Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) - ELTIF (Nr. 72/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit den Beratungen fort, wir kommen zu Traktandum 23: Gesetz über die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 72/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die gegenständliche Gesetzesvorlage dient der reinen Durchführung der im ganzen EWR bereits direkt anwendbaren EU-Verordnung 2015/760. Mit der zugrunde liegenden EU-Verordnung wird eine neue Kategorie von alternativen Investmentfonds, sogenannte europäische langfristige Investmentfonds, in Englisch kurz ELTIF, geschaffen. ELTIF sind eine Kategorie geschlossener alternativer Investmentfonds. Sie sollen Anlegergeld gleichermassen von institutionellen Investoren sowie Kleinanlegern in bestimmte wenig liquide Sachwerte lenken. Dies sind neben Private Equity oder Private Debt insbesondere auch Infrastrukturprojekte. Mit den gegenständlichen Änderungen des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds und des FMA-Gesetzes werden wie in einem Durchführungsgesetz üblich lediglich die zuständige Behörde, hier die FMA, deren Aufgaben und Befugnisse Sanktionsmassnahmen sowie die Gebührentatbestände bestimmt. Inhaltlich ist die EU-Verordnung direkt anwendbar. Eintreten ist unbestritten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte eigentlich nichts mehr hinzufügen. Ich möchte einfach die Frage stellen in Bezug auf die ELTIF, das heisst dazu, dass es eben neue Geschäftsmodelle sind, die «auf Nachhaltigkeit» ausgerichtet sind. Hier werden wahrscheinlich verschiedene Richtlinienvorgaben zu beachten sein in Bezug auf die Nachhaltigkeit dieser Anlagekategorien. Ich möchte die Regierung fragen, ob sie ausführen kann, worin sich diese Anlagekategorien von den bisherigen unterscheiden und gerade eben, was ich angesprochen habe, in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Anlagen, die so hervorgehoben wird, ob sie dort konkrete Beispiele nennen kann zu Umsetzung und Ablauf und welche Nachhaltigkeitskriterien eben zu erfüllen sind. Es wäre gut, wenn man hier ein bisschen verstehen würde, wie das genau funktioniert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Lageder, hierzu kann ich Ihnen aktuell keine vertieften Informationen geben. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass auf EU-Seite diverse Bestrebungen hinsichtlich Nachhaltigkeit im Gange sind. Hier gibt es auch gewisse Richtlinien, die schon verabschiedet worden sind respektive in Bearbeitung sind. Wir werden auf dieses Thema auch im Zusammenhang mit der Postulatsbeantwortung, die eingebracht worden ist im Zusammenhang mit PACTA, konkrete Ausführungen machen. Ich möchte Sie gerne auf diese Postulatsbeantwortung vertrösten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Stimmen Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor.Art. 1 Abs. 3 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 6 Bst. d und Ziff. 47 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 6 Bst. d und Ziff. 47 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 91 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 91 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschriften vor Art. 94 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 94 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Überschrift vor Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschrift vor Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 156 Abs. 2 Bst. fbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 156 Abs. 2 Bst. fbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 157 Abs. 2 Bst. a und k sowie Abs. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 157 Abs. 2 Bst. a und k sowie Abs. 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 174 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 174 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 176 Abs. 3 Bst. y wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 176 Abs. 3 Bst. y steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine Wortmeldungen. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Anhang 1 Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1 Einleitungssatz, Bst. g und h sowie Ziff. 1a und 1b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1 Einleitungssatz, Bst. g und h sowie Ziff. 1a und 1b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang 2 Kapitel II Abschnitt B, D und E Ziff. 1 Bst. a, c und d sowie Ziff. 5 Bst. a und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel II Abschnitt B, D und E Ziff. 1 Bst. a, c und d sowie Ziff. 5 Bst. a und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung der Gesetzesvorlagen. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 20 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds
Landtagspräsident Albert Frick
Wir nehmen die 2. Lesung vor: Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds.Art. 1 Abs. 3 Bst. e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 3 Bst. e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 Abs. 1 Ziff. 6 Bst. d und Ziff. 47 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs. 1 Ziff. 6 Bst. d und Ziff. 47 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 91 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 91 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 94 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 94 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 22 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Überschriften vor Art. 96 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Überschriften vor Art. 96 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter. Art. 156 Abs. 2 Bst. fbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 156 Abs. 2 Bst. fbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 157 Abs. 2 Bst. a und k sowie Abs. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 157 Abs. 2 Bst. a und k sowie Abs. 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 174 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 174 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 176 Abs. 3 Bst. y wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 176 Abs. 3 Bst. y steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen einhellig zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes. Anhang 1 Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1 Einleitungssatz, Bst. g und h sowie Ziff. 1a und 1b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt C Überschrift, Ziff. 1 Einleitungssatz, Bst. g und h sowie Ziff. 1a und 1b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Anhang 2 Kapitel II Abschnitt B, D und E Ziff. 1 Bst. a, c und d sowie Ziff. 5 Bst. a und c werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 2 Kapitel II Abschnitt B, D und E Ziff. 1 Bst. a, c und d sowie Ziff. 5 Bst. a und c stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung, wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 23 Stimmen einhellig erteilt. Damit haben wir Traktandum 23 erledigt. -ooOoo-