Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Nr. 80/2020); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 29: Abänderung des Gesetzes über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 80/2020 und steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Der vorliegende Bericht und Antrag bezweckt die gesetzliche Regelung der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit Covid-19, die aktuell auf den 30. September terminiert ist. Die Regierung schreibt auf der Seite 7, das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung habe sich im Zusammenhang mit dem Coronavirus grundsätzlich bewährt und sei von den betroffenen Unternehmen, insbesondere den grossen Industriebetrieben, als wirksame Massnahme zum Erhalt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen ausdrücklich begrüsst worden. Auch ich bin überzeugt, dass das Instrument der Kurzarbeitszeitentschädigung sehr wirksam war und immer noch ist zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Trotzdem würde es mich hier interessieren, wie sich die Arbeitslosenzahlen von März bis Ende August 2020 entwickelt haben im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode 2019. Geschätzter Herr Regierungschef-Stellvertreter, können Sie mir diesbezüglich einige vergleichende Zahlen nennen? Da die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie und damit einhergehend die wirtschaftliche Entwicklung nicht abschliessend beurteilt werden kann, beantragt die Regierung eine Verlängerung der Geltungsdauer der entsprechenden Verordnungsermächtigungen in Art. 94a ALVG bis zum 31. März 2021. Ausgenommen davon sind die Bst. f bis i dieses Artikels, welche die Anspruchsvoraussetzungen regeln. Diese sollen nur bis Ende dieses Jahres gelten. Diese Unterscheidung verstehe ich nicht ganz, weshalb ich um eine Erklärung bitte.Angesichts der wieder zunehmenden Fallzahlen und der unklaren Entwicklung von Covid-19 und damit verbunden einer unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung befürworte ich diese Fristerstreckung und auch den Antrag der Regierung, dieses Gesetz abschliessend zu behandeln und als dringlich zu erklären. Zum Schluss noch eine kurze Notiz die ich gerne loswerden möchte. Am Finance Forum diese Woche wurde unter anderem gesagt, dass Unternehmen, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit wirtschaften, besser durch die Covid-Krise gekommen seien als Unternehmen, die rein profitorientiert ausgerichtet sind. Dies sollte allen unseren Unternehmen zu denken geben. Ich erwähne hier nur die Tatsache, dass die Wirtschaft ihre Energie immer noch zu 95% über fossile Energieträger deckt. Die diesbezügliche Beantwortung einer Kleinen Anfrage hat aufgezeigt, dass der Umstieg auf nachhaltige Energie nicht sehr kostenintensiv wäre. Immerhin sind drei Viertel der Privathaushalte bereits umgestiegen. Ich ermuntere deshalb unsere Wirtschaftsbetriebe, diesem Beispiel zu folgen, und ersuche die Regierung, diesbezüglich ebenfalls aktiv zu werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Besten Dank an die Regierung für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. In diesem Bericht und Antrag geht es kurz zusammengefasst um die gesetzliche Grundlage, um der Wirtschaft wegen der Coronapandemie weiterhin die Möglichkeit zu geben, Kurzarbeitsentschädigung beantragen zu können. Ausgelöst von der Coronapandemie dient die Kurzarbeitsentschädigung dazu in Liechtenstein die Arbeitsplätze zu sichern. Sieht man sich die Zahlen in der Schweiz etwas genauer an, dann lässt der kurzfristige Ausblick wenig Optimismus zu. Es wird befürchtet, dass es in den nächsten zwölf Monaten zu einem deutlichen Stellenabbau kommen wird. Liechtensteiner Unternehmen, die bis anhin auf das Tool Kurzarbeitsentschädigung noch nicht zurückgreifen mussten, können dies bei unsicherer Auslastung ihrer Kapazitäten in den kommenden Monaten auch noch tun. Für die Kurzarbeitsentschädigung wurden beim Massnahmenpaket finanzielle Mittel in Höhe von CHF 50 Mio. sowie ein Nachtragskredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung in Höhe von CHF 25 Mio. gesprochen. Den Wirtschaftsminister möchte ich