Beschluss Nr. 302/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 13. Dezember 2019 (Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 sowie zahlreiche Durchführungsbeschlüsse) (Nr. 25/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Beschluss Nr. 302/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 13. Dezember 2019 (Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 sowie zahlreiche Durchführungsbeschlüsse).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 25/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mich beim zuständigen Ministerium von Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch für den vorliegenden Bericht und Antrag.Liechtenstein nimmt seit dem 1. Januar 2007 an EURES teil. Dies ist ein Kooperationsnetz zwischen der Europäischen Kommission und den öffentlichen Arbeitsvermittlungen der EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz und wurde implementiert, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu erleichtern. Das Freizügigkeitsrecht der Arbeitnehmer umfasst unter anderem das Recht, eine Beschäftigung in einem anderen EWR-Mitgliedstaat und der Schweiz nach den für die Arbeitnehmer dieses Staats geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften zu suchen. Die Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Arbeitnehmern, Arbeitssuchenden und generell allen Personen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, sowie Arbeitgebern Informationen, Beratung und Vermittlung wie bei der Abstimmung von Stellenangeboten und bei Arbeitssuche anzubieten. Mit EURES soll ein Beitrag zur Sicherstellung eines fairen und effizienten Binnenmarkts geleistet werden, indem es die Arbeitskräftemobilität und Stellenvermittlung in allen EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz fördert. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von allgemeinen Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen einschliesslich allgemeiner Informationen über Sozialversicherungsbeiträge und Steuerzahlungen sowie die Vernetzung mit anderen Informations- und Beratungsstellen, die entsprechend informieren können. Infolge der Übernahme der Verordnungen muss in Liechtenstein das Arbeitsvermittlungsgesetz angepasst werden. Hierzu sind die 1. und 2. Lesung noch in diesem Jahr vorgesehen. Die Folgen für Liechtenstein sind wie folgt: Liechtenstein ist unter anderem verpflichtet, ein nationales Koordinierungsbüro zu benennen, das für Liechtenstein an der europäischen Koordinierungsgruppe des EURES-Netzwerkes teilnimmt und auf nationaler Ebene die zentrale Anlaufstelle für EURES ist. Es ist vorgesehen, dass das Amt für Volkswirtschaft diese Aufgabe übernehmen wird, da dort mit dem Arbeitsmarkt Service Liechtenstein, kurz AMS, die einzige öffentliche Arbeitsvermittlung Liechtensteins angesiedelt ist. In dieser Funktion wird das Amt für Volkswirtschaft unter anderem für die Sicherstellung des Zugangs zum EURES-Portal, für die Zusammenarbeit mit anderen nationalen Informations- und Beratungsstellen sowie für die Koordinierung des nationalen Netzes der EURES-Mitglieder und -Partner zuständig sein. Auch wenn die Teilnahme am EURES-Netz bereits jetzt zu den Tätigkeiten des AMS gehört, erhöht die Verordnung ihren Stellenwert und Umfang beträchtlich. Dies führt zu einem Stellenbedarf für die neuen Aufgaben nach derzeitiger Schätzung von 50 Stellenprozenten, da der hohe Zusatzaufwand mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu bewältigen ist. In finanzieller Hinsicht bedeutet die Umsetzung zusätzliche IT-Kosten von CHF 30'000 pro Jahr. Mit diesen finanziellen Mitteln soll der Aufwand, der zur Schaffung und zum Betrieb des EURES-Portals erforderlich ist, gedeckt werden können. Der Vorlage werde ich meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für diesen Bericht und Antrag. Die Verordnung über das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) hat zum Ziel, den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte grundlegend neu zu gestalten und zu erleichtern.Das Freizügigkeitsrecht der Arbeitnehmer umfasst unter anderem das Recht, eine Beschäftigung in einem anderen EWR-Mitgliedstaat und der Schweiz nach den für die Arbeitnehmer dieses Staates geltenden Rechtsvorschriften zu suchen. Zusätzlich wird dieses Recht ergänzt durch die Pflicht der Staaten, ihre öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste - bei uns betrifft das das AMS - grenzüberschreitend allen anzubieten. Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden und generell Personen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten, sowie Arbeitgebern Informationen, Beratungen und Vermittlung anzubieten. Als Instrument der Beschäftigungspolitik trägt das EURES-Netzwerk zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Arbeitsmarktes und in einigen Grenzregionen zur Schaffung eines integrierten regionalen Arbeitsmarktes bei. So ist Liechtenstein verpflichtet, ein nationales Koordinationsbüro zu benennen, das für Liechtenstein in die entsprechende Koordinationsgruppe Einsitz nimmt. Diese Aufgabe ist beim AVW respektive beim AMS angesiedelt. Der Aufwand für das AMS wird dadurch steigen und es sind auch Kosten damit verbunden. Kann die Regierung Aussagen dazu machen, inwiefern sich diese verbesserte Koordination und das transparente Angebot zum Beispiel auf den Fachkräftemangel in Liechtenstein auswirken könnten? Ich bedanke mich schon vorab für die Ausführungen und werde dem Beschluss meine Zustimmung erteilen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Dann bitte ich die Regierung um ihre Auskünfte. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe kurz auf das Votum des Abg. Manfred Kaufmann ein. Sie haben ausgeführt, dass die 1. und 2. Lesung noch in diesem Jahr geplant wären. Das war bis vor ein paar Wochen effektiv der Fall. Da das Amt für Volkswirtschaft im Moment ein paar andere Aufgaben zu erledigen hat, wird es wahrscheinlich nicht mehr zur 1. und 2. Lesung in diesem Jahr kommen können. Der aktuelle Zeitplan ist der, dass wir im September die 1. Lesung machen möchten und dann schauen, ob es reicht für den Dezember-Landtag. Dies einfach zur Klärung. Aber der Plan war einmal ein anderer gewesen. Dann zum Abg. Thomas Lageder: Wir hoffen, dass es einige Erleichterungen auch geben wird für den Fachkräftemangel. Wir werden aber eben mit der Evaluation auch sehen, in welche Richtung es geht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 302/2019 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 13. Dezember 2019 die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 28 abgeschlossen. -ooOoo-