Abänderung des Rechtshilfegesetzes und des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen (Vollstreckung von ausländischen vermögensrechtlichen Anordnungen in Fiskalstrafsachen und Tilgung von vorbeugenden Massnahmen) (Nr. 17/2020) [1. Lesung: 8. Mai 2020] - Stellungnahme der Regierung (Nr. 62/2020); 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Wir fahren mit unseren Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 13: Abänderung des Rechtshilfegesetzes und des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen (Vollstreckung von ausländischen vermögensrechtlichen Anordnungen in Fiskalstrafsachen und Tilgung von vorbeugenden Massnahmen). Diese Vorlage wurde am 8. Mai 2020 in 1. Lesung behandelt, wir kommen heute zur 2. Lesung. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 62/2020. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen. Art. 64 Abs. 1 Ziff. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 64 Abs. 1 Ziff. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 21 Stimmen zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer dieser Vorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über das Strafregister und die Tilgung gerichtlicher Verurteilungen.Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1, 2 und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 2 Abs. 1 Ziff. 1, 2 und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 9 Abs. 2 und Abs. 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 und Abs. 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 11 Abs. 1 Bst. d, Abs. 4 und Abs. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 11 Abs. 1 Bst. d, Abs. 4 und Abs. 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-