man praktisch nicht mehr vor die Haustüre kann. Also da sind wir im Lande Liechtenstein doch noch sehr gut bedient. Natürlich sind die Massnahmen, welche von der Regierung getroffen wurden, hart. Natürlich gibt es auch Kritik und natürlich gibt es dementsprechend auch Leute, die nicht zufrieden sind. Aber ich glaube, was man jetzt machen sollte, wir sollten zumindest über die Osterferien und wahrscheinlich noch ein paar Wochen danach wirklich uns Gedanken machen, dass es wohl am besten wäre, jetzt den Massnahmen der Regierung zu folgen. Und natürlich lehnt sich die Regierung mit ihren Massnahmen sehr stark an unseren Schweizer Nachbar, und das ist auch meiner Ansicht nach sehr korrekt. Ich glaube, es ist wahrscheinlich fast noch ein bisschen zu früh, um konkrete Beispiele zu nennen, wie man diese Massnahmen dann auch einmal lockern sollte, das wird sicherlich auch der Fall sein, je schneller, desto besser - da sind wir uns ja alle einig. Nun wie gesagt, was es zu vermeiden gilt, und ich glaube, da kann dann der Gesundheitsminister mit mehr Kompetenz sprechen, dass eine zweite Welle über uns hereinbricht. Wir dürfen nicht vergessen, die spanische Grippe hat in der zweiten Welle mehr Leute dahingerafft als in der ersten Welle. Das nur als mahnendes Beispiel. Zum Schluss möchte ich einfach noch die rhetorische Frage vielleicht an die Justizministerin stellen: Sind sämtliche Massnahmen der Regierung legistisch geprüft und verfassungskonform? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Nachdem wir uns am 20. März zum ersten Corona-Landtag getroffen haben, sitzen wir heute wieder im Vaduzer-Saal für die zweite Sondersitzung. Es ist wichtig, dass wir uns die Zeit für diese ausserordentliche Situation nehmen und auch darauf reagieren. Viele von uns dachten wohl vor etwa drei bis vier Monaten, dass uns dieses Virus aus Wuhan in China nicht viel anhaben wird. Heute ist uns allen klar, dass wir alle, direkt oder indirekt, davon betroffen sind. Ein Virus verändert die Welt. Das Coronavirus hat uns in eine Lage versetzt, die für uns alle neu ist, und dieses Ungewohnte bringt sehr viel Unsicherheit mit sich. Diese Unsicherheit in sehr vielen Bereichen ist in der Bevölkerung deutlich spürbar.Ich hoffe, dass es uns heute mit dieser Sondersitzung gelingt, der Bevölkerung ein wenig Sicherheit und Gewissheit zurückzugeben. Das muss unser höchstes Ziel sein. Die Regierung reagiert auf diese Unsicherheit mit dem Massnahmenpaket 2.0. Ich begrüsse das rasche Handeln der Regierung sehr und kann jetzt schon sagen, dass ich diesen Bericht und Antrag unterstützen werde, auch wenn ich einige Fragen dazu habe und nicht in jedem Detail zufrieden bin. Die Motion wird sicher noch zu Diskussion Anlass geben und ich werde mich später dazu äussern. Im Nachgang zur ersten Sondersitzung und im Vorfeld zu dieser Sitzung haben sich einzelne Stimmen gemeldet und Fragen zur Rolle des Landtags gestellt. Der Landtag solle seiner Rolle und seiner Aufgabe aktiver nachkommen und seine Kontrollfunktion nicht vernachlässigen.Ich kann die geäusserten Bedenken verstehen und auch nachvollziehen, aber ich teile sie nicht. In dieser aussergewöhnlichen Situation, die wir alle noch nie erlebt haben, gilt für mich folgender Grundsatz: Die Krise ist die Stunde der Exekutive. Ich begrüsse die klare Haltung der Regierung und das konsequente Handeln. Die Regierung hat mich Hochdruck das Massnahmenpaket 2.0 erarbeitet und ich danke allen Personen, die bei der Erarbeitung beteiligt waren.Die Massnahmen, welche heute beschlossen werden, sind nicht undemokratisch. Alle Massnahmen sind mit einer definierten Zeit der Gültigkeit versehen. Die Massnahmen haben also ein Ablaufdatum. Das finde ich entscheidend und wenn dem nicht so wäre, dann müsste der Landtag aufstehen und intervenieren. Die wichtigsten Punkte des Berichts und Antrags wurden von den Vorrednern schon angesprochen und ich werde sie deshalb nicht wiederholen.
Ich möchte auf zwei Dokumente eingehen, die wir alle im Vorfeld zu dieser Sitzung erhalten haben. In diesen Briefen geht es um die Situation der Hotelbetriebe und der Gastronomie in Liechtenstein. Es wird bemängelt, dass die Anliegen der Gastronomie zu wenig und die Anliegen der Hotelbetriebe gar nicht gehört wurden. Das ist doch sehr erstaunlich, können wir im Bericht und Antrag auf der Seite 18 lesen, dass Sie den Spitzen der Verbände am 30. März das Massnahmenpaket 2.0 vorgestellt wurde und sowohl die bisherigen Massnahmen als auch die angedachten Erweiterungen für das Massnahmenpaket im Grundsatz begrüsst wurden.Für mich passen die Aussagen auf der Seite 18 im Bericht und Antrag und die Aussagen in den Briefen nicht zueinander. Ich bitte den Wirtschaftsminister um Erklärungen, wie es zu dieser unterschiedlichen Auffassung kommen kann. Im angesprochenen Brief vom letzten Mittwoch, 1. April, habe ich nichts von «im Grundsatz begrüsst» gelesen. Ganz im Gegenteil.Vor allem die Situation der Hotelbetriebe wird als dramatisch dargestellt, und die Autoren wünschen sich, dass auch die Hotels amtlich geschlossen werden können. Dann könnten sie auch von den Härtefallregelungen profitieren. Der Abg. Thomas Lageder hat auch schon auf diese Problematik hingewiesen. Die Regierung wird antworten, dass die gängige Praxis eine Schliessung der Hotels nicht vorsieht. Es ist nun aber einmal so, dass mit dieser Antwort und mit der gängigen Praxis kein einziges Hotel gerettet werden kann. Ich bin überzeugt, dass wir die Mittel haben und sie jetzt auch einsetzen müssen. Jetzt ist der Zeitpunkt, um die Reserven anzuzapfen und einzusetzen. Wenn nicht jetzt, wann dann? Falls zusätzliche finanzielle Mittel notwendig werden, dann werde ich meine Zustimmung geben. Hotels und Gaststätten sind wichtige Orte des Zusammenlebens und Zusammenkommens. Heute freuen sich schon alle, wenn sie bald wieder in einem Hotel übernachten können und wenn sie bald wieder mit Freunden sich in einer Beiz treffen können. Hotels und Restaurants sind wichtige Ort des sozialen Lebens und sie erfüllen wichtige Funktionen. Ich bitte deshalb die Regierung, dass sie sich den Anliegen in diesen Briefen nochmals annimmt und Lösungen sucht. Ich möchte mit einem Vergleich zum Schluss kommen. Im Bildungsbereich hat die Regierung genau heute vor einer Woche entschieden, und ich zitiere ganz kurz, dass Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Schulstufe befördert werden, auch wenn sie den Promotionsdurchschnitt nicht erreichen. Drei Monate vor dem Ende des Schuljahres hat die Regierung eine Entscheidung getroffen, die ich mir nie hätte vorstellen können. Es ist richtig, dass in seltenen Einzelfällen Schülerinnen oder Schüler in die nächste Klasse befördert werden, auch wenn sie die Promotionskriterien nicht erfüllen. Ich habe aber nie daran gedacht, dass diese Sonderregelung einmal für alle Klassen der Oberschule, der Realschule und des Gymnasiums, für mehr als 1000 Schülerinnen und Schüler, angewendet wird. Nun ist es aber so und es ist richtig so. Ja, es ist richtig so.In dieser aussergewöhnlichen Situation, in der wir uns momentan befinden, müssen wir auch das Aussergewöhnliche denken und auch das Aussergewöhnliche möglich machen. Die Regierung hat mit dieser Entscheidung auf die grosse Unsicherheit reagiert, hat Druck aus dem System genommen, hat für Sicherheit gesorgt und hat vielen Fragen geklärt. Dieses Handeln erwarte ich auch in vielen anderen Bereichen, unter anderem für die Hotelbetriebe: Druck aus dem System nehmen, für Sicherheit sorgen und Fragen klären. Zum Schluss möchte ich sagen, dass ich froh und dankbar bin, dass ich diese Krise in Liechtenstein erleben kann. Die Kleinheit erlebe ich als Vorteil, die Wege sind kurz und die Solidarität wird gelebt. Ich danke allen ganz herzlich, die zur Bewältigung dieser Krise beitragen. Ich wünsche uns allen, dass wir gesund bleiben oder wieder gesund werden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank für das Wort. Auch von meiner Seite ein grosser Dank an die Regierung, die Ministerien, Ämter und auch den Rechtsdienst der Regierung, welcher auch die Änderungsanträge für die heutige Sitzung kurzfristig legistisch prüfen musste. Ein grosser Dank gilt auch den Wirtschaftsverbänden des Landes, dass sie sich konstruktiv an der Ausarbeitung der Massnahmenpakete beteiligen. Die kurzen Wege in Liechtenstein sind ein weiteres Mal ein Vorteil für unser Land. Mit diesem Paket, dem Massnahmenpaket 2.0, legt die Regierung nochmals nach und justiert die Massnahmen aus dem Paket 1.0. So wird auch der Kreis erweitert, wer für einen Kredit bei der Landesbank ansuchen kann. Einen Kredit, für den das Land bürgt. Neu sollen auch Personen und Firmen um einen Kredit ansuchen können, die über eine spezialgesetzliche Bewilligung, Anerkennung oder Konzession verfügen. Der Bitte des Abg. Lageder schliesse ich mich an und bitte die Regierung ein paar Beispiele zu nennen. Ich bin vorbehaltlos für einen zinslosen Kredit über die gesamte Laufzeit der Notkredite. Daher habe ich auch die Motion mitunterschrieben und stehe noch voll und ganz hinter ihr. Dem Argument, dass womöglich mit einem zinslosen Kredit Fehlanreize geschaffen werden, kann ich nicht folgen. Der Staat hat mit den Massnahmen zur Verlangsamung von Covid-19 massiv in die Wirtschaft eingegriffen. Daher finde ich es nun schon fast als kleinlich, den Unternehmen nun 4% Zins abzuknöpfen. Das Missbrauchspotenzial sehe ich auch nicht. Denn wenn jemand für einen Kredit ansucht und diesen erhält, wird er ihn mit oder ohne Zins nicht zurückzahlen, wenn diese Person von Anfang an nicht vorhat, den Kredit zurückzuzahlen. Neu sollen auch Geschäfte für einen Kredit ansuchen können, die im letzten Jahr ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Diese Änderung begrüsse ich. Was ist aber mit denjenigen, die gerade erst, also seit dem 1.1.2020, ihr Geschäft eröffnet haben? Konkret: Können diese Unternehmen, die bis 1. März ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, auch darauf hoffen, einen Kredit zu erhalten? Und gelten diese auch als Härtefälle, wenn es sich um ein Kleinstunternehmen handelt? Noch eine weitere Frage: Wenn jemand gerade ein Geschäft eröffnet, so arbeitet diese Person meist noch in Teilzeit bei einem Arbeitgeber. Wie sieht die Härtefallregelung in so einem Fall aus, wenn, sagen wir, das Geschäft mit 50% betrieben wird und noch 50% als Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber gearbeitet wird? Wie hoch oder wie tief darf der Arbeitsanteil im eigenen Geschäft sein, dass die Härtefallregelung zu tragen kommt? Einzelunternehmer und Gesellschafter erhalten bis zu CHF 4'000 im Monat, da sie nicht berechtigt sind Kurzarbeit anzumelden. Rund 500 Anträge sind bis zum 3. April beim Amt für Volkswirtschaft eingegangen. Auf Seite 16 schreibt die Regierung, dass bis zum 3. April rund 11% der Gesuche bereits bearbeitet wurden und eine Auszahlung erfolgt ist. Herr Regierungschef-Stellvertreter Risch, wie ist der Stand heute? Vom liechtensteinischen Gastronomieverband haben die Abgeordneten in den letzten Tagen noch eine E-Mail erhalten. Darin bittet der LHGV darum, dass die Hotels entweder behördlich geschlossen werden, damit diese in die Härtefallregelung fallen und dann, wenn möglich, ihre Betriebsausfallversicherung beanspruchen können, oder zumindest, dass die Hotels, auch wenn sie geöffnet bleiben dürfen, dennoch als Härtefall gelten. Heute ist es so, dass die Hotels zwar geöffnet haben dürfen, aber über keine oder nur sehr wenige Gäste verfügen. Schickt das Hotel seine Mitarbeiter in Kurzarbeit, muss dieses weiterhin 20% des Lohnes weiterbezahlen. Ausserdem fällt auch die Miete an. Ein Betriebskostenzuschuss von 20% der Lohnsumme steht den Hotels auch nicht zu, da sie ja nicht behördlich geschlossen wurden. Viele Ausgaben und derweil keine oder nur sehr spärliche Einnahmen. Daher möchte ich Regierung bitten, für die Hotellerie im Land einen praktikablen Weg aufzuzeigen, damit diese im Land überleben kann und auch nach Corona in der Lage ist, Gäste zu begrüssen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. In der gegenwärtig ausserordentlichen Situation laufen die Prozesse und die Kommunikation zwischen Regierung und Landtag nicht in den üblichen Bahnen. Das durften wir in den letzten Wochen in beide Richtungen erfahren. Vorlagen und Entscheidungsgrundlagen werden notgedrungen und im Sinne laufender Optimierungsbemühungen bis zum nahezu letzten Moment vor Sitzungen angepasst und ergänzt. Sich rasch verändernde Erkenntnisse beeinflussen Lernkurven dynamisch oder sogar exponentiell, wenn man das Lernen denn zulässt. Ein Beispiel ist die im weiteren Verlauf der heutigen Sitzung noch zu behandelnde Vorlage aus dem Zuständigkeitsbereich von Regierungsrätin Katrin Eggenberger. Auch zu dieser Vorlage haben wir noch am Montagabend um halb neun essenzielle Abänderungen zugestellt erhalten. Das deute ich in der augenblicklichen Situation als Ringen um beste Lösungen bis zum letzten Augenblick.So verhält es sich für mich aber auch mit der Motion zur zinslosen Kreditgewährung gemäss dem Ausfallgarantiegesetz für die gesamte Kreditlaufzeit. Die Regierung hat die aus ihrer Sicht kritischen Punkte im Bericht und Antrag ausführlich dargestellt. Persönlich gewichte ich diese nicht in absolut gleichem Masse, aber sie sind auf jeden Fall ernst zu nehmen. Inzwischen habe ich zudem mehrfach respektable Stimmen aus Wirtschaftsverbänden vernommen, welche unbefristet zinslos gewährte Kredite mit gerechtfertigten Gründen ebenfalls als problematisch einstufen. Zuletzt tat dies der Wirtschaftskammerpräsident in einem gestern veröffentlichten Interview im «Liechtensteiner Vaterland». Und so frage ich mich als initialer Unterzeichner der Motion, für wen denn sonst als für die von unseren Wirtschaftsverbänden vertretenen Unternehmen sollte der Landtag dies beschliessen? Auch in der Schweiz mehren sich kritische Stimmen gegenüber der vollständig zinslosen Kreditvergabe und auch in der Schweiz dürfte irgendwann nachgebessert werden müssen. Ich gehe davon aus, dass ich nicht der einzige Motionär bin, der sich mit solchen Gedanken befasst, und es wäre meines Erachtens falsch, es nicht zu tun und nicht nach Kompromissen im Sinne besserer Lösungen zu suchen. Daher habe ich gestern Nachmittag um ein Gespräch mit Regierungschef Adrian Hasler und Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch gebeten, das auch sehr kurzfristig zustande kommen konnte. Herzlichen Dank dafür. Ein im Gespräch entstandener, von beiden Regierungsmitgliedern unterstützter Kompromiss wäre es, die Kredite nicht für die gesamte Laufzeit, sondern befristet bis zum 31. Dezember 2021 zinslos zu gewähren. Dieser vom Herrn Regierungschef per Mail an alle Landtagsabgeordneten gestern Nachmittag bestätigte Kompromiss würde einerseits den Kreditnehmern eine zusätzliche Entlastung bringen, ohne andererseits die Gefahr von Fehlanreizen und missbräuchlichen Kreditnahmen zu erhöhen. Dankenswerterweise liegt zu diesem Kompromiss bereits ein vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen formulierter und legistisch geprüfter Abänderungsantrag für die heute zu behandelnde Vorlage vor. Vielleicht wäre dies auch für weitere Motionäre ein Kompromiss, den ich im Rahmen der nachfolgenden Gesetzeslesungen gerne einbringen werde. Sollte dieser Kompromiss keine Mehrheit unter den Abgeordneten finden, bliebe es immer noch beim motionären Auftrag oder bei der heutigen Lösung oder bei einer noch anderen Variante. Dass ich mein Vorbringen mit den anderen Motionären nicht abstimmen konnte, war einzig dem allgegenwärtigen Zeitdruck in Verbindung mit Doppelbelastung durch berufliche Verpflichtungen geschuldet. Für dadurch entstandene Irritationen entschuldige ich mich in aller Form. Mein Anliegen ist und war einzig, auch in diesem Punkt zu einer Entscheidung zu gelangen, die von breiten Mehrheiten mit gutem Gefühl getragen werden kann.Eigentlich, das möchte ich auch noch erwähnen, mag ich das Hin und Her ganz und gar nicht. Es ist jedoch zu einem guten Teil den im Moment zwangsläufig fehlenden Debatten geschuldet, für die bislang einfach keine Zeit vorhanden war. Je länger die Krise dauert, je gravierender deren Auswirkungen werden und je anspruchsvoller deren Bewältigung damit zwangsläufig wird, desto schmaler wird der Grat zwischen Held und Depp. Zudem steht über allem noch die Verfassungsmässigkeit des gesamten Handelns in der Krise. Umso wichtiger ist ein funktionierendes Zusammenwirken aller Entscheidungsträger und umso wichtiger sind solide Entscheidungen, die, wie schon gesagt, von breiten Mehrheiten mit gutem Gefühl getragen werden können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte noch gerne einzelne Fragen bezüglich der im Bericht aufgeführten Ausrichtung und Finanzierung von Taggeld, dem sogenannten Covid-19-Taggeld, stellen. Es war ein sehr grosses Anliegen, sowohl der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer, die Klärung von Lohnfortzahlungen bei behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu klären. Ich danke der Regierung, dass sie diesen sehr wichtigen Punkt im Massnahmenpaket 2.0 aufgegriffen hat. Es besteht meiner Ansicht nach aber noch Klärungsbedarf für die Praxis, daher habe ich noch verschiedene Fragen an die Regierung: Neu sollen Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer aufgrund von behördlichen Anordnungen an der Arbeitsleistung verhindert sind, für die Lohnzahlungen entschädigt werden, indem ihnen respektive ihren Arbeitnehmern ein sogenanntes Covid-19-Taggeld ausbezahlt wird. Wie ist dieses «behördlich» genau zu verstehen? Muss es per Verordnung festgelegt werden? Ein Arztzeugnis kann es ja nicht sein, da nicht alle Arbeitnehmer selber krank sind. Gelten als «behördlich» somit einfach die Anweisungen von den Ämtern oder kann mir die Regierung hierzu noch genauere Erläuterungen geben? Die nächste Frage betrifft die Rückkehrer. Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Ausland zurückkommt, muss dieser Rückkehrer - so ein Merkblatt des Amtes für Gesundheit mit dem Titel «Willkommen in Liechtenstein» - solange er keine Symptome zeigt, nichts tun. Wenn nun aber der Arbeitgeber der Ansicht ist, dieser Reiserückkehrer, sagen wir, er kehrt zurück aus Italien, geschäftlich oder privat, soll zu Hause bleiben, ist dies ja keine behördliche Weisung. Muss dann der Arbeitgeber den Lohn selber zahlen, wenn er seine anderen Mitarbeiter schützen möchte? Was passiert, wenn die Behörde oder eben auch nur der Arzt eine Kontaktperson für 14 Tage unter Quarantäne stellt? Erhält diese das Covid-19-Taggeld? Fraglich für mich ist da auch noch, was gilt dabei als enger Kontakt? Was ist mit einer besonders gefährdeten Person - bestätigt vom Arzt mittels Arztzeugnis - zum Beispiel eine schwer lungenkranke oder krebskranke Person, die zwar arbeiten kann, wenn dann die Hygienemassnahmen und Abstandsregeln im Betrieb eingehalten werden können? Er müsste also folglich im Betrieb arbeiten, das Risiko ist aber sehr stark erhöht und der Arbeitgeber will die Verantwortung für diesen besonders gefährdeten Arbeitnehmer nicht übernehmen. Kommt auch hier das Covid-19-Taggeld zum Tragen und, wenn ja, für wie lange? Dauerhafte Beurlaubung, bis wieder Normalität eingetroffen ist, oder konkret, ab welcher Lockerung von welcher Massnahme müssen diese besonders Gefährdeten dann wieder arbeiten oder bekommen dann kein Taggeld mehr? Und dürfen Ärzte in diesem Zusammenhang überhaupt diese Risikogruppen, die ja ohne Symptome sind, krankschreiben, obwohl die Krankenkassen gar nicht bezahlen? Dann habe ich noch eine Frage zum Covid-19-Taggeld an sich: Gemäss Bericht und Antrag soll das Covid-19-Taggeld 100% des Lohns des Arbeitnehmers betragen in Anlehnung an die Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung für Betriebe, welche per Verordnung geschlossen wurden, so heisst es im Bericht und Antrag. Meine Frage dazu: Wird dieses Taggeld wirklich zu 100% ausbezahlt? Oder ist damit gemeint, dass dieselbe Aufteilung gemacht wird 60%/20%/20% gemäss Bericht und Antrag Nr. 22/2020 zum Massnahmenpaket 1. Bei Erstattung des Covid-19-Taggelds zu 100% wäre dann ja ein Arbeitnehmer, der nicht krank ist, aber in Quarantäne, sozusagen besser gestellt als ein wirklich Kranker, der ja gemäss Art. 14 Abs. 3 KVG nur 80% Krankengeld erstattet erhält? Und dann noch eine letzte Frage: Wenn das Covid-19-Taggeld 100% betragen sollte, wie ich vorab geschildert habe, gilt da dann immer noch der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von CHF 10'500 pro Monat? Herzlichen Dank für die Beantwortung dieser Fragen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Nicht einmal drei Wochen sind vergangen, seit der Landtag das Massnahmenpaket 1 diskutiert und einhellig beschlossen hat. Und nun legt uns die Regierung bereits das Massnahmenpaket 2 zur Beschlussfassung vor. Ich danke der Gesamtregierung und allen betroffenen Stellen für den wirklich transparenten und informativen Bericht und Antrag. Dieser gibt einerseits Aufschluss über die Wirkung des ersten Massnahmenpakets und zeigt andererseits auf, in welchen Bereichen dieses erste Paket noch nicht genügend wirksam war oder wo sich Lücken zeigten. Diese sollen nun beseitigt werden. Dies betrifft zum einen die Abänderung des Ausfallgarantiegesetzes. Da mit einer zunehmenden Zahl von Kreditgesuchen in den nächsten Wochen gerechnet wird, erhöht das Land die Ausfallgarantie zugunsten der Landesbank um CHF 10 Mio. auf nunmehr CHF 35 Mio. Im Gegensatz zur Schweiz geht unsere Regierung einen eigenen Weg und verzichtet auf Vorschriften und bürokratische Hürden zur Einschränkung der Verwendung der Kreditmittel. Sie appelliert damit klar an die Eigenverantwortung der Kreditnehmer: Oberstes Ziel all der getroffenen Massnahmen ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Milderung der wirtschaftlichen Folgen durch die Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Dafür und für nichts anderes sollen die diversen Unterstützungsmassnahmen eingesetzt werden. Auch mein Appell geht klar in diese Richtung: Geschätzte Arbeitgeber, seien Sie solidarisch und nutzen sie die staatlichen finanziellen Unterstützungsmassnahmen wirklich im Sinne der genannten Zielsetzung. Waren im ersten Massnahmenpaket vor allem jene Unternehmen im Fokus der staatlichen Unterstützungsmassnahmen, die durch eine verordnete Betriebsschliessung gemäss der Corona-Verordnung betroffen waren, so zeigte sich sehr schnell, dass die Auswirkungen der Betriebsschliessungen, der Veranstaltungs-, Versammlungs- und Reiseverbote auch viele andere Unternehmen empfindlich trafen. Die Regierung anerkennt diese Problematik und wird eine entsprechende Hilfsmassnahme ausarbeiten. Es ist zu hoffen, dass diese Massnahme schon sehr bald umgesetzt werden kann, ist doch das finanzielle Polster gerade dieser Unternehmen meistens nicht sehr gross. In diesem Zusammenhang erwähne ich den Hilferuf der Gastronomie und Hotellerie Liechtenstein, der uns vor Kurzem erreichte. Auch diese Betriebe befinden sich in einer äusserst schwierigen Situation, und ich ersuche die Regierung wirklich, sie ebenfalls unter den Rettungsschirm Massnahmenpaket 2 zu nehmen. Ein neues Instrument im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist das sogenannte Covid-19-Taggeld, welches im Massnahmenpaket 2 errichtet wird. Ich erachte dieses Zusatzinstrument als sehr sinnvoll, weil es eben gerade für die Besonderheiten in der jetzigen Krisensituation geschaffen wird. Es werden dann auch drei spezifische Fälle genannt, bei denen dieses Taggeld wirksam werden sollte. Hier frage ich die Regierung, ob die Wirkung dieses Covid-19-Taggeldes nicht auf weitere Kreise ausgedehnt werden könnte, die ebenfalls unter der Coronakrise leiden. Der Arbeitnehmerverband hat in seinem Scheiben, welches uns gestern erreichte, konkret auf zwei Gruppen hingewiesen. So sollten aus seinen Erfahrungen heraus Schwangere ebenfalls unter das Covid-19-Taggeld fallen können. Auch ich bin der Ansicht, dass Schwangere durchaus dem Art. 7c Abs. 3 der Corona-Verordnung zugeordnet werden könnten. Wie ist die Haltung der Regierung dazu? Eine weitere Problematik zeigt der LANV auf: Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten, weil infolge der behördlich angeordneten Schliessung der Schulen und Kitas keine Fremdbetreuung gewährleistet werden konnte. Diese Problematik betrifft wahrscheinlich nicht sehr viele Personen. Für jene, die betroffen sind, ist es aber ein Problem. Deshalb, meine ich, sollten auch sie finanziell unterstützt werden, zumal Liechtenstein im Gegensatz zum Beispiel zu Vorarlberg keine staatlich organisierte Betreuung für derartige Einzelfälle anbietet. Gerade in dieser schwierigen Zeit sollten wir neben den lauten besonders auch die leisen Stimmen wahrnehmen.Ich begrüsse es zudem, dass Unterstützungsmassnahmen in den Bereichen Sport, Bildung und Kultur sowie im Medienbereich aufgegleist werden. In all diesen Bereichen hat die Coronakrise ebenfalls ihre Spuren hinterlassen und es gilt, die Arbeitsfähigkeit auch in diesen Bereichen aufrechtzuerhalten. Abschliessend danke ich der Regierung und allen ihren Mitarbeitenden für ihr schnelles, zielgerichtetes und flexibles Handeln, bin für Eintreten auf die Vorlage und werde ihr meine Zustimmung erteilen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Als Erstes bedanke ich mich ganz herzlich bei den Mitgliedern der Task-Force und Regierung, die diese beiden Massnahmenpakete in einer unglaublich kurzen Zeit und mit sehr grossem persönlichem Einsatz erarbeitet haben. Ich unterstütze dieses zweite Massnahmenpaket mit seinen erweiterten Massnahmen, die bereits von einigen Abgeordneten erwähnt wurden und ich deshalb nicht mehr aufzähle. Es braucht finanzielle Unterstützung in dieser schwierigen Zeit, ansonsten wären die Aussichten für viele Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch düsterer. Ansprechen möchte ich noch die bei den Landtagsmitgliedern eingegangenen E-Mails vom Hotellerie- und Gastronomieverband sowie vom LANV, diese wurden ja bereits von den Abgeordneten Lageder und Nägele auch erwähnt. Gemäss Hotel- und Gastronomieverband machen die Hotels im Moment null Umsatz, was ich sehr gut nachvollziehen kann, sie haben jedoch laufende Kosten zu tragen. Die Hotellerie und auch Gastronomie sei akut gefährdet, heisst es. Da die Hotels nicht geschlossen wurden, fallen sie nicht unter die Härtefallregelung. Ebenso wurde an einem Round Table eine Sonderlösung für die Hotellerie und Gastronomie befürwortet aber, wie im E-Mail ausgeführt, bis jetzt nicht umgesetzt. Warum wird von einer von der Regierung verordneten Schliessung der Hotels abgesehen? Es ist klar ersichtlich, dass es im Moment keine Buchungen gibt, und auch nach Beendigung des Lockdowns wird es noch einige Zeit dauern, bis die Menschen wieder reisen. Dieser Zustand null Umsatz wird sich also noch über viele Wochen oder Monate hinziehen. Ebenfalls wüsste ich gerne, was es mit der Sonderlösung, die befürwortet wurde, auf sich hat. Wie sollte diese aussehen und warum wurde sie nicht umgesetzt? Der LANV bringt Vorschläge betreffend Covid-19-Taggeld für Schwangere und für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten, da die Schulen und Kitas geschlossen wurden. Gerne hätte ich zu diesen Vorschlägen des LANV die Meinung der Regierung gehört. Sind hier Massnahmen geplant? Ich wünsche allen Einwohnerinnen und Einwohnern weiterhin viel Geduld und vor allem Gesundheit. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich danke der Regierung und allen Beteiligten für die Ausarbeitung des zweiten Massnahmenpakets. Der Bedarf eines zweiten Pakets innerhalb von nur 19 Tagen seit dem Landtagsbeschluss für das erste Paket erstaunt mich. Schon beim ersten Paket hatten wir darauf aufmerksam gemacht, dass der Bericht und Antrag Nr. 22/2020 und die darin beschlossenen Massnahmen aufgrund der nicht vorhandenen Vorbereitungszeit von den Abgeordneten nicht ordentlich überprüft werden konnte. Heute, nur 19 Tage später, zeigt das vorliegende zweite Paket, dass das erste ein Schnellschuss gewesen ist und das Ziel nicht mit dem gewünschten Effekt getroffen hat. Das erkannte auch die Regierung selbst und schreibt auf Seite 5 unten: «In der Folge wurde die Wirkung der beschlossenen Massnahmen aufgrund der ersten praktischen Erfahrungen einer Überprüfung unterzogen und allfällige Lücken sowie Unzulänglichkeiten wurden identifiziert und der daraus resultierende Handlungsbedarf evaluiert.» Korrekturen sind selbstverständlich sinnvoll und auch willkommen. Auch für uns war und ist unbestritten, dass wirtschaftliche Massnahmen notwendig sind. Das heisst aber nicht, dass aus lauter Eile die Konsequenzen nicht sorgfältig zu prüfen wären. Für uns Abgeordnete ist das allerdings nicht ganz einfach, da unser Informationsstand stets hinterherhinkt. Auf Seite 22 des Berichts und Antrags kommen dann auch die Unzulänglichkeiten des Massnahmenpakts 1 deutlich zutage, denn wenn Unternehmen einen Kredit nach bestehendem Recht beantragen, sind keinerlei Handlungseinschränkungen verpflichtet. Dabei beziehe ich mich nicht auf die Kreditverwendung in Bezug auf Investitionen ins Anlagevermögen. Diese Freiheit ist kein Problem, ich begrüsse sie gar. Problematischer sehe ich die Möglichkeit, dass Unternehmen, die vom Land abgesicherte Kredite erhalten, die neu gewonnene Liquidität für Dividendenausschüttungen oder Rückzahlungen von vorausgegangenen Kapitaleinlagen nutzen dürfen. Zudem ist es gemäss Seite 22 des Berichts und Antrags möglich, das frische Kapital den Aktionären, Schwesterfirmen oder Privatpersonen als Darlehen zukommen zu lassen. In der Schweiz stehen solche Machenschaften unter Strafandrohung von bis zu CHF 100'000. Liechtenstein hat auch mit dem vorliegenden Bericht und Antrag noch keine Regelung geschaffen, um solche wohl kaum beabsichtigten Handlungen zu unterbinden. Solange der Staat Liechtenstein eine Ausfallgarantie leistet, soll nach unserem Ansinnen all dies nicht möglich sein. Das zentrale Ziel des Staates sollte sich am Fortbestand erfolgreicher Unternehmen und von Arbeitsplätzen orientieren und nicht Möglichkeiten schaffen, Liquidität aus Firmen abzuziehen und damit einhergehend die Eintretenswahrscheinlichkeit der Ausfallgarantie zu befeuern. Aus diesem Grund werde ich der Lesung zwei Änderungsanträge, welche Sie gestern erhalten haben, analog der Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 6 Abs. 3, einbringen. Der erste Antrag wird die Ausschlüsse von Auszahlungen und der zweite eine Strafbestimmung bei Zuwiderhandlungen betreffen. Dann komme ich auch noch kurz zum Schreiben der Hoteliers und der Gastronomen und möchte hier meine Vorredner unterstützen. Ich bin auch der Ansicht, dass man hier eine Regelung finden muss. Entweder muss man diese Hotels wirklich schliessen oder es braucht eine ähnliche Regelung für die Hoteliers bezüglich Härtefälle, wie das auch für Restaurants gilt. Zum Schluss noch ein paar Dankesworte, besonders verdienen die Helfer in der mobilen Teststation vor unserer Tür in der Marktplatzgarage unseren Dank. Sie erledigen an einem wenig ansprechenden Ort sehr wichtige und geschätzte Arbeit. Ausserdem danke ich auch der Eidgenossenschaft, welche bei Bedarf grosszügigerweise Hilfe durch das Militär zugesichert hat. Ich danke auch allen freiwilligen Samaritern und Mitgliedern der Feuerwehren, die sich im Eiltempo Ausbildungen unterziehen und bei Bedarf schnell verfügbar sind. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte im Rahmen dieser Eintretensdebatte vorerst nur auf drei grundsätzliche Themen kurz zu sprechen kommen. Erstens zur finanziellen Seite dieser Krise im Zusammenhang mit dem Staatshaushalt: Wir haben den Staatshaushalt in den letzten Jahren erfolgreich saniert und befinden uns in einer ausserordentlich komfortablen Lage, ja, fast in einer einmaligen, weltweit einmaligen, komfortablen Lage. Auch wenn bereits heute schon klar ist, dass von verschiedensten Seiten, und zwar von Seiten, die wir heute wahrscheinlich noch nicht wirklich auf dem Radar haben, noch grössere Belastungen auf den Staatshaushalt zukommen werden. Und es ist jetzt schon klar, dass das Ergebnis des Staates in den kommenden eins bis mindestens zwei Jahren deutlich belastet werden wird. Dennoch ist der finanzielle Spielraum des Staates ganz eindeutig gegeben, um die Auswirkungen dieser Krise massgeblich lindern zu können. Ich möchte die Regierung daher auch auffordern, im Zweifelsfall - und es gibt eben sehr oft Zweifelsfälle, soll man hier jetzt etwas machen oder soll man nichts machen? - grosszügig zu sein. Dieser Spielraum ist vorhanden und letztendlich wird es nicht wirklich ausschlaggebend sein, ob die Reserven des Staates nach Bewältigung dieser Krise CHF 50 Mio. höher oder CHF 50 Mio. tiefer liegen werden. Und das auch im Wissen, dass gewisse Streuverluste unvermeidbar sind in einer solchen Situation und auch ein gewisser Missbrauch von Hilfestellungen unvermeidbar ist. Bitte sind Sie trotzdem im Zweifelsfall grosszügig.Dann zweitens: Ich unterstütze die Massnahmen der Regierung, die sie mit diesen zwei Massnahmenpaketen vorgelegt hat, ausdrücklich. Ich möchte der Regierung auch für das schnelle und zielgerichtete Handeln danken. Es wurde vorhin erwähnt, dass das erste Massnahmenpaket ein Schnellschuss gewesen sei. Ja, das war es. Und zum Glück war es ein Schnellschuss. Aber es war auch ein Schrotschuss mit der Schrotflinte, das heisst, es wurden zumindest sehr viele Bereiche schnell abgedeckt. Und ein schneller Schrotschuss ist mir da lieber als ein viel zu später exakter Schuss, der schon alles abdecken will, was abgedeckt werden soll. Auch wenn dieses Paket nicht perfekt sein kann in dieser ausserordentlichen Situation und mit diesem ausserordentlichen zeitlichen Druck, so, denke ich, sind die Massnahmen, die hier vorgeschlagen wurden, wirklich sinnvoll. Die bisherige Diskussion hat auch gezeigt, dass nach wie vor gewisse Lücken vorhanden sind. Das sehe ich auch so. Es wurde die Hotellerie erwähnt, es wurden andere Anliegen, beispielweise dasjenige des Arbeitnehmerverbandes, erwähnt, und ich fordere daher die Regierung auf, auch noch an einem dritten Massnahmenpaket zu arbeiten und dieses möglichst oder spätestens bis zum Mai-Landtag vorzulegen. Dann noch eine dritte und letzte Bemerkung an dieser Stelle: Es ist mir sehr bewusst, dass eine Lockerung der Massnahmen für die Bevölkerung losgelöst von der Schweiz schwierig ist. Dennoch möchte ich die Regierung aber auffordern, sofern sich der aktuelle Trend fortsetzt, gleich nach Ostern zumindest einen grundsätzlichen Fahrplan zur Lockerung der Massnahmen vorzulegen. Ich denke, die Menschen in diesem Land brauchen hier auch eine gewisse Perspektive. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Es wurde bereits einiges gesagt, deshalb möchte ich mich auf drei, vier einzelne Punkte konzentrieren. Vorab der Antrag der Neuen Fraktion, dem ich in dieser Form sicherlich nicht zustimmen werde. Ich hätte eigentlich erhofft, dass der Abg. Rehak auch Ausführungen dazu macht, wie er mit dem Problem der Rückwirkung umzugehen gedenkt. Das Programm läuft, die ersten Gelder sind ausbezahlt und das würde bedeuten, dass ab jetzt andere Grundvoraussetzungen geschaffen wurden, um für Unternehmen Gelder zu erhalten. Diese Ungleichbehandlung finde ich nicht zielführend. Für mich kommt dieser Antrag eigentlich zu spät, er hätte im Rahmen des Massnahmenpaketes 1 gestellt werden sollen und nicht heute, wenn das Programm bereits am Laufen ist.Zweitens möchte ich auch die Voten unterstützen, wie beispielsweise vom Abg. Eugen Nägele oder der Abg. Susanne Eberle-Strub oder auch vom Abg. Thomas Lageder, in Bezug auf die Thematik Hotels. Ich erwarte diesbezüglich auch von der Regierung, dass Vorschläge unterbreitet werden, und wenn der Abg. Elfried Hasler von einem dritten möglichen Massnahmenpaket für den Mai-Landtag spricht, dann wäre diesbezüglich sicher auch angebracht, auch mögliche Lösungen für Hotels diesbezüglich zu integrieren. Man muss in Bezug auf die Hotels natürlich schon sehen, dass Teilbereiche dieser Unternehmen von Staates wegen geschlossen wurden. Es betrifft in erster Linie natürlich die Gastronomie, die zu einem Hotel gehört. Also müssen auch diesbezüglich von Staates wegen Einnahmenausfälle in Kauf genommen werden, weshalb diesbezüglich für mich ein Vergleich zu anderen Gewerbebetrieben, wie zum Beispiel Autogaragen oder dergleichen, nicht zielführend ist. Die Regierung hat mit ihren Beschlüssen zu Recht Teilbereiche von Hotels von Staates wegen geschlossen, andere nicht. Doch die sind nun einmal miteinander gekoppelt und es führt zu massiven Problemen. Zudem finde ich auch in Bezug auf den Tourismus generell Hotels als systemrelevant, zumal wir auch keine Binnennachfrage bei Hotels haben, zumindest nur sehr, sehr rudimentär, wenn es um das Berggebiet geht. Und deshalb bitte ich die Regierung, diesbezüglich Massnahmen vorzuschlagen und, sollte es Gesetzesänderungen benötigen, diese im Mai-Landtag dringlich genehmigen zu lassen und zur Diskussion zu stellen.Der dritte Punkt, den ich noch ansprechen möchte, betrifft den Art. 5 Abs. 1 wegen der Verzinsung wegen der Motion, die von 21 Abgeordneten unterschrieben wurde, und des neuen Vorschlags, der seit gestern vorliegt, die Kredite bis zum 31.12.2021 als zinslos zu gewähren. Mir geht diese Frist zu wenig weit. Ich kann den Ausführungen der Regierung in ihrem Bericht, gar keinen Endzeitpunkt festzulegen, einiges abgewinnen, und diese sind für mich auch verständlich. Doch jetzt die Frist so kurz anzusetzen, dass sie am 31. Dezember 2021 abläuft, das finde ich auch nicht der richtige Weg. Man muss schon sehen und das finde ich schon wichtig, das Geld, das hier als Kredite ausbezahlt wird, muss zuerst wieder erwirtschaftet werden, damit es überhaupt wieder zurückbezahlt werden kann. Die Massnahmen, die die Regierung zu Recht eingeleitet hat oder vorgeschrieben hat, und die Probleme werden mit Rücknahme dieser Massnahmen nicht der Vergangenheit angehören. Die werden nachspielen - Monate, wenn nicht Jahre, werden gewisse Unternehmen diese spüren und dementsprechend das wirtschaftliche Umfeld nicht wieder dieselbe Grundvoraussetzung oder dasselbe Niveau haben, wie es noch bis Ende Februar, sage ich einmal, vorhanden gewesen war. Deshalb finde ich schon wichtig, wir müssen schauen, dass diese Unternehmen das Geld erwirtschaften, um den Kredit zurückzubezahlen, und nicht, um Zinsen zurückzubezahlen und den Kredit sehr langfristig laufen lassen zu müssen, weil sie gar nicht die Fähigkeit besitzen, diesen zurückzahlen zu können. Und das wird einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb für mich der 31. Dezember 2021 zu kurz greift. Eigentlich wollte ich den Vorschlag machen, den 31.12.2022 zu beantragen, doch ich höre aus einigen Voten heraus, dass mit diesem 31. Dezember 2021 eine Grundlage geschaffen wurde, die unterstützungswürdig ist. Deshalb werde ich auch im Rahmen eines Kompromisses beantragen im Rahmen der 2. Lesung, diese Frist zumindest noch um ein halbes Jahr auf den 30. Juni 2022 zu verlängern. Man muss nämlich auch sehen, wenn man die Tabelle auf Seite 22 des Berichtes der Regierung ansieht, dass es einen zentralen Unterschied zwischen der Schweiz und Liechtenstein gibt: Die Schweiz hält sich die Flexibilität offen, sie passt die Zinssätze an die Marktentwicklungen an. Das heisst, es gibt einen gewissen Spielraum, je nach Marktentwicklung. Bei uns wäre es dann der marktübliche Zins - unabhängig von der Marktentwicklung. Diese Flexibilität hätte die Schweiz und diese Flexibilität hat die Liechtensteiner Lösung nicht, weshalb ich befürworte, diese Frist zumindest auf den 30.6.2022 zu verlängern. Und ich werde im Rahmen der 2. Lesung dies dann auch beantragen. Abschliessend hätte ich noch zwei Fragen an die Regierung, konkret an den Regierungschef-Stellvertreter. Im Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland» von gestern hat der Wirtschaftskammerpräsident von einem Konjunkturprogramm gesprochen, das mit der Regierung erarbeitet werde. Es werde da eine Veranstaltung geplant, an welcher Sie, Herr Regierungschef-Stellvertreter, teilnehmen werden. Ich wollte Sie fragen, wurden diesbezüglich schon Vorgespräche geführt, wie könnte so ein Konjunkturprogramm aussehen? Ich glaube, wir haben rund CHF 250 Mio. für Hochbauten gesprochen, das ist ein sehr grosses Konjunkturprogramm. Und der Regierungschef-Stellvertreter geht bei Tiefbauten ja nochmals von etwa der gleichen Grössenordnung aus, wie er im Interview mitteilt. Dann wären es fast CHF 500 Mio. Ich wollte die Regierung fragen, wie sie zu einem solchen Konjunkturprogramm steht, wie sie sich so etwas vorstellen könnte und ob es schon Vorgespräche diesbezüglich gab, wie sie vom Wirtschaftskammerpräsidenten angesprochen wurden. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke, Herr Präsident für das Wort. Ich möchte die Eintretensdebatte nicht noch länger in die Länge ziehen. Es ist mir aber auch ein Anliegen, der gesamten Regierung, vor allem aber auch der Task-Force, für das wirklich gute Krisenmanagement zu danken. Ich höre es immer wieder, auch wenn ich meine seltenen Einkäufe tätige. Ich habe eine konkrete Verständnisfrage an den Regierungschef-Stellvertreter, und zwar in Bezug auf die Dauer der zinsfreien Kreditgewährung in der Schweiz. Auf Seite 22 in dieser Tabelle steht, dass die Null-Prozent-Verzinsung erstmals per 31.12.2021 angepasst werden soll, und auf Seite 25 steht im zweiten Absatz, dass der Null-Prozent-Zinssatz bis 31. März 2021 gelten soll. Ich denke, das ist vielleicht für die Frage der effektiven Dauer der Null-Prozent-Verzinsung noch relevant. Dann die Fragen, die aufgeworfen worden sind im Schreiben vom LANV oder auch von den Schreiben der Gastronomie und der Hotellerie, da gehe ich davon aus, dass die Regierung hier noch ihre Haltung kommunizieren wird. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Zuerst möchte ich kurz zum Abg. Thomas Lageder etwas sagen bezüglich Härtefallregelung. Die in Kurzarbeit stehenden Mitarbeiter werden zu 100% unterstützt, vom Land unterstützt. Dabei werden die Löhne natürlich auch zu 100% ausbezahlt. Dass sich die Unternehmen 20% der Lohnkosten einstreichen, wird wohl nicht der Fall sein und ist eine Behauptung, die die Unternehmer in ein falsches Licht stellen. Dann komme ich zum Bericht und Antrag auf Seite 23: Wir sprechen die längste Zeit über die Kredite oder auch den Übergangskredit. Es wird auf Seite 23 ausgeführt, die Liechtensteinische Landesbank führt dabei aus, dass zur Kreditvergabe an Unternehmen nur rund 10% der Kreditanträge ohne Ausfallgarantie des Landes oder anderweitige Sicherheiten hätten bewilligt werden können. Dies suggeriert natürlich, dass 90% der Kreditnehmer schlecht dastehen und nicht kreditwürdig sind. Die heutige Situation der Unternehmen kann ich Ihnen so beschreiben: Vorleistungen wurden bereits von Unternehmern getätigt, in der Vergangenheit schon getätigt. Denken Sie zum Beispiel an ein Modegeschäft, das die Frühlingskollektion bereits im Herbst letzten Jahres bestellen und natürlich auch bezahlen musste. Andere Unternehmen haben Ware vorproduziert und natürlich auch vorfinanziert, bei denen der Frühling oder das Ostergeschäft eines der stärksten Geschäfte darstellt. Auch diese Betriebe haben momentan Schwierigkeiten. Weitere Unternehmen haben in die Zukunft investiert, sind mit der Liquidität bewusst an die untere Grenze gefahren. Auch diese Unternehmen trifft es momentan hart. Es gab keine Reaktionszeit, um etwas anderes zu machen; die Umsätze sind zusammengebrochen, die Fixkosten wie Miete und Versicherung sind trotzdem zu zahlen. Diese Unternehmen brauchen nun Unterstützung in Form eines Kredits, um die schwierige Zeit überbrücken zu können. Liquiditätssichernde Kredite wurden in Aussicht gestellt in Höhe von höchstens 20% der Gesamtlohnsumme des letzten Geschäftsjahres. Mit diesem Kredit können die Löhne der Mitarbeitenden gerade einmal 44 Arbeitstage gesichert werden, das heisst zwei Monate und vier Arbeitstage. Wie lange die Krise andauert, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Fehlanreize von Krediten, die über die ganze Laufzeit zinslos zu gewähren sind, sehe ich nicht. Dies wird auch ausgeführt auf der Seite 23 im Bericht und Antrag.Gehen wir auf die Zahlen ein: 106 Anträge wurden mit einem Volumen von CHF 9,9 Mio. geprüft und auch bewilligt. 19 Gesuche wurden mit einem Volumen von CHF 1,3 Mio. nicht bewilligt. Das zeigt klar auf, dass hier die nicht überlebensfähigen Firmen keinen Kredit erhalten. Gehen wir davon aus, dass nun die bereitgestellten CHF 35 Mio. zur Gänze ausgeschöpft werden, und gehen wir davon aus, dass nochmals zu den rund 15% der Unternehmen, die keinen Kredit erhalten, ein Ausfallrisiko von 20% besteht, das wären dann allenfalls die Unternehmen, die heute noch überlebensfähig wären und in der Zukunft eben nicht überleben werden, wenn wir nochmals davon ausgehen, dass es rund 20% wären, dann sind es rund 35% der Betriebe, die es nachher nicht mehr geben wird. Meiner Rechnung nach, von den CHF 35 Mio., wenn man 20% als Ausfall rechnen müsste, ist es für den Staat ein Verlust von CHF 7 Mio. Aber ich meine, es sind CHF 28 Mio. für Unternehmen, die gerettet werden können, und Arbeitsplätze, die gesichert werden können.Zu den Zinsen der Kredite: Nun werden Stimmen laut, die einer zinslosen Kreditvergabe kritisch gegenüberstehen. Durch solche Fehlanreize werden die Wahrscheinlichkeit steigen und die späteren einschneidenden Konsequenzen für Wirtschaft und Staatshaushalt führen. Ich gewichte es höher, den Betrieben mit zinslosen Krediten über die ganze Kreditlaufzeit zu helfen, anstatt die Staatskasse mit den Zinsen zu bedienen. Ich glaube nicht, dass die von der Regierung beschriebenen Fehlanreize zu späteren einschneidenden Konsequenzen für Wirtschaft und Staatshaushalt führen. Vielmehr führt ein langes Hinauszögern der heutigen Situation zu weitreichenden Auswirkungen. Deshalb sollte so schnell wie möglich auf den Modus Normalbetrieb umgestellt werden.Dann noch eine Ausführung: Auf Seite 29 die Ausrichtung und Finanzierung von Covid-19-Taggeld, hier unterstütze ich die Regierung vollumfänglich. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich denke mir, wir dürfen stolz auf Liechtenstein sein, die Solidarität, die im ganzen Volk erkennbar ist, ist doch sehr positiv zu werten nach meinem Dafürhalten. Selbstverständlich gebührt den Leuten an der Front ein Dank, konkret sei dies im Landesspital oder auch in den Alters- und Pflegeheimen, aber auch der Kassiererin an der Kasse des Lebensmittelladens oder auch den Damen und Herren, die diese Regale einräumen, besten Dank. Man sieht einfach, dass die Strukturen in Liechtenstein funktionieren. Und ich denke mir, der Abg. Thomas Lageder hat es treffend gesagt, zu diesen Strukturen müssen wir eben auch in guten Zeiten schauen und nicht nur in schlechten Zeiten. Ich bin dann auch immer wieder erstaunt, wie man sich herzlich bei diversen Damen und Herren bedankt. Aber ich muss Ihnen einfach sagen, danke sagen ist wunderbar, aber man sollte diesen Personen auch helfen, sprich, wenn halt die Löhne relativ tief sind, dann müsste man auch dann in guten Zeiten versuchen, diese Löhne anzuheben. Denn nur von einem Dankeschön kann man seine Krankenkassenprämie zum Beispiel nicht bezahlen. Ja, wir sind ein glückliches Land und im Rahmen der ersten Sondersitzung sind da Aussagen gefallen: Spare in der Zeit, so hast du in der Not. Das kann ich nur unterstützen. All diese Massnahmen kosten Geld und diesen Handlungsspielraum haben wir nur dank unseren Vorgängern, die eben geschaut haben, dass man in der Staatskasse genügend Geld hat. Jetzt kann man schon sagen, wir haben ja genügend Geld, das ist ja kein Problem. Jetzt schon, aber schauen Sie in die Zukunft, es wird, so befürchte ich, die nächste Krise kommen. Wir müssen uns eben wappnen für nächste Krisen. Wir müssen sehen, dass das Land die nötigen finanziellen Mittel hat, damit man solche Krisen von Balzers bis nach Ruggell auch finanzieren kann. Es ist wahrlich nicht die Zeit der Erbsenzähler, sondern der Macher. Aber ich sage Ihnen einfach eines, die Macher brauchen wir nicht nur heute, die haben wir Gott sei Dank auch in der Vergangenheit gehabt. Denn nur deshalb können wir heute eben diese Sachen auch finanzieren. Wie gesagt, schauen Sie in die Zukunft, ich befürchte, es wird die nächste Krise kommen, und für diese Krise müssen wir uns wappnen. Ich habe eine Idee beziehungsweise einen Vorschlag zum vorliegenden Bericht und Antrag. Es geht hier konkret um die Seite 16 und 17: Da geht es um diese Betriebskostenzuschüsse sowie um die Kurzarbeitsentschädigung. Wir wissen ja alle, dass grundsätzlich 60% dieser Kurzarbeitsentschädigung vom Staat beziehungsweise der Arbeitslosenversicherung bezahlt wird, 20% bezahlt der Arbeitgeber und 20% wird der Lohn des Arbeitnehmers gekürzt. Das war vor Corona. Nun haben wir ein anderes Regime: Der Staat bezahlt ebenfalls diese 60% - nach meinem Dafürhalten sind das die CHF 50 Mio. aus dem ersten Paket - und die Arbeitgeber bekommen einen sogenannten Betriebskostenzuschuss. Das ist auf Seite 16 explizit nachlesbar. Dieser ist direkt an die Kurzarbeitsentschädigung gekoppelt. Ich denke mir, da unterliegt der Abg. Frank Konrad einem Irrtum, das ist eben nicht selbstverständlich, das hat der Abg. Thomas Lageder schon treffend ausgeführt. Wie gesagt, weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer können etwas für diese Coronakrise. Aber ich frage mich schon in dieser speziellen Situation: Dass die Arbeitgeber, wie gesagt, mit diesen Betriebskostenzuschüssen unterstützt werden, das unterstütze ich explizit, ich möchte mich auch bei den Gemeinden bedanken, dass sie zusätzlich weitere 20% einbringen. Aber auf der anderen Seite sehe ich es eigentlich nicht ein, dass die Arbeitnehmenden hier dann auf 20% verzichten sollen. Deshalb möchte ich die Idee einbringen, ob wir in dieser speziellen Situation für die nächsten drei Monate, bis Ende Juni, diese Kurzarbeitsentschädigung von 60% auf 80% erhöhen. Es gibt bereits aktuelle Probleme. Die Caritas hat im Rahmen eines Radio-L-Interviews eben ausgeführt, ja, gerade tiefe Einkommen haben ein Problem, wenn sie nur noch 80% des Lohnes haben. Und wie gesagt, diese Damen und Herren können auch nichts dafür. Sei das die Verkäuferin, die eben nicht in einem Lebensmittelladen arbeitet, oder auch eine Friseurin, die nicht mehr arbeiten darf. Da frage ich mich schon: Müssen wir hier nicht ein Zeichen senden? Ich könnte mir dies vorstellen: Im Rahmen einer positiven Botschaft, gerade jetzt zu Ostern, wäre das doch sehr begrüssenswert.Wie gesagt, im Rahmen des ersten Massnahmenpakets hat man ja diese CHF 50 Mio. bewilligt. Wenn wir davon ausgehen, dass diese CHF 50 Mio. 60% der Kurzarbeitsentschädigung entsprechen, dann würden 20 zusätzliche Prozente etwa CHF 17 Mio. entsprechen. Da möchte ich den Herrn Regierungschef-Stellvertreter bitten, ob er diese Ansicht auch teilt oder ob ich mich hier mitunter verrechnet habe. Auf der anderen Seite muss ich auch sagen, wenn wir uns diesen Abbau des Feriensaldos im Art. 94a ansehen. Da kann ich die Abgeordneten nur unterstützen, die sagen, aber zumindest den Feriensaldo aus dem Jahr 2019 sollte man schon zuerst einbringen. Also Sie sehen schon, ich versuche schon einen Mittelweg zu finden zwischen den Interessen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wie gesagt, nach meinem Dafürhalten ist Eintreten unbestritten. Die Voten zum Schreiben des LANV und der Gastronomie möchte ich explizit unterstützen. Ich denke mir, die Regierung macht einen sehr guten Job in dieser schweren Krise. Und wie gesagt, summa summarum dürfen wir sicherlich stolz auf Liechtenstein sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. In der Krise brauchen die Menschen verlässliche Partner in der Wirtschaft und in der Politik, um sich auch in unsicheren Zeiten sicher zu fühlen. So war es in einer der Landeszeitungen zu lesen. Es ist für mich aber ebenso wichtig, dass wir den Hilfsbedürftigen nach der Krise auch Unterstützung geben. Dahingehend hat auch der Landtagsabgeordnete Alexander Batliner argumentiert. Dies stellt für mich die Prämisse in dieser delikaten und anspruchsvollen Situation dar. In dieser Richtung habe ich auch die Argumente vom Landtagsabgeordneten Eugen Nägele verstanden. Klar müssen wir kompromissfähig und lernfähig bleiben - im Speziellen in dieser sich nicht gerade täglich, aber zumindest wöchentlich ändernden Situation. Allerdings ist es auch unsere Aufgabe, in dieser Situation ein Ankerpunkt für Hilfsbedürftige zu sein. Deshalb werde ich an der ursprünglichen Motion festhalten. Bestätigt wurde sie durch den Landtagsabgeordneten Elfried Hasler, welcher ausgeführt hat, grosszügig zu sein. Meine drei Hauptgründe für meine Haltung: Die Unterstützung kommt eins zu eins den Bedürftigen zu und sie werden nicht für ihr Unverschulden zusätzlich mit Zinsen belastet. Zweitens wird die Situation auf dem Arbeitsmarkt entschärft, auch wenn ein bis zwei schwarze Schafe die Situation ausnützen und durchrutschen. Drittens ist die Landesbank ein kompetenter Berater und Dienstleister.Der Landtagsabgeordnete Thomas Lageder hat bereits erwähnt, die Landesbank vergibt keine Blankoschecks, nein, im Gegenteil, die Landesbank legt ein professionelles, ein den Umständen entsprechendes Vorgehen an den Tag und Kredite werden nicht planlos vergeben. Im Gegenteil, es wurden aktuell schon Kredite von traditionellen und namhaften Betrieben abgelehnt, weil das Eigenkapital nicht genügend vorhanden war. Was ich wirklich sehr bedauere und hoffe, dass hier noch Lösungen gefunden werden können. Über die exakten Zahlen hat bereits der Landtagsabgeordnete Frank Konrad ausgeführt. Somit werde ich am vorgeschlagenen Artikel der Regierung in diesem Zusammenhang festhalten. Es wäre ein schlechtes Zeichen, die in Aussicht gestellte Unterstützung an dieser Stelle wieder zu kippen. Die Herausforderungen unserer Unternehmen werden neben den vergeblich erwarteten Lieferungen und dem Einbruch der Bestellungen oder der nicht nachgefragten oder untersagten Dienstleistungen massgeblich abhängig von den Massnahmenpaketen der anderen Länder sein. Ohne die wirksamen Massnahmenpakete der anderen Länder wird die Nachfrage nach unseren Exportgütern drastisch zusammenbrechen und sich nur sehr langsam erholen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen geraten leicht in Gefahr, ihre Liquidität zu verlieren. Den KMUs muss es gelingen, liquide Mittel für zwei bis drei Monate zu haben, um Gehälter zu bezahlen und Kredite zu bedienen. Ein schwieriges Unterfangen mit den meist sehr kleinen Margen und dann noch zusätzlich die Kredite zu tilgen. An dieser Stelle zolle ich jedem Unternehmer und allen Akteuren in Liechtenstein grossen Respekt vor ihrem enormen Einsatz. In dieser akuten Krisensituation sind grosszügige Regelungen zur Kurzarbeit und Überbrückungshilfen, sprich Darlehen, nötig. Für Unternehmen, denen wegen abgesagter Veranstaltungen die Insolvenz droht, hat der Staat ebenfalls eine Fürsorgepflicht. Die Motion, dass das Land auf Zinserträge der Kredite verzichtet, werde ich überweisen. Ich teile die Aussage des Wirtschaftsministers, diese Massnahmen sollen die Betroffenen nicht zufrieden machen, sondern via Intensivstation ihr Überleben sichern. Das Paket muss auch so ausgestattet sein, dass alle Notfallpatienten vom Tropf der finanziellen Unterstützung wieder wegkommen, aber eben nicht vor der Genesung ihrem Schicksal überlassen werden. Wir müssen unseren Wirtschaftsstandort pflegen, nur so ist die soziale Sicherheit durch den Erhalt der Arbeitsplätze langfristig und nachhaltig gesichert. Somit sind die Massnahmen im Interesse aller. In der akuten Krisensituation sind grosszügigere Regelungen zur Kurzarbeit und Überbrückungshilfen nötig, so wie es die Regierung in ihren Sofortmassnahmen vorgeschlagen hat. Für Unternehmen, denen wegen der Krise die Insolvenz droht, hat der Staat, wie bereits ausgeführt, eine Fürsorgepflicht. Deshalb steht es für mich ausser Frage, das geschnürte liechtensteinische Notfallpaket zu unterstützen und damit unsere gemeinsame Zukunft zu sichern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Nur ganz kurz. Das Schreiben vom Hotel- und Gastronomieverband wurde bereits mehrfach erwähnt. Aber da mich die Antworten oder allfällige geplante Massnahmen der Regierung interessieren, möchte ich ganz kurz auch darauf eingehen. Im Schreiben wird ausgeführt, dass Betriebe, die nur Hotelbetten und Frühstück anbieten, durch das Raster fallen, sie sind praktisch geschlossen, sind aber keine Härtefälle. Vergleiche mit der Schweiz können gemäss Schreiben hier nicht gemacht werden, da unser kleines Land keinen Binnenmarkt hat. Der Verband führt folgende zwei Varianten auf: - erstens amtliche Schliessung der Hotels per sofort, damit die Hotels in die Härtefallregelung fallen oder
- zweitens ein Regierungserlass, dass Hotels ebenfalls zu den Härtefällen zugerechnet werden, damit das Gleiche für Hotels gilt wie für Restaurants.
