GESETZ BETREFFEND DIE STIFTUNG KUNSTMUSEUM LIECHTENSTEIN (NR. 7/2000, NR. 38/2000) 2. LESUNG
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 11: Gesetz betreffend die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein. Wir haben hierzu eine Stellungnahme der Regierung mit der Nr. 38/2000 mit einer neuformulierten, teilweise geänderten Regierungsvorlage bekommen und führen jetzt auch hier die 2. Lesung durch. Wir können mit der 2. Lesung beginnen. Entschuldigung, der Abg. Lampert zuerst noch.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte der Frau Regierungsrätin ein Kompliment machen. Sie hat praktisch alle Anregungen, die der Landtag eingebracht hat, eingebaut. Ich finde, das Gesetz entspricht nun dem, wie es der Landtag eigentlich in der 1. Lesung auch wollte. Ich wollte einmal etwas Positives über die Frau Regierungsrätin sagen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist am heutigen Tag sicher das erste Positive über die Regierung, was von der linken Seite des Hauses gekommen ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Abg. Elmar Kindle, Entschuldigung. Ich meine, wir beginnen mit der 2. Lesung.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich glaube, in Abs. 1 müsste präzisiert werden, was die Sammlungspolitik sein soll. Das wird eigentlich alles dem Stiftungsrat überlassen. Das ist die erste Kritik. Dann stelle ich den Antrag, Abs. c völlig zu streichen. Es kann nicht Zweck der Stiftung sein, Mäzene zu gewinnen, sondern Zweck der Stiftung kann eigentlich nur sein, die Kunst und die Kultur im Lande zu fördern. Die Gewinnung und die Betreuung von Leihgebern, Pflege des Mäzenatentums usw., das sind Aufgaben, die der Stiftungsrat hat, aber das kann ja nicht Selbstzweck sein.Regierungsrätin Andrea Willi:
Betreffend Sammlungspolitik wird der Stiftungsrat eine solche festlegen bzw. hat sie im Entwurf schon vorgelegt, und diese Sammlungspolitik ist dann von der Regierung zu genehmigen. Das sieht man in Art. 11. Also es macht schon Sinn, hier die Sammlungspolitik zu erwähnen im Art. 2 Abs. a. Und Gewinnung und die Betreuung von Leihgebern ist gemeint als aktives Bemühen, solche Leihgeber zu finden und zu überzeugen, dass sie Leihgaben machen. Also auch diese Bestimmung macht Sinn.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Ihr Antrag, Herr Abg. Vogt, war, Buchstabe c zu streichen. Wir stimmen ab über den Abänderungsantrag des Abg. Paul Vogt, den Buchstaben c in diesem Art. 2 - die Gewinnung und die Betreuung von Leihgebern, Donatoren und Sponsoren, die Pflege des Mäzenatentums, die Steigerung der Attraktivität des Kunstmuseums - zu streichen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Dann stimmen wir über Art. 2 gesamthaft ab. Wer mit Art. 2 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe eine Frage zum zeitlichen Vorgehen. Das Gesetz soll am 1. Juni in Kraft treten. Ist das terminlich möglich? Ansonsten wir Art. 3 anpassen müssten an Art. 14 mit dem In-Kraft-Tretens-Artikel. Ich weiss jetzt nicht, ob das zeitlich im Ablauf möglich ist. Ich kenne mich da zu wenig aus, aber mir scheint die Zeit doch etwas knapp, nachdem das erst noch publiziert werden muss. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich glaube auch, und ich möchte beantragen, hier zu schreiben: per 30. Juni 2000 und im Art. 14 dann per 1. Juli 2000, rein aus den Gründen, die der Abg. Lampert erwähnt. Wenn wir das heute verabschieden, bis die Referendumsfrist abgelaufen ist und bis es überhaupt publiziert werden kann, ist es nämlich ohnehin schon Ende Juni. Wir dazu das Wort gewünscht?Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich kann mich dazu einverstanden erklären. Der 31. Mai war einfach deshalb vorgesehen, weil die Mandatsdauer des Stiftungsrats im Juni abläuft und der neue Stiftungsrat im Juni bestellt werden sollte. Aber dann kann er einfach erst am 1. Juli bestellt werden. Ich glaube, das ist vertretbar. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ändert die Regierung ihre Vorlage entsprechend ab? Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja.Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, dann brauchen wir nicht abzustimmen. Dann schreiben wir hier per 30. Juni statt per 31. Mai. Dann stimmen wir ab über Art. 3 in dieser von der Regierung geänderten Fassung. Wer mit Art. 3 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 4 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 5 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 5 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Art. 6 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 6 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Meines Erachtens fällt die Zusammensetzung des Stiftungsrates aus dem üblichen Rahmen. Es ist ein ausserordentlich kleiner Stiftungsrat mit bloss fünf Mitgliedern. Ich erachte es als zielführend, wenn hier ein pluralistisches Gremium geschaffen wird, dass eben auch aus mehr Mitgliedern besteht. Ich stelle daher den Antrag, den Abs. 1 wie folgt zu formulieren: "Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, welche von der Regierung auf vier Jahre bestellt werden". Und dann müsste es weiter unten heissen im Abs. 2: "Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind"(. Regierungsrätin Andrea Willi:
