Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter (Nr. 109/2019) [1. Lesung: 8. November 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 12/2020); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Sehr geehrte Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 21: Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter. Diese Vorlage wurde am 8. November 2019 in 1. Lesung behandelt, wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 12/2020. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, hebe bitte die Hand.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Es gibt noch einen Zusatzantrag.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort, guten Morgen. Die Neue Fraktion hat fristgerecht am 27. April einen Antrag zu diesem Gesetz eingereicht. Das ist Art. 6b - «Sitzungsgelder» - Abs. 1 Bst. b: «für alle übrigen Richter: 280 Franken für den ganzen Tag und 180 Franken für den halben Tag».Wir begründen es damit: Die Laienrichter und nebenberuflichen Richter sollen analog Art. 4 Abs. 1 gleichbehandelt werden. Ohne diese Anpassung entfernen wir uns von der heute bestehenden Gleichbehandlung und dafür gibt es keinen triftigen Grund. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wird dazu das Wort gewünscht?Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe zu diesem Antrag keine Einwände und kann das nachvollziehen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab, wer dem Antrag des Abg. Herbert Elkuch stattgeben will, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt bei 24 Anwesenden. Vielen Dank. Wir lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt bei 24 Anwesenden. Wir kommen zur Schlussabstimmung, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen seine Zustimmung erteilt.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident, es ging mir jetzt ein bisschen zu schnell. Ich habe noch eine kleine Frage zur Stellungnahme an den Regierungschef. Darf ich diese noch stellen?Landtagspräsident Albert Frick
Bitte stellen Sie die Frage.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Im Bericht und Antrag wird auf der Seite 6 ganz unten und auf der Seite 7 ganz oben ausgeführt, ich zitiere: «Gemeindevorsteher sind bei einer engen rechtlichen Auslegung keine Gemeindeangestellten.» Ich gehe davon aus, dass die Regierungsmitglieder auch als Landesangestellte gelten, deshalb ist es für mich nicht klar, weshalb die Vorsteher nicht zu den Gemeindeangestellten zählen sollen. Dazu meine Fragen an den Regierungschef, aus welchen Gründen kommt die Regierung zu dieser Erkenntnis? Wurde dazu eine rechtliche Bewertung der Aufgaben eines Vorstehers in Auftrag gegeben? Oder gibt es allenfalls dazu ein Gerichtsurteil? Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Wir haben hierzu Ausführungen zu dieser Frage gemacht. Und einfach zur Korrektur Ihrer Aussage: Regierungsmitglieder sind keine Landesangesstellten. Da liegen Sie falsch. Wir haben keinen Arbeitsvertrag. Und dann noch ganz kurz zu den rechtlichen Abklärungen: Wir haben entsprechend recherchiert und sind klar zum Schluss gekommen, dass es eben bei einer engen rechtlichen Auslegung, darum haben wir das auch so ausgeführt, so ist, dass Regierungsmitglieder und auch Vorsteher nicht als Landes- oder Gemeindeangestellte angesehen werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich darf schon erinnern, dass wir in einer 2. Lesung sind und keine Grundsatzdiskussionen führen. Ich denke damit hat sich das Thema erledigt und wir gehen weiter zu Traktandum 22.-ooOoo-