Auch ich möchte die Regierung fragen, ob hier Anpassungen angedacht sind. Falls ja, ab wann werden sie eingeführt und wie könnten sie aussehen? Aufgrund der Wichtigkeit für den Tourismus in Liechtenstein würde ich es begrüssen, wenn die Regierung dieses Anliegen prüfen könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit sind wir am Ende der Eintretensdebatte vonseiten des Parlamentes angelangt. Bevor ich nun das Wort an die Regierung gebe, unterbreche ich für eine kurze zehnminütige Pause. Ich bitte Sie, natürlich auch in der Pause die geforderten Abstandsregeln einzuhalten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 10:45 bis 11 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit der Eintretensdebatte zu Traktandum 1 fort.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die zahlreichen und überwiegend wohlwollenden Voten zu diesem Massnahmenpaket. Ich möchte auch dieses Mal mit einem Dank an alle Involvierten beginnen, die diese Erweiterung des ersten Massnahmenpakets, sprich das Massnahmenpaket 2.0, auf den Weg gebracht haben. Es wurde erneut sehr intensiv an Instrumenten und Lösungen gearbeitet und es fand ein enger Austausch mit den Wirtschaftsverbänden und dem Arbeitnehmerverband statt. Auch darauf werde ich später noch eingehen. Dass nicht jeder und jede mit allem zufrieden ist, das liegt in der Natur der Sache. Jeden zufrieden zu machen, kann aber auch nicht die Maxime in einer Krise sein - es geht hier nicht um Zufriedenheit, sondern um das Überleben. Bevor ich auf ihre Fragen eingehe, möchte ich nochmals den Vergleich anbringen, den ich schon bei der Vorstellung des ersten Massnahmenpakets bemüht habe. Das Coronavirus befällt nicht nur die Menschen, sondern eben auch die Wirtschaft. In dieser Krise werden Teile der Wirtschaft, weite Teile der Betriebe und Unternehmer zu Patienten, obwohl es ihnen vorher eigentlich sehr gut ging. «Unverschuldet krank» könnte man die Diagnose auch nennen. Manche Unternehmen haben ein besseres Immunsystem, andere ein schwächeres. Manche Unternehmen brauchen mehr Hilfe und Betreuung, manche kommen mit wenig oder ganz durch. Ich habe schon ausgeführt, dass ich vor jedem Unternehmer, der in dieser Zeit keine Unterstützung beansprucht und sich selbst zu helfen weiss, den grössten Respekt habe. Und er darf sich glücklich schätzen. Aber was wir mit den Patienten machen, das ist eben die Aufgabe des Landtages und vor allem auch der Regierung. Wir haben eben kein Rundum-sorglos-Paket gesucht, wir suchen Behandlungen und Betreuungsangebote, um möglichst viele gesund zu erhalten oder wieder gesund zu machen. Das Bild der viel bemühten Intensivstation für Unternehmen ist dabei in vielen Bereichen nicht verfehlt. Man kann sich die Task-Force Wirtschaft wie ein Team von Spezialisten vorstellen, welches mit grossem Einsatz und grosser Akribie daran arbeitet, passende und nichtdiskriminierende Instrumente und Methoden für die Patienten bereitzustellen. Und genau das hat das Team von Spezialisten auch in den letzten Tagen, Nächten und Stunden gemacht. Wir haben uns sehr viele Fragen gestellt und sehr viel diskutiert. Der Hauptfokus lag darauf, das erste Massnahmenpaket, das sehr gut angenommen wird, mit diesem Paket 2.0 zu erweitern, damit noch mehr Arbeitsplätzen und Betrieben noch besser geholfen werden kann.Ein paar Zahlen und Eckwerte zum ersten Paket: Per 8. April, das heisst nach rund zwei Wochen, sind bereits 190 Kreditanträge mit einem Kreditvolumen von CHF 16 Mio. bei der Liechtensteinischen Landesbank eingegangen. Davon konnten bis zu diesem Zeitpunkt 140 Anträge mit einem Volumen von rund CHF 12 Mio. geprüft und bewilligt werden. 20 Gesuche oder rund 10% mit einem Volumen von CHF 1,7 Mio. mussten abgelehnt werden, da die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt waren. Damit ist das Programm aus Sicht der Regierung gut angelaufen und erfüllt seinen Zweck. Im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung zeigt sich folgendes Bild: Bis zum 8. April sind bereits über 850 Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung eingegangen. 333 konnten bereits bearbeitet werden, die restlichen oder beziehungsweise bis zu 80%, sollten noch vor Ostern bearbeitet werden können. Ein Grossteil der abgelehnten Anträge wurde deshalb abgelehnt, weil diese nicht unter die Kurzarbeitsentschädigung fallen, sondern unter die Unterstützung für Kleinstunternehmer und deshalb dort dann aufgefangen werden.Auf Basis der bislang eingegangenen Anträge kann nach einer ersten, sehr groben Schätzung von einer Grössenordnung von rund CHF 17 Mio. pro Monat ausgegangen werden, die an Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt werden. Wie gesagt, eine erste sehr grobe Schätzung. Ich habe am Freitag die gleiche Zahl vermeldet, wir haben noch nichts Aktuelleres, aber das ist so ungefähr das, von was wir bei der Kurzarbeitsentschädigung im Moment ausgehen. Dann noch abschliessend ein paar Angaben zur Unterstützung von Einzel- und Kleinstunternehmen: Da sind mittlerweile über 700 Anträge eingegangen. Und vielleicht im Bereich der Arbeitslosenentschädigung, da ist die Zahl jetzt auch deutlich gestiegen, da waren in der letzte Woche 70 Neuanmeldungen zu verzeichnen. Zum Massnahmenpaket 2.0, das haben Sie vorliegend, da kennen Sie die wesentlichen Punkte, darauf werden wir danach auch sicher vertieft eingehen. Und ich werde die Fragen, die Sie gestellt haben, dann auch gerne beantworten. Ich starte mit dem Abg. Daniel Oehry. Er hat ein paar Fragen gefragt zum 1. März. Zum Antrag des Abg. Patrick Risch, zum Ausfallgarantiegesetz wird danach der Regierungschef noch Ausführungen machen. Zum Covid-19-Taggeld wird der Gesellschaftsminister dann auch noch Ausführungen machen, wir haben uns die Fragen entsprechend aufgeteilt.
Dann haben Sie, Herr Abg. Oehry, gefragt, wie es mit der Unterstützung von mittelbar betroffenen Einzel- und Kleinstunternehmen aussieht, wie da die Grössenordnung ist. Ich kann so viel sagen, die Grössenordnung wird unter diesen CHF 4'000 sein. In der Schweiz spricht man von einem pauschalisierten Betrag von CHF 3'220. Wir sind aber mit der Ausarbeitung noch nicht weiter fortgeschritten. Dann ein Thema, das von vielen von Ihnen heute angesprochen wurde, und ich versuche, die meisten Voten in diese Richtung vielleicht jetzt gerade beim Abg. Oehry zu beantworten, das ist das Thema der Hotellerie und der Gastronomie. Ganz grundsätzlich möchte ich vorausschicken, dass ich es als gutes Zeichen werte, dass sich bisher eine einzige Branche beziehungsweise einzelne Vertreter einer Branche zu Wort oder laut zu Wort gemeldet haben. Es scheint, dass das Massnahmenpaket nicht nur die 80/20 Regel erreicht hat, sondern deutlich mehr Betriebe mit diesen Lösungen heute so weit einmal leben können. Das heisst aber natürlich nicht, dass wir quasi nicht auch ein Ohr für die anderen Betriebe haben. Vielleicht muss man, wenn man auf die Details eingeht und zu diesem Schreiben des LHGV kommt, zwischen dem Vorgehen und dem Inhalt unterscheiden. Ich möchte zuerst auf das Vorgehen eingehen. Der Abg. Oehry hat eben zum Schriftverkehr und dann anschliessenden Rücksprachen mit dem LHGV Ausführungen gemacht, nicht im Detail. Gerne erfahre ich natürlich, vielleicht auch nach diesem Landtag, was denn seine Rücksprachen ergeben haben. Ich kann so viel dazu sagen, ich habe dieses Schreiben natürlich auch in Kopie erhalten, ich war über dieses Schreiben in dieser Form überrascht. Ich war zugegebenermassen vor allem auch über die Ausführungen, wo es um die Gastronomie ging, überrascht, weil wir für die Gastronomie aus meiner Sicht eine Lösung gefunden und besprochen haben, die explizit begrüsst wurde - auch von Vertretern, die dieses Schreiben jetzt unterschrieben haben -, dass das eine gute Lösung sei, dass sie mit dieser Lösung glücklich wären. Und das im Vorfeld des letzten Landtages. Ich war deshalb überrascht, dass die Gastronomie jetzt offen-sichtlich mit dieser Lösung doch wieder nicht einverstanden sein soll. Bei der Hotellerie war mir bewusst, dass wir dort noch Themen zu lösen hätten.Ich habe also, als ich dieses Schreiben erhalten habe, mit dem Präsidenten des LHGV direkt Kontakt aufgenommen, weil mir das persönliche Gespräch gerade in diesen Zeiten sehr wichtig ist. Er war nicht informiert, dass dieses Schreiben an den Landtag hinausging. Er war auch über den Inhalt nicht im Bilde. Ich habe deshalb die Unterzeichnenden und die Leute, mit denen ich gesprochen habe, gebeten, im Vorfeld dieses Landtages dem Landtag Klarheit zu verschaffen, wie es zu diesem Schreiben gekommen ist, wer jetzt dahintersteht und wer unterschrieben hat oder nicht oder Kenntnis hatte oder nicht. Diesem Wunsch meinerseits ist der LHGV nicht nachgekommen, jedenfalls nicht an den Landtag, sondern nur an mich selbst. Ich bin jetzt im Bilde, wie es dazu gekommen ist und wer dahintersteht und wer nicht. Das finde ich ein bisschen ein spezielles Vorgehen, das muss ich sagen. Die Gastronomen und die Hoteliers haben mir versichert, sie wären halt alles Einzelkämpfer und deshalb nicht gewohnt, sich untereinander abzustimmen. So weit zur Vorgehensweise bis hierhin.Das heisst aber für mich nicht und hat auch nichts damit zu tun, dass wir nicht an einer Lösungsfindung interessiert sind. Natürlich, selbstverständlich möchte ich weiterhin das Gespräch mit den Gastronomen und mit den Hoteliers führen. Ich möchte es nicht unbedingt im Landtag führen mit Personen, die quasi auch nur indirekt informiert sind, weil ich nicht denke, dass wir in diesem Kreise zu einer guten Lösung finden werden. Es hat inhaltliche Punkte, die Sie jetzt eben alle kennen, die nicht korrekt sind, die ich auch gerne ansprechen würde. Es heisst in diesem Schreiben, dass der runde Tisch eine Sonderlösung für die Gastronomie und Hotellerie begrüsst hätte. An diesem Runden Tisch waren Vertreter der Wirtschaftskammer, die Sektionspräsidenten der LIHK und eben des LHGV zugegen. Es wurde unterstrichen, dass die Hotellerie und die Gastronomie eine wichtige Stellung in Liechtenstein haben, dass trotz des kleinen Anteils am Bruttoinlandprodukt, das sie haben, der emotionale Wert und natürlich die Stellung wichtig ist und sie auch für die Wirtschaft eine wichtige Stellung haben. Es wurde aber auch mehrfach betont, dass wir Lösungen suchen sollten, die für alle passen, die eben nicht diskriminierend sind. Das war am Dienstagabend, als dieser runde Tisch stattfand, ich glaube, das war der 17. März. Bis zum 19. März konnten wir das Massnahmenpaket dank der Hilfe der Gemeinden auf CHF 120 Mio. aufstocken. Wir konnten die Betriebskostenzuschüsse verdoppeln und das für alle Unternehmen, eben nicht nur für die Gastronomie. Das wurde auch explizit begrüsst, dass das gemacht werden konnte. Und vor diesem Hintergrund habe ich ihnen dann auch beim letzten Sonderlandtag gesagt, ich bin der Meinung, dass die Gastronomie mit dieser Lösung gut leben kann. Das möchte ich einfach ausgeführt haben, nicht dass es heisst, ich hätte hier gesagt, es wäre anders gewesen.Dann komme ich zum zweiten runden Tisch Wirtschaft. Und beim zweiten runden Tisch Wirtschaft war es so, dass der Präsident der Wirtschaftskammer auf die Hotellerie hingewiesen und gesagt hat, dass man dort doch bitte Lösungen diskutieren solle. Der Präsident des LHGV hat diesem Votum des Wirtschaftskammerpräsidenten zugestimmt und wir haben dieses Anliegen aufgenommen. Wir haben aber auch diskutiert, die Regierung hat sich mehrfach zu diesem Thema unterhalten, dass Betriebsschliessungen ausschliesslich, jedenfalls bislang ausschliesslich, aus medizinischen Gründen zu erfolgen haben. In einem Restaurationsbetrieb gibt es medizinische Gründe - Abstandsregeln, Ansteckungsgefahr -, aus denen wir eben der Meinung sind, wie übrigens auch die Kollegen aus der Schweiz, dass Schliessungen sinnvoll sind. In Beherbergungsbetrieben, auch analog zur Schweiz, sehen wir diese Hygienemassnahmen als nicht gegeben. Wir sehen keine medizinischen Gründe, Betriebsschliessungen zu machen. Deshalb ist es auch die klare Haltung der Regierung, dass wir jetzt nicht aus wirtschaftlichen Gründen Betriebsschliessungen verordnen können, weil ich weiss, dann bekommen Sie ganz viele Briefe von ganz vielen Branchen, mit denen Sie uns bitten sollten, Betriebsschliessungen vorzunehmen. Das wäre nicht im Sinne einer klaren Haltung und einer nichtdiskriminierenden Vorgehensweise. Es ist für mich wichtig, das vorauszuschicken. Auch dass Österreich in dieser Angelegenheit eine andere Haltung - und erst seit Kurzem - eine andere Haltung eingenommen hat und alle Hotels geschlossen hat, das ist eine Entscheidung eines souveränen Staates. Bei uns ist die Regelung, wie sie ist, aus den Gründen, wie ich sie gebracht habe.Jetzt kommen wir zu den Inhalten: Zu den Inhalten gibt es zum einen zu sagen, dass der Wunsch ja da wäre, quasi gewisse Umsätze zu vergüten. Auch da war bei uns von Anfang an bei diesen Massnahmenpaketen klar, dass es schwierig ist, Umsätze oder Verdienstausfälle zu vergüten. Das wäre eine Abkehr vom dem, wie unser Massnahmenpaket grundsätzlich aufgebaut ist. Vielmehr wollten wir eben das Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten, verfolgen - deshalb das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung und der Betriebskostenzuschüsse. Ich verweise hier auf die Seite 20 des Berichts und Antrags mit der Abbildung, die, wie ich meine, das sehr gut darstellt, wie wir hier vorgegangen sind. Es ist eben so, erst seit dem 17. März können überhaupt die Betriebe und eben auch die Gastronomen und die Hoteliers Kurzarbeitsentschädigung dann erhalten, weil wir das umgestellt haben. Dann kommen die 20% Betriebskostenzuschuss des Landes dazu, dann die 20% der Gemeinden und dann noch die Möglichkeit bei kleinen Betrieben, dass der Gastronom auch für sich selbst als Geschäftsführer diese CHF 4'000 erhält. Zusätzlich die Mehrwertsteuerstundung mit 0% Zins und die AHV-Stundung plus das schnelle Geld. So schaut dieses Paket aus. Jetzt kommt der wichtige Teil: Die Regierung hat sich auch vor ein paar Tagen entschieden, dass wir die Teilschliessung, sei es bei Autogaragen, die den Verkauf schliessen müssen und die Garagen noch offen haben, oder bei Fahrradgeschäften, die eben quasi einen Teil offen haben oder nicht, nicht in Abzug bringen, sondern dass wir die Betriebskostenzuschüsse auf alle, die in Kurzarbeit sind, gewähren. Das heisst, also auch ein Autogeschäft, das weniger als zehn Leute hat, kann diese CHF 4'000 zum einen beziehen, dann Kurzarbeit für die Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, und darauf kommen die Betriebskostenzuschüsse. Jetzt kommt der wichtige Teil, und ich konnte mich mittlerweile noch nicht mit dem LHGV oder den Gastronomen treffen, weil wir uns ja mit Mails beschäftigen und auch den Landtag mit Mails beschäftigen: Für Hotelbetriebe, also für integrierte Gastronomie- und Hotelbetriebe, gilt natürlich dasselbe. Also ein Hotelbetrieb, wo der Gastrobereich geschlossen ist, hat auch für die Hotelmitarbeitenden diese Möglichkeit, die Betriebskostenzuschüsse zu erhalten. Ich weiss nicht, ob das schon durchgedrungen ist, wir konnten über diesen Inhalt noch nicht sprechen. Aber es ist mir wichtig, das heute hier jetzt auch noch einmal zu erwähnen. Selbstverständlich werden wir mit den Gastronomen nochmals das Gespräch suchen, wie ich übrigens auch mit dem LANV immer wieder das Gespräch suche. Es ist nicht so, dass wir hier nicht zuhören. Es ist einfach so, dass offensichtlich Mails schneller geschrieben werden, als man den Telefonhörer in die Hand nimmt. Das bedauere ich, ich betone sonst immer in dieser Krise, dass die kurzen Wege gut sind und gut laufen. Ich glaube auch, im überwiegenden Teil läuft es auch sehr, sehr gut. Jetzt in diesem Detailteil, den ich jetzt von vielen Abgeordneten gehört habe, ist es nicht so gut gelaufen. Das ist bedauerlich, aber ich bin der Überzeugung, dass wir hier auf einem guten Weg sind. Es wird auch noch Hotelbetriebe geben, die keinen Gastrobereich haben, wir sind auch da für Gespräche natürlich offen. Aber eben die Gespräche müssen geführt werden. Mails zu verschicken, ist auch wichtig, aber sprechen hilft meistens mehr. Ich hoffe, dass ich damit den grössten Teil dieser Thematik behandeln konnte, sonst fragen Sie gerne nochmals nach.Dann komme ich zum Abg. Thomas Lageder, Sie haben auch noch einmal den Appell wiederholt, den ich schon letzte Woche gebracht habe. Und ich möchte es noch einmal wiederholen, das Thema widerrechtliche Kündigungen: Gerade in dem Bereich, den ich gerade angesprochen habe, sehen wir leider solche Vorgehensweisen. Ich möchte wie auch schon an der letzten PK hier einfach auch noch einmal den Appell unterstreichen. Wenn man die Mitarbeiter jetzt aufgrund dieser Krise fristlos kündigt, dann ist das nicht in Ordnung, dann ist das widerrechtlich. Es ist sogar nicht nur nicht in Ordnung, es ist auch nicht sinnvoll, weil man mit Tag der Kündigung den Anspruch auf die Kurzarbeitsentschädigung und die Betriebskostenzuschüsse verliert. Das ist dann wirklich keine gute Aktion in der heutigen Zeit. Und es ist genau deshalb im Massnahmenpaket so drin, dass die Betriebskostenzuschüsse auf die Kurzarbeitsentschädigung als Instrument aufbauen, weil wir ja wollen, dass die Arbeitsplätze erhalten werden. Ich glaube, da machen die Instrumente schon sehr viel Sinn. Und ich bin mir bewusst, wir müssen diese immer wieder einmal kommunizieren, kommunizieren, kommunizieren, das AVW ist beschäftigt, auch an der Hotline das immer zu kommunizieren. Aber mir ist auch wichtig, jetzt vielleicht diese Bühne zu nutzen, um diesen Punkt noch einmal zu unterstreichen. Da danke ich dem Abg. Lageder, dass er auch den Punkt noch einmal aufgebracht hat.