Sowohl Gesetz wie Statuten wurden bekanntlich mit dem jetzigen Stiftungsrat ausgearbeitet. Der jetzige Stiftungsrat ist einhellig der Auffassung, dass fünf Stiftungsratsmitglieder ideal sind für dieses Gremium. In den Statuten wird dann auch vorgeschlagen, welche Kompetenzen diese Mitglieder mitbringen sollten. Also, es wäre dann wünschenswert, dass zwei Stiftungsräte profundes Wissen und ausgewiesene Erfahrung in Unternehmensführung haben, in Personalführung, Aufbau und Ablauf Organisation sowie in Finanz- und Kontrollfragen. Zwei Stiftungsräte hätten anerkannte Persönlichkeiten mit entsprechendem Beziehungsnetz zu sein und das fünfte Mitglied müsste einfach sonst Kompetenzen mitbringen. Aber das ist eindeutig ein Wunsch und Wille und ein Erfahrungswert des jetzigen Stiftungsrats, dass mit fünf Mitgliedern diese Aufgaben sehr gut erfüllt werden können und dass dies genügen muss.Abg. Paul Vogt:
Wie Sie vielleicht gemerkt haben, habe ich diesem Gesetz nicht zugestimmt. Ich habe keine Freude daran. Meines Erachtens entmachtet sich der Stiftungsrat mit diesem Vorschlag selber. Es steht zwar im Statut unter Art. 6 Abs. 3, dass in der Regel monatliche Sitzungen des Stiftungsrats stattfinden sollen. Ich weiss wirklich nicht, wenn man den Aufgabenkatalog des Stiftungsrates durchschaut, was an diesen monatlichen Sitzungen überhaupt behandelt werden soll. Alle wesentlichen Aufgaben sind in die Kompetenz des Direktors übergegangen. Und der Stiftungsrat - da kommen wir dann gleich noch dazu - hat eigentlich nur noch die Reglemente zu beschliessen und die Jahresrechnung, den Jahresbericht und den Voranschlag. Ansonsten hat er sicher keine Aufgaben, die eine monatliche Zusammenkunft rechtfertigen würden. Ich glaube, dass es in einer kulturellen Institution einfach wichtig ist, dass der Pluralismus zum Tragen kommt, dass es unterschiedliche Leute hat, unterschiedliche Meinungen vertreten werden und dass darüber auch offen debattiert wird. So wie das Ganze hier konstruiert wird, ist das sehr schmalspurig.Regierungsrätin Andrea Willi:
Die Aufgaben sind, wie gesagt, in Art. 7 Abs. 2 definiert und beschrieben. Zusätzlich ist die Ankaufskommission dem Stiftungsrat verpflichtet, auch der internationale Beirat ist eng mit dem Stiftungsrat verbunden. Also um die mangelnden Aufgaben des Stiftungsrats muss man nicht bangen. Gerade der jetzige Stiftungsrat sagt mir einfach, dass so viele Agenden anfallen, dass eben monatliche Sitzungen nötig sind - schon jetzt ohne Kunstmuseum. Mit Kunstmuseum, wo ja die Ausstellungsflächen sehr viel grösser sein werden, können Sie sich ja ausrechnen, dass noch mehr Aufgaben und Agenden auf den Stiftungsrat zukommen werden. Also monatliche Sitzungen sind durchaus nicht ausgeschlossen oder sind eben sehr wahrscheinlich.Abg. Peter Sprenger:
Ich unterstütze die personelle Aufstockung des Stiftungsrates. Es soll nicht das Hobby von einigen wenigen Personen mit viel Geld sein, hier Kunst in Liechtenstein zu zelebrieren und zu bestimmen.Abg. Lorenz Heeb:
Ich möchte diesen Antrag auch unterstützen, und zwar mit folgender Begründung: Diese Kompetenzbeschreibung für Stiftungsratsmitglieder war früher in der ersten Auflage im Gesetz verankert. Und jetzt ist praktisch derselbe Wortlaut in den Statuten drin. Und diese Aufstockung ermöglicht es, Personen in den Stiftungsrat zu nehmen, die vielleicht einfach begabte Kunstkenner sind. Abg. Rudolf Lampert:
Wir haben auch Gesetze, wo wir stipuliert haben: Besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Also auch das wäre eine Variante hier, damit man nicht personelle Überdotierung hat und trotzdem die Möglichkeit besteht, auch weitere Personen in den Stiftungsrat zu nehmen. Fünf oder sieben, damit die ungerade Zahl bestehen bleibt. Aber auch das wäre eine Variante, was auch in den Statuten dann nachvollzogen werden könnte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Der Abg. Paul Vogt hat den Antrag gestellt, Art. 6 wie folgt abzuändern: In Abs. 1 im ersten Satz zu schreiben: "Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, welche von der Regierung auf vier Jahre bestellt werden". Ich gehe davon aus - er hat es zwar nicht gesagt - aber ich gehe davon aus, dass die anderen beiden Sätze von Abs. 1 unverändert bleiben. Und im Abs. 2, im ersten Satz zu formulieren: "Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind".Abg. Paul Vogt:
Da ist ein Denkfehler unterlaufen. In Abs. 2 müsste es heissen: "Wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind", damit es eine ungerade Zahl ergibt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Also dann der Antrag des Abg. Paul Vogt hinsichtlich Abs. 2 - wie er es gerade selbst ausgeführt hat - dahingehend abgeändert, dass er heisst: (Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind(. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Dann stimmen wir ab über den Art. 6 mit dieser Änderung. Wer mit Art. 6 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 7 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 7 steht zur Diskussion.
Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich habe einen Abänderungsantrag zu Abs. 2 lit. c. Und zwar bin ich der Ansicht, dass der Erlass und die Änderung der Statuten Sache der Regierung sein müssen und nicht Sache des Stiftungsrates. Der Stiftungsrat soll für die Erlassung und die Änderung der Reglemente zuständig sein, das heisst, lit. c sollte gemäss meinem Antrag lauten: "Der Erlass und die Änderung der Reglemente der Stiftung". Und ausserdem bei lit. d bin ich der Ansicht, dass auch die Bestellung des Direktors Sache der Regierung sein soll. Dass also nicht hier die Auswahl des Direktors und die Antragstellung an die Regierung durch die alleinige Massnahme des Stiftungsrates erfolgen soll und somit der Stiftungsrat alleine diese Auswahl und die Antragstellung als Grundlage hätte, sondern, dass die Regierung frei ist in dieser Auswahl. Konkret würde dann lit. d gestrichen und die anderen Buchstaben würden entsprechend geändert.Abg. Paul Vogt:
Ich habe hier auch einen Abänderungsantrag, und zwar möchte ich neu eine lit. k, die lautet: "Die Beschlussfassung über die Durchführung von Ausstellungen". Als Begründung möchte ich darauf hinweisen, dass nach diesem Gesetz der Stiftungsrat eigentlich kaum wirkliche Aufgaben hat. Er kann immer nur über die grundlegende Ausrichtung der Stiftung, der Tätigkeiten im Kunsthaus beschliessen, aber er kann nicht auf einzelne Aktionen Einfluss nehmen. Ich bin aber der Meinung, dass, wenn Ausstellungen geplant werden, dass dann der Stiftungsrat frühzeitig einbezogen werden muss. Es geht dann auch um ganz beträchtliche finanzielle Mittel in der Höhe von sicher jedes Mal mehreren hunderttausend Franken. So etwas kann man einfach nicht am Stiftungsrat vorbei organisieren und beschliessen. So, wie das jetzt formuliert ist in Art. 8, kann der Direktor allein über Ausstellungen beschliessen. Das finde ich nicht richtig.Abg. Gebhard Hoch:
Der Abänderungsantrag des Abg. Karlheinz Ospelt macht Sinn zum Buchstaben c, hingegen meines Erachtens nicht zum Buchstaben d. Der Buchstabe d heisst ja: Die Auswahl des Direktors und die Antragstellung an die Regierung. Entscheiden wird ja in jedem Fall die Regierung. Ich bin nicht der Meinung, dass die Regierung auch den Direktor auswählen soll. Das sollen die Fachleute im Stiftungsrat machen. Also dem Abänderungsantrag zu d kann ich nicht zustimmen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Abg. Marco Ospelt. Entschuldigung, Frau Renate Wohlwend, ich habe falsch geschaut. Ich habe nur auf den Bildschirm geschaut. Das ist immer schlecht.Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Danke. Ich denke, dass es diese Abänderungsanträge, wie sie der Abg. Ospelt gestellt hat, nicht braucht. Ich bin zufrieden damit, dass die Regierung als Aufsichtsbehörde dann jeweils zu genehmigen hat. Das betrifft sowohl Erlass und Änderung der Statuten und Reglemente als auch lit. d, Auswahl des Direktors und Antragstellung an die Regierung.Abg. Karlheinz Ospelt:
Ich glaube, dass bei den Statuten und bei den Reglementen hier schon eine unterschiedliche Handhabe stattfinden sollte. Dies zu lit. c. Dann zum Votum des Abg. Gebhard Hoch. Mir geht es eigentlich darum, dass man sich im nächsten Art. 8 Abs. 1 ansieht. Dort wird ausdrücklich vermerkt: Der Direktor wird von der Regierung und jetzt auf Vorschlag des Stiftungsrates bestellt. Wenn man das jetzt so interpretiert, dass die Regierung nur auf Vorschlag des Stiftungsrates eine Bestellung vornehmen kann, ist es eine massive Einschränkung. Wenn das hingegen nicht so zu verstehen ist, dass nur der Stiftungsrat ein Vorschlagsrecht hat, dann könnte ich mit dieser Aussage, die Sie gemacht haben, auch leben. Aber dann müsste die Frau Regierungsrätin Dr. Willi dies konkretisieren. Wenn es nur auf Vorschlag des Stiftungsrates erfolgen kann, dass die Regierung den Direktor bestellt, dann bin ich der Meinung, dass dieser Teil entsprechend abgeändert gehört.Regierungsrätin Andrea Willi:
Ihre Anliegen, Herr Abg. Ospelt, sind in Art. 11 aufgehoben, dort wo Sie die Aufgaben der Regierung nachlesen können. Also, die Regierung bestellt den Direktor über Vorschlag des Stiftungsrates. Die Regierung kann aber auch diesen Vorschlag ablehnen und den Stiftungsrat beauftragen, nach einem anderen Direktor Umschau zu halten. Also, sie muss nicht diesen Direktor dann bestellen, der ihr vorgeschlagen wird. Sie hat das Recht, ihn nicht zu bestellen. Und was den Erlass und Änderungen der Statuten in Art. 7 betrifft, das ist hier auch richtig. Man sollte das also stehen lassen und nicht streichen, weil im Art. 11 ebenfalls festgelegt wird, dass die Regierung die Genehmigung der Statuten und Reglemente zu übernehmen hat. Und auch hier wieder: Die Regierung muss diese Statuten und Reglemente nicht genehmigen, wenn sie ihr nicht passen, und kann sie zur Überarbeitung zurückgeben.Schliesslich der Antrag des Abg. Vogt, dass man hier sagen soll, dass der Stiftungsrat Beschluss fasst über die Ausstellungen. Dass der Stiftungsrat über die Ausstellungen bestimmen kann und mitsprechen kann, ist meines Erachtens in Art. 7 Abs. 2a sichergestellt, wo er nämlich die Oberleitung des Kunstmuseums und die Bestimmung der grundlegenden Ausrichtung des Kunstmuseums übertragen erhält. Und die Ausstellungen und das Konzept der Ausstellungen, das wird in den Stiftungsratssitzungen bestimmt und diskutiert. Ihre Sorge ist mit diesem Punkt a sicherlich abgedeckt.Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, dass wir, nachdem wir hier eine selbstständige Stiftung haben werden, dass wir hier der Stiftung etwas Freiraum geben müssen, und dass es meines Erachtens reicht, wenn die Regierung alle diese Aufgaben zur Genehmigung vorgelegt bekommt, und sie dann eben genehmigen kann oder nicht. Ich glaube, dass damit die Aufsichtsfunktion der Regierung nicht eingeschränkt ist. Abg. Karlheinz Ospelt:
