Abänderung des Emissionshandelsgesetzes (EHG) (Nr. 77/2020); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren. Wir fahren mit den Beratung fort, wir kommen zu Traktandum 30: Abänderung des Emissionshandelsgesetzes. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 77/2020, er steht zur Diskussion.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dieser Richtlinie aus dem Jahr 2018 wird die erste Richtlinie zum europäischen Emissionshandelsgesetz aus dem Jahr 2003 ersetzt. Das bringt es mit sich, dass wir unsere nationale Gesetzgebung auch anpassen müssen. Zudem wird mit dieser Richtlinie das Emissionshandelsgesetz an das Übereinkommen von Paris angepasst. Das Abkommen von Kyoto, das bisher den Referenzwert bildete, wird durch Paris abgelöst. Die ganz grosse Mehrheit der Anpassungen im Gesetzestext ist redaktioneller Natur, so steht es auf der Seite 17. Das ist sicher der Grund, warum bei der Vernehmlassung nur das AAA, das Amt für Auswärtige Angelegenheiten, und die LGU Stellungnahmen abgegeben haben, wobei mit den Eingaben dieser Vernehmlassungsteilnehmer keine grundsätzlichen Einwände verbunden sind, sondern eher Detailfragen. Die wichtigsten Anpassungen der Richtlinie betreffen folgende Punkte:- Die Menge der Zertifikate, die im Umlauf sind, soll reduziert werden.
- Der Verwaltungsaufwand soll verringert werden und die Staaten sollen die Möglichkeit erhalten, Anlagen vom Emissionshandel auszuschliessen. Das wäre für unser Land von grossem Vorteil.
- Die Verpflichtungen, welche sich aus dem Übereinkommen von Paris ergeben haben, sollen gesetzlich verankert werden, genauer gesagt im Art. 4.
Hier einige Ausführungen zu den oben erwähnten Punkten: Es wird mehrmals darauf hingewiesen, dass das Übereinkommen von Paris rechtlich verbindlich ist und diese Angaben gesetzlich festgehalten werden sollen. Der Emissionshandel wird auf das Pariser Abkommen angepasst. In diesem Zusammenhang wird auf der Seite 19 erwähnt, dass im Juni 2020 erst 138 Staaten ihre Ratifikationsurkunden bei der UN hinterlegt haben. Ich habe im August nachgeschaut und dann waren es 140 Staaten. Es braucht aber 144 Ratifikationsurkunden, damit die zweite Verpflichtungsperiode in Kraft treten kann. Damit hätte ich eine Frage an die Umweltministerin: Wie ist der aktuelle Stand der Ratifikationen? Auf der Seite 20 finden sich Aussagen zu der weiteren Entwicklung. Ab 2025 sollen alle fünf Jahre neue und anspruchsvollere Klimaziele definiert und vorlegt werden. Hier stellt sich mir die Frage, wie die Regierung zu diesen neuen und anspruchsvolleren Zielen kommen wird. Wird der Landtag miteinbezogen und werden und auch einzelne Organisationen, die im Umweltbereich aktiv sind und Erfahrung haben, einbezogen werden? Ein aktiver Einbezug scheint mir sehr wichtig und ich danke der Regierung für eine Auskunft zu dieser Frage. Auf der Seite 22 steht, dass es in Liechtenstein aktuell nur zwei Anlagen gibt, die unter das Emissionshandelsgesetz fallen. Diese Anlagen könnten neu vom Emissionshandel ausgeschlossen werden. Im Art. 5 finden wir Aussagen dazu. Mich würde interessieren, wie die weiteren Schritte zum Ausschluss aussehen könnten.Auf der Seite 33 finden wir einen Hinweis auf den Art. 19. Ich bin an einem Satz hängen geblieben, dort steht: Die genaue Ausgestaltung und die Umsetzungsmodalitäten betreffend die Nutzung von Marktmechanismen zur Erfüllung der Klimaziele seien noch nicht definiert. Gehe ich also richtig in der Annahme, dass der Art. 19 auf einer Annahme basiert? Falls ja, werden wir bis zur 2. Lesung Klarheit zum Art. 19 haben? Auch hier bin ich dankbar, wenn ich eine Auskunft erhalte.Schliesslich finden wir auf der Seite 39 Ausführungen zum möglichen Austritt aus dem Emissionshandel. Ein Austritt würde viele Erleichterungen mit sich bringen und wäre für das Land und auch für die Verwaltung zu begrüssen. Ich habe es schon vorhin erwähnt, aber ich bitte die Regierung, wenn möglich, um einige Informationen, wie denn so ein Austritt aus dem Emissionshandel aussehen könnte. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Mein Vorredner Eugen Nägele hat die Vorlage schon bereits gut zusammengefasst. Auf Seite 16 steht aber etwas viel Wichtigeres für mich: «Eine Klimaneutralität bis 2050 in das Gesetz einzufügen, wäre prinzipiell möglich, wenn der Landtag dem Vorschlag zustimmt.» Ja, ich und meine Fraktionskollegen stimmen diesem Vorschlag zu und wir hoffen, dass der gesamte Landtag zustimmt, dass wir das Ansinnen der Klimaneutralität bis 2050 gesetzlich verankern. Für mich ist auch die Formulierung in Art. 4 Abs. 4 derzeit zu schwammig und zu undefiniert. Meines Erachtens braucht es ein klares ambitioniertes Ziel. Das Ziel muss lauten «Klimaneutralität bis ins Jahr 2050» und das Ziel muss gesetzlich verankert sein. In Abs. 4 wird auch geregelt, wie häufig die Klimastrategie überprüft und aktualisiert werden soll. Die Regierung schreibt: «regelmässig zu überprüfen». Auch das ist mir zu undefiniert. Ich bin der Meinung, dass bei einem so wichtigen Thema wie der Klimaveränderung der Landtag sich mindestens einmal in vier Jahren mit dem Thema befassen muss. Meiner Meinung nach sollte Art. 4 Abs. 4 wie folgt lauten: «Die Regierung erstellt eine nationale Klimaschutzstrategie, in der sie die Grundzüge und Massnahmen festlegt, die das Ziel einer Klimaneutralität bis ins Jahr 2050 zum Ziel haben. Die Klimaschutzstrategie ist regelmässig zu überprüfen und mindestens einmal in einer Legislaturperiode anzupassen und dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.» Es würde mich freuen, wenn diese Änderung bis zur 2. Lesung eingearbeitet wird. Ganz im Sinne der Aktuellen Stunde von gestern: Machen wir nun Nägel mit Köpfen und setzen uns ein konkretes Ziel. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Danke auch an die Regierung für die Ausarbeitung dieses Berichts und Antrags zur Abänderung des Emissionshandelsgesetzes. Vorweg: Die Schaffung der Rahmenbedingungen für einen Ausstieg aus dem europäischen Emissionshandel finde ich gut und begrüsse eine Umsetzung. Hingegen die Erhöhung der CO2-Emissionsreduktion auf 40% zu vermindern, sehe ich kritisch. Im Jahr 2004 hat Liechtenstein das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung vom 11. Dezember 1997 ratifiziert. Das Kyoto-Protokoll ist für Liechtenstein am 3. März 2005 in Kraft getreten. In einer ersten Verhandlungsperiode wurde eine Reduktionsverpflichtung von 8% unterhalb des Ausstosses im Basisjahr 1990 zugesagt. Dieses Ziel konnte bei Weitem nicht erreicht werden. Es mussten CHF 5'778'345 ins Ausland geschickt werden, konkret nach Thailand, Indien und Brasilien. Diese Länder versprachen, in ihrem Land die in Liechtenstein nicht erfüllte CO2-Reduktion umzusetzen. Damit war die erste Verpflichtungsperiode abgeschlossen. In der zweiten Verpflichtungsperiode sollen gemäss Emissionshandelsgesetz die Treibhausgasemissionen bis ins Jahr 2020 auf 80% des Basisjahrs 1990 vermindert werden. Im Jahr 1990 lag der Treibhausgasausstoss bei 235'900 Tonnen CO2-Äquivalenten, 80% davon entspricht 188'800 Tonnen. Im Jahr 2018 betrug der Ausstoss an Treibhausgasen 203'000 Tonnen. Vom Reduktionsziel auf 188'800 Tonnen CO2-Äquivalenten ist Liechtenstein noch weit entfernt. Die Reduktion befindet sich noch nicht auf dem Zielpfad oder nicht mehr auf dem Zielpfad und deutet wiederum auf einen Steuergeldtransfer ins Ausland hin. Heute in diesem Bericht und Antrag Nr. 77/2020 beantragt die Regierung, die Emissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 gesamthaft um 40% zu vermindern, ohne konkrete Massnahmen aufzuzeigen, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Damit der Umstieg auf erneuerbare Energie gelingt, müssten zu den Photovoltaikanlagen zusätzliche Grossprojekte wie Rheinkraftwerke oder Windkraftwerke umgesetzt werden. Damit würde nicht nur eine CO2-Reduktion erreicht, sondern auch die Eigenversorgung mit elektrischer Energie in Liechtenstein wesentlich verbessert. Vielleicht kann die Regierung auf die 2. Lesung noch ein paar Ausführungen machen über konkrete Ziele mit Grobkostenschätzung, wie diese 40% erreicht werden können - eben im Zusammenhang, dass wir auch eine bessere Eigenversorgung damit erreichen, nebst dem Ziel, den CO2-Ausstoss zu begrenzen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Die europäische Emissionshandelsrichtlinie wurde in den letzten Jahren mehrfach ergänzt. So auch durch die Richtlinie (EU) 2018/410, die die Handelsperiode von 2021 bis 2030 regelt. Neu wird ermöglicht, überschüssige Zertifikate vom Markt zu nehmen, Sicherheit für verlegungsanfällige Betriebe zu schaffen und Verwaltungsaufwände zu reduzieren. Die Abänderung des liechtensteinischen Emissionshandelsgesetzes beschränkt sich mehrheitlich auf redaktionelle Anpassungen. Inhaltlich relevant ist, dass Anlagen mit geringen Emissionen neu aus dem Emissionshandlungssystem ausgenommen werden können, was mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage auch im nationalen Recht verankert wird. Damit können die beiden aktuell vom Emissionshandelssystem unterliegenden Betriebe aufgrund der erreichten Emissionsreduktion vom Emissionshandelssystem ausgeschlossen werden, was zu geringeren Aufwänden sowohl bei den betroffenen Betrieben als auch bei der Landesverwaltung führt. Zudem sollen Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, was bedeutet, dass keine neuen solchen Anlagen in Betrieb gehen können. Hierdurch entsteht die Möglichkeit, dass Liechtenstein nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen muss, was wiederum Vereinfachungen für die Anlagenbetreiber und die Landesverwaltung mit sich bringt. Zudem wird die bereits kommunizierte Verpflichtung zur Reduktion des Treibhausgasausstosses von 40% gegenüber 1990 bis 2030 sowie die Verpflichtung zur periodischen Neufestlegung der Klimaziele gesetzlich verankert. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. In diesem Bericht und Antrag vermisse ich die konkreten Zahlen. Wo stehen wir heute? Das würde mich sehr interessieren. Wir wollen ja die Treibhausgase in den nächsten zehn Jahren um weitere 20% auf insgesamt 40% zum Referenzwert 1990 reduziert wissen. Hier auch, der Abg. Risch hat es angesprochen, Abs. 4 des Art. 4, die Regierung will ja eine nationale Klimastrategie erstellen. Ich denke, es wäre Zeit, dass wir die jetzt kennen, wenn wir dieses Gesetz verabschieden sollen. Für mich ist wichtig, welche Projekte umgesetzt werden sollen. Herbert Elkuch hat es angeführt, ich möchte mich dem zu 100% anschliessen. Neben den Rheinkraftwerken und Windkraftwerken, welche er genannt hat, haben wir auch schon vorgebracht, dass man die Heizsysteme, welche noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, auch mit Wärmepumpen ersetzen könnte und auch eben, dass man Holz als Baustoff verwendet. Ich gehe dann davon aus, dass auch diese Massnahmen in dieser konkreten Klimaschutzstrategie Einlass finden. So wie wir diese Vorlage heute vor uns haben, ist das für mich ein bisschen wie die Katze im Sack. Wir wissen nicht genau, was wir umsetzen, wir wissen nicht genau, wo wir stehen. Von dem Sinne her, das könnte am Schluss sehr teuer werden. Ich bin einfach der Ansicht, wir müssen wissen, wohin die Reise geht, und mit diesem Bericht und Antrag weiss ich das noch zu wenig. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen aus dem Plenum.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist mir wichtig, nochmals grundsätzlich festzuhalten, um was es in diesem hier vorliegenden Bericht und Antrag geht. Die europäische Emissionshandelsrichtlinie 2003/87 EG wurde in den vergangenen Jahren mehrmals ergänzt, insbesondere durch die Richtlinie (EU) 2018/410. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, bestanden hinsichtlich der Übernahme dieser Richtlinie ins EWR-Abkommen noch Unklarheiten, weshalb für den betreffenden Teil noch kein Inkrafttreten vorgesehen wurde. Mittlerweile ist die Behandlung der entsprechenden Übernahmebeschlüsse für den November-Landtag vorgesehen und die Gesetzesvorlage wird auf die 2. Lesung entsprechend noch angepasst werden. Die Richtlinie regelt die nächste Handelsperiode 2021 bis 2030. Sie erlaubt, überschüssige Zertifikate vom Markt zu nehmen, eine gewisse Sicherheit für verlegungsanfällige Betriebe zu gewähren und administrative Erleichterungen zu ermöglichen. Das Emissionshandelsgesetz ist entsprechend der EU-Richt-linie in verschiedenen Punkten anzupassen, die mehrheitlich redaktioneller Natur sind. Neu können Anlagen mit geringen Emissionen aus dem Emissionshandelssystem ausgenommen werden. Diese Möglichkeit wird mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nun im nationalen Recht verankert. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die beiden Anlagen, welche derzeit dem EHG unterliegen, aus dem EHS ausgeschlossen werden können, da sie heutzutage bedeutend weniger Emissionen verursachen. Der Austritt wäre administrativ für die Anlagebetreiber und für das zuständige Amt für Umwelt eine Erleichterung. Die beiden Anlagen würden dann neu dem CO2-Gesetz unterliegen, von dem sie bisher wegen der Einbindung in das EHS ausgenommen waren. Eine weitere wesentliche Änderung im vorliegenden Gesetzesvorschlag ist die Vorgabe, dass neue Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass keine neuen Anlagen in Betrieb gehen können, welche unter das EHS fallen könnten. Das eröffnet die Möglichkeit, dass Liechtenstein nicht am EHS teilnehmen muss, was administrative Vereinfachungen für Anlagebetreiber und die zuständigen Behörden mit sich bringt. Letztere müssten insbesondere kein Emissionshandelsregister aufrechterhalten und betreiben. Das ist die Grundlage dieser hier vorliegenden Gesetzesänderung.
Ich gehe nun gerne auf die verschiedenen Fragen und Voten der Abgeordneten ein. Ich beginne mit dem Abg. Eugen Nägele. Sie haben mich gefragt, was der Stand der Ratifikation derzeit ist. Das ist nach wie vor bei 140 von diesen 144 benötigten. Sie fragen auch danach, wie diese weiteren Schritte, wenn ein Ausschluss passieren würde, konkret aussehen. Das ist ein sehr komplexer Prozess und ich würde vorschlagen, dass wir das schriftlich auf die 2. Lesung darlegen. In Bezug auf die Frage zu Art. 19 auf Seite 33, ob das auf einer Annahme basiert, kann ausgeführt werden, dass an der COP 25 diese Umsetzungsrichtlinie, also wie das ganz konkret aussehen soll, nicht verabschiedet wurde. Deshalb basiert das jetzt noch auf dieser vagen Aussage. Es ist das Ziel, dass der Text, der sehr allgemein gehalten ist derzeit, mit der Verordnung an der COP 26 angepasst werden kann. Deshalb diese derzeitige Formulierung. Ich möchte noch grundsätzlich auf die von verschiedenen Votanten eingebrachte Fragestellung eingehen, wie wir die im Artikel festgehaltenen Ziele, zu denen wir uns ja im Rahmen des Pariser Abkommens verpflichtet haben, erreichen werden. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir derzeit daran sind, die Klimavision zu erarbeiten - auch im Zusammenhang mit der Energievision 2030 und der Energiestrategie 2050. Wenn Sie jetzt sagen, das wäre Voraussetzung, um eben diese Verpflichtung, die hier in Art. 4 festgehalten ist, zu erfüllen, dann muss ich einfach festhalten, dass wir uns bereits verpflichtet haben, verbindlich diese Reduktionen zu erreichen. Das geschah im Rahmen des Pariser Abkommens, das hier auch im Hohen Landtag ratifiziert wurde. Das heisst, wir sind schon bereits verpflichtet, hier konkrete Massnahmen umzusetzen. Und es ist nicht so, dass man, wie ausgeführt, eine Katze im Sack kauft, sondern diese in Art. 4 festgehaltene Reduktion ist bereits von uns committet und wir sind derzeit eben mit diesen Strategiepapieren daran, die konkrete Umsetzung, wie wir diese Ziele bis 2030 erreichen wollen, sehr konkret wie in der Energiestrategie fertigzustellen. Weil uns aber ein sehr ambitionierter Klimaschutz auch wichtig ist, werden wir uns auch eben nicht nur bis 2030 orientieren, sondern mit der Klimavision 2050 und nachher auch mit einer Klimastrategie 2050 uns sehr ambitioniert damit auseinandersetzen, wie wir eben diese von Patrick Risch auch benannte Klimaneutralität erreichen können und welche Massnahmen hier noch zusätzlich möglich sind. Natürlich setze ich mich als Umweltministerin für diese ambitionierte Zielsetzung ein. Ob sie jetzt im 2020 richtig in einem Gesetz zu verankern ist, das dann 30 Jahre später in Kraft gesetzt wird, ist fraglich. Hier stellt sich jetzt für mich die Frage, ob es nicht zielführender wäre, wenn man diese Papiere kennt, diese breit diskutiert - der Einbezug war ja auch ein wichtiges Thema, das der Abg. Eugen Nägele gesagt hat - und dann allenfalls neben dieser Zielsetzung von 2030, die jetzt bereits verbindlich aufgenommen wird, für 2050 weiterhin dann nochmals im Gesetz etwas aufnehmen kann. Das schliesst sich ja nicht aus, dass man das zu einem späteren Zeitpunkt noch kann. Aber wir können gerne auch Ausführungen diesbezüglich auf die 2. Lesung machen. Es ist auch gut möglich, dass bis dann die Papiere verabschiedet sind und dann auch in eine allfällige Entscheidung miteinfliessen können. Mir ist noch wichtig, dass diese Papiere unter breitem Einbezug von verschiedenen Akteuren erarbeitet wurden. Es ist so, dass die Regierung den Auftrag hat, diese Papiere auszuarbeiten, die natürlich zur öffentlichen Diskussion oder auch Information nachher zur Verfügung stehen.Ich möchte zum Votum des Abg. Patrick Risch noch explizit zum Ausdruck bringen, dass wir diese ambitionierten Zielsetzungen natürlich auch aus Umweltsicht anstreben und auch sehr unterstützen. Sie haben noch gesagt, dass man alle vier Jahre diese auch im Landtag behandeln könnte. Ich würde gerne auf die 2. Lesung auch noch darlegen, ob allfällig ein Fünfjahresrhythmus, der passt sich nicht so der Länge der Legislatur an, aber würde sehr an die Eingaben, die wir tätigen, mit den NDC, die wir dann auch an die UNO übermitteln müssen, da in diesen Prozess gut passen. Aber ich werde das noch differenziert einfach darlegen, damit man hier eine gute Grundlage hat, um über einen allfälligen Turnus eine Entscheidung zu treffen. Dann zu den Ausführungen des Abg. Herbert Elkuch: Sie haben hier diverse Massnahmen genannt, die eben dazu beitragen können, wie wir das 2030-Ziel gegebenenfalls besser erreichen können. Das ist natürlich sehr wertvoll und das ist genau das, was ich beschrieben habe, was dann derzeit bei der Klimavision und Energievision und -strategie erarbeitet wird, ist aber wie nicht Bestandteil dieser Richtlinie, die wir hier umsetzen. Das führt mich auch zu dem Anliegen des Abg. Thomas Rehak, der hier in diesem EHG-Bericht-und-Antrag konkrete Zahlen vermisst. Wir können Ihnen diese gerne einfach zur Übersicht in der 2. Lesung noch darlegen. Sie haben aber auf spezifisch dieses Umsetzungsprinzip in Bezug auf das Emissionshandelsgesetz keinen Einfluss oder sie stehen nicht im direkten Zusammenhang. Aber wir können gerne eine kurze Übersicht über die aktuellen Zahlen auf die 2. Lesung machen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Danke für das Wort. Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Regierungsrätin Hasler. Ich finde auch, wenn wir heute im 2020 die Klimaneutralität im Gesetz verankern bis 2050, finde ich das nicht eine zu grosse Zeitspanne im Hinblick auf das Riesenthema Klimaveränderung/Klimaneutralität. Ich kann mich erinnern, wenn man die Forderung stellt und sagt in zehn Jahren wollen wir dahin, heisst es ja: Viel zu schnell, so schnell können wir nicht agieren. Vor allem das Klima ist ein extrem grosser behäbiger Dampfer. Wenn wir jetzt nicht anfangen, an der Stellschraube die Geschwindigkeit zu reduzieren, sind wir in 2050 nicht dort, wo wir hin wollen. Ob wir jetzt vier oder fünf Jahre machen, in welcher der Landtag über die Klimastrategie über den Stand der Ziele informiert wird und diskutieren kann, spielt für mich nicht so eine wichtige Rolle. Wichtig ist, dass jeder Landtag also jede Legislatur einmal darüber informiert wird und sich Gedanken macht: Wo sind wir, wo wollen wir hin? Ich finde das ist eines der wichtigsten Dinge, die wir damit bezwecken. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wie gesagt, das ist einfach eine Frage des Vorgehens. Ist es jetzt der richtige Zeitpunkt oder ist er es, wenn man die Klimavision 2050 kennt? Und vor allem ganz wichtig ist mir hier, einfach auch nochmals zu erwähnen, dass wir jetzt daran sind, im Anschluss an die Klimavision eine konkrete Klimastrategie bis 2050 zu machen, wo wir wirklich versuchen, anhand von Massnahmen aufzuzeigen, wie wir unser ambitioniertes Ziel erreichen können. Die Frage stellt sich nun: Möchte der Hohe Landtag das vorher kennen, bis er so etwas Verbindliches in den Gesetzesartikel aufnimmt, oder nicht? Ich denke, wir werden schauen, wie das zeitlich auch aufgeht bis zur 2. Lesung. Es ist einfach nochmals wichtig, hier geht es primär, dass wir für die zwei Unternehmen in erster Linie zeitnah auch eine Entscheidung treffen können, um sie eben aus diesen administrativen Gründen aus diesem Emissionshandelsmechanismus herausnehmen zu können. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Das Rahmenübereinkommen über die Klimaänderung wurde ja 1997 ratifiziert. Später wurden dann auch die Photovoltaik und Wärmepumpen und verschiedene Dinge auch gefördert und subventioniert. Da hat sich dann etwas bewegt. Aber in den letzten, ich sage einmal 15 Jahren, ist eigentlich nichts mehr Neues dazugekommen. Aber die Reduktionen möchte man immer mehr erhöhen, also weniger CO2 ausstossen. Es verstreichen einfach Jahre und es geht nichts vorwärts. Wenn man das jetzt wieder hinausschiebt, dann ist es schnell einmal 2030 da. Wenn man grössere Projekte, die wirklich eine Einsparung bringen und auch dem Land eine bessere Sicherheit gewährleisten, durchziehen will, da sind schon Vorlaufzeiten nur für das Projekt und dann die Umsetzung. Ich denke, wir sind schon zu spät, um dies noch rechtzeitig umsetzen zu können. Das jetzt einfach auf später schieben. Ja, wir setzen einmal ambitionierte Ziele, aber ohne konkret, was das sein soll. Oder kleine Dinge haben wir schon beschlossen, die ein Privater machen kann. Aber es geht jetzt um grössere Dinge, die der Staat machen muss. Und da, wissen wir, sind Vorlaufzeiten. Aber es ist im Kern noch nichts angedacht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe die Frage gehört: Will das der Landtag wissen? Ja, natürlich will das der Landtag wissen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir diese Dokumente, Strategien, Visionen kennen. Ich habe gehört und Sie so verstanden, dass diese Dokumente in Bearbeitung sind und nächstens, noch vor Weihnachten als Weihnachtsgeschenk oder nicht, dann in den Landtag kommen werden. Ich denke, in diesen Dokumenten werden ja auch Massnahmen aufgelistet oder beschrieben werden, welche der Abg. Elkuch sich wünscht, so könnte ich mir vorstellen. Die Antwort ist ganz klar, ich möchte das kennen. Ich glaube, Sie alle kennen mich und wissen, dass die Umwelt ein wichtiges Thema ist, es liegt mir am Herzen. Aber heute möchte ich jetzt kein Bekenntnis abgeben und sagen wir müssen bis dann und dann klimaneutral sein. Ich denke, der Weg dorthin ist schon auch wichtig. Den müssen wir kennen und deshalb kann ich jetzt auf diese Dokumente zuwarten und dann entscheiden. Ich denke, dann werden wir auch eine gute Entscheidung fällen können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte meinem Vorredner Eugen Nägele explizit unterstützen, zumal wir ja auch davon ausgehen müssen, dass der konkrete Antrag der Klimaneutralität 2050 vom Abg. Patrick Risch im Rahmen der 2. Lesung auch gestellt werden wird und Sie ja auch auf Seite 16 Ihres Berichts diese Möglichkeit auch prinzipiell offenlassen. Ich möchte schon, dass auch im Rahmen der 2. Lesung oder im Rahmen zumindest dieser Klimavision 2050 auch klar dargelegt wird, was eine Klimaneutralität 2050 auch für konkrete Auswirkungen auf die Wirtschaft unseres Landes und auch auf die Privathaushalte hat, was für verkehrspolitische, wirtschaftliche wie auch finanzpolitische Massnahmen diesbezüglich notwendig sind. Und wenn schon angekündigt ist, dass so ein Antrag gestellt werden wird, dann finde ich es zwingend, dass zumindest gleichzeitig wie die 2. Lesung dieser Vorlage, auch diese Klimavision 2050 dementsprechend dem Landtag vorgelegt wird. Nur dann kann auf Basis aller notwendigen Informationen dementsprechend ein Entscheid gefällt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich gehe gerne