Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze (Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten bei den Höchstgerichten) (Nr. 50/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und weiterer Gesetze (Schaffung von Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Diensten bei den Höchstgerichten) (Nr. 50/2020).Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 50/2020. Er steht zur Diskussion.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Lange haben wir auf die gegenständliche Vorlage gewartet. Es war schon lange ein Wunsch, die Infrastruktur bei den Höchstgerichten zu verbessern. In diesem Sinne bedanke ich mich bei Ihnen, Frau Justizministerin Dr. Eggenberger, und allen bei der Ausarbeitung des gegenständlichen Berichts und Antrags beteiligten Personen für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags bestens. Die Verbesserung der Infrastruktur bei den Höchstgerichten ist meines Erachtens sehr zu begrüssen. Die Einführung einer Gerichtskanzlei ist für die Sichtbarkeit und die Aussenwahrnehmung der obersten Gerichte sehr wichtig. Insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiter werden bei den Höchstgerichten dringend benötigt. Diese Mitarbeiter werden helfen, die Qualität der Urteile nochmals zu steigern. Dies insbesondere durch Verbesserungen der Formulierungen und der Verwendung einer einheitlichen Sprache. Diese wissenschaftlichen Mitarbeiter werden aber auch für Abklärungen und von Detailfragen bei Urteilen eingesetzt. Vor allem bei einem Wechsel des Präsidenten eines Höchstgerichtes wird dies dazu führen, dass der neue Präsident auf bereits erfahrene Sekretariatsmitarbeiter und wissenschaftliche Mitarbeiter zurückgreifen kann. Bei meinen Gesprächen im Zusammenhang mit der gegenständlichen Vorlage wurde immer wieder die Frage gestellt, ob die Höchstrichter nicht vollamtlich als Richter tätig sein sollten. Meines Erachtens gibt es einige Argumente, die für die Einführung der Vollamtlichkeit sprechen, aber auch einige, die dagegen sprechen. Ich bin davon überzeugt, dass wir nun auch im Zusammenhang mit einer allfälligen Vollamtlichkeit oder teilweiser Vollamtlichkeit eine ergebnisoffene politische Diskussion führen müssen. Diesbezüglich meine Frage an die Regierung: Ist die Regierung bereit, sich diesem Thema der Vollamtlichkeit beziehungsweise Teilvollamtlichkeit der Höchstrichter anzunehmen? Oder ist die Regierung hierzu nicht bereit und folglich der Ansicht, dass es hierfür einen parlamentarischen Vorstoss seitens des Landtags benötigt?Meines Erachtens sollte die gegenständliche Vorlage möglichst rasch umgesetzt werden. Diesbezüglich ersuche ich die Regierung, uns die Stellungnahme zur 2. Lesung möglichst zeitnah vorzulegen, damit diese personellen und infrastrukturellen Massnahmen möglichst rasch umgesetzt werden können. Diesbezüglich bitte ich Sie, Frau Justizministerin, uns den Zeitplan in Bezug auf die 2. Lesung, die Akquisition von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Sekretariatsmitarbeitern sowie in Bezug auf die Suche von entsprechenden Räumlichkeiten mitzuteilen. Eine gut funktionierende Rechtsprechung ist für einen Wirtschaftsstandort wie Liechtenstein sehr wichtig. Deshalb begrüsse ich diese Verbesserung der Infrastruktur bei den Höchstgerichten ausdrücklich. Meine weiteren Fragen werde ich im Verlaufe der Debatte stellen. Abschliessend möchte ich allen Höchstrichterinnen und Höchstrichtern für ihre sehr gute und wichtige Arbeit danken und bin für Eintreten auf diese Vorlage. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke für das Wort. Der Staatsgerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof bilden die liechtensteinischen Höchstgerichte. Ich begrüsse die geplante bessere Ausstattung dieser Gerichte, durch welche für sie professionelle Gerichtskanzleien mit gesetzlich definierten Aufgaben geschaffen werden können und damit sie mit wissenschaftlichen Diensten ausgestattet werden können, deren Aufgaben ebenfalls im Gesetzesentwurf konkret beschrieben werden. Diese Aufwertung ist schon lange gewünscht und von mir aus gesehen überfällig, da essenziell für die professionelle Arbeit der liechtensteinischen Höchstgerichte. Es kann auch nicht sein, dass die Präsidenten der liechtensteinischen Höchstgerichte weiterhin privatrechtliche Arbeitsverträge mit ihren Sekretären und Sekretärinnen abschliessen müssen respektive