Für mich sind mit Ihrem Votum meine Bedenken bestätigt worden. Und zwar geht es mir genau darum, dass Sie richtig gesagt haben: Nach dem jetzigen Wortlaut könnten Sie zwar die Bestellung eines Direktors, der vom Stiftungsrat vorgeschlagen wird, verweigern. Sie haben aber nicht die Möglichkeit, einen Ihnen entsprechenden Kandidaten selbst aufzustellen, d.h. Sie hätten nur die Möglichkeit der Verweigerung eines Vorschlages. Und das geht mir zu wenig weit. Der Direktor sollte in jedem Fall von der Regierung bestellt werden können und nicht nur auf Vorschlag des Stiftungsrates. Sonst sind Sie immer abhängig davon, dass ein entsprechender Kandidat vom Stiftungsrat vorgeschlagen wird. Das Gleiche gilt eben auch bei den Statuten. Sie sind nämlich nicht in der Lage, Statuten so anzupassen oder zu erlassen, wie es die Regierung für richtig hält, sondern die Regierung könnte nur die Genehmigung von vorgeschlagenen Statuten verweigern. Nachdem, was Sie jetzt gesagt haben, wären die Regierung nicht in der Lage, selbst Statuten zu erlassen oder Änderungen vorzunehmen. Mir scheint das nicht der richtige Weg zu sein. Abg. Paul Vogt:
Frau Regierungsrätin. Wenn Ihre Ansicht betreffend meinen Abänderungsantrag stimmt, dann können Sie sich eigentlich nicht gegen diesen Abänderungsantrag aussprechen, weil dann mein Zusatz nur eine Präzisierung ist. Ich glaube aber, dass Ihre Ansicht nicht stimmt. In Art. 7 Abs. 2 Bst. a heisst es nur "die Oberleitung des Museums und die Bestimmung der grundlegenden Ausrichtung des Kunstmuseums". Das sind wirklich nur ganz allgemeine Formulierungen, indem man die Strategie des Kunstmuseums dem Stiftungsrat überträgt. In Art. 8 heisst es dann ganz konkret und präzis: "Die Konzession, Planung und Realisierung von Ausstellungen gehört zu den Aufgaben des Direktors". Und ich meine, wenn das Gesetz dem Direktor diese Aufgaben überträgt, dann hat der Stiftungsrat gar nicht mehr das Recht, über diese Ausstellungen zu beschliessen. Ich glaube aber, dass die Ausstellungen mit einem so grossen finanziellen Aufwand verbunden sind und auch so viel Personalbedarf erzeugen, dass darüber wirklich durch den Stiftungsrat befunden werden muss. Also, meines Erachtens muss es einfach so gehen, dass der Direktor ein Konzept erstellt mit dem finanziellen Aufwand usw., was es dafür alles braucht. Das muss dem Stiftungsrat vorgelegt werden. Ansonsten hat der Direktor nach diesem Vorschlag wirklich fasst eine Allmacht. Landtagspräsident Peter Wolff:
Allmacht ist wohl etwas hoch gegriffen. Immerhin muss er sich an das vom Stiftungsrat verabschiedete Budget halten, er muss die vom Stiftungsrat verabschiedete Sammlungspolitik beachten, er muss die vom Stiftungsrat festgelegte grundlegende Ausrichtung beachten. In einem Punkt haben Sie schon Recht: Welche konkreten Ausstellungen wann stattfinden im Rahmen dieser Richtlinien und im Rahmen der Budgetmöglichkeiten, das hätte dann der Direktor - wie es da steht im Art. 8 - zu konzipieren, zu planen und zu realisieren. Abg. Gebhard Hoch:
Bezüglich der Auswahl des Direktors kann ich mich der Argumentation des Abg. Karlheinz Ospelt nicht anschliessen. Es ist doch so, dass der gesamte Sachverstand beim Stiftungsrat liegt - Entschuldigung, Frau Regierungsrätin - fast der gesamte Sachverstand, sodass es eigentlich doch Sinn macht, dass der Stiftungsrat den Direktor auswählt und ihn der Regierung zur Bestellung vorschlägt. Und wenn er der Regierung nicht genehm ist, dann hat sich der Stiftungsrat mit dieser Frage erneut zu befassen. Aber ich würde es als störend ansehen, wenn die Regierung einfach dem Stiftungsrat einen Direktor ihrer Wahl aufzwingen könnte.Bezüglich der Statuten: Da teile ich Ihre Meinung, diese sollten an und für sich von der Regierung erlassen werden.Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Ich werde gerne den Antrag des Abg. Paul Vogt auf Ergänzung dieses Abs. 2 durch eine lit. k mit entsprechendem Text unterstützen, und komme noch einmal zurück auf die Änderungsanträge des Abg. Karlheinz Ospelt. Ich denke, das ist so gewollt oder so verstehe ich den Sinn dieses Gesetzes, dass eben die Regierung nur die Aufsicht haben soll über die von den einzelnen Organen geführten Aufgaben. Und dann ist es für mich persönlich sehr logisch, dass der Stiftungsrat die Statuten und Reglemente erlässt, die Regierung sie genehmigt oder eben nicht genehmigt, dass der Stiftungsrat den Direktor auswählt und der Regierung vorschlägt und die Regierung dann bestellt oder nicht bestellt. Ich werde den Abänderungsanträgen des Abg. Karlheinz Ospelt nicht zustimmen, aber dem des Abg. Vogt sehr wohl.Abg. Volker Rheinberger:
Die Kollegin vorher hat gerade auch mein Votum zu einem Detail vorweggenommen. Auch ich stimme dem Vorschlag des Abg. Paul Vogt zu für eine zusätzliche lit. k, und zwar sehe ich das vielmehr als eine Präzisierung von lit. b, weniger von lit. a. Ich finde die Sammlungspolitik ist ja nicht nur eine Politik für den Ankauf von Sammlungsobjekten, sondern eine Politik ist auch die Zurschaustellung entsprechender Objekte. Insofern würde ich seinen Vorschlag als Präzisierung von lit. b sehen. Ich finde auch eine solche Präzisierung notwendig, weil wir ja - und das wurde auch schon erwähnt - in der Vergangenheit gesehen haben, welcher Aufwand hinter solchen Ausstellungen steckt. Es ist ja nicht nur die Durchführung der Ausstellung an und für sich, sondern letztlich wird die Ausstellung jedesmal auch durch entsprechende Kataloge und Dokumente zusätzlich dokumentiert und diese Dokumente sind meines Erachtens ein sehr wichtiges Detail für die Sammlungen an und für sich. Ich würde also diese lit. k unterstützen.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich sehe in diesem Vorschlag des Abg. Paul Vogt eigentlich keinen Sinn und werde ihn daher auch nicht unterstützen. Ich denke, der Direktor ist dem Stiftungsrat verantwortlich. In diesem Sinne nimmt er auch seine Kompetenzen, die in Art. 8 aufgeführt sind, wahr. Dem Stiftungsrat obliegt ja, wie in Art. 7 lit. a jetzt zum Ausdruck kommt, die Oberleitung des Museums und die Bestimmung der grundlegenden Ausrichtung des Kunstmuseums. In diesem Sinne sind die Kompetenzen klar zugeteilt und der Vorschlag macht daher für mich keinen Sinn. Regierungsrätin Andrea Willi:
