Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) und des Gesetzes über die Amtshaftung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) (Nr. 66/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei (Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG) und des Gesetzes über die Amtshaftung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 66/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich beim zuständigen Ministerium von Regierungsrätin Dominique Hasler für den vorliegenden Bericht und Antrag. Die EU-Informationssysteme, die von nationalen Behörden bei der Grenzkontrolle, der Migrationssteuerung und der Kriminalbekämpfung verwendet werden, sind derzeit nicht miteinander vernetzt. Sie sind fragmentiert, wodurch das Risiko von Informationslücken besteht. Die Interoperabilität wird den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen EU-Informationssystemen ermöglichen. Mit einer Abfrage erhalten Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden künftig umfassende Informationen zu einer überprüften Person. Die Interoperabilität soll die Sicherheit im Schengen-Raum verbessern, effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen ermöglichen und einen Beitrag zur Migrationssteuerung leisten. Die Landespolizei und das Ausländer- und Passamt können auf zahlreiche Informationssysteme der EU zugreifen. Allerdings sind diese Systeme untereinander nicht verbunden. Um Informationen über eine Person zu erlangen, muss daher jedes Informationssystem separat abgefragt werden, womit Synergien nicht genutzt werden. Somit können wichtige Informationen unentdeckt bleiben. Mit der Interoperabilität werden EU-Informationssysteme so miteinander vernetzt, dass vorhandene Informationen effizienter und gezielter genutzt werden. Die Interoperabilität sieht auch den automatisierten Abgleich biometrischer Daten einer Person vor, ermöglicht die Sammlung der biografischen und biometrischen Daten von Drittstaatenangehörigen in einem gemeinsamen Speicher und schafft neue Möglichkeiten, die wahre Identität von Personen aufzudecken, die in mehreren Informationssystemen unter falschen Identitäten oder Mehrfachidentitäten registriert sind. Die Anpassungen sind für mich wichtig, weshalb ich für Eintreten bin. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Zuerst herzlichen Dank dem zuständigen Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag. Aufgrund der seit Jahren steigenden irregulären Grenzübertritte und einer sich wandelnden, ständig präsenten Bedrohung der inneren Sicherheit soll das Informationsmanagement in der EU unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten, wirksamer gestaltet werden. Ebenfalls soll der Schutz der EU-Aussengrenzen besser gewährleistet, die Migrationssteuerung verbessert und die innere Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger erhöht werden. Wie im Bericht und Antrag aufgeführt, wurden in Liechtenstein am 21. Mai 2019 zwei Verordnungen notifiziert:- die Verordnung (EU) 2019/817 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa, IOP-Grenzen und
- die Verordnung (EU) 2019/818 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen, IOP-Polizei.
Die Regierung genehmigte die Übernahme dieser Rechtsakte am 1. Juli 2019 vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags, da es sich um einen Staatsvertrag handelt. Die zwei unterschiedlichen EU-Verordnungen, IOP-Grenzen und IOP-Polizei, welche die Thematik Interoperabilität regeln, hat Liechtenstein entsprechend seiner Teilnahme am Schengen-Besitzstand zu übernehmen. Bis auf wenige Bestimmungen sind die beiden EU-Verordnungen deckungsgleich. Folgende EU-Informationssysteme und Datenbanken sind von den IOP-Verordnungen betroffen:- Das Schengener Informationssystem (SIS), bei welchen es sich um Personen- und Sachfahndungsausschreibungen handelt,
- das System Eurodac für Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Drittstaatsangehörigen, die bei der illegalen Einreise aufgegriffen werden,
- das Visa-Informationssystem (VIS) mit Informationen zu den Schengen-Visa,
- das Einreise- und Ausreisesystem (EES) mit Angaben zu Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen sowie die Einreiseverweigerungen,
- das Europäische Reiseinformations- und genehmigungssystem (ETIAS): visumsbefreite Drittstaatsangehörige müssen in Zukunft eine Reisegenehmigung beantragen, bevor sie in den Schengen-Raum einreisen,
- das Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN): ein elektronisches System für Strafregisterauskünfte zwischen den EU-Staaten. Da der Zugriff auf dieses System für Schengen-assoziierte Staaten aktuell nicht vorgesehen ist, hat Liechtenstein im Moment keinen Zugang dazu.
