Änderung vom 15. Oktober 2016 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Nr. 40/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Änderung vom 15. Oktober 2016 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 40/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Besten Dank den zuständigen Ministerien für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags. Am 22. März 1985 wurde das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht und am 16. September 1987 das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, verabschiedet. Am 9. Mai 1989 traten diese in Liechtenstein in Kraft. Das Montrealer Protokoll ist eines der wichtigsten internationalen Instrumente im Umweltbereich. Es ist ein universelles Abkommen. Alle UNO-Mitgliedstaaten sowie die EU, Niue, die Cookinseln und der Heilige Stuhl sind Vertragsparteien des Protokolls. Der Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoffen, kurz FCKW, und Halonen soll dadurch schrittweise verringert werden. FCKW werden als Treibgase, Kältemittel oder Lösemittel verwendet. Deren Freisetzung in die Atmosphäre ist in erheblichem Masse verantwortlich für den Abbau der Ozonschicht. «Halone» ist die Kurzbezeichnung für Halogenwasserkohlenstoffe, die meistens neben Brom auch noch Fluor oder Chlor beinhalten. Halone wurden in Feuerlöscheinrichtungen verwendet. Da sie ebenfalls die Ozonschicht schädigen, ist die Produktion von Halonen weltweit seit 1994 verboten.1990 wurde eine umfassende Revision des Protokolls von 1987 beschlossen, um ein vollständiges Verbot zu Herstellung und Verbrauch eben dieser Stoffe zu erreichen. 1994 trat dieses revidierte Protokoll in Liechtenstein in Kraft. 1992 dann eine erneute Revision des Protokolls, das 1997 in Liechtenstein in Kraft trat. Die Fristen für die Umsetzung der bereits vorgesehenen Verbote wurden verkürzt, neue Substanzen wurden frühzeitig verboten. 1997 wurden weitere Änderungen im Montrealer Protokoll vorgenommen, vor allem da die Konzentration von Brom in der Atmosphäre stieg. Es wurden Bestimmungen für den Handel mit Methylbromid, ein ozonzerstörendes Gas, das als Pestizid bekannt ist, festgelegt. Ebenso wurden Entscheidungen über die Verstärkung der finanziellen und technischen Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Eliminierung der Verwendung von Methylbromid getroffen. Am 22. März 2004 traten diese Änderungen in Liechtenstein in Kraft, ebenso wie die Änderungen, die 1999 in Peking getroffen wurden:- Verschiedene Änderungsvorschläge betreffend Verwendung von Methylbromid;
- Reglementierung der teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW);
- Aufnahme von Bromchlormethan ins Protokoll;
- Aufstockung des Multilateralen Fonds für drei Jahre;
- Identifizierung und Evaluierung nicht geregelter Stoffe, die ein Ozonabbaupotenzial besitzen;
- Prüfung der Aufnahme weiterer Substanzen ins Protokoll.
