Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Nr. 55/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 30a: Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 55/2020. Er steht zur Diskussion.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Diese Vorlage zur Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus ist unter Fristverkürzung bei uns eingegangen und es soll eigentlich auch, wie die ursprüngliche Vorlage, im Eilverfahren, also sprich heute abschliessend, behandelt werden und auf den 16. Juni in Kraft gesetzt werden. Es herrscht grundsätzlich schon Verständnis für diese Vorlage. Allerdings nach der Medienkonferenz der Regierung in den letzten Tagen hat es ein bisschen den Anschein von einem Anachronismus. In vielen anderen Belangen wird praktisch wieder auf Normalbetrieb vor Corona zurückgegangen. Die Schulen haben ab 8. Juni wieder Vollbetrieb, das Veranstaltungsverbot wird aufgehoben, Veranstaltungen bis und mit 300 Personen können ab dem 6. Juni, also ab morgen, wieder durchgeführt werden. Ebenfalls ab morgen fällt die Vier-Personen-Regelung in der Gastronomie hinweg, die Badesaison ist eingeläutet, die Schwimmbäder dürfen öffnen, 640 Leute dürfen in die Grossabünt, 1'050 dürfen ins Schwimmbad Mühleholz. Auch alle anderen Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe dürfen wieder öffnen, Chor- und Musikproben sind ab dem 6. Juni wieder möglich und Sportler dürfen wieder in grösseren Gruppen gemeinsam trainieren. Die Grosseltern in den Betreuungszentren dürfen ebenfalls wieder besucht werden. Und jetzt in bestimmten Bereichen der Justiz und in der Verwaltung wird zwar mit dieser Vorlage auch wieder zum Teil auf den Zustand vor Corona zurückgegangen, in Teilen gibt es Erleichterung, in verschiedenen Teilen soll der mit dem ursprünglichen Gesetz hergestellte Zustand bis weit über die Gerichtsferien hinaus, also bis zum 15. September - «mindestens» steht sogar am einen oder anderen Ort -, verlängert werden.Ich stelle mich nicht grundsätzlich dagegen, ich wäre einfach froh, von Ihnen, Frau Justizministerin Eggenberger, einige griffige Begründungen zu erhalten, warum in Teilen der Justiz und in Teilen der Verwaltung ein Zustand beibehalten werden sollte, der in anderen Bereichen eigentlich schon wieder abgeschafft worden ist, zumal auch beim ursprünglichen Gesetz die Gültigkeitsdauer schon diskutiert worden ist. Damals sind auch schon Stimmen laut geworden, im April, dass man das Gesetz zunächst nur bis zum 15. Mai in Kraft setzen sollte. Eine Mehrheit ist dann Ihnen, Frau Eggenberger, gefolgt, dass man dieses Gesetz bis zum 15. Juni fixiert, und nun kommt eine dreimonatige Verlängerung. Ich wäre einfach froh um griffige Erklärungen, warum das so sein sollte. Und dann möchte ich der Lesung vorgreifen: Das macht ein wenig Unbehagen in einer Justiz- und Verwaltungsvorlage. Wir haben im Art. 12 ein Inkrafttreten, wo es heisst: «Dieses Gesetz tritt am Tag der Kundmachung in Kraft ...» Und dann haben wir unter II. ein Inkrafttreten: «Dieses Gesetz tritt am 16. Juni 2020 in Kraft.» Eine Vorlage, die in einem «Surr» durchgemacht und verabschiedet werden sollte und in der dann solche, ich meine fast, objektiv gut erkennbare oder relativ leicht erkennbare Un-genauigkeiten drinstecken, gibt halt doch ein gewisses Unbehagen. Aber ich lasse Sie gerne Stellung nehmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Vor nicht ganz zwei Monaten, genauer am 8. April 2020, haben wir hier das dieser Vorlage zugrunde liegende Gesetz Covid-19-VJBG mit einer Geltungsdauer bis zum 15. Juni 2020 beraten, beschlossen und für dringlich erklärt. Aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit Covid-19 und den dazu ergangenen Massnahmen ist eine Änderung des VJBG angezeigt. Verschiedene Regelungen