Beschluss Nr. 321/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen) (Nr. 19/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 27: Beschluss Nr. 321/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2015/412 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 19/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Bei dieser Vorlage geht es um die Zustimmung zum Beschluss des Gemeinsamten EWR-Ausschusses zur Übernahme der EU-Richtlinie 2015/412 ins EWR-Abkommen. Diese Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit darüber ein, ob sie den Anbau genetisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zulassen möchten oder nicht. Die Umsetzung der Richtlinie auf Gesetzesebene ist bereits abgeschlossen, wobei die entsprechenden Bestimmungen noch nicht in Kraft getreten sind. Diese treten dann gleichzeitig mit dem gegenständlichen Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in Kraft. Nachdem die gesetzliche Umsetzung durch den Landtag bereits erfolgt ist, ist Eintreten unbestritten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 321/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 13. Dezember 2019 zur Übernahme der Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 27 abgeschlossen.-ooOoo-