Die fünfte und bis jetzt letzte Änderung des Protokolls, der sogenannte Kigali-Zusatz, wurde am 15. Oktober 2016 beschlossen. Der Geltungsbereich wird auf bestimme teilweise halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe ausgedehnt. HFKW sind zwar nicht ozonabbauende Stoffe, sie sind aber in ihrem Treibhauseffekt mehrere tausend Mal stärker als CO2, kommen insbesondere in Kälte- und Klimaanlagen zum Einsatz und haben auch einen stärkeren Effekt auf die Klimaerwärmung als FCKW. Durch die Ratifizierung des Kigali-Zusatzes verpflichten sich die Vertragsparteien, die Produktion und den Verbrauch von HFKW schrittweise zu senken. Die globale Erwärmung soll dadurch bis 2100 um bis zu 0,5 Grad Celsius verringert werden. Ebenfalls wurde beschlossen, den Multilateralen Fonds mit USD 540 Mio. aufzufüllen. Dieser setzt sich aus Beiträgen der Industrieländer zusammen. Damit werden in den Entwicklungsländern Projekte zur Reduktion der HFKW unterstützt. Für Liechtenstein belief sich der Pflichtbeitrag 2019 und 2020 auf USD 17'667.Abs. 1 des neuen Art. 2J des Kigali-Zusatzes ist auf Liechtenstein anwendbar. Er sieht eine schrittweise Reduktion auf 15% des Ausgangsniveaus bis 2036 und danach vor. Die Reduktionsziele gelten ab 1. Januar 2019 und sind jeweils für eine Zeitspanne von drei Jahren anwendbar. Die Daten zu den Einsparungen über die jährlich verbrauchten Mengen an HFKW müssen an das Ozonsekretariat berichtet werden. Dazu meine Frage: Wo ist das Ozonsekretariat beheimatet, wer ist der Betreiber und wie kontrolliert das Ozonsekretariat, ob die angegebenen verbrauchten Mengen auch den tatsächlich verbrauchten Mengen eines Landes entsprechen?In Liechtenstein werden keine HFKW produziert und bis 2019 wurden auch keine importiert. Im November 2019 wurde eine kleine Menge importiert und dies ist auch für dieses Jahr vorgesehen. Wie viele HFKW tatsächlich in Liechtenstein verbraucht werden und wie viele in die Schweiz weiterverkauft werden, kann aufgrund der Zollunion mit der Schweiz nicht genau gesagt werden. Es sind daher Schätzungen erforderlich. Entsprechend der Wohnbevölkerung regelten das Bundesamt für Umwelt und das Amt für Umwelt die Datenlieferung gemäss Abgrenzungsvorschlag vom 4. April 2019, der mit dem Inkrafttreten vom Kigali-Zusatz gelten wird: «Zum Zwecke der Berichterstattung an das Ozonsekretariat wird folgende Aufschlüsselung des HFKW-Verbrauchs in der Zollunion Schweiz-Liechtenstein vereinbart:- Schweiz: 99,5% des HFKW-Verbrauchs in der Zollunion
- Liechtenstein: 0,5% des HFKW-Verbrauchs in der Zollunion.»
Jede Vertragspartei hat gemäss Art. 4B Abs. 2bis ein System zur Lizenzerteilung für die Ein- und Ausfuhr von HFKW einzusetzen. Für Liechtenstein funktioniert diese Umsetzung durch das Bundesamt für Umwelt gemäss der Schweizer Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, die aufgrund des Zollvertrags in Liechtenstein anwendbar ist. Die wichtigste Änderung durch den Kigali-Zusatz ist jedoch Anlage F: Hier werden alle 18 HFKW aufgelistet, für welche neu ein Absenkungspfad vorgesehen ist. Aufgrund des Zollvertrags ist der Kigali-Zusatz in Liechtenstein bereits anwendbar. Es sind keine spezifischen Gesetzesanpassungen erforderlich. Durch die nationale Umsetzung entsteht kein personeller oder organisatorischer Mehraufwand. Die Berichterstattung wird von der Abteilung Umweltschutz des Amtes für Umwelt wahrgenommen. Der verpflichtende Beitrag an den Multilateralen Fonds bleibt ebenfalls unverändert. Wie die ständigen Erweiterungen des Montrealer Protokolls zeigen, ist der Schutz der Ozonschicht ein wichtiges Anliegen der ganzen Welt. Die ersten Erfolge sind sichtbar. Wichtig aber ist, dass auf dem eingeschlagenen Weg konsequent weitergegangen wird, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Und auch besten Dank meiner Vorrednerin, die die Vorlage in grosser Detailtiefe erklärt und ausgeführt hat. Ich möchte mich daher ziemlich kurz halten. Zur Verhinderung des Abbaus der Ozonschicht verabschiedete die Staatengemeinschaft verschiedene Abkommen zum Schutz der Ozonschicht - darunter auch das Montrealer Protokoll. Ziel dieser völkerrechtlichen Verträge ist