Dann zum Thema, Sie haben beim LANV die benannten Problemfelder aus dem Schreiben angekündigt. Ja, auch da war das Vorgehen ein bisschen speziell. Der LANV hat sowohl den Landtag als auch die Regierung mit zwei ähnlichen, aber nicht gleichlautenden Schreiben bedient. Im einen heisst es, nichts wurde aufgenommen, das ist das Schreiben, das Sie bekommen haben. Bei uns hiess es, wenig wurde aufgenommen, aber es ist eine Superarbeit, die wir machen. Es ist halt so bisschen ein Thema mit der Kommunikation in der Krise. Aber das ist gut zu ertragen. Ich glaube, inhaltlich sind wir bei den Lösungen doch auch hier nah beieinander. Vielleicht zu den Themen, die sie aufgeführt haben. Also im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung wird bei der Berechnung des anrechenbaren Arbeitsausfalles auf den Nachweis des Abbaus von Ferienguthaben verzichtet. Also das ist ja jetzt weggefallen. Es kann also für Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht werden, auch wenn sie ihr Ferienguthaben noch nicht abgebaut haben. Überstunden sind bis auf 20 Stunden abzubauen, das gilt auch für Langzeitkonten. Liechtenstein ist in diesem Punkt der Schweizer Praxis gefolgt. Ziel ist es, dass dadurch die Unternehmen im Sinne der nötigen Liquidität rascher von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren können. Diese Handhabung führt ausserdem auch zur administrativen Erleichterung bei der ALV und damit einer Beschleunigung der Abrechnungen infolge der geringeren Komplexität. Davon unberührt bleiben aber natürlich Absprachen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf den Ferienabbau. Das kann natürlich trotzdem noch erfolgen. Dann zur Stellung der Gastronomie habe ich ja schon ausgeführt.Dann zum Abg. Patrick Risch, Sie haben im Bereich der Härtefälle noch nachgefragt. Als Härtefall wird eingestuft, wer mindestens 60% seines Erwerbs daraus bezieht, das heisst, das ist dann auch die Abgrenzung zwischen selbstständig und unselbstständig erwerbend: Es soll der Lebensunterhalt desjenigen geschützt werden, der eben kein zweites Standbein hat. Das ist hier die Überlegung. Dann gab es auch noch die Frage in Richtung der Start-ups, die erst 2020 gegründet wurden. Da ist in dem Bereich noch keine Entscheidung getroffen. Es werden aktuell auch sehr viele Anträge geprüft und es werden auch Anträge auf die Seite gelegt, wo man fragt, wie wir mit denen jetzt umgehen. Es ist einfach die schiere Masse und die Unterschiedlichkeit der Fälle, die im Moment auch geprüft wird und dann Entscheidungen zugeführt werden. Bei neuen Unternehmen, die in diesem Jahr gegründet worden sind, ist dann auch die Schwierigkeit: Auf was basieren wir das? Einschätzungen, Businessplan? Und da könnte man natürlich die Pauschale von CHF 4'000 zusprechen, aber das ist dann halt eher die Start-up-Hilfe. Sicher, und da haben Sie Ihren Antrag dann auch im Bereich des Ausfallsgarantiegesetzes gestellt, müsste aber die Gründung vor dem 1. März. erfolgt sein, sonst haben wir wahrscheinlich Wildwuchs. Aber das ist dann ein anderes Thema.Dann zum Abg. Eugen Nägele und gleichzeitig zur Abg. Susanne Eberle-Strub: Sie haben noch quasi in diesem ganzen Kontext mit der Hotellerie darauf hingewiesen, dass es ja doch erstaunlich wäre, dass im Bericht und Antrag drinstehe, im Grundsatz würde dieses Massnahmenpaket begrüsst, und man jetzt aber im Schreiben eben nichts dazu lesen könnte. Ja, ich möchte dazu einfach sagen, die Spitzen der Verbände, das heisst die LIHK, die WKL und explizit auch der LHGV, waren an dieser zweiten Sitzung per Videokonferenz dabei. Und alles, ausser dass die Massnahmen der Regierung im Grundsatz begrüsst würden, wäre gelinde gesagt eine Untertreibung. Also es wurde explizit begrüsst, was hier geliefert wurde. Und es wurde auf die Hotellerie eben auch eingegangen. Ich habe damals auch unsere Haltung vertreten, eben die Haltung, dass wir aus medizinischen Gründen, nicht aus wirtschaftlichen Gründen, Betriebsschliessungen angehen, aber auch in Aussicht gestellt, dass wir versuchen, Lösungen zu suchen. Dann sind Sie noch weiter auf das Schreiben eingegangen, da werde ich jetzt nicht mehr viel dazu sagen. Auch der LANV, das habe ich, glaube ich, beantwortet, auch beim Abg. Lageder.Dann komme ich zur Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz. Zu Ihrer ersten Frage, ja, es gelten die Anweisungen der Ämter. Ich möchte vielleicht noch vorausschicken, wir sind bezüglich des Covid-19-Taggeldes in enger Abstimmung, der Gesellschaftsminister und sein Team und das Wirtschaftsministerium und unser Team, diese Fragen auszuarbeiten und zu klären. Ich kann Ihnen aber so grob auf Ihre Fragen schon einmal antworten. Sie haben zuerst gefragt: Wie es ausschaut, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Ausland zurückkommt. Da kann ich sagen, seine Reisetätigkeit als solche stellt ja keinen Grund für eine behördliche Quarantäne dar. Die geltende Regelung unterscheidet einzig zwischen Selbstisolation für Personen mit Symptomen und Selbstquarantäne für Kontaktpersonen von erkrankten Personen. Das heisst auch, für einen Rückkehrer aus einer Auslandreise, weil es ja kein Grund ist, gibt es dafür auch kein Taggeld, also da unterscheiden wir ja entsprechend nicht. Dann haben Sie gefragt, wenn eine Behörde eben die Kontaktperson unter Quarantäne stellt, ob es dann Taggeld gibt. Ja, im Falle einer Selbstquarantäne bei engem Kontakt mit einer Person, die eine akute Atemwegserkrankung hat. Sofern die Erledigung der Arbeitsverpflichtung von zu Hause beziehungsweise vom gegenwärtigen Aufenthaltsort nicht möglich ist, dann gelten zehn Tage zu Hause und in diesen zehn Tagen erhält man dann dieses Taggeld. Dann haben Sie gefragt, durch wen erfolgt die Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, das Covid-19-Taggeld wird dem Arbeitgeber wieder entschädigt und das zu 100%. Dann haben Sie gefragt bei besonders gefährdeten Personen. Auch da quasi die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und die 100-Prozent-Refinanzierung dann über dieses Taggeld. Dann haben Sie gefragt, wie es denn ausschaut, ob dieses Taggeld wirklich zu 100% ausbezahlt würde. Ja, dem Arbeitgeber soll seine Lohnfortzahlungspflicht über das Taggeld zu 100% erstattet werden, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 148'000 Jahreslohn, analog dem Krankenversicherungsgesetz. Sie haben dann gefragt, ist damit gemeint wie quasi bei Kurzarbeitsentschädigung 60%/20%/20%. Nein, wie gesagt 100% durch den Staat. Sie haben dann auch gefragt, aber beim Krankentaggeld wären es nur 80%, hier 100%. Das ist richtig. Die beiden Leistungen sind nicht eins zu eins vergleichbar, da in den Fällen von Quarantäne und besonders gefährdeten Arbeitnehmern von einer 100-prozentigen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ausgegangen wird, erhält der Arbeitnehmer in jedem Fall 100% im Vergleich zum kranken Arbeitnehmer nach KVG, der 80% des Lohnes erhält. Zu berücksichtigen und das ist mir wichtig, hier zu betonen, ist jedoch die unterschiedliche Regelung der Arbeitgeber mit den Krankenkassen in Bezug auf ein aufgeschobenes Krankentaggeld, sodass man oft am Anfang eben doch die 100% erhält. Und deshalb ist es nicht eine komplette Ungleichstellung, sondern es ist ein anderes Instrument, dass man aus unserer Sicht auch anders handhaben muss. Wichtig: der Arbeitnehmer hat diese 100%, der Arbeitgeber wird aber auch schadlos gehalten. Dann haben Sie noch gefragt: Wenn das Covid-19-Taggeld 100% betragen soll, gilt dann immer noch der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von CHF 10'500? Es gilt der Höchstbetrag analog KVG, wie ich es vorhin ausgeführt habe. Dann haben Sie noch gefragt, wann die angeordnete Massnahme endet. Bis der Arbeitgeber geeignete organisatorische Massnahmen am Arbeitsplatz getroffen hat oder die behördlichen Massnahmen entsprechend aufgehoben sind. Das sind einmal die Ausführungen dazu. Ich nehme an, der Gesundheitsminister wird dann auch noch einige Details dazu ausführen. Das Gleiche gilt beim Abg. Georg Kaufmann: Die Fragen wird auch der Gesundheitsminister beantworten. Zum Abg. Thomas Rehak: Da möchte ich ausführen, zu seiner Grundsatzkritik zum ersten Massnahmenpaket schweige ich mich in allen Sprachen und Dialekten, den ich mächtig bin, aus und weise leise auf das Abstimmungsverhalten der Neuen Fraktion im Sonderlandtag vom 20. März hin. Dann zum Abg. Elfried Hasler: Ja, Sie können versichert sein, dass wir sowohl an weiteren Adaptionen arbeiten als auch an allfälligen Finanzbeschlüssen, wenn es denn so weit kommen sollte. Ob wir das dann Massnahmenpaket 3.0 oder 2.5 oder wie auch immer nennen, sei dahingestellt. Es war uns wirklich wichtig, das haben wir auch ausgeführt, wurde auch heute nicht weiter thematisiert, dass wir eben dann mit Finanzbeschlüssen oder Erweiterungen kommen, wenn wir wirklich sehen, wo wir wirklich stehen, weil es im Moment halt wirklich mit diesen ganzen Anträgen, mit den Gesprächen, die wir führen, ein laufender Prozess ist. Und wir werden einfach wieder kommen. Zu Ihrem Wunsch, dass die Regierung auch an Exit-Strategien arbeitet, möchte ich ausführen, dass diese Arbeiten bereits aufgenommen wurden. Gestern hat der Gesundheitsminister an der Pressekonferenz auch schon entsprechende Ausführungen gemacht. Und wir werden natürlich zu gegebener Zeit informieren.Dann zum Abg. Alexander Batliner: Sie haben die Veranstaltung oder die Veranstaltungsankündigung der Wirtschaftskammer oder des Wirtschaftskammerpräsidenten erwähnt. Ja, die Wirtschaftskammer führt jährlich eine Tagung - normalerweise im benachbarten Ausland - durch. Sie hat dieses Jahr entschieden, diese ins Malbun zu verlegen, ich habe eine Terminanfrage bekommen. Sollten wir bis dann wieder Veranstaltungen durchführen können, werde ich an dieser Veranstaltung zugegen sein. Ein Vorgespräch zu Konjunkturprogrammen hat mit der Wirtschaftskammer nicht stattgefunden. Ich habe letzte Woche in der Pressekonferenz auch die Frage nach allfälligen Konjunkturprogrammen erhalten. Ich habe eigentlich die Antwort gegeben, wie Sie sie auch schon ausgeführt haben: Der Landtag hat auf Antrag der Regierung im letzten Jahr doch ein grösseres Investitionspaket von rund einer Viertelmilliarde verabschiedet, die Regierung sieht im Moment keinen Anlass, diese Investitionen zurückzuhalten oder zu verschieben. Im Gegenteil, wir werden an diesen Projekten festhalten und sollte auch im Tiefbau noch das eine oder andere Projekt dazukommen, wird das der lokalen Wirtschaft sicher auch zugutekommen. Und auch gerade im Bereich Tourismus ist es so, da habe ich auch letzte Woche informiert, dass Liechtenstein Marketing verschiedene Aktionen und Kampagnen plant. Es steht auch im Bericht und Antrag, dass auch die Regierung entschieden hat, einen Grossteil der sonst im Ausland getätigten Auftritte und Investitionen aus der Million Franken für Projektbeiträge der Regierung für lokale Massnahmen ins Inland zu lenken, die dann auch der lokalen Wirtschaft helfen sollen. Ich glaube, da ziehen wirklich alle am gleichen Strick und in die gleiche Richtung. Dann hat mich der Abg. Wendelin Lampert noch gefragt, ob sein Vorschlag so zu finanzieren oder ob das so richtig wäre, dass diese Zahl, wenn sein Vorschlag irgendwann eingebracht werden würde, ob CHF 17 Mio. zusätzlich, stimmen würde. Das kann ich so nicht bestätigen. Man kann diese Annäherung natürlich machen. Es ist im Moment sehr schwierig zu sagen, was es dann genau am Ende des Tages kosten würde. Diese CHF 50 Mio., die vor einigen Wochen gesprochen wurden, würden jetzt vor dem Hintergrund der CHF 17 Mio., die ich heute für die Kurzarbeitsentschädigung genannt habe, dann ja irgendwie drei Monate vielleicht reichen. Wir wissen aber nicht oder wir müssen davon ausgehen, dass wir gerade im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung länger als diese drei Monate natürlich Kurzarbeitsentschädigung ausrichten müssen. Also nicht wir müssen davon ausgehen, es ist heute eigentlich schon klar, weil es zwar lokale Massnahmen von Betriebsschliessungen sind, die dann vielleicht, wenn wir sie aufheben, wieder zurückgehen. Aber die international vernetzte Wirtschaft wird diese Krise noch lange spüren. Insofern werden wir dort sicher auch länger diesen Effekt noch sehen, geschweige denn werden wir ihn nächstes Jahr in den Steuereinnahmen sehen und wo auch immer. Insofern ist es jetzt schwierig zu sagen, diese CHF 50 Mio. waren es und wenn wir uns jetzt dort daran orientieren, dann ist es richtig oder falsch. Da müssen wir wahrscheinlich laufend auch versuchen, neue Einschätzungen zu machen. So viel von meiner Seite zu den Fragen. Ich denke, der Regierungschef und auch der Gesundheitsminister werden noch weitere Ausführungen machen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nun gerne auf die konkreten Fragen zum Ausfallgarantiegesetz kurz eingehen. Der Abg. Daniel Oehry hat die Vor- und Nachteile der liechtensteinischen Lösung im Vergleich zur Schweiz angefragt. Auf Seite 22 im Bericht und Antrag haben wir Ihnen die beiden Lösungen gegenübergestellt. Die Regierung verzichtet ganz bewusst auf bürokratische Hürden und setzt auf die Eigenverantwortung der Unternehmer. Wir haben grundsätzlich einen wirtschaftsliberalen Ansatz gewählt, der die unternehmerische Entscheidungsfreiheit wahrt. Deshalb verzichten wir auf Einschränkungen, Missbrauchsklauseln und Strafbestimmungen wie in der Schweiz. Wir gewährleisten eine rasche und unbürokratische Kreditvergabe, wobei dennoch die Landesbank die gesetzlichen Voraussetzungen prüft. Ein zentraler Vorteil unserer Lösung ist, dass die Kreditvergabe ausschliesslich über die Landesbank abgewickelt wird, somit kann verhindert werden, dass unberechtigt mehrere liquiditätssichernde Kredite an dasselbe Unternehmen vergeben werden. Der Abg. Thomas Lageder hat noch die Frage gestellt betreffend Beispiele für Auslegung Gewerbebewilligung, Anerkennung spezialgesetzliche Konzessionen. Hier kann ich Ihnen Beispiele nennen. Zum Beispiel Bewilligung gemäss Gesundheitsgesetz: Das sind Chiropraktiker, medizinische Masseure oder Physiotherapeuten und weitere Berufe. Oder Konzession gemäss Personenbeförderungsgesetz: Hier geht es um Taxiunternehmen. Wenn man die Anerkennung hernimmt, geht es um die Landwirtschaft als konkretes Beispiel.Dann hat der Abg. Patrick Risch die Frage gestellt, wie es mit Geschäften aussieht, die im Jahr 2020 ihre Geschäftstätigkeit begonnen haben, ob diese einen Kredit bekommen. Im Gesetz ist klar geregelt, dass dies nicht möglich ist. Es muss eine Geschäftstätigkeit im vergangenen Jahr begonnen worden sein. Sie haben ja hierzu einen entsprechenden Antrag gestellt und da werden wir sicher dann bei diesem Punkt darauf zu sprechen kommen. Der Abg. Christoph Wenaweser hat dann Ausführungen gemacht zur Motion, zur neuen Lösung, die gestern diskutiert worden ist und Ihnen allen zugestellt worden ist. Ich möchte hier vonseiten der Regierung diese Lösung unterstützen. Ich finde, diese Variante ist ein gutes Signal aus Sicht der Regierung. Wir haben auch vernommen, dass unsere Argumente doch gehört und berücksichtigt worden sind. Diesbezüglich möchte ich mich für diese Initiative bedanken. Wir haben dann noch einen zweiten Antrag des Abg. Alexander Batliner, der hier ja vorgeschlagen hat, dass man diese Periode noch um ein halbes Jahr bis Mitte 2022 verlängert. Für die Regierung ist es unerheblich, ob man Mitte 2022 oder Ende 2021 als Datum nimmt. Entscheidend ist, dass eben nicht die ganze Laufzeit zinsfrei gewährt wird. Und von daher liegt es an Ihnen, welchen Vorschlag Sie dann entsprechend auch unterstützen möchten.Der Abg. Thomas Rehak hat dann noch erwähnt, dass er zwei Änderungsanträge eingebracht hat und diese dann auch noch konkret vorstellen wird. Diese orientieren sich an der Schweizer Lösung. Auf diese Punkte werde ich dann anlässlich der 1. Lesung, wenn Sie den Antrag konkret eingebracht haben, eine Rückmeldung geben. Die Abg. Violanda Lanter hat noch die Frage betreffend das Datum in der Vorlage gestellt. Hier ist es so, dass gemäss Art. 13 der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung das EFD die Zinssätze jährlich, erstmals per 31. März 2021, an die Markentwicklungen anpasst. Das heisst, in der Tabelle ist hier ein kleiner Fehler passiert, es müsste «31.3.2021» und nicht «31.12.2021» heissen. Das wären die Antworten von meiner Seite. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Gerne komme ich auf die Frage des Abg. Harry Quaderer betreffend die legistische Prüfung zurück, also ob jegliche Massnahmen dieses Massnahmenpakets 2.0 von der Regierung geprüft und verfassungskonform sind. Ich kann bei diesem Thema nur für unsere Vorlage sprechen, denn es liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Ministerien, für die legistische Prüfung und die Prüfung der Verfassungsmässigkeit besorgt zu sein. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen der Regierung?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Auch die Vorlagen, die von unserem Ministerium kommen, sind jeweils legistisch geprüft. Es ist nicht ganz einfach. Es ist eine schwierige Zeit für Juristen jetzt, es ist eine recht komplexe Situation, das schweizerische Epidemiengesetz ist über den Zollvertrag in Liechtenstein anwendbar. Wir sind kein Kanton, also da musste viel Hirnschmalz investiert werden. Auch die Fragen der Abg. Gunilla Marxer-Kranz zeigen, dass die Welt für Juristen derzeit eben sehr schwierig ist. Ich möchte einmal kurz die liechtensteinische Sicht darlegen, wann jemand denn in Quarantäne, Selbstisolation und so weiter gehen muss. Es gibt bei uns diese Regeln, wenn jemand erkrankt ist, dann ist es klar, dann ist er krank, das ist kein Problem. Wenn jemand im selben Haushalt lebt wie eine erkrankte Person oder deren Intimpartner ist, dann werden diese Personen in Selbstquarantäne geschickt. Das geschieht nicht mit behördlicher Anordnung im Sinne einer Verfügung, sondern das ist einfach ein Telefongespräch, das gemacht wird, und man sagt, du bleibst jetzt zu Hause. Für diese Personengruppe hat der Wirtschaftsminister dann eben diese Unterstützung mit dem Covid-19-Taggeld unter anderem heute hier in dieser Landtagssitzung eingebracht. Dann gibt es Leute, die aus irgendwelchen anderen Gründen eben nicht ihrer Arbeit nachgehen können, also die Personen, die in der Risikogruppe sind. Diese Risikogruppe ist ebenfalls in dieser Covid-Verordnung festgelegt und diese umfasst eine Reihe von Vorerkrankungen und sie umfasst nicht die Schwangerschaft. Allerdings, wenn in der Schwangerschaft Diabetes auftaucht, dann ist es wieder erfasst, weil Diabetes ist ein Teil dieser Vorerkrankungen, die zur Risikogruppe zählen.Das ist jetzt unsere Welt, es gibt aber auch eine andere Welt. Wir haben sehr viele Grenzgänger bei uns, die Hälfte der Arbeitsplätze wird ja von Grenzgängern eingenommen. So gibt es Regeln in Österreich und es gibt Regeln in der Schweiz und die weichen von unseren ab. Es kann sein, dass jemand nicht zur Arbeit kommen kann, weil er in Nenzing wohnt und Nenzing unter Quarantäne steht. In unseren Gesetzen reflektiert sich das nicht. Wir haben unsere eigenen Regeln. Aber dennoch mussten wir oder wollten wir einen Weg finden, wie man Arbeitgeber unterstützt, deren Angestellte eben in einem Ort in Quarantäne sitzen, der von Österreich aus in Quarantäne gestellt wurde - und eben auch noch auf unbestimmte Zeit. Diese Selbstquarantäne, die ich vorhin erwähnt habe, dauert ja zehn Tage. Und wenn Symptome auftauchen, dann ist man ja krank und dafür ist ja auch vorgesorgt. Aber diese andere Massnahme, die Österreich beispielsweise verfügt hat, gilt ja auf unbestimmte Zeit. Ebenso gilt auf unbestimmte Zeit beziehungsweise bis zur Aufhebung der Verordnung, dass Arbeitnehmer, wenn sie Vorerkrankungen haben und es dem Arbeitgeber nicht gelingt, diese Arbeit im Homeoffice zu organisieren oder die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, dann bleiben diese Personen bei voller Lohnfortzahlung beurlaubt - eben auch auf unbestimmte Zeit. Und auch für diesen Fall wurde eben Vorsorge getroffen. Also Sie sehen, es ist sehr schwierig, die Regeln von drei Ländern irgendwie in diesem Wirtschaftspaket abzubilden, aber ich denke, es ist, so gut es geht, gelungen. Was nicht abgebildet ist, ist, wenn ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer vorsichtshalber zu Hause bleiben will und keiner Risikogruppe angehört. Wenn der Arbeitgeber das erlaubt oder sogar will, dann geht es auf sein Konto. Das ist nicht umfasst in diesem Wirtschaftsunterstützungspaket. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich möchte hier doch Klarheit für das Parlament schaffen: Jede Vorlage ist legistisch geprüft. Die Regierung wird auch jeweils in Kenntnis gesetzt, indem Sammelvorlagen gemacht werden, in welchen diese Vorlagen dann dem Rechtsdienst zur legistischen Prüfung übermittelt werden. Das ist schon ganz wichtig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen seitens der Regierung.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke der Regierung für deren Ausführungen. Ja, dann vielleicht noch eine kurze Replik an den Regierungschef-Stellvertreter. Ich weiss nicht, was möchten Sie denn hören? Wir haben ja der Abstimmung zum Massnahmenpaket zugestimmt, es ist richtig, das haben Sie korrekt verfolgt. Aber wie schon gesagt, wir hatten ja nur wenige Stunden, um uns auf dieses erste Massnahmenpaket vorbereiten zu können. Das war nicht so einfach für uns Abgeordnete. In meinen Ohren ist es eine konstruktive Kritik, welche Sie hier bekommen haben, Sie können diese verwenden oder auch nicht. Von uns aus, wie gesagt, können Sie natürlich auch ohne Landtag hier agieren und selbst entscheiden, das ist so. Wir sind Ihnen auch dankbar, dass Sie das in grosser Weise auch tun und hier Massnahmen setzen und uns Vorschläge unterbreiten. Trotzdem ist es uns unbenommen, Ihnen zu sagen, was aus unserer Sicht vielleicht anpassungsfähig wäre. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank der Regierung für die Ausführungen. Ich hätte noch eine Verständnisfrage: Die Hotels, die reine Hotels sind, profitieren die auch von diesem Betriebskostenzuschuss oder wird da eine Lösung ausgearbeitet, dass da irgendeine Hilfe stattfinden wird? Dann noch zur Auszahlungsrate der Härtefallregelung, dieser CHF 4'000. Sie haben ausgeführt, es sind 700 Anträge bis jetzt eingegangen. Können Sie auch sagen, wie viele davon schon ausbezahlt worden sind? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich wollte mich ja wortreich ausschweigen. Dann habe ich Ihr Lob dann wohl missinterpretiert, Herr Abg. Thomas Rehak. Sie hatten wenige Stunden, wir hatten auch nur wenige Stunden. Wir waren uns, glaube ich, alle bewusst, dass dann natürlich nachgebessert werden würde und nachgebessert werden muss. Und das haben wir ja dann auch entsprechend getan. Ich habe jetzt das natürlich auch wieder als Kritik verstanden, dass wir ja auch ohne Landtag agieren können und sollen. Das ist ja eben genau nicht die Idee, sondern wir möchten den Landtag unbedingt involvieren, dort, wo er zu involvieren ist: eben gerade bei den Finanzthemen, gerade bei den Gesetzesthemen. Ich glaube, das ist auch eine Stärke, in dieser Krise zu zeigen, dass die politischen Organisationen und die Institutionen funktionieren. Deshalb bin ich auch sehr dankbar, dass der Landtag heute ein zweites Mal in dieser Krise zusammentritt und zeigt, dass der politische Betrieb funktioniert. Insofern noch einmal grosses Dankeschön an alle heute erschienenen Abgeordneten. Dann komme ich zum Abg. Patrick Risch auf die Rückfragen, wenn es um reine Hotels geht. Nein, die reinen Hotels würden im Moment nicht von diesen Betriebskostenzuschüssen profitieren, sie würden «nur» von den Massnahmen profitieren können, die für alle Unternehmen da sind, das sind die Kredite, das sind die Stundungen von Mehrwertsteuern und AHV, das ist die Kurzarbeitsentschädigung. Das wäre ja dann auch bei Kleinstbetrieben die Möglichkeit von unmittelbar betroffenen Betrieben. Auch dort könnte profitiert werden. Es war jetzt aber aufgrund dieses Schreibens, das Ihnen zugegangen ist, das eigentlich dem Grundsatz nach die gesamte Lösung infrage stellt, auch die Lösung für die Gastronomie, jetzt schwierig, im Vorfeld nochmals den Problemkreis einzugrenzen, wenn wir letztendlich nur noch über die reinen Hotels sprechen. Aber das werde ich mit dem LHGV sicher anschauen, dann werden wir eben über diesen Teil sprechen. Ich bin aber im Moment noch nicht aufdokumentiert seitens des LHGV, über was wir dann in einem nächsten Gespräch sprechen sollen. Dann haben Sie noch die rund 700 Anträge erwähnt und wie viel davon schon ausbezahlt ist. Jetzt kann ich Ihnen dazu gleich noch eine Ausführung machen. Es sind rund 12% - 85 Auszahlungen wurden am letzten Freitag bereits gemacht. Es ist so, dass rund 50% der Anträge, das ist auch noch wichtig, nicht weiterbearbeitet werden konnten, weil Angaben gefehlt haben. Also man konnte sie schon weiterbearbeiten, man konnte nämlich rückfragen und jetzt hoffen, dass die Angaben kommen. Es ist so, dass relativ viele Anträge eingegangen sind, die einfach nicht vollständig waren, und deshalb hier der administrative Aufwand auf allen Seiten, aber vor allem auch aufseiten des Amtes für Volkswirtschaft natürlich entsprechend gross ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen betreffend meine Idee beziehungsweise die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100%. Sie führen aus, es könnte sein, dass meine Berechnung stimmt, aber wir wüssten alle nicht, wohin die Reise geht. Das kann ich nur unterstützen. Aber in etwa wird es ein Drittel sein, denn wenn 60% CHF 50 Mio. entspricht, sind 20% ein Drittel. Dann ist es einfach so, wenn wir am Schluss CHF 100 Mio. brauchen, dann würden wir von CHF 33 Mio. sprechen. Wir haben jetzt heute ja gehört, man solle grosszügig sein. Ja, dann wäre jetzt die Zeit der Macher gefragt, wenn wir wirklich grosszügig sein sollen. Ich möchte Sie fragen: Können Sie sich vorstellen, im Rahmen des dritten Massnahmenpaketes eine solche Idee zu übernehmen? Selbstverständlich dann rückwirkend, damit dann diese Osterbotschaft bei den Arbeitnehmenden auch ankommt. Ich bin Ihnen auch dankbar, dass Sie klargestellt haben, mit diesen Betriebskostenzuschüssen ist eben die Situation schon eine andere, gottlob ist es eine andere. Es ist eben nicht so, dass man die 20% in dem Sinne selbst bezahlen muss, sondern es wird von Land und Gemeinden zusätzlich bezahlt. Es werden 40% zusätzlich eingeschossen und diese Lösung möchte ich explizit begrüssen. Wir haben gestern ja im Interview vom Wirtschaftskammerpräsidenten gelesen: Er sagt eben auch, wenn die Leute nur noch 80% des Lohnes haben, dann werden sie auch weniger investieren. Also da wäre es eben auch ein positives Signal, gerade um die Inlandnachfrage ein wenig zu unterstützen. Wenn die Leute wieder 100% des Lohnes hätten, würden sie auch eher zum Beispiel ein neues Auto kaufen. Auch da möchte ich doch an den Landtag appellieren, diese Idee zu prüfen. Bis jetzt habe ich noch nichts dazu vernommen. Das gilt es zu akzeptieren, aber man wird dann auch die Arbeitnehmenden entsprechend informieren müssen. In diesem Land, wo ansonsten Milch und Honig fliesst.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich möchte darauf hinweisen, dass in dieser Sitzung keine Besucher erlaubt sind.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Ja, ich komme gerne auf die Rückfragen des Abg. Wendelin Lampert. Wie gesagt, die Idee, die Sie geäussert haben, mich dünkt, sie ist noch nicht ganz abschliessend so definiert, Sie haben auch keinen Antrag vorbereitet. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie vorschlagen würden, dass man den Arbeitnehmern von Betrieben, die betrieblich geschlossen wurden, 100% des Lohnes quasi weiterbezahlen würde. Das wäre eine Diskriminierung gegenüber ... Wie soll ich, wenn ich es ganz konkret mache, erklären, dass jemand, der in der Gastronomie 100% nicht arbeiten kann, 100% vom Lohn erhält, jemand, der in der Industrie quasi auch nicht arbeiten kann, aber dann nur 80% erhalten würde, das wäre für mich schwierig.
