Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG) (Nr. 135/2019) [1. Lesung: 5. Dezember 2019] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 18/2020); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 23: Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung. Diese Vorlage wurde am 5. Dezember 2019 in 1. Lesung behandelt. Wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 18/2020. Wir können mit der Lesung der Vorlagen durch Artikelaufruf beginnen. Art. 1 Abs. 2 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 4c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11a steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen geschätzte Damen und Herren. Ich habe nur eine kurze Frage betreffend Abs. 2 und möchte von der Regierung wissen, ob sie mir erklären kann, weshalb im Unfallversicherungsgesetz festgehalten ist, dass der Arbeitgeber auf Verlangen dem Versicherer Auskünfte erteilen kann, hier im KVG dies aber nicht so ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke für das Wort. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, im Unfallversicherungsgesetz ist das vorgesehen und es wurde vom Krankenkassenverband auch angeregt, das auch im KVG vorzusehen. Wir stellen aber fest, dass das totes Recht ist im Unfallversicherungsgesetz. Deshalb haben wir gesagt, übernehmen wir das nicht ins Krankenversicherungsgesetz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir stimmen ab. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 Abs. 1 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 14 Abs. 3 und 3a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 3 und 3a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16c Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16c Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 16f Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16f Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 Abs. 2a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 Abs. 2a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 Abs. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23 Abs. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 23b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23b steht zur Diskussion.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ja, ich habe eine kleine Wortmeldung zu diesem Art. 23b. Statistisch gesehen muss fast jede Frau, die mindestens zwei lebende Kinder geboren hat, auch die Erfahrung einer Fehl- oder Totgeburt machen. Gut, dass werdende Mütter und Väter beim frühen Scheitern des Lebens von den Krankenkassen für die damit zusammenhängenden medizinischen Leistungen über Franchise und Selbstbehalt nun mit der Verabschiedung dieses Gesetzes keine Rechnung mehr präsentiert bekommen. Der Regierung danke ich für die pragmatisch formulierte Aufnahme dieses Anliegens in die Revision und dem Landtag danke ich für seine Zustimmung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Wir stimmen ab.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Sachüberschrift vor Art. 23c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Sachüberschrift vor Art. 23c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Art. 23c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 23c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 24b Abs. 4 und 4a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24b Abs. 4 und 4a stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben die Vorlage in 2. Lesung beraten, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand heben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen zugestimmt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes. Art. 59a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 59a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir haben auch diese Gesetzesvorlage in 2. Lesung beraten und kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, hebe bitte die Hand. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 25 Stimmen, einhellig. Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-