Zuerst noch einmal zum Votum des Abg. Karlheinz Ospelt: Die Bestellung des Direktors über Vorschlag des Stiftungsrates ist heute schon gesetzlich so geregelt. Und wie schon von Abgeordneten erwähnt wurde, es wäre direkt ein Affront, wenn die Regierung dem Stiftungsrat den Direktor von aussen ungefragt hinsetzt, der vom Stiftungsrat vielleicht gar nicht akzeptiert würde. Also hier geht es nur im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat.Und eben, wenn die Regierung Mühe haben sollte mit einem Vorschlag, der aus dem Stiftungsrat kommt, muss dieser Vorschlag halt wieder zurück in den Stiftungsrat und der Stiftungsrat neu befinden. Hier befinden wir uns nicht im luftleeren Raum. Hier hat man es mit zwei Gremien zu tun, die miteinander sprechen. Man kann nicht einfach den Stiftungsrat dieser Kompetenz berauben. Und auch bei den Statuten ist es so, dass die vom Stiftungsrat beschlossen werden. Wenn die Regierung Mühe hat mit der Genehmigung, setzt man sich noch einmal zusammen und sucht einvernehmlich einen Weg. Also hier ist meiner Ansicht nach gar nichts zu ändern.Dann danke ich den beiden Herren Abgeordneten Hoch und Lampert für die Komplimente. Dass der Abg. Vogt nicht mit meiner Ansicht übereinstimmt, das ist mir nicht neu, das ist auch keine Überraschung. Trotz seiner Ausführungen bin ich der Ansicht, dass der Stiftungsrat genügend Einflussmöglichkeiten hat, nach der jetzigen Vorlage, die Ausstellungen zu bestimmen. Ich weiss, dass der Stiftungsrat jeweils zweijährlich oder einjährlich eine grosse Konzeption macht über die kommenden Ausstellungen und die Leitplanken festlegt. Und das macht der Stiftungsrat und man sieht ja dann in Art. 8, dass der Direktor für die Planung und Realisierung zuständig ist, aber nicht für die Setzung der Leitlinien, der inhaltlichen Konzepte. Also, ich kann Ihre Bedenken zerstreuen. Der Stiftungsrat hat gemäss Gesetz genügend Kompetenzen, hier zu bestimmen, was gezeigt wird.Abg. Paul Vogt:
Der Meinung bin ich eben nicht. Es geht nicht darum, ob ich .... Ach lassen wir das, es hat ja keinen Sinn. Es geht einfach darum, dass Art. 8 sehr präzis ist, dass Art. 8 besagt, Konzeption, Planung und Realisierung von Ausstellungen ist die Aufgabe des Direktors. Und wenn in einem Artikel eine so präzise Kompetenzzuteilung vorgenommen wird, dann kann der Stiftungsrat nach meiner Ansicht rechtlich gar nicht argumentieren, dass er dann über die Ausstellungen beschliesst, weil das durch Gesetz dem Direktor übertragen ist. Das ist eine Rechtsauffassung und ich denke, dass diese Rechtsauffassung je nach Rollenverständnis des Direktors dann zum Tragen kommen wird. Es ist durchaus möglich, dass der Direktor mit all diesen Fragen in den Stiftungsrat geht, aber er kann sich auch auf das Gesetz berufen und dann muss er das nicht machen. Dann hat er völlig freie Hand für die Durchführung von Ausstellungen. Abg. Karlheinz Ospelt:
Frau Regierungsrätin. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie diese zusätzlichen Kompetenzen, die ich der Regierung mit diesen Änderungen eigentlich einbringen wollte, nicht brauchen, dann kann ich meine Anträge auch zurückziehen. Dann wird es eben nur im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat gehen. Der Stiftungsrat wird jeweils die Vorschläge machen und Sie haben keine andere Variante, als diese zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Ich kann damit leben. Wenn Sie auch damit leben können, werde ich, wie gesagt, meine beiden Anträge zurückziehen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben sich die Anträge dankenswerterweise vermindert. Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wir stimmen ab über den Antrag des Abg. Paul Vogt. Er lautet, den Abs. 2 von Art. 7 mit einem Buchstaben k zu ergänzen: "Die Beschlussfassung über die Durchführung von Ausstellungen". Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist angenommen. Dann stimmen wir über Art. 7 gesamthaft unter Einschluss dieser Ergänzung ab. Wer mit Art. 7 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Vier Abgeordnete sind nicht da und der Abg. Kranz hat nicht zugestimmt. Damit können wir weiterlesen.Art. 8 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 8 steht zur Diskussion. Ich glaube, wir sollten jetzt der Änderung von Art. 7 Rechnung tragen und das auch hier in Abs. 2 irgendwie zum Ausdruck bringen, weil sonst könnte man noch die Meinung vertreten, dass es hier Widersprüche gibt. Ich habe so etwas naturgemäss nicht vorbereitet, aber ich könnte mir vorstellen, dass man in der vierten Zeile z.B. sagt von Abs. 2: "Sowie die Konzeption, Planung und Realisierung von vom Stiftungsrat beschlossenen Ausstellungen". Es ist sprachlich nicht gerade schön, aber mir fällt im Moment nichts Besseres ein. Gibt es andere Vorschläge oder ist man der Meinung, dass das überhaupt nicht notwendig sei? Das scheint nicht der Fall zu sein. Schade, dann müssen wir wohl oder übel über meinen Antrag abstimmen.