können aufgehoben werden, während die übrigen Massnahmen weiter gelten sollen. Wegfallen sollen die Hemmung von Fristen in Zivil- und Verwaltungsrechtssachen nach Art. 4. Aufgehoben werden sollen auch die Massnahmen in besonderen Verfahren in Art. 7 Abs. 2, dies ist die Erbringung gemeinnütziger Leistungen, und Art. 9, Unterhaltsbevorschussung, sowie die Erleichterungen bei der Zustellung von Dokumenten gemäss Art. 10. Art. 5 wird neu gefasst, sodass Anhörungen und mündliche Verhandlungen unter Einhaltung von Schutzmassnahmen hinsichtlich Hygiene und Distanz nach dem 15. Juni wieder durchgeführt werden können. Mit der Zustimmung sämtlicher Parteien sollen mündliche Verhandlungen und Anhörungen unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel weiterhin möglich sein, sodass mündliche Verhandlungen und Anhörungen ohne persönliche Anwesenheit durchgeführt werden können. Ich kann mir hier gut vorstellen, dass dies vor allem bei Risikopersonen zur Anwendung kommen soll und das auch der Grund ist für diese Neufassung von Art. 5. Weiterhin in Geltung bleiben sollen die geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Fristerstreckungsanträge in Art. 2 und 3 und bezüglich Beratungen und Abstimmungen bei kollegial besetzten Gerichten und Verwaltungsbehörden nach Art. 6 sowie die Massnahmen im Gesellschaftsrecht in den Art. 11 und 19. Auch Art. 8, der die Massnahmen nach dem Sozialhilfegesetz behandelt, soll in Kraft bleiben. Die Einschränkungen des Besuchsverkehrs im Landesgefängnis soll bestehen bleiben, da die Besucherräume im Landesgefängnis sehr klein sind und die Schutzmassnahme bezüglich Hygiene und sozialer Distanz nicht eingehalten werden können. Ich kann dies aus Sicherheitsaspekten und auch aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehen, auch wenn dies für die Betroffenen nicht einfach sein wird. Ich denke jedoch, dass hier der Schutz der Gesundheit durchaus wichtig ist. Ich bin auch froh, wenn ich heute der Zeitung entnehmen konnte, dass bisher bezüglich dieser Einschränkung des Besuchsverkehrs bei den Insassen keine Beschwerden geäussert wurden. Diese Gesetzesvorlage ist bis zum 15. September 2020 zeitlich begrenzt und hat wegen der Anpassungen in den Verhandlungssälen und Einvernahmezimmern finanzielle Folgen von circa CHF 25'000. Eintreten und abschliessende Behandlung ist für mich unbestritten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich habe ja, glaube ich, im März-Landtag den Antrag gestellt, dass dieses Gesetz nur bis am 15. Mai 2020 gültig sein soll. Die Situation hat sich besser entwickelt, als ich dazumal im März gedacht habe. Meines Erachtens hätte man dieses Gesetz bereits im Mai aufheben können und folglich bin ich für Nichteintreten auf dieses Gesetz. Der Abg. Wenaweser hat die Beispiele gebracht, was heutzutage alles wieder möglich ist oder glücklicherweise wieder möglich ist. In diesem Zusammenhang steht diese Vorlage für mich einfach quer in der Landschaft. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Erlauben Sie mir bitte noch eine ergänzende Frage, die ich vorhin vergessen hatte. Unter Punkt 5 auf Seite 14 wird die Verfassungsmässigkeit abgehandelt und da ist nachzulesen, dass «die gegenständliche Gesetzesvorlage (geringe) Eingriffe in Verfahrensrechte bzw. Grundrechte» bedinge, welche aber in Anbetracht der Umstände im Zusammenhang mit der aktuell nach wie vor vorherrschenden Covid-19-Situation als verhältnismässig angesehen werden. Hierzu einfach die Frage: In welche Grundrechte wird in welcher Weise eingegriffen mit dieser Vorlage?