Abänderung des Gesetzes über die Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Nr. 83/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 5a. Vielleicht darf ich bitten, die Fenster wieder zu schliessen. Traktandum 5a: Abänderung des Gesetzes über die Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19).Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 83/2020, er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Am 8. April 2020 haben wir zum ersten Mal das dieser Vorlage zugrunde liegende Gesetz behandelt. Ein zweites Mal haben wir uns in der Juni-Sitzung damit auseinandergesetzt und heute befassen wir uns zum dritten Mal damit, da die Geltungsdauer verlängert werden muss. Während wir in der Juni-Sitzung in der glücklichen Lage waren, dass es im damaligen Zeitpunkt seit circa eineinhalb Monaten keine Neuansteckungen mit dem Coronavirus in Liechtenstein gab, sieht die Lage heute anders aus. Seit den Sommerferien verzeichnet Liechtenstein täglich Neuansteckungen. Hält man sich dies vor Augen, so ist es weiterhin angezeigt, die Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz, die im Juni-Landtag nicht aufgehoben wurden und heute noch gelten, auch weiter - somit über den 15. September 2020 hinaus - gelten zu lassen. Somit sollen weiterhin die geltenden Bestimmungen hinsichtlich Fristerstreckungsanträge in Art. 2 und 3 bestehen bleiben, mündliche Verhandlungen und Anhörungen sollen auch ohne persönliche Anwesenheit der Parteien unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel durchgeführt werden können. Dasselbe gilt für Beratungen und Abstimmungen bei kollegial besetzten Gerichten und Verwaltungsbehörden. Die Einschränkung des Besuchsverkehrs im Landesgefängnis soll ebenfalls bestehen bleiben, da die Besucherräume im Landesgefängnis sehr klein sind und die Schutzmassnahmen bezüglich Hygiene und sozialer Distanz nicht eingehalten werden können. Diese Gesetzesvorlage ist bis zum 31. Dezember 2020 zeitlich begrenzt. Eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2020 ist verhältnismässig. Ich schliesse jedoch nicht aus, dass wir im Dezember-Landtag erneut eine Verlängerung der Massnahmen beraten und darüber zu entscheiden haben. Eintreten, abschliessende Behandlung, wie sie im Bericht und Antrag gewünscht wird, und Dringlicherklärung ist für mich unbestritten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Der Abg. Daniel Seger hat den Inhalt des Berichts und Antrags schon im Detail ausgeführt, dem kann ich mich anschliessen. Ich möchte auch noch auf die vorgeschlagene Geltungsdauer eingehen. Die Regierung schlägt eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2020 vor - eine Zeit, in welcher der Landtag geschlossen ist und demzufolge nicht tagen darf. Der Landtag wird Anfang Dezember nach der letzten Sitzung dieser Legislatur geschlossen und, bis die Wahlergebnisse feststehen, geschlossen bleiben. In dieser Zeit wird der Landesausschuss sich mit dringenden Anliegen befassen und darüber entscheiden müssen. Ich gehe davon aus, dass die Regierung dem Landtag die Vorlage mit einer möglichen Verlängerung im Dezember erneut unterbreiten wird. Auch wenn es keine grosse Sache ist, wäre es schön, wenn dies auch fristgerecht - also vier Wochen vor der Landtagssitzung erfolgen könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Meine Ansicht zu diesem Bericht und Antrag habe ich bereits in den letzten Landtagen kundgetan. Ich möchte nur nochmals auf zwei, drei Punkte hinweisen. Also allgemein kann man sagen, dass sich die Situation beim Landgericht tatsächlich in den letzten zwei, drei Monaten wieder ein Stück weit normalisiert hat, Verhandlungen finden wieder statt, in einer ähnlichen Umgebung, wie wir heute unsere Landtagssitzung abhalten, also vor allem mit Abgrenzungen mit Plexiglas. Insofern kann der Rechtssuchende wieder erwarten, dass es Verhandlungen beim Gericht gibt. Dann einfach zum Punkt, dass Verhandlungen auch mit geeigneten technischen Kommunikationsmitteln möglich sein sollten: Was ich hier nicht verstehe, ist, dass grundsätzlich ein Bedürfnis vom Landgericht und auch von vielen Rechtsanwälten besteht, dass dies allgemein auch nach Coronazeiten zulässig sein sollte. Hier verstehe ich jetzt nicht, wieso dies in einem Übergangsgesetz geregelt wird und nicht gleich in die StPO und in die ZPO aufgenommen wird. Hier würde ich einfach die Frau Justizministerin nochmals bitten, hier allenfalls nochmals Rücksprache mit dem Gericht und der Rechtsanwaltskammer und sonstigen zuständigen Behörden zu nehmen. Dann zur Situation beim Landgericht: Gemäss meinen Eindrücken hat sich die Situation auch dahingehend verbessert, dass dieser Raum nunmehr nicht mit einem normalen Telefongerät ausgestattet ist, sondern mit einer Freisprechanlage. Diese erleichtert doch die Kommunikation zwischen dem Häftling und dem Besucher beziehungsweise dem Rechtsanwalt erheblich. Also von dem her, muss man wirklich sagen, hat sich die Situation verbessert. Ansonsten verweise ich nochmals auf meine Ausführungen im vorigen Landtag.