Abänderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Durchführungsgesetz, EMIR-DG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) (Nr. 56/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Abänderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht.Wir behandeln diese Vorlagen in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 56/2020. Er steht zur Diskussion.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Beim vorliegenden Bericht und Antrag geht es um eine Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes sowie um eine damit zusammenhängende Abänderung des FMA-Gesetzes. Die Abkürzung EMIR steht für European Market Infrastructure Regulation und bezeichnet die Regulierung des ausserbörslichen Handels von derivaten Finanzinstrumenten. Die dem bestehenden EMIR-Durchführungsgesetz zugrunde liegende EU-Verordnung Nr. 648/2012 regelt den ausserbörslichen Derivatehandel mit dem Ziel, diesen transparenter und sicherer zu machen. Dies insbesondere, indem standardisierte ausserbörsliche Derivate zwingend über zentrale Gegenparteien abzuwickeln sind. Bis heute ist allerdings in Liechtenstein noch keine zentrale Gegenpartei zugelassen. Offensichtlich gab es aber diesbezüglich in letzter Zeit eine konkrete Anfrage bei der FMA.Das EMIR-Durchführungsgesetz sowie das FMA-Gesetz werden aufgrund von festgestellten Mängeln angepasst. So fehlen im EMIR-Durchführungsgesetz mögliche Sofortmassnahmen der FMA bezüglich zentraler Gegenparteien, wie sie auch in anderen Gesetzen vorgesehen sind, als auch Meldepflichten sogenannter nicht finanzieller Gegenparteien. Weiters erfolgen formelle Anpassungen von Begriffen und es werden Verweisfehler korrigiert. Zuletzt werden auch bisher fehlende Gebührentatbestände im FMA-Gesetz ergänzt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nachvollziehbar und meines Erachtens unproblematisch. Eintreten ist daher für mich unbestritten. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlagen ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 24 Stimmen wurde Eintreten einhellig beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der ersten Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 1 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 Abs. 2 Bst. a, b und d sowie Abs. 2a bis 2d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 Abs.2 Bst. a, b und d sowie Abs. 2a bis 2d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 5 Abs. 1, 2a und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1, 2a und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 8 Abs. 2 Bst. d und h bis ibis werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 8 Abs. 2 Bst. d und h bis ibis stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten.
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Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Anhang 1 Abschnitt Lbis wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang 1 Abschnitt Lbis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben auch diese Vorlage in 1. Lesung beraten. Gleichzeitig haben wir Traktandum 25 erledigt.
Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Auf die Vernehmlassung zu dieser Vorlage hat es nur eine einzige Rückmeldung gegeben. Diese einzige Anmerkung ist sogar in die Vorlage eingeflossen, neun Vernehmlassungsteilnehmer haben explizit darauf verzichtet, eine Stellungnahme abzugeben. Die Regierung schreibt im Bericht und Antrag, es sind keine neuen und veränderten Kernaufgaben bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde vorgesehen, keine personellen, finanziellen, organisatorischen und räumlichen Auswirkungen. Die 1. Lesung hat mit Ausnahme des befürwortenden Eintretensvotums des Kollegen Elfried Hasler keine weitere Wortmeldungen ergeben und so frage ich die Regierung, ob etwas dagegenspräche, auch diese Vorlage heute abschliessend zu behandeln - dies im rein ökonomischen Sinne. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank, Herr Abg. Wenaweser. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen. Mein Votum wäre dahin gegangen, dass die Regierung keine Stellungnahme erarbeiten wird, weil keine Fragen aufgetaucht sind und keine kritischen Themen auf dem Tisch sind. Ich hätte somit beliebt gemacht, dass der Landtag diese Vorlage in dieser Form am nächsten Landtag nochmals behandelt. Aber eine abschliessende Lesung ist natürlich noch effizienter. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke Herr Präsident, danke, Herr Regierungschef, für Ihre Rückäusserung. Umso mehr beantrage ich hiermit abschliessende Behandlung und dies auch mit Gesetzesaufruf. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde abschliessende Behandlung beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig abschliessender Behandlung zugestimmt. Haben Sie auch Gesetzesaufruf beantragt, Herr Abg. Christoph Wenaweser? Es wurde 2. Lesung über Gesetzesaufruf beantragt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 24 Stimmen. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Ich bitte, die 2. Lesung über Gesetzesaufruf vorzunehmen: Gesetz über die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir lesen die nächste Vorlage: Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Das Gesetz über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir nehmen die Schlussabstimmung vor. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen will, gebe bitte die Stimme ab.
Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen einhellig Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 25 erledigt. -ooOoo-