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Erlauben Sie mir ganz kurz ein paar einleitende Worte. Wie in der Sondersitzung des Landtages am 8. April 2020 besprochen, wurden die im Covid-19-VJBG enthaltenen Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz im Mai evaluiert. Und es wird nun eine Anpassung des Gesetzes vorgeschlagen. Aufgrund der aktuellen positiven Entwicklung der Infektionszahlen in Liechtenstein sollen auch diese Massnahmen wieder gelockert beziehungsweise der aktuellen Situation angepasst werden. Die Rechtsanwaltskammer hat sich deutlich für die Beibehaltung der Möglichkeit von Fristerstreckungsanträgen ausgesprochen. Da die Pandemie weiterhin andauert, könne nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen nach wie vor aufgrund von Covid-19 Einschränkungen auftreten können. Für die Gerichtspräsidenten steht insbesondere die Funktionsfähigkeit der Gerichtshöfe im Mittelpunkt. Der normale Gerichtsbetrieb soll unter Einhaltung der gebotenen Schutzmassnahmen wieder aufgenommen werden. Gleichzeitig sollen sicherheitshalber aber Beratungen und Abstimmungen bei kollegial besetzten Gerichten über technische Kommunikationsmittel oder im Umlaufweg möglich bleiben. Mit Einverständnis der Parteien sollen zudem mündliche Verhandlungen und Anhörungen ohne persönliche Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel möglich bleiben. Übereinstimmend haben sich die Rechtsanwaltskammer, die Gerichtspräsidenten und die Staatsanwaltschaft für den Entfall einzelner Massnahmen ausgesprochen, wie zum Beispiel Fristenhemmung, Erleichterung bei Unterhaltsvorschüssen und Zustellregelungen. Die Vorlage ist massvoll und geeignet, um das Funktionieren des Rechtsstaates auch in Zeiten dieser Pandemie bestmöglich zu gewährleisten.Nun komme ich gerne auf Ihre Fragen zurück, und zwar zuerst zum Abg. Wenaweser. Warum braucht es überhaupt noch Massnahmen? Das VJBG wird so angepasst, dass nur sehr massvoll hinsichtlich des Betriebs von Gerichten und Verwaltungsbehörden eingegriffen wird. Covid-19 ist nach wie vor eine Gefahr für jeden einzelnen von uns. Und die Übertragung beziehungsweise Ausbreitung muss daher verhindert werden. Aus diesem Grund sind Schutzmassnahmen weiterhin zwingend erforderlich. Im Landgerichtsgebäude werden die Verhandlungssäle entsprechend adaptiert, darüber hinaus sind Hygienemassnahmen und soziale Distanz geboten. Den Gerichten und Verwaltungsbehörden werden durch das Gesetz Möglichkeiten eingeräumt, diese Massnahmen zu treffen und allenfalls auch ohne physische Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten mit dem Gerichts- beziehungsweise Behördenbetrieb fortzufahren, indem entsprechende technische Kommunikationsmittel genützt werden dürfen. Sollte es aus rein auf Covid-19 bezogenen Gründen in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren nicht möglich sein, Fristen zu wahren, so soll weiterhin die Möglichkeit zur Erstreckung sämtlicher verfahrensrechtlicher Fristen und Rechtsmittelfristen eingeräumt werden.Die Besuchsmodalitäten im Landesgefängnis sollen weiterhin eingeschränkt bleiben. Dies vor allem deshalb, da die Besucherräume im Landesgefängnis sehr klein sind und deshalb die angezeigten Schutzmassnahmen hinsichtlich Hygiene und sozialer Distanz nicht eingehalten werden könnten. Darüber hinaus überwiegt der Sicherheitsaspekt angesichts der erheblichen Gefahren und praktischen Schwierigkeiten, mit denen das Landesgefängnis konfrontiert wäre, wenn der Coronavirus eingeschleppt würde. Dies wurde mit den Verantwortlichen des Landesgefängnisses abgesprochen. Sie sind auch der Meinung, dass sie dies so noch möchten. Es wäre heikel, wenn der Virus eingeschleppt würde. Der heutige Bericht im «Volksblatt» geht ebenfalls in diese Richtung und bestätigt das Gesagte. Dass man es aber nicht eins zu eins immer mit allem anderen wie auch mit dem Altersheim vergleichen kann, hatte bereits mein Kollege Mauro Pedrazzini vorgestern genannt. Inhaltlich gleich wie im geltenden VJBG bleiben