nochmals auf ihre Voten und Fragestellungen ein. Ich möchte zum Votum des Abg. Herbert Elkuch einfach nochmals festhalten, dass ich den impliziten Vorwurf, dass hier in den letzten Jahren nichts gemacht wurde, entschieden zurückweise. Mit der Dampfleitung 2008 und auch mit dem Holzheizwerk wurden grosse Projekte gemacht. Und wie bereits ausgeführt, wir sind jetzt daran, auf der Basis dieser Projekte, die wir in der Vergangenheit gemacht haben, ganz konkret festzulegen in der Energiestrategie, was soll wie bis 2030 erreicht werden. Wir müssen einfach aufpassen, dass wir jetzt nicht die Ebenen der Bearbeitung vermischen. Das ist in konkreter Bearbeitung und wird in diesem Jahr noch von der Regierung verabschiedet. Der Abg. Eugen Nägele und der Abg. Alexander Batliner haben die Wichtigkeit unterstrichen, diese Dokumente zu kennen. Ich denke, ich habe Sie richtig verstanden, dass Sie sagen, das ist wichtig primär für eine Diskussion, ob eine Klimaneutralität in ein Gesetz aufgenommen werden soll oder nicht. Ich möchte aber nochmals festhalten, dass es hier in dieser Vorlage nicht primär darum geht. Wenn Sie auch die Klimastrategie 2050, die über die Vision hinweg sehr detailliert, die wir auch einreichen müssen, noch konkreter den Plan bis 2050 aufzeigen wird, auch brauchen für die Entscheidungsgrundlage, dann wäre es zum Beispiel auch eine Möglichkeit, dass man die Klimaneutralität, wir haben es im nächsten Traktandum dann in der Totalrevision des CO2-Gesetzes, das sowieso anstehen wird in einem Jahr, wenn die Schweiz auch das CO2-Gesetz total revidiert, dann diskutieren und festhalten kann. Denn die Erarbeitung der Klimalangzeitstrategie bis 2050 wird dieses Jahr nicht mehr fertiggestellt werden können. Ich rede von der Klimavision 2050 und von der Energiestrategie 2030, die verabschiedet wird. Also die konkrete Umsetzung wird sich vor allem auch auf die Ziele des Pariser Abkommens und die hier in Art. 4 festgelegten Reduktionen, da werden wir sehr konkrete Massnahmen haben. Aber eben, wie gesagt, es wäre auch durchaus eine Möglichkeit, das in einem Jahr im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes noch festzulegen. Was mir in Bezug auf die Ebenen auch noch wichtig ist, der Landtag wird nicht per se mit diesen Vorlagen begrüsst. Es ist eigentlich vorgesehen, dass es eine Entscheidung der Regierung ist. Aber der stellvertretende Regierungschef hat das auch schon einmal eingebracht, dass wir am Schauen sind, wie und ob wir das zeitlich noch im Landtag behandeln können. Auch, wenn nicht, ich kenne hier den Stand der Dinge nicht, ist es so, dass diese Visionspapiere grundsätzlich eben in der Verantwortung der Regierung liegen, aber natürlich öffentlich sein werden und auch in allen Kommissionen und Gefässen des Landtags dann diskutiert werden können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke auch der Regierungsrätin für ihre Ausführungen. Ich anerkenne Ihre Bemühungen in Bezug auf die Energiestrategie und die Klimastrategie. Ich denke, wir werden da sicher eine gute Vorlage von Ihnen erhalten. Aber Sie müssen den Landtag auch verstehen, Sie haben selbst das Holzkraftwerk erwähnt. Ich bitte Sie, hier einmal nachzulesen, wie das entstanden ist. Dann werden Sie sehen, dass hier der Landtag massiv Druck machen musste, dass die Regierung überhaupt Emissionshandelspapiere zur Verfügung gestellt hat, und die CO2-Emission im Inland so umsetzen wollte. Damals hat man nämlich lieber irgendwelche afrikanische Öfen gekauft und die CO2-Kompensation irgendwo im Ausland gemacht. Und ich denke, auf das wollten wir hinweisen. Wir möchten einfach sicherstellen und auch wissen, was man hier im Inland tut. Und wir möchten auch sicherstellen, dass die Mittel möglichst im Land bleiben und nicht ohne Not exportiert werden müssen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Nochmals, vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben vorhin einen Satz gesagt, der mich ein wenig stutzig macht oder erschrecken lässt. Sie sagen, die Energiestrategie respektive Energievision ist Sache der Regierung und nicht unbedingt des Landtags. Ich finde aber, der Landtag muss sagen, wo die Reise hingehen soll. Und das finde ich mit einer gesetzlichen Verankerung, wenn wir sagen, wir wollen bis 2050 Klimaneutralität oder sogar negativ, also quasi mehr CO2 einsparen, als wir verbrauchen, ist das Sache des Landtags. Die Regierung muss dann schauen, wie sie das Ziel erreichen kann, oder gleich sagen, das Ziel ist nicht realistisch. Aber wenn der Landtag ein realistisches Ziel setzt und das in einem Gesetz verankert, dann ist es Sache der Regierung, dies durch eine Strategie und Vision zu erreichen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Ich möchte Ihre beiden Voten explizit unterstützen. Ich freue mich als Umweltministerin sehr, dass wir alle gemeinsam ambitionierte Klimazielsetzungen wollen, dass wir wollen, dass wir als Land im Inland bestmöglich unsere Ziele erreichen. Wenn ich vorher die Unterschiede der Verantwortungen benannt habe, dann geht es keineswegs darum, zum Ausdruck zu bringen, dass wir nicht alle gemeinsam, und zwar Regierung, Landtag und jeder einzelne in der Bevölkerung, uns dafür einsetzen müssen, dass wir diese Ziele erreichen. Ich wollte lediglich vom Bearbeitungsprozess sagen, dass das nicht vorgesehene Vorlagen sind, die mit einem Bericht und Antrag automatisch in den Landtag müssen. Nur das war mir wichtig. Natürlich ist es wichtig und richtig, dass der Landtag der Exekutive den Auftrag gibt und eben genau dafür diese verbindlichen Zielsetzungen, wie wir sie jetzt hier verankern, bis 2030 setzt. Ich wiederhole nochmals: Natürlich freue ich mich als Umweltministerin, wenn der Landtag uns auch bis 2050, dann wenn die Grundlagen und diese gewünschte, völlig nachvollziehbare Transparenz, was die konkrete Umsetzung anbelangt, vorliegen, diese gibt. Das ist wichtig und richtig für die Zukunft unseres Landes. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Herr Patrick Risch meinte, man müsse einfach die Ziele der Regierung angeben. Aber ich denke, man muss schon einen Schritt weitergehen. Man muss auch dazu sagen, wie die Regierung die Ziele erreichen soll, mit welchen Massnahmen, welche Projekte, was umgesetzt werden soll. Man kann nicht einfach zuwarten, bis dann irgendetwas kommt, dann ist es vielleicht falsch. Es sind ja etliche Jahre vergangen seit dem Pariser Klimaabkommen, seit 2016, glaube ich. Aber es ist ja nichts mehr vorwärtsgegangen. Man sagt einfach, man setzt diese ambitionierten Ziele, aber es werden keine Massnahmen irgendwie in Erwägung gezogen. Ich denke, dass der Landtag schon eine gewisse Richtung vorgeben soll. Ob das mit Wind, mit Wasser oder ob wir das generell im Ausland machen, das ist ja auch eine Möglichkeit, dass wir nicht hier reduzieren, sondern irgendwo in Kambodscha oder irgendwo auf der Welt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Ich möchte jetzt keine Diskussion über Energiestrategie- oder Energie-, Klimapolitik anfangen, aber zur Replik geben, es ist sehr wohl etwas gegangen - zur Verteidigung von uns allen. Photovoltaik wurde stark ausgebaut, das letzten Sonntag leider abgelehnte Projekt S-Bahn wäre indirekt oder direkt auch eine Massnahme gewesen, um den CO2-Gehalt zu reduzieren. Der Verkehr produziert einfach einen Drittel unseres CO2-Ausstosses nebst den Heizungen, die auch ungefähr 30% des CO2-Ausstosses ausmachen. Da werden seit Jahren Wärmepumpen und Holzfeuerung vom Staat sehr gut gefördert, im Vergleich zum Ausland mit der benachbarten Schweiz. Es ist sind wirklich Massnahmen gesetzt worden, aber wir müssen einen Zahn zulegen, da gebe ich Ihnen recht. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir über Eintreten ab. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen, wir beginnen mit der 1. Lesung der Gesetzesvorlage. Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 Abs. 1 Bst. b, i und k bis m sowie Abs. 2 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 3 Abs. 1 Bst. b, i und k bis m sowie Abs. 2 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Zum einen eine Frage an die Regierung zu Abs. 4, wo steht: Die Klimaschutzstrategie wird dem Landtag zur Kenntnis gebracht und sie wird regelmässig überprüft. Wird jede Überprüfung und Anpassung dem Landtag zur Kenntnis gebracht oder nur die generelle Klimaschutzstrategie? Dieses Vorhaben kann ich aus Abs. 4 nicht explizit herauslesen. Dann möchte ich den Abg. Patrick Risch schon noch fragen, seine Aussage von zuvor, der Landtag muss entscheiden, das unterstütze ich explizit. Aber wenn ich diesen Abs. 4 hier lese, dann hat der Landtag nichts mehr zu sagen. Die Regierung sagt, in welche Richtung es geht, und der Landtag hat mehr oder weniger zur Kenntnis zu nehmen, falls überhaupt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Herr Abg. Risch, mir ist in diesem Artikel die Stellung des Landtags zu schwach. Ich hätte hier gerne eine stärkere Position des Landtags. Der Landtag hat eigentlich gar nichts zu sagen, was die nationalen Klimaziele betrifft, und die nationale Klimaschutzstrategie kann man gerade noch zur Kenntnis nehmen. Wenn ich Ihre Aussage von zuvor deute, gehe ich auch davon aus, dass Sie hier in Art. 4 mit dieser Kompetenzaufteilung auch nicht glücklich sind.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte das Votum von Alexander Batliner ausdrücklich unterstützt wissen. Auch wir möchten unbedingt, dass die nationale Klimaschutzstrategie in den Landtag kommt und im Landtag verabschiedet wird und nicht einfach dem Landtag zur Kenntnis gebracht wird. Das geht mir viel zu wenig weit. Ich denke, das ist für uns wichtig, und wir sollten uns mit dieser Klimaschutzstrategie im Landtag befassen. Wir sollten auch über Inhalte sprechen können. Deshalb für mich, nur zur Kenntnis, das geht nicht. Der Landtag soll über diese Klimaschutzstrategie entscheiden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Also ich gehe mit dem Vorredner Alexander Batliner nicht überein. «Erstellt» heisst ja nur, dass wir eine Diskussionsgrundlage haben. Ich glaube, da ist ein ganzes Zahnwerk dahinter, und ich denke sehr wohl, dass die Exekutive das voranbringen muss und dann dem Landtag vorstellen muss. Dann kann darüber diskutiert werden. Also ich lege das Erstellen anders aus. Sie hat dann ja noch nicht fixiert. Es geht ja nur um die grundsätzliche Klimaschutzstrategie. Was ein möglicher Lösungsweg ist, um die Klimaneutralität zu erreichen. Also ich habe mit diesem Wort, wie ich es verstehe, kein Problem. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich möchte das Votum meines Fraktionskollegen Alexander Batliner aufnehmen. Ich denke, er hat sich in diesem Art. 4 Abs. 4 nicht auf das Erstellen bezogen, sondern auf das Zurkenntnisbringen. Ich glaube, das stört ihn. Das hat mich in meinem Votum auch gestört. Ich habe ja in meinem Votum auf diesen Art. 4 hingewiesen und habe die Regierung, die Umweltministerin gefragt: Wie ist der Einbezug des Landtags, wie kann das garantiert werden? Ich habe auch darum gebeten, dass Umweltorganisationen, die viel Erfahrung in der Ausarbeitung von Strategien haben, hier auch einbezogen werden. Also das sogenannte Fahrgestell, das ich in der Aktuellen Stunde erwähnt habe, soll ja auch hier zur Geltung kommen. Es geht ja nicht darum, dass wir bei der Umsetzung dieser Projektideen das Fahrgestell ausfahren, sondern auch hier müssen wir diese Ideen und die Papiere auf den Boden bringen. Ich denke, da hat der Landtag schon eine grosse Rolle zu spielen. Nur zur Kenntnis zu bringen, das erscheint mir auch zu wenig. Der Einbezug des Landtags sollte hier weiter gehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte auch noch ein paar kleine Ausführungen zu diesem Thema machen. Wir müssen einfach vorsichtig sein, der Landtag ist der Gesetzgeber und hat auch in diesem Bereich zu handeln. Die Regierung ist eben die Exekutive, die das ausführen und umsetzen muss. Deshalb ist der Ansatz, den der Kollege Abg. Patrick Risch präsentiert hat, eben meiner Meinung nach, genau der richtige. Wir müssen die Ziele vorgeben, und die Regierung muss dann diese umsetzen. Jetzt bin ich schon Ihrer Meinung, dass wir gewisse grundsätzliche Dokumente dafür haben sollten und eine Idee haben