Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2020) (Nr. 68/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit der Landtagssitzung fort. Wir kommen zu Traktandum 7: Bewilligung von Nachtragskrediten (I/2020).Nachdem wir zehn Nachtragskredite zu beraten haben, habe ich vorgesehen, dass wir gleich in die Lesung einsteigen, jeden Nachtragskredit einzeln lesen und zu jedem Nachtragskredit Gelegenheit zu Wortmeldungen geben. Nach Abschluss der Lesung werden wir über jeden beantragten Nachtragskredit einzeln abstimmen. Ich hoffe, Sie sind mit diesem Vorgehen einverstanden. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 68/2020. Ich bitte den Parlamentsdienst, die Lesung des Finanzbeschlusses vorzunehmen und bei Art. 1 jeden Nachtragskredit mit Kontonummer, Bezeichnung und Betrag einzeln zu lesen, gefolgt von einer Pause für Wortmeldungen.Konto-Nr. 160.315.03 wird verlesen. (Die verlesenen Konten werden allesamt unter Art. 1 des Finanzbeschlusses geführt.)
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 160.315.03 steht zur Diskussion.
Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Der Nachtragskredit in Höhe von CHF 36'000 für die Beschaffung, Installation und Konfiguration von 23 Mobilfunkmodems ist für mich unbestritten, da die notwendigen Informationen im Zeitpunkt der Budgetierung noch nicht vorhanden waren und es im Sinne der guten Zusammenarbeit mit der Schweiz zweckmässig ist, die Erneuerungsarbeiten gleichzeitig vorzunehmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich wäre Ihnen schon sehr verbunden gewesen, wenn Sie vorab gesagt hätten, wie wir diese Kredite behandeln. Ich habe natürlich ein Votum zum ganzen Nachtragskreditstraktandum vorbereitet. Das ist jetzt doch eher unglücklich. Landtagspräsident Albert Frick
Also ich bin hier offen - selbstverständlich, wenn wir vorab eine grundsätzliche Diskussion generell zu den Nachtragskrediten führen wollen, dann können wir das absolut machen. Ich würde es aber dann doch als sehr sinnvoll erachten, wenn wir nachher jeden einzelnen Kredit auch besprechen würden. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Nur noch einmal zu dem Thema: Es ist mir nicht wichtig, wie wir es behandeln, aber es wäre wichtig, dass man es vorher wüsste, wie es behandelt wird, dann könnte man sich entsprechend vorbereiten. Sonst ist es eben ein bisschen unglücklich. Tut mir leid. Gut, dann werde ich jetzt meine Position zu diesen Nachtragskrediten darlegen. Die Vorlage umfasst verschiedene Positionen, wobei ich mit dem Nachtragskredit für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe IHZE beginnen möchte. Vorab möchte ich mich ausdrücklich bei der Regierung bedanken, dass sie so schnell auf das Anliegen eingegangen ist, das auf die Petition des Netzwerkes für Entwicklungszusammenarbeit zurückgeht. Die Petition wurde von 22 Mitgliedsorganisationen unterzeichnet und im Juni vom Landtag mit 21 Stimmen an die Regierung zur geeigneten Bearbeitung überwiesen. Die Regierung beantragt nun beim Landtag zusätzlich CHF 1 Mio., die sich wie folgt aufteilt: CHF 400'000 für die Not- und Wiederaufbauhilfe, CHF 300'000 für die Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit und CHF 300'000 für die Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe. Der Bedarf für finanzielle Mittel in der Entwicklungszusammenarbeit ist enorm und durch die Auswirkungen der Pandemie noch zusätzlich stark angestiegen. Ich bin überzeugt, dass diese Investition von CHF 1 Mio., die etwa ein Prozent der Aufwendungen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie im Inland beträgt, so zumindest Stand heute, richtig und nötig ist. Sie ist auch nötig, da sie den Interessen Liechtensteins entspricht. Es ist im Interesse Liechtensteins, weitere Ansteckungswellen zu verhindern, entstehenden Hungersnöten, Gewalt und Fluchtbewegungen vorzubeugen sowie entgegenzuwirken. Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass jeder sinnvoll investierte Franken eine enorme Wirkung entfaltet. Es kann davon ausgegangen werden, dass jeder aufgewendete Franken einen sogenannten «social return on investment», also eine Sozialrendite, von CHF 5 bis CHF 14 erzielt. Die Unterstützungsleistung ist also nicht nur nachhaltig, sondern potenziert sich über die Zeit. Dieser Teil des Nachtragskredites hat meine volle Unterstützung. Ich möchte aber der Regierung schon hier ans Herz legen, diese Investition nicht nur als einmalige Aktion zu sehen, sondern eine langfristige Erhöhung der Zuwendungen an die IHZE schon für das Budget 2021 vorzusehen. Liechtenstein hat sich verpflichtet, die Ausgaben für die IHZE auf 0,7% des Bruttonationaleinkommens, kurz BNE, zu erhöhen. Dieser Verpflichtung muss endlich konsequent nachgekommen werden. Worte sind schön, Taten sind besser. Liechtenstein tut zu wenig. Mit einem sogenannten ODA-Index von 0,37% für das Jahr 2017, der letzten verfügbaren Zahl als Ausdruck des Engagements Liechtensteins, dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Es ist ein kleiner Trost, dass die Aufwendungen vieler anderer Länder auch ungenügend sind. Diese schlechte Ausrede soll nicht Richtschnur unseres Handelns sein. Deshalb möchte ich die Regierung abermals bitten, für den Budgetprozess 2021 einen Schritt hin zur Zielerreichung zu machen und die Zuwendungen für die IHZE nachhaltig und langfristig zu erhöhen. Die anderen Nachtragskredite, so scheint es, beziehen sich bis auf den kleinen Betrag für das Alarmierungssystem Polyalert auf Auswirkungen der Coronapandemie auf verschiedene Institutionen. So sind für mich die Nachtragskredite für die Musikschule, die Stiftung Erwachsenenbildung, die Liechtensteiner Rundfunkanstalt und Liechtenstein Marketing unbestritten. Auch der Nachtragskredit für diverse Strassenprojekte ist für mich unbestritten, geht es doch um die Abklärungen zur Variantenprüfung zur Entlastung des Dorfzentrums Schaan, welche im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2030 vom Landtag, von mir auch, beschlossen wurde. Schon damals kündigte die Regierung an, dass dies zusätzliche Aufwendungen schon in diesem Jahr bedeuten würde und ein Nachtragskredit folgen werde. Mehr als nur ein Fragezeichen muss aber zum Nachtragskredit für das Liechtensteinische Landesspital gemacht werden. Ich verweise hier auf das Protokoll der Finanzkommission 5/20 vom 19. August 2020. Die Finanzkommission hat mit drei zu zwei Stimmen beschlossen, keine Empfehlung an den Landtag abzugeben. Aus dem Antwortschreiben der Regierung vom 25. August 2020 zu den gestellten Fragen im Rahmen der Finanzkommission geht denn auch hervor, warum die Kommission grosse Zweifel hegt. Denn trotz verschobener Operationen oder, wie es im Bericht und Antrag auf Seite 29 heisst, dass der «reguläre Spitalbetrieb auf ein Minimum zurückgefahren wurde», hat das Landesspital seinen Umsatz im Periodenvergleich um 17,5% gesteigert, was in absoluten Zahlen knapp CHF 800'000 Umsatzplus bedeutet. Es ist nun mehr als schwierig nachvollziehbar, warum zum einen dieser Nachtragskredit nötig sein soll, und zum anderen, warum hier aufgrund von Corona die Erträge eingebrochen sein sollen. Es scheint hier viel mehr eine massive Mengenausweitung vonstattengegangen zu sein. Jedenfalls ist es für mich nicht logisch erklärbar, dass ein Spital, das im Minimumbetrieb arbeitet, seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr noch steigern konnte. Hinzu kommt, und das geht auch aus den Unterlagen hervor, dass nun gewisse Nachholeffekte am LLS messbar sind, was wiederum meiner Meinung nach deutlich auf eine Mengenausweitung hinweist. Es ist in der Tat nur schwer verständlich, dass das LLS aufgrund der Pandemie mehr Geld benötigt. Diese Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Erklärungen der Regierung zu den Fragen der Finanzkommission können das ebenfalls nicht überzeugend darlegen. Hier ist der Gesundheitsminister nun gefordert, Licht in die Sachlage zu bringen. Es scheint mir jedoch unwahrscheinlich, dass das gelingen kann. Auch das kurzfristig gestern gelieferte Dokument kann mich nicht überzeugen. Vielmehr scheint es der Fall zu sein, dass die Pandemie hier - und das erstaunt mich doch - herhalten soll, um einen ohnehin benötigten Nachtragskredit zu begründen, der jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der Pandemie steht. Die Finanzkommission hat offensichtlich ihre Zweifel und ich habe diese auch. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Auch ich habe ein Votum vorbereitet, das für das ganze Traktandum gilt und nicht für einzelne Kredite. Landtagspräsident Albert Frick
Ich würde jetzt beliebt machen, wenn Voten vorbereitet wurden, die die ganze Palette der Nachtragskredite betreffen, dann würden wir die jetzt vortragen. Und anschliessend doch die einzelnen Konten aufrufen, damit die Regierung zu einzelnen Nachtragskrediten konkret Stellung nehmen kann. Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe zu jedem Kredit eine kurze Wortmeldung. Ich kann jetzt alles am Stück vorlesen, wenn Sie möchten, ich kann es aber auch einzeln bei den Krediten tun.Landtagspräsident Albert Frick
Was Sie lieber wollen.Stv. Abg. Rainer Beck
Dann lese ich das am Stück durch, dann habe ich es hinter mir. Der vorliegende Bericht und Antrag beinhaltet die Bewilligung von zehn Nachtragskrediten in Höhe von insgesamt CHF 4'462'000 in der Erfolgsrechnung 2020 des Landes. Acht Anträge auf weitere Geldmittel für das laufende Jahr sind mehr oder weniger auf die derzeitige Coronaviruspandemie zurückzuführen. Ein Antrag konnte im Herbst 2019 zum Zeitpunkt der Budgetierung 2020 nicht mehr berücksichtigt werden und ein Antrag wurde aufgrund eines Landtagsbeschlusses vom Mai 2020 notwendig. Die Vorlage wurde Mitte Juli 2020 dem Landtag zugestellt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die verwendeten Zahlen weit älter und somit gegebenenfalls nicht mehr aktuell sind. Der erste Nachtragskredit in Höhe von CHF 36'000, wie bereits ausgeführt, ist für die Beschaffung, Installation und Konfiguration von 23 Mobilfunkmodems und ist für mich unbestritten, da die notwendigen Informationen im Zeitpunkt der Budgetierung noch nicht vorhanden waren und es im Sinne der guten Zusammenarbeit mit der Schweiz zweckmässig ist, die Erneuerungsarbeiten gleichzeitig vorzunehmen.Beim beantragten Nachtragskredit in Höhe von CHF 191'000 für die Liechtensteinische Musikschule hat sich dann zum ersten Mal meine Stirn gerunzelt. Aufgrund der Coronaviruspandemie wurde der Präsenzunterricht verboten und als Ersatz Fernunterricht angeboten, welchen jedoch nicht alle Schüler wahrnehmen konnten. Die Musikschule hat sich deshalb dazu entschlossen, die Schulgelder um 20 bis 50% zu senken, damit die Schülerinnen und Schüler animiert werden, weiterhin den Unterricht an der Musikschule zu besuchen. Diese Massnahme kann durchaus hinterfragt werden und deren Wirkung würde mich interessieren. Die eigenen Mittel der Musikschule würden es grundsätzlich zulassen, dieses Geschenk selbst zu finanzieren. Ich werde deshalb nur zähneknirschend diesem Nachtragskredit zustimmen.Ebenso werde ich dem Nachtragskredit in Höhe von CHF 205'000 für die Erwachsenenbildung zustimmen. Auch dieser zusätzliche Kredit ist auf die Coronaviruspandemie und den damit verbundenen Ertragsausfall zurückzuführen. Und auch diese zusätzlich benötigten Mittel könnten grundsätzlich aus dem Eigenkapital der Stiftung finanziert werden. Die Reserven seien jedoch für zukünftige Projekte reserviert. Auch hier erfolgt meine Zustimmung nicht aus voller Überzeugung. Auch der beantragte Nachtragskredit in Höhe von CHF 550'000 für den Liechtensteiner Rundfunk ist aufgrund der Coronaviruspandemie notwendig geworden, sind doch die Radio- und Werbeeinnahmen massgeblich eingebrochen. Die Radioverantwortlichen gehen davon aus, dass rund die Hälfte der geplanten Werbeeinnahmen wegfallen wird. Sie haben verschiedene Massnahmen getroffen, um der schwierigen finanziellen Situation entgegenzuwirken. Dennoch ist eine Finanzspritze zur Verlustabdeckung und Liquiditätsüberbrückung notwendig. Auch der beantragte Nachtragskredit in Höhe von CHF 2 Mio. für das Liechtensteinische Landesspital ist auf die Coronaviruspandemie zurückzuführen. Im Zuge der Umsetzung der Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus wurde der reguläre Spitalbetrieb auf ein Minimum zurückgefahren, um entsprechende Kapazitäten für die Coronapatienten bereithalten zu können. Das damit verbundene Verbot, nicht dringende Untersuchen, Behandlungen und Operationen durchzuführen, führte zu einem Einbruch der Fallzahlen und entsprechenden Einnahmenverlusten. Zusätzlich zu den Umsatzeinbussen sind Mehrkosten durch ambulante und stationäre Coronatests, zusätzliche Personal- und Sachkosten sowie Investitionen entstanden. Zu den Investitionen zählen unter anderem Beatmungs- und Infusionsgeräte. Nach Aussage des Gesundheitsministers anlässlich der Finanzkommissionssitzung soll jedoch nicht der beantragte Nachtragskredit von CHF 2 Mio. gesprochen werden, sondern ein geringerer Betrag, da das Landesspital eine namhafte Zuwendung einer Stiftung erhalten habe. Des weiteren sind drei Nachtragskredite in Höhe von insgesamt CHF 1 Mio. für Hilfsaktionen im Ausland beantragt. Da setzt ein weiteres Stirnrunzeln ein. Ist doch das Budget für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung bisher lediglich zur Hälfte ausgeschöpft. Das zum heutigen Zeitpunkt bereits ein Nachtragskredit beantragt wird, ist auch auf die zügige Umsetzung der entsprechenden Petition zurückzuführen. Die beantragten Mittel sind für die Bereiche Not- und Wiederaufbauhilfe, Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe sowie die Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen und es sollen in diesem Jahr keine weiteren Nachtragskredite folgen. Der zweitletzte Nachtragskredit betrifft das Konto «diverse Strassenprojektierungen» und sieht einen Betrag von CHF 80'000 vor, welcher für die vom Landtag im Mai 2020 beschlossene Variantenprüfung zur Verkehrsentlastung des Dorfzentrums von Schaan - unabhängig der Realisierung der zwischenzeitlich abgelehnten S-Bahn - verwendet werden soll. Bei diesem Betrag handelt es sich um die Hälfte der anfallenden Kosten, da die Gemeinde Schaan die andere Hälfte der Aufwendungen übernimmt. Dieser Nachtragskredit ist aus meiner Sicht unbestritten. Der letzte Nachtragskredit dieser Vorlage ist für Liechtenstein Marketing vorgesehen. Auch dieser ist auf die Coronaviruspandemie zurückzuführen. Trotz der Umsetzung von verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation, angefangen beim Personal über das Liechtenstein Center bis hin zu den Verwaltungskosten, geht Liechtenstein Marketing für das laufende Jahr aufgrund der besonderen Umstände von einem Fehlbetrag von rund CHF 670'000 aus. Bei vollständiger Ausrichtung des mit dem Voranschlag gesprochenen Landesbeitrags vermindert sich dieser Fehlbetrag jedoch auf CHF 400'000. Bei den pandemiebedingten Nachtragskrediten stellt sich die Frage, ob diese basierend auf den Zahlen von Mitte Juni auch wirklich Bestand haben und ob allenfalls weitere Nachtragskredite folgen werden. Wir dürfen gespannt sein. Ich stimme den Nachtragskrediten zu. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Voten über alle Nachtragskredite oder spezifische Voten zum Nachtragskredit «Alarmierung, Funkbetrieb»?Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mich hier kurzfassen. Ich hatte immer das Gefühl, dass wir während dieser Coronakrise liechtensteinischen Firmen hauptsächlich Beiträge finanzieren zur Überbrückung von Geschäftsrückgängen, damit Leute eine Arbeit haben und sie nicht arbeitslos werden. Wenn ich diese Nachtragskredite anschaue für das Land Liechtenstein, habe ich nicht das Gefühl, dass wir Leute überbrücken müssen, weil sie die Löhne nicht bekommen. Ich habe das Gefühl, dass wir hier Kredite sprechen für Geschäftsführung, die nicht unbedingt kompetent ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Quaderer, dieses Votum kann ich so wirklich nicht gelten lassen. Wir haben in diesen öffentlichen Unternehmen sehr kompetente Menschen, die versuchen, das Beste in der Situation zu machen. Wir haben uns auch wirklich die Mühe gemacht seitens der Regierung, dass wir hier ausführlich berichtet haben, in welcher Form diese einzelnen Unternehmen jeweils von der Coronapandemie betroffen waren. Man hat in den Unternehmen auch versucht, die Kosten zu reduzieren. Man hat versucht, die Leistungen weiterhin anzubieten. Zum Teil kann man die Kosten nicht reduzieren, weil es nicht möglich ist. Für mich ist wichtig, dass wir hier auch für die Zukunft diese Unternehmen nicht an den Rand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bringen. Wenn gewisse Reserven noch vorhanden sind, sollen die Unternehmen diese für die Zukunft und zukünftige Projekte auch einsetzen können. Und ich erachte es als falsch, wenn man hier einfach hingeht und sagt: Ja, schaut mal, wie weit ihr kommt, der Staat bezahlt hier nichts. Es sind staatsnahe Unternehmen, es geht um viele Unternehmen, die auch im Kulturbereich tätig sind, die für unser Land, für die Gesellschaft sehr wichtig sind. Deshalb möchte ich doch dafür plädieren, dass man diesen Unternehmen auch diese Unterstützung gibt im Falle dieser Coronapandemie und vor allem nicht argumentiert, dass hier Menschen oder Führungskräfte am Werk sind, die nichts von der Materie verstehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Voten zum Konto 160.315.03 - Alarmierung, Funkbetrieb? Vielleicht seitens der Regierung? Ansonsten können wir weiterlesen.Konto-Nr. 281.364.00 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 281.364.00 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Um es vorwegzunehmen: Ich habe Mühe mit dem Antrag zur Musikschule. Nicht, weil ich die Arbeit der Musikschule nicht schätzen würde, auch nicht, weil ich die Notwendigkeit nicht sehe, sondern weil sich meines Erachtens die aktuelle finanzielle Situation ein wenig anders als im Bericht der Regierung dargelegt darstellt. Es ist richtig, dass das Eigenkapital der Musikschule CHF 250'000 beträgt. Dieses wird in der Bilanz gänzlich als Reserven ausgewiesen. Tatsache ist aber, dass die Regierung der Musikschule in der Eignerstrategie untersagt, höhere Reserven zu äufnen. In der Eignerstrategie steht geschrieben: «Die maximale Reservenhöhe der Liechtensteinischen Musikschule beträgt CHF 250‘000, ansonsten wird der budgetierte Staatsbeitrag soweit gekürzt, dass diese nicht überschritten wird.» Diese Kürzung des Staatsbeitrages kam in den letzten Jahren somit zum Tragen.- Vom Landtag gesprochener Betrag - Budget 2018: CHF 6,548 Mio.
- Ausbezahlter Staatsbeitrag für 2018: CHF 6 Mio.
- Differenz: minus CHF 548'000.
- Vom Landtag gesprochener Betrag - Budget 2019: CHF 6,617 Mio.
- Ausbezahlter Betrag Staatsbeitrag für 2019: CHF 5,912 Mio.
- Differenz: minus CHF 705'000
- Für das Budget 2020 haben wir erneut einen Betrag von CHF 6,650 Mio. gesprochen.
Nach den Vorgaben der Eignerstrategie muss dieser Betrag erneut gekürzt werden, da die maximale Reservenhöhe immer noch erreicht ist. Es kann doch nicht sinnvoll sein, einen Nachtragskredit zu sprechen, obwohl der vom Landtag bewilligte Staatsbeitrag an die Musikschule in den letzten Jahren nie ausgeschöpft wurde und dieses Jahr dieselben Grundvoraussetzungen vorhanden sind. Weshalb ein Nachtragskredit, wenn der gesprochene Betrag nicht ausgeschöpft wird? Darüber hinaus gilt es doch zu berücksichtigen, dass Reserven für unvorhergesehene Ausgaben oder für schwierige Rahmenbedingungen geäufnet werden. Wenn, wann nicht jetzt, soll auf diese Reserven zurückgegriffen werden? Dies hätte meines Erachtens auf die Musikschule keinen Nachteil, da dadurch der Staatsbeitrag höher ausfallen wird, da die in der Eignerstrategie definierte Schwelle nicht zum Tragen kommt. Dies umso mehr, als der beantragte Nachtragskredit geringer als der Reservenstand ist, womit die Reserven nicht gänzlich abgebaut würden und der finanzielle Handlungsspielraum, der für die Regierung gemäss Aussagen auf Seite 17 wichtig ist, erhalten bleibt. Ich tendiere dazu, diesem Antrag nicht zuzustimmen, möchte aber die Ausführungen der Regierung hierzu noch abwarten. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Regierungsrätin Dominique Hasler
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Gerne gehe ich auf die Fragestellungen Bezug nehmend auf diesen Nachtragskredit ein. Ich möchte zuerst noch die Ausführungen des Abg. Rainer Beck aus meiner Sicht ergänzen. Sie haben von einem Geschenk gesprochen und ich möchte einfach darlegen, dass Familien gerade auch in der Coronapandemie infolge Kurzarbeit, aber auch infolge schlimmerer Eingriffe wie Jobverluste stark belastet waren. Es war nicht ein Geschenkeverteilen der Musikschule, sondern es war wirklich ein differenzierter Prozess, sich zu überlegen, wie kann dem entgegengekommen werden, dass die Eltern Gebühren zahlen und für diese Gebühren in der Pandemiezeit die Leistungen nicht so bekommen, wofür sie sie bezahlen. Denn man muss sich einfach bewusst sein, dass ein Fernunterricht in der Musikschule sehr, sehr schwierig ist. Es gab Fächer, wo es sehr kreative Lösungen gegeben hat, das durfte ich auch selber erfahren. Aber dann gibt es einfach viele Angebote, die bezahlt wurden, die nicht in einer sinnvollen Fernunterrichtsmöglichkeit kompensiert werden konnten. Deshalb hat man diese 20-Prozent-Reduktion gemacht. Ich denke, es ist also wirklich auch eine gezielte Massnahme für die Unterstützung der Familien, die diesen Betrag für die Musikschule zahlen, und man wollte natürlich nicht - auch in Bezug auf die musische Förderung der Kinder und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen -, dass es zu Abbrüchen in diesem Weiterbildungsbereich kommt, weil man eben die Leistungen in der Pandemiezeit nicht erbringen konnte.Dann gehe ich gerne auf die Frage des Abg. Alexander Batliner ein und halte fest, dass der Staat nicht will, dass die Unternehmen zulasten der Staatsbeiträge hohe Reserven bilden. Sie sollen wirklich mit den Staatsbeiträgen den fortlaufenden Betrieb finanzieren. Das sind auch andere Zahlungsflüsse. Sonst müssten andernfalls die Reserven ja viel höher aufgebaut werden, sodass man solche unvorhergesehenen Ereignisse dann damit begleichen könnte. Auf die Frage, warum man diesen Ausfall nicht mit dem laufenden Budget oder gesprochenen Staatsbeitrag auszahlen kann, kann ich Ihnen derzeit keine Antwort geben. Aber ich gehe davon aus, dass es andere Zahlungsmechanismen und -flüsse sind. Ich kann Ihnen einfach versichern, dass dieses Vorgehen mit der Stabsstelle Finanzen eingehend und differenziert vorbereitet wurde.