dass die Angestellten der Gerichte privatrechtlich an die im Nebenamt tätigen Höchstrichter gebunden sind oder dass Löhne über Fallpauschalen und Auslagenersatz in Ermangelung einer soliden gesetzlichen Grundlage quersubventioniert werden müssen. In Zukunft sollen hier solide Verhältnisse herrschen. Insgesamt verspreche ich mir von den geplanten Änderungen eine Effizienzsteigerung sowie eine Verbesserung der Situation für die Angestellten dieser Gerichte. Um die Kosten im Blick zu behalten, begrüsse ich den Vorschlag der Regierung, die finanziellen Auswirkungen, die derzeit nicht abschliessend genannt werden können, aber auf rund CHF 340'000 im Jahr geschätzt werden, baldmöglichst genauer noch zu evaluieren. Ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Die liechtensteinischen Höchstgerichte sind Milizgerichte und vom Milizsystem geprägt. Das soll sich auch mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag nicht ändern. Mit der gegenständlichen Vorlage soll neben dem Obersten Gerichtshof auch der Staatsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof je eine institutionalisierte Gerichtskanzlei erhalten und die Rechtsgrundlagen dafür vervollständigt und erneuert werden. Die Gerichtskanzleien vom Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof sollen räumlich zusammengeführt werden, damit Synergien genutzt werden können, beispielsweise durch gegenseitige Vertretung der Sekretariate, Bündelung von Erfahrung und Kompetenz in Justizverwaltungsangelegenheiten und gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur. Weiter wird mit der gegenständlichen Vorlage einem langjährigen Wunsch und ausgewiesenen Bedarf der Höchstgerichte entsprochen, indem die Präsidenten administrativ und fachlich entlastet und die Kontinuität insbesondere bei einem Präsidentenwechsel gewährleistet wird. Um dies sicherzustellen, werden für den StGH und VGH Rechtsgrundlagen für die Führung von Gerichtskanzleien geschaffen und jeweils eine Kanzleistelle im Ausmass von je 100 Stellenprozenten geschaffen. Die Gerichtshöfe werden durch die Schaffung von professionellen Gerichtskanzleien besser sichtbar werden. Die Mitarbeitenden werden nicht mehr privatrechtlich über die Rechtsanwaltskanzlei angestellt sein, sondern öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen unterliegen, sodass das Staatspersonalgesetz samt Verordnung und das Besoldungsgesetz zur Anwendung gelangen. Die entsprechenden Stellen werden öffentlich ausgeschrieben werden. Die bisherigen Stellenprozente für Sekretariatsmitarbeitende beim StGH betragen 150% und beim VGH 70%. Dies ergibt zusammen 220 Stellenprozente. Bei der Schaffung der entsprechenden Gerichtskanzleien werden, wie bereits erwähnt, beiden Höchstgerichten jeweils 100 Stellenprozente zukommen, wobei durch die Synergieeffekte 20 Stellenprozente eingespart werden sollen. Der StGH bezweifelt zwar, dass 100 Stellenprozente in der Gerichtskanzlei ausreichend sein werden. Doch diesbezüglich wird nach einem Jahr eine Evaluation stattfinden. Weiter sollen die drei Höchstgerichte über einen wissenschaftlichen Dienst verfügen. Beim StGH und VGH soll der wissenschaftliche Dienst jeweils mit 100 Stellenprozenten und beim OGH mit 50 Stellenprozenten ausgestattet sein. Der StGH ist auch hier skeptisch, ob 100 Stellenprozente für ihn ausreichend seien. Die wissenschaftlichen Stellen werden öffentlich ausgeschrieben und die entsprechenden Personen werden ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis erhalten. Als Anstellungsvoraussetzung genannt wird insbesondere ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, idealerweise eine abgeschlossene Rechtsanwaltsprüfung. Nach Einschätzung des StGH sollte dessen wissenschaftlicher Mitarbeitender ausserdem vertiefe Menschenrechtskenntnisse haben, beispielsweise durch ein entsprechendes Doktorat. Auf eine Vernehmlassung wurde verzichtet, jedoch wurden die drei Höchstgerichte sehr eng in die Ausarbeitung dieser Vorlage miteinbezogen und ihre Anregungen zu einem grossen Teil übernommen. Mit der gegenständlichen Vorlage wird bisher beziehungsweise neues totes Recht aufgehoben und Begrifflichkeiten auf einen einheitlichen Stand gebracht. Hinsichtlich der Anonymisierung von Entscheidungen wird es eine Änderung dahin geben, dass die Anonymisierungen in Zukunft nicht mehr vom Amt für Justiz, sondern von den jeweiligen Gerichtshöfen vorgenommen