Abg. Rudolf Lampert:
Ich sehe das Problem "Planung und Realisierung von vom Stiftungsrat beschlossenen Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen", dass das vom Stiftungsrat Beschlossene dann auch für die nächsten Elemente dieses Satzes gilt. Das wäre, glaube ich, inhaltlich nicht richtig?Abg. Paul Vogt:
Ich habe eine halbe Minute darüber nachgedacht und bin zur Auffassung gekommen, dass es ein bisschen zu einschränkend wäre, weil Konzeption und Planung eigentlich nicht davon abhängig gemacht werden sollten, ob der Stiftungsrat bereits darüber beschlossen hat oder nicht. Ich würde daher vorschlagen, das wie folgt zu formulieren, obwohl ich es grundsätzlich nicht für notwendig halte. Also ich würde vorschlagen: "Sowie die Konzeption, Planung und Realisierung von Ausstellungen unter Vorbehalt von Art. 7 Abs. 2 Bst. k".Landtagspräsident Peter Wolff:
Also, das könnte man dann nach dem Wort "Ausstellungen" auch in Klammer setzen. Gibt es zu diesem Antrag irgendwelche Wortmeldungen? Dann würde das heissen in Abs. 2, vierte Zeile: "Sowie die Konzeption, Planung und Realisierung von Ausstellungen (unter Vorbehalt von Art. 7 Abs. 2 Bst. k)". Und dann geht es weiter: "Publikationen und Veranstaltungen usw."Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich habe nichts dagegen, grundsätzlich, dass man das hier klar stellt, aber ich finde das nicht gerade sehr schön, was da jetzt vorgeschlagen worden ist. Vielleicht findet man doch noch einen besseren Text. Vielleicht könnte man sagen: "Von konform zustandegekommenen Ausstellungen". Das ist auch nicht viel schöner, aber mit dieser Klammer und dem Verweis auf den Art. 7k, das gefällt mir schon gar nicht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine andere Variante wäre, die Worte "die Konzeption, Planung und Realisierung von Ausstellungen" aus Art. 8 Abs. 2 herauszunehmen und dafür in Abs. 3 einen zusätzlichen Buchstaben aufzunehmen, wo es heisst: "Dem Direktor obliegen insbesondere" und dort dann das hineinzuschreiben: "die Konzeption, Planung und Realisierung von Ausstellungen, die vom Stiftungsrat beschlossen worden sind". Es heisst an und für sich dort schon unter Buchstabe a: (Die Durchführung der Beschlüsse des Stiftungsrates(, was das auch beinhalten würde, einen Beschluss des Stiftungsrates gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. k.Abg. Paul Vogt:
Ich glaube, das Problem liegt einfach darin, wenn man das sehr eng versteht, dass dann die Konzeption von Ausstellungen gar nicht möglich wäre, bevor nicht der Stiftungsrat darüber Beschluss gefasst hat. Also in der Regel muss es ja vom Ablauf her so gehen, dass der Direktor zuerst ein Konzept entwickelt für eine Ausstellung, dass er da gewisse Planungen vornimmt, Kostenschätzungen vornimmt und das dann auch dem Stiftungsrat vorlegt. Und natürlich, wenn der Stiftungsrat monatlich zusammentritt, dann kann man da auch vorausblickend so etwas planen. Aber ich glaube nicht, dass der dann wirklich jeden Monat zusammentreten wird. Ich spreche mich daher, trotz der sprachlichen Fragwürdigkeit dafür aus, dass man beim Abs. 2 nach "Realisierung von Ausstellungen" diesen Einschub macht.Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Ich spreche mich auch für diesen Einschub aus, weil er ein klarer Verweis auf diese lit. k ist und es die wenigsten Missverständnisse geben wird. Ich verstehe zwar auch die Frau Regierungsrat, dass sie vielleicht aus ästhetischen Überlegungen nicht so einen Klammerausdruck mit Verweis haben will. Aber ich denke, so liest es sich am einfachsten und wird man auch verstehen, was gemeint ist.Regierungsrätin Andrea Willi:
Ich hätte noch folgenden Kompromissvorschlag, dass wir hier nichts ändern im Gesetz, aber wir wissen jetzt, was der Landtag will, und wir schreiben das klar in die Statuten hinein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich wollte vorher eigentlich auch schon sagen: Ich ziehe meinen Antrag zurück, wobei ich eigentlich langsam zur Auffassung komme, dass ich die Worte "Konzeption, Planung und Realisierung von Ausstellungen" sowieso zu abschliessend aufgefasst habe und eigentlich die Worte des Abg. Paul Vogt richtig sind, dass der Direktor das ja sowieso machen muss. Ich bin eigentlich der Meinung, dass es diesen Einschub nicht mehr braucht. Es ist auch aufgrund unserer Debatte hier und des darüber existierenden Protokolls klar, dass das nicht bedeuten kann, dass der Direktor, nachdem wir in Art. 7 diesen Bst. k drinnen haben, nunmehr ein eigenständiges Recht hat zu sagen: Ich plane jetzt diese Ausstellung. Sondern er hat nur dort die Möglichkeit zu realisieren, vor allem wo der Stiftungsrat etwas beschlossen hat. Natürlich kann er, wie bisher auch nach den bisherigen Statuten, Vorschläge ausarbeiten und die dem Stiftungsrat unterbreiten. Er ist also mit der Konzeption sicherlich nicht so behindert, dass er erst anfangen darf über eine mögliche Ausstellung nachzudenken, wenn ein Beschluss des Stiftungsrates vorliegt.Ich glaube daher im jetzigen Zeitpunkt aufgrund dieser Diskussion, dass wir den Einschub eigentlich nicht brauchen. Also ich stelle keinen Antrag. Wenn natürlich jemand anderer einen Antrag stellt, sei ihm das unbenommen. Wird jetzt - sei es vom Abg. Paul Vogt, sei es von der Abg. Renate Wohlwend - ein entsprechender Ergänzungsantrag gestellt? Der Abg. Paul Vogt schüttelt den Kopf, Frau Wohlwend auch nicht, dann hat die Debatte den Sinn gehabt, dass wir uns einen sprachlich unschönen Einschub ersparen. Wir stimmen daher über Art. 8 ab. Wer mit Art. 8 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 9 steht zur Diskussion.