es, den Einsatz einiger FCKW sowie Halone zu verringern. Im nun hier vorliegenden Zusatzprotokoll, dem sogenannten Kigali-Protokoll oder -Zusatz, wird der Geltungsbereich auf Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) erweitert. HFKW sind zwar keine ozonabbauenden Stoffe, werden aber häufig als Ersatz für solche benutzt und sind in ihrem Treibhausgaseffekt um ein Vielfaches stärker als CO2. Durch die Reduktion des Ausstosses soll die Erderwärmung um bis zu 0,5 Grad Celsius verringert werden. Die Annahme dieses Zusatzprotokolls zieht, wie auch schon erwähnt, keine Gesetzesänderung nach sich und stützt sich zudem auf den Zollvertrag mit der Schweiz. Wichtig ist es, zu erwähnen, dass die Massnahmen greifen und der Einsatz von ozonschichtzerstörenden Stoffen weltweit massgeblich verringert werden konnte. Langsam sind die Massnahmen auch anhand der sich verbessernden Ozonschicht zu sehen. Die Prozesse sind aber doch sehr langsam. Ausserdem halten sich diese Stoffe sehr lange in der Atmosphäre, sie werden uns also noch über eine längere Zeit erhalten bleiben. Der Zustimmung zu der Änderung des Montrealer Protokolls steht aus meiner Sicht nichts entgegen. Im Gegenteil: Sie ist sinnvoll und ich unterstütze diese. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, ich versuche jetzt auch, mein Votum abzukürzen. Auch wenn sogar heute, am Weltumwelttag, medial die Problematik des Abbaus der Ozonschicht in den Hintergrund gerückt ist und gemäss Aussagen verschiedenster Wissenschaftler die stratosphärische Ozonschicht zumindest über der Antarktis erfreulicherweise wieder zunimmt beziehungsweise es sich langsam zu schliessen beginnt, gebietet es die Vernunft, den Einsatz von ozonschichtzerstörenden Stoffen durch Verbot der Herstellung und des Verbrauchs zu verringern. Um eben dies zu bewerkstelligen, wurden das Wiener Übereinkommen und das Montrealer Protokoll verabschiedet und sind für Liechtenstein 1989 in Kraft getreten. Über die Revision des Montrealer Protokolls haben meine Vorredner bereits Ausführungen gemacht, diese werde ich nicht erneut vorbringen. Wie gesagt, das Ziel ist, die HFKW schrittweise zu senken, da diese den Treibhauseffekt steigern, und zwar um ein vielfaches stärker als Kohlenstoffdioxid. Diese Stoffe kommen vor allem in Kälte- und Klimaanlagen zum Einsatz. In Liechtenstein können Klimaanlagen bekanntlich nicht ganz einfach eingebaut werden: Es wird eine Bewilligung vom Hochbauamt benötigt, diese erhält man aber nur, wenn die Anlage auch wirklich für die Nutzung des Gebäudes oder Gebäudeteils unabdingbar ist und gewisse Energiestandards erfüllt sind. Wenn jemand folglich einfach nur eine Klimatisierung für Büro und Wohnungsbauten will, um die erhitzten Gemüter zu kühlen, wird diesem Bedürfnis wohl nicht entsprochen. Dies deshalb, da es sich dabei nur um ein nicht zulässiges Mittel der Erhöhung des Komforts handeln würde, was aber nicht mit der Einhaltung der strengen Energievorschriften in unserem Land in Einklang gebracht werden kann. Gemäss Bericht und Antrag seien in Liechtenstein nie halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe produziert worden und bis 2019 habe Liechtenstein auch keine importiert. Gehe ich also richtig in der Annahme, dass es nicht als Import von HFKW angesehen wird, wenn Klimaanlagen nach Liechtenstein verkauft werden? Und seit November 2019 werden gemäss Bericht und Antrag nun kleine Mengen an HFKW nach Liechtenstein importiert. Kann mir die Regierung allenfalls sagen, wofür diese Mengen benötigt werden? Dass mit der gegenständlichen Änderung auch beschlossen wird, den Multilateralen Fonds mit einem Beitrag in Höhe von USD 540 Mio. zu äufnen, wurde, glaube ich, bereits gesagt. Dann bleibt mir eigentlich nur noch zu sagen, dass ich dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteile. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich halte mich kurz in den einleitenden Bemerkungen, möchte aber trotzdem das eine oder andere noch kurz erwähnen. - Globale Herausforderungen können nur durch globale Kooperation bewältigt werden. Zu den globalen Herausforderungen zählt unter anderem der Schutz der Ozonschicht.