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, ich bin nicht davon überzeugt, dass wir dieser Verlängerung jetzt noch einmal in diesem Rahmen zustimmen sollten. Die Einschränkungen des Besuchsrechts im Landesgefängnis bleiben aufrecht, heisst es hier, das sehe ich nicht mehr als notwendig. Auch hier könnte man ein Schutzkonzept entwickeln, genauso wie bei den Verhandlungen, was ja schon vor Gericht gemacht wird. Auch dort gilt ein Schutzkonzept, was eingehalten wird. Verhandlungen mit persönlichem Erscheinen sind wieder möglich und aus meiner Sicht auch so durchzuführen. Aus diesem Grund sehe ich jetzt eigentlich keine Notwendigkeit mehr, diesem Ansinnen der Regierung zuzustimmen. Ich werde diesen Gesetzesentwurf ablehnen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen?Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Herr Landtagspräsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Seit Beginn dieses Jahres sind uns Coronaviren ein Begriff geworden. Seit März 2020 leben wir mit einer weltweiten Pandemie. Die Sommermonate liegen hinter uns und das Ende der Ferienzeit hat uns wiederum einen Anstieg der Fälle gebracht. Aufgrund der noch anhaltenden Covid-19-Pandemie und der erneut steigenden Fälle ist es aus Sicht der Regierung angezeigt, die Geltungsdauer des Gesetzes nochmals zu verlängern. Sämtliche noch geltenden Bestimmungen sollen bis Ende 2020 weiterhin in Kraft bleiben. Da das Reisen nach wie vor ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringt, sollen insbesondere Verbandspersonen und Treuunternehmen weiterhin die Möglichkeit haben, Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer abzuhalten beziehungsweise Beschlussfassungen mittels Zirkularbeschluss oder im Wege einer schriftlichen Abstimmung zu treffen. Aus diesem Grund soll auch bei kollegial besetzten Gerichten oder Verwaltungsbehörden der jeweilige Präsident oder Vorsitzende die Beratung und Beschlussfassung über eine Rechtssache nach wie vor unter Verwendung technischer Kommunikationsmittel oder im Umlaufweg ersetzen können. Die aktuellen Regelungen haben sich nach Auskunft der Praktiker und Betroffenen bewährt. Eine Verlängerung der Massnahmen wird von diesen befürwortet. Durch die vorgeschlagene Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes können wir auch in den nächsten Monaten weiterhin Rechtssicherheit bieten und ich ersuche Sie daher, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage.Dann komme ich gerne zu den Ausführungen des Abg. Vogt bezüglich der Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel. Wir sind bereits dabei, dies zu prüfen, und werden Sie auf dem Laufenden halten. Dann zu den Ausführungen des Abg. Rehak: Wie festgehalten, die Besucherräume sind klein und nicht belüftbar, wodurch die angezeigten Schutzmassnahmen hinsichtlich Hygiene und sozialer Distanz nicht eingehalten werden könnten. Auch darum hat das Landesgefängnis explizit gewünscht beziehungsweise darum gebeten. Denn das Virus ist noch da. Ich ersuche Sie daher, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten auf die Gesetzesvorlage ab, Wer für Eintreten ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 18 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Ich bitte den Parlamentsdienst, die 1. Lesung durch Artikelaufruf vorzunehmen.Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung erledigt. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlage. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Ich bitte, die 2. Lesung der Gesetzesvorlage vorzunehmen. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 19 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 19 Stimmen erteilt. Die Regierung beantragt, den Gesetzesbeschluss als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
18 Stimmen, damit hat der Landtag den Gesetzesbeschluss als dringlich erklärt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 5a erledigt.-ooOoo-