Des Weiteren hat die Regierung immer ausgeführt, dass wir, wo immer möglich, im Rahmen der heutigen Gesetze und Regelungen bleiben möchten. Das heutige Gesetz, das ALVG, sieht vor, ich glaube, es ist Art. 43, ich bin nicht ganz sicher, dass im Kurzarbeitsentschädigungsfall auf 80% quasi Anspruch besteht, dass 60% vom Staat kommen, 20% vom Arbeitgeber, 20% vom Arbeitnehmer. Wir möchten unbedingt nach dieser Krise, die hoffentlich so kurz wie möglich ist, wieder zurück in den normalen Modus. Es ist mir auch wichtig, zu betonen, und das ist bei all diesen Massnahmen wirklich wichtig und ich bin auch dankbar um die Frage des Abg. Elfried Halser in Richtung Exit-Strategie: Das Ziel ist, dass diese Krise und diese einschneidenden Massnahmen so kurz wie möglich sind. Und insofern ist auch der Verzicht auf einen Anteil des Lohns, jetzt diese 20%, hoffentlich für die Arbeitnehmer so kurz wie möglich. Und wenn Sie jetzt davon sprechen, der sollte sich ein neues Auto kaufen können: Ich weiss nicht, wie viele Leute sich aufgrund von 20% in zwei, drei Monaten, in denen sie nicht 100% arbeiten, ein neues Auto kaufen können. Also ich glaube einfach, wir müssen ein bisschen aufpassen, dass wir hier nicht mit emotionalen Argumenten arbeiten, die einer Daten- oder Zahlengrundlage dann nicht entsprechen würden. Ich glaube, wir müssen auch aufpassen, dass wir Instrumente suchen, wie ich es schon gesagt habe, die nicht diskriminierend sind, die möglichst vielen Betrieben und möglichst vielen Arbeitsplätzen helfen, durch diese Krise zu kommen. Wir sprechen über die Intensivstation. Wir sprechen nicht darüber, was noch fein wäre oder was auch noch gut wäre, sondern wir sprechen darüber, wie wir gemeinsam - und mit «gemeinsam» meine ich die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber, die Politik, unsere Gesellschaft - durch diese Krise kommen. Und wenn irgendwo geholfen werden kann und geholfen werden muss, dann sollten wir das unbedingt tun. Ich bin nicht restlos überzeugt, ob Ihr Vorschlag jetzt für diese Krise dann wirklich dort ansetzt, wo wir wirklich Not lindern.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Tag, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte hier noch einen Appell an den Vizeregierungschef richten. Er hat erwähnt, dass die Durchlaufzeiten bei Kreditanträgen doch etwas länger dauern können. Ich habe hier auch eine Praxiserfahrung aus der Schweiz. Dort dauert die Ausfüllung des entsprechenden Formulars anscheinend fünf Minuten und das Geld wäre in zwei bis drei Tagen auf dem Konto. Das ist die Schweizer Praxis. Nur ein Appell, vielleicht hier die Kreditanträge der entsprechenden Betriebe doch möglichst speditiv zu handhaben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Vielen Dank, Herr Präsident. Ja, hierzu nehme ich gerne Stellung. Ich bin überzeugt, dass unsere Lösung mit der Landesbank, die wir vorgesehen haben, eine gute Lösung ist, auch im Interesse der Unternehmen. Die Kreditgesuche werden sehr effizient behandelt und in kürzester Zeit auch abgewickelt. Dennoch hat die Landesbank den Auftrag gemäss Gesetz, hier gewisse rudimentäre Prüfungen vorzunehmen. Ich kann nicht unterstützen, dass man den Unternehmen quasi ohne jegliche Prüfung innerhalb von fünf Minuten diese Kredite gewährt. Es sind Kredite und ist keine Wirtschaftsförderung; diese Kredite müssen auch wieder zurückbezahlt werden. Wir haben im Gesetz gewisse Vorgaben gemacht, die geprüft werden müssen. Deshalb bin ich schon der Ansicht, dass unsere Lösung hier zielführend ist - auch im Interesse der Wirtschaft, auch im Interesse jener Unternehmen, die sich eben Gedanken machen, wie viel Geld sie wirklich benötigen, und deren Überleben wir auch sicherstellen wollen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter für seine Ausführungen. Das Beispiel mit den Autos habe ich vom Wirtschaftskammerpräsidenten übernommen, das Sie gestern sicherlich auch gelesen haben in diesem Interview im «Liechtensteiner Vaterland». Ich denke mir auch, das ist schon berechtigt. Man kann hier schon sagen, es sind nur drei Monate. Aber die Leute schauen doch auch, wie sieht meine Situation aus und entsprechend werde ich gewisse Investitionen tätigen oder nicht. Da habe ich schon ein gewisses Verständnis für den Wirtschaftskammerpräsidenten, dass er sagt, wenn die Leute wieder 100% Einkommen haben, dann werden sie auch eher investieren. Das dürfte wohl unbestritten sein. Dann die Ungleichbehandlungsdebatte, diese habe ich auch mit diversen Damen und Herren geführt, da können Sie sicher sein. Ich habe diesen Vorschlag schon mit etlichen Personen diskutiert. Man kann natürlich sagen, okay, wir geben diese 100% nur denjenigen Betrieben, die durch die Regierung geschlossen wurden. Dann sagen Sie, das gibt eine Ungleichbehandlung. Dann müssen wir halt zusehen, dass wir diese 100% allen geben, dann haben wir diese Ungleichbehandlung nicht. Mir ist klar, es wird teurer, es wird viel teurer, aber das wäre dann eben der Lösungsansatz für die befürchtete Ungleichbehandlung. Dann ist es ja auch so, dass es gegen oben gedeckelt ist, also der maximale Lohn, der hiervon betroffen ist, der ist bei CHF 10'500. Für höhere Löhne gibt es diese Kurzarbeitsentschädigung nach meinen Informationen eben nicht. Wie gesagt, es wäre einfach ein Ansatz in dieser doch schwierigen Zeit. Die Arbeitnehmenden sind so wenig schuld an dieser Situation wie die Arbeitgeber - das konnte kein Mensch erahnen. Nur, ich habe es im ersten Votum auch gesagt, was ganz sicher ist, das befürchte ich, es werden weitere Krisen kommen. Der Landtag sollte sich wappnen für diese weiteren Krisen. Dass es kein Problem ist, das stimmt nicht: Die Caritas hat im Radio L ausgeführt, sie hat sehr wohl bereits Gesuche. Gerade tiefe Einkommen, stellen Sie sich vor, Sie haben CHF 4'000, 80% bekommen Sie noch, somit CHF 3'200, Sie haben vielleicht noch zwei Kinder. Dann wird es relativ knapp in diesem schönen Lande, wo sonst eben Milch und Honig fliesst. Ich möchte, dass man den Leuten hilft. Wie gesagt, es ist die Zeit der Macher.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Dann können wir jetzt über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte jetzt die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen hat der Landtag einhellig Eintreten beschlossen. Bevor wir nun auf die 1. Lesung eintreten, möchte ich sie informieren, dass ich beabsichtige, nur eine kurze Mittagspause von etwa 30 Minuten zu machen. Dieser Wunsch wurde verschiedentlich an mich herangetragen. Ich denke, das macht auch Sinn, wir haben ja keine Möglichkeit, irgendwo in einem Restaurant ein Mittagsmahl einzunehmen. Aber ich denke, wir können jetzt noch mit der 1. Lesung beginnen. Ich werde ungefähr so um 12:30 bis 12:40 Uhr für eine Mittagspause unterbrechen. Ich bitte den Parlamentsdienst, mit der Lesung der ersten Vorlage zu beginnen. Art. 2 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Es geht um Abs. 4 schlussendlich, somit warte ich noch, wenn Sie die Absätze einzeln aufrufen wollen. Kommen die Absätze einzeln?Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke schon.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe in meinem Eintretensvotum den Antrag erwähnt, den ich vorbereitet habe respektive der dankenswerterweise vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen vorbereitet worden ist. Dabei geht es eigentlich nicht nur um den Kernartikel 5, wo die Befristung der zinslosen Darlehen geregelt werden sollte, sondern es geht auch um umliegende Artikel, die man aus legistischen Gründen ebenfalls anpassen müsste. Die aus legistischen Gründen anzupassenden weiteren Artikel werde ich bei der 2. Lesung dann beantragen. Zum Beispiel müsste es bei Art. 3 Abs. 1 Bst. d in der letzten Zeile wieder heissen: «sowie dessen Verzinsung und Rückführung». Das müsste dann halt auch wieder drinstehen. Ich werde in Absprache mit dem Herrn Regierungschef diese Anträge stellen. Hingegen werde ich den Kernantrag, den ich angekündigt habe, die Kredite bis zum 31. Dezember 2021 zinslos zu gewähren, nicht stellen. Ich mache Platz für eine möglichst breite Zustimmung zu dem vom Kollegen Alexander Batliner angekündigten Antrag, diese Frist auf den 30.6.2022 festzulegen. Und ich hoffe, dass dann der Antrag grosse Zustimmung findet. Ich denke, es ist überflüssig, sich jetzt noch mit Fristen zu konkurrenzieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Es wurde schon mehrfach erwähnt, dass ich einen Änderungsantrag für Art. 3 Abs. 1 Bst. c stellen werde, wo es neu lauten sollte: «eine Geschäftstätigkeit im Inland nachweisen können und die Geschäftstätigkeit vor dem 1.3.2020 aufgenommen haben». Die Begründung werde ich dann gerne später in der 2. Lesung liefern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank für das Wort. Ich möchte Sie bitten, die Begründung jetzt zu liefern, damit wir jetzt die Debatte anlässlich der 1. Lesung führen können. Sie haben ja auch beantragt, eine Pause einzuschalten, damit man sich dann über diese Argumente austauschen kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich komme diesem Wunsch gerne nach. Meine Begründung ist, Personen, die gerade eben ein Geschäft eröffnet haben, stecken alles in ihr Geschäft, Energie, Arbeit und ihr Erspartes. Mit den Massnahmen wurde den Geschäftstreibenden quasi über Nacht die Zukunft genommen und ihr Businessplan über den Haufen geworfen. Mit der Frist, dass das Unternehmen vor dem 1.3.2020 bestanden und die Geschäftstätigkeit aufgenommen haben muss, soll verhindert werden, dass das Ausfallgarantiegesetz missbraucht wird. Es ist mir bewusst, dass mit dem Ausfallgarantiegesetz keine Wirtschaftsförderung betrieben werden soll. Dennoch wurde mit den Massnahmen, welche gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen wurden, den Geschäften der Boden unter den Füssen weggezogen. Gemäss Art. 4 soll der Kredit sich maximal auf 20% der Gesamtlohnsumme des letzten Geschäftsjahres beschränken. Bei in diesem Jahr gegründeten Geschäften kann logischerweise nicht auf die Gesamtlohnsumme des letzten Jahres zurückgegriffen werden. Doch jedes Geschäft meldet der AHV und der Pensionskasse im Voraus, wie hoch die vermutliche Lohnsumme des kommenden Jahres sein wird. Hier bestehen also Zahlen, auf welche zurückgegriffen werden kann. Noch ein Aspekt: Vielfach, wenn jemand ein neues Geschäft eröffnet, das hat er ja schon vor Monaten geplant und angefangen, darauf hinzuarbeiten, und hat sich zum Teil vielleicht auch schon einen Teil der Pensionskasse auszahlen lassen, um eben diese neue Zukunft zu finanzieren. Letztes Jahr war im November oder im Dezember absolut nicht klar, dass uns das Coronavirus so derart beschäftigen wird und solche strengen Massnahmen dagegen ergriffen werden. Es ist auch so, dass, vor allem wenn es ein Geschäft ist, das Maschinen bestellen muss, Einrichtungen, Verkaufsartikel, diese Bestellungen alle schon letztes Jahr getätigt worden sind und jetzt einfach brach herumliegen und zum Teil nicht gebraucht werden können, weil die Kunden nicht da sind, niemand die Dienstleistung abruft oder desgleichen. Deswegen mein Antrag. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich kann Ihren Antrag gut verstehen, dennoch möchte ich die Sichtweise der Regierung einbringen. Mit den Überbrückungskrediten sollen ja bestehende Unternehmen die Möglichkeit haben, Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu erhalten. Damit die Kredite vergeben werden können, muss auf gewisse Nachweise abgestellt werden, damit einerseits die maximale Kredithöhe festgelegt und andererseits die Aussichten eingeschätzt werden können, wie die Rückzahlung des Kredits geplant ist. Beides ist schwierig bis nicht möglich bei Unternehmen, die gerade erst gegründet wurden. Insbesondere ist die Höhe des Kredites gemäss Art. 4 auf höchstens 20% der Gesamtlohnsumme des letzten Geschäftsjahres beziehungsweise auf maximal CHF 300'000 beschränkt. Bei den in diesem Jahr gegründeten Unternehmen kann jedoch kein Nachweis für den Personalaufwand im vergangenen Jahr erbracht werden. Das Ausfallgarantiegesetz spricht in Art. 4 klar von 20% der Gesamtlohnsumme des letzten Geschäftsjahres. Die der AHV und Pensionskasse mitgeteilte Lohnsumme des Jahres bezieht sich hier aber auf das Jahr 2020 und ist damit mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht vereinbar. Eine derart weite Auslegung ist aus meiner Sicht hier doch fragwürdig. Bei den liquiditätssichernden Krediten handelt es sich nicht um eine Wirtschaftsförderungsmassnahme, sondern um einen rückzahlbaren Kredit. Deshalb müssen die Anforderungen an die kreditsuchenden Unternehmen überprüft werden können. Bei Neugründungen in diesem Jahr ist es praktisch nicht möglich. Unternehmen müssen gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. d glaubhaft machen, wie sie die Rückzahlung des Kredits planen. Neugegründete Unternehmen können hierzu nur auf Plandaten zurückgreifen, es stehen keine Erfolgsrechnungen und Bilanzen der vergangenen Jahre zur Verfügung. Die Beurteilung, ob der Kredit genehmigt werden kann, ist damit viel schwieriger. Gerade Start-up-Unternehmen werden in einer ersten Phase oft mit Risikokapital oder privaten Mitteln als Eigenkapital finanziert. Ein Bankkredit ist meist nicht möglich. Die liquiditätssichernden Kredite sind und bleiben aber Kredite und sind nicht Eigenmittel. Bei allem Verständnis für die schwierige Situation für neu gegründete Unternehmen ist aus Sicht der Regierung der liquiditätssichernde Kredit, dieses Instrument hier, nicht geeignet.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, dann komme ich jetzt dazu. Ich habe Ihnen ja auch einen Änderungsantrag zukommen lassen, der betrifft dann den Abs. 4 von Art. 3. Ich würde gerne einen neuen Absatz eingefügt wissen. Der von mir später dann eingebrachte Artikel stammt aus der Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Konkret ist es dort der Art. 6 Abs. 3. Aus meiner Sicht soll dann der Art. 3 Abs. 4 wie folgt heissen: «Während der Dauer der Ausfallgarantie ausgeschlossen sind: - die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen sowie das Zurückerstatten von Kapitaleinlagen;
- die Gewährung von Aktivdarlehen oder Refinanzierung von als Aktivdarlehen ausgestalteten Privat- und Aktionärsdarlehen, mit Ausnahme der Refinanzierung von seit dem 23. März 2020 aufgelaufenen Kontoüberzügen bei der Liechtensteinischen Landesbank;
- das Zurückführen von Gruppendarlehen; und
- die Übertragung von mittels einer Solidarbürgschaft nach diesem Gesetz besicherten Kreditmitteln an eine mit dem Gesuchsteller direkt oder indirekt verbundene Gruppengesellschaft, die ihren Sitz nicht in Liechtenstein hat.»