bitten, dazu einen kurzen Überblick zu geben: Was wurde von den gesprochenen Mitteln schon gebraucht und werden die Mittel bis Ende Jahr ausreichend sein? Eintreten auf diese Vorlage ist für mich unbestritten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Die Coronapandemie ist immer noch allgegenwärtig und ob wegen der steigenden Ansteckungszahlen in den letzten Wochen wieder stärkere Massnahmen ergriffen werden müssen, ist ungewiss. Das Land Liechtenstein hat schon früh finanzielle Mittel für Kurzarbeitsentschädigung bereitgestellt. Auf Seite 7 des Berichts und Antrags führt die Regierung aus, dass noch nicht definitiv abgeschätzt werden kann, ob eine Verlängerung der weitgehenden Gewährung von Kurzarbeitsentschädigung über den September hinaus erforderlich ist. Offensichtlich ist jedoch, dass sich die Kurzarbeitsentschädigung in Zusammenhang mit dem Coronavirus bewährt hat und von den betroffenen Unternehmen als wirkungsvolle Massnahme zum Erhalt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen begrüsst wurde. Ohne die gegenständliche und vorgeschlagene Änderung von «III. Inkrafttreten und Geltungsdauer» des Gesetzes vom 8. April 2020 über die Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes würde die Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit dem Coronavirus am 30. September 2020 enden, da dann die entsprechende Verordnungsermächtigung vollständig ausgeschöpft würde. Momentan ist eine abschliessende Beurteilung der weiteren Entwicklung der Pandemie und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Wirtschaft nicht möglich. Die Regierung beantragt deshalb beim Landtag, dass die Kurzarbeitsentschädigung als Massnahme zur Sicherung von Arbeitsplätzen auch über den 30. September 2020 hinaus verlängert wird, genauer gesagt, bis zum 31. März 2021. Für die Anspruchsvoraussetzungen wird eine kürzere Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.Ich bin selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage, abschliessende Behandlung und auch für Dringlicherklärung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Ich höre jetzt schon zwei Mal «abschliessende Behandlung», obwohl die Regierung das nicht beantragt. Aber vielleicht kann das noch geklärt werden.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich danke auch für den Bericht und Antrag der Regierung. Das Massnahmenpaket vom März umfasste unter anderem die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in der Höhe von CHF 50 Mio. für die coronabedingte Kurzarbeitsentschädigung und auch einen Nachtragskredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Wirtschaftsförderung in Höhe von CHF 25 Mio. zur Unterstützung von Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie leiden. Dazu habe ich noch einige Fragen. Wie weit sind diese Mittel in der Höhe von CHF 50 Mio. und CHF 25 Mio. bereits ausgeschöpft? Und reichen die gesprochenen Mittel, wenn gemäss diesem Bericht und Antrag die Verlängerung von drei Monaten in Kraft tritt? Die zweite Frage, wie hoch ist derzeit das Kapital der Arbeitslosenversicherung ohne die Mittel, die vom Landtag im Zusammenhang mit Corona gesprochen wurden? Die dritte Frage: Sind Anmeldungen für Kurzarbeit vorhanden, bei der nicht Corona, sondern andere wirtschaftliche Gründe, zum Beispiel Konjunktureinbruch und so weiter, die Ursache für zu wenig Arbeit ist? Wenn die Coronakurzarbeit nicht mehr verlängert wird, können dann die Betriebe, die mehr oder weniger seit März Kurzarbeit bezogen haben, diese mit «normaler Kurzarbeit» fortsetzen? Wenn Coronakurzarbeit bis zum Ende der Laufzeit bezogen wurde und anschliessend weitere Kurzarbeit wegen Konjunktureinbruch beantragt wird, beginnt dann die maximale Bezugsdauer - wenn ich richtig informiert bin, sind das maximal 18 Monate - von vorne? Oder wird bereits bezogene Kurzarbeit dann in Abzug gebracht? Wenn eine Anrechnung erfolgt: Wie lange muss die Kurzarbeit ausgesetzt werden, damit keine Anrechnung erfolgt? Also wenn die Coronakurzarbeit beendet wird, dann kommt die neue Kurzarbeit wegen eines, ich sage jetzt einmal, Konjunktureinbruchs. Wenn diese Fragen nicht so beantwortet werden können, reicht mir natürlich auch eine Antwort mit einem E-Mail. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke dem Wirtschaftsminister für das Vorlegen dieser Vorlage. Ich habe auch fragen dazu. Grundsätzlich interessiert mich die Anzahl Neuanmeldungen an Kurzarbeit für die Monate Mai, dann auch für den Monat Juni, Juli und auch August. Ich wäre froh, wenn man diese Daten separat ausweisen könnte - auch die Anzahl Abrechnungen in diesen Monaten Mai, Juni, Juli und August. Ich denke, dann müsste man erkennen, ob diese Kurzarbeit heute noch in diesem Mass notwendig ist, wie sie es in den Monaten April, Mai, Juni sicherlich war. Ich zweifle nämlich daran, ob wir die Kurzarbeit in diesem Rahmen verlängern sollten. Ich möchte nämlich am Schluss nicht einfach wirtschaftliche Beihilfe leisten, um Unternehmen, die wirtschaftlich nicht mehr überlebensfähig sein werden, jetzt noch über einen längeren Zeitraum mit diesen einfacheren Bedingungen für die Kurzarbeit am Leben zu erhalten. Ich frage mich einfach, ob nicht die normale Kurzarbeit in der Zwischenzeit eine genügend gute Lösung wäre. Aber vielleicht lässt sich das dann aus den Zahlen eruieren. Es kann gut sein, dass ich mich auch irre. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Regierung hat mit Brief vom 1. September den Antrag korrigiert und abschliessende Beratung beantragt. Damit wäre das auch geklärt.Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für ihre Voten und die Zusammenfassung, was wir hier planen. Wie der Landtagspräsident gerade ausgeführt hat, wollte ich Sie nochmals auf den Brief von Dienstag, 1. September, hinweisen, da uns hier die abschliessende Lesung und die Dringlichkeit dann im Antrag untergegangen ist. Da möchte ich mich auch entschuldigen. Aber ich denke, jetzt sollte alles geklärt sein und aufgrund dessen, dass die Reglemente sonst Ende September auslaufen würden, ist es eben wichtig, dass wir es heute so behandeln. Dann komme ich zu den Fragen: Der Abg. Georg Kaufmann hat mich gefragt, wie sich die Arbeitslosenzahlen seit März entwickelt haben. Ich kann Ihnen sagen - allenfalls ist sie schon draussen oder sonst geht noch eine Medienmitteilung raus, immer Anfang Monat berichten wir über die Arbeitslosenzahlen und auch über den Arbeitsmarkt -, ich kann Ihnen berichten, dass wir im Januar und Februar bei 314 beziehungsweise 317 Arbeitslosen und einer Arbeitslosenquote von 1,6% beziehungsweise 1,7% waren. Dann ging es etwas hoch, im April waren es dann 403 Arbeitslose, wir waren also bei 2%; und ab Mai, Juni, Juli und inklusive August war die Zahl zwischen 423 und 427 Arbeitslosen und, in Prozentpunkten ausgedrückt, konstant 2,1% Arbeitslosenquote. Im Vergleich zum Vorjahr - im Vorjahr hatten wir eine rekordtiefe Arbeitslosenquote von 1,4% - ist das eine Steigerung von 0,7 Prozentpunkten. Also wir können sonst vielleicht auch noch ein bisschen tiefer reinschauen. Aber Sie lesen das dann auch aus der Medienmitteilung. Die Jungendarbeitslosigkeit liegt bei 2,2%, auch hier eine Steigerung im Vorjahresvergleich von 0,7 Prozentpunkten und in der Altersklasse 50 plus gibt es eine Quote von aktuell 1,7%. Dann vielleicht auch noch eine interessante Stelle, weil man sieht, dass der Arbeitsmarkt funktioniert. Die Zahl der beim AMS gemeldeten offenen Stellen liegt bei 614 Stellen gegenüber 463 im Vormonat. Das heisst im August sind es 32% mehr offene Stellen als noch im Monat davor. Umgekehrt natürlich zum Vorjahresmonat, also im August vor einem Jahr, da hatten wir noch 260 Stellen mehr, da waren es knapp über 800, aber der Arbeitsmarkt funktioniert so weit auf einem bisschen tieferen Niveau.Dann haben Sie noch nach dem Unterschied der Geltungsdauer gefragt. Da kann ich gerne ausführen, bis 31. Dezember gelten die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen, dass Kurzarbeitsentschädigung überhaupt unter diesem Regime geltend gemacht werden kann. Und bis 31. März gelten dann die Verfahrensbestimmungen, insbesondere der Erleichterungen, da die Kurzarbeitsentschädigungsabrechnung bis drei Monate später erfolgen kann. Deshalb muss das bis Ende März gelten, sonst wäre die Abrechnung dann im rechtsfreien Raum. Dann