Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564) (Nr. 79/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Umsetzung Richtlinie (EU) 2017/1564). Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 79/2020. Er steht zur Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Mit dem gegenständlichen Bericht und Antrag wird die EU-Richtlinie 2017/1564 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich und durch verwandte Schutzrechte geschützte Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen umgesetzt. Es geht um die Verbesserung der Verfügbarkeit von Büchern, E-Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und anderen Schriftstücken, Notationen einschliesslich Notenblättern und anderem gedrucktem Material für Blinde, Personen mit Seh- oder Lesebehinderung. Dies soll dadurch geschehen, dass es möglich sein soll, dass für diese Personengruppe Vervielfältigungsstücke in einem für sie zugänglichen Format erstellt und weitergegeben werden können. Dazu soll die oben erwähnte Richtlinie durch eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes in nationales Recht umgesetzt werden. Bisher besteht weltweit für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen lediglich Zugang zu etwa 5% aller Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Alles andere ist nicht barrierefrei zugänglich, was zu Einschränkungen bei der Teilhabe führt. Dem soll mit dem vorliegenden Bericht und Antrag entgegengewirkt werden. Als barrierefreie Formate gelten beispielsweise Brailleschrift, Grossdruck, angepasste E-Bücher, Hörbücher oder Hörfunksendungen. Im Bericht und Antrag wird auch der Vertrag von Marrakesch thematisiert, mit welchem entsprechende internationale Standards geschaffen werden und im Kern Ausnahmen von der Genehmigungspflicht bestimmter Verwertungshandlungen von urheberrechtlich geschützten Werken vorgesehen werden. Es geht dabei zum einen um die Herstellung von barrierefreien Vervielfältigungsstücken durch eine oder zugunsten einer begünstigten Person und zum anderen um die Erstellung und Weitergabe solcher Vervielfältigungsstücke durch befugte Einrichtungen an begünstigte Personen oder an andere befugte Einrichtungen. Die Schweiz wie auch die EU-Mitgliedstaaten - somit auch Österreich und Deutschland - sind bereits Vertragspartner des Vertrags von Marrakesch. Für die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch ist es notwendig, dass die oben erwähnte Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Eine Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch durch Liechtenstein wird für sinnvoll erachtet. Zurzeit befindet sich die Richtlinie in Liechtenstein noch im Prozess der Übernahme ins EWR-Abkommen. Das Inkrafttreten für die EWR-/EFTA-Staaten ist momentan noch nicht absehbar. Ich persönlich erachte die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch sowie die damit verbundenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz für sinnvoll, denn ein entsprechendes Angebot ist bisher in Liechtenstein nicht vorhanden und gemäss der für mich erstaunlichen Aussage der Landesbibliothek im Bericht und Antrag ist nicht geplant, das entsprechende Angebot zu ändern. Diese Haltung der Landesbibliothek be-daure ich und sie führt dazu, dass blinden, seh- und lesebehinderten Personen nichts anderes übrigbleibt, als entsprechende Bücher etc. in der Blindenbibliothek in Zürich zu bestellen. Für die 2. Lesung möchte ich deshalb von der Regierung gerne Informationen darüber erhalten, wie viele blinde, seh- oder lesebehinderte Personen es in Liechtenstein gibt und ob eine Nachfrage von diesen Personen im Inland an solchen Werken gegeben ist. Ausserdem interessiert mich, mit welchen Kosten zu rechnen ist, wenn ein entsprechender Bestand an diesen Werken etc. angeschafft wird. Meines Erachtens kann es und sollte es sich Liechtenstein und die liechtensteinische Landesbibliothek leisten, ein entsprechendes Angebot in den Bestand aufzunehmen. Im Bericht und Antrag und in der Gesetzesvorlage werden an verschiedenen Stellen befugte Stellen erwähnt. Dabei interessiert es mich, welche Stellen als befugte Stellen gelten. Ausserdem finde ich, dass es möglich sein sollte und auch sinnvoll wäre, diese befugten