Die Begründung wie folgt: Aus unserer Sicht sollte der Landtag nicht zulassen, dass Mittel, die durch den Staat abgesichert werden, missbräuchlich verwendet werden können. Ich bin davon überzeugt, dass die kreditsuchenden Unternehmer mit dieser Regelung keine Mühe haben werden. Schliesslich wird es wohl die Ausnahme sein, dass ein Unternehmer diese Liquiditätsmittel zu einer der vorher genannten Verwendung missbrauchen will. Trotzdem sollten wir diese Möglichkeit mit einer klaren Regelung analog der Schweiz verhindern. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Der vom Abg. Rehak eingebrachte Änderungsvorschlag ist, wie ausgeführt, der schweizerischen Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus entnommen. Der Bundesrat hat zur Gewährleistung von Überbrückungskrediten einen anderen Ansatz gewählt als Liechtenstein. Die Übernahme dieser beiden Bestimmungen in das liechtensteinische Ausfallgarantiegesetz ist aus unserer Sicht weder sinnvoll noch notwendig. Ebenfalls müsste die Legistik noch entsprechend angepasst werden. Ziel des Ausfallgarantiegesetzes ist die schnelle und unbürokratische Gewährung von Überbrückungskrediten an Unternehmen. Dabei hat die Regierung einen grundsätzlich wirtschaftsliberalen Ansatz gewählt, der die unternehmerische Freiheit wahrt und auf Missbrauchsklauseln und Strafbestimmungen verzichtet. Festzuhalten ist, dass die Kredite zurückzubezahlen sind und die Landesbank angemessene Recovery-Massnahmen durchzuführen hat. Eine wesentliche Quelle des Missbrauchs, nämlich dass ein Unternehmen bei verschiedenen Banken um einen Überbrückungskredit ansucht, ist in Liechtenstein nicht möglich. Das habe ich bereits ausgeführt. Dadurch, dass nur die Landesbank Überbrückungskredite vergibt, ist sichergestellt, dass Mehrfachvergaben von Krediten ausgeschlossen sind. Die in Art. 3 Abs. 4 vorgeschlagenen Regeln schränken die unternehmerische Freiheit deutlich ein. Sofern ein Unternehmen gewillt und fähig ist und dies auch glaubhaft machen muss, gemäss Gesetz die vom Land garantierten Kredite zurückzubezahlen, ist ein Verbot von Ausschüttungen von Dividenden und Tantiemen sowie das Zurückerstatten von Kapitaleinlagen etc. überschiessend. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung müsste die Verwaltung einen erheblichen Aufwand betreiben, egal, ob diese Kontrollen durch die Verwaltung selbst oder durch Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Die meisten Kredite werden mit einem Betrag deutlich unter CHF 300'000 vergeben. Einerseits weil die Grenze von 20% der Jahreslohnsumme limitierend ist und andererseits weil nicht die maximal mögliche Kreditsumme beantragt wird. Es wäre aus Sicht der Regierung kontraproduktiv, alle Unternehmen mit diesen Kontrollen zu belasten. Sofern jedoch ein Unternehmen mutwillig gemäss dem vorgeschlagenen Art. 3 Abs. 4 verbotene Handlungen vornimmt, deshalb den Kredit nicht zurückbezahlen kann und damit den Konkurs provoziert, hilft auch die in Art. 11a vorgeschlagene Strafbestimmung nicht. Bei einer derartigen kriminellen Energie wäre zu prüfen, ob nicht betrügerischer Konkurs im Sinne des Paragrafen 156 Strafgesetzbuch vorliegt. Hierfür ist jedoch weder der Art. 3 Abs. 4 noch Art. 11a erforderlich, da der Tatbestand schon aufgrund des StGB erfüllt sein kann. Wie bereits schon erwähnt vom Wirtschaftsminister sind bis gestern Abend bereits 190 Kreditanträge eingegangen und 140 wurden bewilligt. Die Unternehmen haben dabei zu Recht auf die Bedingungen gemäss dem Ausfallgarantiegesetz vertraut. Nun werden mit dem Vorschlag des Abg. Rehak massgebliche Bedingungen angepasst, welche die unternehmerische Freiheit stark einschränken. Die Rechtssicherheit, auf die wir zu Recht stolz sind, wird mit dieser Anpassung untergraben. Dies umso stärker, da die Vorlage rückwirkend in Kraft treten soll. Zumindest interpretieren wir den Antrag des Abg. Rehak so. Eine echte Rückwirkung der Strafbestimmung ist aber jedenfalls unzulässig. Zusammenfassend halte ich fest, dass Ihr eingebrachter Änderungsvorschlag die unternehmerische Freiheit einschränkt, unverhältnismässige Kontrollaufwendungen zur Folge hat und eine Kreditvergabe nicht verhindert wird. Eine Bestrafung kann erst im Nachhinein erfolgen und wird regelmässig ins Leere gehen. Die Regierung spricht sich deshalb klar gegen diese Regelung aus.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke dem Regierungschef für seine Ausführungen, obwohl er meine Meinung nicht teilt. Ich bin auch der Ansicht, dass die unternehmerische Freiheit dahingehend eingeschränkt ist, dass eben Aktionäre und Beteiligte sich keiner Darlehen aus dem Unternehmen bedienen können, solange der Staat eben mit Mitteln bürgt. Sobald diese Bürgschaft oder sobald diese Kredite zurückgeführt werden, ist diese Handlungsfreiheit natürlich wieder gegeben. Aber es kann doch nicht sein, dass mit Mitteln des Staates Aktionärsdarlehen ermöglicht werden sollen und, wie auf Seite 22 auch noch aufgeführt, dass es überhaupt keine Einschränkung dahingehend gibt. Das heisst, ein Unternehmer kann einen Kredit beantragen bei der Landesbank und er kann sich dieses Geld unmittelbar danach mit einem Privatdarlehen wieder selber geben. Und das soll nicht sein, er soll auch keine Kapitalrückzahlung an sich selber führen können und an die Beteiligten. Genau das wollen wir verhindern, für das sind diese Mittel nicht vorgesehen. Diese Mittel sind vorgesehen, um Arbeitsplätze zu sichern und um das Unternehmen einen Schritt weiterzubringen. Das ist unsere Intention. Das können wir mit diesem Artikel unterstreichen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft sieht das genauso. Sie haben das so entsprechend geregelt und wir können das auch problemlos rückwirkend einführen, weil ich überzeugt bin, dass es praktisch sehr wenige Unternehmer gibt, die von diesen Machenschaften hier Gebrauch machen wollen. Das wird sicher nicht das Ziel sein. Aber wir können es nicht auch noch explizit erlauben und deshalb kommt dieser Antrag. Alexander Batliner hat noch gemeint, dass dieser Antrag zu spät komme, man hätte diesen Antrag bereits im ersten Massnahmenpaket einbringen können. Ja, grundsätzlich haben Sie recht, das wäre schon möglich gewesen. Nur, in dieser kurzen Zeit, die wir da zur Verfügung hatten, war das schlicht und einfach auch nicht möglich. Sie waren ja auch nicht da an dieser entsprechenden Sitzung. Wir sind einfach auch davon ausgegangen, dass die Regierung hier gewisse Riegel schieben wird. Das haben wir bis jetzt ja nicht gesehen. Und weil wir das ja jetzt explizit auch noch erlauben, man lese auf Seite 22 im Bericht und Antrag, denke ich, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, das zu korrigieren. Ich denke, erkannte Problemfelder auszuräumen, das sollten wir auch wagen, auch wenn man es bis jetzt vielleicht nicht so gesehen hat. Ich denke, es ist auch immer besser, wenn man einen Fehler schnell korrigiert und hier nicht zuwartet. Wo das hinführen kann, haben wir ja schon zur Genüge gesehen. Ich denke nicht, dass der Schaden dermassen gross werden kann, so was wir zumindest bis heute sehen. Aber wir wissen ja nicht, ob wir diese Kreditlimiten im Sommer noch einmal wesentlich erhöhen müssen. Wir gehen jetzt davon aus, dass das höchste Risiko derzeit rund diese CHF 35 Mio. sind. Klar, das können wir verkraften, aber wir wissen nicht, was im Juni und im Juli auf uns zukommen wird. Deshalb sollten wir hier jetzt reagieren und diesen Riegel jetzt vorschieben und nicht zuwarten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte einfach nochmals daran erinnern, dass wir einen anderen Ansatz gewählt haben als die Schweiz. Ich stehe für einen schlanken Staat ohne überbordende Kontrollmechanismen. Das wird normalerweise auch von Ihrer Seite immer wieder eingefordert. Ein Missbrauch kann auch mit Ihren Regeln, die Sie eingebracht haben, nicht verhindert werden. Natürlich können Sie dann sagen, es dürfen keine Dividenden ausbezahlt werden. Aber es gibt etliche Möglichkeiten, wie dieses Geld anderweitig missbräuchlich verwendet werden könnte. Sie müssen nur einen Blick in die Schweiz werfen, da gibt es auch schon genügend kritische Stimmen, die eben aufzeigen, wie diese Gelder zum Teil verwendet werden. Nicht im Sinne des Gesetzes, nicht im Sinne, dass eben diese Kredite genutzt werden, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Wir dürfen nicht vergessen, wir sprechen hier von einer Laufzeit von fünf Jahren. Das heisst für alle Unternehmen, die jetzt einen Kredit aufgenommen haben, dass sie in diesen fünf Jahren, wenn sie ihn nicht zurückbezahlt haben, keine Dividenden ausschütten dürfen. Aus unserer Sicht ist das ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Wie gesagt, wir haben hier gewisse Kontrollmechanismen vorgesehen und wir sind überzeugt, dass unser Ansatz funktioniert. Deshalb spreche ich mich ganz klar gegen solche Bestimmungen aus. Und ich finde es auch nicht zielführend, wenn man jetzt versucht, unsere Lösung mit der Schweizer Lösung zu mischen. Das ist aus meiner Sicht kontraproduktiv und nützt schlussendlich niemandem.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, das ist ja genau das Ziel, dass man keine Dividenden ausschütten kann, solange eben der Staat bürgt. Und genau das möchte man ja damit verhindern. Dass man hier eine dediziert andere Ansicht haben kann, das sehe ich auch. Aber aus meiner Sicht, solange man Kredite vom Staat bezieht, die vom Staat abgesichert sind in dem Sinne, bin ich der Ansicht, dass Dividenden nicht auszuzahlen sind. Mit diesen Mitteln soll eben genau dieses Darlehen zurückbezahlt werden und nicht Dividenden ausbezahlt werden. Und Sie haben es erfasst, genau um das geht es mir. Danke. Auch vielleicht noch zu den Kontrollen: Ich bin auch nicht dafür, Sie wissen das, dass wir ein überbordendes Kontrollsystem hier einführen. Ich denke, es ist auch überhaupt nicht notwendig. Wichtig ist eher die Kommunikation gegenüber den Unternehmen, die diese Kredite beanspruchen, dass das eben nicht geht, das steht so im Gesetz. Das müssen wir auch nicht entsprechend kontrollieren, bin ich der Ansicht. Man wird sich dann daran halten. Es ist eine Strafandrohung hier gemacht worden. Demnach kann man auch davon ausgehen, dass dieses Gesetz eingehalten wird. Auch andere Gesetze können ja nicht andauernd kontrolliert werden. Da muss man dann halt auch Indizien haben, dass das so entsprechend missbraucht wurde, und erst dann kommt die Strafbestimmung zum Zug. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich bringe Ihnen nur ein kleines Beispiel. Wenn Sie sagen, es dürfen keine Dividenden ausbezahlt werden - handkehrum kann aber der Einzelunternehmer hingehen und sich den Lohn verdoppeln. Was machen Sie dann?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, aber Kredit ist ja an die Lohnsumme vom letzten Jahr gebunden, 20% davon. Ein Einzelunternehmer hat zum Beispiel CHF 100'000 verdient, dann wird er CHF 20'000 bekommen, er verdoppelt sich den Lohn. Ja dieses Risiko, ich denke, das können wir dann schon noch tragen. Problematischer ist es bei grösseren Unternehmen, die CHF 300'000, CHF 400'000, CHF 500'000, CHF 600'000, wir wissen, das ist die obere Summe, beziehen und vielleicht gar nicht mehr die Absicht haben, dieses Unternehmen weiterzuführen. Das möchte ich absichern. Der Rest ist mir schon klar, es gibt Schlupflöcher, die wird es immer geben, von Einzelunternehmen. Aber ich denke auch nicht, dass wir die wahnsinnig stark im Auge haben müssen, sondern eher grössere Unternehmen, die vielleicht in den nächsten sechs Monaten ihre Geschäftstätigkeiten dann aufgeben werden. Das wird passieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Ja, ich denke mir, die Welt die werden wir nie vollkommen korrekt regeln können, aber zumindest ein bisschen besser können wir die Welt mitunter machen. Ich stehe grundsätzlich diesem Antrag des Abg. Thomas Rehak positiv gegenüber. Denn schauen Sie sich einmal die Ausführungen auf Seite 23 an. Die Landesbank sagt explizit, ohne diese Ausfallgarantie des Landes, sprich, ohne dass das Land das Risiko übernimmt, hätte es für 90% keinen Kredit gegeben. Also ich gehe einmal davon aus, von den CHF 9,9 Mio., die bis jetzt gesprochen wurden, hätten wir nur 10% bewilligt bekommen durch die Landesbank, wenn es nicht diese Ausfallgarantie vonseiten des Landes gibt. Das spricht für mich doch Bände, dass auch die Landesbank sagt, es gibt hier halt ein gewisses Risiko. Ich gebe dem Herrn Regierungschef schon recht: Auch mit diesem Antrag von Thomas Rehak werden wir nicht alle Probleme lösen können. Aber mitunter können wir einen Teil der Probleme schon lösen. Und die Vermischung zwischen Schweiz und Liechtenstein ist schon störend, aber die hat mit der Motion begonnen. Mit der Motion wurde eben gesagt, da schwenken wir auf die Richtung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein. Das hat mich auch ein wenig an der Motion gestört, man hat nur das Positive der Schweiz übernommen. Die Sanktionsmechanismen hat man eben nicht übernommen und das hat mich gestört. Aber wie gesagt, ich werde diese Anträge unterstützen. Ich sage, auch aktuell ist 4% Zins für mich nicht marktkonform, aber auf der anderen Seite hätte ich dann auch gerne die Sanktionsmechanismen der Schweiz integriert. Es wirkt dann mitunter auch präventiv. Und wenn man jetzt schon sagt, das ist ein grosser Aufwand, aber zumindest hat man hier eine Möglichkeit, fehlbare Unternehmungen zu sanktionieren. Und wie gesagt, die Ausführungen auf Seite 23 sprechen Bände nach meinem Dafürhalten, was hier die Landesbank ausführt. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte nur eine kurze rasche Antwort an den Kollegen Lampert geben. Die Motion war ja bewusst sehr einfach gehalten, sie hatte nur einen einzigen Auftrag, aber das hätte die Regierung nicht daran gehindert, solche flankierenden Bestimmungen einzubauen, wenn sie es denn für opportun angeschaut hätte. Und die Äusserungen des Regierungschefs geben schon wieder, dass es eben nicht opportun ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank. Ich möchte noch eine kurze Antwort an den Abg. Wendelin Lampert geben. Sie haben diese 10% angesprochen, die im Bericht und Antrag ausgeführt sind, und vermischen aus meiner Ansicht das Ausfallrisiko mit dem Missbrauchsrisiko. Es ist klar, wenn Sie als Einzelunternehmen, Kleinunternehmen einen Kredit wollen und keine Sicherheiten haben, ist es in der aktuellen Situation sehr schwierig, überhaupt Kredite zu bekommen. Genau das war ja die Intention dieses Instruments, dass eben der Staat die Ausfallgarantie bereitstellt und damit diese Unternehmen auch ihre Liquiditätsengpässe überbrücken können. Das ist das zentrale Ziel, hat aber nichts mit einem Missbrauchsrisiko zu tun.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Art. 5 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie ich schon im Rahmen der Eintretensdebatte angekündigt habe, werde ich diesbezüglich in der 2. Lesung den Abänderungsantrag stellen, der folgendermassen lautet - Art. 5 Abs. 1: «Die Verzinsung der liquiditätssichernden Kredite erfolgt nach marktüblichen Konditionen. Die Kredite werden bis zum 30. Juni 2021 zinslos gewährt.» Ich möchte dem Abg. Christoph Wenaweser danken, dass er auf diesen Kompromissvorschlag eingetreten ist. Ich glaube, dass wir mit dieser Verlängerung einen idealen Kompromiss zwischen Inhalt der Motion, zwischen den Argumenten der Regierung im Bericht und Antrag und auch für die Wirtschaft gefunden haben, zumal man ja auch der Tabelle auf Seite 22 entnehmen kann, dass die Konditionen bei einer Programmverlängerung um ein halbes Jahr verlängert werden können. Somit sind wir ungefähr ein Jahr über der maximalen Limite, welche die Regierung vorgeschlagen hat. Und ich glaube, das ist ein Kompromiss, den man gehen kann. Und ich werde den Antrag dementsprechend in der 2. Lesung stellen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Artikel, dann lesen wir weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort. Ich habe nur eine Frage zu den Ausführungen zu Art. 8 auf Seite 28. Auf der Seite 28 im Bericht und Antrag wird zu Art. 8 festgehalten, dass die Landesbank auf ihre marktübliche Entschädigung für die Kreditvergabe verzichtet und damit einen weiteren Beitrag zur Bewältigung der Krise leistet. Vielen herzlichen Dank dafür. Weiter wird ausgeführt, dass die Landesbank im Zusammenhang mit der Kreditabwicklung «ausschliesslich die effektiven Kosten für gesetzte Recovery-Massnahmen (Einbringung von offenen Kreditforderungen) auf der Grundlage von Art. 2 Abs. 2 Bst. c und dem mit der Regierung abgeschlossenen Ausfallgarantievertrag ersetzt» erhält. Kann diesbezüglich bereits jetzt eine Aussage gemacht werden, wie hoch diese effektiven Kosten allenfalls ausfallen werden? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Seger, die tatsächlichen Recovery-Kosten hängen von vielen Faktoren ab und können zum heutigen Zeitpunkt nicht wirklich beziffert werden. Es ist aber sicher im Interesse des Landes, dass die Landesbank angemessene Massnahmen setzt. Ansonsten kommt die Ausfallgarantie des Landes zur Anwendung und das Land geltet die ausstehenden Kreditsummen der Landesbank ab. Als Recovery-Kosten fallen Anwaltskosten, Konkursvorschuss oder Inkassokosten an. Diese können pro Fall schnell einige Tausend Franken betragen. Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass branchenüblich mit Kosten von 5% des ausstehenden Kreditbetrages im Einzelfall gerechnet wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef, ich habe eine Frage zu diesem Art. 8: Die Aufhebung müsste aufgehoben werden, ich gehe davon aus, dass dieser Antrag gestellt werden muss, dass der Art. 8 im selben Wortlaut wie beim Massnahmenpaket 1.0 wieder in die Gesetzesvorlage integriert wird. Somit werde ich auch diesen Antrag in der 2. Lesung stellen, weil es ein Folgeantrag zu Art. 5 Abs. 1 ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion. Es gab noch eine Wortmeldung.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Da kämen wir eben zu diesem Art. 11a, das wäre die Strafbestimmung. Die kommt aus derselben Verordnung, wie ich schon vorgetragen habe. Hier geht es ja um die Strafbestimmung 11a Abs. 1: «Sofern keine schwerere strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch vorliegt, wird mit Busse bis zu 100'000 Franken bestraft, wer vorsätzlich mit falschen Angaben einen Kredit nach diesem Gesetz erwirkt oder die Kreditmittel in Abweichung von Art. 3 Abs. 4», das ist der Artikel welchen ich gerne eingefügt hätte, «verwendet.» Wie gesagt, dieser Artikel soll neu hinzukommen, er stammt ebenfalls aus dieser Verordnung. Ich denke, nur mit einer Strafbestimmung kann man den Missbrauch auch tatsächlich sanktionieren und das hat eine abschreckende Wirkung. Wie schon vorher ausgeführt, denke ich nicht, dass es einer andauernden Kontrolle bedarf, sondern diejenigen Unternehmen, die einen Kredit beantragen, werden sich an dieses Gesetz halten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe mich vorhin schon zu Ihrem Antrag geäussert und insbesondere eine Strafbestimmung, die rückwirkend an Geltung erlangen soll, ist aus meiner Sicht eindeutig verfassungswidrig.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, es spricht ja nichts dagegen, dass wir diese Strafbestimmung ab dem heutigen Tag dann in Kraft setzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Herr Rehak, wenn wir diese Strafbestimmung ab dem heutigen Tag in Kraft setzen, dann haben wir die Problematik, dass wir zwei verschiedene Arten von Krediten haben: Solche, die bis heute beantragt wurden, ohne Strafbestimmungen und dann solche, die ab morgen beantragt werden, mit Strafbestimmungen. Das ist eine Ungleichbehandlung, wo wir dann wieder Probleme mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz haben. Ich muss jetzt deswegen einfach auch sagen, ich werde diesen Antrag nicht unterstützen. Ich bin weder für eine Rückwirkung im Strafrecht zu haben noch für eine Ungleichbehandlung, wenn es darum geht, Gelder für die Bevölkerung oder für die Unternehmen zur Verfügung zu stellen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, es ist so wie gesagt, wir könnten diesen Strafartikel ab heute in Kraft setzen, das sind dann auch nicht zwei verschiedene Regime, sondern das gilt dann auch für alle anderen oder für die bereits gewährten Kredite. Ich gehe ja nicht davon aus, dass die Tantiemen und Gewinnbeteiligungen bereits schon ausbezahlt wurden. Ich gehe auch nicht davon aus, dass Aktionärsdarlehen bereits gewährt wurden. Wenn dem so wäre, dann wäre das bis zum heutigen Tag tatsächlich straffrei passiert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es noch Wortmeldungen zum Inkrafttreten? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir die 1. Lesung beendet.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Und wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.Art. 94a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94a steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich überlege mir, wie in der Eintretensdebatte erwähnt, einen Änderungsantrag, aber natürlich nicht zu diesem Art. 94a, sondern zu Art. 42 Abs. 1. Nun haben wir halt das Problem, wenn wir normalerweise eine 1. Lesung machen, kann man das einbringen, mitunter wird dann die Regierung bis zur 2. Lesung diesen Artikel in die Vorlage aufnehmen. Das wäre heute dann über die Mittagspause. Relativ kurz und bündig: Ich möchte einfach kurz meinen Änderungsantrag vorstellen. Hier geht es darum, dass man, wie bereits ausgeführt, die Kurzarbeitsentschädigung von 80% auf 100% erhöht. Somit würde Art. 42 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wie folgt lauten: «Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 100% des anrechenbaren Verdienstausfalls. Die Versicherung übernimmt 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls, der Arbeitgeber 20% des anrechenbaren Verdienstausfalls.» Ich möchte die Regierung bitten, mir mitzuteilen, inwiefern dieser Vorschlag korrekt ist. Ich denke mir, so falsch kann er nicht sein, denn es sind nur zwei Zahlen die in Abs. 1 geändert werden. Also es geht sehr wohl. Der kritische Punkt kommt dann in III. beim Inkrafttreten und der Geltungsdauer, wie wir eben diese Aktion nur für drei Monate befristen. Aber wie gesagt, Art. 42 Abs. 1 sollte eigentlich kein Problem sein. Zwei Zahlen zu ändern, das dürfte auch legistisch korrekt sein.