komme ich zum Abg. Frank Konrad: Sie haben mich gebeten, auch noch ein paar Ausführungen zu machen bezüglich der finanziellen Mittel, die ja vom Landtag gesprochen wurden. Wie Sie ja auch bemerkt haben, wir haben bislang keine weiteren Mittel beantragt. Wenn ich Ihnen gleich die Zahlen kurz präsentiere, dann wissen Sie auch, weshalb das so ist. Wenn wir bei den Leistungen beginnen, die vom Amt für Volkswirtschaft verwaltet werden, dann ist es so: Bei der Kurzarbeitsentschädigung, wo ja CHF 50 Mio. gesprochen wurden, da liegen wir aktuell, abgerechnet und ausbezahlt, bei CHF 30 Mio., die bis jetzt eben abgerechnet und ausbezahlt wurden. Bei den anderen Leistungen - ich gehe jetzt nicht auf jede einzelne Leistung ein -, wenn man alles hochrechnet, was wir ungefähr haben, dann sind wir bei circa CHF 17 Mio. Und da stehen uns ja CHF 45 Mio. zur Verfügung - CHF 20 Mio. von den Gemeinden und CHF 25 Mio., die Sie gesprochen haben. Die grössten Beträge dort drin sind die Unterstützungen für Einzel- und Kleinstunternehmer, was rund CHF 4 Mio. ausmacht, die Betriebskostenzuschüsse, die rund CHF 3,8 Mio. ausmachen, und die Unterstützungen für mittelbar betroffene Betriebe, die rund CHF 5,1 Mio. ausmachen. Eine Zahl, die vielleicht auch noch interessiert, ist das Covid-19-Taggeld. Dort wurde rund CHF 1 Mio. bislang ausbezahlt. Bei den Krediten ist es so, dass dort für rund CHF 28 Mio. Kreditanträge eingegangen sind, das waren 328 an der Zahl, und dass CHF 22,9 Mio. gewährt wurden, das sind rund 261 Kreditanträge. Der Landtag hat damals ja auch beschlossen, dass man auch eine Verdoppelung der maximalen Höhe von diesen CHF 300'000 beantragen kann. Das dreimal beantragt und dreimal auch bewilligt.So weit ein Einblick zu den Zahlen und vielleicht auch gleich auch zur Frage, ob denn das reichen wird, wenn wir jetzt diese Verlängerung für die nächsten Monate angehen. Die Regierung geht im Moment davon aus, dass es reichen wird. Sollte es nicht reichen, würden wir natürlich an den Landtag gelangen - entweder im Oktober-, November- oder Dezember-Landtag. Aber wir haben im Moment keine Anzeichen, dass es nicht reichen könnte. Dann zum Abg. Herbert Elkuch: Sie haben auch nochmals gefragt, wie die Auslastung sei. Eben CHF 30 Mio. von CHF 50 Mio. bei der Kurzarbeit und etwa CHF 17 Mio. von CHF 45 Mio., die uns in anderen Bereichen zur Verfügung stehen. Dann haben Sie gefragt, wie es bei der Arbeitslosenversicherungskasse steht, welches Budget ohne Coronamittel ungefähr in der Arbeitslosenversicherungskasse da ist. Ich habe jetzt nicht den aktuellen Stand mit den aktuellen Börsenkursen, aber das Guthaben beläuft sich auf rund CHF 80 Mio. Dann haben Sie zur normalen Kurzarbeit gefragt. Diese ist halt bei, ich sage jetzt, normalen konjunkturellen Einbrüchen eben möglich, aber natürlich die ganzen Erleichterungen, auch die Verfahrenserleichterungen, würden dann wegfallen. Bei der schieren Menge an Anträgen und was hier alles gekommen ist, wäre das wirklich schwierig gewesen. Zudem ist einfach auch zu sagen, sowohl das Regime, Kurzarbeitsentschädigung zu bekommen, ist in Liechtenstein etwas strenger als in der Schweiz. Dafür sind auch die Sätze, die in die ALV gezahlt werden, deutlich tiefer. Das ist vielleicht einfach noch wichtig zu wissen. Dann haben Sie bezüglich der Fristen von Covid-Kurzarbeitsentschädigung und normaler Kurzarbeitsentschädigung gefragt. Dort ist es grundsätzlich so, dass wir kein neues Gesetz geschaffen haben, sondern auf der Rechtsgrundlage aufsetzen und dort gewisse Erleichterungen zwar vorgenommen haben, aber die Fristen, die halt eben laufen, oder die Ausschöpfung, die man gemacht hat, die gilt auf der normalen Rechtsgrundlage, die wir haben. Deshalb ist es nicht gesondert zu betrachten. Sie haben dann noch gesagt, wenn ich die Fragen nicht beantworten könne, könne ich auch eine Mail schreiben, falls jetzt nicht alle Fragen beantwortet worden wären, dann bitte ich Sie, sie vielleicht nochmals zu wiederholen. Ich bin nicht sicher, ob ich alle gehört habe. Sonst bitte ich, sie zu wiederholen, dann kann ich nochmals versuchen, alles zu erwischen, und sonst machen wir es dann per Mail.
