Zweites Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (Nr. 39/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 24: Zweites Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 39/2020 und steht zur Diskussion.Stv. Abg. Michael Ospelt
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Nachmittag, meine Damen und Herren. Vielen Dank dem Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Liechtenstein hat im Jahre 1969 das Europäische Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen ratifiziert. Das Übereinkommen bildet seit dessen Inkrafttreten am 26. Januar 1970 die wichtigste Rechtsgrundlage für die liechtensteinische Rechtshilfe auf europäischer Ebene. Heute gehören dem Abkommen insgesamt 50 Staaten an, neben allen Mitgliedstaaten des Europarates sind dies Israel, Chile und die Republik Korea. Im Jahre 1978 wurde das Übereinkommen durch ein Zusatzprotokoll ergänzt, das insbesondere eine Rechtshilfeverpflichtung bei Fiskaldelikten einführte. Liechtenstein hat dieses erste Zusatzprotokoll jedoch bis anhin weder unterzeichnet noch ratifiziert. Die Globalisierung der Märkte und die Entwicklungen der Technologie wirken sich nicht zuletzt auch auf die internationale Kriminalität aus. So hat sich in der Rechtshilfepraxis der Vertragsstaaten gezeigt, dass das Übereinkommen von 1959 den modernen Formen der Kriminalität nicht mehr zu genügen vermag.Deshalb wurde die Erarbeitung eines Zweiten Zusatzprotokolls beschlossen, welches am 19. September 2001 vom Ministerkomitee des Europarates unter liechtensteinischem Vorsitz verabschiedet und zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Es wurde bisher bereits von 41 Staaten ratifiziert, unter anderem auch von der Schweiz und Österreich. Das Zweite Zusatzprotokoll soll die Staaten besser in die Lage versetzen, auf die grenzüberschreitende Kriminalität im Lichte sozialer und politscher Entwicklungen in Europa und der technologischen Entwicklungen auf der Welt zu reagieren. Es hat zum Ziel, das Übereinkommen von 1959 und das Zusatzprotokoll von 1978 zu verbessern und zu ergänzen. Besonders soll die Reihe von Situationen, in denen um Amtshilfe angesucht werden kann, ausgeweitet werden. Die Rechtshilfeverfahren sollen vereinfacht und neue Instrumente wie die Einvernahme per Video- und Telefonkonferenz eingeführt werden. Materiell ändert das Zweite Zusatzprotokoll nichts am Kerngehalt des Übereinkommens: Es schafft für Liechtenstein keine Rechtshilfeverpflichtungen, die über das Rechtshilfegesetz und den trilateralen Polizeikooperationsvertrag hinausgehen. Für Liechtenstein ergeben sich durch die Ratifikation insbesondere zwei Vorteile: Erstens stehen zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung internationaler Kriminalität zur Verfügung und zweitens kann der Aufwand für die Strafverfolgungsbehörde jedenfalls teilweise reduziert werden. Eine wirkungsvolle Bekämpfung internationaler Kriminalität ist im Interesse unseres Landes und unseres Wirtschaftsstandortes. Wichtig ist, dass Liechtenstein durch die Ratifikation keine Anpassungen seiner Rechtshilfepolitik vornehmen muss und keine gesetzlichen Anpassungen notwendig sind. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, erlauben Sie mir bitte, noch eine kurze proaktive Bemerkung betreffend Unterzeichnung: Üblicherweise werden Übereinkommen jeweils vor der Behandlung im Landtag unterzeichnet. Dies war auch im Falle des Zusatzprotokolls so geplant. Eine Unterzeichnung des Übereinkommens durch den Ständigen Vertreter beim Europarat, Botschafter Domenik Wanger, war vor der Landtagsdebatte jedoch aufgrund der geltenden Beschränkungen beim Europarat nicht möglich. Covid-19-bedingt kann die Unterzeichnung also ausnahmsweise erst nach der Behandlung durch den Landtag erfolgen. Seitens des Europarats wurde als erster Unterzeichnungstermin der 16. Juni angeboten, da zu diesem Zeitpunkt gewisse Lockerungen in Kraft sein sollten, die eine Unterzeichnung ermöglichen. Da es sich beim Zweiten Zusatzprotokoll um ein multilaterales Übereinkommen handelt, das bereits in Kraft ist, ist der Text ohnehin fix und kann sich nicht mehr ändern. Somit ist eine ausnahmsweise Zustimmung des Landtags vor der Unterzeichnung unproblematisch, was ich auch in der letzten APK-Sitzung 4/20 vom 20. Mai so mitgeteilt habe. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst, den Antrag der Regierung zu lesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit dem Antrag der Regierung einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 24 abgeschlossen.-ooOoo-