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Konto-Nr. 282.366.02 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 282.366.02 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ähnlich stellt sich die Ausgangslage zum Antrag der Stiftung Erwachsenenbildung dar. Auch in dieser Eignerstrategie findet sich der Verweis auf die maximale Reservenhöhe von CHF 250'000. Der Unterschied zur Musikschule ist jedoch, dass die Stiftung Erwachsenenbildung diese maximale Reservenhöhe per 31. Dezember 2019 nur zu rund 50% ausschöpft. Somit wurde der vom Landtag bewilligte Staatsbeitrag im Unterschied zur Musikschule auch abgerufen beziehungsweise ausbezahlt. Von Interesse hierbei ist jedoch, dass vom Haus Gutenberg ein Reservenabbau von CHF 37'000 verlangt wird. Wenn die Regierung jene Beiträge, welche in den Auswirkungen der Coronapandemie begründet liegen, ohne Berücksichtigung auf die aktuelle Reservenlage ausbezahlen möchte, dann sollte sie es auch bei allen Institutionen gleichermassen tun. Somit müsste dann der Antrag für die Stiftung Erwachsenenbildung um CHF 37'000 erhöht werden, damit auch das Haus Gutenberg keinen Reservenabbau vornehmen muss. Kurzum: Sollte der Staatsbeitrag für die Musikschule gemäss Antrag der Regierung gesprochen werden, werde ich einen Antrag stellen, den Staatsbeitrag für die Stiftung Erwachsenenbildung um CHF 37'000 zu erhöhen, damit ein roter Faden durch die Vorlage geht und keine Institution einen Reservenabbau vornehmen muss. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen.Konto-Nr. 321.363.00 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 321.363.00 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Zum Thema Liechtensteinische Rundfunkanstalt beziehungsweise Radio Liechtenstein. Es war zu erwarten, dass die Auswirkungen der Coronapandemie nicht spurlos an der Einnahmensituation von Radio Liechtenstein vorbeigehen. Auch der beantragte Betrag von CHF 550'000 überrascht nicht, wurde er doch bereits vor der Sommerpause in Sitzungen der Geschäftsprüfungs- wie der Finanzkommission angekündigt.
Sorgen bereitet mir diesbezüglich jedoch nicht die Vergangenheit, sondern die Zukunft. Gemäss Protokoll der Finanzkommission hätten sich die Werbeeinnahmen etwas erholt. Zudem belaste das Verbot von Grossveranstaltungen die Einnahmenseite. In der Medienbranche wird allgemein davon ausgegangen, dass es einige Zeit dauern wird, bis wieder Einnahmen wie vor Corona erzielt werden können. Einzelne Medien gehen sogar davon aus, dass dies überhaupt nicht mehr der Fall sein wird und es zu grundlegenden Veränderungen der Medienbranche kommen wird. Einzelne Medien wurden bereits eingestellt, Personal abgebaut und massiv an der Kostenschraube gedreht.Ich kann die Ausführungen der Regierung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie für das laufende Jahr nachvollziehen. Ich kann auch die Höhe des Nachtragskredits nachvollziehen. Doch was bedeuten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie für die Zukunft von Radio Liechtenstein? Darauf gibt die Regierung keine Antworten.Hierzu stellen sich mir folgende Fragen: Muss der Staatsbeitrag weiter erhöht werden? Wie hoch wird der beantragte Staatsbeitrag im Budget 2021 sein? Mit welchen Radio- und Werbeeinnahmen budgetiert der Liechtensteinische Rundfunk für das Jahr 2021? Welches Jahresergebnis wird 2021 budgetiert? Gibt es eine langfristige Strategie zur Erhöhung der Radio- und Werbeeinnahmen? Mit welchen Einnahmen wird in den Jahren 2022 und 2023 gerechnet? Radio Liechtenstein wird nur über die Einnahmenseite langfristig zu retten sein. Auf Seite 25 des Geschäftsberichts 2019 kann nachgelesen werden: «Aufwandsseitig sind unterdessen keine wesentlichen Einsparungen mehr möglich, ohne dass diese einen signifikanten negativen Einfluss auf die Programmqualität und die Erfüllung des gesetzlichen und in der Eignerstrategie definierten Auftrages hätten.»Damit ist indirekt eigentlich schon alles gesagt. Sollten die Radio- und Werbeeinnahmen innert Kürze nicht wieder das Vor-Corona-Niveau erreichen, wird der Staatsbeitrag weiter erhöht werden müssen. Da die Radio- und Werbeeinnahmen schon vor Corona rückläufig waren - dies nicht nur bei Radio Liechtenstein, sondern gesamthaft in der Branche -, wäre es blauäugig, zu glauben, dass es eine Trendumkehr geben wird. Die Entwicklung der rückläufigen Werbeeinnahmen wird durch Corona eher beschleunigt als reduziert. Radio Liechtenstein wird immer mehr zu einem Fass ohne Boden. Dieses Mal sicherlich unverschuldet, doch dies ändert nichts an der Tatsache, dass wir vermutlich schon sehr bald wieder darüber sprechen müssen, ob wir ein Radio wollen oder nicht, und auch immer mehr die Frage in den Mittelpunkt rückt, wie viel uns ein Radio wert ist und welche Subventionshöhe überhaupt noch vertretbar ist. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich dem Votum von Herrn Alexander Batliner anschliessen. Ich selbst zweifle nicht, dass Radio Liechtenstein Mindereinnahmen gehabt hat durch diesen Coronazustand. Aber das haben auch viele andere Betriebe und es musste einfach entsprechend mit Sparmassnahmen gearbeitet werden. Man kann nicht irgendwo dann einen Nachtragskredit fordern. Ich meine, auch staatliche Betriebe müssen sich solchen Problemen stellen und dann sich irgendwo halt nach der Decke strecken und nicht gleich nach dem Staat rufen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich hätte auch noch eine Zusatzfrage: Der Nachtragskredit für Radio L wird ja in zwei Teile unterteilt. Wenn man den Bericht und Antrag anschaut, dann wird zuerst von CHF 450'000 gesprochen. Es wird meiner Ansicht nach relativ detailliert ausgeführt, wie man auf diese Summe kommt. Und dann, zwei Absätze später, kommt man dann mit CHF 550'000 - also da ist ein Unterschied von CHF 100'000 - und ich habe einfach nicht ganz nachvollziehen können, wie man zu diesem Unterschied kommt. Es gibt ja Fragen aus der Finanzkommission und dort wird auch Radio L, also die Liechtensteiner Rundfunkanstalt, noch einmal beschrieben oder auf dieses Thema eingegangen. Aber auch diese Erläuterungen haben mir nicht wirklich erklärt, wie man von CHF 450'000 auf CHF 550'000 kommt. Ich muss ehrlich sagen: Ich zweifle nicht an diesem Betrag und ich werde ihm auch zustimmen, aber ich wäre froh, wenn Sie noch ein paar Ausführungen machen könnten, wie man von CHF 450'00 auf CHF 550'000 kommt. Was da dazwischen liegt, das hat sich mir nicht erschlossen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Wir reden jährlich einmal, zweimal, über Radio L. Immer geht es um Geld, um Nachtragskredite. Wir haben von unserer Fraktion ja schon einmal gefordert, dass Radio L zu privatisieren ist. Eine Lösung ist einfach, wenn man ein eigenes Radio möchte, dann kann man das über eine Leistungsvereinbarung machen, über eine Ausschreibung, über ein Submissionsverfahren, wo sich alle um diesen Auftrag bewerben können, und dann haben wir dieses Problem, diese