Stellen auf eine befugte Stelle im Inland zu reduzieren. Die Kleinheit und diesbezüglichen überschaubaren Verhältnisse Liechtensteins würden dies meines Erachtens ermöglichen und rechtfertigen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag werden zusätzliche Aufgaben für das Amt für Volkswirtschaft geschaffen. Da der damit verbundene personelle Aufwand momentan nicht abschätzbar ist, wird in drei bis fünf Jahre eine Evaluation stattfinden.Ich bin aus den oben erwähnten Gründen und auch um die Chancengleichheit für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen zu erhöhen, selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Violanda Lanter
Danke für das Wort, Herr Präsident. Mit der uns vorliegenden Gesetzesanpassung zur Abänderung des Urheberrechtsgesetzes wird das wichtige Ziel verfolgt, für Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen die Verfügbarkeit von Büchern, E-Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Notenblättern und anderem gedruckten Material zu verbessern. Für diese Personengruppen sollen Vervielfältigungsstücke in einem für sie zugänglichen Format erstellt und weitergegeben werden können. Es wird insbesondere die gesetzliche Erlaubnis geschaffen, dass diese Personen selber oder durch Hilfspersonen ohne Erlaubnis des Urhebers barrierefreie Kopien von Werken zum eigenen Gebrauch herstellen dürfen. Auch die Umwandlung von Büchern in Hörbücher oder in Brailleschrift durch sogenannte befugte Stellen wird erlaubt. Befugte Stellen können Blindenbibliotheken oder Blindenschulen sein, die diese barrierefreien Exemplare physisch oder elektronisch an Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen verleihen können. Die Gesetzesvorlage beruht auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich allerdings noch im EWR-Übernahmeverfahren befindet. Sie trägt zudem dem sogenannten Vertrag von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen vom 23. Juni 2013 Rechnung. Diesen Vertrag hat die EU als Vertragspartner unterzeichnet und erfüllt mit der Richtlinie die Ratifizierungsvoraussetzungen. Die EWR-Staaten müssen nach Übernahme der Richtlinie ins EWR-Abkommen diese ebenfalls ins nationale Recht umsetzen, sodass Liechtenstein zum völkerrechtlichen Vertrag von Marrakesch ebenso beitreten kann und sollte. Die vorliegenden Anpassungen im Urheberrechtsgesetz sind insbesondere dem Verein für Menschenrechte Liechtenstein als auch dem Liechtensteiner Behindertenverband zur Vernehmlassung vorgelegt worden. Sämtliche Verbände und Behörden haben aber auf eine Stellungnahme verzichtet oder keine Rückmeldung abgegeben. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Vorlage unbestritten ist, und ich begrüsse Eintreten ausdrücklich. Dem Ministerium und den involvierten Stellen danke ich für die Ausarbeitung der Gesetzesanpassungen. Sie ermöglichen Menschen mit Seh- oder Lesebehinderungen eine Erweiterung der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben und fördern die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung. In diesem Zusammenhang möchte ich die Regierung bitten, zum Stand der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention eine Auskunft zu geben. Wann kann mit der Unterzeichnung und Ratifizierung gerechnet werden? Haben die betroffenen Institutionen und Stellen von der Möglichkeit einer Stellungnahme Gebrauch gemacht, in dem Sinne, ob sie die Ratifikation der UNO-Behindertenrechtskonvention befürworten und ob allfällige Vorbehalte angebracht werden sollten? Diesen Bearbeitungsstand hat die Regierung auf eine Kleine Anfrage des stv.Abg. Wolfgang Marxer vom 4. März dieses Jahres hin bekanntgegeben. Ich gehe davon aus, dass die Verbände ihre Rückmeldungen an das zuständige Ministerium zwischenzeitlich getätigt haben. Ein weiterer Punkt, der mich interessiert, ist die bereits vom Abg. Daniel Seger angesprochene Haltung der Liechtensteinischen Landesbibliothek als Institution öffentlichen Rechts. Auf Seite 16 des Berichts und Antrags ist zu lesen, dass diese derzeit keine Werke in barrierefreiem Format zur Verfügung stelle und lediglich in ihren Online-Werken die Schriftgrösse verändert werden könne. Eine Veränderung des Angebots sei nicht geplant. Ich