- Die Interpol-Datenbanken für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) und jene zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneter Reisedokumente (TDAWN) und
- die Europol-Daten: Auf diese hat Liechtenstein jedoch derzeit keinen direkten Zugriff.
Die derzeit noch fehlende Interoperabilität dieser Informationssysteme stellt ein grosses Manko dar, da die Systeme technisch nicht verbunden sind und deshalb nicht miteinander kommunizieren können. Deshalb ist das Interoperabilitätsprojekt der EU ins Leben gerufen worden. Es sollen folgende vier Zentralkomponenten eingeführt werden, welche den Hauptteil der beiden IOP-Verordnungen darstellen:- Das Europäische Suchportal (ESP): Ein zentraler Punkt der Interoperabilität, welches den mitgliedstaatlichen Behörden einen raschen, unterbrechungsfreien, effizienten, systematischen und kontrollierten Zugang zu den EU-Informationssystemen, den Europol-Daten und den Interpol-Datenbanken erleichtern soll.
- Gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (sBMS): eine zentrale Infrastruktur, in der biometrische Merkmale gespeichert werden, welche auf die Identifizierungs- und Verifizierungszwecke erforderlichen Merkmale begrenzt sind. Die Suche mit biometrischen Daten wird ermöglicht.
- Gemeinsamer Speicher für Identitätsdaten (CIR): individuelle Datei zur korrekten Identifizierung von im EES, VIS, ETIAS, Eurodac und ECRIS-TCN gemäss Art. 20 erfassten Personen.
- Detektor für Mehrfachidentitäten (MID): Aufdeckung von Mehrfachidentitäten, was die Identitätsprüfung vereinfacht und den Identitätsbetrug bekämpft.
Mithilfe dieser Zentral- oder Interoperabilitätskomponenten können über das Europäische Suchportal alle Informationssysteme gleichzeitig mit nur einer Abfrage konsultiert werden. Ohne Interoperabilität müsste jedes System separat angefragt werden. Die nationalen Behörden werden mit den durch die beiden IOP-Verordnungen erfassten Systeme in den Bereichen Sicherheit, Migrationssteuerung sowie Visabearbeitung und Asylgewährung unterstützt. Es ist geplant, die erwähnten Informationssysteme und Interoperabilitätskomponenten sukzessive bis spätestens Anfang 2024 einzuführen. Auf Seite 45 des Berichts und Antrags, im Kapitel «Datenschutz», wird ausgeführt, dass gemäss Art. 49 ein neues Webportal eingerichtet werden soll, um die Ausübung der Rechte auf Auskunft über personenbezogene Daten beziehungsweise der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erleichtern. Bis wann kann mit der Umsetzung dieses Webportals gerechnet werden?Der überwiegende Teil der Bestimmungen in den beiden IOP-Verordnungen bedarf keiner Umsetzung in liechtensteinisches Recht. Einzelne Bestimmungen erfordern jedoch Anpassungen im Ausländergesetz und im Gesetz über die Amtshaftung. Im Ausländergesetz soll mit dem neuen Art. 76a ff. die Gesetzesgrundlage geschaffen werden, um unter anderem die liechtensteinischen Behörden zu bestimmen, die mit dem Europäischen Suchportal arbeiten werden. Dies sind das Ausländer- und Passamt sowie die Landespolizei. Neben dem Ausländer- und Passamt und der Landespolizei sind das Amt für Informatik, das Amt für Justiz sowie die Datenschutzstelle von der Umsetzung der beiden IOP-Verordnungen betroffen. Die personellen, finanziellen und organisatorischen Aufwände während der Projektphase als auch in der späteren Anwendung der IOP-Verordnungen können noch nicht klar beziffert werden. Die Weiterentwicklung der bestehenden Systeme, die Integration der neuen Systeme sowie die Umsetzung der Interoperabilität werden das Ausländer- und Passamt, die Landespolizei und das Amt für Informatik die nächsten Jahre zusätzlich enorm fordern. Die Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb der vier Interoperabilitätskomponenten sowie die Kosten der Integration der bestehenden nationalen Infrastrukturen, deren Anbindung an die einheitlichen nationalen Schnittstellen und dem Hosting der einheitlichen nationalen Schnittstellen gehen zulasten des Gesamthaushaltsplans der Union. Die Kosten im Zusammenhang mit den benannten Behörden, wie die Projektverwaltungsstelle der Mitgliedstaaten sowie das Hosting und den Betrieb nationaler IT-Systeme, gehen zulasten des jeweils benennenden Schengen-Staates. Ebenso die Kosten für die Anbindung jeder benannten Behörde an den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten. Die Umsetzung der IOP-Verordnungen, vor allem auch die Einführung des Europäischen Suchportals, stellt einen grossen Mehrwert dar und erhöht die Sicherheit im Schengen-Raum sowie auch in Liechtenstein. Ich bin für Eintreten auf die Gesetzesvorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Ado Vogt