ewigen Diskussionen über Radio L, vom Tisch. Insgesamt halte ich es natürlich auch nicht für richtig, dass man jetzt einfach mit Geld versucht, alles auf dem bisherigen Niveau zu halten, weil dies einfach langfristig und mittelfristig nicht möglich ist. Wir werden das Niveau vor der Coronakrise noch lange nicht erreichen. Eventuell werden wir das gar nie mehr erreichen. Daher braucht es Anpassungen. Das haben auch schon Vorredner vor mir gesagt und ich denke: Einfach nur jetzt Geld einschiessen bis zum Gehtnichtmehr und meinen, dass wir das Ganze dann hinüberretten können, das geht einfach nicht. Es braucht Anpassungen, eben auch auf der Kostenseite. Einfach alles auf dem gleichen Niveau halten zu wollen, das schaue ich als eine ganz verfehlte Strategie an. Aber, wie gesagt, es ist nicht das letzte Mal, dass wir uns hier treffen und über Radio L sprechen, aber irgendwann wird auch eine Mehrheit zur Überzeugung kommen, dass wir dieses Fass ohne Boden weghaben müssen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich beginne mit den Fragen des Abg. Alexander Batliner. Sie haben ein paar konkrete Fragen gestellt, was denn jetzt im Budget drin sein wird. Da muss ich Sie vertrösten, bis die Regierung Ihnen das Budget schicken wird. Wir gehen im Moment davon aus, dass der Staatsbeitrag in derselben Höhe wie im letzten Jahr liegen wird. Ich muss aber natürlich dazu auch ausführen - ich meine, das Budget wurde vor ein paar Monaten gemacht -, wir sind im Austausch mit Radio Liechtenstein. Aktuell gehen wir immer noch davon aus, aber wir wissen natürlich nicht, wie die Entwicklung in den Werbeeinnahmen ist. Wir rechnen damit, dass sich nicht jetzt bis Ende Jahr alles wieder erholt, denken aber trotzdem, dass man mit dem bisherigen Staatsbeitrag durchkommen wird. Andernfalls wäre das natürlich dann im Budget auch entsprechend ausgeführt, warum wir in ein paar Wochen dann nicht dieser Meinung wären. Aktuell gehen wir davon aus. Dann zum Abg. Herbert Elkuch: Sie haben ausgeführt: Es gibt ja auch viele andere Betriebe und die können auch nicht nach dem Staat rufen. Ich möchte einfach zwei Sachen dazu sagen: Radio L ist nicht einfach ein anderer Betrieb, sondern eben ein staatsnaher Betrieb, der uns halt zu 100% gehört. Insofern hat er eben wie die anderen Betriebe, die hier zum Teil auch drauf sind, eine ein bisschen andere Stellung. Und dann möchte ich auch dazu ausführen, dass Medien in dieser Coronapandemie eine ganz besondere Stellung hatten. Nämlich die, dass sie weiterhin die Arbeit machen mussten, zum Teil sogar höhere Aufwände hatten, weil sie eben auch berichten mussten, gleichzeitig aber die Werbeeinnahmen eben weggebrochen sind - zum Teil massiv eingebrochen sind wie auch bei Radio Liechtenstein. Auch und gerade deshalb wurde ja im Massnahmenpaket für die Wirtschaft speziell für die Medien auch eine Sonderlösung gesucht, weil eben auch die verschiedenen anderen Medienunternehmen - Fernsehen, Zeitungen - an uns herangetreten sind und auf diese spezielle Situation hingewiesen haben. Abgesehen davon war das nicht nur in Liechtenstein so, sondern auch sonst in Europa wurden den Medien spezielle Förderungen zuteil. Radio Liechtenstein haben wir absichtlich aus dieser Förderung herausgehalten, weil wir eben der Meinung waren, dass wir das mit allen Staatbetrieben oder staatsnahen Betrieben gleich handhaben wollten, dass wir eine Sammelvorlage dem Landtag vorlegen wollten - was wir heute eben auch entsprechend machen.Was vielleicht auch noch zu Fragen hätte führen können, das möchte ich der Vollständigkeit halber einfach auch noch ausführen, es ist auch im Bericht und Antrag erwähnt: Die staatnahen Betriebe konnten, wenn es denn so gewesen wäre, auch Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Das hat Radio Liechtenstein, wie hier ausgeführt ist, für das Marketing- oder Verkaufsteam auch gemacht. Ungefähr in einen Umfang von CHF 24'000 wurden hier ersetzt. Es ist mir einfach noch wichtig im Sinne der Transparenz, das auch zu sagen. Das ist hier aber natürlich schon eingerechnet. Dann komme ich zum Abg. Eugen Nägele. Sie haben mich gefragt, was zwischen CHF 450'000 und CHF 550'000 liegt - diese CHF 100'000 natürlich. Diese kommen daher - auf Seite 28 haben wir versucht, das auch transparent auszuführen -, das ist so, dass Radio Liechtenstein ja auch mit CHF 100'000 Gewinn gerechnet hat. Das ist auch wichtig, wenn Sie sich an die Diskussion um den Geschäftsbericht erinnern: Wegen des hälftigen Kapitalverlusts und wegen der Sanierungsmassnahmen ist es wichtig, dass dieses Eigenkapital ja wieder aufgebaut wird. Wenn wir jetzt also an diesem Plus von CHF 100'000 vorbeischrammen würden, dann ist der hälftige Kapitalverlust gegeben und wir müssten wieder anderweitig Sanierungsmassnahmen treffen. Deshalb sind wir von diesem Budget ausgegangen und decken dieses Budget jetzt wieder ab und nicht nur den Verlust, der eingefahren worden wäre. Ich denke, auf den Seite 27 und 28 haben wir versucht, das aufzuzeigen. Dann zum Abg. Erich Hasler, Sie haben ausgeführt, dass wir jährlich ein-, zweimal über Radio L reden. Dass wir jährlich zweimal über Radio L reden, das liegt in der Natur der Sache. Einmal nehmen wir den Geschäftsbericht zur Kenntnis, ein anders Mal haben wir im Budget den Staatsbeitrag. Das wird auch inskünftig so sein. Und die anderen Male, in denen wir über Radio L sprechen, das sind die, wenn Nachtragskredite gekommen sind. Dass diese sehr unangenehm sind und mir auch nicht gefallen, das steht ja ausser Frage. Aber diese eins bis zwei Mal wird man sich gewöhnen müssen.Grundsätzlich: Es gibt Staatsbetriebe, über die sprechen wir nicht so häufig, weil wir die zu 100% finanzieren und die hatten jetzt auch kein Problem, weil die Löhne einfach bezahlt sind. Ich nenne da beispielsweise Museen oder andere Kulturbetriebe oder die Liechtensteinische Landesbibliothek. Die müssen wir hier nicht verhandeln, weil man denen eben nicht zumutet, dass sie selbst Einnahmen generieren und sie damit den Betrieb sicherstellen. Das ist ein grosser Unterschied. Und dann gibt es andere Betriebe, denen erlauben wir, auch Reserven zu bilden, und die sind finanziell gut ausgestattet. Über die reden wir heute auch nicht bei diesen Nachtragskrediten. Und dann gibt es eben ein enges Feld von Betrieben - Liechtenstein Marketing kommt ja dann danach noch, die haben beispielsweise auch keine Reserven, und Radio Liechtenstein ist auch so ein Beispiel - die man mehr oder weniger finanziell an der kurzen Leine hält. Und wenn dann etwas passiert, dann haben wir hier das Thema, das wir diskutieren können. Das liegt aber nicht unbedingt daran, wie diese Betriebe geführt werden - oder nicht nur -, sondern eben auch daran, wie diese ausgestattet sind und auch von der Politik, auch vom Landtag, der die Finanzhoheit hat, ausgestattet wurden. Deshalb ist mir einfach diese Unterscheidung dieser verschiedenen Arten und Ausstattungen der Staatsbetriebe, die wir haben, in diesem Zusammenhang wichtig. Denn ohne diesen Zusammenhang könnte man ein falsches Bild erhalten.Und dann schliesse ich mit der Aussage, die Sie gemacht haben: Es ist nicht das letzte Mal, dass wir uns hier drin über Radio Liechtenstein unterhalten - ganz gewiss nicht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können weiterlesen. Konto-Nr. 400.363.01 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 400.363.01 steht zur Diskussion.
Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für den vorliegenden Bericht und Antrag. Zuerst ebenfalls einen Dank an das Spitalpersonal. Ich denke mir, es hatte eine schwierige Zeit die letzten Monate. Man musste sich kurzfristig auf diese Coronasituation einstellen, das war sicherlich nicht einfach. Entsprechend unterstütze ich auch explizit die Ausführungen auf Seite 30 dieses Berichts und Antrags, wo es um diese Investitionen zum Beispiel für die Beatmungsgeräte, Infusionsgeräte oder sonstige Investitionen geht, die kurzfristig vonnöten waren. Die sind nach meiner Ansicht unbestritten. Ich möchte mich auch beim zuständigen Minister bedanken für seine Nachtschicht, die er gestern noch an den Tag gelegt hat, unter anderem betreffend die zusätzlichen Informationen. Wo ich erhebliche Mühe habe, das sind die Ausfälle im Bereich der Liquidität. Vor allem, wenn man diese Zahlen, die uns die Regierung zugestellt hat, mit den Zahlen des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes vergleicht. Nach meiner Ansicht wären die Zahlen im Prinzip logisch. Wenn man sagt: Man durfte keine Eingriffe mehr machen, das Spital durfte nicht arbeiten, es musste auf Coronapatienten warten, dann wäre es eigentlich logisch, wenn es im Bereich der stationären Fälle einen Ausfall gegeben hätte. Insofern sehe ich die Information, die wir gestern erhalten haben, die Seite 5, durchaus als plausibel an, dass man sagt: Allein im stationären Bereich ein Minus im ersten Halbjahr 2020 von CHF 630'000. Wenn man sich dann aber die LKV-Daten anschaut, dann sieht die Welt einfach ganz anders aus. Und da habe ich einfach ein Riesenproblem. Der LKV sagt konkret: Im ersten Halbjahr 2020 gibt es ein Plus von etwa 76% im Inland. Jetzt muss man hier offen und ehrlich zugestehen: Dabei handelt es sich nicht nur um das Landesspital, es sind noch weitere Institutionen, die hier betroffen sind. Konkret gibt es eine Institution, die hier einen massiven Mehrbetrag erhält. Aber nichtsdestotrotz: Auch das Spital erhält einen Mehrbetrag. Das sagt uns auch die Regierung in der Beantwortung zu den Fragen anlässlich der letzten Finanzkommissionssitzung, Seite 3/8. Da führt die Regierung auch aus: Ja, das Landesspital hat zusätzliche Einnahmen generiert beziehungsweise Kosten gehabt von etwa CHF 700'000, ein Plus von 17,5%. Auch im gestrigen Schreiben, das wir noch erhalten haben, führt die Regierung auf Seite 5 aus: Ja, die Steigerung im stationären Bereich sei knapp CHF 40'000. Wenn man dann aber die Zahlen mit der Finanzkommission vergleicht, da sind es CHF 760'000. Nichtsdestotrotz hat ja die ganze Diskussion im Rahmen der Finanzkommission doch schon etwas gebracht. In der Zwischenzeit wurde der Antrag der Regierung von CHF 2 Mio. auf CHF 1,6 Mio. reduziert. Ein Teil sind die Gelder, die das Landesspital aus einer Stiftung erhält, und noch ein Teil resultiert aus den aktuellen Zahlen. Nichtsdestotrotz habe ich hier auch Bauchweh bei dieser ganzen Geschichte. Wie gesagt: Die Zahlen des LKV sagen für mich einfach etwas anderes. Und es kann dann nicht sein am Ende des Jahres, dass der LKV kommt und sagt: Wir müssen die Prämien erhöhen und parallel muss der Staat hier noch zusätzliche Gelder einschiessen. Wenn Sie sich nämlich die Zahlen von gestern auf Seite 5 ansehen, dann sieht man unter anderem auch: Der Staatsbeitrag für gemeinwirtschaftliche Leistungen, der ist auch bereits um CHF 500'000 im Vergleich zum Budget gestiegen. Das ist ein weiterer Punkt. Was Sie auch wissen müssen: Die Zahlen des LKV, das sind ja nur die Zahlen der Krankenkassen. Im stationären Bereich ist es so: Die Krankenkassen be-zahlen 45% und der Staat wird hier auch zum Handkuss kommen mit 55%. Sprich, wenn der Krankenkassenanteil steigt, wird auch der Staatsanteil steigen. Zusätzlich beinhalten diese Zahlen nur die OKP-Daten, sprich nur der Allgemeinversicherten. Die Zusatzeinnahmen des Landesspitals im Bereich der Halbprivat- und Privatversicherten werden auch noch dazukommen. Ich habe hier nach wie vor Bauchweh bei dieser Geschichte. Und wie gesagt: Vor allem die Zahlen vom LKV im Vergleich zu den Zahlen des Landesspitals, da habe ich Mühe. Wie gesagt: Die Investitionen sind unbestritten, aber dieses Liquiditätsproblem auf Grundlage der stationären Fälle, wäre im Prinzip logisch, nur die Zahlen des LKV, die sagen einfach das Gegenteil. Das Dilemma: Diese Zahlen werden relevant sein, um die Krankenkassenprämien zu berechnen. Wie gesagt: Es kann einfach nicht sein, dass der Bürger hier höhere Prämien bezahlen muss nächstes Jahr und parallel muss jetzt der Staat auch noch massiv Geld einschiessen. Dann hätte ich dann dieses Geld lieber im OKP-Staatsbeitrag. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Darf ich hier kurz darauf antworten? Ja, Sie vergleichen die Daten, die sogenannten Datenpoolzahlen des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes, die dieser monatlich veröffentlicht. Da sehen Sie eine Steigerung und ich habe in der Finanzkommission gesagt, dass ich diese Steigerung auseinandernehmen werde und Ihnen berichten werde - zusammen mit dem Finanzkommissionsprotokoll -, auf was die zurückzuführen ist. Sie haben richtigerweise bemerkt, dass die nur zu einem kleinen Teil auf das Liechtensteinische Landesspital zurückzuführen ist. Nun, Ihre Sorgen über die Kostensteigerung im Gesundheitswesen nehme ich sehr ernst, die nehme ich seit Jahren ernst und die verfolge ich auch sehr ernsthaft. Aber die haben nun einmal nichts mit der aktuellen Situation am Landesspital zu tun. Es mag seltsam sein, wenn diese Zahlen anders aussehen in der Charakteristik als diejenigen, die die Regierung vorgelegt hat. Aber ich bitte Sie, zu berücksichtigen, dass wir in der Finanzkommission über die enormen Steigerungen im Inland bei stationären Fällen gesprochen haben. Wie Sie auf Seite 5 des Dokuments, das ich Ihnen gestern gesendet habe, sehen - das ist der Halbjahresabschluss des Landesspitals -, gibt es gegenüber dem Vorjahr eine kleine Steigerung bei den stationären Einnahmen, aber es gibt gegenüber dem Vorjahr einen ordentlichen Rückgang bei den ambulanten Einnahmen. Wenn wir uns das gegenüber dem Budget anschauen, dann haben wir einen ordentlichen Einbruch.Jetzt haben wir in der Finanzkommission diskutiert, dass sich die Umstände seit Redaktionsschluss dieses Berichts und Antrags zum Nachtragskredit geändert haben. Erstens hat eine Stiftung eine Zuwendung von CHF 232'000 in Aussicht gestellt, falls die Finanzierung des Computertomographen sichergestellt ist, und zweitens sind auch zusätzliche Monate ins Land gegangen, in denen wir neue Erkenntnisse gewonnen haben. Ich habe gestern diese neuen Erkenntnisse in diesem Dokument verarbeitet und komme zum Schluss, dass dieser Nachtragskredit für das Landesspital nicht - wie ursprünglich beantragt - CHF 2 Mio., sondern aufgrund der aktuellen Situation, die sich etwas besser darstellt oder sogar deutlich besser darstellt als im Juni - auch dank dieser Zuwendung der Stiftung - von CHF 2 Mio. auf CHF 1,6 Mio. reduziert werden kann. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter.Konto-Nr. 591.367.01 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 591.367.01 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Mühe habe ich beim Antrag zur Not- und Wiederaufbauhilfe und hierbei bei der Unterstützung des Welternährungsprogramms Simbabwe in der Höhe von CHF 100'000. Gerade Simbabwe, deren Regierung seit Kurzem mit Verhaftungswellen, Korruption, Folterungen, öffentlichen Auspeitschungen, Mord und Totschlag und Unterdrückung der Opposition Schlagzeilen macht. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bezeichnet die Lage als besorgniserregend. Es gibt Journalisten, die von schlimmeren Zuständen als unter Diktator Mugabe berichten. «Wir haben es mit Leuten zu tun, denen das Leben der Menschen egal ist», wird einer davon in einem Bericht vom 5. August 2020 auf «tagesschau.de» zitiert. Auch wenn die Notlage es rechtfertigt, dieses Land zu unterstützen, stellt sich mir die Frage, ob es in der gegenwärtigen Situation mit den aktuellen Geschehnissen wirklich richtig ist, Geld in dieses Land zu geben. Kann auch gewährleistet werden, dass dieses Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird? Ist garantiert, dass es nicht in den Taschen korrupter Funktionäre landet? Ich bitte die Regierung hierzu ein paar Ausführungen zu machen. Ich habe kein gutes Gefühl dabei und würde es befürworten, wenn die Regierung ein anderes Land für diese Unterposition berücksichtigen und dies auch zu Protokoll geben würde. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich danke dem Abg. Lageder für sein Votum und seine Worte. Dann komme ich kurz auf das Votum des Abg. Beck zurück und möchte gerne klarstellen, dass die aktuelle Budgetausschöpfung hierbei nicht relevant ist. Der Ausschöpfungsgrad des IHZE-Budgets beträgt per 31. August 2020 70%. Der Grossteil des noch offenen Budgets, dieser restlichen 30%, ist für bereits laufende Projekte vorgesehen beziehungsweise gesprochen und kann daher nicht mehr flexibel eingesetzt werden. Die Beiträge werden so geplant, dass das IHZE-Budget jeweils erst Ende Jahr ausgeschöpft ist. Die Flexibilität innerhalb des IHZE-Budgets, auf die Pandemie zu reagieren, ist somit begrenzt. Die vorhandene Flexibilität wurde mit den Beträgen im April bereit ausgereizt. Würden aus dem laufenden Budget noch mehr Covid-19-spezifische Beiträge geleistet, so müsste Liechtenstein sein Engagement bei ohnehin bestehenden Krisen reduzieren (zum Beispiel Jemen, Burkina Faso, Sahelzone, südliches Afrika und so weiter). Zudem wäre eine Hilfe in neuen, unerwarteten Notsituationen, wie zum Beispiel der verheerenden Explosion in Libanon, nicht mehr möglich. Für eine zusätzliche Reaktion auf die Notsituation, die durch die Pandemie entstanden ist, bedarf es daher eines Nachtragkredits. Dann komme ich gerne auf die Frage des Abg. Batliner zurück. Gerne werde ich das überprüfen und allfällig Rückmeldung geben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Harry Quaderer
Entschuldigung, ich warte noch bis zum Schluss.Landtagspräsident Albert Frick
Dann können wir weiterlesen.Konto-Nr. 591.367.05 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 591.367.05 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto-Nr. 591.367.09 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 591.367.09 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto-Nr. 600.318.01 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 600.318.01 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Konto-Nr. 830.364.00 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Konto-Nr. 830.364.00 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Nur eine Frage in Bezug auf diese Nachtragskreditsposition: Im Bericht und Antrag Nr. 44/2017 zum Finanzbeschluss für die 300-Jahr-Feierlichkeiten kann nachgelesen werden: «Aufgrund der Grösse des Projekts wird es dennoch nötig sein, das Personal von Liechtenstein Marketing temporär aufzustocken.» Hierzu meine Frage: Wurde die befristete Stellenerhöhung hinsichtlich «300 Jahre Liechtenstein» wieder rückgängig gemacht? Wurde der Personalbestand wieder abgebaut, so wie es im damaligen Bericht und Antrag Finanzbeschluss «300 Jahre Liechtenstein» angekündigt wurde? Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das der Fall. Sollte das nicht der Fall sein, würde ich Sie entsprechend informieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Wir können weiterlesen, vielen Dank.Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 steht zur Diskussion.
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Nur, dass meine Meinung zu diesem Nachtragskrediten auch noch zu Protokoll geht. Wir sprechen hier von Nachtragskrediten von CHF 4'462'000 und persönlich kann ich genau zwei Nachtragskrediten mit gutem Gewissen zustimmen. Das wäre einmal der Betrag von CHF 36'000 und natürlich der Nachtragskredit Strassenprojektierung von CHF 80'000 für Schaan. Nur, da hoffe ich jetzt natürlich, dass es nicht mehr so viel kosten wird, weil ich glaube, wir müssen ja keine Unter- oder Überführung mehr projektieren - so hoffe ich es zumindest. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich erlaube mir, noch kurz eine Replik zu machen zum Konto 282.366.02 - Staatsbeitrag Stiftung Erwachsenenbildung - in Bezug auf die Ausführungen des Abg. Alexander Batliner. Sie haben von der Gleichberechtigung bezüglich Reservenabbau gesprochen und die Kosten des Hauses Gutenberg in Vergleich gestellt auch mit der Musikschule, dass da keine Reserven abgebaut werden. Hier gilt es einfach wirklich zu unterscheiden: Das Haus Gutenberg und die Stein Egerta sind im Unterschied zur Musikschule keine öffentlichen Unternehmen. Sie haben also auch keine Eignerstrategie und der Staat gibt keine Grenzen für die maximale Richtlinie in Bezug auf Reserven vor. Es ist auch so, dass nicht nur das Haus Gutenberg Reserven abbauen wird, sondern auch die Stein Egerta wird Reserven circa in der Höhe von CHF 70'000 abbauen. Deshalb ist dieser Vergleich, dass man eins zu eins dies gleichsetzen müsste und es ungerecht wäre in Bezug auf die Musikschule, nicht zulässig. Ich kann auch versichern, dass die Nachtragskredite mit beiden Unternehmungen sehr differenziert angeschaut wurden und eben beide Unternehmen auch analysiert haben, was sie anhand von ihren Reserven, die sich eben wie gesagt von den Reservenregelungen der Musikschule unterscheiden, einbringen können. Es ist mir noch wichtig, dass diese Ergänzungen festgehalten werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nur noch kurz zurückkommen auf die Ausführungen des Abg. Harry Quaderer betreffend den Nachtragskredit für diverse Strassenprojektierungen. Ich erwarte sehr wohl, dass die Regierung Unter- und Überführungen prüft, wie ursprünglich im Auftrag vom Landtag vorgegeben wurde - also Variante 1 und 2, was ich mich erinnern kann. Nicht, dass wir hier nur jetzt einen Nachtragskredit sprechen für eine allfällige Weiterführung des Industriezubringers. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Regierungsrätin. Ja, eigentlich habe ich erhofft, dass Sie Ihre Aussagen zur Musikschule noch spezifizieren und genauer ausführen, weil ich dort immer noch der Überzeugung bin, dass, wenn wir diesen Nachtragskredit sprechen, schlussendlich der Staatsbeitrag für die Musikschule tiefer ausfallen wird, weil wir die Reservenhöhe von CHF 250'000 nicht angreifen und diese dazu führt, dass der Staatsbeitrag reduziert wird - analog, wie es in den letzten Jahren einmal um CHF 500'000 und einmal um CHF 750'000 geschehen ist. Ich werde deshalb diesem Kredit für die Musikschule nicht zustimmen, zumal dort auch klar herauskommt, dass die Reserven damit nicht gänzlich abgebaut werden und der bestehende Reservenbetrag eigentlich für die letzten drei oder vier Monate dieses Jahres dann dementsprechend ausreichend sein sollte, da sich die Situation diesbezüglich auch verbessert hat zum Frühjahr. In Bezug auf die Stiftung Erwachsenenbildung danke ich für Ihre Ausführungen. Aber dass die Stein Egerta keinen Reservenabbau vornimmt, kann ich das aus dem Bericht und Antrag entnehmen? Denn das habe ich, glaube ich, nicht gelesen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gebe gerne eine kurze Replik an den Abg. Patrick Risch und an den Abg. Harry Quaderer. Ich habe die Aussage des Abg. Harry Quaderer in die Richtung verstanden, dass er seiner Hoffnung Ausdruck verleiht, dass unter Budget abgeschlossen werden kann. Da er seinen Wunsch nicht mit einem Kürzungsantrag verbunden hat, habe ich es als launige Bemerkung mitaufgenommen. Selbstverständlich werden wir aber in der Prüfung dieser Varianten den Entscheid vom letzten Sonntag miteinfliessen lassen - selbstverständlich -, aber alle Varianten prüfen, wie vom Landtag beschlossen. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Katrin Eggenberger