werden. Begründet wird dies damit, dass sich die bisherige Praxis nicht bewährt hat und gerade auch mit Bezug auf die Gewaltenteilung und den Datenschutz als problematisch angesehen werden kann. Nach Meinung der Regierung ist eine laufende Überprüfung der Anonymisierung durch die einzelnen Richter nicht notwendig. Von einer Erhöhung oder Senkung der Fallpauschalen wurde abgesehen. Eintreten ist für mich und die gesamte FBP-Fraktion unbestritten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Bericht wurde von meinen Vorrednern bereits ausführlich dargelegt. Ich kann mich ihnen anschliessen und werde mich kurz halten. Eine fachliche und administrative Entlastung bei den Höchstgerichten erachte auch ich als zielführend. Eine Frage möchte ich dennoch stellen: Im Bericht werden ganz konkret die Tätigkeiten des wissenschaftlichen Mitarbeiters gelistet. Es sind dies beispielsweise die Erstellung von Entwürfen von Urteilen und auch die Erstellung von Entwürfen für verschiedenste Beschlüsse. Der Richter hat sodann diese Entwürfe - davon gehe ich jedenfalls aus - nur noch zu überarbeiten, was ich für weniger aufwendig erachte, als diesen von Grund auf neu aufzubauen. In den Fallpauschalen für Richter ist unter anderem auch die Ausfertigung von Entscheidungen mitberücksichtigt. Daher möchte ich gerne von der Frau Justizministerin wissen, ob in diesen Fällen, in welchen ein wissenschaftlicher Mitarbeiter den Entscheidungsentwurf erstellt, eine entsprechende Fallpauschale für den Präsidenten oder einen anderen Richter fällig wird. Zudem möchte ich die Anregung meines Fraktionskollegen Thomas Vogt unterstützen. Auch ich bin dafür, dass eine Vollamtlichkeit beziehungsweise eine Teilamtlichkeit bei den Höchstgerichten zumindest einmal begutachtet werden sollte. Auch ich bin für Eintreten auf die Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ja, ich bin auch für Eintreten auf diese Vorlage. Ich begrüsse insbesondere, dass die höchsten Gerichte professionalisiert werden sollen. Allerdings geht mir diese Vorlage eigentlich noch zu wenig weit. Ich hätte eben sehr gerne gehabt, dass - das wurde hier eben schon von zwei Vorrednern angesprochen - man prüft, ob die höchsten Richter nicht vollamtlich tätig sein sollten. Damit könnte - und ich denke, das wäre ein schon grosser Vorteil - Interessenkonflikten aus dem Weg gegangen werden. Und ich gehe auch davon aus, dass durch die Vollamtlichkeit der höchsten Richter auch keine grossen Mehrkosten entstehen würden. Zudem würde das Vertrauen in die Justiz gestärkt werden, wenn kein Problem einer subjektiven oder objektiven Befangenheit mehr im Raum stehen kann. Insofern kann ich mich den Vorrednern anschliessen, diese haben die Vorlage bereits ausreichend gewürdigt. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke der Regierung für diese Vorlage. Schon des Öfteren habe ich darauf hingewiesen, dass man Gerichtskanzleien für den Staatsgerichtshof zumindest einführen soll, was hier mit dieser Vorlage nun passieren kann. Ich möchte auch beliebt machen, wie meine Vorredner schon, dass man die Gerichtspräsidenten vollamtlich einsetzt. Es muss jetzt nicht unbedingt in dieser Vorlage passieren, aber ich denke, das würde durchwegs Vorteile mit sich bringen. Des Weitern habe ich auch eine Frage zu Seite 22 oder auch eine Anmerkung. Hier steht ja, dass geplant ist, dass man die Gerichtskanzleien für den Staatsgerichtshof und für den Verwaltungsgerichtshof örtlich zusammenführen will, um damit gewisse Synergien zu nutzen. Ich frage mich, ob hier dann die unabhängige Rechtsprechung nicht entsprechend gefährdet sein kann, wenn hier die Kanzleien zusammengeführt sind. Ich bin da nicht unbedingt ein Fan davon. Ich möchte, dass Sie das noch einmal prüfen, ob man hier allenfalls separate Gerichtskanzleien schaffen soll. Einfach, um die Unabhängigkeit dieser Rechtsprechung mit der grössten Sorgfalt zu gewährleisten. Ich denke auch, dass die Zusatzkosten für separate Kanzleien nicht derart hoch wären. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum. Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gleich zuerst auf die Fragen des Abg. Vogt ein, und zwar bezüglich der Vollamtlichkeit. Die Vorlage, die uns hier vorliegt, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Institutionalisierung der Gerichte, welche gefestigt werden soll, was auch wiederum Kontinuität gewährleistet. Die Entwicklung ist weiter anzusehen und zu beurteilen, dann zu evaluieren und unter Einbezug der Gerichte zu schauen, ob eine Vollamtlichkeit in einem nächsten Schritt sinnvoll ist. Der Zeitpunkt, Zeitplan, ist für uns natürlich so, dass sobald als möglich wir versuchen werden, dem Landtag hoffentlich für den September eine Stellungnahme vorzulegen. Es kommt natürlich heute auch darauf an, wie viele Fragen auf uns zukommen. Aber wir sind selbstverständlich bemüht, so schnell wie möglich die Stellungnahme für die 2. Lesung auszuarbeiten und eben auf Ihre Fragen dann hoffentlich im September-Landtag einzugehen.Zu Ihrer Frage bezüglich der räumlichen Infrastruktur möchte ich ausführen, dass die Sekretariate und wissenschaftlichen Dienste des Staatsgerichtshofs und Verwaltungsgerichtshofs in Zukunft im selben Gebäude untergebracht werden sollen. Zumindest ist das heute so angedacht. Dies vor allem auch, um gewisse Synergieeffekte bei der Infrastruktur nutzen zu können. Wo genau diese Räumlichkeiten sein werden, ist derzeit noch offen. Ich hoffe aber, dass ich auch dazu bald nähere Auskünfte geben kann, hoffentlich auf die 2. Lesung. Dann komme ich zu den Fragen der Abg. Konzett bezüglich der finanziellen Auswirkungen. Da ist es so, dass die Kosten der Institutionalisierung auch im Bericht und Antrag entsprechend ausgeführt wurden. Aber natürlich ist auch da schwierig zu sagen, wie es sich auswirken wird. Was ich zum heutigen Tag ausführen kann, ist, wie im Bericht und Antrag ausgeführt, dass die finanziellen Konsequenzen und Entwicklungen beobachtet werden, und die finanziellen Auswirkungen sollen nach einem Jahr evaluiert und allenfalls gewisse Parameter - wie Personalbestand, Abrechnungsmöglichkeiten etc. - nachjustiert werden. Dann komme ich auf die Frage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz zur Fallpauschale. Wie wir im Bericht und Antrag ausgeführt haben, soll beim StGH das Reglement über die Einteilung der vom Staatsgerichtshof zu erledigenden Rechtssachen in der Weise angepasst werden, als der Honoraranspruch in dem Ausmass zu reduzieren ist, als bei der Beschlussfassung auch auf den wissenschaftlichen Dienst des Staatsgerichtshofes zurückgegriffen wird. Damit werden sich die Fallpauschalen vor allem betreffend Entscheidungen in Präsidialsachen entsprechend reduzieren, da in diesen Fällen oftmals unterstützend auf den wissenschaftlichen Dienst zurückgegriffen werden kann.Diese Massnahme wird beim Staatsgerichtshof vorgenommen, da dieser bereits seit Längerem über einen wissenschaftlichen Mitarbeitenden verfügt, der im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses über dessen Rechtsanwaltskanzlei angestellt ist und dessen Lohn zu einem geringen Anteil über den Auslagenersatz und grossteils über die Fallpauschalen querfinanziert wird. Allerdings sind auch die Entwicklungen bei den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes zu beobachten. Die Auswirkungen sollen nach einem Jahr evaluiert werden, wie ich das bereits genannt habe, und allenfalls eben gewisse Parameter nachjustiert werden.Dann komme ich zur Frage des Abg. Hasler zur Professionalisierung der Gerichte, die teilweise auch der Abg. Vogt angesprochen hatte. Die Schaffung der Gerichtskanzleien und wissenschaftlichen Dienste ist ein Schritt in Richtung Professionalisierung. Bislang verfügt nur der OGH über ein Sekretariat. Hier soll nun mit der Schaffung von Gerichtskanzleien zur Bewältigung des bei Milizgerichten wie auch bei vollamtlichen Richtern anfallenden administrativen Aufwands Gleichklang geschaffen werden. Bisher wurden die Sekretariatsarbeiten bei VGH und StGH grösstenteils über den Auslagenersatz vom Staat abgegolten und die Kosten über die Rechtsanwaltskanzleien der Höchstrichter abgewickelt. In dieser Hinsicht bringt die Reform also durchaus eine Professionalisierung. Auch die wissenschaftlichen Dienste tragen zur Professionalisierung der Höchstgerichte bei, indem sie Kontinuität schaffen und die nebenamtlichen Höchstrichter unterstützen. Über vollamtliche Richter bei den Höchstgerichten wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert. Dazu wurde in früheren Vorlagen, wie zum Beispiel im Bericht und Antrag Nr. 53/2014, schon ausgeführt, dass ein Kleinstaat wie Liechtenstein vor allem aufgrund mangelnder personeller Ressourcen nicht in der Lage ist, die gesamte Judikative durch vollamtlich tätige Richter