Abg. Paul Vogt:
Ich beantrage, das Wort "international" aus Abs. 1 zu streichen. Es würde dann heissen: "Die Ankaufskommission besteht aus anerkannten Kunstsachverständigen. Sie setzt sich aus dem Direktor als Vorsitzenden sowie aus drei weiteren anerkannten Sachverständigen zusammen. Die Ankaufskommission wird vom Stiftungsrat in der Regel auf 4 Jahre bestellt." Als Begründung möchte ich einfach darauf hinweisen, dass es sicher in keinem anderen Staat in einem Gesetz so lauten würde, dass eine internationale Anerkennung vorgesehen wird. Ich denke, das ist Ausdruck eines Minderwertigkeitsgefühls. Mich stört das. Man hat das Gefühl - und das ist vielleicht auch etwas, was mich an der ganzen Ausrichtung dieses Gesetzes stört -, dass es nur internationale Kunst gibt, die in diesem Hause ausgestellt werden kann, dass liechtensteinische Kunsterzeugnisse etwas Minderwertiges sind. Ich möchte einfach diesen Anspruch, dass alles international anerkannt sein muss, was hier gezeigt wird, aus diesem Gesetz herausnehmen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag steht zur Diskussion.Abg. Helmut Konrad:
Ich möchte das unterstützen. Ich habe schon im Laufe der ersten Lesung darauf hingewiesen. Ich habe das auch irgendwie damit in Verbindung gebracht in der Fassung des Bericht und Antrages der 1. Lesung, dass man damit fast zum Ausdruck bringen wolle, als ob keine liechtensteinischen Sachverständigen drin sein sollen. Und das wäre so ein Kompromiss zumindest, nicht explizit auch einen liechtensteinischen Sachverständigen z.B. mit hineinzunehmen. Es wäre so ein Kompromiss in diese Richtung.Abg. Rudolf Lampert:
Ich glaube, dass schon den Anregungen der 1. Lesung Rechnung getragen wurde. Dort stand nämlich: "Besteht aus internationalen Kunstsachverständigen", was bedeutet hätte, dass praktisch keine nationalen Grössen Einsitz nehmen hätten können. Und hier wird gesagt, dass Personen, die auch anerkannt sind international, Einsitz in die Ankaufskommission nehmen können, was nicht bedeuten soll, dass es keine Liechtensteiner sein können. Umgekehrt: Ich bin der Ansicht, dass wir hier sogar das aufwerten, dass wir sagen, wir haben international anerkannte Kunstsachverständige. Ich sehe das nicht unbedingt negativ. Regierungsrätin Andrea Willi:
Der Abg. Lampert und ich verstehen uns heute wie ein Herz und eine Seele. Da haben wir also auch aus der 1. Lesung diese Anregung aufgenommen. Ich finde, wenn man jetzt dahingehend interpretiert, dass das "international" auf das Ausland verweist, ist man kleinmütig. Weil, wieso kann nicht ein Liechtensteiner international anerkannt sein. Sie sehen das Glas halb leer, ich sehe es halb voll, aber es kommt auf das Gleiche heraus. Wir haben liechtensteinische Kunst, die sich durchaus international messen kann. Und wieso Sie immer unterstellen, dass, wenn man von international spricht, man dann nicht von liechtensteinisch spricht, das entgeht meiner Kenntnis. Sie sehen das immer sehr einseitig, aber so wie es hier formuliert ist, ist es eben sehr neutral formuliert. Es betrifft unsere und es betrifft auch ausländische. Es gibt allen die Möglichkeit, hier benannt zu werden. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht? Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wir stimmen ab über den Antrag des Abg. Paul Vogt, Abs. 1 wie folgt abzuändern: "Die Ankaufskommission besteht aus anerkannten Kunstsachverständigen. Sie setzt sich aus dem Direktor als Vorsitzendem sowie aus drei weiteren anerkannten Sachverständigen zusammen. Die Ankaufskommission wird vom Stiftungsrat in der Regel auf 4 Jahre bestellt." Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Wir stimmen über Art. 9 ab. Wer mit Art. 9 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 10 steht zur Diskussion.
Abg. Gebhard Hoch:
Frau Regierungsrätin. Können Mitglieder der Ankaufskommission, die auch international anerkannte Kunstsachverständige sein müssen, auch Mitglied des internationalen Beirates sein oder schliesst sich das aus? Regierungsrätin Andrea Willi:
Das ist jetzt hier nicht klar geregelt. Aber meines Erachtens muss sich das ausschliessen. Ich werde Ihre Anregung mitnehmen und das in den Statuten so vorschlagen. Ich glaube nicht, dass ein und dasselbe Mitglied in beiden Kommissionen vertreten sein sollte. Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich frage mich - ich bin mit der neuen Rechtschreibung nicht sehr auf du und du - aber ich frage mich, ob man "aussen" plötzlich gross schreibt. Muss es in Bst. b von Abs. 2 nicht ein kleingeschriebenes "aussen" am Schluss haben? Die Regierung schüttelt den Kopf. Regierungsrätin Andrea Willi:
Das ist angeblich die neue Rechtschreibung, die mir eben auch nicht so gefällt. Abg. Gebhard Hoch:
Zur Klarheit würde ich doch einen Abänderungsantrag stellen zum Abs. 1 im Art. 10 wie folgt: "Der internationale Beirat setzt sich aus drei international anerkannten Sachverständigen aus dem Kunst- und Museumsbereich zusammen, die nicht der Ankaufskommission angehören können". Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht? Dann stimmen wir ab, wenn das Wort nicht gewünscht wird. Wer diesem Abänderungsantrag des Abg. Gebhard Hoch, Abs. 1 Satz 1 zu ergänzen mit den Worten: "die nicht der Ankaufskommission angehören können" zustimmt, möge die Hand erheben. Abstimmung: 7 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Antrag ist nicht angenommen. Wir stimmen ab über Art. 10. Wer mit Art. 10 einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 11 steht zur Diskussion.