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte kurz Stellung nehmen zum potenziellen Antrag des Abg. Wendelin Lampert. Ich habe durchaus Sympathie für seinen Antrag. Womit ich nicht ganz einverstanden bin, ist das Vorgehen. Ich würde vorschlagen, dass wir das zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls nochmals diskutieren, zum Beispiel im Mai-Landtag oder, sollte es sich ergeben, dass eine weitere Sondersitzung notwendig sein sollte mit einem Massnahmenpaket 2.5 oder 3.0, dass sich die Regierung dazu vertieft Gedanken macht. Ich glaube auch, dass hier eine Rückwirkung kein Problem darstellen würde. Ich verstehe das Anliegen, wie gesagt, da bin sehr stark bei Ihnen, Herr Abg. Wendelin Lampert. Ich möchte es aber auch nicht über das Knie brechen. Ich möchte auch ein bisschen die wirtschaftlichen Folgen für das Land kennen, ich bin nicht der Meinung, dass wir hier Erbsen zählen sollen. Aber ich glaube, dass wir dann zu einem besseren Resultat kommen. Daher möchte ich dieses Vorgehen beliebt machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich bin mit dem Vorgehen auch nicht ganz glücklich. Aber nun ja, das ist der Landtag, der kann alles, hat man einmal gesagt. Mir wäre es natürlich beim Vorgehen wichtig, auch zu wissen, ob dies dann auch dem Willen des Gesamtlandtages entspricht. Vielleicht müsste man eine Initiative vorbereiten, vielleicht auch irgendwie ein anderes Mittel wählen, um zu wissen, ob das wirklich dem Willen entspricht, weil ich glaube, ich habe ausgeführt, aus Sicht der Regierung möchten wir bei uns diesen Massnahmenpaketen möglichst an den heutigen Gesetzen orientieren und dort auch bleiben. Wir sehen durchaus, warum bei der Kurzarbeitsentschädigung eben diese 80% durchaus aus solidarischer Sicht sinnvoll sind. Nicht, dass ich diesem Ansinnen des Abg. Wendelin Lampert gar nichts abgewinnen könnte, aber wir sind in einer Krise und müssen versuchen, Lösungen zu finden, wie wir durch die Krise kommen, und nicht versuchen, uns zu damit überbieten, wie wir am besten Geschenke verteilen. Das ist meine persönliche Meinung. Ich weiss nicht, ob der Regierungschef und Finanzminister hierzu auch noch eine Meinung kundtun möchte. Jedenfalls, wenn es um das Vorgehen geht, wäre es natürlich wichtig, dass die Regierung die Meinung des Landtags kennt und dann aktiv werden könnte. Von uns aus würden wir eine solche Gesetzesanpassung nicht angehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag von Wendelin Lampert nicht unterstützen. Zurzeit werden 60% vom Arbeitslosengeld von der ALV bezahlt, 20% übernimmt der Arbeitgeber und 20% übernimmt der Arbeitnehmer. Und was ganz wichtig ist, die Arbeitsleistung in diesem Fall ist null. Also das heisst, null Leistung und 80% Lohn. Wenn Sie jetzt auf 100% Lohn gehen wollen bei 0% Leistung, dann führt das dazu, dass die Betriebe, die Kurzarbeit anmelden müssten, sich gar keine grossen Gedanken mehr machen müssten, wie sie weiterkommen, und gleich alle Arbeiter in die Kurzarbeit schicken werden. Also ich werde diesen Antrag sicherlich nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wie gesagt, wir haben es ja im Rahmen der Eintretensdebatte gehört, man sollte grosszügig sein. Das Geschenk ist relativ, es ist einfach 100% Lohn, kein Franken mehr, kein Franken weniger. Wie gesagt, wenn wir die Inlandnachfrage wirklich unterstützen wollen, ist es eben auch eine Massnahme. Dann zum Abg. Frank Konrad: Ich denke mir nicht, dass die Betriebe ein Interesse haben, mit dieser Massnahme die Leute in Kurzarbeit zu schicken. Denn der Arbeitgeber bezahlt nach wie vor 20% und er wird tunlichst zusehen, dass die Leute beschäftigt bleiben im Unternehmen, solange er Arbeit hat. Aber ich verstehe auch die Regierung, dass sie sagt, es ist eine schwierige Situation. Ich meine, den Bericht und Antrag haben wir am letzten Freitag bekommen. Und als Milizparlamentarier ist es auch einfach relativ schwierig, hier noch schnell, schnell Anträge aus dem Ärmel zu schütteln. Im Endeffekt muss es eine Mehrheit des Landtags entscheiden: Will man in diese Richtung gehen oder sagt man: Nein, das ist jetzt einfach die maximale Lösung? Da gebe ich Ihnen schon recht, Herr Vizeregierungschef, das ist Demokratie.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich habe eine gewisse Sympathie für den Antrag des Abg. Wendelin Lampert, sehe aber auch ein gewisses Problem in diesem Spontanantrag. Ich würde es bevorzugen, dieses Thema in einem zweistufigen Vorgehen anzugehen. Und ich würde es auch begrüssen, auch wenn wir grosszügig sein wollen und sollen, dass wir auch zielgerichtet bleiben. Also ich könnte mir durchaus vorstellen, diese vollkommene Abgeltung über 100% des Lohnausfalls zielgerichtet nur für Geringverdiener dann auch umzusetzen, beispielsweise bis zu einem Lohn von CHF 5'000. Ich glaube nicht, dass jemandem, der dann CHF 8'000, CHF 9'000, CHF 10'000 zwingend dann auch 100% des Lohnausfalls ausgeglichen werden müsste. Also wie gesagt, grundsätzlich grosszügig, ja, grundsätzlich Sympathie für den Antrag, aber nicht im Sinne eines Spontanantrags. Zweitens vielleicht auch etwas zielgerichteter und auch in Kenntnis der Auswirkungen durch ein zweistufiges Vorgehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Also ich denke auch, bezüglich dieses Antrags des Abg. Lampert, dass ein Zweistufenprozess sinnvoll ist, dass wir hier jetzt nicht einen Hüftschuss machen. Es ist einfach zu schnell, auch diese Mittagspause dazwischen reicht nicht, um sich darüber wirklich im Klaren zu werden, was es für konkrete Folgen hat. Dann denke ich auch, wir sind in einer Krisensituation, das heisst auch, dass wir kein Rundum-sorglos-Paket und auch keine Wellnessbehandlung zur Verfügung stellen. Jeder muss und jeder wird seinen Beitrag leisten oder leisten müssen. Es ist ähnlich wie bei den Sanierungsmassnahmen, die in vorhergehenden Legislaturperioden durchgeführt worden sind. Jeder musste daran glauben und jeder hat auf seine Weise seinen Beitrag geleistet. Dies ist auch im Sinne der Solidarität in dieser Krise, denke ich mir, zu verantworten. Ich denke eben, wenn eine Personengruppe aus der Bevölkerung zu 100% schadlos gehalten wird, das kratzt dann eben auch an dieser Solidarität, die gerade in den letzten Wochen in unserem Land mit «zemma» mit Corona Hilfe Liechtenstein etc. wieder so grossartig aufgebaut wurde. Ich glaube, auf diese Solidarität, auf dieses Miteinander sollen und müssen wir auch in Zukunft bauen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, ich unterstütze hier voll und ganz das Votum des Regierungschef-Stellvertreters und möchte auch ganz klar dafür plädieren, hier keinen Schnellschuss zu machen. Ich möchte auch anknüpfen an das Votum des Abg. Daniel Seger, ich teile das wirklich zu 100%. Wir sind in einer Krise, es geht um Solidarität und jeder muss hier seinen Beitrag leisten. Und für mich steht dieser Vorschlag des Abg. Lampert schon etwas schräg in der Landschaft, wenn auf der anderen Seite die Unternehmen um das Überleben kämpfen. Hier sprechen wir davon, dass die Personalkosten der Unternehmen teilweise ersetzt werden mit der Kurzarbeitsentschädigung, für die Härtefälle dann bis auf 100%. Aber die ganzen übrigen Kosten werden nicht abgedeckt. Das heisst, die Unternehmen haben hier auch in Zukunft Schwierigkeiten und werden nicht voll entschädigt. Auf der anderen Seite haben wir die Arbeitnehmer, die dann 100% bekommen sollen. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Man muss sich auch die Frage stellen, woher wir kommen. Ohne dieses Massnahmenpaket 1, das die Task-Force unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums ausgearbeitet hat, hätten wir in der aktuellen Situation überhaupt keine Kurzarbeitsentschädigung. Was wäre die Konsequenz? Allenfalls müssten die Betriebe schliessen, wir hätten eine massive Steigerung der Arbeitslosenzahlen. Also wir haben hier am richtigen Ort unterstützt, haben genau den Unternehmen geholfen, mit der Härtefallregelung sogar über den normalen Bereich der Kurzarbeitsentschädigung hinaus, haben das Ganze markant ausgeweitet. Und jetzt kommen schon Forderungen, dass man den Arbeitnehmer zu 100% schadlos halten soll. Das erachte ich als falsches Signal, vor allem auch im Hinblick, wenn man vergleicht, was ein Einzelunternehmer bekommt, wenn er ein Härtefall ist oder eben kein Härtefall ist. Also hier muss man schon aufpassen, dass man nicht eine markante Ungleichbehandlung provoziert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Eine Anmerkung oder zwei möchte ich dazu auch noch machen. Wenn der Abg. Lampert sich dann anschicken sollte, hier eine Initiative oder was auch immer auf den Weg zu bringen: Also erstens ist zu berücksichtigen, dass natürlich alle Arbeitnehmenden hier betroffen sind, das heisst die inländischen wie auch die Zupendler. Wenn Sie jetzt sagen, das unterstützt dann die Inlandnachfrage, dann ist das vermutlich nur bedingt der Fall, aber das könnte man dann ja in der Begründung auch ausführen, dass natürlich auch die inländischen profitieren, aber alle Arbeitnehmenden zeigen sich auch solidarisch. Das ist mir auch wichtig, also von dem her wäre das eine umfassende Massnahme, das möchte ich einfach zur Klarstellung sagen. Der zweite Punkt, der mir auch noch wichtig ist, der in einer allfälligen Begründung vielleicht dann zu behandeln wäre, ist die Einbettung in die verschiedenen anderen Sozialwerke beziehungsweise nicht Sozialwerke, sondern in die Versicherungsleistungen. Wie würden nach Ihrem Vorschlag Leute dann behandelt, die eben jetzt gekündigt werden, dann Arbeitslosengeld beziehen? Würde man denen auch 100% dann geben? Denn diese hätten ja dann nicht Aussicht, nach der Krise wieder auf 100% zu kommen, sondern eigentlich müsste man denen dann noch mehr geben. Ich möchte einfach betonen, wir haben hier ein System aufgebaut, das einen Grund hat, warum es so aufgebaut ist. Und die Kurzarbeitsentschädigung ist eben eine vorübergehende Massnahme, um durch eine Krise zu kommen. Und so sollte das auch funktionieren. Und wenn hier am System gearbeitet wird, bitte ich einfach, das Gesamtsystem nicht zu vernachlässigen, weil wir mit punktuellen Aktionen unter Umständen gewisse Themen uns einhandeln, die wir dann beantworten müssten. Selbstverständlich, wenn Sie etwas einreichen, werden wir auch umfassender prüfen müssen, das ist mir schon klar. Aber ich bitte das einfach zu berücksichtigen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Auch ich habe Sympathien zum Antrag des Kollegen Wendelin Lampert. Ich denke aber, wir sprechen heute ein Wirtschaftspaket, es geht um wirtschaftliche Massnahmen. Und jetzt kommen je länger je mehr, das ist auch im Brief vom LANV wahrnehmbar, soziale Problematiken hinzu, die es in dieser Zeit eben gibt. Sehr viele Menschen leiden extrem darunter. Der LANV hat es angesprochen. Sie haben auf das Massnahmenpaket 2.0 hin das Covid-19-Taggeld eingeführt, was ich sehr gut finde. Eventuell gäbe es aber eine Möglichkeit, nach Rücksprache mit sozialen Institutionen eine weitere Möglichkeit auszuarbeiten, die solche sozialen Notfälle auffangen könnte. Ich finde auch, wir sollten nicht das Wirtschaftspaket mit einem Sozialpaket vermischen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Das haben wir schon aufgebaut, das nennt sich Amt für Soziale Dienste. Ich werde heute Nachmittag noch ein paar Ausführungen in der Fragerunde dazu machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Gibt es Wortmeldungen zum bereits aufgerufenen Art. 94a? Das ist nicht der Fall, wir lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Regierungschef-Stellvertreter, ich hätte eine Verständnisfrage. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes, es gilt bis zum 30. September 2020, mir ist aufgefallen, dass sie sich keine Verordnungskompetenz gegeben haben, die Gültigkeit dieses Gesetzes zu verlängern. Beim Ausfallgarantiegesetz gilt die Frist bis Ende Juni 2020, also verschiedene Laufzeiten. Ich gehe einmal davon aus, dass die im Art. 94a auf Verordnungskompetenz aufgeführten Artikel auch eine Laufzeit dann bis zum 30. September 2020 haben. Wieso wird hier nicht ein Angleich zum Ausfallgarantiegesetz gemacht?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für diese Frage, für diese natürlich berechtigte Frage. Also einerseits haben wir grundsätzlich die Geltungsdauer der Massnahmen auf den 30. Juni festgesetzt. Da Sie ja bekanntlich Anfang Juli keinen Landtag haben, war es dann auch wichtig, über die Sommerzeit diese Möglichkeit zu haben, die Massnahmen auch dann zu verlängern. Da war damals der Hintergrund bei den Massnahmen, das gilt auch heute noch und macht durchaus Sinn. Wir haben auf Seite 41 zum Inkrafttreten ein paar Sachen ausgeführt, auch im Ausblick. Wir gehen davon aus, auch wenn wir Massnahmen zurücknehmen würden und in der Exit-Strategie vorwärtskommen würden, weil das gesundheitspolitisch und aus Gesundheitssicht auch möglich wäre, dass wir im Bereich der Erleichterungen und im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung und so weiter unweigerlich über den 30. Juni hinaus Themen haben werden. Und deshalb haben wir diesen 30. September hier festgelegt, der uns als Zeitraum sinnvoll erschien. Und wir sehen ja auch die Möglichkeit, sei es dann im September-Landtag oder wann auch immer, hier allenfalls dann wieder Verlängerungen einzugehen. Es ist uns wichtig, den Landtag eben hier an Bord zu haben und uns nicht Kompetenzen zu geben, die wir nicht haben müssen, sondern eben auch da die ordentlichen Verfahren oder beziehungsweise den ordentlichen Entscheidungsprozess einzuhalten. Aber ich denke, diese unterschiedlichen Fristen sind gerechtfertigt, wie wir sie vorgesehen haben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte noch präzisieren, Herr Abg. Batliner, im Ausfallgarantiegesetz hat die Regierung die Kompetenz, die Programmlaufzeit zu verlängern, aber nicht das Gesetz zu verlängern. Das ist ein grosser Unterschied.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Wir haben vereinbart, nach der 1. Lesung eine Pause zu machen. Vorab möchte ich noch kurz feststellen lassen, ob es eine 2. Lesung gibt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlagen. Wer damit einverstanden ist möge bitte die Hand heben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat einhellig zugestimmt. Damit machen wir jetzt eine Mittagspause bis 13:40 Uhr. Mittagspause (von 13 bis 13:40 Uhr)
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Gesetz über die Abänderung des Ausfallgarantiegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Nachtragen möchte ich noch, dass sich der Abg. Erich Hasler heute Morgen per E-Mail entschuldigt hat, er ist unabkömmlich. Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 1. Wir kommen zur 2. Lesung. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Ausfallgarantiegesetzes durch Artikelaufruf vorzunehmen. Art. 2 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wie bereits anlässlich der 1. Lesung mitgeteilt, muss, sofern dann im Art. 5 auch der Frist zur zinslosen Gewährung der Kredite zugestimmt würde, auch schon in Art. 3 Abs. 1 eine Anpassung erfolgen. Dies, um das gesamte Gesetz legistisch sauber durchgetextet zu erhalten, und so stelle ich Antrag, in Art. 3 Abs. 1 möge Bst. d wie folgt heissen: «glaubhaft darlegen können, wie die längerfristige Aufrechterhaltung des Betriebs durch den liquiditätssichernden Kredit sichergestellt werden soll sowie dessen Verzinsung und Rückführung geplant ist.»Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn wir darüber befinden, nachdem wir in Art. 5 die entsprechende Änderung allenfalls vorgenommen haben. Das wäre die Voraussetzung.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Man könnte auch den anderen Weg einschlagen und jetzt darüber abstimmen. Die Abgeordneten müssen sich jetzt bewusst sein, wenn Sie hier Ja sagen, dass Sie dann beim nächsten Artikel, der aufgerufen wird, Art. 5, ebenfalls dieser Änderung zustimmen. Das ist direkt gekoppelt. Also von daher würde ich vorschlagen, dass man die Diskussion jetzt nochmals führt, ob diese Fassung, der Vorschlag des Abg. Christoph Wenaweser ergänzt durch den Vorschlag des Abg. Alexander Batliner, befürwortet wird. Und die Abgeordneten, die jetzt Ja sagen, müssen natürlich auch beim Art. 5 entsprechend dem Antrag zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Wenn sich die Abgeordneten damit wohlfühlen und sich bewusst sind, dass sie natürlich dann bei Art. 5 ebenfalls zustimmen müssen, dann bin ich damit einverstanden. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben. Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 19 Stimmen zugestimmt. Weitere Wortmeldungen zu Art. 3?Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Jetzt wurde über Bst. d vor dem Bst. c abgestimmt. Aber ich wiederhole meinen Antrag von heute Morgen in der 1. Lesung, dass Art. 3 Abs. 1 Bst. c wie folgt abgeändert wird: «eine Geschäftstätigkeit im Inland nachweisen können und die Geschäftstätigkeit vor dem 1.3.2020 aufgenommen haben». Die Begründung ist eben, wie schon ausgeführt, dass Personen, die gerade eben ein Geschäft eröffnet haben, alles in ihr Geschäft stecken, Energie, Arbeit und ihr Erspartes. Mit den Massnahmen wurde den Geschäftstreibenden quasi über Nacht die Zukunft genommen und ihr Businessplan über den Haufen geworfen. Mit der Frist, dass das Unternehmen vor dem 1.3.2020 bestanden und die Geschäftstätigkeit aufgenommen haben muss, soll verhindert werden, dass das Ausfallgarantiegesetz missbraucht wird. Es ist mir bewusst, dass mit dem Ausfallgarantiegesetz keine Wirtschaftsförderung betrieben werden soll. Dennoch wurde mit den Massnahmen, welche gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen wurden, den Geschäften der Boden unter den Füssen weggezogen. Gemäss Art. 4 soll der Kredit sich auf maximal 20% der Gesamtlohnsumme des letzten Geschäftsjahres beschränken. Bei in diesem Jahr gegründeten Geschäften kann logischerweise nicht auf die Gesamtlohnsumme des letzten Jahres zurückgegriffen werden. Doch jedes Geschäft meldet der AHV und der Pensionskasse im Voraus, wie hoch die vermutliche Lohnsumme des kommenden Jahres sein wird. Hier bestehen also Zahlen, auf welche zurückgegriffen werden kann. Ausserdem bin ich sicher, dass die Landesbank derartige Kreditanträge mit Augenmass und gesundem Menschenverstand bearbeitet. Start-ups haben in der Regel selten viele Mitarbeiter. Wenn es fünf sind, ist das vermutlich schon viel. Es handelt sich mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit um eine überschaubare Anzahl an Unternehmen, die in den ersten zwei Monaten dieses Jahres ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Mit jedem Start-up ist ein persönliches Schicksal verbunden. Für den Staat bedeutet die Erweiterung um zwei Monate ein kleines Risiko. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich verzichte darauf, die Argumentation der Regierung nochmals zu wiederholen, Sie haben diese heute Vormittag gehört. Ich spreche mich dagegen aus und erachte diese Änderung als problematisch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir können über den Antrag des Abg. Patrick Risch abstimmen. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand heben. Abstimmung: 6 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 6 Stimmen nicht stattgegeben. Wir können weiterlesen. Art. 5 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Sie waren ein bisschen zu schnell mit Weiterlesen. Ich bin immer noch bei Art. 3. Da kommt jetzt eben mein Antrag bezüglich des Abs. 4. Der soll eben heissen, wir haben es vor dem Mittag diskutiert: «Während der Dauer der Ausfallgarantie ausgeschlossen sind:- die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen sowie das Zurückerstatten von Kapitaleinlagen;
- die Gewährung von Aktivdarlehen oder die Refinanzierung von als Aktivdarlehen ausgestalteten Privat- und Aktionärsdarlehen, mit Ausnahme der Refinanzierung von seit dem 23. März 2020 aufgelaufenen Kontoüberzügen bei der Liechtensteinischen Landesbank;
- das Zurückführen von Gruppendarlehen; und
- die Übertragung von mittels einer Solidarbürgschaft nach diesem Gesetz besicherten Kreditmitteln an eine mit dem Gesuchsteller direkt oder indirekt verbundene Gruppengesellschaft, die ihren Sitz nicht in Liechtenstein hat.»
DankeLandtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe heute Vormittag ausführlich begründet, weshalb wir diesen Antrag nicht für sinnvoll halten. Ich werde das nicht wiederholen. Ich möchte nur eine kleine Anpassung vornehmen: Falls dann dieser Antrag des Abg. Thomas Rehak eine Mehrheit erhalten sollte, müsste in Art. 3 Abs. 4 Bst. d der Passus «Solidarbürgschaft nach diesem Gesetz» ersetzt werden durch «Ausfallgarantie», damit ist es legistisch sauber. Aber wie gesagt, die Regierung bittet Sie darum, diesem Antrag nicht zu folgen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen, wir stimmen über den Antrag des Abg. Thomas Rehak ab. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 3 Stimmen nicht stattgegeben. Wir müssen noch über Art. 3 als Gesamtes mit der vorgenommenen Änderung abstimmen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wir können weiterlesen.Art. 5 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich stelle den Abänderungsantrag, den von der Regierung vorgeschlagen Wortlaut abzuändern in: «Die Verzinsung der liquiditätssichernden Kredite erfolgt nach marktüblichen Konditionen. Die Kredite werden bis 30. Juni 2022 zinslos gewährt.» Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Alexander Batliner ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 17 Stimmen stattgegeben. Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Durch die Zustimmung der Abgeordneten zu den geänderten Art. 3 und 5 ist im Sinne der legistisch sauberen Abbildung des Ganzen eben auch ein Antrag zu Art. 8 fällig. Ich beantrage, den Art. 8 eben nicht aufzuheben, sondern in unveränderter Form in der Vorlage zu belassen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine Wortmeldungen. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Christoph Wenaweser ab. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben. Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 21 Stimmen stattgegeben. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Hand heben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, hebe bitte die Hand. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz vom über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Nun bitte ich den Parlamentsdienst, die 2. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzunehmen. Art. 94a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 94a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Bitte heben Sie die Hand, wenn Sie einverstanden sind.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat einhellig die Zustimmung erteilt, gleichzeitig haben wir Traktandum 1 erledigt. -ooOoo-