Geschätzter Präsident. Werte Damen und Herren Kollegen. Ich bedanke mich zuerst einmal für die Vorlage. Für mich ist ein Eintreten klar. Ich habe aber doch noch eine Frage, ab Seite 70 wegen der Auswirkungen. Es wurde ja im Votum meiner Vorrednerin darauf hingewiesen, dass es sich um eine sehr komplexe Angelegenheit handelt. Es steht ja auch auf Seite 72 unten, in den nächsten Jahren «zusätzlich in erheblichen Umfang fordern». Gibt es da grob von Ihrer Seite her eine Schätzung der Kosten? Ich will Sie da auch nicht festnageln, es geht mir einfach darum: In welcher ungefähren Grössenordnung rechnen Sie? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich bedanke mich vorerst für die sehr ausführliche Vorstellung des hier vorliegenden Berichts und Antrags und verzichte deshalb auf weitere Ausführungen diesbezüglich. Ich gehe gerne direkt auf Ihre Fragen ein und beantworte die Fragen des Abg. Ado Vogt und Susanne Eberle-Strub gemeinsam, weil sie zusammenhängend sind. Das Projekt IOP befindet sich in Liechtenstein derzeit, wie ausgeführt wurde, in der Initialisierungsphase. Wir haben in Ihren Voten auch gehört, dass es sich um ein sehr komplexes technisches Projekt handelt, aber natürlich auch noch an Komplexität gewinnt, indem wir in die Zusammenarbeit mit der EU eingebettet sind. Wir sind eigentlich jetzt am Anfang der Projektierung und es ist ein Umsetzungszeitraum bis 2024 vorgesehen. Es ist jetzt auch noch nicht konkret, wann dieses Webportal dann aufgeschaltet wird. Aber der Zeitraum, bis wann es initialisiert werden soll, ist 2024. Aus diesem Grund ist deshalb aktuell noch nicht möglich, die Aufwände gesamtheitlich zu beziffern. Die Interoperabilitätskomponenten werden von der eu-LISA, der Agentur der europäischen Union für das operative Management grosser IT-Systeme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, entwickelt. Die entsprechenden Entwicklungskosten, welche die wesentlichsten Kosten sein werden in Bezug auf diese Vorlage, werden vollumfänglich aus dem Haushaltsplan der EU finanziert. Die Kosten für die Implementierung des European Search Portals, eben kurz ESP genannt, in die liechtensteinische Systemlandschaft beim Ausländer- und Passamt sowie bei der Landespolizei werden durch Liechtenstein zu tragen sein. Diese Implementierungskosten dürften sich aufgrund der Erfahrungswerte von vorhergehenden Projekten schätzungsweise im unteren sechsstelligen Bereich bewegen. Die Aufwände und Kosten für die nationale Umsetzung der Interoperabilität sind jedenfalls im Zusammenhang mit dem zu erwarteten grossen Nutzen zu sehen, welcher unter anderem die Einführung des ESP unseren Behörden bietet. Damit wird es in Zukunft möglich sein, alle EU und weiteren Informationssysteme über eine zentrale Applikation abfragen zu können. Vorhandene Informationen können so effizienter und gezielter genutzt werden, was einen grossen Mehrwert darstellt und die Sicherheit im Schengen-Raum und damit auch in Liechtenstein erhöht. Die Übernahme und Umsetzung der Interoperabilität liegt deshalb klar im Interesse Liechtensteins. Dabei ist schliesslich auch noch zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit besteht, einen Teil der mit der Implementierung verbundenen Kosten über den ISF-Fonds beziehungsweise dessen Nachfolgefonds abzurechnen. Die Höhe der Co-Finanzierung ist derzeit aber nicht abschätzbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für die Ausführungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Ich bitte den Parlamentsdienst den Antrag der Regierung zu lesen. Der Antrag wird verlesen.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt. Somit können wir uns den Gesetzesvorlagen zuwenden. Wird vor der Eintretensabstimmung noch das Wort gewünscht?Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Überschrift vor Art. 70 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 70 steht zur Diskussion.
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Art. 70a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70a steht zur Diskussion.
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Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70b steht zur Diskussion.
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Art. 70c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70c steht zur Diskussion.
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Art. 70d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 70d steht zur Diskussion.
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Art. 70e wird aufgerufen.
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Art. 70e steht zur Diskussion.
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Art. 71 und 71a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71 und 71a stehen zur Diskussion.
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Überschriften vor Art. 71b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 71b steht zur Diskussion.
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Art. 71b Abs. 1, 2 Bst. a und c sowie Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71b Abs. 1, 2 Bst. a und c sowie Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Art. 71c Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71c Abs. 3 steht zur Diskussion.