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es liegt mir viel daran, zeitnah meine Ausführungen zu Simbabwe zu spezifizieren. Die Gelder gehen klar nicht an die Regierung, sondern an das WFP, das ist das Welternährungsprogramm, welches die Gelder für Bedürftige vor Ort einsetzt. WFP muss zwar seine Aktivitäten mit der Regierung absprechen, leistet diese aber nur, wenn eine diskriminierungsfreie und neutrale Hilfeleistung nach den Prinzipien der UNO möglich ist. Die Tatsache, dass die Menschenrechtslage in Simbabwe sehr schwierig ist, erhöht gerade die Not der Bevölkerung. Die Bevölkerung trägt für diese unhaltbaren Zustände keine Schuld. Das WFP ist gerade eine etablierte Organisation, die in sehr komplexen Situationen arbeitet und entsprechende Erfahrung mitbringt. Wenn sich alle wegen der Menschenrechtsverletzungen zurückziehen, bewirken wird das Gegenteil. Denn wenn man bei schweren Menschenrechtsverletzungen durch eine Regierung keine Hilfe leisten würde, müsste man auch in anderen Staaten, wie zum Beispiel Syrien, von humanitärer Hilfe absehen. In den schwierigsten Situationen ist die Not in der Regel am grössten. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne nochmals auf das Votum des Abg. Alexander Batliner ein. Ich halte nochmals fest, dass die Regierung die Haltung vertritt, dass die Musikschule nicht von den Reserven die Ausfälle infolge der Covid-19-Pandemie einsetzen sollen. Die Musikschule soll diese Reserven für andere unternehmerische Handlungsspielräume haben können und ich bin auch überzeugt, dass es richtig ist in ihrer unternehmerischen Entwicklung, dass sie über diese Reserven verfügen können. Dann noch zu Ihrer Frage, ob man im Bericht erkennt, dass auch die Stein Egerta Reserven abbaut: Hier muss ich mich entschuldigen, es ist nicht aufgeführt. Das erkennt man im Bericht nicht. Beim Haus Gutenberg ist es aufgeführt, bei der Stein Egerta nicht. Nichtsdestotrotz ist die Systematik von Reserven Stein Egerta und Haus Gutenberg nicht mit der Musikschule zu vergleichen. Wenn, dann wäre es mit der übergeordneten Institution, der Erwachsenenbildung, zu vergleichen, die diese Gelder an die jeweiligen gemeinnützigen Organisationen distribuiert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Alexander Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur kurz: Aus dem letzten Absatz auf Seite 22 muss man eher davon ausgehen, dass die Stein Egerta keine Reserven abbaut, weil sie diese für andere Projekte benötigt. Und in Bezug auf die Musikschule werden wir dann ja sehen bei der Jahresrechnung im kommenden Jahr, wie hoch der Staatsbeitrag dann war. Ich bin überzeugt, er wird wieder einen sechsstelligen Betrag geringer ausfallen, als wir gesprochen haben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte noch gerne das Votum des Kollegen Quaderer aufnehmen. Ich denke, durch die Ablehnung des S-Bahn-Projektes haben wir nicht weniger Planungsvarianten für Schaan, sondern unter Umständen sogar eine mehr, die im Mobilitätskonzept auch schon erwähnt ist, die sogenannte Nordschleife für die Bahn. Also ich kann auch daran erinnern, dass man über das jetzt wieder neu nachdenken kann. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir nun zu den Abstimmungen kommen, die wir - wie erwähnt - einzeln vornehmen werden. Ich beginne mit dem ersten Nachtragskredit. Wer dem Nachtragskredit «Alarmierung, Funkbetrieb» zustimmen will, möge bitte die Stimme jetzt abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Wer dem Nachtragskredit «Staatsbeitrag Musikschule» zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wer dem Nachtragskredit «Staatsbeitrag Stiftung Erwachsenenbildung» zustimmen will, möge bitte abstimmen. Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich stelle den Antrag, diesen Betrag von CHF 191'000 um CHF 37'000 zu erhöhen und dementsprechend einen Nachtragskredit von CHF 228'000 zu sprechen. Die Begründung ist auf Seite 24 des Berichts der Regierung dargelegt: Dass diese CHF 37'000 einen Reservenabbau beim Haus Gutenberg zur Folge hätten und das Haus Gutenberg so oder so durch den Rückzug der Salettinergemeinschaft vor einigen Herausforderungen steht. Ich schätze die Arbeit des Hauses Gutenburg so hoch ein, auch für die Gemeinde Balzers wie auch für das ganze Land, dass ich der Ansicht bin, dass wir diesen Reservenabbau dementsprechend nicht unterstützen und deshalb den Betrag dementsprechend erhöhen sollten. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Sie haben den Antrag des Abg. Alexander Batliner gehört. Er beantragt eine Erhöhung des Nachtragskredites auf CHF 228'000. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Nein, ich habe die Zahlen vertauscht. Sie haben das richtig gesehen. Es geht um einen Betrag von CHF 242'000, wenn ich jetzt richtig gerechnet habe. Die CHF 205'000 für die Stiftung Erwachsenenbildung plus die CHF 37'000 ergibt CHF 242'000. Landtagspräsident Albert Frick
Ich gehe davon aus, dass alle den Antrag verstanden haben. Wir stimmen über den Antrag des Abg. Alexander Batliner ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: 8 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 8 Stimmen nicht stattgegeben. Wir stimmen über den Antrag der Regierung ab. Bitte stimmen Sie jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wer dem Nachtragskredit «Landesbeitrag Liecht. Rundfunkanstalt» zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Wer dem Nachtragskredit «Staatsbeitrag Liecht. Landesspital» zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 23 Stimmen. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich war zu wenig schnell. Ist das schon so verstanden worden, dass der Antrag der Regierung, das auf CHF 1,6 Mio. abzuändern, so jetzt verstanden wurde vom Landtag? Können wir das so präzisieren?Landtagspräsident Albert Frick
Ich gehe davon aus. Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Okay, Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Ich frage jetzt in die Runde, ob jemand unter einer anderen Prämisse abgestimmt hat? Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit hat der Antrag der Regierung Gültigkeit. Somit stimmen wir über den Nachtragskredit «Not- und Wiederaufbauhilfe» ab. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wer dem Nachtragskredit «Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit» zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wer dem Nachtragskredit «Internationale Flüchtlings- und Migrationshilfe» die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 21 Stimmen. Wer dem Nachtragskredit «Diverse Strassenprojektierungen» zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 25 Stimmen. Wer dem «Staatsbeitrag Liechtenstein Marketing» zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 7 abgeschlossen. -ooOoo-