bin der Meinung, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Bibliotheken derartige gemeinnützige Dienstleistungen ins Auge fassen sollten. Was ist der Grund für die negative Haltung der Landesbibliothek? Ich bin mir bewusst, dass diese beiden Fragen eigentlich den Herrn Gesellschaftsminister und die Frau Kulturministerin betreffen würden. Beide sind im Moment nicht anwesend, aber ich denke, auf die 2. Lesung hin können diese Fragen geklärt werden. Wie gesagt unterstütze ich die Vorlage und bin für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Meine Vorredner haben die Vorlage bereits sehr gut zusammengefasst. Ich kann also darauf verzichten, möchte aber doch noch einen Hinweis auf diesen Vertrag von Marrakesch machen. Er bildet gleichsam die Grundlage für die vorliegende Gesetzesanpassung. Ich lese im Bericht und Antrag, eine Ratifizierung dieses Vertrages von Marrakesch durch Liechtenstein wird als sinnvoll erachtet, da sowohl die EU-Staaten sowie die Schweiz Vertragspartner sind. Die Schweiz ratifizierte das Abkommen im Februar dieses Jahres. Nun würde es mich interessieren, wo die Regierung die Vorteile einer Ratifizierung dieses Vertrages sieht und wie allenfalls der Zeitplan für eine Ratifizierung aussehen könnte. Oder was ich mich auch noch frage: Ist die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht überhaupt möglich ohne Ratifizierung dieses Vertrages von Marrakesch? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte kurz auf die Thematik der befugten Stelle eingehen und auch die Ausführungen meiner Vorredner zur Landesbibliothek explizit auch nochmals untermauern, diese stütze ich vollumfänglich. In der Gesetzesvorlage wird die Thematik der befugten Stellen in der Pluralform verwendet. Wenn man die Richtlinie liest, kann diese so verstanden werden, dass einfach jeder Mitgliedstaat eine befugte Stelle definieren muss, die dann diesen Aufgaben nachkommen muss, die dementsprechend in der Richtlinie gefordert werden. Es werden insbesondere Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen in der Richtlinie unter Punkt 9 erwähnt. Im Bericht und Antrag steht: «Es gilt festzuhalten, dass derzeit in Liechtenstein keine befugten Stellen im Sinne dieses Gesetzes bestehen.» Ich habe hier einfach ein Verständnisproblem. Eigentlich bin ich schon der Ansicht, dass es die Aufgabe der Landesbibliothek ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Und zwar explizit, dass es nur die Landesbibliothek macht. Es wird ja auch erwähnt, dass das Amt für Volkswirtschaft die Kontrolle übernehmen sollte. Und wenn es mehrere befugte Stellen geben sollte und das wirklich auch so vorgesehen ist, dass es mehrere befugte Stellen gibt, dann ist natürlich auch der Arbeitsaufwand für das Amt für Volkswirtschaft dementsprechend höher, als wenn es nur eine gibt. Dann lese ich eben: «Zum jetzigen Zeitpunkt können allfällige damit verbundene personelle Auswirkungen nicht konkret beziffert werden.» Das kann ich schon nachvollziehen, wenn ich nicht weiss, wie viele befugte Stellen es schlussendlich gibt. Ich würde wirklich beliebt machen, auf die 2. Lesung die Gesetzesänderung dementsprechend vorzunehmen, dass die Regierung eine befugte Stelle definiert, die dann diese Aufgaben auszuführen hat. Gemäss meiner Überzeugung müsste es dann auch die Landesbibliothek sein, von der, wie meine Vorrednerin ja schon gesagt hat, auch erwartet werden kann, dass sie diese Aufgabe übernimmt. Diesbezüglich möchte ich schon noch auf den Art. 4 und Art. 5 der Richtlinie auch verweisen, wo auch bewusst im Singular erwähnt wird, dass eine befugte Stelle mit Sitz im Hoheitsgebiet dementsprechend definiert werden muss. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, weshalb die Regierung hier mehrere Stellen definieren möchte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für Ihre wohlwollenden Voten und die Zusammenfassung. Ich möchte kurz auf die Fragen, die aufgeworfen wurden, eingehen. Zuerst zum Abg. Daniel Seger: Sie haben darum gebeten, auf die 2. Lesung weitere Ausführungen zu den Betroffenen, also Anzahl Blinde und so weiter, zu machen. Das werden wir gerne entsprechend einbauen. Ich verweise eben auch auf die Nicht-Stellungnahme der entsprechenden Verbände. Ich hätte es eigentlich begrüsst, wenn hier Stellung genommen worden wäre und vielleicht das Anliegen auch unterstützt worden wäre. Jetzt ist es aus unserer Sicht eine stillschweigende Unterstützung geworden. Das nehmen wir natürlich auch so zur Kenntnis. Aber wir werden diese Informationen gerne auf die 2. Lesung beibringen. Zum Thema der befugten Stellen kann ich hier zum Abg. Alexander Batliner und auch zu den Fragen des Abg. Seger auch ausführen, dass wir das gerne ausführlich auf die 2. Lesung ausführen werden. Uns war es wichtig, das zu öffnen, mindestens eine befugte oder dann auch mehrere. Wenn der Wunsch aber da ist, das vielleicht zu konzentrieren, werden wir das auch entsprechend ausführen und auch nochmals mit der Landesbibliothek entsprechend Rücksprache halten, wie denn ihre Haltung dazu sein wird. Dann zur Abg. Violanda Lanter, Sie haben nach dem Stand der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention gefragt. Wir könnten das auf die 2. Lesung einbauen. Da die 2. Lesung aber allenfalls erst etwas später sein wird, möchte ich Sie doch bitten, im Oktober-Landtag vielleicht den Gesellschaftsminister entsprechend zu fragen, damit dann auch der Stand transparent dargetan werden kann. Ich weiss einzig in meinen Bereichen, da geht es vor allem um die Infrastrukturbereiche, wie da der Stand ist. Für die anderen Bereiche bin ich im Moment überfragt, wie dort der Stand der Rückmeldungen ist. Dann auch zum Thema der Landesbibliothek, ich unterstütze all die Voten, die in die Richtung gehen, dass die Landesbibliothek hier auch entsprechend Angebote schaffen sollten. Das fände ich auch gut. Ich werde das auch entsprechend der Kulturministerin gerne weiterleiten.
Dann hat der Abg. Georg Kaufmann bezüglich der Ratifizierung gefragt, ob diese notwendig wäre, um das Gesetz anzupassen, damit es dann auch funktioniert. Nein, das URG kann auch sonst natürlich abgeändert werden, aber da eben auch die Schweiz und die EU-Staaten mit dabei sind und es eigentlich internationaler Standard ist, denke ich, macht es Sinn, dass wir hier beitreten. Beim Abg. Alexander Batliner, meine ich, habe ich schon die Antworten gegeben. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 23 Stimmen wurde Eintreten einhellig beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage durch Artikelaufruf vor. Art. 26c Sachüberschrift und Abs. 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26c Sachüberschrift und Abs. 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26d wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26d steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26e wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26e steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 26f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 26f steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Das Amt für Volkswirtschaft, Herr Regierungschef-Stellvertreter, irgendwie passt das für mich nicht als richtige Aufsichtsstelle. Ich wollte einfach fragen, ob es nicht sinnvoll wäre, das dem Amt für Kultur zuzuordnen. Denn es geht auch um Schriftstücke und Dokumente. Rein gefühlsmässig habe ich einfach das Gefühl, dass das Amt für Volkswirtschaft diesbezüglich nicht die richtige Stelle ist und es beim Amt für Kultur besser zugeordnet werden könnte. Aber das ist Ansichtssache.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ja, da das Amt für Volkswirtschaft grundsätzlich mit dem Durchführen des Urheberrechts betraut ist, haben wir hier auch auf das Amt für Volkswirtschaft abgestellt. Ich denke, die Ämter werden sich auf die 2. Lesung nochmals austauschen. Wir werden dann dazu etwas ausführen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 44a Abs. 4 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 44a Abs. 4 und 5 stehen zur Diskussion.
Art. 48 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 48 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
III. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
IV. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
IV. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 28 erledigt.
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