- Das Montrealer Protokoll ist ein leuchtendes Beispiel dafür, dass globale Umweltschäden durch effektive multilaterale Kooperation erfolgreich bekämpft werden können.
- Seitdem das Montrealer Protokoll im Januar 1989 in Kraft getreten ist, konnte der Einsatz von ozonschädigenden Substanzen deutlich reduziert werden. Der Schutz der Ozonschicht konnte so erheblich verbessert werden.
- Primäres Ziel des Montrealer Protokolls ist zwar der Schutz der Ozonschicht, es trägt aber auch massgeblich zum Klimaschutz bei, da viele verbotene Stoffe auch zur Klimaerwärmung beitragen. Das gilt umso mehr für die vorliegende fünfte Änderung des Montrealer Protokolls. Mit dieser werden die Herstellung und Verwendung teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe, sogenannter HFKW, eingeschränkt oder verboten.
- Ich möchte nicht weiter auf die Gesetzesanpassungen, die nicht notwendig sind, eingehen, da das bereits erwähnt wurde, wie auch eben, dass über den EWR bereits relevante EU-Verordnungen zur Umsetzung des Kigali-Zusatzes in Kraft sind.
- Mit der Annahme und Umsetzung des Kigali-Zusatzes unterstützt Liechtenstein die internationalen Bemühungen zum Schutz des Klimas und der Ozonschicht und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris.
- 94 Staaten haben den Kigali-Zusatz bereits ratifiziert, darunter alle EU-Staaten und die Schweiz.
Gerne gehe ich nun auf die Frage der Abg. Eberle-Strub ein. Sie haben gefragt: Wo ist das Ozonsekretariat beheimatet und wer ist der Betreiber? Das Ozonsekretariat ist in Nairobi beheimatet. Es ist Teil des UNO-Umweltprogrammes UNEP. Dann gelange ich zu Ihrer Frage: Wie kontrolliert das Ozonsekretariat, ob die angegebenen verbrauchten Mengen auch den tatsächlich verbrauchten Mengen eines Landes entsprechen? Im Falle Liechtensteins werden die Angaben in das Bewilligungs- und Überwachungssystem der Schweiz eingespeist. Liechtenstein nimmt an den vom BAFU regelmässig organisierten Kampagnen zur Überwachung dieser Kältemittel teil. Eine Berichterreichung geschieht per E-Mail an das Ozonsekretariat. Die Ozondaten werden vom Amt für Umwelt ins EIONET aufgeschaltet. Das EIONET, European Environment Information and Observation Network genannt, ist ein Netzwerk der Europäischen Umweltagentur. Das Amt für Umwelt wird vom Ozonsekretariat benachrichtigt, sobald dieses die Daten erhalten hat und diese auch geprüft hat. Normalerweise findet auch ein kritisches Q&A zu den eingereichten Daten statt. Das Ozonsekretariat hat verschiedene Richtlinien, ein ganzes Handbuch und detaillierte Instruktionen, wie Daten gesammelt und erhoben werden sollten, damit diese richtig ans Ozonsekretariat übermittelt werden können. Grundsätzlich verpflichten sich Staaten mit einer Ratifikation, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, damit die Daten wie vorgegeben erhoben werden. Mit einer Ratifikation verpflichten sich Vertragsstaaten auch zur entsprechenden Absenkung der Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen. Sollten eingereichte Daten nicht plausibel sein, kann das Ozonsekretariat entsprechende Erklärungen vom Vertragsstaat verlangen. Die Daten werden auf der Webseite des Ozonsekretariates veröffentlicht und ein allfälliges Nichterreichen des Absenkungspfades ist für die Öffentlichkeit ersichtlich.Dann komme ich gerne zur Frage der Abg. Marxer-Kranz: Bis 