Dann zum Abg. Thomas Rehak: Sie wollten gerne wissen bezüglich der Mitarbeiter in Kurzarbeit in den Monaten ab April, gleichwohl auch die Anzahl Abrechnungen in den Monaten ab April. Das kann ich gerne machen. Es ist jetzt eben so, ich erkläre es nochmals, weil das jedes Mal wichtig war und es jedes Mal nicht ganz richtig verstanden wurde. Zuerst meldet man die Mitarbeiter an, das waren ja dann rund 11'000, die dann einmal angemeldet waren. Aber erst, wenn die Mitarbeiter in Kurzarbeit waren und diese auch abgerechnet wurden, und das kann man bis drei Monate danach, dann weiss man wirklich, wie viele Leute in Kurzarbeit waren. Und diese können ja zwischen 1% und 100% in Kurzarbeit sein. Also das ist nicht ganz einfach jetzt zu sagen, wie viele Leute effektiv zu wie viel Prozent in Kurzarbeit waren. Was ich Ihnen jetzt aber sagen kann, ist der aktuelle Stand der Auszahlungen, das heisst, für wie viele Leute bis heute abgerechnet und ausbezahlt wurde. Da ist jetzt eben zu berücksichtigen, dass per Ende August der Mai abgeschlossen war. Das sind jetzt die Zahlen für Mai, die sind geschlossen, bei den anderen kann noch etwas dazukommen. Jetzt ist es so, im März wurde für 2'612 Mitarbeiter Kurzarbeit abgerechnet, für den April für 6'405, für den Mai für 5'825, also hier sieht man eine kleine Reduktion. Aber wie gesagt, der Mai ist jetzt zu, der Juni noch nicht. Im Juni waren es 4'418 und bislang im Juli 580 und für den August bislang noch niemand. Aber da kann noch ein bisschen etwas dazukommen, wobei wir davon ausgehen, dass es jetzt schon stark rückläufig ist. Dann wollten Sie die Anzahl oder die Höhe der Beträge auch noch wissen. Oder reicht Ihnen das? Gut. Dann haben Sie gesagt, Sie möchten mit dieser Verlängerung nicht einfach quasi wirtschaftliche Beihilfen für Unternehmen leisten, denen es sonst auch nicht so gut geht. Ich glaube, die Kurzarbeit war in diesem Massnahmenpaket das zentrale Element, um Arbeitsplätze zu erhalten. Die anderen Massnahmen waren auch wichtig, natürlich eher für die kleineren Unternehmen. Wenn wir jetzt aktuell den Stand der Arbeitslosenzahlen nehmen, denken wir, dass das gut funktioniert hat. Wir denken jetzt auch nicht, dass wir mit dieser Massnahme dieser Verlängerung hier einfach in die Richtung gehen, die Sie angesprochen haben. Alle anderen Unterstützungsmassnahmen laufen per dato Ende September dann aus. Und natürlich hoffen wir, dass es der Wirtschaft auch weiterhin so geht, wie es im Moment aussieht, damit wir keine weiteren Unterstützungen dann brauchen. Aber wir bleiben natürlich im Gespräch und auch offen. Dann haben Sie noch gefragt: Reicht denn die normale Kurzarbeit nicht? Nein, das tut sie im Moment noch nicht. Deshalb möchten wir diese Verlängerung, wie gesagt, auch machen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit wurde einhellig Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung der Gesetzesvorlage vor.III. Inkrafttreten und Geltungsdauer wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. Inkrafttreten und Geltungsdauer steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben die 1. Lesung vorgenommen. Die Regierung beantragt abschliessende Beratung. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der abschliessenden Beratung wurde mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Wir nehmen die 2. Lesung vor. III. Inkrafttreten und Geltungsdauer wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
III. Inkrafttreten und Geltungsdauer steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer der Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat die Zustimmung mit 25 Stimmen einhellig erteilt. Die Regierung beantragt, das Gesetz als dringlich zu erklären. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Mit 25 Stimmen hat der Landtag das Gesetz als dringlich erklärt. Damit haben wir Traktandum 29 abgeschlossen. Wir machen jetzt 25 Minuten Pause.
Die Sitzung ist unterbrochen (von 15:15 bis 15:40 Uhr).
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