Beschluss Nr. 63/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU - 5. Geldwäscherei-Richtlinie) (Nr. 71/2020)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 16: Beschluss Nr. 63/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU - 5. Geldwäscherei-Richtlinie). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 71/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Wer A sagt, muss auch B sagen, sagt man. Oder in diesem Fall: Wer D sagt, muss auch E sagen. Nachdem wir die vierte Geldwäschereirichtlinie im April 2019 im Landtag beschlossen haben, befassen wir uns heute mit der fünften Geldwäschereirichtlinie. Der Landtag beschäftigt sich mit dieser Richtlinie, da aufgrund dieser fünften Geldwäschereirichtlinie liechtensteinisches Gesetz angepasst werden muss. Ich bedanke mich bei der Regierung für diesen Bericht und Antrag, in dem ausgeführt wird, dass es bei dieser Richtlinie um eine weitere Verschärfung des europäischen Regimes zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geht. Auf den Seiten 9 und 10 werden die zentralen Inhalte der Richtlinie zusammenfassend dargestellt. Der Kreis der Sorgfaltspflichtigen wird beispielsweise ausgedehnt auf Anbieter von elektronischen Geldbörsen, Immobilienmakler oder Kunsthandelsakteure. Es wird aber auch der Schutz von meldenden und verdachtsmitteilenden Personen verbessert, was ich als sehr wichtig empfinde. Und schliesslich erwähne ich noch, dass der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert werden soll. Im Kapitel «Verhältnis zur Schweiz» auf den Seiten 12 und 13 wird an drei Stellen erwähnt, dass die europäischen Vorgaben über die FATF-Empfehlungen hinausgehen. Es wird also zu einem leichten Gefälle zwischen der Schweiz und Liechtenstein kommen, wobei dies kein Problem darstellen sollte. Zur Umsetzung kann gesagt werden, dass einige zentrale Punkte schon im Juni-Landtag in 1. Lesung behandelt wurden und die 2. Lesungen in diesem Landtag traktandiert sind. Gestern Abend haben wir mit dem Sorgfaltspflichtgesetzt schon einen grossen Brocken erledigt. Heute folgen, wenn der Landtag zustimmt, weitere Gesetzesanpassungen. Bei den personellen und finanziellen Fragen ergeben sich grosse Mehraufwendungen, wie auf den Seiten 15 und 16 zu lesen ist. Bei der FMA und beim Amt für Justiz muss mit je einer zusätzlichen Vollzeitstelle gerechnet werden. Sie, Herr Regierungschef, haben schon im April 2019 auf diesen Mehraufwand hingewiesen. Das ist nachzulesen im Protokoll, als wir die vierte Geldwäschereirichtlinie behandelt haben. Ich werde dem vorliegenden Beschluss meine Zustimmung erteilen, auch wenn damit leider Mehraufwendungen in einzelnen Amtsstellen verbunden sind. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Vielen Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich bedanke mich bei den zuständigen Ministerien für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die sogenannte fünfte Geldwäschereirichtlinie aktualisiert die vierte Geldwäschereirichtlinie. Das Ziel ist es, die Finanzierung krimineller Aktivitäten durch das Finanzsystem zu verhindern und die Transparenzvorschriften zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verschärfen. Die Umsetzung der Richtlinie betrifft auch Traktandum 32, bei welchem wir in 1. Lesung die Totalrevision des Gesetzes über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger behandeln. Auch sieht die Vorlage die Schaffung eines zentralen Kontenregisters vor, was wir bereits gestern bei Traktandum 12 bei der Anpassung des Sorgfaltspflichtgesetzes behandelt hatten. Mit meinem Änderungsantrag hatte ich mich nicht generell gegen die Einführung des Kontenregisters ausgesprochen, sondern für eine erschwerte Einsicht in das Register, insbesondere bezüglich der Bankdaten der liechtensteinischen Bevölkerung. Die fünfte Geldwäschereirichtlinie ist in Liechtenstein zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umzusetzen, weshalb ich dem Antrag der Regierung meine Zustimmung erteilen werde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle den Beschluss Nr. 63/2020 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. Mai 2020 betreffend die Richtlinie (EU) 2018/843 (5. Geldwäscherei-Richtlinie) seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 16 abgeschlossen. -ooOoo-