abzudecken. Um eine einem Rechtsstaat entsprechende Judikative garantieren zu können, ist Liechtenstein darauf angewiesen, ausgewiesene Fachleute einzubeziehen, welche nebenamtlich eben zum Beispiel als Rechtsanwälte tätig sind. Auch bei vollamtlichen Richtern wäre eine gewisse administrative Unterstützung mittlerweile unumgänglich, um den anfallenden Arbeitsaufwand bewältigen zu können. Der gewählte Weg stellt daher aus Sicht der Regierung eine unter Einbezug der genannten Faktoren ausgewogene Lösung dar. Klarzustellen ist, dass die Sekretariate bei den Präsidenten des StGH und des VGH angestellt und diese die Infrastruktur zur Verfügung gestellt haben. Finanziell entlastet werden somit entsprechend die Präsidenten und nicht die übrigen Richter. Deshalb hat es die Regierung auch nicht für angemessen erachtet, die Fallpauschalen herabzusetzen, was alle Richter gleichermassen treffen würde. Dann komme ich auf die Frage des Abg. Rehak zurück bezüglich separater Gerichtskanzleien, welche für Unabhängigkeit sorgen könnten. Die Frage der Unabhängigkeit wurde diskutiert bei Erstellung der Vorlage. Es ist deshalb streng darauf zu achten, dass keine Vermischungen der Agenden erfolgen. Dafür werden auch die Präsidenten als Leiter der Gerichtskanzleien sorgen. Die Lösung ist grössenverträglich und auch kostenorientiert. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen. Ich habe jetzt noch eine Reihe von Fragen. Ich werde diese jetzt einzeln stellen und denke, weil es verschiedene Themenkomplexe betrifft, dass wir diese diskutieren können. Ich möchte nochmals zurückkommen auf den Wunsch oder die Anfragen, die ich einfach in der letzten Zeit auch von Gerichtsseite regelmässig erhalten habe, man soll nochmals diese Vollamtlichkeit prüfen. Hier haben Sie uns die Sichtweise der Regierung, soweit ich das verstanden habe, aus einem Bericht und Antrag aus dem Jahre 2014 nochmals vorgelesen. Hier würde mich einfach interessieren: Hat die Regierung nach wie vor die gleiche Haltung wie im Jahr 2014? Oder denkt die Regierung über eine Vollamtlichkeit von einer bestimmten Anzahl von Richtern - möglicherweise des Präsidenten, möglicherweise des Präsidenten und des Stellvertreters, möglicherweise von allen Richtern - von sich aus nach? Oder muss hier der Landtag von sich aus allenfalls, wenn das gewünscht wäre, tätig werden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zur Frage des Abg. Vogt kann ich ausführen, dass das mein Wunsch wäre, ja. Wenn Sie mich dabei unterstützen können, dann tun Sie das vonseiten des Landtags. Ich kann nur sagen, dass das sicher ein Schritt in die richtige Richtung ist, bezüglich 2014 ein Schritt weiter ist und wir jetzt dran sind, ich bin dran. Es wäre mein Wunsch, in Vollamtlichkeit zu gehen. Aber ich kann das natürlich nicht alleine entscheiden und danke Ihnen für das Verständnis. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen und für Ihre Bereitschaft. Ich denke einfach, es wäre in der jetzigen Situation wichtig, dass dieses Thema einmal in irgendeiner Form fundamental angegangen wird, dass eine bestimmte Entscheidungsgrundlage für diese Frage einmal vorliegen würde. Es gibt meines Erachtens einige Gründe, die dafür sprechen, aber es gibt auch einige, die gegen eine Vollamtlichkeit sprechen. Einfach, dass man dieses Thema einmal von Grund auf seitens der Regierung aufarbeiten würde. Dann habe ich nochmals eine Frage zum Zeitablauf. Hier haben Sie ausgeführt, dass Sie möglichst schnell mit der Stellungnahme uns begrüssen würden. Hier würde mich einfach noch der weitere Zeitablauf interessieren, falls die 2. Lesung beispielsweise im September oder im Oktober stattfinden würde: Wann würde mit der Ausschreibung begonnen? Wann würde mit der Suche der Räumlichkeiten begonnen? Von welchen Zeiträumen sprechen wir hier? Ich denke, insbesondere beim Verwaltungsgerichtshof drängt die Zeit und ich würde wirklich beliebt machen, dass hier das Ganze mit Tempo angegangen wird. Wenn Sie einfach nochmals schildern könnten, von was für Zeiträumen wir hier bei der Bestellung der Mitarbeiter reden und bei der Suche der Räumlichkeiten. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Abg. Vogt, welcher noch einmal gesagt hat, dass es wichtig ist, schnell in die nächste Richtung zu gehen beziehungsweise schnell mit der Stellungnahme für die 2. Lesung zu beginnen und diese auch so bald wie möglich in den Landtag zu bringen. Wie gesagt, da habe ich bereits gesagt, dass wir bemüht sind, das so schnell wie möglich zu tun, und hoffen, dass das bereits beim nächsten Landtag der Fall sein wird. Nächste Schritte, sobald der Landtag mir heute das Zeichen gibt, dass dies in die richtige Richtung geht, werden dann unabhängig davon umgehend in die Wege geleitet - Ausschreibungen und so weiter. Aber wie gesagt: Stellungnahme im Herbst, Ausschreibung etc., wenn verabschiedet vom Landtag. Vorher kann ich nichts in die Wege leiten. Ich muss warten, bis Sie mir bei der 2. Lesung dann vollumfänglich grünes Licht geben. Und dann, wie gesagt, werden sofort die nächsten Schritte in die Wege geleitet. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank, Frau Justizministerin, für Ihre Ausführungen. Dann noch meine letzte Frage. Sie bezieht sich auf die Räumlichkeiten. Derzeit tagen meines Wissens Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof im Regierungsgebäude. Hier würde mich interessieren, ob vorgesehen ist, dass die Gerichte dann in diesen neuen Räumlichkeiten tagen, ob da angedacht ist, dass die Richter jeweils Arbeitsplätze haben, einfach was hier in Bezug auf die Raumgestaltung angedacht ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Abg. Vogt: Wie ich bereits ausgeführt habe, zu der räumlichen Infrastruktur kann ich so viel sagen: Wo genau diese Räumlichkeiten sein werden, ist derzeit noch offen. Das habe ich bereits gesagt. Und was ich auch bereits gesagt habe: Sekretariat und wissenschaftliche Dienste von Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof sollten in Zukunft im selben Gebäude untergebracht werden. Dies vor allem auch, um gewisse Synergieeffekte bei der Infrastruktur nutzen zu können. Aber wo das genau ist, weiss ich heute noch nicht. Ich werde auch das auf die 2. Lesung mitnehmen, wie ich bereits ausgeführt habe, und dann hoffentlich mit genaueren Angaben auf Sie zutreten. Mir ist zuerst einfach wichtig, dass ich weiss: Es geht in die richtige Richtung, Sie stehen alle dahinter. Und dann werde ich nächste Schritte in die Wege leiten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten abstimmen. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Hand haben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 13a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltungspflege.Art. 4 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Sachüberschrift sowie Abs. 1 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes.Überschrift vor Art. 38a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 38a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 38a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 38a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 42 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 42 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 43 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 43 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter.Art. 6a Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6a Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6c Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6c Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6d Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6d Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6e Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 und Abs. 2 Bst. d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6e Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 und Abs. 2 Bst. d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6f Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6f Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 6h Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 6h Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes.Art. 1 Abs. 2 Bst. b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 2 Bst. b steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes.Art. 7 Abs. 2 letzter Satz wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 letzter Satz steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 3 und 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 3 und 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates. Art. 1 Bst. c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Bst. c steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 30 erledigt.
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