Abg. Rudolf Lampert:
Meines Erachtens sollte in Art. 11 Abs. 2 Bst. b ergänzend aufgeführt werden: "Die Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrates und Bestimmung dessen Präsidenten", da die Bestimmung des Präsidenten auch zu den Aufgaben der Regierung gehört. Ich weiss, es ist in Art. 6 aufgeführt, aber genauso ist in Art. 8 aufgeführt, dass der Direktor bestimmt wird, und trotzdem wird das hier noch einmal aufgeführt. Der Vollständigkeit halber würde ich es begrüssen, das hier zu ergänzen.Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, das kann man machen. Dann würde ich aber einen neuen Buchstaben vorschlagen: "Die Bestellung des Präsidenten des Stiftungsrates". Das jetzige c würde dann d.Abg. Paul Vogt:
Ich finde diese Präzisierung an sich nicht nötig. Wenn man sie trotzdem wünscht, glaube ich, kann man einfacher formulieren: "Die Bestellung des Stiftungsrates". Da würde dann auch die Bestellung des Präsidenten dazugehören.Abg. Rudolf Lampert:
Wir müssen hier unterscheiden zwischen Bestellung und Bestimmung des Präsidenten. Bestellt werden ja die Mitglieder bereits im bestehenden Absatz. Nur aus diesem Kreis der bestellten Mitglieder wird dann der Präsident bestimmt. Somit müsste es meines Erachtens schon heissen: "Bestimmung dessen Präsidenten", wie das auch in Art. 6 richtigerweise ausgeführt ist. Stv. Abg. Renate Wohlwend:
Dann würde ich meinen, dass man sprachlich schön sagen kann: Bst. b) "Die Bestellung der Mitglieder und die Bestimmung des Präsidenten des Stiftungsrates". Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir werden noch eine ganze Kaskade voller Anträge und Abstimmungen über die Frage haben. Nun, ändert die Regierung ihren Antrag ab, Frau Regierungsrätin, in der Weise, wie Sie es vorhin gesagt haben?Regierungsrätin Andrea Willi:
Der Vorschlag der Abg. Renate Wohlwend ist, glaube ich, der beste. Und ich würde dann den Antrag stellen oder ich würde dann das so abändern, dass Bst. b wie folgt lautet: "Die Bestellung der Mitglieder und die Bestimmung des Präsidenten des Stiftungsrates".Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist Art. 11 Abs. 2 Bst. b seitens der Regierung in dieser Form abgeändert. Das erhebt die Frage an den Abg. Lampert, ob er seinen Abänderungsantrag aufrechterhält? Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe eigentlich keinen Antrag gestellt, sondern wollte der Regierung beliebt machen, das so abzuändern, deshalb hat sich das erübrigt. Die Formulierung der Abg. Wohlwend bzw. jetzt der Regierungsvorschlag deckt sich mit meinen Intentionen. Landtagspräsident Peter Wolff:
Gut, dann haben wir keinen Antrag mehr offen. Bst. b - damit es sicher richtig ins Protokoll kommt - lautet jetzt: "Die Bestellung der Mitglieder und die Bestimmung des Präsidenten des Stiftungsrates". Das ist richtig. Gut. Dann stimmen wir mit dieser von der Regierung abgeänderten Fassung in Art. 11 ab. Wer mit Art. 11 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 12 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 13 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 13 steht zur Diskussion. Ich bin der Meinung, dass es richtig wäre, wenn vielleicht auch etwas überperfektionistisch, auch in diesem Gesetz ausdrücklich zu erklären, dass die Stiftung Liechtensteinische Staatliche Kunstsammlung aufgelöst ist. Dies deshalb, weil das Gesetz, das wir hier aufheben, bestimmt hat: "Die Auflösung der Stiftung hat durch Gesetz zu erfolgen".
Ich bin daher der Meinung, dass man auch sagen müsste, die bisherige Stiftung, also das Wort "bisherige" muss man nicht sagen, das sage ich jetzt nur als Hinweis: "Die Stiftung Liechtensteinische Staatliche Kunstsammlung ist aufgelöst". Man kann auch die Meinung vertreten, wenn das Gesetz, durch welches diese Stiftung geschaffen wurde, aufgehoben wird, dann gäbe es die Stiftung nicht mehr. Es gibt immer wieder spitzfindige Juristen, die dann andere Meinungen vertreten. Der Antrag steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt. Dann stimmen wir ab. Wer dem Antrag, diesen Art. 13 mit einem zweiten Satz zu ergänzen mit dem Wortlaut: "Die Stiftung Liechtensteinische Staatliche Kunstsammlung ist aufgelöst" zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann stimmen wir ab über Art. 13. Wer mit Art. 13 einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Art. 14 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Hier sollte man jetzt wohl gemäss der Änderung, die die Regierung schon vorgenommen hat bei irgendeinem vorherigen Artikel - Art. 3 - schreiben: 1. Juli 2000. Kann die Regierung sich damit anfreunden?Regierungsrätin Andrea Willi:
Ja, die Regierung wird dann die Änderung beantragen, dass hier 1. Juli 2000 gesetzt wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann lautet der Antrag der Regierung: "Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2000 in Kraft"(. Wird dazu noch das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit diesem Artikel 14 in dieser Form einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir die 2. Lesung dieses Gesetzes absolviert. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wird das Wort noch gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer mit der Erlassung dieses Gesetzes über die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein einverstanden ist, möge die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir Traktandum 11 behandelt. -ooOoo-