müssen, in welche Richtung es geht und welchen Weg die Regierung einschlagen will und welche Massnahmen sie ergreifen will. Aber dass der Landtag eine explizite Rolle bei der Umsetzung haben wird, das wird recht schwierig sein. Das kann dann in dieser Form passieren, dass man eben bei-spielsweise Gelder spricht, die Finanzhoheit ist ja bekanntermassen auch beim Landtag angesiedelt, und dass man gewisse Gesetzesanpassungen macht. Aber welche Fördermassnahmen das dann konkret sein werden, das ist dann eben vielfach genau in der Verordnung geregelt, was eben wieder die Kompetenz der Regierung ist. Also Ihr Ansinnen in Ehren, ich verstehe, was Sie meinen, ich glaube, es braucht einfach ein gewisses Rollenbewusstsein. Ich bin so weit einverstanden, dass es schon Hand in Hand gehen muss. Aber in gewissen Dingen ist die Handlungsfähigkeit des Landtags einfach schon begrenzt, weil eben die Kompetenzen explizit bei der Regierung angesiedelt sind. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, je länger der Abg. Lageder gesprochen hat, umso eher hat er verstanden, was er gesagt hat. Weil es ist genau so. Der Landtag hat die Finanzhoheit, er muss entscheiden, welche Projekte konkret umgesetzt werden. Natürlich ist es ein Zusammenspiel mit der Regierung, aber wie gesagt, nur zur Kenntnis zu bringen, das geht mir zu wenig weit. Da möchte ich, dass der Landtag in diesen Prozess miteinbezogen wird, welche Massnahmen umgesetzt werden. Wir haben es vorhin im Eingangsvotum bereits angesprochen, da gehen Rheinkraftwerke einher, Windkraftwerke gehen einher, man redet von Heizsystemen ohne fossile Brennstoffe, man redet von Holz als Baustoff und so weiter. Da gibt es viele Ideen. Natürlich ist das nicht abschliessend, und natürlich muss die Regierung ihre ganze Kompetenz zusammenrufen und dem Landtag ein entsprechendes Papier zeigen. Der Landtag muss schlussendlich dann sagen, okay, man ist auf der richtigen Fährte. Denn schlussendlich hat der Landtag, wie gesagt, die Finanzhoheit und er muss dann allenfalls auch erhebliche Mittel sprechen. Deshalb möchte ich das vorher wissen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Alexander Batliner
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Lageder, Sie haben gesagt, der Landtag muss die Ziele vorgeben. Abs. 2: «Die Regierung passt das nationale Klimaziel im Rahmen internationaler Verpflichtungen ... periodisch an.» Nicht der Landtag passt das nationale Klimaziel an, die Regierung passt das Klimaziel an. Wenn Sie sagen, der Landtag muss die Ziele vorgeben, dann steht eben nach meinem Verständnis in Abs. 2 genau das Gegenteil von dem, was Sie zuvor gesagt haben. Ich glaube, Sie, Herr Rehak, sind eine Ebene zu tief. Ich bin schon auf der Oberflugebene, was der Landtag zu entscheiden oder nicht zu entscheiden hat und was in die Kompetenz der Regierung fällt. Aber die grundlegenden Ziele sollte der Landtag der Regierung vorgeben. Wie es dann konkret weitergeht, auch die Umsetzung dieser Ziele, das ist dann zumindest wieder Sache der Regierung. Und sollte es Gesetzesänderungen und Gesetzesanpassungen benötigen, kommt wieder der Landtag ins Spiel. Wir haben ja auch das Übereinkommen von Paris ratifiziert. Wenn hier in Abs. 2 steht, dass die Regierung das Übereinkommen von Paris periodisch anpasst, dann haben wir zwar ein Übereinkommen ratifiziert, aber die Regierung macht Anpassungen von einem Abkommen, das wir ratifiziert haben, ohne beim Landtag die Bewilligung einzuholen, ob sie das anpassen darf oder nicht. Deshalb bin ich der Ansicht, dass auch das, was der Abg. Patrick Risch gesagt hat, aus diesem Artikel nicht zum Ausdruck kommt, dass hier der Landtag konkret eigentlich nur die Umsetzungsbefugnis der Rahmenbedingungen hat, die die Regierung vorgibt. Ich möchte eigentlich, dass die Ziele schon vom Landtag dementsprechend vorgegeben werden. Und das passiert aber in diesem Art. 4 Abs. 2 wie auch Abs. 4 nicht. So mein Verständnis. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident. Ich mag die Diskussion eigentlich nicht mehr weiterziehen. Ich denke, wir sind auf derselben Spur, deshalb hat ja der Kollege Patrick Risch einen konkreten Vorschlag, den wir dann allenfalls in der 2. Lesung hineinreklamieren werden. Sie geben mir recht, das Gesetz macht eben der Landtag und wenn es der Landtag da hineinschreibt, dann ist es für die Regierung verbindlich, das ist ja genau der Punkt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nochmals festhalten, dass ich das Gefühl habe, dass wir alle das Gleiche wollen, was mich sehr freut, wir aber unterschiedlicher Meinung sind, wie der Weg dorthin geschehen soll. Ich möchte einfach schon in dieser Diskussion gewisse Inhalte nochmals festhalten. Wenn wir bis 2030 oder bis 2050 ambitionierte Klimaziele für unser Land erreichen wollen, dann müssen wir auch gut darauf achten, dass wir Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sauber zuweisen. Sonst wird das ganz schwierig werden, weil wir uns dann gegenseitig blockieren. Sie haben uns mit der Ratifizierung des Pariser Abkommens bis 2030 einen klaren Auftrag gegeben, welches Ziel wir erreichen müssen. Wir legen das hier gesetzlich fest. Das haben wir nicht in vielen Bereichen, dass sogar wirklich verbindlich mit einem Smartziel der Regierung ein Ziel vorgegeben wird. Und das ist ja genau für die Exekutive dann die Aufgabe, mit Visionspapieren und nachher aber, weil Papier geduldig ist, mit konkreten Umsetzungsstrategien, wie wir sie, ich wiederhole es, in der Energiestrategie 2030 und später auch in der Klimalangzeitstrategie bis 2050 festlegen werden, konkret auszuarbeiten. Natürlich werden Sie da dann in den einzelnen Projekten involviert, wo es vom Landtag Kostensprachen braucht. Es kann auch sein, dass man das dann in die Finanzplanung aufnimmt, wo der Landtag begrüsst wird, wenn es grosse Projekte sind. Aber ich finde es ganz wichtig, dass wir wirklich miteinander, wenn es Hand in Hand gehen soll, auch schauen, dass wir effektiv und effizient bleiben. Hier noch zum von Ihnen, Herr Abg. Alexander Batliner, oft benannten Art. 4 Abs. 2: Es geht nicht darum, dass die Regierung die