im Wesentlichen nur die Regelungen zur Fristerstreckung verfahrensrechtlicher Fristen und die Möglichkeit für Kollegialgerichte beziehungsweise Kollegialbehörden, Entscheidungen im Zirkularweg oder unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel zu treffen. Geändert wird insbesondere die Regelung bezüglich Verhandlungen und sonstige Amtshandlungen. Diese sollen ja gerade wieder möglich werden. Hier sollen zudem Parteien insbesondere dadurch geschützt werden, dass sie zu ihrem Gesundheitsschutz verlangen können, dass sie nicht persönlich vor Gericht erscheinen müssen. Wird der hier vorliegende Gesetzesentwurf nicht beschlossen, dann ist dies ab 16. Juni nicht mehr möglich. Mir ist ganz wichtig nochmals zu betonen, dass es dabei um die Besuchsrechte aufseiten des Landesgefängnisses geht und dort bleibt ja weiterhin nur der Glasbesuchsraum als Besuchsmöglichkeit, um das noch beim Landesgefängnis anzufügen. Bezüglich Inkrafttreten, Art. 12 haben Sie angetönt, Herr Abg. Wenaweser: Mir ist da wichtig zu nennen, dass die Formulierung legistisch so vorgegeben ist. Das Inkrafttreten auf den 16. Juni ist erforderlich, weil das aktuell geltende Gesetz bis 15. Juni gilt und dort insbesondere die Bestimmung über die Fristenhemmung den Rechtsunterworfenen Rechte eingeräumt hat, welche jetzt nicht vor der vorgesehenen Zeit beschnitten werden können. Daher ist das korrekt so. Das wäre so weit alles, besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Vogt, ich finde schon, Sie spielen jetzt mit dem Feuer, wenn Sie hier auf Nichteintreten plädieren. Wir reden hier von einer Zeitspanne von doch drei Monaten und wie auch der Gesundheitsminister zu Beginn dieser Landtagssession mehrmals betont hat, ist immer noch gewisse Vorsicht geboten. Gewisse Sicherheitsmassnahmen existieren noch, auch wenn sehr viel gelockert wurde, da gebe ich dem Abg. Wenaweser recht. Aber wenn man nur beispielsweise die Situation in Deutschland zum Teil noch verfolgt, finde ich das schon eine sehr lange Zeitspanne, die hier dann nicht mehr unter Kontrolle ist. Sie müssen auch die Situation dementsprechend betrachten: Sollte sich die Situation, aus welchem Grund auch immer, bei uns im Land oder in der Region - was sicher niemand hofft - wieder nur ein wenig zuspitzen und es sind Massnahmen notwendig und es steht die Sommerpause bevor, dann ist dann auch die Flexibilität der Regierung nicht gewahrt. Und ich finde jetzt schon wichtig, dass man zumindest über diese Sommerzeit noch die notwendigen Massnahmen von der Regierung dementsprechend auch bewilligt, und dann wissen wir im September sicher Genaueres. Aber jetzt auf Nichteintreten zu plädieren und auf gut Glück die nächsten drei Monate vonstattengehen zu lassen, ohne sicher zu sein, wie das läuft, finde ich doch ein wenig zu unsicher. Gerade auch, wenn ich die Aussagen des Gesundheitsministers von Mittwochvormittag mit vergegenwärtige. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Herr Abg. Batliner, nein, ich spiele nicht mit dem Feuer. Wenn wir die Gerichtsverhandlungen ansehen, dann werden die allermeisten Gerichtsverhandlungen mit drei, vier Personen sein - in einem Raum. Sollte es einmal mehrere Personen geben oder der Mindestabstand von zwei Metern möglicherweise nicht eingehalten werden, dann gibt es auch Möglichkeiten von Schutzkonzepten, möglicherweise das Tragen von Masken oder Glasscheiben, wie dies auch in Österreich gehandhabt wird. Wenn Sie sagen, die Durchführung einer Gerichtsverhandlung sei jetzt Spielen mit dem Feuer - ich meine, andererseits lässt der Herr Gesundheitsminister Veranstaltungen für 300 Personen zu. Also für mich steht das einfach quer in der Landschaft, jetzt Gerichtsverhandlungen nicht zuzulassen. Damit habe ich einfach Mühe. Und auch mit den Gefängnisbesuchen