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Art. 71d Sachüberschrift und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71d Sachüberschrift und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 71g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 71g steht zur Diskussion.
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Sachüberschrift vor Art. 71g wird aufgerufen.
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Art. 71g Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71g Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
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Art. 71h Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71h Sachüberschrift steht zur Diskussion.
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Art. 71i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
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Art. 71k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71k steht zur Diskussion.
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Art. 71l Sachüberschrift und Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71l Sachüberschrift und Abs. 2 stehen zur Diskussion.
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Art. 71m Sachüberschrift und Abs. 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71m Sachüberschrift und Abs. 3 stehen zur Diskussion.
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Art. 71n Sachüberschrift sowie Bst. b, i und k werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 71n Sachüberschrift sowie Bst. b, i und k stehen zur Diskussion.
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Art. 72 bis 74 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 72 bis 74 stehen zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 74a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 74a steht zur Diskussion.
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Art. 74a Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1a und 2 Bst. c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74a Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1a und 2 Bst. c stehen zur Diskussion.
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Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 74f steht zur Diskussion.
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Art. 74f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 74f steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 75 steht zur Diskussion.
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Art. 75 Sachüberschrift wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 Sachüberschrift steht zur Diskussion.
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Überschriften vor Art. 76a werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 76a stehen zur Diskussion.
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Art. 76a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76a steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 76b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 76b steht zur Diskussion.
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Art. 76b wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76b steht zur Diskussion.
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Art. 76c wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76c steht zur Diskussion.
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Art. 76d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76d steht zur Diskussion.
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Art. 76e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76e steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 76f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 76f steht zur Diskussion.
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Art. 76f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76f steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 76g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 76g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76g wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76g steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76h wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76h steht zur Diskussion.
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Überschrift vor Art. 76i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 76i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76i wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76i steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76k wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76k steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 77 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 77 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 80 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 80 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Amtshaftung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Amtshaftung.Art. 14a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten, gleichzeitig haben wir Traktandum 20 abgeschlossen.
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