Kompetenz hätte, dieses bereits festgelegte und in diesem Gesetz festgehaltene ambitionierte Ziel zu verändern. Das ist ein völkerrechtliches Abkommen, so viel Kompetenz darf und hat die Regierung niemals, sondern hier geht es um diese NDC-Papiere. Im Rahmen des Abkommens sind wir angehalten, dass wir immer wieder Konzepte erarbeiten, wo wir international kommunizieren, wo wir stehen, was wir tun und was wir planen, zu tun. Das gehört auch in diese Kaskade hinein. Das hat keinesfalls damit zu tun, dass hier irgendwie am Abkommen etwas abgeändert wird. Das bezieht sich effektiv auf diese NDCs-Rapporte, wo wir, eben wie gesagt, mit den Vertragsstaaten in der Verpflichtung sind, dies international auszutauschen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, was soll denn dagegen sprechen, wenn der Landtag gemäss dem Abs. 4 eben nicht nur ein Kenntnisnahmerecht hat, sondern ein Genehmigungsrecht? Denn wir können jetzt schon argumentieren, wir geben die Ziele vor, okay. Jetzt nehmen wir an: Worst Case, der Nachfolger oder Ihre Nachfolgerin hält diese Ziele nicht ein und würde das in der Klimaschutzstrategie so dem Landtag zur Kenntnis bringen. Dann müsste der Landtag hier das einfach so zur Kenntnis nehmen, obwohl der Landtag grossmehrheitlich der Meinung wäre, dass man eben diese Ziele gemäss dieser Klimaschutzstrategie nicht erreicht. Ich denke, wir sind uns doch einig, wenn der Landtag diese Klimaschutzstrategie sieht und sagt, doch die Zielvorgaben erfolgen und werden auch effektiv umgesetzt, dann wird der Landtag diese Klimaschutzstrategie genehmigen, ansonsten wird er sie ablehnen, da der Landtag mehrheitlich der Meinung ist, dass die Zielvorgaben des Landtags durch die Regierung nicht eingehalten werden. Ich sehe das Risiko gar nicht. Persönlich hätte ich schon auch lieber ein Genehmigungsrecht als nur eine Kenntnisnahme dieser Klimaschutzstrategie. Wie gesagt, wenn die Klimaschutzstrategie zielkonform ist, dann wird der Landtag das genehmigen. Ansonsten wird er es nicht genehmigen. Was ich mich frage: Kann der Landtag diese Klimaschutzstrategie nur genehmigen oder gesamthaft ablehnen oder könnte er auch Änderungen anbringen, damit die Ziele des Landtags eher erreicht werden?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich gehe mit Ihnen einig, dass wir die Frage, ob genehmigen oder zur Kenntnis nehmen, auf die 2. Lesung prüfen können - das habe ich ja vorher auch schon gesagt -, auch in welchem Turnus es geschehen könnte, dass man das dem Landtag vorlegt. Nochmals, ich verwehre mich in keinster Weise der Zusammenarbeit. Nochmals, wenn wir diese hehren Ziele erreichen wollen, dann braucht es uns alle, und wir können das gerne auf die 2. Lesung anpassen oder prüfen. Was wir einfach nicht vergessen dürfen, ist, dass bei diesen verschiedenen Klimalangzeitstrategien, NDCs und den weiteren Grundsätzen, die wir erarbeiten müssen, wir natürlich auch in internationale Verpflichtungen eingebunden sind. Also wenn Sie sagen, kann dann abgeändert werden, aber das kennen wir von verschiedenen Vorlagen, wird es Rahmenbedingungen geben, denen wir anhand der Ratifikation des Pariser Abkommens zugestimmt haben. Ich kann Ihnen das jetzt nicht abschliessend beantworten, was möglich sein wird und was nicht. Aber das ist ein Bestandteil von Abklärungen, das können wir gerne auf die 2. Lesung vorbereiten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir lesen weiter. Art. 5 Abs. 1, 4 und 5 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 5 Abs. 1, 4 und 5 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 7 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 7 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 9 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 9 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 10 Abs. 2, Abs. 4 Einleitungssatz sowie Abs. 6 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 10 Abs. 2, Abs. 4 Einleitungssatz sowie Abs. 6 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Zu Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 12 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 12 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 14 Abs. 2 bis 7 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 14 Abs. 2 bis 7 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 16 Abs. 1 und 4 bis 4b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 16 Abs. 1 und 4 bis 4b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 17 Abs. 2 und 3 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 17 Abs. 2 und 3 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 19 Abs. 2 Bst. a und Abs. 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 19 Abs. 2 Bst. a und Abs. 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 21 Bst. a und b werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 21 Bst. a und b stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 22 Bst. a, d, g, h und i werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 22 Bst. a, d, g, h und i stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 24 Abs. 1 Bst. b, c und e werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 24 Abs. 1 Bst. b, c und e stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 25a wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 25a steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 27 Abs. 1 Bst. d und 2 bis 4 werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 27 Abs. 1 Bst. d und 2 bis 4 stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 31 Abs. 1 Bst. f wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 31 Abs. 1 Bst. f steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 34 Bst. a, abis, c und d werden aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 34 Bst. a, abis, c und d stehen zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Anhang wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Anhang steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Keine weiteren Wortmeldungen, damit haben wir die Vorlage in 1. Lesung beraten und wir haben Traktandum 30 erledigt.
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