tue ich mich einfach schwer, dass die nicht vergleichbar sein sollten mit den Pflegeheimen. Dass hier strengere Massstäbe angesetzt werden, auch da habe ich meine Mühe. Wenn Ihr Argument richtig wäre, dann müssten wir diese Massnahmen wahrscheinlich noch länger machen. Aber es gibt einfach Grundrechte. Ich weiss, Gefängnisinsassen ist nicht die Personengruppe, für die es sexy ist Partei zu ergreifen. Aber auch Gefängnisinsassen haben Rechte. Und meines Erachtens ist es einfach nicht verhältnismässig für die Gefängnisinsassen, dass sie jetzt nochmals vier Monate warten müssen, bevor sie Besuch empfangen können. Da habe ich einfach Mühe damit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich kann jetzt beide Argumente irgendwie nachvollziehen: Das, was Alexander Batliner sagt, als auch das, was Thomas Vogt ausgeführt hat. Das Problem ist einfach, dass wir erst im September wieder tagen und erst dann wieder eine Entscheidung treffen können. Das können wir jetzt heute auch nicht wegdiskutieren. Ich hätte auch gerne eine kürzere Frist, Herr Vogt. Ich weiss einfach nicht, ob das realistisch umsetzbar ist. Das Gesetz soll ja gelten bis zum 15. September. Ja, ich weiss nicht, sehr geehrte Frau Eggenberger, vielleicht haben Sie noch eine Idee, ob man eine andere Frist setzen kann. Ich weiss auch nicht, wie man das dann wieder verlängern könnte. Das ist schwierig. Ich denke, wir müssen heute einfach eine Entscheidung treffen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Frau Justizministerin bezüglich des Schreibens des Berichts und Antrags fragen: Die Massnahmen wurden ja erst kürzlich gelockert, aber der Bericht und Antrag ist ja schon länger geschrieben worden. Wurden dann die neuesten Lockerungen schon berücksichtigt? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Ich möchte fragen: Es gab ja bis anhin auch Gerichtsverhandlungen im Vaduzer-Saal. Wären denn diese in einem allfälligen Notfall nicht auch noch möglich? Also auch nach Aufhebung? Das wäre ja dann allenfalls auch eine Lösung, bevor man dies bis zum 15. September weiterzieht. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Wir haben ja am 2. September wieder Landtagssitzung: Mitunter ein Vorschlag zur Güte, dass wir wenigstens fast zwei Wochen gewinnen, dass man sagt: Das Gesetz gilt nur bis am 3. September. Ich sage: Ein Vorschlag zur Güte. Dann kann der Landtag am 2. September noch reagieren, sollte irgendetwas eintreten. Dann hätten wir immerhin fast zwei Wochen gewonnen. Aber mir ist schon klar, das ist schwierig. Wenn man einen Kompromiss sucht, ist das wenigstens ein Schritt auf die kritischen Stimmen zu. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Frau Justizministerin, vielleicht können Sie in diesem Zusammenhang mit dem Gefängnis in Liechtenstein auch noch erklären, wie sich die Situation in den Gefängnissen in Österreich verhält. Da sitzen ja auch einige Inhaftierte mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Es ist einfach eine Grundsatzfrage. In vielen, vielen anderen Bereichen bemüht man sich, zum Normalbetrieb zurückzukehren. Bei den Schulen wird man es schaffen auf den 8. Juni, das öffentliche Leben kehrt einigermassen zurück, die Vier-Personen-Regel in den Gastbetrieben fällt ab morgen, in Discos und Nachtlokalen dürfen sich wieder 100 Leute aufhalten unter Einhaltung von bestimmten Schutzmassnahmen. Und Gerichtsverhandlungen, die im Ablauf und von den Personenzahlen her völlig berechenbar sind, die sollen nicht stattfinden können und auch Besuche im Gefängnis sollen weiterhin nicht stattfinden können? Da unterstütze ich den Kollegen Vogt: Auch Leute, die im Gefängnis in Vaduz einsitzen, haben Grundrechte, die man nicht über allzu lange Zeit strapazieren sollte. Für mich ist es einfach ein anachronistisches