2019 erfolgte kein Import von HFKW nach Liechtenstein. Im November 2019 wurde dem Amt für Umwelt vom Bundesamt für Umwelt gemeldet, dass eine kleine Menge nach Liechtenstein importiert wurde und auch für 2020 vorgesehen ist. Aufgrund der Zollunion mit der Schweiz können jedoch keine genauen Angaben gemacht werden, wie viele HFKW tatsächlich in Liechtenstein verbraucht werden oder wie viele in die Schweiz weiterverkauft werden. Damit die Berichterstattung an das Ozonsekretariat erleichtert wird, hat das Amt für Umwelt mit dem Bundesamt für Umwelt einen Abgrenzungsvorschlag vereinbart: die Schweiz mit 99.5% des HFKW-Verbrauchs in der Zollunion und Liechtenstein mit 0.5% des HFKW-Verbrauchs in der Zollunion. Diese Aufteilung entspricht dem Verhältnis der Wohnbevölkerungen. Dann noch: Wofür braucht man HFKW? Kältemittel, dort werden diese verwendet, sie werden als Kühlmittel verwendet. Und ja, wenn Kühlschränke importiert werden, werden auch entsprechende Mengen angegeben gemäss Auskunft des Amtes für Umwelt. Dann möchte ich noch kurz, dass Sie mir erlauben, proaktiv noch etwas anzubringen, und zwar ein Korrigendum im Bericht und Antrag 40/2020, der Ihnen vorliegt, auf Seite 20, zweiter Absatz: Dort wird unzutreffend ausgeführt, dass «im Falle einer Produktion die Eidgenössische Zollverwaltung für diese Lizenzerteilung zuständig wäre». Dies ist nicht richtig so. Die Zuständigkeit für die Lizenzerteilung liegt alleine beim Bundesamt für Umwelt, wie dies auf Seite 15 im vierten Absatz korrekt erläutert wird. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist nur an der Vergabe von neuen Zolltarifnummern beteiligt. Die Zollverwaltung kontrolliert diese Zolltarifnummern an der Grenze und scheint eine Nummer auf, die mit einem solchen Stoff in Verbindung steht, muss die Zollverwaltung beim BAFU nachfragen, ob für diese Nummer eine Lizenz vorhanden ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin. Dann gehe ich also recht in der Annahme: Es zählt nicht als Import, wenn halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe in einem Kühlschrank zu uns kommen? Denn es widerspricht sich ja irgendwie, weil bis 2019 ja kein Import stattgefunden hat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, davon gehe ich aus. Sollte dem nicht so sein, würde ich das selbstverständlich im Nachgang umgehend richtigstellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ich kann hier vielleicht zur Frage der Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz noch ergänzen, dass es so ist, dass in Liechtenstein die Zahlen nicht pro Gerät einzeln für den Verbrauch erfasst werden, sondern diese 0,5% als Hochrechnung betrachtet werden. Deshalb kann das zum Beispiel bei Klimaanlagen auch nicht so sondiert ausgewiesen werden. Das ist einfach ein Wert, der grundsätzlich so berechnet wird mit diesen 0,5%. Die Grunddaten spezifisch werden nicht erhoben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir wenden uns dem Antrag der Regierung zu. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle ... der Änderung vom 15. Oktober 2016 zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, seine Zustimmung erteilen». Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Hand heben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig die Zustimmung erteilt. Wir haben Traktandum 25 abgeschlossen.-ooOoo-