Zeichen, wenn wir jetzt in einzelnen Bereichen der Verwaltung und in der Justiz eben von der Rückkehr in den Normalbetrieb nochmals drei lange Monate Abstand nehmen. Wenn sich die Situation wieder verschlechtert, dann werden wir auch nicht erst am 2. September wieder zusammentreffen. Dann werden wir halt auch ad hoc wieder zusammentreffen müssen. Und das erste Covid-19-Gesetz haben wir auch im April innert fünf Tagen beschlossen. Also wenn sich die Situation nochmals dramatisch verschlechtern würde in Richtung einer zweiten Welle, dann wäre der Landtag schnell wieder parat, um neuerliche Massnahmen zu treffen. Aber in einem kleinen ausgewählten Bereich jetzt einfach nochmals drei Monate lang die Rückkehr in den Normalbetrieb zu verhindern, ist für mich anachronistisch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Bezüglich der Gefängnisinsassen ist es so, dass bisher keine Beschwerden gemacht wurden diesbezüglich. Die persönliche Freiheit der Gefängnisinsassen, das hat mit der Inhaftierung an sich schon zu tun, sind in ihrer persönlichen Freiheit und der Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Da gelten andere Massstäbe, als sie für nicht inhaftierte Personen gelten. Ich denke hier: Der Gesundheitsaspekt ist gerade wegen der räumlichen Verhältnisse nicht zu vernachlässigen. Dann bezüglich Gerichtsverhandlungen, die im Vaduzer-Saal stattfinden können: Ich glaube, das wird in Zukunft einfach schwierig sein. Denn wenn auch Veranstaltungen bis zu 300 Personen wieder möglich sind, dann wird auch der Vaduzer-Saal nicht mehr zur Verfügung stehen, wie er jetzt zur Verfügung steht. Und bezüglich der Ferienzeit: Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht. Aber ich habe bereits schon gehört, dass gewisse Personen dann nicht in Liechtenstein sein werden und dass wir dann allenfalls auch das Quorum, um als Landtag beschlussfähig zu sein, gar nicht zusammenbekommen. Und die nächste ordentliche Landtagssitzung haben wir erst wieder Anfang September. Das ist das, was ich entgegenhalten kann. Ich glaube, niemand wünscht sich, dass es wieder zu Neuansteckungen kommt, aber wir haben diese Sicherheit nicht. Im Gegensatz zu den ganzen Massnahmen, die jetzt wieder zurückgenommen wurden, mit den Pressekonferenzen der Regierung, in der Schule etc.: Dort war es kein Gesetz, das abgeändert worden ist. Dort musste nicht der Landtag entscheiden. Der Landtag musste bisher entscheiden bezüglich dieses VJBGs und bei den Finanzentscheidungen. Und für alles andere konnte die Regierung alleine entscheiden. Da brauchte sie den Landtag nicht. Aber für diese Finanzbeschlüsse und für dieses VJBG, weil es eben um Finanzbeschlüsse ging und um Gesetzesänderungen, braucht es den Landtag. Dieses Recht können wir auch nicht an die Regierung delegieren. Da ersuche ich Sie jetzt schon auch, Ihre Verantwortung als Landtagsabgeordnete wahrzunehmen.Um vielleicht ein Wort aufzunehmen, das gestern gefallen ist: Wenn hier irgendwelche parteipolitischen Spiele jetzt gespielt werden, ersuche ich Sie einfach, aufgrund der Covid-Pandemie und aufgrund der Sache zum Wohl der liechtensteinischen Bürger und der Rechtssicherheit hier entsprechend abzustimmen und parteipolitisches Ansinnen hintenanzustellen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich glaube, wir sollten das ganz einfach entscheiden. Ich erachte den Landtag für reif genug, um diese Angelegenheit einfach zu entscheiden. Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist mir ein grosses Anliegen, hier einige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Zuerst zum Abg. Vogt. Verhandlungen lassen wir ja explizit zu. Denn gerade Gerichtsverhandlungen werden ja wieder zugelassen. Daher ist nicht verständlich, von was Sie reden. Mit dem Gesetzesentwurf ermöglichen wir Verhandlungen mit Begleitmassnahmen. Aber die Verhandlungen, die sind erlaubt ab dem 16. Juni. Dann kurz möchte ich den Abg. Seger unterstützen in der Aussage bezüglich des Landesgefängnisses. Denn genau heute - und ich zitiere aus dem «Volksblatt» - hat Herr Josef Köck, Bewährungshilfe Liechtenstein, ausgesagt, dass es bisher ihm gegenüber keine Klagen gibt, dass die Gespräche im Besucherraum hinter der Glasscheibe für Insassen eine Belastung darstellen würden. Da gibt es vielleicht verschiedene Auffassungen, aber was heute geschrieben wurde, kann auch ich unterstützen. Mir wurde auch gesagt, dass es da keine Probleme gibt. Und genau diese Massnahmen wurden ja mit dem Landesgefängnis abgestimmt. Dann zum Abg. Rehak, bezüglich kürzerer Fristen: Der Landtag tagt ja erst im September wieder, also geht eine kürzere Frist nicht, wenn Sie es wieder in der Hand haben wollen, wie Sie weiter verfahren möchten. Bezüglich der Aussagen des Abg. Kaufmann: Die neuesten Lockerungen wurden berücksichtigt. Der Bericht und Antrag wurde ganz kurzfristig geschrieben. Deshalb ist er ja auch erst so kurzfristig an Sie herangetragen worden. Aber da lockern wir ja auch. Das ist mir wirklich wichtig zu sagen. Das sind klare Lockerungen. Verhandlungen sind wieder erlaubt. Zu den Aussagen der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz bezüglich des Vaduzer-Saales: Die Verhandlungen des Kriminalgerichts waren immer möglich. Bei vielen Verfahrensbeteiligten ist der Vaduzer-Saal eine Option und das wird auch weiterhin der Fall sein. Dann zu den Aussagen des Abg. Wenaweser: Das stimmt so nicht. Denn Verhandlungen sollen ja wieder stattfinden. Ich kann vielleicht noch kurz ein paar Zukunftsblicke ermöglichen, denn Stand heute sind zum Beispiel - davon ausgehend, dass dieses Gesetz heute hier beschlossen wird - folgende Gerichtstermine anberaumt: Für den 16. Juni 2020, 13 Termine beim Landgericht oder Obergericht. Für den 17. Juni, ein Tag danach, 14 Termine beim Landgericht oder Obergericht. Das Gesetz ermöglicht eben genau, dass Verhandlungen durchgeführt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir befinden über Eintreten. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Hand heben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 20 Stimmen hat der Landtag Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 1 Bst. b und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 Bst. b und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die 1. Lesung erledigt.
Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, hebe bitte die Hand.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 1 Abs. 1 Bst. b und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 Bst. b und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir stimmen ab. Bitte heben Sie die Hand, wenn Sie einverstanden sind.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschrift vor Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 20 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand heben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
20 Stimmen, damit hat der Landtag den Gesetzesbeschluss als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 30a abgeschlossen. Wir sind am Ende der Landtagssitzung angelangt, am Ende einer langen Session. Und ich würde mir sehr wünschen, dass wir auch am Ende angelangt sind der Einschränkungen durch das Coronavirus, wenn wir uns im September wiedersehen. Ich danke Ihnen für Ihr Mitwirken in dieser schwierigen Zeit und auch für Ihre konstruktive Mitarbeit. Die Geschichte wird es Ihnen auch danken. Nun wünsche ich Ihnen allen eine angenehme und sehr erholsame Sommerpause. Die Landtagssitzung ist geschlossen. Ende der Juni-Sitzung (um 21 Uhr)
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